Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

dem Prinzip der Gleichrangigkeit der Staatszielbestimmung nachzukommen. Wir haben einerseits den Tierschutz, wir haben auf der anderen Seite auch andere Verfassungsgüter, die wir in Abwägung und in Einklang bringen müssen, zum Beispiel das Grundrecht der Religionsfreiheit und das Recht der Freiheit der Wissenschaft. Das haben wir, glaube ich, mit der Aufzählung dieser Tatbestände in vernünftiger Weise miteinander in Einklang gebracht.

Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Frage sagen, mit welcher Klageart vorgegangen werden kann; auch das wurde teilweise in den Anhörungen andiskutiert. Wir haben uns ganz bewusst für die Feststellungsklage entschieden. Die Feststellungsklage ermöglicht den anerkannten Tierschutzvereinen, Tierschutzverbänden und Tierschutzstiftungen die gerichtliche Überprüfung behördlicher Maßnahmen, ohne laufende Tierversuche zu verzögern. Ich glaube, das ist ein Punkt, der im Sinne der Tiere ist. Denn würde man den gleichen Akt mit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage angreifen, käme es möglicherweise zur Situation, dass ein bereits laufender Tierversuch und damit auch der Eingriff quasi ad absurdum geführt würden. Das könnte tatsächlich dazu führen, dass aus tierschutzrechtlicher Sicht ein Versuch nicht zu Ende geführt werden kann. Daher, so meine ich, ist das Instrument der Feststellungsklage hier das sehr viel geeignetere und jedenfalls ein Instrument, das dem Gebot des Tierschutzes sehr viel mehr Rechnung trägt als alle anderen vorgeschlagenen Klagearten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist der saarländischen Landesregierung, es ist mir ein besonderes Anliegen, bereits im Vorfeld den tierschutzfachlichen Sachverstand der anerkannten Verbände zu nutzen. Deshalb wird den Verbänden im Gesetzentwurf auch ein Mitwirkungsrecht bei der Erarbeitung wichtiger tierschutzrelevanter Rechtsund Verwaltungsvorschriften des Landes sowie bei Genehmigungen eingeräumt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine bereits im Verfahrensstadium durchgeführte Beteiligung anerkannter Tierschutzverbände dazu beitragen wird, dass die Behörden frühzeitig von tierschutzrechtlichen Bedenken und Einwänden erfahren und diese besser in ihre Entscheidungen einfließen lassen können.

Allerdings muss geregelt sein, wer letztendlich das Verbandsklagerecht ausüben kann. Auch dazu sind entsprechende Regelungen getroffen worden. Es bedarf hier eines Anerkennungsverfahrens, das den Kreis der antragsberechtigten Verbände objektiv beschreibt. Denn natürlich ist es unser Ziel, bestimmte Interessengruppen mitwirken zu lassen, aber eben erst dann, wenn nachgewiesen worden ist, dass man sich in diesen Gruppen sehr nachhaltig und über einen bestimmten Zeitraum den Interessen des Tierschutzes verschrieben hat.

(Ministerin Rehlinger)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe bereits zu Beginn meiner Ausführungen gesagt, dass es zwei hier relevante Instrumente gibt. Das Verbandsklagerecht ist das eine dieser Instrumente, das andere ergibt sich mit der Einführung eines Landesbeauftragten für den Tierschutz. Mit der Einführung des Landesbeauftragten für den Tierschutz wird eine herausgehobene Institution geschaffen, die der Öffentlichkeit, den anerkannten Tierschutzverbänden und der Landesregierung in Fragen des Tierschutzes beratend zur Seite steht. Ich verspreche mir von dieser Institution eine weitere Intensivierung des Dialogs mit den tierschutzbefassten Personen und Institutionen und in der Folge auch insgesamt eine Verbesserung des Tierschutzes im Lande. Sachkundige Beiträge und Vorschläge zur weiteren Verbesserung des Tierschutzes können so gebündelt an die Landesregierung herangetragen werden. Einen Überblick über die Tätigkeit des oder der Landesbeauftragten für Tierschutz wird der jährliche Tätigkeitsbericht an die Landesregierung und an den Landtag des Saarlandes geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen, dass zu einem konsequenten Schutz der Gesamtheit der Natur auch der Schutz des Tieres gehört. Das Tier darf nicht nur als Nutzobjekt behandelt werden, ihm muss vielmehr um seiner selbst willen Schmerz und Leid erspart bleiben. Tiere müssen artgerecht leben dürfen. Durch das Tierschutzverbandsklagegesetz wird eine Regelung geschaffen, die dazu beiträgt, den in der Verfassung verankerten ethischen Tierschutz zu stärken. Zur Erreichung dieses Zieles können und werden wir auch durch den heute eingebrachten Gesetzentwurf beitragen. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Günter Heinrich.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf kann man sagen: Was lange währt, wird endlich gut. - Mit dem Tierschutzverbandsklagegesetz wird im Saarland erstmals eine Rechtsnorm geschaffen, die es der interessierten Öffentlichkeit ermöglicht, sich in besonderer Weise für die Rechte und damit auch für die artgerechte Haltung von Tieren zu verwenden. Mit dem Gesetz wird im bundesweiten Vergleich durchaus auch eine Vorreiterrolle hinsichtlich der Ausgestaltung der Wahrnehmung von Tierschutzrechten eingenom

men. Wir bekennen uns heute ausdrücklich offen und aktiv zu den im Grundgesetz und in der saarländischen Verfassung verankerten Staatszielen betreffend die Achtung und den Schutz von Tieren und Lebewesen als unseren Mitgeschöpfen.

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein Konflikt aufgelöst werden, der sich insoweit ergibt, als Tiernutzer im Rechtswege als klagebefugte Betroffene ihre Rechte wahrnehmen und verteidigen können, während die betroffenen Tiere ihre durch die Verfassung geschützten Rechte nicht wahrnehmen können. Klagebefugt sind bekanntlich nur natürliche und juristische Personen.

Warum ist dieses Gesetz erforderlich? In der Vergangenheit haben des Öfteren Missstände in der Tierhaltung Anlass für behördliches Einschreiten gegeben. Viele werden sich noch an die Krisen erinnern, die es bezüglich der nicht artgerechten Haltung von Schafen auf der Weide gegeben hat. Entsprechendes war auch bei Rindern und Pferden der Fall, auch bei Kleintieren. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Behörde unter Abwägung der Interessen des Tiernutzers und der öffentlichen Interessen zugunsten des Tiernutzers entschieden hat. Ein Rechtsbehelf zur Wahrnehmung der Interessen der Tiere ist bisher aber ausgeschlossen gewesen.

Auch die Genehmigung für das betäubungslose Schlachten aus Gründen der Religionsausübung ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf künftig einer Überprüfung durch Tierschutzverbände zugänglich. Entsprechendes gilt für die körperlichen Eingriffe bei Nutzgeflügel und bei Kälbern, für die Eingriffe, die aufgrund der Haltungsbedingungen zum Schutz der Tiere erforderlich sind. Entsprechendes gilt auch für das große Spektrum der Genehmigungen betreffend Zucht, Handel und Ausstellung von Wirbeltieren.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Lücke mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf geschlossen wird, indem anerkannten Tierschutzverbänden das Recht auf Anfechtungsklage gegen entsprechende Entscheidungen der Behörde eingeräumt und damit ein effektiver Rechtsschutz für Tiere gewährleistet wird.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Auch die Beteiligung von Tierschutzverbänden an der einschlägigen Rechtsetzung und an Verwaltungsverfahren ist ein neuer und wichtiger Schritt zur Sicherung der Tierschutzrechte. Mir sei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt, dass dies auch ein weiteres Stück der Teilhabe engagierter Bürger an der Demokratie und an den Rechtsetzungs- und Entscheidungsprozessen in diesem Land ist. Dies gilt in besonderer Weise auch für die im Gesetzentwurf benannten Mitwirkungs- und Informationsrechte bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zu Vorhaben zum Halten von Tieren zu Er

(Ministerin Rehlinger)

werbszwecken sowie den jährlich gegenüber der Landesregierung abzugebenden Bericht des Landesbeauftragten für Tierschutz.

Meine Damen und Herren, wir begrüßen ebenfalls, dass zur Vermeidung der Prozesslust die Klagebefugnis beschränkt wird auf eingetragene Vereine und Stiftungen, die staatlich anerkannt sein müssen. Im Ergebnis werden Prozesshansel, die um des Prozesses willens klagen, nicht zum Zuge kommen. Dabei ist das Gesetz aber auch nicht einseitig ideologisch geprägt. Es trägt auch den Interessen des Saarlandes Rechnung, den Interessen des Saarlandes als einem ausgewiesenen und anerkannten Standort für Forschung und Entwicklung. Frau Ministerin hat eben schon zu den Hintergründen der Wahl der Feststellungsklage ausgeführt: Durch sie soll sichergestellt werden, dass nach dem Tierschutzgesetz erfolgte Genehmigungen zu Tierversuchen, die ja nur unter den strengen Voraussetzungen des Tierschutzgesetzes überhaupt erteilt werden, gleichwohl einer Überprüfung durch die interessierte Öffentlichkeit beziehungsweise die diesbezüglich anerkannten Vereine und Stiftungen zugänglich sind. Die Überprüfung erfolgt aber nicht in der Weise, dass von der Genehmigung kein Gebrauch gemacht werden kann, sondern durch das Rechtsinstitut der Feststellungsklage. Es stellt sich dann im Nachhinein heraus, ob die Genehmigung rechtens war oder nicht. Das hat aber keine unmittelbaren Konsequenzen für den Genehmigungsinhaber.

Mit dem Gesetz wird im Saarland erstmals die Möglichkeit geschaffen, einen Landesbeauftragten für Tierschutz zu berufen. Dies hat die Ministerin bereits ausführlich dargelegt, weshalb ich mir weitere Ausführungen hierzu sparen kann. Wir sehen im Landesbeauftragten für Tierschutz das Amt eines überparteilichen Vertreters, der auch die Rolle eines Mediators übernehmen kann, um die unterschiedlichen Interessen der Tiernutzer und der Tiere auszugleichen.

Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion ist festzuhalten, dass der Gesetzentwurf ausgewogen ist. Er schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Tiernutzer und den Interessen der Tiere. Daher bitte ich, dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung zu erteilen.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Abgeordneter Ralf Georgi.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE

begrüßt die Einführung eines Tierschutzverbandsklagegesetzes. Damit wird endlich ein Ungleichgewicht zwischen den Rechten der Tiernutzer und dem in der saarländischen Landesverfassung verankerten Tierschutz angegangen. Tiere brauchen eine Lobby, weil sie sich nicht selbst vertreten können. Tiere sind auch keine Sache, Tiere sind Lebewesen, Mitgeschöpfe. Sie empfinden Leid und Schmerz, aber auch Freude und Liebe. Aus diesem Grund haben wir bereits im August 2012 an dieser Stelle die Auffassung vertreten, dass ein Verbandsklagerecht richtig und wichtig ist. Jetzt liegt uns dieser Gesetzentwurf vor, der nach unserer Auffassung in die richtige Richtung geht.

Dass beispielsweise im Gesetzentwurf in § 4 ein Landesbeauftragter für den Tierschutz eingerichtet wird, findet unsere Zustimmung. In der Vergangenheit war es immer wieder so, dass die Kommunikation zwischen den Tierschutzverbänden und den zuständigen Behörden nicht richtig funktioniert hat. Gerade die Tierschutzverbände haben oft frühzeitig Informationen, können diese aber nur unzureichend nutzen. Deshalb ist es wichtig, das Amt eines Tierschutzbeauftragten einzurichten. Zugleich muss man zur Kenntnis nehmen, dass Kritik von verschiedenen Tierschutzverbänden geäußert wurde. So hält beispielsweise der BUND das Gesetz teilweise für ungeeignet im Hinblick auf eine umfassende Ahndung von Verstößen gegen den Tierschutz. Der saarländische Tierschutzbund oder der NABU haben den Entwurf ebenfalls begrüßt, sehen aber offensichtlich noch Verbesserungsbedarf.

Wir als LINKE werden daher erst einmal die geplante Anhörung abwarten. Wir sind gespannt auf die Stellungnahmen der Experten und wollen die Vorschläge der Einzelverbände ernsthaft prüfen. Gegebenenfalls werden wir im weiteren Verfahren Änderungen beantragen. Da das Verbandsklagerecht anerkannte Tierschutzverbände in die Lage versetzen wird, Tieren besser zu helfen, wird unsere Fraktion der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Jasmin Maurer für die Fraktion der PIRATEN.

Herr Präsident, meine lieben Kollegen! Ein ähnliches Thema hatten wir bereits im vergangenen Jahr im August. Es ging damals um die Einberufung eines Landestierschutzbeauftragten im Saarland. Dieser ist nun erfreulicherweise in dem Entwurf der Landesregierung auch verankert. Das freut uns sehr. In den Haushaltsberatungen kam das Thema auch auf. Man hat uns damals zugesagt - ich glaube, es kam

(Abg. Heinrich (CDU) )

aus der Ecke der CDU-Fraktion -, dass der Entwurf, der heute vorgelegt wird, um einiges besser sein würde. Nun ja, ich sage nicht, dass er schlecht ist, aber ich kann keinen so großen Qualitätsunterschied sehen.

Wir waren ein wenig verwundert, was laut Gesetzentwurf der Tierschutzbeauftragte in seiner ehrenamtlichen Tätigkeit alles machen soll. Ich zähle einige Punkte auf: Beratung der Landesregierung in allen Fragen des Tierschutzes, Beratung der Tierschutzbehörden, Erarbeitung von Stellungnahmen zu Tierschutzfragen, Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes, Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorganisationen, Information der Öffentlichkeit über die geleisteten Tätigkeiten und Abgabe eines jährlichen Tierschutzberichtes. Das ist doch eine ganze Menge, mehr sogar als das, was wir im vergangenen Jahr im August gefordert haben. Damals entgegnete Frau Kollegin Gisela Kolb - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: „Was Sie in diesem Gesetzentwurf formuliert haben, geht in meinen Augen weit über das hinaus, was ein Ehrenamtlicher oder eine Ehrenamtliche bereit oder in der Lage ist umzusetzen.“ Genau die Sachen, die in diesem Gesetzentwurf als Aufgabenfeld des Tierschutzbeauftragten stehen, wurden damals bei uns kritisiert, es wurde gesagt, das wäre alles viel zu viel!

(Beifall bei den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Das ist gerade sieben Monate her. Entweder haben wir mit unserem damaligen Entwurf den Geschmack der Landesregierung getroffen, oder wir haben als Vorbildfunktion fungiert. Das freut uns natürlich sehr, wir begrüßen das Kopieren unserer Ideen.

(Oh-Rufe. - Beifall bei den PIRATEN und B 90/ GRÜNE.)

So, jetzt wollen wir weg von der Parteipolitik hin zur Sachpolitik und zum Gesetzentwurf. Wie bereits gesagt sind sehr viele unserer Punkte in diesem Gesetzentwurf aufgegriffen worden, das gefällt uns sehr gut. Es geht nicht nur um den Tierschutzbeauftragten, der nur einen kleinen Teil dieses Gesetzes darstellt, auch das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände - das Hauptgesetz - wird von den PIRATEN gefordert. Das war eines unserer Wahlversprechen, mit dem wir angetreten sind. Daher begrüßen wir den Vorstoß der Regierung, denn es sollte uns nicht in erster Linie um Parteipolitik gehen, sondern um das Wohl der Tiere, und das ist in diesem Gesetzentwurf der Fall. Da ist es eigentlich egal, ob das Gesetz unter schwarz, rot, pink, weiß, orange oder kunterbunt läuft. Hauptsache es kommt und tut seinen Zweck.

(Beifall von den PIRATEN.)

Es soll einen Ausgleich schaffen zwischen den Interessen der Tiere und denen der Tiernutzer. Wir wissen alle, Tiere können nicht für sich selbst sprechen; sie sprechen die menschliche Sprache nicht, sie können nicht zu einem Anwalt gehen. Deshalb brauchen sie Menschen, die das für sie machen, das wird mit dem Verbandsklagerecht erreicht. Deshalb ist es wichtig und notwendig, dass das heute diskutiert wird und endlich kommt. In den Niederlanden gab es sogar eine Tierschutzpolizei. Sie wurde zwar aus Kostengründen wieder eingestellt, aber wenn man nachschaut, wie oft diese Tierschutzpolizei angerufen wurde und was sie damals alles verbessert hat, dann erscheint es richtig und wichtig, dass wir im Saarland einen weiteren Schritt gehen und den Tierschutz mit diesem Verbandsklagerecht und dem Tierschutzbeauftragten verbessern. Gemäß Art. 59a Abs. 3 der Verfassung des Saarlandes ist Tierschutz ein Staatsziel auf Landesebene. Dem muss endlich Rechnung getragen werden. Es reicht nicht aus, Tierschutz als Staatsziel in einer Verfassung zu verankern, nein, hier ist die Politik in der Bringschuld. Es hat einen hohen Appellcharakter an die Politik. Der letzte Tierschutzbericht der Tierschutzkommission ist von 2004, das ist fast zehn Jahre her, das ist in meinen Augen ein skandalöser Zustand. Ich denke und hoffe, dass sich das durch die Einführung dieses Gesetzes verbessern wird.

Wir finden es etwas schade, dass der Tierschutzbeauftragte - ich weiß, es ist eines meiner Lieblingsthemen - zusammen mit dem Verbandsklagerecht in einem Gesetz steht. Wir sehen die Gefahr, wenn ein Verbandsklagerecht auf Bundesebene kommt, das keinen Tierschutzbeauftragten vorsieht, dass wir dann im Saarland eine Übergangslösung schaffen müssen. Das könnte man im Voraus umgehen. Das soll uns an dieser Stelle aber nicht stören, denn es ist ansonsten ein wichtiger und guter Entwurf.

Wie bereits angeklungen ist, begrüßen wir diesen Gesetzentwurf sehr und stimmen der Überweisung in den zuständigen Ausschuss zu. Wir sind natürlich gespannt, was die Anhörungen mit den verschiedenen Tierschutzverbänden ergeben, es gab nämlich einige Kritik. Wir haben die Chance, gemeinsam mit den Tierschutzverbänden das Bestmögliche herauszuholen für die, für die dieses Gesetz gemacht wird, nämlich für die Tiere. - Danke sehr.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Gisela Kolb.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Gesetzentwurf ist schon vieles gesagt worden, eigentlich bräuchte ich den Ausführungen von Frau Minis

(Abg. Maurer (PIRATEN) )

terin Anke Rehlinger oder des Kollegen Günter Heinrich nicht viel hinzufügen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Dann ist es doch gut!)

Ich denke, man sollte einiges von dem, was von den Oppositionsfraktionen gesagt wurde, ins rechte Licht rücken. Wenn Sie wissen wollen, was die Tierschutzverbände über diesen Gesetzentwurf denken, dann empfehle ich, die gestrige Pressemitteilung von „Menschen für Tierrechte“ - der Bundesverband der Tierversuchsgegner - zu lesen. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich daraus: Mit diesem Gesetzentwurf punktet das Saarland gleich dreifach. Erstens würde das Saarland dann nach Bremen und sehr wahrscheinlich Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland mit Tierschutzklagerecht, zweitens nach Hessen, Berlin und Baden-Württemberg das vierte Bundesland mit einem Tierschutzbeauftragten und drittens ist das Saarland das erste Bundesland, dessen CDU sich zum Klagerecht bekennt. Wir halten das für eine starke Leistung. - So Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Damit könnte ich eigentlich meine Ausführungen schließen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das haben Sie eben schon einmal versprochen.)