Wir müssen die Stimme der Pflegekräfte in diesem Prozess stärker berücksichtigen. Das zeigt aus meiner Sicht die unwürdige Debatte, die teilweise in den Medien Anfang Dezember geführt worden ist. Die Behauptung, es gäbe Missstände, die dann nicht belegt wurden, hat am Ende die Arbeit der Pflegekräfte insgesamt in Zweifel gezogen, das kann nicht der Weg sein. Das macht deutlich, wir brauchen die starke Stimme der Pflegekräfte in diesem Prozess.
Es geht auch darum, dass wir Menschen für die Berufe in der Pflege gewinnen müssen, wenn wir den Fachkräftemangel vermeiden wollen. Ich sage ganz bewusst, wir haben im Moment eine Situation, bei der wir besser dastehen als viele anderen. Es ist vorhin angesprochen worden: Durch die Einführung der Umlagefinanzierung konnte die Zahl der Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler, die neu begonnen haben, um 60 Prozent gesteigert werden. Es sind über 500 Menschen, die neu in diesen Beruf einsteigen. Wenn wir dieses Tempo als Dauerlauf beibehalten, dann werden wir bis 2030, jährlich fortgeschrieben, die 4.800 zusätzlichen Kräfte bereitstellen können, die wir in der Pflege brauchen. Dazu gehören aber auch attraktive Bedingungen für die Menschen, die zum Beispiel nach einer Familienphase wieder in den Pflegeberuf zurückkehren wollen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Dazu gehört ebenfalls, dass die Ausbildung qualitativ weiterentwickelt wird.
Wir reden nicht nur darüber, sondern handeln. Derzeit werden neue Lehrpläne entwickelt, gemeinsam mit der HTW, um die Pflegeausbildung auf diese neuen Herausforderungen einzustellen. Das können wir aber nicht alleine im Saarland machen, sondern wir brauchen auch den Bund. Deshalb engagieren wir uns in Berlin sehr dafür, dass wir noch vor der Bundestagswahl Klarheit über die Eckpunkte für ein Pflegeberufegesetz erhalten. Es geht darum, die Ausbildung zur Alten- und zur Krankenpflege miteinander zu verzahnen, bevor es in die Spezialisierung geht.
Es ist wichtig, weil zum Beispiel im Krankenhaus zunehmend demenzkranke Patienten behandelt werden und die Krankenpfleger oftmals nicht genau wissen, wie sie mit diesen Menschen umgehen sollen. Im Krankenhaus ist viel auf Schnelligkeit eingestellt. Bei einem demenzkranken Menschen reicht es nicht aus, ihm das Essen hinzustellen, sondern wir müssen uns in besonderer Weise um ihn kümmern, damit sichergestellt ist, dass nicht nur die Aufnahme der Nahrung, sondern das gesamte Umfeld menschenwürdig ist. Wir brauchen Kompetenzen aus der Altenpflege. Umgekehrt ist es in vielen Pflegeheimen auch so, dass wir Kompetenzen aus der Krankenpflege brauchen. Deshalb ist eine stärkere Verzahnung in der Ausbildung ganz wichtig.
Wir können nicht die Augen vor Defiziten verschließen. Es gibt auch bei uns Defizite. Ein Punkt, den ich nenne, sind die Fixierungen. Das Saarland war bundesweit leider Spitzenreiter, das ist etwas ganz Schlimmes. Die Zahl der Menschen, die fixiert worden sind, war im Saarland höher als in den meisten
anderen Bundesländern. Das ist nicht akzeptabel. Deshalb haben wir Aus- und Weiterbildungsprogramme entwickelt, denn für die Pflegekräfte ist das eine Frage der Kenntnis. Es geht aber auch um die Frage, welche Kultur in einem Pflegeheim herrscht. Deshalb wird das in diesem und im nächsten Jahr die erste Aufgabe des Pflegebeauftragten sein, indem an den Pflegestützpunkten geeignete Weiterbildungen angeboten werden. Wir wissen aus einem Pilotprojekt im Regionalverband, dass es bereits mit wenigen Veranstaltungen gelungen ist, die Zahl der Fixierungen um 25 Prozent zu senken. Das ist beachtlich, aber es reicht bei Weitem noch nicht aus. Unser Ansatz muss wirklich sein, von einem der letzten Plätze aus ganz nach vorne zu kommen und deutlich zu machen: Wir nehmen die Würde des Menschen wirklich in jeder Phase des Lebens und in jeder Situation sehr ernst.
Ich habe eben die Pflegestützpunkte angesprochen. Pflege ist nicht abstrakt, sondern wirkt ganz konkret vor Ort. Deshalb ist es wichtig, dass der Pflegebeauftragte nicht nur in der Landeshauptstadt in seiner Dienststelle sitzt, sondern dass er vor Ort unterwegs ist. Er soll insbesondere in den acht Pflegestützpunkten in jedem Jahr Veranstaltungen für die Betroffenen durchführen. Das sind nicht nur diejenigen, die Fragen an den Pflegebeauftragten haben oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, sondern in erster Linie die Pflegebedürftigen.
Deshalb nenne ich einen weiteren Punkt, der mir sehr am Herzen liegt, nämlich die Stärkung der Rechte der Pflegebedürftigen. Wir wollen die Kompetenzen der Heimbeiräte stärken. Ich habe im vergangenen Juli zum ersten Mal die Heimbeiräte aus allen Heimen im Saarland zu mir ins Ministerium eingeladen. Es kamen 130 meistens hochbetagte Menschen. Es hat sich herausgestellt, dass es einen enormen Austauschbedarf gibt. Deshalb wird der Pflegebeauftragte an allen acht Standorten der Pflegestützpunkte in Zukunft regionale Treffen mit den Heimbeiräten durchführen. Wenn in wenigen Wochen der erste Pflegebeauftragte gewählt sein wird, werden wir auf dem Verordnungsweg weiter dafür sorgen, dass die Rechte der Heimbeiräte gestärkt werden.
Ich nenne einen weiteren Punkt, den wir nicht im Land angehen können, weil er eine generelle Thematik betrifft. Es ist die Frage des Pflegebegriffs, das ist ein bundespolitisches Thema. Als man Mitte der Neunzigerjahre mit der Pflegeversicherung begonnen hat, war sie ein enormer sozialpolitischer Fortschritt. Ganz Europa hat auf die deutsche Pflegeversicherung geschaut. Aber nach 20 Jahren müssen wir feststellen, dass dieser dreistufige, verrichtungsorientierte Pflegebegriff den pflegebedürftigen Menschen nur unzureichend gerecht wird. Wir
brauchen einen ganzheitlicheren Ansatz. Deshalb soll noch im Frühjahr 2013 das Ergebnis einer Kommission vorgestellt werden - unter dem Vorsitz des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller -, die die Einführung eines neuen Systems mit fünf Pflegegraden vorschlägt. Unabhängig von den Details - wir werden sicherlich um das eine oder andere ringen müssen - halte ich es für zwingend notwendig, zu Beginn der nächsten bundespolitischen Wahlperiode eine große Pflegereform anzustreben, bei der der Pflegebegriff in einem ganzheitlichen Sinn weiterentwickelt wird.
Meine Damen und Herren, wir sind bei allen Problemen, die es in der Pflege gibt, gemeinsam mit den Menschen auf einem guten Weg. Wir sind auf einem saarländischen Weg, bei dem wir ein kleines, aber wichtiges Kapitel Sozialgeschichte schreiben. Bei all dem dürfen wir eines nicht vergessen: Es geht bei dem Thema Pflege in aller Regel um Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Das oberste Gebot für uns alle sollte sein, die Würde des Menschen bis zuletzt zu achten. - Vielen Dank.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit der Drucksache 15/402 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/402 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/402 einstimmig angenommen ist. Alle Fraktionen haben zugestimmt, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/162, also über den Gesetzentwurf als Ganzes. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/162 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/162 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen außer der Fraktion DIE LINKE, die sich enthalten hat.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (Drucksache 15/290)
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Hermann Scharf das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes betreffend das Gesetz über die Zustimmung zum Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Drucksache 15/290, wurde vom saarländischen Landtag in seiner Sitzung am 16. Januar 2013 in Erster Lesung ohne Aussprache einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen. Dieses Gesetz beinhaltet das zweite Abkommen zwischen den Bundesländern zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Aufgrund zahlreicher Neuregelungen beziehungsweise Änderungen von bundes- und europarechtlichen Vorschriften ist eine Neufassung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten notwendig geworden. Der Ministerrat hat mit Beschluss vom 31. Mai 2011 der vorliegenden Neufassung zugestimmt. Gemäß Art. 95 Abs. 2 der saarländischen Verfassung bedarf der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung des Landtages durch Gesetz. Ich darf berichten, dass sich der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 20. Februar 2013 mit dieser Vorlage befasst hat. Er empfiehlt dem Plenum einstimmig, dem Gesetzentwurf Drucksache 15/290 in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Herzlichen Dank.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Von daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/290 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann kann ich feststellen, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/290 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Abgeordneten, angenommen ist.
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Stromsperren verhindern (Druck- sache 15/393)
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Strompreise stabilisieren und Stromabschaltungen in einkommensschwachen Haushalten verhindern (Drucksache 15/403)
Zur Begründung des Antrags der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Steigende Strompreise auf der einen Seite, die Ausweitung des Niedriglohnsektors, der niedrigen Einkommen, und zwar weit über Hartz 4-Empfänger hinaus, auf der anderen Seite führen dazu, dass immer weniger Menschen ihre Stromrechnungen bezahlen können und ihnen deshalb der Strom abgeklemmt wird. Mehr als 300.000 Haushalte pro Jahr, wo der Strom abgeklemmt wird - die überwiegende Zahl hängt damit zusammen, dass die Rechnungen nicht bezahlt werden -, sind aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, sondern da ist es notwendig, Maßnahmen dagegen zu ergreifen.
Wir haben im Saarland die zum Teil doch sehr tragischen Konsequenzen mit der Brandkatastrophe in Burbach sehr deutlich vor Augen geführt bekommen, wo genau dieser Sachverhalt zu einer menschlichen Tragödie geführt hat. Deswegen sind wir der Auffassung, dass hier dringend etwas getan werden muss, auch deswegen, weil die Versorgung mit Strom eine Voraussetzung für ein menschenwürdiges Wohnen ist und die Voraussetzung dafür, dass man am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Ziel unseres Antrags heute ist es, solche konkreten Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Deswegen haben wir drei Punkte genannt. Erstens. Wir sind der Auffassung, dass generell Stromsperren aufgrund von Zahlungsunfähigkeit verboten werden müssen.
Das können wir natürlich nicht im Saarland alleine tun, deswegen möchten wir gerne, dass die Landesregierung auf der Bundesratsebene initiativ wird, um dies voranzubringen. Allerdings ist dies nicht das einzige Mittel, sondern wir haben auch sehr konkre
te Möglichkeiten, über Beratung und über die Zusammenarbeit von Behörden hier etwas zu tun, um Stromsperren zu verhindern.
Ich verweise auf das Saarbrücker Modell, auf den Modellversuch in Saarbrücken, wo es bei Einwilligung des Stromkunden einen Datenaustausch zwischen dem Energieversorger und der Sozialbehörde geben kann. Wir sind der Auffassung, dass dieser Modellversuch aufgegriffen werden sollte, dass er nicht auf Saarbrücken beschränkt bleiben, sondern auf das Land insgesamt ausgeweitet werden sollte. Allerdings erfassen wir nicht alle, die Probleme haben, die Stromrechnung zu bezahlen, die in einer finanziellen Klemme stecken, da nicht alle der Sozialbehörde gemeldet sind. Der Kreis ist wesentlich größer. Deshalb sehen wir einen Ansatzpunkt darin, eine entsprechende Energieberatung einzurichten, die frühzeitig solche Menschen auf ihre Rechte hinweist und nach Möglichkeiten sucht, die Stromsperre zu umgehen. Deswegen möchten wir mit unserem Antrag erreichen, dass der Landtag dem zustimmt, dass erstens generell Stromsperren aufgrund von Zahlungsunfähigkeit verboten werden, dass wir auf dem Gebiet initiativ werden und ganz konkret etwas tun, nämlich den Saarbrücker Modellversuch auf das Land ausdehnen und eine entsprechende Energieberatung einführen.
Ich möchte dazu noch etwas sagen. Wir haben uns mit unserem Antrag ganz bewusst auf das Thema Stromsperren konzentriert, weil wir hier den größten Handlungsbedarf sehen. Natürlich ist die Frage der Strompreise, der Energiepolitik sehr viel vielschichtiger und wir werden damit die gesamten Probleme der Strompreisentwicklung, die im gesellschaftlichen Zentrum steht, nicht erschlagen. Es ist nur ein Teil, aber ein wichtiger Teil.
Deswegen sind wir nicht dafür, dieses Thema mit weitergehenden Überlegungen im Rahmen Strompreispolitik, Energiepolitik zu verbinden. Das ist unser Problem - das sage ich ganz offen - mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, weil wir wissen, dass in der Frage der Strompreisgestaltung unterschiedliche Auffassungen zwischen den verschiedenen Fraktionen bestehen, dass wir hier einen gesellschaftlichen Diskurs brauchen, dass es hier politische Auseinandersetzungen gibt, welches der richtige Weg ist. Aber das darf uns doch nicht daran hindern, dort, wo es am nötigsten ist, auch etwas zu tun, nämlich beim Thema Stromsperren.
Deswegen bitte ich, doch einfach einmal von dem üblichen Ritual hier abzuweichen, dass gesagt wird, alles, was von der Opposition eingebracht wird, wird abgelehnt, alles, was von den Regierungsfraktionen eingebracht wird, wird angenommen. Wir sollten einmal dieses Ritual verlassen und gemeinsam ein Zei
chen dafür setzen, dass hier etwas getan wird, um Stromsperren mit ihren zum Teil katastrophalen Folgen zu verhindern. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke.
Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Simone Peter das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Strompreise stabilisieren und Stromabschaltungen in einkommensschwachen Haushalten verhindern gehört für uns zwingend zusammen. Wir haben den Antrag erweitert. Der Antrag der LINKEN geht uns nicht weit genug, weil nicht nur das Thema Stromsperren für viele Menschen akut ist, sondern auch steigende Energiepreise im Strom-, im Wärme- und im Verkehrsbereich drücken. Hier brauchen wir Lösungen jenseits der Stromsperren.
Klimawandel, wachsender Energiebedarf, Rohstoffverknappung und steigende Energiepreise machen ein Umdenken notwendig. In Deutschland ist die Energiewende eingeleitet worden, vor allen Dingen im Stromsektor, und wurde in der letzten Dekade erfolgreich vorangetrieben. Die Umlage, die immer wieder in der Diskussion steht, war zunächst moderat, ist stärker geworden. Aber gemessen am Ausbau der erneuerbaren Energien ist ihr Anteil nur gering. Das hat selbst Bundesumweltminister Altmaier bestätigt. Das heißt, im Prinzip dürfen wir nicht die Energiewende dadurch konterkarieren, sondern müssen Möglichkeiten finden, wie wir den Strompreis generell fair und auf alle Schultern gleich verteilen.
Vor allem die Ausweitung der Befreiungen vom EEG für Großunternehmen hat zu einem drastischen Anstieg der EEG-Umlage geführt. Damit wurden die Kosten auf Privatverbraucherinnen und -verbraucher und kleine Unternehmen mit geringem Energieverbrauch abgewälzt. Das gilt auch für die Netzentgelte, von denen weite Teile der Großunternehmen befreit sind. Hier gibt es Vorschläge der Bundesregierung, das jetzt auch ein Stück weit abzuwenden. Aber das reicht uns nicht aus.