Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

Zunächst einmal muss ich sagen, dass ich es schon als diskriminierend ansehe, dass man bei den einen von „Lebenspartnerschaft“ und bei den anderen von „Ehe“ spricht. Es lieben sich zwei Menschen, die einen Bund eingehen, und für mich ist das in beiden Fällen das Gleiche. Ob das nun gleichgeschlechtlich oder verschiedengeschlechtlich ist - es sollte das im Vordergrund stehen, was der Hauptgrund ist für den Bund, für die Eheschließung oder die eingetragene Lebenspartnerschaft, und das ist nicht das Geschlecht, sondern das sind die Gefühle füreinander.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

In meinem Alter erscheint das völlig gleichgültig. Für mich ist es völlig normal, dass gleichgeschlechtliche Paare den Bund eingehen. Für mich ist auch völlig normal, dass es so etwas gibt. Für mich ist auch völlig normal, dass es Transsexuelle gibt. Das sind stinknormale Menschen beziehungsweise Paare - wie wir alle anderen auch. Sie haben ganz normale Berufe, sie tragen ihren ganz normalen Teil zur Gesellschaft bei, sie bereichern diese sogar. Gehen wir noch einen Schritt weiter: Sie haben sogar rotes Blut! Sie atmen auch Sauerstoff! - Um es mal so zu sagen: Sie sind nicht anders als wir. Sie sind ein Teil unserer Gesellschaft, und es ist für mich immer noch unverständlich, warum sie so enorm diskriminiert werden.

(Beifall bei der LINKEN.)

Nun zum eigentlichen Antrag. Wie wir alle wissen, werden eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Einkommenssteuer wie Ledige behandelt. Warum? Es gibt keinen logischen Grund, das zu tun. Nur weil für einige wenige viele Gesetze geändert werden müssen? Mal ganz ehrlich, das ist doch eine Sache des politischen Willens! Möchte man diese Menschen weiterhin diskriminieren oder aber als vollen Teil der Gesellschaft ansehen und mit Nichthomosexuellen gleichstellen? Das, was derzeit an der Tagesordnung ist, so, wie derzeit die Gesetzeslage ist, ist in hohem Maße diskriminierend. Das muss endlich beendet werden.

Wir fordern daher die Landesregierung auf, die Bundesratsinitiative zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zu unterstützen. Dies fordern ja auch die GRÜNEN mit ihrem Antrag, dem wir natürlich zustimmen werden.

Aber auch der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare ist nichts Besonderes und schon gar nicht verwerflich. Warum sollte es verwerflich sein, wenn zwei Männer oder zwei Frauen ein Kind adoptieren möchten und sehen wollen, wie es groß wird? Es ist doch das Schönste auf der Welt, Kinder groß werden zu sehen! Warum soll das diesen Menschen verwehrt werden? Ich persönlich kann nicht sehen, weshalb es einem Kind schlechter gehen sollte, weil es zwei Mütter oder zwei Väter hat. Unser derzeitiges Familienmodell mit einer Mutter, einem Vater und ein bis zwei Kindern ist ja ohnehin schon lange überholt. Patchwork-Familien sind beispielsweise anerkannt. Ebenso gibt es viele alleinerziehende Mütter und Väter. Es geht keiner davon aus, dass es den Kindern dort nicht gut geht. Aber Homosexuelle sollen nicht für ein Kind sorgen können? Sorry, aber das ist der größte Mumpitz. Es kann natürlich sein, dass die Kinder gemobbt werden. Genauso wie sie gemobbt werden, wenn sie keine tollen Markenklamotten tragen, wenn sie etwas dicker sind als der Durchschnitt oder wenn sie sich einfach anders kleiden. Die Gefahr des Mobbings bei diesem Thema besteht auch nur, weil das Feindbild des Homosexuellen immer weiter aufrechterhalten wird.

Es muss ein Umdenken stattfinden. Die Gesellschaft muss sich auch diesen Menschen öffnen. Sie sind, wie ich eben gesagt habe, ein Teil der Gesellschaft. Es gibt jedes Jahr in ganz Deutschland, ich glaube, auch in anderen Ländern, den Christopher Street Day. Es gehen deutschlandweit Millionen Menschen auf die Straße, um für die Gleichstellung zu demonstrieren. Es ist immer eine wunderschöne bunte Parade, die ich in den Straßen nicht missen möchte. Genau diese Vielfältigkeit bei den Menschen möchte ich auch in der Gesellschaft nicht missen.

(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

(Vizepräsidentin Ries)

Ich sehe auch uns Politiker in der Bringschuld. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01. März 2013 war eindeutig. Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel eines vollen Adoptionsrechts für homosexuelle Paare einzubringen.

Meine Damen und Herren, wir leben im 21. Jahrhundert. Fast alle Abgeordnete haben mittlerweile moderne Smartphones, moderne Tablets, daran ist ja nichts Verwerfliches. Und dann sollen wir bei einem solchen Thema noch so weit in der Vergangenheit sein? Es ist für mich an sich schon peinlich, dass wir über das Thema überhaupt noch diskutieren müssen. Wir haben seit dem 13. April 2011 in der Verfassung des Saarlandes in Art. 12 Abs. 3 stehen, dass Schwule und Lesben vor Diskriminierung geschützt werden müssen. Es bringt nichts, das einfach nur in die Verfassung zu schreiben. Das ist genauso, wie wenn ich sagen würde, ich beschließe jetzt, dass wir morgen schönes Wetter haben. Das wird auch nicht einfach so passieren. Für das Wetter kann ich nichts, aber wir sind von der Verfassung gehalten, uns in dieser Hinsicht zu engagieren.

Deshalb fordern wir auch, alle landesrechtlichen Gesetze auf Diskriminierungen zu prüfen. Wenn etwas gefunden wird, sollte es entsprechend geändert werden.

(Abg. Schmitt (CDU) : Das ist doch schon gemacht worden.)

Wenn es schon gemacht ist, dann ist es wunderbar. Trotzdem ist der jetzige Zustand immer noch eine Diskriminierung, die so nicht hinnehmbar ist. Ich fordere Sie auf, unseren Antrag anzunehmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Simone Peter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Lieber LSVD! Es ist bedauerlich, dass einer der zentralen Punkte, die heute auf der Tagesordnung stehen, am späten Abend behandelt wird. So ist es nun mal.

(Abg. Theis (CDU) : Mit der Aktuellen Stunde für Cattenom wäre es noch eine Stunde später.)

Nein, das hat mit Cattenom nichts zu tun, man kann solche Anträge auch vorher behandeln, wenn sie von Bedeutung sind.

(Sprechen und Unruhe bei den Regierungsfrak- tionen. - Abg. Pauluhn (SPD) : Haben Sie die Tagesordnung angenommen?)

Kann ich bitte zu Ende reden? Trotz der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahre 2001 damals eine der wichtigsten Hürden - sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften noch immer gegenüber Ehepaaren benachteiligt. Das entspricht nicht mehr den Lebensverhältnissen im 21. Jahrhundert. Diese Benachteiligung wurde sukzessiv durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes abgebaut, wie es gerade im Hinblick auf die Zulässigkeit der sukzessiven Adoption auch für gleichgeschlechtliche Paare geschehen ist. Über die steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften wird das Bundesverfassungsgericht nach der Sommerpause entscheiden.

Wo bleibt jedoch das Primat der Politik, meine Damen und Herren? Wir können uns nicht permanent drängenden gesellschaftspolitischen Fragen verschließen. Es bestehen zudem trotz der richterlichen Entscheidungen viele Benachteiligungen weiter fort. Die Begründung der Verfassungsrichter zur sukzessiven Adoption ist durchaus ausdehnbar auf andere Lebensbereiche. Wenn die Richter davon ausgehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern genauso fördern wie in einer Ehe, dann ist das doch ein zentrales Argument generell für gleiche Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren und Ehepaaren.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das muss auch die Politik endlich anerkennen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der Bundestag ist dringend gehalten, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das homosexuellen Eltern und deren Kindern mehr Rechtssicherheit gibt und die gleichen Vorteile wie Eheleuten gewährt. Bestehende Probleme wie etwa beim Sorgerecht, Unterhaltsrecht oder Erbrecht würden damit gelöst. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit eingehenden Veränderungen des gesellschaftlichen Verständnisses der Ehe - es wird immerhin jede zweite Ehe geschieden, Partnerschaften sind nicht mehr in der Form betoniert, wie das noch im vorletzten Jahrhundert der Fall war - gibt es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln. Es gibt schon gar keine Gründe, an dem Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten.

In Deutschland begrüßen insgesamt fast zwei Drittel der Bevölkerung die Möglichkeit einer Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Unsere Ministerpräsidentin, sie ist leider nicht mehr da, hat eingestanden, dass wir uns in einem gesellschaftlichen Wandlungsprozess befinden. Ich hätte mir ein Signal ge

(Abg. Maurer (PIRATEN) )

wünscht, zumindest was das Thema der steuerlichen Gleichstellung angeht.

(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Die Menschen innerhalb und außerhalb der Ehe, homosexuelle wie heterosexuelle, sehen es als weit überwiegendes Gebot der Gleichbehandlung an, Partnerinnen und Partner gleichen Geschlechts die Eheschließung zu ermöglichen. Es ist nicht nur absolut nicht mehr zeitgemäß, hier eine Unterscheidung vorzunehmen, sondern hiermit geht eine konkrete Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität einher, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir kennen doch fast alle im Freundes-, Bekanntenund Familienkreis - bei mir trifft es auf alle drei Gruppen zu - Schwule und Lesben, die diese Diskriminierung nicht mehr ertragen wollen und auch nicht mehr ertragen sollen.

(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Sie treten genauso füreinander ein wie Eheleute. Warum wiegt hier eine Institution wie die Ehe schwerer? Ich verstehe das schon länger nicht mehr. Eigentlich haben wir mit der Beseitigung dieser Diskriminierung, mit der Verfassungsänderung vor genau zwei Jahren, auch den Weg dafür bereitet. Alle fünf Fraktionen des saarländischen Landtags haben für eine Änderung der Verfassung gestimmt, indem sie das Gleichbehandlungsgebot um die Formulierung sexueller Identität ergänzt haben. Damit sind Schwule und Lesben durch die Verfassung vor Diskriminierung geschützt. Trotzdem wird es heute gleichgeschlechtlichen Paaren immer noch verwehrt, die Ehe einzugehen. Ich weiß nicht, wie das zusammenpasst.

Erlauben Sie mir, dass ich kurz zwei Auszüge aus der Debatte von damals zitiere: Ein Beitrag von der CDU: „Wir wollen aber, dass unsere Verfassung eine klare Entscheidung für eine tolerante und akzeptierende Gesellschaft zum Ausdruck bringt. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine solche Ergänzung mittlerweile gesellschaftlichen Konsens wiedergibt.“ - Das ist zwei Jahre her. Das andere ist ein Zitat der SPD: „Wir als Landtag haben hier Vorbildfunktion. Deshalb ist es heute ein richtig guter Tag für uns alle.“ - Ich hoffe, dass ein Weiterdenken erfolgt und in weiteren Initiativen dieser Prozess fortgesetzt wird. Die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe wäre ein wichtiger Schritt.

Deswegen haben wir es auch begrüßt, dass der Bundesrat am 01. März mit großer Mehrheit - leider ohne das Saarland, aber mit einer Reihe von SPDgeführten Bundesländern - einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommenssteuerstreit beschlossen hat. Jedoch zeigt die Entwicklung der

Vergangenheit, dass dies nicht ausreichend ist. Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare kann letztlich nur durch die Öffnung der Ehe überwunden werden. Es ist doch absurd, dass quasi entgegen einer gesetzlichen Gleichstellung homosexuelle Paare in den meisten Bundesländern das Ehegatten-Splitting für sich nutzen und damit Steuern sparen. Sie müssen allerdings zuerst Widerspruch gegen die Einkommenssteuerbescheide einlegen. Lediglich in Bayern und Sachsen widersetzten sich die Verwaltungen dieser faktischen Gleichstellung. Dort müssen Homosexuelle in eingetragener Partnerschaft beim Finanzgericht vorläufigen Rechtsschutz erwirken. Ich weiß nicht, was das mit Gleichstellung in der Gesellschaft zu tun hat. Ich sehe es nur noch als ein absurdes Tun an. Das kann nicht im Sinne einer pluralistischen Gesellschaft sein.

Die Veränderung des gesellschaftlichen Willens hat in Europa bereits in vielen Ländern dazu geführt, dass dort die Ehe als Institution auch für homosexuelle Paare im jeweiligen nationalen Recht verankert wurde. Das sind die Länder um uns herum. Öffnen Sie die Augen, denken Sie die Großregion auch mal im Sinne der Gleichheit homo- und heterosexueller Paare.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf, dem Antrag von Rheinland-Pfalz, Hamburg und einer Reihe weiterer Länder, die sich jetzt angeschlossen haben - insbesondere rot-grün regierte Länder -, am Freitag zuzustimmen und für eine vollständige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare im Bundesrat zu stimmen. Lassen Sie uns an die Verfassungsänderung von 2011 anknüpfen und geben Sie die Abstimmung in diesen beiden Fraktionen SPD und CDU frei, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich möchte mit einem Zitat von Peter Altmaier, das ich gestern fand, enden: Wir sollten „keine rückwärtsgewandten Schlachten mehr führen, die längst entschieden sind“.

Lassen Sie Worten Taten folgen, meine sehr geehrten Damen und Herren. An die SPD akut: Folgen Sie Ihren Partnern in den anderen Bundesländern. Bitte stimmen Sie unserem und dem Antrag der PIRATEN zu. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE und den PIRATEN.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Tobias Hans von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Parlamentarismus nicht nur in Deutschland hat immer dann hervorragende Debatten hervorgebracht, wenn es um

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

den Streit für die Rechte von Menschen ging, wenn es zum Beispiel um den Streit für die Rechte von Frauen ging. Ich erinnere an das Frauenwahlrecht im Jahr 1919, an die endgültige Gleichstellung von Mann und Frau vor dem Gesetz im Jahr 1958, aber ich erinnere auch an die letztendliche Entfernung von allen Überresten in der Gesetzgebung des § 175, unter dem homosexuelle Menschen lange Zeit diskriminiert, benachteiligt und letztlich auch verfolgt worden sind. Das ist erst im Jahr 1993 in einer einmütigen Debatte im Deutschen Bundestag gemacht worden.

Diese Debatten, in denen wir um die Rechte von Menschen streiten, die lange Zeit unterdrückt worden sind, sind aus meiner Sicht die sympathischsten Debatten, die die Parlamente hervorgebracht haben. Ich finde, es ist deshalb eine wohltuende Tatsache, dass die Frage der Gleichstellung von Schwulen, Lesben, Transgendern in unserer Gesellschaft derzeit so intensiv diskutiert wird. Es ist wohltuend, dass die Unterstützung für diese Gruppen in unserer Bevölkerung, für diese Menschen, aus allen Parteien im parlamentarischen System kommt. Deshalb würde ich mir wünschen, dass wir eine Debatte führen, in der nicht auf der einen Seite die bedingungslosen Reformer stehen und auf der anderen Seite die Intoleranten, die Spießbürger, die Lordsiegelbewahrer des Tafelsilbers. Denn ich glaube, so einfach ist die parlamentarische Realität nicht.

Zweifelsohne gehört das Institut der Ehe zum Tafelsilber nicht nur der christlich-demokratischen Union, sondern auch, wie ich finde, unserer Gesellschaft. Egal, wer letztlich nach einem ehernen Bündnis strebt, der scheint mir doch im Grunde eher ein Mensch zu sein, für den Werte wie füreinander Einstehen, Sorge tragen - und das auf lange Zeit - eine große Rolle im Leben spielen. Diese Menschen betrachten wir eigentlich gemeinhin als eher konservative Menschen. Von daher ist die Frage berechtigt, warum -

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Was hat das denn mit der sexuellen Identität zu tun? - Abg. Meiser (CDU): Lassen Sie ihn einmal ausreden!)

Lassen Sie mich bitte weiter ausführen. Ich glaube, dass das nicht ganz uninteressant ist. - Von daher ist die Frage durchaus berechtigt, warum sich die CDU mit einer Öffnung des Instituts der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare schwertut.

Ich glaube fest, dass eine Ehrlichkeit in dieser Debatte um die Öffnung des Instituts der Ehe allen betroffenen Parteien, die diesem Landtag angehören, guttut. Ich glaube nicht, dass es eine Partei gibt, die frei ist von Diskriminierung, die frei ist von Vorbehalten. Dabei geht es nicht um Vorbehalte gegenüber dieser Öffnung. Ich glaube, es geht hier um ein ge

samtgesellschaftliches Phänomen und dass man deshalb damit auch ehrlich umgehen sollte.

Ich bin weiterhin der Überzeugung, dass das, was Sie mit Ihrem Antrag fordern, Frau Kollegin Peter, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, im Grunde der einfachere Weg wäre, alle Probleme, alle Diskriminierung, die wir haben, aus dem Wege zu räumen, dass es juristisch wie argumentativ der einfachste Weg wäre, denn über das hinaus müsste man vom Prinzip her nichts mehr tun.