Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in Zweiter Lesung die Reform der Volksgesetzgebung im Saarland und wir beenden damit eine Debatte, die bereits in der vorletzten Legislaturperiode im saarländischen Landtag geführt wurde, die in der letzten Legislaturperiode - auch da unter Nichtbeteiligung der PIRATEN, die gab es damals hier noch nicht - intensiv geführt worden ist und die heute zu einem Ergebnis kommt.

Aufgabe dieser Reform ist dabei, die Verfassung des Saarlandes und das Volksabstimmungsrecht so zu überarbeiten, dass wir das bewährte System der

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

repräsentativen Demokratie erweitern, und zwar durch neue Formen des Dialogs zwischen Politik und Zivilgesellschaft und durch weitere Möglichkeiten der politischen Partizipation für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Aufgabe war es, die demokratische Verfasstheit unseres Landes so zu reformieren, dass die wertvolle Stabilität unserer demokratischen Institution mit dem Wunsch nach mehr plebiszitären Entscheidungsformen in Übereinstimmung gebracht werden konnte. Dabei war unser Ansatzpunkt als Koalition und auch als Christdemokraten im Parlament, dass wir davon überzeugt sind, dass die repräsentative Demokratie sich nicht nur, aber insbesondere in unserem Land, im Saarland, bewährt hat. Sie hat sich dabei nicht nur bewährt, weil sie zu einer stabilen demokratischen Ordnung geführt hat, sie hat sich vor allen Dingen auch deshalb bewährt, weil sie zu einer starken, in anderen Bundesländern so nicht selbstverständlichen gesellschaftlichen Partizipation der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes geführt hat. Denn gerade im Saarland haben wir eine starke Beteiligung von vielen Bürgerinnen und Bürgern an demokratischen und gesellschaftlichen Prozessen. Nirgends engagieren sich so viele Menschen in politischen Parteien, nirgends sind so viele Bürgerinnen und Bürger in Gewerkschaften, Kirchen und bei anderen Akteuren der Zivilgesellschaft engagiert. Gerade dieses auf Dauer angelegte Engagement von so vielen aktiven Bürgern in unserem Land zeigt, dass das Saarland eine lebendige Demokratie ist. Das verdanken wir selbstverständlich in erster Linie den Bürgern, die sich engagieren, das verdanken wir aber auch unserer Verfassung, die dafür seit Jahrzehnten stabile und bewährte Rahmenbedingungen gesetzt hat. Wir haben eine gute Verfassung und wir werden sie heute weiter verbessern.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Diese Grundüberzeugung war Ausgangspunkt für die Änderungen, die wir heute an unseren demokratischen Strukturen vorschlagen. Ich gebe zu: Wer diese Grundüberzeugung nicht teilt, der kommt, ob als Abgeordneter oder als Sachverständiger, in der Anhörung auch zu anderen Ergebnissen und zu anderen Bewertungen. Ich bin bereits in der Ersten Lesung auf die wesentlichen Änderungen eingegangen und kann daher insofern auf meine Äußerungen und insbesondere auf die Äußerungen der Kollegin Berg verweisen, die die Änderungen am Ersten Entwurf und die wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfes in Gänze bereits dargestellt hat. Daher erlauben Sie mir auf das eine oder andere einzugehen, was von den Kolleginnen und Kollegen in der Debatte vonseiten der Opposition geäußert wurde. Zunächst komme ich zur Volksinitiative, zu ihrer Qualität und zu der Frage der Übertragbarkeit der Volksinitiative in ein Volksbegehren.

Durch den neuen Artikel 98a der Verfassung des Saarlandes wird die Volksinitiative als - und das ist ganz bewusst so - niedrigschwelliges Instrument der Bürgerbeteiligung auf Landesebene eingeführt. Mit dieser können in Zukunft - und das ist auch im Vergleich zu anderen Ländern relativ niedrigschwellig 5.000 Unterzeichner den Landtag dazu zwingen, sich mit einer bestimmten politischen Materie der allgemeinen politischen Willensbildung zu befassen. Das ist nicht beschränkt auf unsere Gesetzgebungszuständigkeit, sondern es gibt in diesem Zusammenhang einen weiten Begriff der Befassung. Diese bisher in der Verfassung nicht vorhandene Form der Befassungsinitiative stellt sozusagen eine Art Massenpetition dar und ist daher ganz besonders niedrigschwellig auszugestalten, weil sie auch sehr nahe ist am Instrument der Petition für das Individuum. Sie bezieht sich aber eben nicht nur auf individuelle Betroffenheit, sondern sie bezieht sich darauf, dass eine nicht unwesentliche Anzahl von Menschen der Auffassung ist, dass der Landtag sich mit einem bestimmten politischen Thema beschäftigen sollte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben deshalb gerne die Anregung in der Anhörung aufgegriffen, dieses Instrument nicht nur denjenigen Saarländern zugänglich zu machen, die bei der Landtagswahl stimmberechtigt sind, also Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die 18 Jahre und älter sind, sondern es für solche Einwohner des Saarlandes zu öffnen, die nicht Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft sind und die 16 Jahre und älter sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der PIRATEN-Fraktion. Sie fragen, wo ist denn der Unterscheidungsgrund zwischen der Übertragung demokratischer Legitimation durch den Wahlakt bei der Landtagswahl, den wir ganz bewusst erst ab 18 Jahren ermöglichen, und auf der anderen Seite der Möglichkeit, mit 5.000 anderen den Landtag zu verpflichten, sich mit einem ganz bestimmten Thema zu befassen? Wir haben also auf der einen Seite das zentrale demokratische Recht, das mit den Pflichten in einem Land korrespondieren sollte, und auf der anderen Seite das Instrument einer sogenannten Massenpetition. Wenn Sie den Unterschied nicht verstanden haben, wenn Sie nicht verstanden haben, warum man das unterschiedlich behandeln kann und muss, dann haben Sie so gut wie gar nichts von dem verstanden, was Parlamentarismus und Demokratie bedeuten. Und deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Unterscheidung auch richtig.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Augustin?

(Abg. Theis (CDU) )

Ich lasse selbstverständlich Zwischenfragen zu.

Abg. Augustin (PIRATEN) mit einer Zwischenfrage: Wenn Sie es selbst als Massenpetition bezeichnen, warum dann nicht ab 0 Jahren? Es geht nicht um die Abgrenzung 16 gegen 18. Warum nicht ab 0?

Da habe ich Sie vorhin ganz anders verstanden. Vorhin haben Sie nämlich gesagt, dass es nicht logisch wäre, dann das Wahlrecht nicht auf 16 Jahre zu ändern. Aber auch das kann ich Ihnen ganz einfach erklären. Bei der Petition geht es darum, ein im Übrigen verfassungsrechtlich verbrieftes Recht wahrzunehmen, aus einer individuellen Betroffenheit den Landtag damit zu beschäftigen. Und bei einer Massenpetition geht es darum, ein bestimmtes politisches Thema auf die Agenda zu setzen. Es ist doch wohl offensichtlich, dass es da einen wesentlichen Unterschied gibt. Und ausnahmsweise kann man ja auch einmal daran erinnern, dass im Rahmen einer Massenpetition Unterschriften abgegeben werden, dass man sich am politischen Prozess beteiligt. Und dass wir das logischerweise nicht für Kleinstkinder ermöglichen, meine Damen und Herren, das dürfte sogar bei der Ständigen Mitgliederversammlung der PIRATEN im Internet logisch sein. Und deshalb ist auch unter diesem Aspekt der Gesetzentwurf der Koalition richtig.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Beim zweiten Punkt, muss ich ganz ehrlich sagen, habe ich Ihre Logik nicht verstanden. Wer der Auffassung ist, dass man die Hürden für die Volksinitiative noch weiter senken sollte, gleichzeitig aber der Auffassung ist, dass man die Übertragbarkeit in ein Volksbegehrensverfahren ermöglichen sollte, der muss doch die Frage beantworten, was passiert mit den Voraussetzungen, die die Volksinitiative - eben gerade weil sie niedrigschwellig sein soll - nicht erfüllen muss, wenn wir später im Volksbegehren sind? Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bringt den Menschen nichts, weil sie mit 5.000 Unterschriften auch die Einleitung eines Volksbegehrens quasi sowieso parallel initiieren können und es bringt der Volksinitiative auch in dem Sinne nichts, weil Sie damit die Volksinitiative unnötig verkomplizieren und deshalb das niedrigschwellige Instrument völlig unbrauchbar machen für die Menschen in diesem Land. Deshalb geben Sie den Menschen Steine statt Brot, deshalb ist der Antrag der Koalitionsfraktionen richtig und deshalb bitte ich auch hier um Unterstützung, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte noch zu einem Punkt der Debatte Stellung nehmen, der vorhin vom Kollegen Hubert Ulrich - wie ich finde -, zumindest was die historische Wahrheit angeht, falsch dargestellt wurde. Es geht um das Thema Amtlichkeit der Sammlung in der vergangenen Legislaturperiode. Zunächst einmal möchte ich darauf verweisen, dass das Regelungsziel dieser Vorschrift in der Verfassung genau das ist, was Frau Kollegin Berg vorhin dargestellt hat. Es geht darum, unstreitige Verfahren hinzubekommen, damit die Volksentscheide tatsächlich zeitnah zu einem Ergebnis kommen können. Es bringt den Menschen überhaupt nichts, wenn wir am Ende darüber streiten, ob in der Bahnhofstraße eine Unterschrift richtig gesammelt worden ist oder nicht. Deshalb ist die amtliche Sammlung ein Instrument, das gerade den Initiatoren der Volksbegehren Rechtssicherheit und damit auch Schnelligkeit gibt. Denn gerade bei plebiszitären Entscheidungsformen geht es doch darum, die öffentliche Aufmerksamkeit zu bewahren. Und wenn man darüber zwei Jahre vor dem Verfassungsgerichtshof streitet, dann hat man am Ende des Tages überhaupt nichts von der freien Sammlung. Im Gegenteil, man hat nur Verzug und damit weniger öffentliche Aufmerksamkeit.

Das heißt, wir haben hier ein Instrument, das geschaffen wurde, um rechtssichere Verfahren zu gewährleisten. Es ist weiter ein Instrument, das unseres Erachtens gerade in die Verfassung gehört, weil es Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens in einem Land ist, in dem plebiszitäre Elemente stärker Berücksichtigung finden. Unserer Ansicht nach sind Gesetzgebungsverfahren so wesentliche Vorschriften der Demokratie in unserem Land, dass sie in der Verfassung geregelt werden müssen. Und deshalb, lieber Hubert Ulrich, haben wir auch in der vergangenen Legislaturperiode in den Verhandlungen mit den GRÜNEN immer gemeinsam das Ergebnis erzielt - damals war Frau Kollegin Willger-Lambert in der Fraktion dafür zuständig, deshalb können Sie das vielleicht nicht wissen -, dass für die CDU-Fraktion die Amtlichkeit der Sammlung und deren Festschreibung in der Verfassung unverhandelbar ist. Sie haben uns das zugestanden und damit sind wir in die Verhandlungen mit der damaligen Opposition gegangen. Aber die Festschreibung in der Verfassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, daran hat sich nichts geändert. Dort ist der Verhandlungsstand heute der gleiche wie mit Ihnen. Die Vorwürfe gegenüber der SPD sind also völlig haltlos, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist die historische Wahrheit in diesem Zusammenhang.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gäbe noch vieles zu sagen, unter anderem auch zum Kostendeckungsvorschlag. Zweck des Kostendeckungsvorschlags ist es, gerade das zu schaffen, was viele

- und ich finde: auch zu Recht - immer wieder einfordern: Transparenz in der politischen Debatte. Die Bürgerin beziehungsweise der Bürger in der Abstimmungskabine muss wissen, worüber genau sie beziehungsweise er abstimmt, wenn es um ein bestimmtes Gesetzgebungsvorhaben geht. Zu diesem Wissen gehört natürlich auch die finanzielle Relevanz, und dazu gehört auch die Kenntnis der mittelbaren Konsequenz, die durch einen Kostendeckungsvorschlag erst ermöglich wird. Selbstverständlich darf das keine unüberwindbare Hürde sein; unsere Klarstellung in der Begründung legt das aber, so meine ich, noch einmal ausreichend fest.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Ende meiner Ausführungen, möchte aber nun doch noch eine Bemerkung aufgreifen, die der Kollege Lafontaine an den Beginn seiner Ausführungen gestellt hat: die Definition der Demokratie, mit der Sie Ihr Abstimmungsverhalten begründen. Demokratie sei, so Perikles, die Herrschaftsform, in der sich die Interessen der Mehrheit durchsetzen. Das ist ja die antike Definition, das stimmt, und diese Definition hat unstreitig einen großen zivilisatorischen Forschritt dargestellt. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach unserer Ansicht fehlen dieser Definition die Erfahrungen, die in den folgenden zweieinhalbtausend Jahren gemacht wurden: die Gedanken der Aufklärung, die Gedanken des Humanismus, die Erfahrungen der Totalitarismen des 20. Jahrhunderts. Denn unser Demokratiebegriff ist untrennbar verbunden mit dem Gedanken der Rechtsstaatlichkeit und dem Gedanken des Minderheitenschutzes. Das ist der wesentliche Unterschied, der sich auch hier konkretisiert: Die Aufgabe repräsentativer Demokratie ist es nämlich gerade nicht, die Interessen der Mehrheit und die Interessen der Wähler, die man hinter sich zu glauben meint, durchzusetzen, sondern das allgemeine Wohl im Blick zu haben. Und diesem allgemeinen Wohl fühlt sich auch die Koalition verpflichtet, auch mit diesem Gesetzentwurf, für den wir deshalb um Unterstützung werben. - Herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall von den Regierungsfraktio- nen.)

Das Wort hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich. Ihm ist die Restredezeit der LINKEN übertragen worden.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da meine Redezeit vorhin zu Ende gegangen war, habe ich mich nun noch einmal zu Wort gemeldet; ich bedanke mich für die Restredezeit, die mir Oskar Lafontaine übertragen hat. Ich möchte nun noch einmal auf das Thema eingehen, das aus

zuführen mir eben keine Zeit blieb: das Thema der sogenannten „gekauften Stimmen“.

Frau Berg, diese Argumentation hat mich schon etwas gestört, fast würde ich sagen: auch seltsam berührt. Ich frage mich, was das für ein Demokratieverständnis ist. Der Vorwurf, wie ich ihn verstanden habe, lautet ja, dass einer der Experten, die nach meiner Erinnerung übrigens in ihrer großen Mehrheit für die freie Sammlung und nicht für den Amtseintrag votiert haben, gesagt hat, es seien irgendwann einmal bei irgendeiner Geschichte Studenten dafür bezahlt worden, Unterschriften zu sammeln.

Nun unterstelle ich einmal, dass das so stimmt. Ich frage Sie aber: Wo ist das Problem? Haben denn die Studenten den Menschen, bei denen sie die Unterschriften gesammelt haben, Geld bezahlt, damit sie unterschreiben? Das wäre nämlich eine gekaufte Stimme! Wie läuft denn ein Wahlkampf ab - bei den Sozialdemokraten, bei den Christdemokraten, bei uns, bei den LINKEN, bei den PIRATEN?

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Wir alle engagieren Werbeagenturen, und denen geben wir Geld, damit sie für unsere Parteien Werbung machen. Wir schalten Anzeigen in den Zeitungen, dafür verlangen die Zeitungen Geld.

(Weitere Zurufe des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Das heißt doch auch, dass jeder demokratische Wahlkampf, der in diesem Land geführt wird, auch finanziert wird durch Leute, die den Parteien - allen Parteien! - helfen und dafür bezahlt werden. Was ist es denn für ein Argument zu kritisieren, dass man Leute engagiert, wenn man eine Großinitiative macht? Ich habe das ja nie gemacht, aber diese Fälle gibt es ja wohl.

(Lachen bei der CDU.)

Diese Fälle gibt es ja wohl, wie Sie gesagt haben. Ich entnehme das ja Ihren Äußerungen, das kommt ja nicht von uns. Aber das macht doch eine freie Sammlung weder besser noch schlechter! Entscheidend ist doch, dass die Menschen auch bei einer freien Sammlung von einem Sachverhalt überzeugt werden und dann ihre Unterschrift leisten.

Ich habe es eben bereits verdeutlicht: Wir GRÜNEN haben im Saarland eine Menge Erfahrung damit. Ich habe dreimal in Saarlouis auf dem Großen Markt gestanden und jeweils in einer freien Unterschriftensammlung für ganz unterschiedliche Themen Unterschriften gesammelt: zum Absinkweiher im Jahr 2000, zur Bebauung Großer Markt, 2005 zum Schwimmbad in Saarlouis. Dabei wurden jeweils von uns in Saarlouis so zwischen 8.000 und 9.000 Unterschriften gesammelt. 4.500 wären erforderlich gewesen, wir haben aber deutlich mehr gesammelt.

(Abg. Theis (CDU) )

Diese Unterschriften wurden eingereicht, von der Stadtverwaltung überprüft: Stimmt es denn überhaupt, dass diese Leute, die sich eingetragen haben, in der Stadt Saarlouis wohnen? - Denn es ging ja immer um die Stadt Saarlouis. Das war nie ein Problem.

Das ist aber ja auch in anderen Bundesländern kein Problem. Deshalb ist Ihr Argument betreffend den Amtseintrag nicht stimmig. Wir haben dem Amtseintrag ja zugestimmt, und ich habe auch gesagt, dass man damit leben kann. Aber Ihre diesbezügliche Argumentation stimmt einfach nicht. Es ist falsch zu sagen, der Amtseintrag erst mache die Demokratie wirklich sattelfest - die freie Unterschriftensammlung leistet das ebenso gut. Dafür findet sich eine Fülle von Beispielen, innerhalb und außerhalb des Saarlandes.

Ihr Argument an dieser Stelle ist schlichtweg falsch. Übertragen auf die eigene Partei sollten Sie das noch einmal gut überdenken. Mir ging es darum, das noch richtigzustellen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Die LINKE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/491 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Saarlandes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung, Drucksache 15/140, eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag der DIE LINKELandtagsfraktion. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die LINKE-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Ablehnung durch die Koalitionsfraktionen und Enthaltung der PIRATEN.

Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/477 ebenfalls einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Saarlandes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag der PIRATEN-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/477 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, abgelehnt die Koalitionsfraktionen.

Auch die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/486 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Saarlandes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/486 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Ablehnung durch die Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Fraktionen der LINKEN und der PIRATEN.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat mit der Drucksache 15/459 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Saarlandes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung, Drucksache 15/140, eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag des Ausschusses. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, abgelehnt die Fraktion der PIRATEN, sich enthalten die Fraktionen der LINKEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/140 in Zweiter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/140 in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages des Ausschusses ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/140 in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE bei Ablehnung durch die PIRATEN-Fraktion und Enthaltung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Für die Dritte Lesung ist gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine Aufhebung der Beratungsfrist erforderlich. Wer für die Aufhebung der Frist ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Frist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mit Stimmenmehrheit aufgehoben ist bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes zur Stär

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei