Ralf Georgi
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Frau Präsidentin! Meine werten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es hier mit Anträgen der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- und der PIRATEN-Fraktion zu tun, die so oder so ähnlich schon viele Male in deutschen Parlamenten gestellt worden sind. Die Begründungen sind fast immer gleich und ich werde unsere Begründung heute noch einmal deutlich machen. Im Jugendschutzgesetz ist geregelt, dass an Jugendliche ab 16 Jahren legal Bier, Wein, Obstwein und Sekt zum Konsum abgegeben werden dürfen. Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass ein 16-jähriger Jugendlicher mit Alkohol verantwortlich umgehen kann. Der Gesetzgeber geht aber auch davon aus, dass ein 16jähriger Jugendlicher mit dem Wahlrecht nicht verantwortlich umgehen kann und deswegen gesteht man ihm ein Wahlrecht erst gar nicht zu. Es geht bei den vorliegenden Anträgen also letztlich um die Stärkung der Rechte Jugendlicher. Es geht in beiden Anträgen aber auch um die Absenkung des Wahlalters.
Wir LINKE fordern schon lange die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, so steht es auch in unserem Wahlprogramm. Es ist unverständlich, warum man mit unter 18 Jahren den Führerschein machen darf, aber nicht wählen darf, warum ein 16-jähriger Auszubildender Steuern zahlen muss, aber nicht darüber entscheiden darf, was mit den Steuergeldern passiert.
Meine Damen und Herren, natürlich sehen auch wir die Notwendigkeit, Kinder- und Jugendrechte zu stärken, wie zum Beispiel auch der Deutsche Kinderschutzbund, der Landesjugendring, die Evangelische Jugend, die Jugend des Bistums Trier oder auch die Landesschülervertretung. So forderten sie in der Anhörung im Sommer eine bessere Berücksichtigung der Meinung von Kindern und Jugendlichen bei städtebaulichen Maßnahmen, die Senkung des Wahlalters zu Landtags- und Kommunalwahlen auf 16 Jahre, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen in ihrem Ort. Da geht es also um Änderungen des KSVG dahingehend, dass Kinder und Jugendliche in diesen Fällen beteiligt werden müssen und nicht nur können wie bisher.
Eine Interessenvertretung von, mit und für Kinder und Jugendliche, ein funktionierender ÖPNV, bessere Internetverbindungen, die Einführung von Kinderund Jugendräten auf kommunaler Ebene, die Einsetzung eines unabhängigen Kinder- und Jugendbeauftragten, auch die Förderung und Stärkung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in offenen und Verbandsstrukturen war ein Thema. Sie wollen tatsächliche Mitwirkungsmöglichkeiten und keine bloßen Alibiteilnahmen und fordern die Stärkung bestehender Strukturen der Jugendhilfe. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, es gibt viele Forderungen der Verbände und es gibt noch viel zu tun in der Kinder- und Jugendpolitik. Die Fraktionen wollten das weitere Vorgehen nach der Sommerpause 2016 miteinander abstimmen. Leider ist das noch nicht geschehen. Das finde ich sehr schade.
Trotzdem finde ich es schade, dass das nicht passiert ist. Sie haben das damals im Ausschuss vorgeschlagen, Herr Scharf, dann hätten Sie auch selbst einmal vorwärtsgehen können. - Wir stimmen beiden Anträgen zu, weil wir inhaltlich übereinstimmen und weil das auch Forderungen von Verbänden und Organisationen in der Jugendhilfe sind. Kolleginnen und Kollegen, vielleicht ergibt sich ja bald eine Regierungskonstellation im Saarland, die sich diesem Thema etwas ambitionierter widmet als die bisherige Landesregierung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Freigang hat ja den Antrag schon genau erläutert. Die LINKE unterstützt den Antrag, die Amtsveterinäre zu entlasten, indem das Amt eines Tierschutzinspektors eingeführt wird. Letztlich geht es darum, dass der in der Verfassung festgeschriebene Tierschutz besser durchgesetzt werden kann als bisher. Tierquälerei und falsche Tierhaltung sind leider immer noch ein großes Thema in unserer Gesellschaft. Wir müssen leider immer noch viel zu oft Nachrichten lesen von ertränkten oder verstümmelten Katzen, gequälten Welpen oder von anderen grausamen Taten, gegen die wir als Gesellschaft vorgehen müssen. Auch die falsche Tierhaltung ist ein großes Thema. Es gibt Fälle, da werden Hunde in einer dunklen Garage gehalten oder müssen in völlig verdreckten Zwingern ihr Dasein fristen. Oder aber ein Tier muss dringend zum Tierarzt und der Besitzer kümmert sich nicht darum. All das ist leider Realität.
Ich möchte Sie auch an Vorfälle erinnern, die wir hier im Umweltausschuss schon behandelt haben, zum Beispiel die Rinder, die bis zum Bauch in ihrem eigenen Mist stehen mussten und sich nicht mehr bewegen konnten, Kollegin Kolb hat es ja eben erwähnt. Aber es gibt auch Beispiel aus jüngerer Zeit, etwa die von uns beantragten Berichte in der Ausschusssitzung vom 07.10.2016. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Bericht der Landesregierung über den Fall eines Bauern in Stennweiler,
dem Ende August aufgrund mangelhafter Tierhaltung eine komplette Rinderherde abgenommen worden ist“ oder „Bericht der Landesregierung über Missstände bei einem Pferdehalter im Kreis Neunkirchen und Kontrollen des Veterinäramtes nach Vorwürfen der Tierquälerei“.
Ein Tierschutzinspektor als rechte Hand des Amtstierarztes wäre eine gute Ergänzung, keine Frage. Und Kollegin Kolb, ich verstehe auch, dass die PIRATEN-Landtagsfraktion hier nur eine halbe Stelle fordert. Das ist wahrscheinlich der Tatsache geschuldet, dass ansonsten schnell das Totschlagargument kommt: Ist nicht finanzierbar. Natürlich ist es fraglich, ob eine halbe Stelle ausreichend ist. Trotzdem wäre es mal ein Anfang.
Wenn sich zeigt, dass es notwendig ist, kann ja später auch über eine Aufstockung nachgedacht werden.
Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Wir als LINKE nehmen den Tierschutz ernst. Tiere können sich nicht selbst vertreten, daher brauchen sie den Schutz durch den Menschen. Und eine halbe Stelle für eine Tierschutzinspektorin oder einen Tierschutzinspektor ist besser als gar keine. Deshalb stimmen wir dem Antrag der PIRATEN zu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben an dieser Stelle schon öfter über die Sinnhaftigkeit der derzeitigen Drogenpolitik diskutiert, zuletzt ausführlich am 20. Januar dieses Jahres. Ich möchte trotzdem noch einmal die Gelegenheit nutzen und unseren Standpunkt darstellen.
Ja, wir haben ein Drogenproblem in Deutschland. Die Frage ist aber, wie wir am besten damit umgehen. Jährlich sterben in Deutschland etwa 110.000 Menschen - nicht an den Folgen von Cannabis, sondern an der legalen Droge Tabak. Das sind etwa 300 Menschen jeden Tag. Trotzdem reden wir hier nicht über ein Verbot des Verkaufs von Zigaretten und einer Kriminalisierung von Rauchern.
An den Folgen ihres Alkoholkonsums sterben jedes Jahr in Deutschland 74.000 Menschen. Das sind gut 9 Prozent aller Todesfälle. Rund 1,6 Millionen Menschen in Deutschland sind akut alkoholabhängig. Jahr für Jahr müssen wir 26,7 Milliarden Euro für alkoholbedingte Gesundheitsausgaben und Produktivitätsverluste ausgeben, deutlich mehr als die 3,3 Milliarden, die der Staat durch die Steuern auf Alkohol einnimmt. Alkoholkonsum gehört zu den zehn größten Krebsrisikofaktoren und jede dritte Gewalttat wird unter Alkoholeinfluss verübt. Und doch reden wir hier nicht über ein Alkoholverbot, auch nicht über ein Werbeverbot für alkoholische Getränke.
Rund 200.000 Menschen in Deutschland sind glücksspielsüchtig, aber ein Verbot von Spielhallen ist nicht geplant. Stattdessen sorgt sich das saarländische Gesundheitsministerium um die vielen Menschen, die wegen Cannabis in Behandlung sind. Etwa 2,4 Millionen Menschen in Deutschland sind laut Bundeärztekammer regelmäßige Cannabiskonsumenten. Rund 30.000 Menschen sind aufgrund einer cannabisbezogenen Störung in Behandlung. An richtig harten, illegalen Drogen sterben rund 1.000 Menschen im Jahr. Das sind die Fakten. Bei 110.000 Toten durch Tabakkonsum im Jahr und 74.000 Toten durch Alkoholkonsum ist es schon sehr fragwürdig für mich, warum die Gesundheitsministerin vorwiegend THC und die harten, illegalen Drogen im Blick hat.
Die herrschende Drogenpolitik scheint sich weniger an Fakten und vielmehr an liebgewonnen Traditionen zu orientieren. Das ist ein Fehler. Wir fordern deshalb eine Drogenpolitik, die sich nach den modernsten wissenschaftlichen Erkenntnissen richtet, die Hilfe vor Strafe setzt und die ganz objektiv alle Suchtstoffe gleichermaßen unter die Lupe nimmt. Dass die Kriminalisierung von Drogennutzern nicht weiterhilft, sehen wir Tag für Tag. Der sogenannte Krieg gegen die Drogen ist gescheitert. Auch die härtesten Strafen halten Menschen nicht davon ab, zu Rauschmitteln zu greifen. Deshalb fordern auch anerkannte, internationale Persönlichkeiten - Kollege Neyses hat es ja bereits gesagt - eine Liberalisierung.
Ja, wir wollen auch im Saarland eine Drogenpolitik auf Basis wissenschaftlich fundierter Vernunft und nicht von Emotionen und Ideologie. Deshalb haben wir im letzten Jahr einen entsprechenden Antrag gestellt, aber die Große Koalition hat ihn ja abgelehnt. Tatsächlich findet auch weltweit ein Umdenken statt. Kanada hat die Legalisierung von Cannabis beschlossen, ebenso in gewissen Grenzen auch zahlreiche US-Bundesstaaten wie zum Beispiel Washington, Colorado oder Alaska. Dort hat man offensichtlich erkannt, dass die Kriminalisierung auch sogenannter weicher Drogen wie Cannabis kriminelle Strukturen befördert und nicht weiterhilft.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter kritisiert, dass bei der Verfolgung von Delikten gegen die Betäubungsmittelgesetze rund 70 Prozent Konsumentendelikte sind, also gegen die Drogennutzer ermittelt wird, nicht gegen diejenigen, die die Suchtstoffe produzieren und anbieten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Zahl der Drogentoten und -abhängigen trotz harter Strafen auch nach vielen Jahren nicht sinkt, dann ist die Verbotspolitik offensichtlich gescheitert.
Dann kann ein „Weiter so“ nicht die Antwort sein. Aus all diesen Gründen werden wir den Anträgen von PIRATEN und GRÜNEN zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist nicht neu. Der zuständige Umweltausschuss hat sich seit dem letzten Jahr wiederholt mit der katastrophalen Situation am Milchmarkt beschäftigt. Wir waren letztes Jahr die erste Fraktion, die das Thema und insbesondere die Situation der saarländischen Milchviehhalter als Tagesordnungspunkt im Umweltausschuss behandelt haben wollte. Auch auf Bundesebene gab es bereits vergangenes Jahr im September einen gemeinsamen Antrag von LINKEN und GRÜNEN. Er hatte den bezeichnenden Titel „Milchmarkt stabilisieren, Milchkrise beenden“ und wurde von der Großen Koalition in Berlin abgelehnt. Die Feststellungen in dem vorliegenden Antrag der Koalition sind zum Teil zutreffend, ebenso die Forderungen. Es gibt auch bei der Analyse und den Schlussfolgerungen durchaus Parallelen zu dem Antrag von LINKEN und GRÜNEN auf Bundes
ebene, wie beispielsweise, dass die Erzeugerseite gestärkt werden muss.
Ich möchte kurz auf die Situation und die Historie eingehen. Die Krise am Milchmarkt hat sich in den vergangenen Monaten deutlich verschärft, denn die Milchquote wurde im April 2015 abgeschafft, aber nicht durch ein anderes Mengenregulierungssystem ersetzt. Und so haben wir derzeit ein Überangebot von Milch auf dem Markt. Neben den Mengen haben wir noch ein anderes Problem: Immer größer werdende Molkereien und fünf große Unternehmen des Lebensmittelhandels drücken die Preise gegenüber den Landwirten. Der Milchbauer erhält momentan für den Liter konventionell erzeugte Milch im Bundesdurchschnitt etwa 20 Cent - das ist deutlich unter den laufenden Produktionskosten. Das sind Almosen, meine Damen und Herren, das ist keine faire Bezahlung!
Die Bundesregierung hat darauf anscheinend keine Antworten und scheut sich, daran grundsätzlich etwas zu ändern. Bei ihren aktuellen Vorschlägen handelt es sich nur um ein Herumdoktern an Symptomen. Kurzfristige Finanzhilfen und Steuererleichterungen werden langfristig nicht helfen und sind im besten Falle Erste Hilfe. Außerdem ist zu befürchten, dass insbesondere kleinere Betriebe vom Markt verschwinden und die Marktkonzentration weiter zunimmt.
Wir LINKE wollen nicht zurück zu der uneffektiven Milchquote. Wir benötigen eine solidarische, europaweite, flexible Mengensteuerung als Teil einer gemeinsamen Agrarpolitik. Das Milchmengenmodell auf europäischer Ebene muss auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. Wir müssen auch die Landwirtinnen und Landwirte auf Augenhöhe mit Molkereien und Handel bringen. Wir brauchen faire Erzeugerpreise und eine faire Gewinnverteilung in der gesamten Produktionskette. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass es auch innerhalb der großen Genossenschaftsmolkereien Tendenzen zur Entsolidarisierung ihrer Mitglieder gibt. Daher muss auf Bundesebene auch das Genossenschaftsrecht diskutiert werden. Die Molkereigenossenschaften werden immer größer, der einzelne Genosse spürt von den alten Werten wie Mitbestimmung, Solidarität und Teilhabe kaum noch etwas. Er hat praktisch keine Einflussmöglichkeiten mehr auf die Geschäftsführung seiner Genossenschaft. Nur beispielhaft möchte ich erwähnen, dass bei der Hochwald Milchgenossenschaft, einer der großen Molkereien in Deutschland, die eigentliche Wertschöpfung in eine Kapitalgesellschaft ausgelagert wurde.
Die Hochwald Milchgenossenschaft zahlt ihren Mitgliedern derzeit 23 Cent. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hat leider nicht recht, wenn er den Ver
brauchern vorgaukelt, sie könnten auch etwas tun, wenn sie nicht immer zur billigsten Milch greifen. Eine aktuelle Untersuchung belegt, dass auch bei vielen teuren Milchmarken bei den Bäuerinnen und Bauern kaum mehr ankommt als bei den Billigprodukten. Die Gewinne streichen Molkereien und der Handel ein. Für die billige Ja-Milch, die für 46 Cent verkauft wird, erhält der Bauer genauso wenig wie für die Bärenmarke-Milch, die im Laden 1,50 Euro kostet, nämlich nur rund 26 Cent. Das ist schlichtweg ein Skandal, meine Damen und Herren! Wenn man sich dann vor Augen führt, dass wir für einen Liter Bier aus unserem Bundesland circa 1,50 Euro bezahlen, macht das sehr deutlich, dass es so nicht weitergehen kann.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung verweisen. Dort wird berichtet, dass unter anderem eine kleinere genossenschaftliche Molkerei aus den Voralpen, die Milchwerke Berchtesgadener Land, den Bäuerinnen und Bauern derzeit doppelt so viel wie üblich zahlt, nämlich 40 Cent je Liter und für BioMilch 56 Cent je Liter. Wir haben das auch in der Sitzung des Umweltausschusses thematisiert und hatten uns erhofft, dass die Landesregierung größeres Interesse für diesen Umstand und die Gründe aufbringt. Leider hat die Landesregierung das Thema mit dem Hinweis abgetan, dass Berchtesgadener Land einen Nischenmarkt bedient, insbesondere einen Biomarkt. Dies trifft aber nicht zu, das Werk hat nur ein Drittel Bio-Milch in der Verarbeitung.
Wir werden beiden Anträgen zustimmen, da wir die Zielrichtung mittragen können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ökolandwirtschaft ist die umweltverträglichste Landbewirtschaftung in Deutschland. Sie leistet vor dem Hintergrund des Artensterbens auf landwirtschaftlich genutzten Flächen einen besonderen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen. Sie wirtschaftet im Vergleich zu anderen Produktionsformen besonders gewässer- und klimaschonend und führt zu den geringsten Belastungen der Umwelt - und letztlich auch der Verbraucher beispielsweise mit Pflanzenschutzmitteln.
In der ökologischen Lebensmittelwirtschaft ist bekanntlich nur ein geringer Anteil der in der konventionellen Lebensmittelverarbeitung eingesetzten Zu
satzstoffe erlaubt und es werden schonende Verfahren eingesetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, immer mehr Menschen kaufen Biolebensmittel. Der Ökomarkt wächst seit Jahren, leider nicht immer aus regionaler Produktion und Verarbeitung. Viele der im großen Stil vermarkteten Bioprodukte sind häufig alles andere als saisonal und regional und haben zudem nicht selten eine weite Reise hinter sich. Durch die steigende Nachfrage nach entsprechenden Produkten müssen Biowaren nämlich importiert werden, was zu mehr Emissionen führt. Das Land müsste hier mit gutem Beispiel vorangehen. Wenn beispielsweise Schulen und Kitas die Mittel hätten, in ihren Kantinen die ökologisch produzierten Nahrungsmittel idealerweise aus der Region anzubieten, wäre das eine sehr gute Förderung für die ökologische Landwirtschaft im Saarland.
Doch öffentliche Einrichtungen müssen bekanntlich sparen. Das in den Schulen und Kitas gekürzte Angebot an frischem Obst und Gemüse für unsere Kinder möchte ich an dieser Stelle gar nicht weiter vertiefen.
Richtig, es ist reduziert worden. Was die Bundeszielmarke der Nachhaltigkeitsstrategie von 20 Prozent betrifft, stellt sich naturgemäß immer die Frage nach einer willkürlichen Zielformulierung und der Ernsthaftigkeit der Zielerreichung. Auch sollte man sich einmal vergegenwärtigen, dass die Bundesregierung dieses Ziel bereits im Jahre 2002 für das Jahr 2010 festgelegt hat und wir im Jahre 2016 bundesweit noch immer sehr weit von dieser Zielmarke entfernt sind.
Noch eine kritische Anmerkung, die wir als LINKE in dieser Diskussion nicht ausblenden wollen: Ökolebensmittel sind in der Regel teurer als konventionell erzeugte Lebensmittel, da der Ertrag kleiner ist, der Aufwand ihrer Erzeugung und Verarbeitung hingegen größer. Es muss gewährleistet sein, dass sich alle Menschen in unserem Land gesunde, hochwertige und unter nachhaltigen Bedingungen hergestellte Lebensmittel leisten können. Daher treten wir für eine ökologische Landwirtschaft in gleichem Maße ein wie für die Verbesserung der finanziellen Situation vieler Menschen in unserem Land.
Wir sehen auch keine Lösung darin, wenn Nahrungsmittelkonzerne und der Handel permanenten Preisdruck auf die Biobranche ausüben, der dazu führt, dass Biobauern teils nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können und ihre Biobetriebe wieder aufgeben müssen. Aus diesem Grund setzen wir uns auch für kostendeckende Erzeugerpreise bei Öko
und konventionellen Betrieben ein. Uns geht es nicht um Bio für wenige, die es sich leisten können, sondern um eine ökologische Landwirtschaft für alle.
Wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen. Dem Antrag der Koalition werden wir auch zustimmen. Es ist eine gute Forderung, die wir mittragen können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die PIRATEN und die GRÜNEN fordern ein Modellprojekt zur staatlich kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene und eine Initiative im Bundesrat, um Anbau, Herstellung, Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln unter staatlicher Aufsicht straffrei zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, Prävention und Hilfe statt Strafverfolgung, das sollte das Motto sein, nach dem wir alle handeln. Das haben wir auch schon im letzten Jahr gefordert. Damals haben wir den Antrag gestellt, die aktuellen Instrumente der Drogenpolitik einmal wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Leider ist die Drogenpolitik immer noch viel mehr von Ideologie geprägt und nicht von wissenschaftlichen Erkenntnissen geleitet.
Herr Conradt, wir sehen das anders. Die derzeitige Drogenpolitik versucht, den Drogenkonsum durch Verfolgung, Verbote und Strafen einzudämmen. Der Erfolg dieser Politik ist bekannt. Die bisherige Politik der harten Verbote hat den Drogenkonsum nicht verringert. Im Gegenteil, durch die Kriminalisierung auch sogenannter weicher Drogen wie Cannabis wurden kriminelle Strukturen gefördert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Vorgehensweise funktioniert schon seit über 100 Jahren nicht, und das wird sich nach unserer Einschätzung auch nicht ändern.
Wir müssen die gesundheitlichen und sozialen Probleme von Konsumierenden minimieren und die organisierte Kriminalität bekämpfen. Laut Drogenbericht der Bundesregierung vom letzten Jahr sterben jährlich 74.000 Menschen an den direkten und indirekten Folgen ihres Alkoholkonsums, 110.000 an Krankheiten, die durch Zigarettenrauchen ausgelöst werden, also an den legalen und anerkannten Mitteln. Demgegenüber standen 1.032 Menschen, die an harten, illegalen Drogen starben.
Laut den Vereinten Nationen konsumieren weltweit 159 Millionen Menschen Cannabis - in Deutschland bis zu vier Millionen regelmäßig, trotz aller Strafen, Verbote und Kontrollen. Ein „Weiter so“ wie bisher ist nicht zielführend, das sieht auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter so. Fachleute wie Richter, Polizisten, Ärzte oder Sozialarbeiter, die täglich damit zu tun haben, plädieren schon seit Langem für eine liberalere Drogenpolitik nach dem Motto: Prävention und Aufklärung statt Kriminalisierung. Der Kollege Neyses hat es auch schon angesprochen: International fordern zahlreiche ehemalige Staatschefs und der frühere UNO-Generalsekretär Kofi Annan ebenfalls eine Liberalisierung der Drogenpolitik weltweit. Im Sinne der Menschlichkeit müsse im
Kampf gegen Rauschgift die Gesundheit, nicht die Strafverfolgung im Vordergrund stehen. Dem schließen wir uns an.
Auch das Argument, Cannabis sei die Einstiegsdroge, ist schon lange widerlegt. Bereits 1995 gab das Bundesgesundheitsministerium unter Horst Seehofer eine Studie darüber in Auftrag. Ich zitiere aus der Studie mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar“, so das Ergebnis der Studie. In den USA gibt es Bundesstaaten, welche die Verwendung von Cannabis für erwachsene Personen innerhalb bestimmter Grenzen ermöglichen; Kollege Hilberer hat es ausführlich dargelegt. Das sollte uns allen zu denken geben. Kolleginnen und Kollegen wir stimmen den Anträgen zu, da sie beide in die richtige Richtung gehen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits in der Vergangenheit fordern wir erneut eine bessere finanzielle Ausstattung der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Diese muss vor dem Hintergrund zunehmender Aufgabenfelder die saarländischen Verbraucherinnen und Verbraucher qualitativ hochwertig informieren und beraten. So gibt es für die Verbraucherzentrale stetig wachsende Herausforderungen, bei
spielsweise durch Märkte, die die Politik in den letzten Jahren dereguliert hat. In vielen Fällen - ich erwähne beispielsweise die Energie- und Telekommunikationsbranche - ist dies schiefgegangen.
Die Verbraucherzentralen können hier wenigstens eine Wächterfunktion wahrnehmen und Anwalt der Verbraucher sein. Die Aufgaben der Verbraucherzentralen nehmen leider eher zu als ab, und hierfür bedarf es einer entsprechenden finanziellen Ausstattung. Hier sehen wir nicht nur den Bund, sondern auch das Land in einer größeren Pflicht. Weitere Punkte beim Verbraucherschutz, bei denen wir uns im Saarland mehr Engagement gewünscht hätten, sind die Einführung gesetzlicher Obergrenzen für Überziehungszinsen bei der Bank sowie die Einführung einer Hygiene-Ampel. Auch wenn es hier in der jüngeren Vergangenheit auf der Bundesebene Entwicklungen gab, hätten aus unserer Sicht die Möglichkeiten, die wir im Saarland haben - dies ist bei dem Sparkassengesetz bekanntlich der Fall -, schon längst im Interesse des Verbraucherschutzes genutzt werden müssen.
Handlungsbedarf besteht nach wie vor bei Sperren seitens der Energieversorger. Einen Schritt in die richtige Richtung stellt das „Saarbrücker 4-PunkteModell" dar. Es muss vorrangig aber darauf geachtet werden, dass die Energiewende nicht zu unvertretbaren Preiserhöhungen führt, die vor allem einkommensschwache Haushalte überfordern. Die Grundversorgung mit Energie ist für alle Saarländerinnen und Saarländer zu gewährleisten.
Wenig getan hat sich bislang auch in Bezug auf die unzumutbaren Belastungen durch militärischen Fluglärm. Das Saarland ist ein regelrechter Tummelplatz für militärische Übungsflüge. Wir brauchen hier eine Begrenzung der Flugzeiten, ein striktes Nachtflugverbot ab 17.00 Uhr und in Ferienzeiten sowie die Einführung von verbindlichen Lärmgrenzen. Hierfür muss die Landesregierung in Berlin weiter Druck machen, unsere Unterstützung haben Sie.
Die Anstrengungen der Landesregierung, Cattenom abzuschalten, erkennen wir selbstverständlich in Bezug auf das atomare Dreieck in unserer Region an. Stichworte sind in dem Zusammenhang pannenanfällige Atomkraftmeiler und das Atommüllendlager Bure. Leider sind wir von einer Abschaltung des Pannenreaktors Cattenom sehr weit entfernt. Vor wenigen Wochen machten Meldungen die Runde, dass Cattenom noch bis 2060 laufen könnte, was völlig untragbar ist.
Herr Minister, da Sie das Thema Windenergie im Rahmen der Ausschusssitzung zum Haushaltsplan als einen Schwerpunkt selbst angesprochen haben, möchte auch ich dies nicht aussparen. Wir bedauern es sehr, dass das Saarland die Gelegenheit ungenutzt ließ und in Bezug auf Mindestabstandsflächen
von Windkraftanlagen zu Wohngebieten von der 10H-Regelung und der Möglichkeit von Bürgerentscheiden kaum Gebrauch gemacht hat. Dies wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Mitbestimmung und Gesundheitsschutz gewesen.
Noch im April dieses Jahres wurde unsere Initiative für eine 10H-Regelung vor dem Hintergrund der Gefährdungen durch Infraschall in diesem Hause ins Lächerliche gezogen. Bezeichnenderweise wurde aber wenige Wochen später auf dem Deutschen Ärztetag ein Entschließungsantrag verabschiedet, der die Intensivierung der Forschung zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen beim Ausbau von Windenergieanlagen fordert. Ebenfalls wenige Wochen später wurden Forschungsergebnisse bekannt, wonach der Mensch tiefere Töne wahrnimmt als bislang angenommen und bereits Töne ab 8 Hertz zu messbaren Reaktionen führen, was immer wieder bestritten wurde.
Gleiches gilt für den Artenschutz, der bei der Windenergie auf der Strecke bleibt. Ganz fatal sind aus unserer Sicht die von Ihnen auch in Waldgebieten vorgesehenen Windkraftanlagen. Das Berliner Institut für Zoo- und Wildtierforschung schätzt, dass in Deutschland jährlich rund 250.000 Fledermäuse durch die Windkraftanlagen getötet werden können. Im Rahmen einer Ausschusssitzung in diesem Jahr musste die Landesregierung einräumen, dass es weiteren Forschungsbedarf hinsichtlich der Gefährdung von Fledermäusen durch Windkraftanlagen gibt. Und wie wir bereits aus einer Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage wissen, wird entgegen einem Leitfaden der EU-Kommission im Saarland kein Schlagopfer-Monitoring der durch Windkraftanlagen getöteten Fledermäuse durchgeführt.
Meine Damen und Herren, bevor nachher abermals der Eindruck erweckt werden soll, durch eine Verspargelung unserer heimischen Landschaft mit Windkraftanlagen könnten wir das Weltklima retten, Folgendes. In der Diskussion um die Energiewende wird der Primärenergieverbrauch in der Regel völlig verkürzt und verzerrt dargelegt. Von einer wirklichen Energiewende sind wir meilenweit entfernt. Zum allergrößten Teil fließt die Energie in Raum- und Industriewärme und in mechanische Energie, letztere hauptsächlich in den Straßenverkehr. Trotz bundesweit installierter zig-tausender Windkraftanlagen bewegt sich der Anteil von Windenergie an der Gesamtenergie im unteren einstelligen Prozentbereich.
Selbst wenn alle Haushalte in Deutschland ihren Strom aus erneuerbaren Energien bezögen, wären nur gut 3 Prozent der Energiewende geschafft. Meine Damen und Herren, auch dies gehört zur Wahrheit, die man den Menschen vor Ort nicht vorenthalten darf, wobei wir natürlich weltweit nachhaltige Bemühungen zur Rettung des Klimas brauchen.
Einen eher merkwürdigen Umgang der Landesregierung mit Natur, Gesundheit und Sicherheit mussten wir weiterhin beim Thema Grubenflutung feststellen. Hier gab und gibt es zahlreiche Widersprüche und unbeantwortete Fragen, die zwischenzeitlich einen Untersuchungsausschuss beschäftigen. Transparenz sieht anders aus, meine Damen und Herren. Auch in Bezug auf die Erweiterung der ChemiePlattform Carling konnten wir nicht erkennen, dass vom Umweltministerium berechtigte Anliegen der betroffenen Bürger hinreichend ernst genommen wurden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider kann ich aus zeitlichen Gründen nicht noch auf weitere Punkte eingehen. Aber alleine aus den genannten Gründen werden wir dem Einzelplan 09 nicht zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sehen an dieser Debatte, dass Glyphosat nicht nur der Unkrautvernichter ist, der weltweit am häufigsten zum Einsatz kommt, sondern auch der umstrittenste. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist zu dem Ergebnis gelangt, dass dieser Stoff krebserregend ist. Auch das Bundesamt für Risikobewertung hat in Langzeitstudien eine krebserregende Wirkung des Stoffes festgestellt. Gestern hat sich auch die Verbraucherzentrale des Saarlandes für ein Verbot ausgesprochen. Eigentlich verbieten sich alle Diskussionen, wenn zwei ernstzunehmende Einrichtungen eine solch gravierende Gesundheitsgefahr bescheinigen und sich die Verbraucherzentrale für ein Verbot ausspricht. Dann darf es kein „Weiter so!“ geben, daher unterstützen auch wir den Antrag der GRÜNEN.
Eine Untersuchung des BUND hat schon vor zwei Jahren ergeben, dass viele Menschen in Deutschland sehr stark mit diesem Stoff belastet sind. In 70 Prozent aller Urinproben wurden Rückstände gefunden. In 70 Prozent! Auch wenn die gefundenen Werte unterhalb der gesundheitsgefährdenden Grenzwerte liegen, zeigt diese Untersuchung doch, dass sehr viele Menschen bewusst oder unbewusst mit diesem gefährlichen Stoff in Berührung kommen, und zwar deshalb, weil Glyphosat häufig in der Landwirtschaft eingesetzt wird. Natürlich benutzt auch die Bahn diese Mittel, um das Unkraut beispielsweise auf dem Gleisbett zu vernichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung weist gerne darauf hin, dass jeder, der Pflanzenschutzmittel gewerblich anwendet - insbesondere Landwirte -, Sachkunde nachweisen muss, Lehrgänge besuchen und ein entsprechendes Zertifikat vorweisen muss. Aber wenn ich für meinen Garten so etwas anwenden will, dann brauche ich das alles nicht. Dann kann ich beispielsweise im Internet zweieinhalb Liter für 20,95 Euro ganz einfach online bestellen. Ernst zu nehmende Studien haben ge
zeigt, dass der Stoff krebserregend ist und eine Gefahr für die Menschen besteht, die damit in Berührung kommen. Deshalb muss die Landesregierung handeln. Kollege Neyses hat es bereits gesagt, die großen Baumärkte im Saarland haben das Mittel aus ihrem Sortiment genommen, das Land Rheinland-Pfalz erteilt vorerst keine Genehmigung mehr für den Einsatz auf öffentlichen Freiflächen. Da dürfen wir nicht untätig bleiben.
Natürlich stellt sich auch die Frage der Alternativen. Andere Spritzmittel sind nicht ungefährlicher, im Gegenteil. Von vielen ist bekannt, dass sie noch giftiger sind. Deshalb muss es vor allem in der Landwirtschaft ein grundsätzliches Umdenken geben. Der Einsatz von Pestiziden muss insgesamt deutlich reduziert werden, denn sie können eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten schädigen und sind so für den Rückgang der Artenvielfalt mitverantwortlich. Deshalb muss der ökologische Landbau stärker als bislang gefördert werden. Auch hier geht der Antrag der GRÜNEN in die richtige Richtung. Der Antrag der Koalition enthält dagegen viel Lob für die Regierung, ansonsten aber wenig Konkretes. Das Einzige, was wir aus diesem Antrag begrüßen würden, wäre die Anhörung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Koalition hat das Ziel, bereits bestehende Instrumente weiter zu fördern, weiter zu unterstützen oder weiter zu entwickeln. Das sind im Wesentlichen die aufgelisteten Forderungen. Ob dafür ein eigener Antrag notwendig ist, weiß ich nicht. Kollege Roth hat versucht, es zu erklären. Es handelt sich bei den genannten Programmen und Modellversuchen um sinnvolle Projekte. Ich denke hier an das Pilotprojekt der lückenlosen Betreuung im Kreis Neunkirchen. Man sollte es tatsächlich landesweit ausweiten, um den Übergang von der Berufsschule ins Berufsleben reibungsloser zu gestalten.
Ich möchte für DIE LINKE aber noch auf einige Aspekte hinweisen, die zuletzt auch von der Arbeitskammer in ihrem Bericht an die Landesregierung thematisiert wurden und die teilweise auch im Antrag der GRÜNEN erwähnt sind. Wenn etwa im letzten Jahr fast 500 Ausbildungsplätze unbesetzt geblieben sind, so liegen die Ursachen nicht nur in rückläufigen Schülerzahlen oder darin, dass mehr junge Leute studieren. Ich möchte hier auch einmal die Frage der Qualitätssteigerung erwähnen. Wenn Sie in Ihrem Antrag zu Recht darauf hinweisen, dass
die angebotenen Ausbildungsplätze oft nicht den Wünschen der Jugendlichen entsprechen, dann darf man die Situation in einigen Betrieben nicht außer Acht lassen. Fachkräfte gewinnt man, wenn die Ausbildungsqualität und die beruflichen Perspektiven nach der Ausbildung stimmen. Unternehmen mit schlechten beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, mit miserabler Entlohnung oder mit schlechten Arbeitsbedingungen hingegen sind für Jugendliche nicht sonderlich attraktiv.
Eine erhöhte Zahl von Abbrüchen entsteht eben auch, wenn ein Unternehmen keine Zukunftsperspektive für die Auszubildenden bietet, sei es durch schlechte Löhne oder die Aussicht auf prekäre Beschäftigung. Hier stehen natürlich auch die Unternehmen in der Verantwortung.
Ein weiterer Bereich sind die beruflichen Schulen. Auch hier könnte die Situation besser sein. So weist die Arbeitskammer darauf hin, dass unser Land im bundesweiten Vergleich sehr wenig Geld für Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen aufbringt. Hier sind wir mit Mecklenburg-Vorpommern das Schlusslicht. Eine ordentliche finanzielle Ausstattung des beruflichen Bildungswesens ist aber eine wichtige Voraussetzung, wenn man wirklich etwas für die Sicherung des Fachkräftebedarfs tun will. Dabei kommt es auch auf eine ausreichende Personalisierung an.
Natürlich können wir heute nicht alle Aspekte aus dem Bereich der Ausbildung abarbeiten, und ich will auch nicht alles auflisten, was im Bericht der Arbeitskammer steht. Ich finde dennoch, solche Themen hätten im vorliegenden Antrag durchaus angesprochen werden können, wenn die Qualität der dualen Ausbildung gesteigert werden soll.
Meine Damen und Herren von der Koalition, Ihr Antrag ist ein Schönwetterantrag. Eigentlich steht da drin „Weiter so!“ trotz der Kritik von Arbeitgebern und Arbeitskammer. Das ist ein bisschen wenig, hier fehlen neue Ideen. Unsere Forderungen sind viel weitgehender. Im Antrag der GRÜNEN wird beispielsweise die Ausbildungsplatzgarantie angestrebt, die auch auf unserer Agenda steht. Dafür brauchen wir ein entsprechendes Angebot an außerbeziehungsweise überbetrieblichen Ausbildungsplätzen, mit dem verhindert wird, dass fast ein Drittel der Jugendlichen im Übergangssystem hängen bleibt. Kollege Kessler hat es vorhin schon erwähnt.
Wir stimmen dem Antrag der GRÜNEN daher zu. Beim Antrag der Koalition werden wir uns jedoch enthalten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die vor Kurzem in der Zeitung veröffentlichte Hundebissstatistik ist tatsächlich völlig unbrauchbar, weil ihr eine relative Bezugsgröße fehlt. Erst wenn ich weiß, wie viele Hunde einer jeden Rasse zum Beispiel pro 100 oder 1.000 Einwohner im Saarland gehalten werden, kann ich vernünftig feststellen, ob von bestimmten Rassen eine erhöhte Gefährdung für die Bevölkerung ausgeht. Das ist jedoch fast unmöglich, wenn man bedenkt, wie viele Mischlingshunde es gibt, die keiner Rasse eindeutig zugeordnet werden. Trotzdem ist es zu begrüßen, dass die Fraktion der PIRATEN nach dem Lesen der unbrauchbaren Hundebissstatistik mit ihrem vorliegenden Antrag die Initiative ergreift.
Der Antrag zeigt sehr deutlich, dass es bei diesem Thema grundsätzlich um den Interessenkonflikt des Schutzes der Bevölkerung auf der einen Seite und
um die Stigmatisierung bestimmter Hunderassen und ihrer Besitzer auf der anderen Seite geht.
Auch wir LINKE wollen den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung. Auch wir wollen keine Hunde als Waffen, die sozusagen waffenscheinfrei geführt werden können. Wenn wir sicher wären, dass die Stigmatisierung bestimmter Hunderassen die Bevölkerung vor Beißangriffen tatsächlich schützen würde, würden wir diese im Dienste der guten Sache noch hinnehmen. Aber genau hier versagt die Beißstatistik. Sie ist in der erhobenen Form sinnlos und lässt eben nicht den Schluss zu, dass bestimmte Rassen im Saarland zu Recht stigmatisiert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, immer dann, wenn man sich als Landespolitiker nicht ganz sicher ist, ob man wirklich die richtige Position unterstützt, ist ein Blick über die Landesgrenzen sinnvoll. Ich habe daher einen Vergleich der entsprechenden Gesetze und Verordnungen aller 16 Bundesländer vorgenommen und bin dabei zu folgendem Ergebnis gekommen. Insgesamt 15 Bundesländer, das Saarland inklusive, stigmatisieren verschiedene Hunderassen, indem sie diese im Gesetz wörtlich als „Kampfhunde“ aufführen, wobei die Liste in vielen Bundesländern länger ist als im Saarland und manchmal sogar den Schäferhund und den Rottweiler umfasst.
Ich gehe einmal davon aus, dass es dazu gekommen ist, weil im jeweiligen Bundesland im Vorfeld des Gesetzes beziehungsweise der Verordnung ein furchtbarer Hundebiss eben durch einen Hund der entsprechenden Rasse zum Beispiel an einem Kind vorgekommen ist, mit Begleitung durch die Bild-Zeitung, und dass deshalb diese Rasse in den Kampfhundekatalog aufgenommen wurde. Diese Bundesländer verfügen wahrscheinlich genauso wenig wie wir im Saarland über eine aussagekräftige Beißstatistik, aber niemand will etwas ändern, denn schon morgen könnte es zu einem entsprechenden Biss kommen und niemand will dann auch nur indirekt schuld gewesen sein.
Aufgefallen ist mir allerdings - das hat die Kollegin Meyer ja auch gesagt -, dass einzig das Land Niedersachsen über ein sehr modernes Gesetz verfügt, nämlich das Niedersächsische Hundegesetz aus dem Jahre 2011. Dort werden keine Rassen erwähnt und es wird nicht hauptsächlich auf die Hundearten, sondern auf die Hundehalter abgestellt. Ich habe das Gesetz so verstanden, dass in Niedersachsen nicht der Hund, sondern der Hundehalter seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellen muss.
Es gilt das Prinzip „Keine Hundehaltung ohne Hundeführerschein - kein Hund ohne Chip - kein Hund
ohne Hundehaftpflichtversicherung“. Genau das würde ich mir im Saarland auch wünschen. Damit könnten wir die stigmatisierende Rasseliste abschaffen und gleichzeitig den Schutz der Bevölkerung vor Beißattacken erhöhen. Es ist uns daher zu wenig, einfach nur die Rasseliste abzuschaffen, wie das der PIRATEN-Antrag fordert. Wir hätten im Gegenzug gerne den Hundeführerschein für alle Hundehalter. Aus diesem Grunde enthalten wir uns bei dieser Abstimmung. Ich sage aber auch: Wir könnten dem Antrag zustimmen, wenn er in den zuständigen Ausschuss überwiesen würde. Dort sollten wir dann die saarländischen Bestimmungen mit denen der anderen Bundesländer, inbesondere mit denen des Niedersächsischen Hundegesetzes, kritisch vergleichen. Wahrscheinlich kämen wir dann zu einer Lösung, die allen Betroffenen gerecht wird. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange beim Verbraucherschutz an mit einem Beispiel, das viele Bürgerinnen und Bürger betrifft: Darlehensverträge, vor allem für Baufinanzierungen, die zwischen Herbst 2002 und Ende 2012 abgeschlossen worden sind, sind bekanntlich reihenweise fehlerhaft und können von den betroffenen Bankkunden gekündigt werden.
Diese Rückabwicklung ist für die Kunden sehr vorteilhaft, weil teilweise pro Darlehensvertrag über 20.000 Euro an Zinsen gespart werden, da das Zinsniveau zwischenzeitlich stark gefallen ist. Überall im Bundesgebiet beschäftigen sich die Verbraucherzentralen mit den Verträgen von Bankkunden. Allerdings kann es uns als Saarländer passieren, dass der zuständige Berater der Verbraucherschutzzentrale des Saarlandes im Moment keinen Termin frei
hat, obwohl es vielleicht um Fristen für Widersprüche geht. Andere Betroffene in anderen Bundesländern sind da unter Umständen besser dran.
Daraus folgt: Die Ausstattung der Verbraucherschutzzentrale in einem Bundesland hat durchaus direkte Auswirkungen auf den Geldbeutel seiner Einwohnerinnen und Einwohner. Deshalb fordern wir LINKE getreu dem Motto „Was den Bewohnern nutzt, nutzt dem ganzen Land“ mehr Unterstützung für den Verbraucherschutz im Saarland. Weil unsere Verbraucherschutzzentrale im bundesweiten Vergleich bei der personellen und finanziellen Ausstattung hinterherhinkt, will unsere Fraktion den Haushaltsansatz für das nächste Jahr um rund 173.000 Euro auf 600.000 Euro erhöhen. Das betrifft den Haushaltstitel 684 74 „Zuschüsse zur Förderung von Einrichtungen der Verbraucherberatung“. Einen entsprechenden Antrag haben wir im Rahmen der Haushaltsberatungen eingebracht. Die Saarländerinnen und Saarländer haben nämlich ein Anrecht auf denselben Standard bei der Verbraucherberatung wie die Bürgerinnen und Bürger in anderen Bundesländern.
Es geht dabei um mehr als nur um Darlehensverträge: Beim Kauf von Lebensmitteln, als Fahrgast, im Internet, als Stromkunde oder Mieter - die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher stehen oft den Interessen von Unternehmen gegenüber. Eine unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle ist daher von besonderer Bedeutung. Gerade auch bei der Schuldner- und Insolvenzberatung leisten die Berater wichtige Hilfe für überschuldete Haushalte. Wer viel Geld und gute Anwälte hat, mag auf Verbraucherberatung verzichten können. Aber gerade Normal- und Geringverdiener sowie Rentnerinnen und Rentner sind auf diese Institutionen oft angewiesen.
Rund 70.000 Saarländerinnen und Saarländer suchen Jahr für Jahr die Verbraucherzentrale auf. Es wären sicherlich noch viel mehr, wenn die Kapazitäten dort größer wären. Wir wollen den saarländischen Verbraucherschutz stärken und daher die entsprechenden Mittel erhöhen. Dies darf man nicht einfach mit dem üblichen Verweis auf knappe öffentliche Kassen wegbügeln. Denn dass die öffentlichen Kassen so leer sind, ist kein Naturgesetz, sondern die Folge einer verfehlten Steuerpolitik von Union, SPD, FDP und GRÜNEN.
Und ohne eine Umkehr, ohne eine gerechte Besteuerung großer Einkommen, Vermögen und Erbschaften wird der Haushalt des Landes ohnehin nicht zu retten sein. Das haben Oskar Lafontaine und Heinz Bierbaum gestern noch einmal ausdrücklich dargestellt.
Richtig, dann muss es stimmen. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch kurz auf einige wenige Bereiche im Einzelplan für Umwelt und Verbraucherschutz eingehen, die meiner Fraktion besonders am Herzen liegen. Die Beratung für Landwirtschaftsbetriebe, neuerdings ein Thema, das die GRÜNEN auf Bundesebene für sich entdeckt haben, ist unzureichend und der Bedeutung dieses Bereiches nicht angemessen. Auch hier haben wir einen entsprechenden Abänderungsantrag gestellt.
Bei der Förderung der Regionalvermarktung - im Einzelplan auf Seite 36, Titel 683 71 - werden Mittel zurückgefahren, obwohl dieser Bereich im Hinblick auf gesunde Ernährung und nachhaltiges Wirtschaften besonders sensibel ist.
Unsere Ansicht zur Windkraft kennen Sie. Die zunehmenden Bürgerproteste sprechen für uns. Ich will das hier nach etlichen Debatten in diesem Jahr nicht noch einmal vertiefen. Es fehlt zum effektiven Landschaftsschutz ein Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene und es fehlt die Erkenntnis, dass man wie in Bayern auch mit Fotovoltaik und Biomasse den letzten Platz beim Ausbau der erneuerbaren Energien verlassen kann. Es geht also auch ohne massiven landschaftszerstörenden Windkraftausbau. - Völlig unzureichend ist auch der Tier- und Artenschutz bei der Windkraft. Wir haben zum Beispiel immer noch kein Monitoring bezüglich der Schlagopfer.
Und generell zum Tierschutz: Angesichts überfüllter Tierheime - gerade wieder jetzt zur Weihnachtszeit wäre auch hier eine größere Mittelaufstockung geboten. Wir müssen uns auch dafür einsetzen, dass es bedeutend weniger Tierversuche in unserem Land gibt und dass mehr mit Alternativen geforscht wird. Das sind wir unseren Mitgeschöpfen einfach schuldig.
Bei der EVS-Novelle sind wichtige Themen nicht angegangen worden. Gemeinderats- und Stadtratsmitglieder sind bei der Weisungsbefugnis an ihre Bürgermeister in ihrer Abstimmungskompetenz sogar beschnitten worden. Immer noch herrscht mangelnde Transparenz. Der Schuldenberg beim EVS wird nicht weniger, die Wirtschaftlichkeit - wenn es überhaupt eine gibt - muss extern überprüft werden können.
Im Hinblick auf Cattenom müssen wir als das französischste aller Bundesländer auch im nächsten Jahr gemeinsam dranbleiben und dürfen nicht locker lassen. Der militärische Fluglärm im Saarland muss endlich beendet werden. Solche unsinnigen Überflüge kann man in Arizona viel besser absolvieren als in unserer Region.
Der Dispozins bei den saarländischen Sparkassen ist immer noch nicht gedeckelt. Das kostet viele überschuldete Saarländerinnen und Saarländer täglich Geld. Das wollen wir durch unsere Unterschriftenkampagne und mit einem Volksbegehren ändern.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Punkte zeigen beispielhaft, was uns nicht gefällt und was wir gerne anders hätten. Diese Punkte zeigen aber auch, womit wir uns im kommenden Jahr auf Veranlassung meiner Fraktion beschäftigen werden. - In diesem Sinne vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetz sind wir uns ja alle einig und das ist auch gut so. Wir alle wissen es, das Saarland ist das schönste Bundesland. Und jetzt wird es noch etwas schöner. Wir alle stimmen heute zu, dass das Saarland einen Teil zum Nationalpark Hunsrück-Hochwald beiträgt. Und das ist eine gute Sache. Denn unsere Zustimmung zum Staatsvertrag bedeutet einmal mehr, dass das im Bundesgebiet immer noch in manchen Köpfen verankerte Bild der schmutzigen Kohle- und Stahlregion weiter eliminiert wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Bild vom Saarland ist falsch und hat noch nie gestimmt. Schon immer mussten wir alle dagegen ankämpfen, dass das Saarland von manchen Außenstehenden nur als Industrie- und Bergbauregion wahrgenommen wurde. Heute ist das Gott sei Dank anders. Der Tourismus entwickelt sich und immer mehr Menschen im Inund Ausland wissen, was unser kleines Land zu bieten hat: viele nette Menschen, viel Grün, tolle Landschaften, Natur pur, Biosphärenregion, Weltkulturerbe, Saarschleife und so weiter. Ich brauche das hier nicht weiter aufzuzählen.
Und heute gehen wir gemeinsam einen weiteren konsequenten Schritt. Der Nationalpark wertet unser Saarland weiter auf und zeigt auch, dass touristische Sehenswürdigkeiten einen länderübergreifenden Stellenwert haben. Wir LINKE gratulieren uns und dem ganzen Haus zu diesem denkwürdigen Anlass und bedanken uns bei der Landesregierung für die administrative Durchführung. Jetzt fehlt eigentlich nur noch die Einladung an die gesamte Bevölkerung zu einem Eröffnungsfest vor Ort, damit wir unsere neue touristische Attraktion auch gebührend gemeinsam feiern können. Diese Anregung würde ich gerne an die Ministerpräsidentin weitergeben.
Okay. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit noch einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger im Saarland richten: Es muss nicht immer in die Ferne gehen, im Saarland ist es wunderschön. Urlaub zu Hause, bei uns im Saarland, das ist nicht nur gut für die Ökobilanz, sondern stärkt auch die heimische Wirtschaft. Auch dieses Signal an uns und unsere Nachbarn sollte vom frischgebackenen Nationalpark ausgehen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich möchte mich dem Gruß und den Glückwünschen von Hermann Scharf anschließen; ich möchte dies insgesamt tun. Auch die LINKE begrüßt, dass es gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen einzubringen, der sich mit dem Stand der Inklusion im Saarland auseinandersetzt.
Positiv hervorzuheben sind folgende Punkte. Der Landtag bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der inklusiven Gesellschaft. Zweitens liegt ein sehr umfassender Antrag vor, der verschiedene Schwerpunkte - Frühförderung, Arbeitsmarkt, Wohnsituation, Freizeit und gesellschaftliches Miteinander - umfasst. Drittens wird das Ziel benannt, den Modellversuch „Frühförderung plus“ aus dem Saarpfalz-Kreis auf das gesamte Land auszuweiten. Auch dies begrüßen wir als LINKE ausdrücklich. Viertens wird die Forderung erhoben, dass sich der Bund dauerhaft an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt. Dies muss unserer Auffassung nach im geplanten Bundesteilhabegesetz eindeutig geregelt werden. Die Übernahme von Kosten durch den Bund muss schnellstens kommen und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Ich glaube, wir in diesem Hause sind uns in diesem Punkt einig.
Trotz der positiven Grundausrichtung des Antrages will ich in der heutigen Debatte auf einen Punkt hinweisen, auf den vor allem die Lebenshilfe in Gesprächen mit unserer Fraktion aufmerksam gemacht hat. Es ist das Thema Wohnen. Kollege Scharf hat es schon angesprochen. Im Antrag ist bereits erwähnt, dass durch die ambulanten Hilfsstrukturen viele Menschen mit Behinderung ihre Wohnstätten verlassen konnten und nun in eigenen Wohnungen leben. Dies ist natürlich zu begrüßen. Dennoch weist die Lebenshilfe darauf hin, dass die bestehenden Wohnstättenangebote zu 100 Prozent belegt sind und dass die Zahlen des statistischen Landesamtes, die etwas anderes aussagen, irreführend sind, weil dort nur die Zahl jener Hilfeempfänger erfasst ist, die in der Kostenträgerschaft des Landes stehen. Die Plätze außersaarländischer Kostenträger werden beim Landesamt nicht ausgewiesen. Nach Angabe der Lebenshilfe, die eine Überprüfung der Wartelisten durchgeführt hat, gibt es alleine in den Landkreisen St. Wendel und Neunkirchen einen akuten Bedarf an Plätzen, der durch die bestehenden Angebote nicht gedeckt werden kann. Das vorhandene
Platzangebot ist daher noch nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Die Schaffung neuer Wohnangebote ist demnach unumgänglich.
Auf diese berechtigte Kritik der Lebenshilfe wollte ich hier zumindest hinweisen. - Wenn die inklusive Gesellschaft nicht von heute auf morgen entsteht, was hier im Haus keiner bestreitet, dann müssen wir wenigstens dafür Sorge tragen, dass es ausreichend Wohnstättenplätze gibt.
Ich möchte zugleich aber auf erfreuliche Projekte hinweisen, die auch das Thema Wohnen betreffen und meines Erachtens in eine inklusive Zukunft weisen. Hier will ich den Saarbrücker Verein „Miteinander Leben Lernen“ erwähnen, auf dessen Initiative hin Wohngemeinschaften von Menschen mit und ohne Behinderung entstanden sind. Im Saarbrücker Nauwieser Viertel gibt es bereits seit fast sechs Jahren eine solche integrative WG, in der nicht behinderte junge Menschen - oft Studentinnen und Studenten - gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen leben. Die Personen ohne Behinderung unterstützen diese Personen mit Assistenzbedarf. Dafür wohnen sie mietfrei und übernehmen im Rahmen eines Frühdienstes oder Spätdienstes und einer Nachtanwesenheit leichte Assistenzaufgaben. Ich finde, dass solche Projekte absolut vorbildlich sind. Man hat gute Erfahrungen damit gemacht. Wir sollten daher überlegen, ob und wie wir sie fördern und ausbauen können.
Wir als LINKE werden grundsätzlich alle Schritte unterstützen, die den Inklusionsprozess im Saarland voranbringen. Mit dem vorliegenden Antrag liegt vor allem eine Bestandsaufnahme vor, die wir natürlich begrüßen. Keine Frage. Gleichzeitig darf nicht vergessen werden, dass es bis zu einer wirklichen inklusiven Gesellschaft auch im Saarland noch ein weiter Weg ist. Die Kritik und die Anregung von Behindertenverbänden, Interessenvertretungen, Menschen aus der Praxis und Organisationen der Behindertenselbsthilfe sollten wir immer ernst nehmen, wenn wir weitere Schritte hin zu einem wirklichen Inklusionsland Saarland gehen wollen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir bereits hier im Haus gemeinsam den Landestierschutzbeauftragten und das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände eingeführt haben, begrüßen wir auch den jetzigen Vorstoß der Koalition. Der Schutz unserer Haustiere liegt uns wohl allen am Herzen. Die Verpflichtung der Tierhalter, alle Hunde und Katzen mit einem Chip kennzeichnen zu lassen, stellt natürlich einen Eingriff in die Rechte der Bürger dar, der aber aus unserer Sicht gerechtfertigt ist. Schließlich kennen wir alle die vielen Fällen von entführten, ausge
setzten, vernachlässigten oder entlaufenen Hunden und Katzen, auch bei uns im Saarland. Dagegen kann die Kennzeichnungspflicht helfen, wie man es zum Beispiel in Österreich sieht. Außerdem würde eine solche Regelung, wie der Antrag auch erwähnt, die Rechtslage auf EU-Ebene widerspiegeln. Schließlich schreibt die Richtlinie 998/2003 vor, dass alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb Europas auf Reise gehen, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssen. Deshalb ist es durchaus richtig, dass die Koalitionsfraktionen tätig werden wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle, wie lange es dauert, bis über eine Bundesratsinitiative im besten Falle eine Regelung durchgesetzt werden kann. Deshalb frage ich mich, warum wir nicht auf Landesebene tätig werden. Dies ist etwa für Hunde schon geschehen, zum Beispiel in Niedersachsen im Gesetz über das Halten von Hunden.
Ich weiß, dass ein entsprechender Antrag im Bundestag im Jahre 2011 von CDU und FDP abgelehnt wurde. Allerdings spricht dies meines Erachtens nicht dagegen, eine Regelung auf Landesebene zu erlassen. Der damalige Antrag beinhaltete nicht nur die Kennzeichnungspflicht, sondern auch andere, umstrittenere Punkte, weswegen die Gesetzgebungskompetenz nicht ausschließlich beim Bund liegen sollte.
Auf einen weiteren Punkt möchte ich noch zu sprechen kommen - Frau Kolb hat dies auch schon getan -, die Kosten. Das Setzen eines Chips kostet zurzeit circa 30 bis 40 Euro, je nachdem, wo man hingeht. Man kann wohl davon ausgehen, dass die Preise nachlassen werden, wenn die Kennzeichnung erst einmal verpflichtend ist. Allerdings müssen wir schon sehen, dass für Geringverdiener 40 Euro eine Menge Geld sind. Ich bin mir sicher, dass die überwiegende Mehrheit der Tierhalter für ihre Hunde und Katzen diese Kosten gerne aufbringen werden, denn es ist ja zum Wohl ihrer Tiere. Trotzdem sollten wir uns überlegen, wie wir sicherstellen, dass sich alle Tierhalter dieses Chippen auch leisten können. Wir stimmen dem Antrag zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Telekommunikationsgesetz, kurz TKG genannt, ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation reguliert. Das heutige Telekommunikationsgesetz beendet das bisherige Telekommunikationsmonopol des Bundes. Neben der Regulierung sollen auch die angebotenen Dienstleistungen fortlaufend gewährleistet werden. Im jetzigen Gesetz wird zudem erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nun auch der Notruf per Telefax festgeschrieben. Weitere Erklärungen finden sich zudem in der Notrufverordnung. Mit der Notrufverordnung werden die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem wird in der Notrufverordnung neben der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte nationale Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird.
Wer sich die Mühe macht und sich einmal den § 108 TKG näher ansieht, wird schnell feststellen, dass dort an keiner Stelle etwas von einem SMS-Notruf steht. Dies bedeutet, dass es im Prinzip gar keinen SMS-Notruf im Sinne des § 108 TKG gibt. Darauf muss an dieser Stelle auch einmal hingewiesen werden. Der sogenannte SMS-Notruf ist im Prinzip nichts anderes als ein Serviceangebot einiger Leitstellen in Deutschland, zum Beispiel der Polizei in Köln, Berlin und im Bundesland Brandenburg. Man muss also festhalten, dass sich die SMS-Technik zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht als Notrufmittel eignet und dass es sich hierbei ausschließlich um einen zusätzlichen Kommunikationsweg handelt. Meistens werden von Gehörlosen oder Schwerhörigen geschriebene SMS auf ein Notruf-Fax umgeleitet.
Der vorliegende Antrag der PIRATEN-Fraktion, dem wir uns ja angeschlossen haben, will das ändern und im Saarland für Hörgeschädigte ein effektives Notrufsystem einführen, womit eine SMS oder eine Notruf-App denselben Notrufstellenwert erhalten soll
wie ein herkömmliches Telefonat. Das Saarland ist unserer Meinung nach wegen seiner geringen Größe besonders gut geeignet, ein solches System zur Marktreife zu führen. Die saarländischen Notrufzentralen sind modern und gut ausgestattet. Es dürfte also kein Problem sein, hier noch einen weiteren qualifizierten Notrufweg zu eröffnen. Wir - die LINKE - sind der Ansicht, dass der Antrag in den zuständigen Ausschuss überwiesen werden sollte, wo wir eine ergebnisoffene Anhörung unter den betroffenen Verbänden, der Polizei, den Feuerwehren und den Trägern und Mitgliedern der Notrufzentralen durchführen sollten. Ich freue mich, dass die Koalition das genauso sieht. Dabei sollten auch grenzüberschreitende Aspekte nach Frankreich und Luxemburg berücksichtigt werden. Nur so können wir uns hier im Parlament einen Überblick verschaffen und den Sachverstand aller Hilfsorganisationen einbeziehen. Ich bitte Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit uns einer Überweisung in den zuständigen Ausschuss zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seitens der DIE LINKELandtagsfraktion ist zunächst festzustellen, dass der Einzelplan 05 im Großen und Ganzen dem Volumen des Vorjahres entspricht. Das ist eine gute Nachricht. In Zeiten der Schuldenbremse ist immer wieder zu befürchten, dass vor allem bei den freiwilligen Leistungen zulasten der sozial Schwachen eingespart wird. Das ist alles in allem nicht geschehen und das begrüßen wir ausdrücklich.
Natürlich wissen wir, dass der Landeshaushalt 2014 unter einem hohen Spardruck steht. Trotz allem gibt es Anliegen, die so elementar sind, dass alles darangesetzt werden muss, für die Betroffenen Verbesserungen zu erreichen. Dies gilt immer dann, wenn ein Mittelansatz im sozialen Bereich notwendig ist, damit eine bestimmte Gruppe von Betroffenen überhaupt in ausreichendem Maße am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.
Dazu zählt zum Beispiel die Begleitassistenz für unsere blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Begleitassistenz im Saarland leidet darunter, dass ein entsprechendes Fahrzeug fehlt. Da gab es wohl in der jüngsten Vergangenheit ein Problem mit dem Sparverein Saarland. Inwieweit die Regierung hier beteiligt war, steht nicht fest. Es wurde nämlich angekündigt, dass die Bereitstellung eines Fahrzeugs durch den Sparverein kein Problem darstellen würde. Danach wurde aber der entsprechende Antrag des BSV Saar ohne Begründung abgelehnt. Im Ablehnungsbescheid war nur zu lesen, dass diese Entscheidung - ich zitiere wörtlich - nach Absprache mit
dem Sozialministerium gefallen sei. Ein entsprechender Posten im Haushalt wurde auch nicht geschaffen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung sollte die betroffenen blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht weiter im Regen stehen lassen. Wir werden dafür sorgen, dass diese Thematik auf der Tagesordnung bleibt. Denn hier besteht ein Nachbesserungsbedarf, der nichts mit Luxus, sondern mit grundständiger gesellschaftliche Teilhabe zu tun hat. Deshalb müssen wir uns weiter mit dem Thema Begleitassistenz beschäftigen.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch auf das unwürdige Gezerre um den Wegfall von Arbeitstrainingsplätzen eingehen. Vor vier Jahren hat die damalige Landesregierung dieses Projekt noch bundesweit propagiert. Heute hat man das Gefühl, dass das alles plötzlich nicht mehr wahr sein soll. Es sind immerhin jährlich bis zu 60 seelisch behinderte Saarländerinnen und Saarländer betroffen. Schon die Diskussion um den Wegfall von Arbeitstrainingsplätzen versteht man nicht, wenn man bedenkt, dass in den vergangenen Jahren die Vermittlungsquote in den regulären Arbeitsmarkt bei etwa 30 Prozent gelegen hat. Falsch ist vor allen Dingen, wenn in diesem Zusammenhang auf angebliche Doppelstrukturen hingewiesen wird. Die Verschiebung von Arbeitstrainingsplätzen in die Werkstätten für Behinderte trägt der besonderen gesundheitlichen Situation der Betroffenen nicht Rechnung. Denn die Klientel der Werkstätten für Behinderte und die Klientel der Benutzer von Arbeitstrainingsplätzen ist in weiten Bereichen nicht deckungsgleich. Es handelt sich um verschiedene Angebote für verschiedene Arten von Behinderungen. Es ist auch nicht erkennbar, wo tatsächlich Geld eingespart werden soll, wenn Arbeitstrainingsplätze in Behindertenwerkstätten verschoben werden. Denn ein Platz in einer Behindertenwerkstatt ist zudem auch noch wesentlich teurer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, generell gilt, dass es nicht richtig sein kann und einen Schlag ins Gesicht aller Betroffenen bedeutet, wenn erfolgreiche Projekte nur deswegen nicht weitergeführt werden, weil es sich dabei um freiwillige Leistungen handelt. Die sogenannte Schuldenbremse darf nicht dazu führen, dass lebensnotwendige soziale Standards dauerhaft gesenkt werden. Dieser Druck wird sich in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen zulasten derjenigen, die sich am wenigsten wehren können. Wir werden uns diese Entwicklung weiter aufmerksam anschauen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich begrüßt die LINKE den Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Brandschutzes, der technischen Hilfe und des Katastrophenschutzes. Die Erhöhung der Altersgrenze bei der Freiwilligen Feuerwehr von 63 auf 65 Jahre wird auch in der Feuerwehr positiv aufgenommen. Wie aus der Anhörung zum Gesetzentwurf hervorging, gibt es gerade im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes viele Aufgaben, in denen die Feuerwehr von der großen Erfahrung der älteren Feuerwehrleute profitieren kann. Auch die vorgeschalteten Vorbereitungsgruppen für Kinder zwischen sechs und zehn Jahren sind eine gute Idee. Auf diese Weise können Kinder und Jugendliche möglichst früh an die Arbeit der Feuerwehr herangeführt werden. Grundsätzlich ist das Ziel der Verstetigung der Mittelzuweisungen sinnvoll.
Allerdings deutet der vorliegende Abänderungsantrag auf ein Problem hin, auf das der Städte- und Gemeindetag in seiner Stellungnahme bereits hingewiesen hat. Es ist nämlich so, dass die Mittel für diese Verstetigung aus Mitteln der Gemeinden und Gemeindeverbände kommen sollen. Die Kollegin Peter wird es wohl gleich begründen. Wie wir alle wissen, sind die Gemeinden chronisch unterfinanziert; eine weitere Belastung sollte da eigentlich ausgeschlossen sein.
Auch der Hinweis der Landesregierung, hier ginge es nur um eine Art Darlehen, trägt nicht, denn es ist noch nicht abzusehen, wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer entwickelt werden. Sollte hier langfristig eine Unterfinanzierung bestehen, wird eben kein Geld zurückgezahlt und die Gemeinden bleiben auf den Kosten sitzen. Deshalb sollten die Mittelzuweisungen unmittelbar aus Landesmitteln kommen, wie das auch vom Städte- und Gemeindetag vorgeschlagen wurde. Aus diesen Gründen werden wir uns bei der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf enthalten und dem Abänderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen.
Zum Schluss möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei allen, die in diesem Bereich tätig sind, zu bedanken. Sie riskieren täglich ihre Gesundheit und teilweise ihr Leben für unser Gemeinwohl. Deshalb
möchte ich besonders auf die Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr hinweisen, die heute Morgen vor dem Landtag gestanden haben. Wir müssen ihre Anliegen ernst nehmen! Der Beruf des Feuerwehrmanns und der Feuerwehrfrau beinhaltet eine Ausbildungszeit von mindestens acht Jahren. Auch deshalb sind die Forderungen der Feuerwehrleute und von Verdi völlig gerechtfertigt! - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! DIE LINKE hat bereits in der Sitzung vom 20. März der Überweisung des Gesetzentwurfes über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände in den Ausschuss zugestimmt. Wir sind der Auffassung, dass der Gesetzentwurf in die richtige Richtung geht. DIE LINKE ist davon überzeugt, dass die Tiere eine Lobby brauchen, weil sie sich nicht selbst vertreten können. Am 26. April hat der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz eine ausführliche Anhörung zu diesem Thema durchgeführt. Ergebnis war eine grundsätzliche Zustimmung der Verbände zu einem Tierschutzverbandsklagegesetz. Es gab aber auch mehrere Kritikpunkte an Einzelregelungen des vorliegenden Gesetzentwurfes. Wir haben die Stellungnahmen und Vorschläge der Experten geprüft und die aus unserer Sicht wichtigen und richtigen Verbesserungsvorschläge mit unserem Abänderungsantrag Drucksache 15/547 heute vorgelegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da sich viele Punkte in den Änderungsanträgen der Opposition überschneiden, möchte ich die für uns wichtigen Aspekte noch einmal hervorheben. Erstens. Der Sonderweg der Feststellungsklage für Tierversuche ist unserer Meinung nach sachlich nicht begründet. Hier würden wir uns ebenfalls die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage wünschen. Zweitens. Wir schlagen vor, dass § 1 Abs. 1 Satz 2 gestrichen wird, weil wir der Meinung sind, dass auch Kleintierställe bis 50 Kubikmeter privater Tierhaltung in die bau- und immissionsrechtliche Genehmigung aufgenommen werden müssen. Schließlich kann es auch bei privater Tierhaltung zu Missständen kommen, nicht nur bei gewerblicher Tierhaltung. Des Weiteren sehen wir nicht die Notwendigkeit, fünf Jahre Aktivität für den Tierschutz von anerkannten Organisationen zu verlangen. Zwei Jahre sind unserer Meinung nach ausreichend.
Abschließend noch ein Wort zur Tätigkeit der Tierschutzbeauftragten. Unserer Meinung nach kann sie erst einmal ehrenamtlich tätig sein. Wir können heute noch nicht abschätzen, wie umfangreich ihre Arbeit sein wird. Wir sollten uns also zunächst die Entwicklung anschauen und bei Problemen Abhilfe schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, DIE LINKE begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf, denn er ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich möchte Sie aufgrund der genannten Mängel dennoch bitten, unserem Abänderungsantrag Drucksache 15/547 zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle brauchen Lebensmittel und vertrauen darauf, dass uns die Lebensmittelindustrie diese täglich in einwandfreiem Zustand liefert. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Vertrauen wurde gerade in jüngerer Zeit wiederholt missbraucht. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Gammelfleischskandal, an BSE, an das Pferdefleisch in der Lasagne oder auch das Dioxin im Hühnerei. Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen.
Es gibt zudem immer wieder irreführende Kennzeichnungen auf Lebensmittelverpackungen. Die Stiftung Warentest titelte 2011: „Falsche Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln.“ Ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Falsche Auslobungen und dreiste Werbung täuschen Verbraucher über die wahre Qualität von Lebensmitteln, berichtet die (...) Zeitschrift test. Bei der Auswertung von 30 Lebensmitteltests der Jahre 2008 bis 2010 waren 205 der 749 Produkte im Test nur ‚ausreichend’ oder sogar ‚mangelhaft’ deklariert. An jedem vierten Etikett gab es deutliche Kritik. Manche Kennzeichnungsmängel ließen sich schon mit bloßem Auge erkennen. So priesen die Hersteller auf zahlreichen Smoothies im Test hochwertige Früchte im Namen oder auf Bildern an, tatsächlich rangierten
diese Zutaten in der Zutatenliste aber an hinterer Stelle. Die meisten Verstöße entlarvten die Tester aber im Labor. Dort deckten sie zum Beispiel auf, dass 8 von 22 Packungen Vanilleeis verfälschte Vanille enthielten. Anstelle von echter Vanille, die auf vielen Verpackungen abgebildet war, hatten die Hersteller mit synthetischem Vanillin nachgeholfen. Beim Test von Basmati-Reis fanden sich gleich zwei Produkte ohne ein einziges Basmati-Reiskorn. Und ein Rahmspinat enthielt eine Soße aus Milch statt aus Rahm. (...) Die Stiftung Warentest prangert eine unzureichende Kennzeichnung in fast jedem Lebensmittel-Test an.“
Die genannten Beispiele machen deutlich, dass hier durchaus Handlungsbedarf besteht. Die Häufung der Fälle zeigt, dass es sich nicht um einzelne Fehlkennzeichnungen und um Versehen handelt. Vielmehr werden die Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst getäuscht, indem von den Herstellern ausgenutzt wird, dass verschiedene Begriffe juristisch noch nicht definiert sind. Der Antrag der Fraktion der PIRATEN geht nach unserer Meinung in die richtige Richtung und würde den Verbraucher vor weiteren Täuschungen schützen. Gerade Veganer, Vegetarier und Mitglieder verschiedener Religionsgemeinschaften, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, was aus tierischen Bestandteilen hergestellt worden ist. Wir brauchen gerade bei Lebensmitteln klare Regeln und eine eindeutige und einfache Sprache. Jede und jeder sollte auf Anhieb sehen können, was er einkauft.
DIE LINKE stimmt dem Antrag der PIRATEN und dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Bei dem Antrag der Koalitionsfraktionen werden wir uns enthalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE
begrüßt die Einführung eines Tierschutzverbandsklagegesetzes. Damit wird endlich ein Ungleichgewicht zwischen den Rechten der Tiernutzer und dem in der saarländischen Landesverfassung verankerten Tierschutz angegangen. Tiere brauchen eine Lobby, weil sie sich nicht selbst vertreten können. Tiere sind auch keine Sache, Tiere sind Lebewesen, Mitgeschöpfe. Sie empfinden Leid und Schmerz, aber auch Freude und Liebe. Aus diesem Grund haben wir bereits im August 2012 an dieser Stelle die Auffassung vertreten, dass ein Verbandsklagerecht richtig und wichtig ist. Jetzt liegt uns dieser Gesetzentwurf vor, der nach unserer Auffassung in die richtige Richtung geht.
Dass beispielsweise im Gesetzentwurf in § 4 ein Landesbeauftragter für den Tierschutz eingerichtet wird, findet unsere Zustimmung. In der Vergangenheit war es immer wieder so, dass die Kommunikation zwischen den Tierschutzverbänden und den zuständigen Behörden nicht richtig funktioniert hat. Gerade die Tierschutzverbände haben oft frühzeitig Informationen, können diese aber nur unzureichend nutzen. Deshalb ist es wichtig, das Amt eines Tierschutzbeauftragten einzurichten. Zugleich muss man zur Kenntnis nehmen, dass Kritik von verschiedenen Tierschutzverbänden geäußert wurde. So hält beispielsweise der BUND das Gesetz teilweise für ungeeignet im Hinblick auf eine umfassende Ahndung von Verstößen gegen den Tierschutz. Der saarländische Tierschutzbund oder der NABU haben den Entwurf ebenfalls begrüßt, sehen aber offensichtlich noch Verbesserungsbedarf.
Wir als LINKE werden daher erst einmal die geplante Anhörung abwarten. Wir sind gespannt auf die Stellungnahmen der Experten und wollen die Vorschläge der Einzelverbände ernsthaft prüfen. Gegebenenfalls werden wir im weiteren Verfahren Änderungen beantragen. Da das Verbandsklagerecht anerkannte Tierschutzverbände in die Lage versetzen wird, Tieren besser zu helfen, wird unsere Fraktion der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die LINKE möchte ich mich beim Einzelplan 05 auf zwei Punkte konzentrieren, zum einen die Behindertenpolitik, zum anderen das Thema Jugendpolitik.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass im Haushaltsentwurf für Menschen mit Behinderungen nicht gekürzt wird, um das in aller Deutlichkeit zu sagen. Das war nicht selbstverständlich, insbesondere vor dem Hintergrund der Äußerungen von Minister Toscani, der noch vor wenigen Wochen von Millioneneinsparungen bei Behinderten gesprochen hat. Später wurde diese Ankündigung glücklicherweise zurückgenommen. Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht nur für den diesjährigen Haushalt gilt, sondern auch über das nächste Jahr hinaus.
Was wir nicht brauchen, sind mediale Versuchsballons, mit denen enorme Kürzungen ab 2014 scheibchenweise vorbereitet werden sollen. Ich hoffe also sehr, dass es dazu nicht kommt.
Noch ein Wort zur Behindertenpolitik. Wir als LINKE hätten es gut gefunden und haben auch deshalb im Haushaltsausschuss einen entsprechenden Antrag
eingebracht, wenn wir einen neuen Titel aufgenommen hätten, mit dem vor allem Projekte der Behindertenselbsthilfe stärker unterstützt werden könnten. Wir haben beispielsweise Gespräche mit dem Saarländischen Blinden- und Sehbehindertenverein BSV geführt. Gerade diese Organisationen sind in ihrer täglichen Arbeit auf Unterstützung angewiesen, die ganz konkret ablaufen muss. Der BSV leistet eine außerordentlich wichtige Arbeit. Seine Mitglieder beraten Blinde, Sehbehinderte und deren Angehörige. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen gesellschaftliche und soziale Integration und Hilfe bei der beruflichen Eingliederung. Vereine wie der BSV brauchen aber natürlich Assistentinnen oder Assistenten, allein schon um die notwendige Mobilität der Beraterinnen und Berater zu gewährleisten, die ja selbst blind sind. Bereits eine halbe Stelle würde solchen Organisationen bei ihrer wichtigen Arbeit enorm helfen, das haben uns die Vertreterinnen und Vertreter in den Gesprächen gesagt. Deshalb haben wir einen entsprechenden Antrag gestellt, der aber leider im Ausschuss von SPD und CDU abgelehnt wurde. Aber vielleicht können Sie, Herr Minister Strom Storm, Entschuldigung - für den BSV eine Lösung in dieser wichtigen Frage finden.
Zur Jugendpolitik. Auch hier begrüßen wir es, dass keine weiteren Kürzungen vorgenommen worden sind und während der Ausschussberatungen beispielsweise beim Landesjugendring leichte Erhöhungen erzielt werden konnten, wenngleich die Forderungen des Landesjugendrings noch nicht erfüllt sind. Offen ist immer noch die Deckung des Bedarfs an Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten für die Mitgliedsverbände. Auch beim internationalen Jugendaustausch bleibt eine bessere Förderung notwendig, weil mit den für 2013 geplanten Mitteln der Bedarf nicht gedeckt werden kann und damit interregionale Maßnahmen wegfallen. In den genannten Bereichen hat unsere Fraktion Verbesserungsvorschläge gemacht. Die Koalition aus CDU und SPD hat sie nicht aufgegriffen.
Ich fasse zusammen: Größere Grausamkeiten sind in diesem Jahr bei Menschen mit Behinderungen und Jugendlichen ausgeblieben. Ich hoffe, das gilt auch für den nächsten Haushalt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle haben die Umstände zur Kenntnis genommen, unter denen der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens den Bundestag passiert hat. Es war nicht gerade geschickt, noch in letzter Minute wichtige Teile dieses Gesetzentwurfs zu ändern. Voraussichtlich sollten diese Änderungen ohne große Diskussionen aufgenommen werden.
Der Inhalt des Gesetzes ist aber mindestens genauso kritikwürdig wie das Verfahren. Das Hauptproblem liegt natürlich in der Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte. Schon der ursprüngliche Entwurf, wonach der Bürger in einem sogenannten Optin-Verfahren ausdrücklich zustimmen muss, wenn seine Daten weitergegeben werden sollen, war aus unserer Sicht zu weitgehend. Die Änderung aber, wonach die Weitergabe nur dann nicht stattfindet, wenn der Bürger ausdrücklich widerspricht, ist unsäglich.
Getoppt wird die Regelung noch durch den Zusatz in Absatz 4. Danach reicht nicht einmal ein Widerspruch gegen die Verwendung der Daten, wenn sie ausschließlich zur Bestätigung oder Berechtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden. Das ist aber fast immer der Fall. Damit kann sich der Bürger überhaupt nicht mehr gegen die Datensam
melwut von werbetreibenden Firmen wehren. Es ist offenbar auch in der schwarz-gelben Koalition im Bund angekommen, dass man nicht so unwidersprochen mit dem Datenschutz umgehen kann.
Dass der Innenausschuss des Bundesrates für die Überweisung in den Vermittlungsausschuss plädiert hat, ist ein gutes Zeichen. Wir sehen allerdings weitere Teile des Gesetzes kritisch. So sollen die Meldedaten zwar nicht mehr in einem Zentralregister hinterlegt werden, wohl aber soll ein automatisierter Zugriff auf die 5.200 Melderegister möglich sein. Das ist angesichts der technischen Entwicklung aber fast das Gleiche.
Wir sind deshalb für eine viel schärfere generelle Datensparsamkeit und eine Zweckbindung beim Datenabruf. Es gibt noch weitere Kritikpunkte, die mein Kollege schon angesprochen hat. Ich will auch nicht näher darauf eingehen. Wir jedenfalls hoffen, dass die Landesregierung die Risiken des Entwurfes sieht und sich für eine Fortentwicklung des Meldewesens einsetzt, das den Namen auch wirklich verdient. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE begrüßt den Entwurf der PIRATEN und der GRÜNEN, das Amt eines Landestierschutzbeauftragten einzurichten. Im Saarland hat es in den letzten Jahren mehrmals Probleme mit der Koordination und Kommunikation der verschiedenen, für den Tierschutz zuständigen Stellen gegeben.
Ein gravierendes Beispiel war der Skandal um die toten Kühe, die auf der Weide eines Landwirts in der Gegend um Losheim am See gefunden wurden. Ohne hier mit dem Finger auf jemanden zeigen zu wollen, war festzustellen, dass die Kommunikation zwischen Tierschutzverbänden und den zuständigen Behörden zu wünschen übrig ließ. Gerade die Tierschutzverbände haben oft frühzeitig Informationen zur Verfügung, können diese aber nur unzureichend nutzen. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, das Amt eines Tierschutzbeauftragten einzurichten. Ob dies über ein Gesetz geregelt werden muss, ist allerdings fraglich.
Sowohl in Hessen als auch in Baden-Württemberg wurde die Stelle über eine innerdienstliche Verfügung eingerichtet. Dies sollte auch im Saarland problemlos möglich sein. Übrigens hat der Tierschutz
beauftragte dort kein Klagerecht, wie es im Antrag der PIRATEN geplant ist. Wir sind nicht gegen ein Klagerecht, allerdings erscheint es uns sinnvoller, den Tierschutzverbänden selbst ein Verbandsklagerecht einzuräumen, und dies auch, weil zu befürchten ist, dass die Bindung der Klagebefugnis an eine einzige Person schnell zu einer zeitlichen Überforderung führen kann. Das Thema Verbandsklagerecht hat uns im Umweltausschuss in der letzten Legislaturperiode mehrfach beschäftigt. Wir haben gehört, dass sich die jetzige Landesregierung des Themas annehmen wird.
Zum Schluss noch etwas zu den Befürchtungen, die zum Teil gegenüber einer solchen Stelle geäußert werden. Es ist klar, dass hier keine Konkurrenzbehörde zu den zuständigen Behörden aufgebaut werden soll. Es geht nicht um ein Misstrauensvotum gegenüber der bestehenden Verwaltung, sondern um einen Ansprechpartner für engagierte und hilfesuchende Bürger und Tierschutzverbände. Deshalb werden wir für die Überweisung beider Entwürfe in den Ausschuss stimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die LINKE begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung mittlerweile einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt hat. Damit haben wir nach langer Zeit endlich ein Papier auf dem Tisch, über das man diskutieren kann. Ich möchte noch nicht auf die inhaltlichen Punkte eingehen zu Themen wie Barrierefreiheit, frühkindliche Bildung oder Berufsqualifikation. In Sachen inklusive Bildung haben sich verschiedene Verbände bereits geäußert, darüber wird man reden müssen. Heute geht es zuerst einmal darum, im Saarland eine möglichst breite Debatte anzustoßen über die Ziele der Konvention und den Plan zu deren Umsetzung. Darauf liegt auch der Schwerpunkt im vorliegenden Antrag.
Die LINKE wird diesem Antrag zustimmen, weil er viele richtige Ideen enthält. Ein parlamentarisches Verfahren ermöglicht immer eine breitere Öffentlichkeit als ein regierungsinternes Verfahren, sei es durch Ausschusssitzungen, Plenarsitzungen oder Anhörungen und die dazugehörige mediale Öffentlichkeit. Wenn die sowohl in der Konvention als auch im Aktionsplan beschriebene Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit gegenüber Menschen mit Behinderungen wirklich gefördert werden soll, dann ist eine breite Diskussion die Voraussetzung, die natürlich auch im Parlament stattfinden muss.
Im vorliegenden Antrag wird darauf hingewiesen, dass es bei der Abstimmung im Landesbehindertenbeirat sieben Enthaltungen gab, was einem Viertel der Stimmen entspricht. Es ist daher notwendig, diese Kritik durch Anhörungen und öffentliche Veranstaltungen aufzunehmen, damit am Ende eine weitgehende Übereinstimmung erreicht wird. Dabei ist es möglich, noch Gruppen einzubinden, die nicht im Landesbehindertenbeirat vertreten sind. Es gibt Verbände und Initiativen, die eine breit angelegte Debatte fordern, so etwa die Landeselterninitiative für Bildung, die fürchtet, dass der Aktionsplan deutlich hinter dem Koalitionsvertrag zurückbleibt. Solche Kritiken müssen ernst genommen werden, und das geht eben am besten, indem man einen offenen Dialog über den Aktionsplan organisiert, zu dem auch das parlamentarische Verfahren gehört. Deshalb stimmt die LINKE dem vorliegenden Antrag zu. Vielen Dank.