Vor allem die Ausweitung der Befreiungen vom EEG für Großunternehmen hat zu einem drastischen Anstieg der EEG-Umlage geführt. Damit wurden die Kosten auf Privatverbraucherinnen und -verbraucher und kleine Unternehmen mit geringem Energieverbrauch abgewälzt. Das gilt auch für die Netzentgelte, von denen weite Teile der Großunternehmen befreit sind. Hier gibt es Vorschläge der Bundesregierung, das jetzt auch ein Stück weit abzuwenden. Aber das reicht uns nicht aus.
Tragfähige Lösungen wurden bisher weder von der CDU noch von der SPD präsentiert. Hier helfen keine Strompreisbremsen. Wie ich das verstanden habe, wird auch die Landesregierung morgen kritisch damit umgehen, beim Bund-Länder-Gipfel in Berlin. Aber ich meine auch, dass die von Minister Maas vorgeschlagene Absenkung der Mehrwertsteuer nicht ankommt, weil sie beim Kunden nicht an
kommt. Warum sollten die Energieversorger, die die durch zusätzliche Einspeisung von Ökostrom verursachte Preissenkung an der Börse nicht weitergeben, diese jetzt weitergeben? Diese Einsparung von Ökostrom, die die Preissenkung an der Börse verursacht, macht etwa 3,5 Cent pro Kilowattstunde aus. Sie geben sie nicht an private Haushalte weiter. Damit fallen die Stromrechnungen für die privaten Haushalte aktuell um etwa 3 Milliarden Euro zu hoch aus.
Gerade einkommensschwache Haushalte sind besonders von den steigenden Energiepreisen betroffen, wobei ich hier sagen muss, dass die Wärmepreissteigerungen deutlich über der Strompreissteigerung liegen. Man sollte in der Debatte um den Strompreis auch mal ins Auge fassen, dass man hier nicht zu sehr die Verhältnisse verschiebt. Es sind besondere Programme zum Energiesparen und zur Steigerung der Energieeffizienz notwendig. Aber auch die Tarifgestaltung für Strom muss geringere Energieverbräuche begünstigen. Hier setzen wir auf einen stark progressiven Tarifverlauf, der das soziale Ziel einer Entlastung von einkommensschwachen Haushalten mit geringem Energieverbrauch mit ökologischen Anreizen verknüpft.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat die Bundesregierung bereits an ihre Bitte erinnert, sie möge prüfen, ob und wie die Empfehlungen aus dem Kurzgutachten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Bewertung einer möglichen Veränderung der Stromtarifstruktur für Haushaltskunden, der sogenannte Stromspartarif, umgesetzt werden können. Wir hoffen, dass es hier endlich Beiträge gibt.
Die Stromsperren - da schließen wir uns der LINKEN an - dürfen nur, wenn überhaupt, eine Ultima Ratio sein, einkommensschwache Haushalte und Härtefälle müssen davon ausgenommen werden. Etwa 200.000 Hartz-4-Empfängern wurde nach aktuellen Schätzungen im vergangenen Jahr der Strom abgedreht, das sind 200.000 zu viel. Die Stromschulden sind einer der häufigsten Gründe für die Vergabe von Darlehen der Jobcenter. Zuletzt haben 18.000 Familien ein solches Darlehen erhalten. Hier wäre ein Ansatz gegeben, die Regelsätze für Hartz 4 hochzusetzen, damit die Nebenkosten hinlänglich abgedeckt sind.
Unverhältnismäßige Sperren, insbesondere auch bei Härtefällen wie Schwangeren, Neugeborenen und Pflegebedürftigen, sind heute schon rechtswidrig. Energieversorger sollten erst nach einem mehrstufigen Verfahren der Konfliktlösung eine Stromsperre verhängen dürfen. Die Voraussetzungen für die Sperre müssen viel strenger geregelt werden.
eine Verengung der Ausnahmeregelungen für die Großunternehmen angegangen wird. Hier gilt es vor allem, die Anforderungen an die besondere Ausgleichsregelung im EEG wieder auf den Stand von 2008 zurückzuführen, dass wirklich nur Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, eine entsprechende Befreiung erfahren.
Die Landesregierung sollte sich auf Bundesebene ferner dafür einsetzen, dass die Unternehmen, die von den Strompreissenkungen an der Börse profitieren, diese weitergeben. Wir brauchen die Rückgängigmachung der Begünstigungen bei den Stromnetzentgelten. Wir wollen, dass die marktbeherrschenden Unternehmen stärker entflochten werden. Auch mehr Markttransparenz führt zu gerechteren und fairen Strompreisen. Wir wollen, dass Stromabschaltungen in einkommensschwachen Haushalten verboten werden, dass es einen Energiesparfonds von 3 Milliarden Euro gibt, der gerade einkommensschwache Haushalte beim Energiesparen unterstützt, dass wir ein Zuschussprogramm für „Weiße Ware“ bekommen, dass die Stromversorgungsunternehmen verpflichtet werden, einen Stromspartarif anzubieten.
Last but not least kann man auch auf Landesebene einiges voranbringen, indem man einkommensschwachen Haushalten eine besondere Energieberatung zukommen lässt. Unabhängige, kostenlose Stromsparchecks sind hier das Stichwort. Man sollte eine landesweite Stromsperr-Monitoring-Stelle einrichten. Das Saarbrücker Modellprojekt sollten wir ausdehnen, um mit Zustimmung der Betroffenen einen Datenabgleich zwischen Stromversorgern und Sozialbehörde durchzuführen. Ich bitte um Unterstützung des Antrages, der die Situation der Energiepreise für Einkommensschwache umfassender betrachtet. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Sitzung des saarländischen Landtages am 19. September vergangenen Jahres hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag gestellt mit dem Titel „Schutzschirm für Stromkunden“. Ihre damalige Forderung nach einem Verbot von Stromsperren präsentiert DIE LINKE heute in einer Neuauflage unter dem Titel „Stromsperren verhindern!“. Wir hatten also das Ganze hier schon mal. Aber ich will die Gelegenheit gerne nutzen, um auf Ihre erneuten Forderungen näher einzugehen.
Zur Sicherung der Versorgung einkommensschwacher Haushalte, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, begrüßen wir alle Initiativen der Sozialbehörden und der Versorgungsunternehmen mit dem Ziel der Vermeidung von Sperren. In diese Richtung berät auch der Runde Tisch, den die Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz im vergangenen Jahr einberufen hat und dessen Ergebnisse wohl demnächst vorliegen.
Leider ist die derzeitige Debatte auf den Bereich der Elektrizität fokussiert. Dabei ist die Versorgung mit Gas oder Fernwärme ebenso elementarer Bestandteil einer Grundversorgung neben der Versorgung mit Trinkwasser. Zunächst einmal kann niemand davon ausgehen, dass diese Grundversorgung kostenlos ist. Es empfiehlt sich, die Rechtsverhältnisse genau zu betrachten. Zwischen dem Versorger und dem Kunden besteht ein Kaufvertrag nach dem BGB. Der Bezieher einer kostenpflichtigen Ware oder Dienstleistung - das können auch Strom, Gas oder Fernwärme sein - ist nach deren Lieferung zur Bezahlung eines Kaufpreises verpflichtet. Tut er dies nicht, wird die Zahlung mehrfach angemahnt, bei anhaltend ausbleibendem Zahlungseingang in einem mehrstufigen Verfahren die Sperrung angedroht und in letzter Konsequenz natürlich auch ausgeführt.
Was passiert, wenn einkommensschwache Haushalte einen Zuschuss zur Bezahlung ihrer Versorgungsrechnung benötigen? Empfänger einer Grundsicherungsleistung erhalten mit ihrem Grundbetrag eine Pauschale für Versorgungsleistungen wie Wasser, Gas und Strom, um damit ihre entsprechenden Rechnungen selbst bezahlen zu können. Dieses Verfahren ist grundsätzlich richtig. Damit wird der eigenverantwortliche Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel diskriminierungsfrei gewährleistet.
Werden jedoch die Pauschalmittel nicht zweckgemäß eingesetzt und entsprechende Rechnungen nicht bezahlt, wäre es wünschenswert, die Pauschale würde einbehalten und von der Sozialbehörde direkt an den Versorger weitergeleitet. Damit wären Sperren zunächst einmal ausgeschlossen. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelung ist dies jedoch nicht möglich, es sei denn, der Grundsicherungsempfänger gibt freiwillig eine diesbezügliche Abtretungserklärung ab. Im Sinne vieler Betroffener wäre eine solche Erklärung sinnvoll und sollte durch die Sozialbehörden mit der gebotenen Sensibilität aktiv angeboten werden.
Es wäre demnach ein richtiger Schritt, den saarländischen Sozialbehörden aufzutragen, allen Leistungsempfängern nach SGB II die Möglichkeit einer solchen freiwilligen Abtretungserklärung zu erläutern und gegebenenfalls auch zu empfehlen. Dazu müsste dann noch der sparsame Umgang mit der gelieferten Energie sichergestellt werden, wie es zum Beispiel das sogenannte Nürnberger Modell vor
sieht. In diesem Modell des lokalen Energieversorgers in Nürnberg werden Abtretungserklärung, Eigenverantwortung und Hilfestellung zu Einsparmaßnahmen sehr erfolgreich kombiniert. Ein pauschales Verbot von Stromsperren, wie Sie meine Damen und Herren von den LINKEN es fordern, würde genau die falschen Anreize setzen. Nicht jeder, der seine Rechnungen nicht bezahlt, lebt in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen. Umgekehrt zahlen viele Kunden mit sehr geringen Einkommen ihre Rechnungen absolut zuverlässig.
Die Abgrenzung zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit dürfte in einigen Fällen sehr schwierig sein. Ihre Forderung, die Energieversorger zu einem Beratungsgespräch mit dem Kunden zu verpflichten, die von Sperren bedroht sind, kann ich unterstützen. Jedoch geht Ihre Forderung hier nicht weit genug. Wir halten es daher mit dem Bundesumweltminister. Bundesumweltminister Peter Altmaier will in Zukunft jedem deutschen Haushalt eine kostenlose Energieberatung ermöglichen - nicht wegen drohender Stromsperren, sondern weil in fast allen Haushalten noch ungenutzte Einsparpotenziale liegen. Das ist sozial und darüber hinaus ökologisch und ökonomisch sinnvoll.
Die GRÜNEN haben einen Antrag nachgeschoben. Frau Dr. Peter führt mit diesem Antrag einen Feldzug gegen die deutsche Industrie, gegen die energieintensiven Unternehmen und genauso gegen die großen Versorgungsunternehmen. Gegenüber denen sind Sie besonders skeptisch. Frau Dr. Peter, Sie müssten noch erklären, was Sie damit gemeint haben, als Sie sagten, wenn man etwas an der Mehrwertsteuer machen würde - ich glaube, das war der Vorschlag von Herrn Maas -, dann käme das bei den Kunden nicht an. Sie müssen mir erklären, wie das gehen soll. Zum Abschluss fordern Sie genau wie die LINKE ein Verbot von Stromsperren. Das ist für uns nicht akzeptabel. Bitte erklären Sie mir das mit der Mehrwertsteuer.
Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Zunächst darf ich Sie fragen, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich explizit nicht von energieintensiven Unternehmen, sondern von Großunternehmen gesprochen habe. Unsere Forderung geht dahin, dass man zu dem alten Zustand zurückkehrt, damit diese energieintensiven Unternehmen - wie die saarländischen -, die im internationalen Wettbewerb stehen, weiterhin eine Befreiung erfahren. Es geht um die, die in den letzten Jahren in massenhafter Zahl dazugekommen sind. Wir haben eine Menge erreicht - das sagt auch das Bundesumweltministerium. Das ist einfach zu viel des Guten.
Bei der Mehrwertsteuer sind wir der Auffassung, dass die Entlastung nicht an die Kunden weitergegeben wird und dass die Einsparungen der großen Energiekonzerne durch die Absenkung der Preise an der Börse von etwa 3 Milliarden Euro pro Jahr nicht an die Kunden weitergegeben werden. Von daher ist die Erwartung, dass es auch hier nicht zu einer Weitergabe kommt, es sei denn, man hat vielleicht ein gesetzliches Regelwerk oder sonstige Möglichkeiten, um diese Weitergabe zu erzwingen. Ansonsten sehen wir, dass die Konzerne das auch wieder nur einkassieren und es nicht an die Kunden weitergeben.
Frau Dr. Peter, Sie erwarten ja nicht ernsthaft, man ließe es zu, dass sich die Versorgungsunternehmen das, was bei einem Erlass der Mehrwertsteuer beziehungsweise einer Absenkung der Mehrwertsteuer wegfällt, einfach in die Taschen stopfen? Es ist schon ein bisschen naiv, das anzunehmen. Von daher muss ich sagen: Das mit der Mehrwertsteuer hätten Sie besser weggelassen.
In Summe ist zu sagen: Beide Anträge - sowohl der Antrag der LINKEN als auch der Antrag von B 90/ GRÜNE sind abzulehnen, was wir auch tun werden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verbraucherzentralen haben berechnet, dass in einem durchschnittlichen Haushalt mittlerweile 13 Prozent des verfügbaren Einkommens für Energie aufgewendet werden muss. Wir können bei den Nebenkosten wirklich schon von der zweiten Miete reden. Dadurch entwickelt sich der Anstieg der Energiekosten zu einem sozialen Problem. Das ist ganz klar. Professor Dr. Bierbaum, Sie haben recht: Bei uns ist das durch das dramatische Unglück in Burbach in den Fokus gerückt. Das war ein Brand, bei dem drei Kinder umgekommen sind. Deshalb ist in der Zwischenzeit einiges passiert.
Es ist richtig: Die ansteigenden Strompreise werden dazu führen, dass immer mehr Menschen der Strom abgestellt wird, weil sie ihn überwiegend nicht bezahlen können. Die Verbraucherzentralen gehen sogar von 840.000 Haushalten in der Bundesrepublik aus, denen jährlich der Strom abgestellt wird. Klar ist, dass einkommensschwache Haushalte die Kostensteigerungen nicht allein durch eine Veränderung
des Verhaltens oder durch Energieberatung in den Griff bekommen. Das nützt mir wenig, wenn ich das Geld nicht habe, um mir ordentliche Geräte zu kaufen, die energiesparend sind. Das kann ich nur, wenn ich das Geld dafür habe, auch wenn ich guten Willen habe. Deshalb nützt es wenig, immer wieder den Stromanbieter zu wechseln. Das reicht als Maßnahme nicht aus.
Deshalb hat die Verbraucherministerkonferenz einen sogenannten Spartarif vorgeschlagen. Das ist der progressive Spartarif, der im GRÜNEN-Antrag vorkommt. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die Energieversorger zu verpflichten, einen sozialen und ökologischen Progressivtarif als Wahltarif anzubieten. Das war ein Vorschlag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das heißt, es gibt einen Grundtarif, wenn man eine bestimmte Menge verbraucht. Wenn man über eine bestimmte Menge bezieht, wird es teuerer. Das hat damit auch eine Lenkungswirkung. Das halte ich für sehr sinnvoll. Es ist sozial und ökologisch. Bedauerlicherweise ist die Bundesregierung diesem Vorschlag nicht gefolgt. Deshalb ist es ein erster Lösungsansatz, im September eine andere Regierung zu wählen. Dann können wir das vielleicht umsetzen.
(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktio- nen. - Abg. Becker (CDU) : Damit waren wir aber nicht gemeint. - Lachen.)
Die Große Koalition steht hier nicht gemeinsam. Das kann man vielleicht voraussetzen. Trotz der Blockade haben die Akteure im Land nicht die Hände in den Schoß gelegt. Vielmehr haben Ministerin Rehlinger, die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken, Charlotte Britz, und auch der Regionalverbandsdirektor Peter Gillo versucht, Regelungen und Lösungen zu finden. Ziel der Maßnahmen von Stadt und Land ist es, besonders schutzbedürftige Gruppen vor Stromsperren zu schützen. Der Regionalverband und die Landeshauptstadt Saarbrücken haben Lösungsansätze entwickelt, die insbesondere der am stärksten betroffenen Gruppe helfen sollen, nämlich den Sozialhilfeempfängern.
Im November letzten Jahres - also nicht erst, als Ihr Antrag geschrieben wurde - wurde ein Vier-PunkteModell zur Reduzierung von Stromsperren gemeinsam mit Energie SaarLorLux, dem Netzbetreiber Stadtwerke Saarbrücken, den Jobcentern und den Beratungseinrichtungen wie zum Beispiel der Schuldnerberatung - präsentiert. Das funktioniert. Das heißt, die Sozialleistungsempfänger erklären sich einverstanden, dass ein Datenaustausch zwischen Energieversorger und Jobcenter möglich ist, wenn Stromsperren drohen.
werden nicht nur künftige Sozialleistungsempfänger angesprochen, sondern auch Personen, die bereits im Sozialleistungsbezug sind. Sie werden über diese Möglichkeiten unterrichtet. Das halte ich für sehr wichtig; das ist sinnvoll. Die Energieversorger weisen auf Hilfsmöglichkeiten und Beratungseinrichtungen hin, wie Sie, Herr Prof. Dr. Bierbaum, es verlangt haben.
Stromsperren werden auch nur noch montags bis donnerstags ausgesprochen, damit man die Möglichkeit hat, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. So sitzt man nicht über das Wochenende ohne Strom da, weil die Ämter nicht besetzt sind. Am Wochenende darf also kein Strom mehr abgestellt werden. Energie SaarLorLux verpflichtet sich, frühzeitig auf Probleme hinzuweisen und nicht erst dann, wenn große Summen zusammengekommen sind, damit die Möglichkeit der Rückzahlung besteht.
Das ist ein praktikables Modell für die Stadt Saarbrücken und den Regionalverband im Rahmen seiner Möglichkeiten. Sinnvoll wäre es auch - das ist von meinen Vorrednern angesprochen worden -, dass man zu der alten Regelung zurückkommt, wonach SGB-II-Empfängern der Betrag automatisch abgezogen und überwiesen wird, damit Stromsperren gar nicht entstehen können. Das war früher so. Dafür brauchen wir die Bundesregierung. Also nochmals mein Argument: Wenn Änderungsmöglichkeiten gewollt sind, muss man das Wahlverhalten verändern.
Für die Landesregierung hat Frau Rehlinger, unsere Ministerin, bei ihrer geplanten Regelung nicht nur die Sozialleistungsempfänger in den Fokus genommen, sondern auch Haushalte, die aufgrund der Höhe ihres Einkommens keinen Sozialhilfeanspruch haben, aber dennoch von Stromsperren betroffen sind. Das sind immer mehr. Es ist nicht nur die Gruppe der Sozialleistungsempfänger, sondern gerade die Gruppe dazwischen. Die Landesregierung ist dabei, mit allen saarländischen Anbietern - es geht leider nur mit saarländischen Anbietern - eine gesamtsaarländische Regelung zu vereinbaren. Diese soll, wenn ich richtig informiert bin, im April unterschrieben werden. Frau Ministerin Rehlinger hatte bereits am 07. November und am 13. Dezember, also lange Monate vor dem heutigen Antrag, Vertreter von allen saarländischen Stromversorgungsunternehmen, die zuständigen Sozialbehörden, Verbraucher- und Sozialverbände und sonstige Beratungsstellen an einen Tisch gebeten, mit dem Ziel, landesweit einheitliche Handlungsempfehlungen anzubieten. Als Basis dieser Handlungsempfehlungen dient eine Selbstverpflichtungserklärung, die aktuell mit allen Akteuren abgestimmt wird.
Geplant ist hier eine Abtretungserklärung an die Sozialbehörden. Das ist ganz wichtig, solange es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Auch die Raten
zahlung zur Begleichung von Rückständen ist geplant und der verstärkte Einsatz von Prepaid-Zählern. Wenn einmal der Strom abgesperrt ist, habe ich immer noch die Möglichkeit, durch das Einwerfen von Geld Strom zu bekommen, wenn es nötig ist. Hinzu kommt die Verbesserung von Information und Kommunikation zwischen Stromversorgen und Kunden. Bei allen Maßnahmen wird immer ein Info-Blatt mitgeliefert und darauf hingewiesen. Mit der Zahlungsaufforderung erhält der von der Stromsperre bedrohte Kunde ein Informationsblatt, das Ansprechpartner nennt, angefangen vom Sozialamt über die Schuldnerberatung bis hin zu den Stromanbietern, die ebenfalls Ansprechstellen haben. So kann das Problem abgewendet werden. Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle der Stromversorger und zuständigen Sozialbehörden ist ebenfalls geplant. Stromsperren dürfen, genau wie das in Saarbrücken und im Regionalverband geregelt ist, nur noch von montags bis donnerstags erfolgen, damit am Wochenende, wenn niemand da ist, auch der Strom nicht abgestellt wird. Die Stromversorger nennen den Stromkunden Beratungsstellen, die über Stromsperren informieren. Die Beratung wird in Zukunft kostenlos sein. Die Verbraucherzentralen verlangen für die Beratung ebenfalls nicht viel Geld und für bestimmte Gehaltsgruppen überhaupt keines. Das kann ebenfalls eine große Hilfe sein.
Nun zu den Anträgen der LINKEN und der GRÜNEN. Herr Prof. Dr. Bierbaum, Sie haben gesagt, man solle nicht in das Ritual verfallen, Anträge nur abzulehnen, weil sie von anderen Fraktionen sind. Das wollen wir überhaupt nicht, ich muss Ihnen aber sagen, es kann nicht sein, dass man einfach verlangt, Strom dürfe nicht abgestellt werden, und damit den Freibrief für den unkontrollierten Verbrauch von Strom ausstellt. Das ist nicht die Lösung. Deshalb können wir Ihren Antrag nicht unterstützen. Wir haben mit der kurz vor der Unterschrift stehenden Regelung von Frau Ministerin Rehlinger eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik eingenommen. Es gibt kein anderes Bundesland, das es so weit geregelt hat. Ich würde mir natürlich wünschen, man könnte es bundesweit regeln, denn die Energieversorger sind ja nicht nur aus dem Saarland. Wenn ich den günstigsten suche, lande ich vielleicht auch einmal bei einem Energieversorger von außerhalb des Saarlandes. Da hilft diese Regelung wenig. Deshalb, Herr Professor Bierbaum, ist es kein Ritual, dass wir Ihren Antrag ablehnen, sondern es hat einen ganz realen Hintergrund. Dieser sagt uns, es ist nicht zu machen, wir können nicht Strom für alle wie Freibier für alle ausgeben. Das mag sich nun etwas schlecht anhören, aber es ist so.
Herr Bierbaum, Sie haben recht, der Antrag der GRÜNEN bezieht sich nur in kleinen Teilen auf das Thema. Es wäre schade, wenn man das wichtige