Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

Zu den Promotionsstudenten. Am 18. April 2007 sind mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz Änderungen in Kraft getreten. Zuvor hatten die Promotionsstudenten mindestens ein Drittel ihrer Arbeitszeit zur Verfügung, um ihre Promotion zu schreiben. Die aktuelle Regelung sieht dies nicht mehr vor. In der Folge müssen die Promotionsstudenten ihre Freizeit opfern, um ihre Promotionsarbeit zu schreiben. Unser Gesetzentwurf schließt diese Lücke. Wir PIRATEN möchten, dass die Promotionsstudenten künftig ihre Arbeitszeit am Lehrstuhl nutzen können, um ihre Promotionsarbeit zu schreiben.

Ich fasse noch einmal zusammen: Wir möchten die zwingende Veröffentlichung der Evaluation, die Verlängerung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen um vier Jahre. Wir möchten die Master-Studienplätze nicht mehr quotiert sehen. Wir wollen, dass das Land die Tarifkostensteigerungen und die Energiekostensteigerungen übernimmt. Wir wollen die Kompensationsmittel festschreiben, wir wollen die Grundlage dafür schaffen, einen studentischen Vize zu etablieren, wir wollen den Studienausschuss als Soll-Vorschrift verankern.

(Abg. Thul (SPD) : Und wie wollt ihr das alles finanzieren?)

Wir wollen festschreiben, dass die Vizepräsidenten an den Sitzungen des Senats teilnehmen. Wir wollen den universitären Mitgliedern wieder Stimmrecht im Universitätsrat einräumen und wir wollen die paritätische Besetzung mit internen und externen Mitgliedern bei doppeltem Stimmgewicht des Vorsitzenden. Wir möchten die Regelungslücke schließen, die nach Einführung des Wissenschaftszeitvertragsge

(Abg. Neyses (PIRATEN) )

setzes entstanden ist. Das ist eine Summe von guten Vorschlägen, und ich würde mich freuen, wenn wir alle hier gemeinsam diese beschließen könnten. Ich möchte mich zum Ende der Debatte noch einmal zu Wort melden. Ich bitte aber bereits jetzt um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Thomas Schmitt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über viele der vom Abgeordneten Neyses vorgetragenen Punkte kann man ja durchaus diskutieren, sich diesbezüglich in der Sache auseinandersetzen. Ich muss Ihnen allerdings eines sagen: Der Gesetzentwurf in dieser Fassung und mit diesem Umfang kommt zu einem völlig falschen Zeitpunkt. Ich möchte Ihnen nun auch sagen, weshalb das so ist.

Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD vereinbart, die universitären Strukturen und das Universitätsrecht insgesamt zu evaluieren und auf den Prüfstand zu stellen. Das werden wir auch tun, und dann werden wir die entsprechenden Ergebnisse vorlegen. Es läuft derzeit ein umfassender Prozess der Neuausrichtung der Hochschulen und der Universität bis zum Jahr 2020. Dazu liegt ein universitätseigenes Entwicklungskonzept vor, dazu hat aber auch das Land nun ein umfangreiches Gutachten beim Wissenschaftsrat in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten sollen umfassend noch einmal die Universität und die Hochschullandschaft insgesamt evaluiert werden, untersucht werden, und dazu gehört auch die Betrachtung der universitätseigenen Strukturen.

Ziel des Antrages der PIRATEN ist es laut der mitgeteilten Sicht des Antragstellers, die Universität in die Lage zu versetzen, sich strategisch langfristig gut zu positionieren. Diesbezüglich stehen wir nun aber auch in Gesprächen mit der Universität, und dieses Ziel verfolgt auch das Strukturgutachten, das wir beim Wissenschaftsrat in Auftrag gegeben haben. Solange hieraus die Ergebnisse nicht vorliegen, solange wir auch die Überlegungen nicht abgeschlossen haben, wie die Finanzentwicklung bei den Hochschulen in den kommenden Jahren aussehen soll, solange wir also nicht alle Rahmenbedingungen kennen, erscheint es mir nicht hilfreich, die Universitätsstrukturen in Detailbereichen abzuändern. Es ist nicht sinnvoll, insoweit Dinge vorwegzunehmen. Ich glaube, wir sollten dies alles zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang tun.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Lassen Sie mich dennoch zu einzelnen Punkten Ihres Antrages kurz Stellung nehmen, denn völlig unstrittig sind die von Ihnen hier vorgetragenen Dinge ja auch nicht. Ich beginne mit dem Thema „studentischer Vizepräsident“. Derzeit liegt dazu vom AStA der Universität ein Konzept vor. Das Konzept ist der Staatskanzlei und damit dem zuständigen Wissenschaftsministerium vorgestellt worden, und von dieser Seite ist eine Prüfung zugesagt worden.

Ich sage Ihnen dazu aus meiner persönlichen Sicht, dass ich diesbezüglich noch immer eine gewisse Grundskepsis hege. Es geht nämlich bei der Universitätsleitung nicht um die Frage der studentischen Mitbestimmung - zu der ich mich hier ausdrücklich und nachdrücklich bekenne. Das Universitätspräsidium ist aber nun einmal das Leitungsorgan, ein hauptamtliches Leitungsorgan. Dass es nun wirklich hilfreich ist, dass ein Studierender sein Studium unterbricht und für ein Jahr hauptamtlich in diese Leitung eintritt - mit allen Rechten, aber auch Pflichten, auch der Verantwortlichkeit bis hin zur Haftung -, möchte ich doch zumindest kritisch hinterfragen. Ich weiß auch nicht, ob sich tatsächlich Leute finden würden, die bereit sind, in diese Funktion einzutreten, wenn sie sich der Konsequenz ihres Tuns wirklich bewusst sind. Aber, wie gesagt: Es ist eine ergebnisoffene Prüfung zugesagt, und diese ergebnisoffene Prüfung wird auch erfolgen. Ich betone hier noch einmal: Zur Mitbestimmung sowohl der Studierenden als auch der Beschäftigten stehen wir, und wir wollen sie auch an keiner Stelle beschneiden. Ich bleibe aber derzeit weiterhin skeptisch, es ist aber eine vorurteilsfreie Prüfung zugesagt.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch eine klare Aussage der Universitätsleitung haben, ob sie diesen studentischen Vizepräsidenten tatsächlich haben möchte oder doch eher nicht. Bislang gab es nur vage Äußerungen. Mal gibt es die Aussage des AStA, dieses Vorhaben würde von der Leitung mitgetragen, mal wieder nicht. Die Politik bräuchte hierzu einen klaren Hinweis der Universitätsleitung, ob das von ihrer Seite gewünscht ist.

Sie schlagen des Weiteren vor, den Universitätsrat neu zu ordnen. Ich habe eben schon erwähnt, dass auch die universitätseigenen Strukturen vom Wissenschaftsrat noch einmal überprüft werden. Wir werden uns dann auch mit der Effektivität dieser Strukturen noch einmal befassen müssen. Ich persönlich habe durchaus Sympathie dafür, festzulegen, dass auch die Studierenden und die Mitarbeiter im Universitätsrat entsprechend vertreten sind. In der Praxis erweist sich diese Fragestellung derzeit allerdings nicht als Problem, weil tatsächlich so verfahren wird. Ob man das in einem Gesetz festschreiben muss, das möchte ich ebenfalls im Zusammenhang nach Vornahme der Begutachtung diskutiert sehen.

(Abg. Neyses (PIRATEN) )

Ein in Ihrem Gesetzentwurf vorgebrachter Punkt, der sehr problematisch ist, ist der Gesichtspunkt der Master-Studiengänge. Laut Ihrem Gesetzentwurf soll für jeden Bachelor-Absolventen ein entsprechender Master-Studienplatz angeboten werden. Nun kann ich das Ganze in der Sache durchaus nachvollziehen, und die von Ihnen geäußerte Kritik, für gewisse Bachelor-Absolventen gebe es überhaupt keinen Arbeitsmarkt, teile ich sogar. Die Bologna-Reform hat nicht zu 100 Prozent so gewirkt, wie wir alle uns das gewünscht haben. Dass es nicht für jeden Abschluss einen entsprechenden Arbeitsmarkt gibt und dass das früher verliehene Diplom nicht mit dem Bachelor, sondern mit dem Master gleichgesetzt wird, hatten sich Hochschul- und Bildungspolitiker in diesem Land ursprünglich so nicht vorgestellt. Es ist aber nun einmal zu dieser Fehlentwicklung gekommen.

Dessen ungeachtet wird das, was Sie hier als Wunsch vortragen, was Sie ins Gesetz schreiben wollen, so nicht möglich sein. Man kann doch Bewerbungen von externen Bachelor-Absolventen an unserer Universität nicht verhindern. Selbst wenn man für alle Saarbrücker Bachelor-Absolventen ein in der Zahl entsprechendes Angebot an Master-Studienplätzen schaffen würde, wäre das für die Saarbrücker Absolventen keine Garantie, da sich Bachelor-Absolventen der Universität Trier oder der Universität Frankfurt oder von einer anderen Universität um einen Master-Studienplatz in Saarbrücken bewerben könnten. Man kann aber auch nicht eine solche Reserve an Studienplätzen schaffen, dass man noch für den schlechtesten Bachelor-Absolventen wirklich die Garantie übernehmen könnte, hier anschließend einen Master-Studiengang absolvieren zu können. Daher wird das, was Sie wünschen, leider gesetzlich so nicht umzusetzen sein.

Allerdings ist in den Fächern, in denen es absehbar zu Problemen gekommen wäre, schon gegengesteuert worden, so zum Beispiel in der BWL. Dort hat man die Anzahl der Master-Plätze für das nächste Semester erhöht und auch langfristig angehoben, um die Problematik zu beseitigen, die dort zu entstehen drohte. Die Politik hat in ihrer moderierenden Rolle, die ihr zusteht, das Ihre getan. Wir können allerdings im Gesetz keine Garantie dafür geben, das ist leider Gottes bei der Struktur, die wir haben, nicht möglich. Deswegen könnten wir einer solchen Lösung auch nicht zustimmen.

Sie wollen die Laufzeit der Ziel- und Leistungsvereinbarung auf zwei Jahre erhöhen. Allerdings interpretieren Sie meines Erachtens die derzeitige gesetzliche Regelung völlig falsch. Es ist gar nicht festgeschrieben, dass zwei Jahre Laufzeit vorgegeben sind. Die Laufzeit kann eine viel längere sein, sie ist in der Vergangenheit auch schon länger gewesen. Wenn im Text steht, dass die Vereinbarung alle zwei

Jahre fortgeschrieben wird, dann heißt das lediglich, dass man nach zwei Jahren überprüft, ob sich etwas Wesentliches verändert hat und man nachsteuern muss. Vom Gesetz her ist die Laufzeit überhaupt nicht vorgegeben, es gab in der Vergangenheit schon längere Laufzeiten bei den Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Also haben wir hier keinen gesetzlichen Veränderungsbedarf.

Dann schlagen Sie vor, den Inflationsausgleich und die Kompensation für die Studiengebühren komplett ins Gesetz zu schreiben. Ein Globalhaushalt hat jedoch eigene Gesetze. Wenn man ihn festschreibt, dann ist er für mehrere Jahre festgeschrieben und man muss innerhalb dieses Rahmens wirtschaften. Man kann eventuell einen Inflationsausgleich festlegen, man kann aber auch die Summe anfangs höher setzen und dann stabil halten. Das ist auch eine Frage der Steuerung. Wir können aber nicht jetzt schon den Haushalt fortschreiben und den Inflationsausgleich garantieren, bevor überhaupt Verhandlungen stattgefunden haben über Ziel- und Leistungsvereinbarungen und über die Neuausrichtung für die nächsten Jahre.

Ich will hier keine Illusionen wecken. Wir wissen, dass Hochschule, Wissenschaft und Forschung 10 Prozent des Landeshaushaltes ausmachen. Das hatte ich in der Haushaltsdebatte bereits gesagt. Das wird weiterhin ein Schwerpunkt unserer Politik sein. Wir werden es aber nicht schaffen, Beträge zu garantieren, ohne jede Einsparquote in der Hochschule und in der Wissenschaft. Deswegen ist jetzt schon klar, dass die 10 Millionen, die bisher aus dem Sondervermögen kamen, so nicht weiter fließen können. Mit allem anderen wird sich das Gutachten beschäftigen. Wir werden aber auch über den Finanzrahmen innerhalb der Regierung, innerhalb der Landtagsfraktionen, aber auch mit der Universität verhandeln müssen. Wir können nicht jetzt schon für die Zukunft alles garantieren, ehe überhaupt auch nur ein Verhandlungsgang stattgefunden hat - das wird so einfach nicht funktionieren, denn es ist immer ein Geben und Nehmen bei Verhandlungen -, obwohl ich natürlich verstehen kann, dass es aus Sicht der Studierenden wünschenswert wäre. Das ist aber kein gangbarer Weg für das Land, es wäre unverantwortlich, dies zu tun.

Lassen Sie mich zu einem letzten Punkt kommen, nämlich der Freistellung der Doktoranden. Gestatten Sie mir an der Stelle übrigens die bissige Bemerkung, wenn Ihnen am Ende eines Gesetzentwurfes bei § 58 einfällt, dass Sie in § 37 auch noch etwas ändern wollten, dann sollten Sie künftig vielleicht die Nummerierung ändern und das nicht anschließend anhängen. Dann merkt man nämlich, dass Ihnen zum Schluss etwas eingefallen ist, was Sie vorher nicht im Gesetzentwurf hatten. - Ich komme zum Sachproblem, das durchaus ein ernsthaftes ist. Im

(Abg. Schmitt (CDU) )

saarländischen Universitätsgesetz steht, dass, wenn jemand eine Stelle wegen einer Promotion hat und diese deswegen befristet ist, ihm ein Drittel der Arbeitszeit zusteht zur Bearbeitung seiner eigenen wissenschaftlichen Arbeit. Dies wird in der Praxis tatsächlich in Frage gestellt, weil wir auf Bundesebene das Wissenschaftszeitvertragsgesetz haben, das mittlerweile rechtsgrundlose Zeitverträge in allen Bereichen erlaubt, die Promotion ist also nicht mehr die Voraussetzung dafür. Wenn man daran irgendetwas ändern will, dann geht es nicht so, wie Sie es hier gemacht haben. Ich weiß gar nicht, was Sie mit dem Satz verändern wollen. Sie sagen, wenn der Grund für die Befristung die Promotion ist, dann steht ein Drittel der Arbeitszeit zur Verfügung. Das haben wir jetzt schon im Gesetz stehen. Das Problem ist, dass es gar nicht mehr der Grund für die Befristung ist, sondern dass man einfach mit einem Mitarbeiter einen befristeten Vertrag macht und die Promotion als Grund gar nicht mehr genannt wird. Deshalb würde sich mit Ihrer Formulierung überhaupt nichts ändern. Ich fürchte, wir kriegen das mit dem jetzigen Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Landesebene überhaupt nicht geändert. Im Zweifelsfall heißt es, die Stelle ist nicht für die Promotion, das ist eine normale Stelle, es kann sich jeder bewerben. Wenn der ausgesuchte Studierende noch promoviert, dann promoviert er am entsprechenden Lehrstuhl.

Das ist kein saarlandspezifisches Problem, das ist ein bundesweites Problem, das ich durchaus sehe. Das hat auch etwas mit der Ausbeutung von Doktoranden zu tun. Wir kriegen es im Saarland alleine nicht gelöst. Das hat etwas mit der Gesetzeslage, aber auch mit der Praxis zu tun. Man darf ganz nebenbei nicht vergessen, dass die Hochschulen natürlich im nationalen Wettbewerb stehen. Das hat auch mit Lehrstuhlausstattung, Mitarbeiteranzahl und Stunden zu tun. Ich glaube, dass dieses Problem nur lösbar ist, wenn man an das Wissenschaftszeitvertragsgesetz rangeht, nicht aber, wenn man einen Satz isoliert im saarländischen Universitätsgesetz einfügt. Schon gar nicht so, wie Sie es getan haben, denn das würde an der jetzigen Rechtslage überhaupt gar nichts ändern.

Es bleibt dabei, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen zu gegebener Zeit das Universitätsrecht noch einmal überarbeiten. Dazu wollen wir aber erst wissen, wie das Entwicklungskonzept für die Zukunft ist, was uns der Wissenschaftsrat in seinem Gutachten über das Funktionieren oder das Nichtfunktionieren von Steuerungsstrukturen sagt. Wenn wir das alles wissen und die Fakten vorliegen haben, werden wir einen eigenen Gesetzesantrag vorlegen und neu diskutieren. So wie der Antrag heute aussieht, müssen wir ihn ablehnen. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Barbara Spaniol.

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der Universitätspräsident hat es eigentlich sehr gut auf den Punkt gebracht, das geht mir gar nicht mehr aus dem Kopf: „Gut aufgestellte Hochschulen bringen dem Land mehr als sie kosten.“ Diese These sollte wirklich ein Leitfaden für die künftige Hochschulpolitik sein. Der Hochschulstandort Saar weist steigende Studierendenzahlen auf. Das sind Erfolgszahlen, denen Rechnung zu tragen ist. Herr Schmitt, Sie haben das in der Haushaltsdebatte im Dezember zu Recht in den Vordergrund gestellt. Diese Diskussion, da bin ich auch Ihrer Meinung, lässt sich nicht in Gänze in eine Reform des Universitätsgesetzes gießen. Auch das ist völlig klar. Die Ausrichtung der Hochschulpolitik hat nun einmal viele Fassetten. Trotzdem haben sich die Kollegen der PIRATEN sehr angestrengt. Sie haben richtige Ansätze in den Gesetzentwurf hineingegossen. Das muss man mit Respekt anerkennen. Sie waren schneller als wir, wir wollten das auch machen. - Kollege Hilberer lacht. - Das erkenne ich sehr an und will diese Initiative unterstützen.

(Beifall von den PIRATEN.)

Ich will einige Eckpunkte der hochschulpolitischen Diskussion, die hinter den Kulissen schon länger läuft, kurz herausgreifen, erst einmal aus dem Entwurf selbst, Stichwort „studentische Mitbestimmung“. Wir wollen die studentische Mitbestimmung in allen Gremien der Universität stärken. Auch das haben wir im Rahmen verschiedener Gespräche mit der Unileitung und mit dem AStA im letzten Herbst deutlich gemacht. Man sollte dieser Idee wirklich eine Chance geben. Der studentische Vizepräsident ist der richtige Weg. Herr Schmitt, wir hatten im Rahmen der Haushaltsberatungen ein Gespräch mit dem Universitätspräsidenten und hatten ihn darauf angesprochen. Ich hatte den Eindruck, dass er das sehr begrüßt. Er hat sich sehr wohlwollend geäußert und würde dahinterstehen.

(Abg. Schmitt (CDU) : Ich habe auch mit ihm gesprochen!)

Irgendwie müssen wir zusammenbringen, was er Ihnen und uns gesagt hat. Ich habe es zumindest positiv aufgefasst, was er geäußert hat. Wie gesagt, dieses Gespräch werden wir unter Umständen erneut führen; es ist eine wichtige Sache. Wir sehen den studentischen Vizepräsidenten oder die studentische Vizepräsidentin als Scharnier zwischen AStA, StuPa und Präsidium und auch als eine konkrete Vertretung im Universitätspräsidium für die circa 18.000 Studierenden. Es geht dabei wirklich um eine

(Abg. Schmitt (CDU) )

Verbesserung des Dialogs zwischen Studierenden und der Universitätsleitung und auch um die konzeptionelle Fortentwicklung des Universitätsstandortes. Deswegen sehen wir das als Vorzeigeprojekt. Es hat sich auch bewährt, es ist an anderen Universitäten schon längst eingeführt.

(Abg. Schmitt (CDU) : An einer einzigen!)

Oder nur an einer. Na gut, wir können auch mal schneller sein und nicht abwarten, bis in allen anderen Bundesländern ein solches Instrument studentischer Mitbestimmung auf den Weg gebracht ist. Das können wir gemeinsam angehen.

Ein Stichwort noch ganz kurz zum Thema SULB, Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, die manchmal kritisiert wird, aber natürlich unverzichtbar ist. Die muss weiterhin gestärkt werden. Wir brauchen Lösungen dergestalt, dass die Institutsbibliotheken auf der einen Seite und die Universitätsbibliothek auf der anderen Seite besser zusammenkommen. Seit gut 30 Jahren wird darüber diskutiert, dass es da viel zu viele Eitelkeiten gibt und Synergieeffekte viel zu wenig genutzt werden. Hier sind Appelle der Uni-Bibliotheksleitung immer verpufft. Ich hoffe, dass sich da in Zukunft vielleicht etwas ändert.

Dann noch etwas Grundsätzliches zur Profilbildung und zur Landes-Uni als Voll-Uni an sich. Das wollen wir nämlich haben, und wir meinen, dass wir die Zukunft der Hochschullandschaft hier nur sichern können, wenn es ein klares Bekenntnis für die einzige Universität gibt, die wir im Land haben. Auch da waren wir beieinander im Rahmen der Haushaltsberatungen. Unserer Meinung nach muss sie so weit wie möglich Voll-Uni bleiben, sie darf nicht zu einem Randspartenangebot verkommen. Die öffentliche Spardiskussion betreffend Abschaffung der Juristischen Fakultät, medizinische Ausbildung zerschlagen etc., das war alles wirklich absolut gegen das, was wir am Hochschulstandort wollen. Gerade die Medizin ist überregional anerkannt, hat viele kluge Köpfe ins Land geholt, bietet Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze für die ganze Region.

Wir unterstützen den Vorschlag der Ministerpräsidentin, dass vor dem Hintergrund des deutschlandweiten Ärztemangels es unumgänglich ist, eine Beteiligung des Bundes einzufordern, wenn über den eigenen Bedarf hinaus für andere Bundesländer ausgebildet wird. Es war mir ganz wichtig, dazu noch ein Wort zu sagen. Wir wollen dafür eintreten ich sage es einmal positiv besetzt -, dass die Geisteswissenschaften nicht ausgedünnt werden. Die klassischen geisteswissenschaftlichen Fächer lassen vielfach intellektuelles Potenzial entstehen. Sie machen die Universitas aus. Daran sollten wir festhalten, um den Uni-Standort hier zu stärken.

Ein weiterer Punkt, die Hochschulentwicklungsplanung, geht über den Gesetzentwurf hinaus. Sie ist mit der Landesentwicklungsplanung im Prinzip zu verknüpfen. Hochschulentwicklungsplanung darf man nicht auf Sparpläne reduzieren. Wir sind Industrieland. Wir müssen auch hier die Ausbildung im Blick haben und saarländische Belange im Studium berücksichtigen. Wir brauchen eine bessere Verzahnung zwischen Universität und HTW. Ich denke, da gibt es keinen Dissens. Es ist dringend notwendig, hier viel stärker zu kooperieren und Synergieeffekte zu nutzen. Was wir aber nicht wollen - da machen wir als LINKE klar, was wir von dem Profil erwarten -, ist eine Hochschulpolitik auf Zuruf der Wirtschaft. Wir sagen: Wer Hochschulpolitik verantwortungsvoll gestalten will, der muss das Wohl der Studierenden und der Hochschullehrerinnen und -lehrer in den Mittelpunkt stellen ebenso wie die Entwicklung von Forschung und Lehre und gerade weniger die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen. Schwerpunkte auszuprägen, das gehört zur Profilbildung.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Eine reine Konzentration, Herr Kollege, auf marktfähige Fächer nach Zuruf der Wirtschaftsverbände lehnen wir ab. Auf diese Weise - ich erinnere Sie daran - ist schon das achtjährige Gymnasium völlig übereilt eingeführt worden. Das war lediglich einem Beschluss einer Finanzministerkonferenz zwecks Einsparungen geschuldet. Diesen Weg wollen wir an der Hochschule nicht gehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den ich noch herausgreifen will - ich hatte das im Dezember in der Haushaltsdebatte schon gesagt -, ist die Situation der Beschäftigten. Sie haben das eben kurz gestreift. Sie ist zum Teil sehr schwierig, wissenschaftlich und nichtwissenschaftlich. Das haben die Personalräte immer wieder gesagt. Über 80 Prozent des wissenschaftlichen Personals sind befristet beschäftigt. Viele kommen wirklich über die Halbtagsstellen nicht hinaus.

Es hat sich eine richtiggehende prekäre Beschäftigung an der Uni ausgebildet. Das wollen wir so weiter nicht stehen lassen. Es gibt viel zu viele wissenschaftliche Hilfskräfte, die das unfreiwillig viel zu lange bleiben. Auch hier müssen Lösungen her. Das Land ist nur zur Hälfte an den Kostensteigerungen für das Personal beteiligt. Dieses Problem reißt immer wieder unterschwellig ein Loch in den Etat. Insofern ist die Forderung der Uni-Spitze nachvollziehbar, dass wir Lösungen finden, dass das Land den vollen Ausgleich für die Tariferhöhungen leistet. Hier müssen wie gesagt bessere Rahmenbedingungen, ordentliche Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht werden, damit die Personalplanung nachhaltig ist und diese schwierige Form der Beschäftigung an der Uni keine Chance hat.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

Ich komme noch ganz kurz zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, um das abzuschließen. Wir haben ständig steigende Studierendenzahlen. Wir sind uns, glaube ich, einig, dass die angemessene finanzielle Ausstattungen der Hochschulen erfordern. Wir brauchen dazu eine tragfähige dauerhafte Hochschulentwicklungsplanung. Das darf kein reiner Sparplan sein. Wir sagen auch klar, die Kompensationsmittel, die aus dem Wegfall der Studiengebühren sozusagen eingestellt worden sind, müssen unbedingt weiter im Haushalt verankert bleiben. Das haben wir eben schon gehört. Die sind unverzichtbar für die Hochschulen.

Grundsätzlich und insgesamt müssen die Hochschulen natürlich wissen, wohin die Reise geht. Die Planungssicherheit muss gegeben sein. Bildung ist öffentliche Ausgabe. Das darf man nicht einfach an die Hochschulen delegieren. Wir fordern hier klare Vorgaben und klare Bekenntnisse ein. Wir meinen, wenn das Land die Potenziale nutzen will, die es mit seinen Hochschulen hat, dann müssen die auch ausreichend finanziert werden. Ansonsten verliert das Land insgesamt, weil immer mehr Hochqualifizierte abwandern. - Ich bedanke mich.