Protokoll der Sitzung vom 10.02.2010

(Präsident Ley)

Gesetzentwurfes Drucksache 14/52 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich eine Hand zu erheben - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/52 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig - mit den Stimmen aller Fraktionen - angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Drucksache14/51 - neu)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Reinhold Jost das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrates in seiner 6. Sitzung am 20. Januar 2010 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen. Wir erinnern uns noch an die fulminante Einbringungsrede des Ministers Rauber.

(Heiterkeit auf der Regierungsbank.)

Mit dem IT-Staatsvertrag wird der IT-Planungsrat als neues Steuerungsgremium der Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik eingerichtet. Damit konkretisiert der IT-Staatsvertrag den Grundgedanken des neuen Artikels 91c des Grundgesetzes, die gegenwärtig noch bestehenden IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen zu vereinfachen, effektiver auszugestalten und somit den Bedürfnissen des schnellen technischen Fortschritts anzupassen. Der IT-Planungsrat soll eng mit den Fachministerkonferenzen zusammenarbeiten, weil ein effektiver Einsatz der Informationstechnik nur unter Berücksichtigung der jeweiligen fachlichen Belange gewährleistet werden kann.

Die kommunalen Spitzenverbände wurden im Rahmen einer externen Anhörung der Landesregierung zu den die Kommunen und Landkreise beziehungsweise den Regionalverband Saarbrücken betreffenden Teilen gehört. Dabei konnte zwischen der Landesregierung, dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag Saarland insoweit Konsens hergestellt werden, als die kommunale Seite - soweit kommunale Themen betroffen sind - vor

Sitzungen des IT-Planungsrates auf Bundesebene vorab schriftlich informiert wird und ihr Votum im Rahmen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnik (AIK) einbringen kann. Analog der Vorgehensweise im IT-Planungsrat auf Bundesebene kann die kommunale Seite durch Änderung der Geschäftsordnung des AIK an den sie betreffenden Tagesordnungspunkten beratend teilnehmen und Mitglieder in bedarfsweise einzurichtende Arbeitsgruppen entsenden. Weitere Details sollen in Abstimmung mit der kommunalen Seite in der Geschäftsordnung des AIK geregelt werden.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in seiner Sitzung am 27. Januar 2010 abschließend mit dem Gesetzentwurf befasst. Er empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes Drucksache 14/51 - neu - in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. - Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/51 - neu - in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/51 - neu - in Zweiter und letzter Lesung einstimmig - mit den Stimmen aller Fraktionen - angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Drucksache 14/19) (Ab- änderungsantrag: Drucksache 14/77)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Tobias Hans das Wort.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 4. Sitzung am 25. November mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung der meisten im bisherigen Nichtraucherschutzgesetz enthaltenen Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten vor. Hierdurch soll nunmehr ein umfassender Schutz vor Passivrauchen in Gast

(Vizepräsidentin Ries)

stätten, Diskotheken, Festzelten und Beherbergungsbetrieben gewährleistet werden.

Bei dieser Neuregelung hat insbesondere auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 Berücksichtigung gefunden, in der das Gericht die Wichtigkeit des Gesundheitsschutzes ausdrücklich betont und ausgeführt hat, dass der Gesetzgeber nicht gehindert ist, ein striktes ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen.

Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner ersten Sitzung am 09. Dezember 2009 gelesen und für den 13. Januar dieses Jahres eine ganztägige öffentliche Anhörung von Sachverständigen, Institutionen und Verbänden anberaumt. Wie zu erwarten war, sind im Rahmen dieser Anhörung kontroverse, nicht miteinander in Einklang zu bringende Positionen deutlich vertreten worden. Auf die wichtigsten der angesprochenen Punkte möchte ich an dieser Stelle kurz eingehen.

Eine ablehnende Haltung gegenüber dem Gesetzentwurf haben insbesondere die Vertreter der Verbände geäußert, die sich für die beruflichen Interessen der Gastwirte beziehungsweise des Getränke-, Tabak- und Automatenhandels einsetzen. Abgesehen davon, dass diese Verbände in dem geplanten umfassenden Rauchverbot in Gaststätten eine Bevormundung des Bürgers und eine Diskriminierung der Raucher sehen, befürchten sie hierdurch auch erhebliche Umsatzrückgänge in der getränkegeprägten Gastronomie und damit verbunden auch bei den Zulieferern der Gaststätten.

Insbesondere vonseiten der Kritiker des Gesetzentwurfs wurde darauf hingewiesen, dass zahlreiche Gastwirte im Vertrauen auf die erst im Jahr 2009 in Kraft getretene Neuregelung des Nichtraucherschutzgesetzes teilweise erhebliche Investitionen für die Einrichtung von Raucherräumen getätigt hätten. Sie forderten daher im Falle des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzentwurfes die Einräumung von Übergangsfristen oder Entschädigungsregelungen für die betroffenen Gastwirte.

Meine Damen und Herren, mit Ausnahme eines wissenschaftlichen Sachverständigen, nach dessen Darstellung es keine stichhaltigen wissenschaftlichen Hinweise für ein Gesundheitsrisiko durch Passivrauchen gibt, bestehen nach Einschätzung der übrigen angehörten Wissenschaftler hieran keinerlei Zweifel. Vielmehr sei aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher Untersuchungen davon auszugehen, dass das Passivrauchen wegen der außerordentlich hohen Belastung der Atemluft durch krebserregende und erbgutverändernde Schadstoffe im Tabakrauch eine ernst zu nehmende Gesundheitsgefahr darstellt.

Die Befürworter des Gesetzentwurfes begrüßen es daher, wenn durch die Aufhebung der Ausnahmeregelungen ein umfassender Schutz vor Passivrauchen ermöglicht wird. Dadurch würde insbesondere auch der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in der Gastronomie Berücksichtigung finden. Ein weiterer positiver Effekt einer rauchfreien Gastronomie wird von ihnen schließlich auch darin gesehen, dass dies ein wichtiger Beitrag sei, um Jugendliche vom Rauchen fernzuhalten. Außerdem wird vonseiten der Befürworter darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahren die Zustimmung zu rauchfreien Gaststätten sogar bei der rauchenden Bevölkerung stark gestiegen sei.

Der im Rahmen der Anhörung geäußerte Vorschlag, den Bedürfnissen sowohl der Raucher als auch der Nichtraucher durch die Zulassung technischer Vorkehrungen gerecht zu werden, ist ebenfalls auf Kritik gestoßen. Aus wissenschaftlicher Sicht ist insoweit nämlich bestritten worden, dass diese technischen Lüftungsanlagen einen dem Rauchverbot gleichwertigen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleisten können.

Meine Damen und Herren, Kritik geübt wurde schließlich sowohl vonseiten der Befürworter als auch vonseiten der Gegner des Gesetzentwurfes an der geplanten Beibehaltung einer Ausnahme vom Rauchverbot für Vereinsheime und Gemeinschaftshäuser oder sonstigen nicht gewerblich betriebenen Einrichtungen. Diese Ausnahme führe zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Gastwirte beziehungsweise laufe dem Anliegen nach umfassendem Nichtraucherschutz zuwider. - So weit in aller Kürze zu den in der sehr umfangreichen Anhörung geäußerten Standpunkten.

In der Sitzung am 01. Februar erfolgte im Ausschuss die Auswertung der Anhörung, die Behandlung eines von den Regierungsfraktionen vorgelegten Abänderungsantrags sowie die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf.

In dem Abänderungsantrag wurden neben redaktionellen Änderungen auch einige der in der Anhörung genannten Kritikpunkte aufgegriffen. So soll es zukünftig auch in Vereinsheimen, Gemeinschaftshäusern und innerhalb der in Spielhallen und Spielbanken betriebenen Gaststätten keine Ausnahme vom Rauchverbot mehr geben. Des Weiteren ist eine Übergangsregelung für diejenigen Gastwirte vorgesehen, die im Vertrauen auf die bisherigen Regelungen durch bauliche Veränderungen Raucherräume errechnet haben. Auf fristgebundenen Antrag bei dem für baurechtliche Angelegenheiten zuständigen Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr soll unter gewissen Voraussetzungen eine Ausnahme vom Rauchverbot bis zum 01. Dezember 2011 erteilt werden können. Schließlich enthält der Abänderungsantrag auch eine Verschärfung der Ordnungs

(Abg. Hans (CDU) )

widrigkeitsregelungen bei Verstößen gegen das Rauchverbot. In Kraft treten soll das Gesetz zum 01.07. dieses Jahres.

Meine Damen und Herren, dieser Abänderungsantrag, der Ihnen als Landtagsdrucksache 14/77 vorliegt, wurde vom Ausschuss mehrheitlich angenommen. Unter Berücksichtigung dieses Antrages hat der Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz auch den Gesetzentwurf Drucksache 14/19 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen und empfiehlt Ihnen die Annahme dieser beiden Vorlagen in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die geschätzte Aufmerksamkeit!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind eingegangen, zuerst von der Kollegin Hoffmann-Bethscheider von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD ist auch weiterhin gegen ein absolutes Rauchverbot im Saarland. Insoweit haben wir die Anhörung etwas anders gewertet, als es eben vorgetragen worden ist. In der Anhörung wurde noch einmal deutlich gemacht, dass es in keinem anderen Bundesland ein absolutes Rauchverbot gibt. In Thüringen wurden sogar wieder Lockerungen bei kleinen Kneipen vorgenommen. Wir sollten uns nicht mit anderen Staaten vergleichen, sondern zunächst mit anderen Bundesländern und Nachbarn. Die machen kein absolutes Rauchverbot. Deshalb sollten wir auch hier im Saarland auf einen Kompromiss hinarbeiten und nicht die einen gegen die anderen ausspielen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das gegenwärtige Gesetz bietet ein Angebot für alle - für die Nichtraucher und für die Raucher. Man hat versucht, einen Interessenausgleich herzustellen. Ich sage nicht, dass dieses Gesetz perfekt ist, aber man sollte zunächst einmal dieses Gesetz belassen und sehen, wie die Entwicklung überhaupt ist und wie man es kontrollieren kann. Die Raucherzahl geht immer weiter zurück - leider auch die Zahl der Kneipen. Die haben nämlich noch andere Probleme als nur das Raucherschutzgesetz, mit dem sie zu kämpfen haben. Danach kann man überlegen, ob es noch Handlungsbedarf gibt.

Wenn man es absolut machen soll, wird vieles unnötigerweise in Gefahr gebracht. Man sollte den jetzigen Zustand beibehalten. Wenn man wirklich etwas für den Nichtraucherschutz machen sollte, dann muss man in die Prävention investieren, denn es

nutzt nichts, ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten einzuführen und die Leute gehen sonst wohin rauchen. Wir haben in der Anhörung erfahren, dass es mittlerweile Garagenwirtschaften im Saarland gibt, in die sich die Leute zurückziehen. Oder es wird wieder im häuslichen Bereich geraucht. Dann haben die Kinder auch nichts davon, dass der Nichtraucherschutz für die Kneipen gilt. Deshalb ist es ganz wichtig, dass die Prävention besser ausgebaut wird und wir bei den Jüngsten anfangen dafür zu sorgen, dass überhaupt nicht erst geraucht wird. Das ist der absolut beste Nichtraucherschutz, den es gibt.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

In der Anhörung war auch viel über den technischen Nichtraucherschutz zu hören. Sie haben gesagt, dass es viel Kritik gegeben habe. Von uns gab es viel Lob dafür. Das ist nämlich eine ganz tolle Idee. Derjenige, der das vorgetragen hat, hat gesagt, dass das momentan eine Einrichtung in großen Städten wie Berlin und München ist, mit der man versucht, den Nichtraucherschutz dort voranzutreiben. Negativ gesagt sind es Raucherboxen. Ich würde sagen, dass es Nischen sind. Dort wird mit technischen Mitteln der Rauch so abgesaugt, dass die Tür sogar offen sein kann. Bevor wir die Kneipen ganz ruinieren und ihnen sagen, ihr habt gar keine Chance, überhaupt irgendwann einmal einen Raucherraum einzurichten, ist es doch richtig, in andere Möglichkeiten zu investieren. Wir sagen, dass der technische Nichtraucherschutz für uns ganz oben auf die Agenda gehört hätte. Das wäre eine weniger schwere Maßnahme für die Gastwirte gewesen. Deshalb hätte man das zunächst einmal untersuchen und vorantreiben müssen. So hätten sie die Möglichkeit gehabt, das Problem zu lösen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

In der Anhörung war auch zu hören, dass es entweder eine Entschädigung oder eine Übergangsregelung geben muss. Über die Übergangsregelung haben wir in der Anhörung zwar diskutiert, aber leider ist sie so nicht in das Gesetz gekommen, denn in der Anhörung war von IHK und DEHOGA zu hören: eine Übergangsregelung ja, aber für alle, damit es keine Wettbewerbsverzerrungen gibt, und bis 2015, damit sich die Investitionen auch rentiert haben. Jetzt haben wir eine Übergangsregelung für ein paar wenige, die 2011 ausläuft. In diesem Zusammenhang ist natürlich auch die Rolle der FDP zu hinterfragen, die ja immer und vehement auf Bestandsund Vertrauensschutz gepocht hat, die vor der Landtagswahl durch die Kneipen gezogen ist und gesagt hat: Bitte wählt die FDP, dann verhindert ihr das grüne Nichtraucherschutzgesetz. Das habe ich in vielen Gesprächen so gehört. Ich glaube sogar, zu Ihren Gunsten haben Sie wirklich viele Gastwirte gewählt, weil sie Ihnen geglaubt haben. Und was ist jetzt

(Abg. Hans (CDU) )

nach der Wahl? Genau das Gegenteil: Es gibt das grüne Nichtraucherschutzgesetz, und natürlich werden die Menschen nervös und schreiben ganz viele Briefe an die FDP, nicht wahr?

(Zurufe.)

Die FDP ist moralisch in eine Notlage geraten, was ich ja verstehen kann, und dann antwortet man natürlich auf diese Briefe.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Einen Brief hat man mir übergeben, und ich war so erstaunt, dass ich ihn heute mitgebracht habe. Eine Gastwirtin, Frau John, hat an Herrn Hartmann einen Brief geschrieben. Herr Hartmann antwortet wie folgt: „Herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 04.12.2009, in dem Sie sich deutlich gegen eine mögliche Verschärfung des Nichtraucherschutzes wenden. Mit Ihrem Engagement unterstützen Sie im Wesentlichen auch meine Position in der Angelegenheit.“ Das wird ja dann interessant für die Koalitionspartner. „Als FDP-Vorsitzender bin ich für meine in jeder Hinsicht liberale Haltung bekannt, und als Wirtschaftsminister arbeite ich unentwegt daran, eingehende Regelungen, die mit erheblichen Belastungen für unseren Mittelstand verbunden sind, mit aller Entschiedenheit zu verhindern.“ Wunderbare Entschiedenheit.

(Sprechen und Zurufe.)