Um das selbst gesteckte, engagierte Ziel zu erreichen, die Europäische Union bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln, legt die Dienstleistungsrichtlinie folgende vier Umsetzungsschwerpunkte fest. Erstens die Einrichtung von Einheitlichen Ansprechpartnern. Zweitens die Überprüfung des gesamten nationalen Rechts zum Zwecke der Vereinfachung von Verwaltungsvereinbarungen und des Abbaus von Hindernissen für den freien Dienstleistungsverkehr. Drittens die elektronische Verfahrensabwicklung der für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten notwendigen Verfahren und Formalitäten. Viertens die EU-weite Amtshilfe der Mitgliedsstaaten. So weit zum Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Nun konkret zum Einheitlichen Ansprechpartner. Es ist ein zentrales Anliegen der Richtlinie, die Einrichtung von Einheitlichen Ansprechpartnern zu fördern. Aufgrund unserer föderativen Verwaltungsorganisation hat jedes Bundesland die Aufgabe, einen oder mehrere Einheitliche Ansprechpartner einzurichten. Zu diesen Aufgaben des Ansprechpartners gehören die Beratung und Information der Dienstleister und der Dienstleistungsempfänger. Zudem können zahlreiche Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme und die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten betreffen, vollständig über ihn abgewickelt werden.
Musste sich bisher beispielsweise ein Existenzgründer an eine Vielzahl von Genehmigungsbehörden wenden, so nimmt ihm der Einheitliche Ansprechpartner in Zukunft diese Arbeit ab. Er leitet die Formulare und die Anträge des Dienstleisters unverzüglich an die zuständigen Behörden weiter und koordiniert das Verfahren. Diese Bündelungsfunktion wird zu einer erheblichen Erleichterung für Dienstleister führen. Der Einheitliche Ansprechpartner ist somit so etwas wie Berater und Lotse für diese Dienstleister. Falls die Verfahrensabwicklung über den Einheitlichen Ansprechpartner nicht gewünscht wird, können sich die Dienstleister wie bisher auch direkt an die zuständigen Behörden wenden.
Die saarländische Landesregierung hat sich nach intensiven Diskussionen und Abstimmung mit den infrage kommenden Institutionen für ein Modell ent
schieden, in dem die Mehrzahl der Kammern Träger des Einheitlichen Ansprechpartners sind. Für das gesamte Saarland ist ein Einheitlicher Ansprechpartner zuständig. Er handelt nach außen durch eine Geschäftsstelle. Drei weitere Bundesländer haben sich für ein derartiges Kammermodell entschieden.
Die Entscheidung für diese Verortungsvariante trägt zum einen dem Umstand Rechnung, dass die Informationserteilung und Hilfestellung bei der Gründung und Begleitung von Dienstleistungsunternehmen im Zuge dienstleistungsbezogener Verfahren zur Kernkompetenz der Kammern zählen. Das für die Ausübung der Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners vorausgesetzte fundierte Sachwissen über verwaltungsverfahrensrechtliche Abläufe und Zusammenhänge liegt damit vor. Zum anderen berücksichtigt die Entscheidung die dahingehenden Interessensbekundungen der beteiligten Institutionen. Die Einbeziehung privater Beliehener nutzt den durch die Dienstleistungsrichtlinie eingeräumten Gestaltungsspielraum, der die Verortung des einheitlichen Ansprechpartners bei einem privaten Akteur zulässt.
Die Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Trägern werden durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt, der der Zustimmung der Landesregierung bedarf. Der Einheitliche Ansprechpartner ist mehr als ein Hilfsinstrument zum besseren Auffinden von zuständigen Behörden. Er ist eine grundhafte Neuerung der Verwaltungsorganisation; er stellt eine umfassende Betreuung von Dienstleistern und die Beratung von Dienstleistungsempfängern sicher. Der Einheitliche Ansprechpartner kann für seine Tätigkeit Gebühren erheben. Diese sind so zu bemessen, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Genehmigungsverfahren stehen. Mit den Gebühren soll der finanzielle Aufwand für seine Leistung abgedeckt werden. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Tätigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners nach drei Jahren evaluiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bietet erhebliche Chancen für eine zeitgemäße Verwaltungsmodernisierung und ein dienstleistungsbezogenes eGovernment. Sie erfolgt nutzerorientiert und verbessert die Optionen von Dienstleistungsergebnissen wie Dienstleistungsempfängern für wirtschaftlich effizientes Handeln. - Ich bitte Sie, dem Einheitlichen-Ansprechpartner-Gesetz Saarland in Erster Lesung zuzustimmen und dieses in den zuständigen Ausschuss zu verweisen. - Herzlichen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen in der Aussprache sind nicht vorgesehen - eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Vorgesehen war falsch. Es war die Absprache der Fraktionen, dass es keine Wortmeldungen gibt. Von daher kam dieser Lapsus. Aber es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Herr Angeordneter Pauluhn, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beantragen, dass wir den Gesetzentwurf nicht nur in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Grubensicherheit zur weiteren Beratung überweisen, sondern dass wir zu den Beratungen auch den Ausschuss für Europaangelegenheiten hinzuziehen.
Okay. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Grubensicherheit unter Hinzuziehung des Ausschusses für Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der FDPLandtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern und Stellvertretenden Mitgliedern in den Kommissionen des Interregionalen Parlamentarierrates - IPR - (Drucksache 14/23)
Der Antrag liegt Ihnen zwischenzeitlich als Drucksache 14/23 vor. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 14/23 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/23 einstimmig mit der Zustimmung aller Abgeordneten angenommen ist.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 19) (Drucksache 14/10)
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/10 einstimmig mit der Zustimmung aller Abgeordneten angenommen ist.
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Ausschussmitglie
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 14/22 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/22 einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen ist.
Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen allen noch ein kräftiges Arbeiten.