Protokoll der Sitzung vom 20.01.2010

Sie waren da immer einer der Wortführer. Herr Kleineberg hat diese Dinge im Ausschuss entsprechend dargelegt. Und da, meine Damen und Herren, ist ganz klar geworden: Mit Strukturpolitik haben Sie nichts am Hut. Das, was hier passiert, ist eine Schande für dieses Land.

Herr Kollege Wegner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Jost?

Nicht in einer Aktuellen Stunde. Ich bekomme ja keine Zeitverlängerung deswegen.

(Zurufe von der SPD: Doch, doch!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, 200.000 Menschen und 50 Arbeitsplätze sind hier genannt worden. Sie sagen, 50 Arbeitsplätze sind etwas wenig. Aber 200.000 Menschen fahren in die Region, geben dort Geld aus, sichern viele andere Arbeitsplätze und schaffen auch neue Arbeitsplätze. Und das ist letztendlich der Effekt, den wir für Landsweiler-Reden auch bekommen wollten. Herr Pauluhn, Sie haben eben so groß gesagt, wie Sie sich dargestellt haben. Haben Sie mal mit Herrn Markus Fuchs gesprochen, dem Ersten Beigeordneten von Schiffweiler? Haben Sie mal mit Günter Waluga gesprochen?

(Abg. Pauluhn (SPD) : Ja.)

Haben Sie mal mit Herrn Hinsberger gesprochen?

(Abg. Pauluhn (SPD) : Ja.)

Und haben Sie mal mit Frau Lawall gesprochen?

(Abg. Pauluhn (SPD) : Ja.)

Ja, aber Sie haben nicht das gesagt, was Ihnen letztendlich als Antwort gegeben wurde. Die betreffenden Damen und Herren haben sich nämlich deutlich für Gondwana ausgesprochen. Sie haben deutlich gesagt, wie gut dieses Projekt ist, was es an Arbeitsplätzen schafft und wie gut es für diese Region ist. Und das sind die entscheidenden Punkte, die wir hier voranstellen müssen. Und das, was Sie hier machen, einen Investor in diesem Land zu verjagen, ist eine Schande ohne Ende.

(Lachen bei den Oppositionsfraktionen. - Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, wenn der Rechnungshof -

(Zurufe und fortgesetztes Sprechen bei den Op- positionsfraktionen.)

Ich danke dem Minister Karl Rauber sehr dafür, wie deutlich er gemacht hat, wie der Rechnungshof an diese Dinge herangeht. Wir haben das hier ja schon öfter im Parlament erlebt. Wir hatten ja auch die Diskussion mit „Gärten ohne Grenzen“, wo prekäre Arbeitsplätze auch nicht entsprechend vom Rechnungshof gewürdigt worden sind. Und ich habe festgestellt, Strukturpolitik ist wohl auch nicht unbedingt in der Agenda des Rechnungshofes zu finden. Das, was hier getan worden ist, ist das Aufrechnen von

einzelnen Dingen, was man sachlich mit Sicherheit tun kann. Aber man hat nicht berechnet, dass Mieten in Saarbrücken über 12 Euro kosten, dass Investitionen für ein denkmalgeschütztes Gebäude da sind, dass wir hier einfach eine Zukunftsinvestition gehabt haben, die diese Region endlich voranbringt.

Nach Ihren Äußerungen würde das bedeuten, wir machen gar nichts, wir machen nichts für Schiffweiler, wir machen nichts für die Region, und Strukturpolitik findet nicht statt! Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Landesregierung hat in den letzten 10 Jahren die Arbeitslosenzahlen reduziert, sie hat es geschafft, dieses Land als Aufsteigerland zu platzieren.

(Zurufe und Sprechen bei den Oppositionsfraktio- nen.)

Es ist nur gelungen, weil man manchmal Risiken eingegangen ist, aber vertretbare Risiken, die dieses Land voranbringen, und genau da sollten wir weitermachen. Das wird die neue Landesregierung machen, da bin ich mir ganz sicher, wir sind auf einem guten Weg. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Damit sind wir am Ende der Aktuellen Stunde angelangt.

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum 13. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (13. Rundfunkände- rungsstaatsvertrag) (Drucksache 14/52)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Karl Rauber das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns heute vorliegende 13. Rundfunkstaatsvertrag ist ein Schritt, mit dem die Länder auf technische Entwicklungen reagieren wie zum Beispiel Fernsehen und Zeitunglesen am Computer, Kinofilme auf Abruf, Kabel, Satellit oder Telefon auf heimischen Bildschirmen, virtuelle Schaufensterbummel im Fernsehen oder im Internet und dann Einkaufen per Telefon oder E-Mail. Ziel ist es, unser Rundfunkrecht an diese Entwicklungen anzupassen. Kern dieses Staatsvertrags ist dabei die Umsetzung der novellierten EG-Fernsehrichtlinie ins Deutsche Rundfunkrecht. Diese Richtlinie novellierte die bisherige EG-Fernsehrichtlinie aus dem Jahre 1989 und dehnt als Reaktion auf die eben beschriebenen Entwicklungen

ihren Anwendungsbereich künftig auf alle audiovisuellen Mediendienste aus. Die neue audiovisuelle Mediendienstrichtlinie umfasst somit in Zukunft nicht mehr nur das Fernsehen, sondern die gesamte audiovisuelle Branche, insbesondere Internetangebote, die in fernsehähnlicher Form audiovisuelle Inhalte auf Abruf anbieten.

Ich begrüße es deshalb ausdrücklich, dass auf diese Weise von europäischer Seite ein klares Bekenntnis zu inhaltlichen Mindeststandards audiovisueller Angebote geschaffen wird, dass durch diese Erweiterung der Richtlinie bewährte Standards wie das Recht auf Gegendarstellung, das Verbot menschenverachtender Inhalte oder irreführender Werbung im Bereich des Internets zunehmend Gestalt annehmen. Darüber hinaus stellt der 13. Rundfunkstaatsvertrag unsere Regelungen zur Rundfunkwerbung auf eine neue Grundlage, vor allem für die privaten Veranstalter werden die bestehenden europäischen Beschränkungen für die Werbung gelockert. Damit schaffen die Länder bessere Wettbewerbsbedingungen und mehr Rechtssicherheit für die privaten Rundfunksender. Die bisherige Begrenzung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk - keine Werbung an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr - wird jedoch auch in Zukunft beibehalten.

Insgesamt hält der 13. Rundfunkstaatsvertrag an den Bestimmungen über den Umfang der Werbung weitgehend fest, er enthält aber Konkretisierungen bei der Einfügung der Werbung. Das Stichwort lautet hier Produktplatzierung, dies bleibt auch künftig grundsätzlich verboten. Doch sowohl für den privaten als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es künftig klar begrenzte Ausnahmen von dem Verbot der Produktplatzierung. Während im privaten Rundfunk in Filmen, in Unterhaltungssendungen und im Sport in Eigen- und Fremdproduktionen Produkte gegen Entgelt platziert werden dürfen, ist dies im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur bei eingekauften unterhaltenden Fernsehfilmen erlaubt. Stets unzulässig ist eine Produktplatzierung in Kindersendungen - da sind wir uns alle einig. Diese dürfen nach wie vor nicht durch Werbung unterbrochen werden, um das höhere Schutzniveau für Kinder auch in Zukunft beizubehalten. Gerade im Hinblick auf einen effektiven Verbraucherschutz war es den Ländern wichtig sicherzustellen, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer erkennen können, wann sie mit Produktplatzierungen konfrontiert werden. Ganz im Sinne der Transparenz wurde daher im Staatsvertrag das Gebot verankert, dass eindeutig auf Produktplatzierungen hinzuweisen ist. Sie sind zu Beginn und zum Ende einer Sendung je nach Werbeunterbrechung angemessen zu kennzeichnen.

Meine Damen und Herren, der 13. Rundfunkstaatsvertrag enthält eine Reihe von medienrechtlich wichtigen Veränderungen. Mit diesem Rundfunkstaats

(Abg. Wegner (CDU) )

vertrag machen wir einen wichtigen Schritt in die mediale Zukunft. Mit dem vorliegenden Gesetz befindet sich unser Land in Übereinstimmung mit den anderen Bundesländern, deren Parlamenten und Regierungen. Vor allem glaube ich, dass die Länder gerade im Hinblick auf den Verbraucherschutz gute und ausgewogene Lösungen gefunden haben. Ich bitte Sie daher, dem Gesetz zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/52 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann kann ich feststellen, dass dieser Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig mit der Zustimmung aller Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist.

Wir kommen dann zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologien in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG (Druck- sache 14/51)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Karl Rauber das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der reibungslose und sichere Betrieb informationstechnischer Systeme ist auch im öffentlichen Leben zu einer wesentlichen Voraussetzung geordneten und verlässlichen Handelns geworden. Hierbei kommt insbesondere dem elektronischen Datenaustausch zwischen den Bundesländern, dem Bund und den Kommunen in den Verwaltungsprozessen und bei der Leistungserbringung der öffentlichen Verwaltung zunehmende Bedeutung zu. Dies erfordert eine verstärkte Abstimmung und Koordination zwischen dem Bund und den Ländern sowie die Festlegung von Datenaustauschstandards. Nur so ist eine zukunfts

orientierte und finanziell verantwortbare Fortentwicklung auch in Zukunft zu gewährleisten.

Durch das Gesetz vom 29. Juli 2009 wurde ein Artikel 91 c in das Grundgesetz eingefügt, der das Zusammenwirken von Bund und Ländern in IT-Fragen regelt. Auf Empfehlung der Föderalismuskommission II ist damit die verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie unter den Ländern in IT-Fragen zu verbessern. Der IT-Staatsvertrag ist ein Vertrag zur Ausführung des neu geschaffenen Grundgesetzartikels. Der künftig im IT-Staatsvertrag vorgesehene gemeinsame IT-Planungsrat von Bund und Ländern wird notwendige strategische IT-Entscheidungen treffen, fachübergreifende Standards für einen möglichst reibungslosen und sicheren Datenaustausch zwischen den Ländern und dem Bund sowie zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den öffentlichen Verwaltungen festlegen und einzelne Vorhaben steuern.

Geplant ist, die bestehende Gremienstruktur zu straffen und effektiver zu gestalten. Der Staatsvertrag soll nach Ratifizierung von Bund und Ländern am 01. April 2010 in Kraft treten, und die Einrichtung des IT-Planungsrates erleichtert künftig die bindende Festsetzung von Standards in der öffentlichen Verwaltung. Mit dem Landkreistag sowie dem Städte- und Gemeindetag wurden die beiden kommunalen Spitzenverbände im Saarland zum Gesetz angehört. Beide haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf erhoben. Der Landkreistag hat jedoch angeregt, eine gesetzliche Regelung zur Errichtung eines Beirates vorzusehen, in dem ITFragen abgestimmt werden. Die Landesregierung verschließt sich nicht dem Anliegen einer Koordinierung der Aktivitäten des Landes und der kommunalen Seite, nimmt aber Abstand von einer Aufnahme in dieses Zustimmungsverfahren. Da die Gesetzesvorlage auf die erforderliche Zustimmung des Landtages zum IT-Staatsvertrag zielt, sollte sie mit keinen weiteren Nebenregelungen belastet werden. Zur gewünschten Koordinierung wurde bereits in der Ministerratsvorlage Folgendes ausgeführt - ich zitiere -: Im Hinblick auf die Bindungswirkung von verbindlichen Standardisierungsbeschlüssen auf Landesebene beziehungsweise gegenüber den Kommunen ist im Vorfeld zukünftiger Entscheidungen des IT-Planungrates innerhalb des Landes jeweils eine Abstimmung mit den betroffenen Ressorts und mit den Kommunen herbeizuführen. - Das Land will diese Aufgabe dem bereits auf Landesebene bestehenden Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnik zuweisen.

Es ist daher beabsichtigt, in Zukunft den Zweckverband eGo-Saar, mit dem das Land bisher schon beim E-Government gut und erfolgreich zusammenarbeitet, zu diesen Sitzungen einzuladen, wenn

(Minister Rauber)

kommunale Themen berührt sind. Die kommunale Seite kann in dieser Form ihr Votum in die Stellungnahme des Saarlandes frühzeitig einbringen. Soweit von der kommunalen Seite gewünscht, kann neben dem eGo-Saar auch ein Vertreter des Saarländischen Städte- und Gemeindetages und des Saarländischen Landkreistages eingeladen werden. Mit der Beteiligung der kommunalen Seite am saarländischen Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnik ergeben sich auf Landesebene parallele Strukturen zum IT-Planungsrat und der Beteiligung der kommunalen Seite auf Bundesebene. Es wird jedoch vermieden, ein zusätzliches Gremium mit der Koordination von IT-Fragen zu befassen.

Insgesamt hoffen wir, mit diesen Strukturen die bisher gute Zusammenarbeit weiter zu verbessern und die Qualität der Dienstleistungen gegenüber dem Bürger zu erhöhen. Ich bitte Sie auch hier um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/51 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig mit der Zustimmung aller Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen ist.

Wir kommen dann zu Tagesordnungspunkt 3:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

(Drucksache 14/50)