Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele unserer Gesetze, Bundesgesetze oder Landesgesetze, gehen zurück auf die Europäische Union. Auch viele Änderungen von Bundesgesetzen und Landesge
2006 ist auf der europäischen Ebene die Dienstleistungsrichtlinie in Kraft getreten. Das Ziel der Dienstleistungsrichtlinie besteht darin, den Binnenmarkt als einen Raum ohne Binnengrenzen mit einem freien Dienstleistungsverkehr weiter zu entwickeln. Diese Dienstleistungsrichtlinie enthält unter anderem auch Anforderungen an die Verwaltungszusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und europäischen Behörden. Wir wollen nun diese Dienstleistungsrichtlinie in saarländisches Recht umsetzen, unter anderem das saarländische Verwaltungsverfahrensgesetz anpassen. Es soll an die verwaltungsverfahrensrechtlichen Anforderungen zur europäischen Verwaltungszusammenarbeit angepasst werden.
Unser vorliegender Gesetzentwurf orientiert sich dabei an den Änderungen für das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes. Diese Änderung des Bundesverwaltungsverfahrensgesetzes gilt bereits seit Sommer letzten Jahres.
Für das Verwaltungsverfahrensrecht ist der Gleichklang der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder wichtig. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verwaltungsverfahren im Land den gleichen Vorschriften unterliegen unabhängig davon, ob in einem Land eine Bundesbehörde handelt, eine Landesbehörde oder eine Kommunalbehörde. Das ist der sogenannte Gleichklang der Verwaltungsverfahrensvorschriften.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält zwei Kernpunkte. Der erste Kernpunkt ist die Einführung eines neuen Abschnitts: „Europäische Verwaltungszusammenarbeit“. Der Anwendungsbereich und die Reichweite der Hilfeverpflichtung ergibt sich aus der Bezugnahme auf die Rechtsakte der EU, die zur Hilfestellung verpflichten. Wenn und soweit Rechtsakte der Europäischen Union eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit vorsehen, dann gelten die neuen §§ 8 a ff. des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Damit werden die Pflichten zur Verwaltungszusammenarbeit aus der Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht - in unserem Fall in saarländisches - umgesetzt.
Der zweite Kernpunkt ist eine Änderung von sogenannten Verweisungsvorschriften, die aus dem Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetz ins Bundesverwaltungsverfahrensgesetz verweisen. Es geht dabei um die §§ 2, 16, 23 und 26 unseres Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Änderung aktualisiert Rechtsverweisungen, um die Anwendung dieser Bestimmungen nach dem Inkrafttreten von Änderungen im Bundesrecht sicherzustellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Zustimmung in Erster Lesung. - Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/50 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig mit der Zustimmung aller Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.
Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Saarländischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (Drucksache 14/54)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Kein Alleingang beim Tariftreuegesetz - ÖPNV und SPNV im Verbund mit den benachbarten Bundesländern regeln (Drucksache 14/68)
Zur Begründung des Gesetzentwurfs der Oppositionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordneten Eugen Roth das Wort.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD- und die LINKE-Landtagsfraktion beabsichtigen mit diesem Gesetzentwurf faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen herzustellen und gleichzeitig auch einen Wettbewerb auf Kosten und auf dem Rücken von Beschäftigten durch Unterbietungswettläufe zu verhindern oder zumindest zu begrenzen.
Der heute vorgelegte Gesetzentwurf hat einen nicht unerheblichen Vorlauf. Es gab ein fast gleich formuliertes Gesetz bereits am 20. Februar 2008 hier im Landtag, damals von meiner Fraktion, der SPDFraktion, eingebracht, also vor rund 23 Monaten. Es gab zwei umfassende Anhörungstermine auf der Ba
sis dieses Gesetzentwurfes am 04. Juni 2008 und am 04. März 2009. Und es gab eine vorläufige Endberatung am 29. Juni 2009 im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Grubensicherheit. Damals wurden weitere Anhörungen beschlossen. Das Ganze fiel jedoch der Diskontinuität im Zuge der Landtagswahlen anheim. Es gab parallel dazu mit Datum vom 20. Februar 2008 einen Antrag der CDU-Mehrheitsfraktion zu prüfen, ob die Ausweitung des Bauauftragsvergabegesetzes in Richtung eines saarländischen Tariftreuegesetzes gemacht werden sollte.
Ich erwähne diesen Vorlauf, weil das sicherlich bei dem Stand der heutigen Diskussion nicht ganz unerheblich ist für die Bewertung des Gesetzentwurfes. Ich möchte, um die politischen Rahmenbedingungen einmal zu umschreiben, schlicht und ergreifend auf dieser Wegstrecke ein paar Überschriften - nur die Überschriften - aus der Saarbrücker Zeitung mit Ihrer Erlaubnis zitieren. 21. Dezember 2007: DGB Müller muss Lohndrückerei bekämpfen - CDU-regiertes Hessen als Vorbild. 22./23. Dezember 2007: Maas für neues Tariftreuegesetz - SPD-Chef greift DGB-Initiative gegen Lohndrückerei auf. 31. Dezember 2007/01. Januar 2008: Müller - also der Ministerpräsident - erwägt, Tariftreuegesetz auszuweiten. 20. Februar 2008: Saar-CDU fordert schärfere Maßnahmen gegen Lohndrückerei. 21. Februar 2008: Tariftreue - CDU geht auf SPD zu - Arbeitsminister Hecken prüft Ausweitung des geltenden Gesetzes gegen Lohndrückerei. Am 26. Februar 2008 war zu lesen: Grüne für umfassende Reform von Tariftreuegesetz, Willger-Lambert verlangt Berücksichtigung weiterer sozialer und ökologischer Kriterien bei Staatsaufträgen.
Jetzt folgt ein großer Sprung zum 16. Dezember 2009: CDU-Arbeitnehmer fordern Tariftreue. Und Weihnachten 2009, da ist Bescherung: Saarland will Busunternehmen zur Tariftreue zwingen - Ministerin Kramp-Karrenbauer startet Initiative im neuen Jahr.
Ich beende damit die Aufzählung von Überschriften in der Saarbrücker Zeitung, möchte allerdings noch darauf hinweisen, dass dazwischen noch Folgendes passiert ist. Es gab eine Unterschriftenaktion „Tariftreuegesetz jetzt“, die von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi initiiert war und unterstützt wurde von der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt, der Verkehrsgewerkschaft Transnet und dem Deutschen Gewerkschaftsbund im Saarland. Diese wurde am 01. Mai unter anderem von den damaligen Ministern Professor Gerhard Vigener und Klaus Meiser unterzeichnet. Das Ganze wurde noch getoppt, als Sie, Herr Ministerpräsident Müller, diese Unterschriftenaktion am 09. Mai 2009 beim CDA-Landestag in Göttelborn unterzeichnet haben.
Das heißt, es gab - deshalb habe ich diese Kette zitiert - ausreichend Zeit zu überlegen, ob man das jetzt politisch nach vorne bringen will oder nicht. Es gab auch genügend Zeit - das betone ich ganz bewusst -, das so genannte Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 03. April 2008 einzubeziehen, der das niedersächsische Tariftreuegesetz in einem bestimmten Fall nicht mit dem Europarecht in Einklang sah. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei so einem wichtigen Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen herstellen zu wollen - ich betone die jetzt einmal extra -, aber auch für die Beschäftigten, dürfen wir, zumal wir im europäischen Kernland leben, nicht wie die Echternacher Springprozession daherkommen: drei Schritte vor, zwei Schritte zurück und dann mal schauen, wo wir gelandet sind. Es muss gehandelt und kann nicht abgewartet werden, bis hier Wildwuchs vonstatten geht.
Ich möchte näher auf den eingebrachten Gesetzentwurf eingehen. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus dem Abschnitt „Problem und Ziel“: „Wenn aber der günstigste Bieter seine Position insbesondere durch eine untertarifliche Entlohnung der einzusetzenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielt, droht hier eine Wettbewerbsverzerrung bei Vergabe öffentlicher Aufträge zum Schaden der tariftreuen Unternehmen insbesondere der mittelständischen Wirtschaft. Hierdurch werden tarifgebundene Arbeitsplätze in beträchtlichem Maße gefährdet und es drohen Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme.“ Das soll durch diesen Gesetzentwurf vermieden werden.
Im Einzelnen werden dann folgende Vorschriften von uns eingebracht. Zunächst soll in § 1 der Anwendungsbereich über das Bauauftragsvergabegesetz hinaus ausgeweitet werden auf alle öffentlichen Aufträge im Sinne der weiteren Definition des § 2. Um es gleich vorwegzunehmen: Nicht nur auf den Öffentlichen Personennahverkehr, was nicht unwichtig ist, sondern auf alle öffentlichen Aufträge. Wir haben einen relativ hohen Schwellenwert von mindestens 50.000 Euro angesetzt, um Bagatellverfahren zu vermeiden. Das war auch ein Ergebnis der vorherigen Anhörung.
Wir haben in § 2 die Vergabegrundsätze geregelt. In § 3 gehen wir auf weitergehende Anforderungen ein, wonach öffentliche Aufträge nur an solche Auftragnehmer gehen, die sich allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen verpflichtet fühlen. Wir sprechen in § 4 über die Anforderung an Auftragnehmer im Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes. § 5 befasst sich speziell mit den Anforderungen an Unternehmer im Bereich der Personenverkehrsdienste, auch mit ihren besonderen Mitwir
kungs- und Sorgfaltspflichten. In § 6 werden diese Sorgfaltspflichten auch auf die sogenannten Nachunternehmer ausgeweitet.
§ 7 enthält eine wichtige Bestimmung. Es geht hier darum, dass die genaue Angabe der einschlägigen Lohn- und Gehaltstarife in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen erforderlich ist, um die notwendige Transparenz für alle im Vergabeverfahren Beteiligten sicherzustellen und so Rechtssicherheit zu schaffen. Es ist ja im Einzelfall unter Umständen schwierig, welcher Tarifvertrag gilt. Wir schlagen vor, dass die Ermittlung der jeweils einschlägigen örtlichen Lohn- und Gehaltstarife durch das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport erbracht wird als Leistung an diejenigen, die sich bewerben, damit die potenziellen Auftragnehmer, die Bewerber wissen, woran sie sich zu halten haben. Darauf gehe ich gleich noch mal ein. Das wird in anderen Bundesländern bereits praktiziert, stammt also nicht aus Nirwana, um einen mit Gondwana verwandten Begriff zu gebrauchen.
In § 8 geht es um Sanktionsmechanismen, die auch im Arbeitnehmerentsendegesetz nicht vorgesehen sind, dass zum Beispiel diejenigen, die dagegen verstoßen und wo dann der Auftraggeber im Ermessen handeln kann, eine Konventionalstrafe zahlen von 1 bis 10 Prozent, mehr nicht. Dann stellt sich nämlich die Frage, ob man dauerhaft von Aufträgen auf Zeit ausgeschlossen wird, alles im Ermessen der jeweiligen öffentlichen Auftraggeber, also derjenigen, die an der Stelle des Steuerzahlers Geld investieren. Wir haben darüber hinaus Übergangsbestimmungen vorgesehen, dass bereits laufende Verfahren selbstverständlich nicht von diesem neuen Gesetz betroffen wären. Und wir haben zum Dritten eine Evaluierung des Gesetzes mindestens ein Mal in einer Legislaturperiode vorgesehen, jedoch auch in zeitlicher Beschränkung mindestens alle vier Jahre. Ich denke, es ist guter Brauch, sich in gewissen Abständen auch die Wirksamkeit und die Praktikabilität von Gesetzen anzuschauen.
Das heißt, wir haben mit viel Überlegung versucht, ein wichtiges Ziel in ein ordentliches Gesetz zu kleiden. Um zu zeigen, dass das möglich und auch notwendig ist, möchte ich noch mal auf die damalige Anhörung zurückkommen. Wiederum mit Erlaubnis zitiere ich aus dem Protokoll dieser Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Grubensicherheit vom 04. März 2009, Seite 18. Herr Klein, Leiter des Hauptzollamtes Saarbrücken, also der Kontrollbehörde, hat damals Folgendes gesagt: „Wir haben jedoch keine Befugnis zur Überprüfung der Tariftreue, wiewohl dies leicht möglich wäre. Ich halte es schon für grotesk, dass eine bundesweit tätige Prüfbehörde mit 7.000 Mitarbeitern, die flächendeckend vor Ort ist, keine Kompetenz in Bezug auf Tariftreue hat.“ Etwas später habe ich Herrn Klein
gefragt: „Wenn ich Sie richtig verstanden habe, stellen Sie bereits jetzt mit dem vorhandenen Personal, also ohne zusätzliches Personal, Verstöße fest, sind jedoch nicht zuständig. Das bedeutet, wenn der saarländische Landesgesetzgeber die Bestimmungen entsprechend ändern würde, könnte man ohne Personalmehraufwand und ohne viel Bürokratie die Kontrollbefugnisse von jetzt auf gleich ändern, damit Sie nicht mehr die Augen verschließen müssten, sondern Sie offen haben könnten. Habe ich das richtig verstanden?“ Herr Klein antwortete: „Das ist richtig so. Wie gesagt, wir haben keine Probleme, Mindestlohnverstöße im Transportgewerbe festzustellen.“
Etwas weiter habe ich die Frage gestellt: „Sie gehen also von einem relativ großen Dunkelfeld aus?“ Herr Klein, der Leiter des Hauptzollamtes, antwortete: „Mit Sicherheit.“ Das heißt, das ist der faktische Beleg einer Kontrollbehörde, dass mit der Gesetzesänderung etwas geschaffen würde, was die ohnehin feststellen, was bisher aber nicht überprüfbar, geschweige denn sanktionierbar ist. Das hier ist wieder fast ein Jahr her. Daher tut Handeln not.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 04. April 2008 Landesgesetzgeber sehr wohl gehandelt haben, nämlich zuletzt die Bremische Bürgerschaft. Ende des vergangenen Jahres hat die Bremische Bürgerschaft ihr Gesetz - Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe - verabschiedet. Sie hat es ausgeweitet über den Öffentlichen Personennahverkehr und das Baugewerbe, das dort ohnehin schon drin war, hinaus auf sämtliche Dienstleistungen, und das mit den Stimmen - jetzt kommt es - von SPD, GRÜNEN und CDU. Das ist eine spannende Koalition. Das haben die in Bremen gemacht. Sie stehen natürlich auch unter Druck - mit Werften und allem, was dort eine Rolle spielt.
Es ist sicherlich bekannt, dass auch in Berlin ein solches Gesetz im fortgeschrittenen Beratungsstadium ist, sodass wir mit der Verabschiedung rechnen können. Ich möchte ergänzend darauf hinweisen, dass es in Hamburg - um die Farbenlehre kurz zu streifen - ein solches Gesetz bereits gibt und dass dort insbesondere die Kontrollbehörde gute Erfahrungen damit gemacht hat, sodass es auch handhabbar wäre und kein bürokratisches Monstrum darstellt.
Die Voraussetzungen sind also da. Die Frage ist, ob der politische Wille da ist. Herr Ministerpräsident, ich höre Ihnen oft aufmerksam zu. Gestatten Sie mir deshalb, Ihren eigenen Appell an Sie zu richten: Mitmachen, nicht miesmachen. Die Arbeitnehmer und die Beschäftigten würden es Ihnen danken.
Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Bernd Wegner das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Anfang meiner Ausführungen deutlich machen, dass die Koalition und auch wir - wie wir das auch in der Vergangenheit immer gesagt haben - ein hohes Interesse daran haben, dass öffentliche Aufträge in der auch von Ihnen beschriebenen Art und Weise, nämlich mit Bindung an die Tarife und nicht zu Dumpinglöhnen, vergeben werden. Es kann nicht sein, dass wir mit Steuergeldern Lohndumping unterstützen. Wir haben im Vergaberecht das Problem, dass wir immer an den billigsten Bieter vergeben müssen, was die Unternehmen teilweise unter einen sehr starken wirtschaftlichen Druck setzt.
Unser Interesse ist es, auch hier ganz klare Regelungen zu finden, damit diese Lohndrückerei nicht stattfindet. Deshalb ist im Koalitionsvertrag ganz klar geregelt worden, dass wir in dem Bereich, der aufgrund der EU-Verordnung, die im Dezember des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, sehr schnell und konstruktiv zu einer Tariftreueregelung kommen wollen. Wie Sie aus dem Koalitionsvertrag wissen, gibt es eine Kommission, die sich zusammensetzt aus Rheinland-Pfalz - das diese Kommission leitet -, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. Wie Sie richtig beschrieben haben, ist die Problematik in von Ihrem Gesetz beschriebenen anderen Bereichen vorhanden.
Deshalb möchte ich kurz auf das eingehen, was Sie gesagt haben. Sie haben deutlich gemacht, dass es in der Vergangenheit zwei oder sogar drei Gesetzesinitiativen von Ihnen gegeben hat. Sie haben den Februar 2008 beschrieben, als Sie zum ersten Mal mit einer Gesetzesinitiative in das Parlament gekommen sind. Wir haben damals den Gesetzesantrag und den Antrag der CDU-Fraktion in den Wirtschaftsausschuss verwiesen. Dann kam der April des Jahres 2008, als das sogenannte Rüffert-Urteil vom Europäischen Gerichtshof gefällt wurde; damit ist leider auch unser Tariftreuegesetz, das wir schon seit dem Jahre 2000 hier im Saarland hatten, außer Kraft getreten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns in der vergangenen Legislaturperiode sehr intensiv mit dieser Tariftreueregelung beschäftigt; zunächst mit den damaligen Anträgen. Dann kam das EU-Urteil. Deshalb waren zwei neue Anhörungen notwendig geworden. Meines Erachtens ist dabei eines sehr deutlich geworden: Außer in den Bereichen ÖPNV und SPNV ist es nach der jetzigen EU-Gesetzgebung mit einer klaren Rechtssicherheit nicht oder kaum möglich, ein Tariftreuegesetz zu machen. Auch den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf halte ich in dieser Sachlage für sehr fragwürdig.