Protokoll der Sitzung vom 16.03.2010

Natürlich haben wir GRÜNE bundesweit hierzu unterschiedliche Ansätze, zum Beispiel beim Thema Mindestlohn. Wir haben zum Beispiel das Progres

siv-Modell bei den Sozialabgaben und die Bürgerversicherung. Das alles sind Antworten, die auf Bundesebene gegeben werden. Aber wir haben uns mit diesem Antrag darum bemüht, einen Konsens untereinander zu finden, wie wir dieses Thema beflügeln können. Ich denke, wir sind mit diesem Antrag auch weit gekommen. Darüber bin ich froh.

Hier wird deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum zu nutzen hat, um ein tragfähiges Gesamtkonzept zu entwickeln, das Teilhabechancen und faire Aufstiegsmöglichkeiten gewährleistet. Dies betrifft die Hinzuverdienstmöglichkeiten und die Leistungen für Kinder und Jugendliche nach SGB II. Wir nehmen dabei den Anspruch an uns selbst, nämlich dass wir im Land insbesondere die Bekämpfung von Kinderarmut zum Schwerpunkt machen und wir unser Handeln darauf ausrichten wollen, auch hier in den Mittelpunkt. Ich würde mich freuen, wenn dies breit unterstützt würde. Das wäre mit Sicherheit hilfreich.

Zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion. Sie haben den Antrag überschrieben mit „Arbeitsmarktpolitik absichern - Mittelsperren rückgängig machen“. Ich möchte dazu sagen, dass dies schon an sich kein korrespondierender Antrag mehr ist, weil er ein anderes Thema aufgreift. Das macht das Ganze etwas schwieriger. Es macht es insofern schwieriger, weil in diesem Antrag bestimmte Dinge enthalten sind, die vielleicht konsensfähig wären oder bei denen man ein gemeinsames Abstimmungsverhalten hinbekommen kann. Das geht aber nicht über Nacht. Wie gesagt, ich habe erst gestern diesen Antrag bekommen. Von daher muss man schauen, wie man mit diesen Sachen grundsätzlich umgeht.

Lieber Kollege Roth, Ihre Bemerkung zum Verhältnis zwischen CSU und FDP und Ihren besonderen Hinweis an uns GRÜNE kann mich nur verwundern, wenn ich an die Koalitionen denke, die Sie mit der FDP schon hatten und immer noch haben.

(Vereinzelt Lachen.)

Von daher, denke ich, ist hier das eine oder andere schon ein bisschen schräg gestrickt und nicht besonders hilfreich. Sie werden auch Ihrem eigentlichen Anspruch nicht besonders gerecht.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die LINKE möchte natürlich uns alle toppen, indem sie die weitestgehenden Vorschläge macht. Ich denke vor allem daran, wenn man Hartz 4 zuerst abschafft und dann erhöhen wird, ist das Ganze natürlich finanzierbar, aber seriös ist es nicht. - Bitte schön.

Abg. Roth (SPD) mit einer Zwischenfrage:

Frau Kollegin Willger-Lambert, Sie haben mich wirklich erstaunt. Ich würde gerne wissen, welche

(Abg. Kühn (FDP) )

Koalitionen Sie meinen, die wir mit den Liberalen haben. Sagen Sie mir bitte, wo die sind.

(Sprechen.)

Vielleicht noch eine zweite Geschichte. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich mit „korrespondierend“ darauf hinweisen wollte, dass uns gerade im Hier und Jetzt bei den Arbeitsmarktmitteln der Teppich unter den Füßen weggezogen wird, während Sie in Ihrem Antrag relativ allgemein gehalten - vorsichtig formuliert - an die Bundesebene appellieren. Es gibt doch irgendeinen direkten Zusammenhang, oder?

Ich verstehe Ihre Frage wirklich nicht, muss ich sagen. Das hat einfach auch etwas damit zu tun, dass ich - auch noch einmal in der Begründung unseres Antrags - sehr deutlich gemacht habe, von welchem Hintergrund die Sache ausgeht, nämlich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es ist einfach wichtig, eine bestimmte Position bei der Frage zu beziehen, was bei der Neuregelung zu berücksichtigen ist. Dass uns an anderer Stelle der Teppich weggezogen wird, diese Aussage gilt, meine ich, auch für das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Nur möchte ich, wenn ich über Hartz 4 diskutiere, nicht über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sprechen. Zumindest betrachte ich es nicht als etwas Korrespondierendes. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen. Ich wollte damit den Hinweis geben, dass in Ihrem Antrag unter Umständen Dinge enthalten sind, für die man gemeinsam kämpfen könnte, aber nicht in dieser Art und Weise, weil einfach Abstimmungsbedarf besteht. Wenn Sie wirklich wollen, dass wir das aufgreifen, möchte ich ganz gerne, dass dies mit einer gewissen Vorlaufzeit geschieht. So war meine Bemerkung gedacht. Und ich bin der Meinung: Wenn Sie die Koalitionen mit der FDP nicht mehr ganz im Kopf haben, dann möchte ich dieses Plenum jetzt nicht langweilen, indem ich sie Ihnen aufzähle. Sie können es vielleicht unter Wikipedia nachschauen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat jetzt die Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über den Antrag der Koalitionsfraktionen zu den Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil findet - leider, muss man hinzufügen - in der Schlachtordnung statt, wie sie zu erwarten war: Die Fraktion der LINKEN lehnt Hartz 4 in Bausch und Bogen ab, und der Kollege Roth bemüht sich

ernsthaft, in die Fußstapfen von Elke Ferner zu treten. Sie hat es in der Aktuellen Stunde im Bundestag geschafft, zu Hartz 4 zu sprechen, ohne etwas zum Thema zu sagen, und Sie, Herr Kollege Roth, haben heute unter dem Motto „Wir müssen die Arbeitsmarktpolitik vom Kopf auf die Füße stellen“ über ein Thema gesprochen, das genauso wichtig ist, sich jedoch nicht unmittelbar aus den Konsequenzen des Verfassungsgerichtsurteils ergibt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich habe den Eindruck, Sie wollen sich vor dem einen oder anderen drücken. Sie haben einige handwerkliche Fehler angemerkt. Sie waren ja im damaligen Bundesarbeitsministerium für das eine oder andere im Handling verantwortlich. Ich denke, dass es gerade in einer Zeit, in der über Hartz 4 sowohl ausgehend vom Bundesverfassungsgerichtsurteil als auch in anderem Zusammenhang sehr viel diskutiert worden ist und aus meiner Sicht leider sehr viel pauschal diskutiert und auch pauschal diffamiert worden ist, notwendig ist, zur Sache zurückzukehren. Deswegen bin ich den Koalitionsfraktionen sehr dankbar dafür, dass sie einen sehr sachlichen Antrag eingebracht haben, der das aufgreift, was das Verfassungsgericht deutlich gemacht hat. In seinem Urteil ist gerade nicht gesagt worden, dass die Sätze, so wie sie berechnet worden sind, von der Höhe oder der grundsätzlichen Berechnung her nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Gericht hat vielmehr gesagt, dass dort, wo pauschal von der Berechnung Abzüge gemacht wurden, diese in ihrer Pauschalität nicht genügend begründet sind. Dies verstößt - so das Gericht - gegen das Grundgesetz. Das gilt auch für die Ableitung des Kindersatzes aus der Erwachsenenkonzeption.

Ich gehöre nicht zu denen, die meinen, wir müssten jetzt nur alles besser begründen, dann könne Hartz 4 in den Sätzen so bleiben wie bisher. Ich bin vielmehr der Auffassung, dass wir insbesondere mit Blick auf die Kinder zu einer Erhöhung von Leistungen kommen müssen, damit Teilhabe möglich ist. Ob diese Leistungen dann bar ausgezahlt oder in Form von Sachen oder Infrastruktur erbracht werden sollen, darüber werden wir zu diskutieren haben, wenn die Vorschläge des Bundesarbeitsministeriums auf dem Tisch liegen. Deswegen bin ich dafür dankbar, dass im Antrag der Koalitionsfraktionen darauf hingewiesen wurde.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Was in den letzten Tagen und Wochen von den unterschiedlichen Gruppen zum Thema Hartz 4 diskutiert worden ist, hat aus meiner Sicht einen großen Fehler, nämlich denjenigen, dass immer nur pauschal be- und verurteilt wurde. Die Hartz-4-Empfänger gibt es nicht. Es sind alles Einzelschicksale, die auch einzeln betrachtet werden müssen. Und es gibt

(Abg. Willger-Lambert (B 90/GRÜNE) )

nicht nur die Gruppe derer, die zwar arbeiten könnten, aber nicht wollen. Genauso wenig gibt es nur die Gruppe derer, die Arbeit nicht verweigern wollen. Deswegen, meine ich, muss man wirklich genau hinschauen, und deshalb ist es notwendig, dass für diejenigen, die arbeiten wollen, entsprechende Angebote auf dem Arbeitsmarkt gemacht werden. Es ist genauso notwendig - dies auch mit Blick auf die LINKEN -, dass auch diejenigen, die arbeiten könnten, jedoch erkennbar nicht arbeiten wollen, gefordert und mit Sanktionen belegt werden, wenn sie der Arbeitsaufforderung nicht nachkommen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

In diesem Zusammenhang halte ich die Art der Diskussionsbeiträge, wie wir sie auch in den Zeitungen lesen konnten, für wenig zielführend. Das gilt - ich sage das ganz offen - sowohl für die Pauschalität der Äußerungen, wie sie Guido Westerwelle getätigt hat; es gilt aber genauso und im gleichen Maß für das, was die Vorsitzende der SPD in NordrheinWestfalen, Frau Kraft, gesagt hat. Ich halte ihre Äußerungen in einem Höchstmaß für kontraproduktiv. In einer Zeit, in der wir über Pflegenotstand diskutieren und alles daransetzen, um zusätzliche Fachkräfte in die Pflege zu bekommen, in einer Zeit, in der wir den Bewerbern deutlich machen, dass Pfleger ein qualifizierter Beruf ist, zu sagen, die Hartz-4Empfänger, die nicht arbeiten wollen, können Schnee schippen, und diejenigen, die - überspitzt gesagt - für sonst nichts zu gebrauchen sind, schicken wir in die Altenpflege, ist höchst kontraproduktiv und ein Schlag ins Gesicht all derer, die in der Pflege arbeiten.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, sollten Sie, bevor Sie mit Steinen auf andere werfen, erst einmal darauf achten, was in Ihren eigenen Reihen so von sich gegeben wird.

Was das Thema „Arbeitsmarktpolitik“ anbelangt, sehr geehrter Herr Kollege Linsler, will ich nur eines sagen: Die Sozialstudie hat in einer sehr differenzierten Analyse festgestellt, dass das Saarland gerade nicht das Armenhaus der Nation ist.

(Zuruf der Abgeordneten Spaniol (DIE LINKE).)

Natürlich hat sie festgestellt, dass es auch bei uns einen Niedriglohnsektor gibt, allerdings einen, der sich gerade in den letzten Jahren langsamer als der Bundesschnitt entwickelt hat. Und wenn wir über Niedriglohnsektor und prekäre Beschäftigung sprechen, dann müssen wir auch hier differenzieren. Was ist zum Beispiel mit denen, die einer Vollerwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht nachgehen können? Auch sie zählen zu den prekären Beschäftigungsverhältnissen. Worüber wir diskutieren können und müssen, sind die Bereiche, in de

nen es Missbrauch gibt. Das ist etwa dort der Fall, wo Leiharbeit, die insgesamt ein durchaus sinnvolles Instrument sein kann, um eine Brücke zum ersten Arbeitsmarkt zu schlagen, missbraucht wird, um Stammbelegschaften zu entlassen und Leiharbeiter zu niedrigeren Löhnen und ungünstigeren Bedingungen einzustellen. Ich denke, dagegen wollen wir alle gemeinsam vorgehen. Der DGB ist ja in einer entsprechenden Arbeitsgruppe des Bundesarbeitsministeriums vertreten. Dessen Vorschläge sollen im Sommer auf den Tisch kommen. Dann werden wir ausreichend Gelegenheit haben, sie zu diskutieren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Herr Kollege Roth, ich gebe Ihnen völlig recht: Wir müssen, was die Arbeitsmarktpolitik anbelangt, um jeden einzelnen Euro kämpfen, damit wir die Mittel auf dem Arbeitsmarkt und insbesondere in der Arbeitsmarktpolitik einsetzen können. Ich will nur, damit wir nicht die falschen Kämpfe führen, darauf hinweisen, wie sich das mit Blick auf die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages verhält. Wir haben die Gelegenheit genutzt, auch mit unseren Kollegen im Haushaltsausschuss Kontakt aufzunehmen. Die Situation ist wie folgt: Der Haushaltsansatz für die Bundesmittel zur Eingliederung und Verwaltung im SGB II ist für das Haushaltsjahr 2010 in gleicher Höhe eingebracht worden wie im Jahr 2009. Fakt ist aber auch, dass vom Haushaltsansatz 2009 900 Millionen Euro bisher nicht verausgabt worden sind. Der Haushaltsausschuss hat dies zum Anlass genommen, sowohl vom Bundesministerium als auch insbesondere von der Bundesagentur ein Konzept einzufordern, wie diese Eingliederungsleistungen zielgerichteter und effizienter im Sinne der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erbracht werden können. Wenn es so hohe Ausgabereste gibt, halte ich es durchaus für legitim, dass die BA darlegen soll, was sie denn mit dem Geld machen will, sodass das Geld auch wirklich bei den Arbeitslosen ankommt und nicht irgendwo sonst versickert.

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Wohin versickert es denn?)

Deswegen muss die Aufforderung aus meiner Sicht weniger an den entsprechenden Haushaltsausschuss, sondern an die BA gehen. Der Kollege Weise hat angekündigt, ein Konzept vorzulegen, von dem er überzeugt ist, dass es den Haushaltsausschuss bewegen wird, die Mittel freizugeben. Diese Phase läuft im Moment. Ich glaube, wir sollten das abwarten, bevor wir einseitige Schuldzuweisungen vornehmen.

Zum zweiten Punkt. Es ist von den Maßnahmen nach Paragraf 16 e gesprochen worden. Ich will darauf hinweisen, dass diese Maßnahmen gerade von diesen Mitteln nicht betroffen sind. Es ist ein eigener

(Ministerin Kramp-Karrenbauer)

Topf. Dort haben wir zwei Probleme. Das Hauptproblem, das uns im Saarland betrifft, ist, dass die Berechnung und Verteilung der Mittel zwischen den Bundesländern geändert worden ist. Es wird nur noch nach der Grundlage der Arbeitslosenzahl und der Personen im SGB II-Bezug gerechnet. Deswegen haben wir auf Arbeitsebene Kontakt mit dem Bundesministerium aufgenommen. Deswegen wird es meinerseits einen Brief an die Kollegin von der Leyen geben, in dem darauf hingewiesen wird, dass das Saarland eine Sondersituation hat, weil wir in der Vergangenheit etwa für die 900 Stellen, die hier bekannt sind, sehr viel stärker als andere Bundesländer Mittel umgeschichtet haben. Wir haben sie in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Paragraf 16 e umgeschichtet. Wir haben sehr viel größere Vorfestlegungen. Deshalb werden wir bei dieser neuen geplanten Mittelverteilung benachteiligt. Ich fordere alle auf mitzuhelfen, die Verteilung zu Lasten des Saarlandes noch einmal zu revidieren, damit wir die Leistungen fortsetzen können. Denn wir haben 900 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Paragraf 16 e eingestellt.

Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass es genug Gremien gibt, egal ob an runden oder eckigen Tischen. Bevor wir ein neues Gremien gründen, ist es erforderlich, bei denjenigen, die diese Arbeitsplätze geschaffen haben - in der Regel Kreise, Kommunen oder gemeinnützige Arbeitgeber -, einmal abzuklären, wer von ihnen bereit ist, bei einem geringen Beitrag der BA diese Beschäftigungsverhältnisse über die zwei Jahre hinaus weiterzuführen. Erst wenn wir diese Auskunft haben, können wir sehen, wie viele von den Maßnahmen wir fortführen und was wir draufsatteln können. Die Erhebung läuft derzeit. Wir sind mit allen Betroffenen in Kontakt.

Sehr geehrter Herr Kollege Roth, in dem Fall brauchen wir keinen runden Tisch. Wenn es notwendig ist, werden wir mit allen Akteuren, das gilt auch für die Arbeitsloseninitiativen und die Koordinierungsstelle, noch einmal Kontakt aufnehmen. Sie wissen, es ist unser gemeinsames Ziel, einen auf Dauer angelegten, sozial abgesicherten Arbeitsmarkt zu schaffen. Wir werden an der Stelle über die Frage zu diskutieren haben, für welchen Personenkreis es gelten soll, wie wir verhindern können, dass Missbrauchstendenzen entstehen und wie wir es schaffen, dass sich jemand nicht schon im relativ jungen Alter im sozial geförderten Arbeitsmarkt festsetzt. Wir müssen doch immer noch den Ehrgeiz haben, dass wir jemanden, den wir im Alter von 25 Jahren durch eine solche Maßnahme zum Koch ausbilden, irgendwann am ersten Markt etablieren können und ihn nicht dauerhaft in öffentlich geförderter Arbeit oder Arbeitsmaßnahmen halten.

In diesem Sinne gibt es noch einiges zu tun. Was nottut, ist eine sachgerechte, ruhige und differenzier

te Debatte. Das war in der Vergangenheit an der einen oder anderen Stelle sicherlich ein Manko. Ich freue mich sehr, dass mit diesem Antrag ein Schritt in die richtige Richtung gemacht wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Eugen Roth von der SPD-Fraktion. Ich weise darauf hin, dass die Fraktion DIE LINKE ihre Restredezeit von 6 Minuten 22 Sekunden auf die SPD übertragen hat, sodass Sie, Herr Roth, 8 Minuten 46 Sekunden zur Verfügung haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Ministerin! Ich habe mich hauptsächlich aus zwei Gründen noch einmal zu Wort gemeldet. Zum einen wurde mir unterstellt, ich hätte, wie Elke Ferner - die ich außerordentlich schätze - es getan haben soll, für meine Fraktion über etwas geredet, das nicht zum Thema gehört. Ich bin der Auffassung, dass genau umgekehrt ein Schuh daraus wird. Hierzu wiederhole ich noch einmal die Dimension: Es steht zur Debatte, dass im Saarland unter dem Strich 10 Millionen weniger für Eingliederungsleistungen zur Verfügung stehen. 22,7 Millionen, zusammen 32,7 Millionen sollen im Budget für Neubewilligungen bestimmter Maßnahmen zur Verfügung stehen. Da kann ich natürlich Allgemeinadressen an die Bundesregierung schicken.

Frau Kollegin Willger-Lambert, Sie sagen, sie hätten gekämpft. Das mag ja sein, was aber in Ihrem Antrag steht, sind lediglich Bekräftigungen bereits laufender Prozesse. Da ist noch kein Komma neu, gar nichts. Im Saarland aber wird es dargestellt, als mache man alles richtig. Besser gehe es nicht. Gleichzeitig droht die Arbeitsmarktpolitik, uns in finanzieller Hinsicht auszubluten. Ich sage nur: Warmmachen für die Zeit nach Nordrhein-Westfalen. Ich glaube, das sind nur die ersten Boten. Wenn es so kommt, können wir uns hier wie im Nirwana unterhalten, was theoretisch alles gut wäre und was die Bundesregierung an Analysen des Bundesverfassungsgerichts schon fünfzig Mal getan hat. Hier und jetzt fehlt aber das Geld, um tätig zu werden. Darum geht es, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)