Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß, es ist schon spät. Manche sind müde und hätten vielleicht noch einen anderen Termin. Aber dennoch bitte ich Sie um Aufmerksamkeit für den Bericht des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zur Prüfung der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2010, denn es geht hier um nicht weniger als die Entlastung der Regierung. Wir haben uns für die Aufstellung des Haushalts vier Plenartage Zeit genommen. Da sollte eine halbe Stunde zumindest möglich sein, wenn wir hier über die Verwendung von 4 Milliarden Euro reden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Auftrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen erstatte ich den Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung über die Prüfung der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2010.
Der Landtag hat in seiner 8. Sitzung am 17. Oktober 2012 der Landesregierung Entlastung für die Haushaltsrechnung 2009 erteilt und diese gebeten, die Feststellungen und Bemerkungen in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zu beachten und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten. Die Landesregierung ist dieser Bitte nachgekommen und hat mit Schreiben des Ministers für Finanzen und Europa vom 29. Januar 2013 zu den in der 8. Landtagssitzung angesprochenen Punkten des Jahresberichts des Rechnungshofes 2010 Stellung genommen. Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat sich in seiner Sitzung am 07. Mai 2013 eingehend mit dem Bericht der Landesregierung befasst und konnte dabei feststellen, dass den Empfehlungen des Parlaments im Wesentlichen Rechnung getragen worden ist. Beispielhaft darf ich daran erinnern, dass bei der Prüfung der aus dem Förderprogramm zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an kommunalen Straßen bezuschussten Maßnahmen vom Rechnungshof Mängel festgestellt wurden und dieser zu deren Abhilfe eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen hat, die die gewünschte Beachtung durch die Landesregierung fanden.
Allerdings hat sich der Unterausschuss nach dem Hinweis der Landesregierung, dass nach § 44 der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung von einer baufachlichen Prüfung einer Maßnahme abzusehen ist, wenn die vorgesehene Zuwendung 375.000 Euro nicht übersteigt, dafür ausgesprochen, bei einer Novellierung der Verwaltungsvorschriften die zurzeit festgesetzte Grenze deutlich
herabzusetzen. Die Entscheidung wurde mit Blick auf die Bedeutung getroffen, die der Unterausschuss einer baufachlichen Prüfung der in Rede stehenden Maßnahmen beimisst.
Darüber hinaus hat die Landesregierung zur Sicherstellung einer gesetzmäßigen und gleichmäßigen Besteuerung aller saarländischen Unternehmen ab dem Jahr 2008 durch personelle Zuführungen in die saarländischen Betriebsprüfungsdienststellen und intensivere Controlling-Maßnahmen inzwischen deutliche und nachhaltige Verbesserungen hinsichtlich des Prüfungsturnus erzielt. Bereits im Jahr 2011 konnte das Saarland in allen Betriebsgrößenzahlen im Vergleich der Bundesländer mindestens Positionierungen im Mittelfeld erreichen. Der Ausschuss begrüßt auch insoweit die Bereitschaft der Landesregierung, den angestoßenen Prozess der Optimierung der Betriebsprüfung stetig fortzusetzen.
Allerdings konnte dem im Zusammenhang mit der Niederschlagung von Steuerrückständen durch die Finanzämter vom Rechnungshof formulierten Anliegen, für eine möglichst umfassende automationstechnische Unterstützung der Vollstreckungsfälle zu sorgen, noch nicht vollumfänglich entsprochen werden. Der Zeitpunkt der Einführung eines vollelektronischen Vollstreckungsprogramms steht immer noch nicht fest. Der Ausschuss erwartet insoweit bis Ende des Jahres einen Bericht der Landesregierung über den weiteren Verfahrensstand.
Auch den im Zusammenhang mit dem Bau eines Haft- und Werkstattgebäudes auf dem Gelände der JVA Saarbrücken getroffenen Feststellungen und Kritikpunkten konnte noch nicht vollständig abgeholfen werden. So sind noch verschiedene rechtliche Unwägbarkeiten und offene Rechtsfragen festzustellen. Der Ausschuss erwartet auch insoweit, dass das Ergebnis der juristischen Prüfung und die Entscheidungen über den Ausgang noch anhängiger gerichtlicher Verfahren nicht nur dem Rechnungshof, sondern auch dem Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung unaufgefordert vorgelegt werden.
Bei der Zuschussprüfung zu den Baukosten von Kindertageseinrichtungen hatte der Rechnungshof in seiner Prüfungsmitteilung festgestellt, dass ein einheitlich festgelegtes Betreuungsangebot für alle Kommunen am tatsächlichen Bedarf vorbeigeht. Ziel war es, für 35 Prozent der Unter-Drei-Jährigen jedes Geburtsjahrgangs in jeder saarländischen Kommune einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Die von der Landesregierung in ihrer erneuten Stellungnahme unterstellte „alleinige Favorisierung" der arbeitsplatznahen Betreuungsangebote gegenüber wohnortnaher Kinderbetreuung hat der Ausschuss und das möchte ich klarstellen - nicht empfohlen. Der Ausschuss legt allerdings nach wie vor ein besonderes Augenmerk auf die arbeitsplatznahe Klein
kinderbetreuung und sieht hierin einen entscheidenden Standortvorteil für die saarländische Wirtschaft.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Minister für Finanzen und Europa hat beantragt, der Regierung des Saarlandes gemäß Artikel 106 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2010 Entlastung zu erteilen.
Der Ihnen als Drucksache 15/526 vorliegende Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen beruht im Wesentlichen auf den Feststellungen im Jahresbericht des Rechnungshofes 2011 über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und den Bemerkungen zur Landeshaushaltsrechnung 2010.
Der Rechnungshof hat im Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass die in der Haushaltsrechnung und den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge übereinstimmen. Die Belegung der geprüften Einnahmen und Ausgaben hat keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen gegeben. Der Unterausschuss erwartet nach Prüfung der Übersichten zur Haushaltsrechnung und der Vermögensnachweise, dass die Landesregierung zur Wahrung des Budgetrechts des Landtages künftig im Rahmen der Haushaltsrechnung des Landes in detaillierter Form über die Sondervermögen Rechnung legt.
Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse der Hochschule für Technik und Wirtschaft hat der Unterausschuss - wie auch der Rechnungshof - gefordert, dass der Rechenschaftsbericht der HTW künftig vereinbarungsgemäß sowohl qualitative als auch quantitative Kennziffern zu den einzelnen Leistungsbereichen enthält und dem Landtag zusammen mit einer Stellungnahme des zuständigen Ministeriums sowohl für das parlamentarische Entlastungsverfahren als auch für die Beratung des jährlichen Haushaltsplans zur Verfügung gestellt wird.
Nach den allgemeinen Feststellungen des Rechungshofes zeigt sich erneut, dass die zur Finanzierung des jahresbezogenen Defizits erforderlichen Einnahmen aus Krediten höher sind als die Ausgaben für eigenfinanzierte Investitionen. Das Aufkommen der Haushaltsausgabereste ist im Verhältnis zum Gesamthaushalt gegenüber 2009 um rund 45 Prozent signifikant gesunken. Im Investitionsbereich sanken die Reste auf rund 37 Prozent der jährlichen Investitionsausgaben. Allerdings haben sich dadurch die Ausgaben des Landes durch die Finanzierung des Ausgabevolumens im Umfang von 199 Millionen Euro unter Inanspruchnahme weiter geltender Kreditermächtigungen zwangsläufig gegenüber dem Nachtragshaushaltsplan erhöht. Dabei war und ist auch in Zukunft darauf zu achten, dass verhindert werden muss, dass ein unerwartet hoher Abbau von
Haushaltsresten das tatsächliche Haushaltsdefizit über die mit dem Bund vereinbarte Defizitobergrenze hebt und deswegen der Anspruch auf die Auszahlung der Konsolidierungshilfe in Frage steht.
Nach Prüfung der Verpflichtungsermächtigungen fällt auf, dass der Verpflichtungsrahmen mit 28,3 Prozent zwar etwas umfassender als im Vorjahr ausgeschöpft worden ist, dennoch ist das Volumen der im Haushaltsplan ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen weiterhin zu hoch. Die Landesregierung hat darauf hingewiesen, dass zur Umsetzung geplanter Projekte Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht waren, die im Vollzug des Jahres 2010 wegen notwendiger Sparmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung hätten verschoben werden müssen.
Die Verschuldung des Saarlandes ist auch im Jahre 2010 angestiegen. Die Schulden - in Kernhaushalt und Extrahaushalten - erreichten mit 11,702 Milliarden Euro einen vorläufig neuen Höchststand.
Die Haushaltssituation des Jahres 2010 stand noch deutlich unter dem Einfluss der negativen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den Landeshaushalt. Langsam anziehenden steuerabhängigen Einnahmen standen gestiegene Ausgaben gegenüber. Der im Verhältnis zum Vorjahr und im Vergleich der Ländergesamtheit völlig aus dem Rahmen fallende Anstieg der bereinigten Einnahmen von 343,6 Millionen Euro erklärt sich durch die kreditfinanzierte Zuführung von 264 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Konjunkturstabilisierungsfonds Saar" an den Kernhaushalt.
Der Rechnungshof hat sich auch mit den rechtlichen Grundlagen und dem Volumen des Länderfinanzausgleichs in einem Zeitraum von zehn Jahren befasst. Der bundesstaatliche Finanzausgleich leistet einen maßgeblichen Beitrag dazu, die finanzschwachen Länder in die Lage zu versetzen, ihre verfassungsmäßigen Aufgaben zu erfüllen. Eine für das Saarland nachteilige Veränderung des Länderfinanzausgleichs würde angesichts der prekären Haushaltssituation des Landes das angestrebte Ziel eines Haushaltsplans ohne strukturelle Neuverschuldung bis zum Jahr 2020 grundlegend konterkarieren und voraussichtlich unerreichbar machen.
Die finanzwirtschaftliche Lage des Saarlandes bleibt trotz der positiven Entwicklung im Jahr 2011 äußerst angespannt. Aus dem saarländischen Sanierungsprogramm wird deutlich, dass weitere politische Entscheidungen zur Konsolidierung des Landeshaushalts erforderlich sind, um einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dies hat auch der Stabilitätsrat in seiner jüngsten Entscheidung deutlich gemacht.
einer konsequenten Ausgabenreduktion verstärkt fortsetzen, weitere Konsolidierungsmaßnahmen im Sanierungsprogramm konkretisieren und sich die Einnahmebasis stabil entwickelt. Darüber hinaus sollte sich die Landesregierung für eine Verbesserung der Einnahmesituation des Landes und für eine Lösung der Altschuldenproblematik einsetzen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aus dem Besonderen Teil der Rechnungsprüfung darf ich nun einige Sachverhalte ansprechen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen für wesentlich erachtet hat. Erstens - im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Finanzen, hier Erweiterungsbau für die Universitätsbibliothek. Der Rechnungshof hat bei der Prüfung der Baumaßnahme eine deutliche Erhöhung des vorgegebenen Kostenrahmens festgestellt, verursacht durch eine mangelhafte Kostenprüfung im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens, einen langen Umsetzungszeitraum von über zwölf Jahren und durch eine geänderte Gesamtkonzeption in der Vorbereitungsphase.
Nach den Erkenntnissen des Unterausschusses haben neben einer unzureichenden Voruntersuchung der Bausubstanz des Altbaus Fehler in den Vergabeverfahren und nicht eingehaltene Zusagen der Universität zu Mehrkosten geführt. Deshalb muss bei künftigen Wettbewerbsverfahren dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit, insbesondere bei Investitionsund Folgekosten, eine ganz besondere Bedeutung beigemessen werden.
Darüber hinaus hat der Rechnungshof die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob nicht ein kompletter Neubau, der eine funktional optimierte Gesamtkonzeption ermöglicht hätte, die deutlich wirtschaftlichere Lösung gewesen wäre. Die Belange des Denkmalschutzes hätten in diesem Fall hinter die wirtschaftlichen Aspekte zurücktreten müssen. Das Ministerium hat dieser Einschätzung widersprochen und die Auffassung vertreten, dass ein Abbruch der Universitätsbibliothek als Leitbau des Wiederaufbaus am Uni-Campus aus denkmalfachlicher Sicht nicht in Frage kommen konnte.
Der Unterausschuss hat die Diskussion über den weiteren Umgang mit einer Vielzahl saarländischer Bau- und Industriedenkmäler auch im Grundsatz angesprochen und dabei die Ansicht vertreten, die Vorgehensweise in ähnlich gelagerten Fällen künftig unter Beteiligung des Rechungshofes zu prüfen. Dabei sollte eine sachgerechte Abwägung aller für die Beurteilung notwendiger Belange vorgenommen und dem Rechnungshof im Vorfeld seiner Prüfung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zugänglich gemacht werden. Wie Sie alle wissen, haben wir jede Menge Denkmäler im Land, die sanierungsbedürftig sind. Diese Diskussion wird uns immer wieder einholen.
Der Unterausschuss verbindet damit die Erwartung, dass in Zukunft bereits in einer sehr frühen Planungsphase ein verstärktes Augenmerk auf die zu erwartenden Investitions- und Folgekosten und beim Bauen im Altbestand großer Wert auf umfangreiche Bestandsuntersuchungen gelegt wird. Soweit das hierzu notwendige Personal nicht zur Verfügung steht, sollte fachlich qualifiziertes Personal für die verschiedenen Prüfbereiche besonders geschult werden.
Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft haben wir uns mit der Prüfung der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung des Saarlandes beschäftigt. Bei der Prüfung des Programms hat der Rechnungshof im Ergebnis festgestellt, dass das Programm zu hohen Investitionen und in deren Folge zu einer nennenswerten Anzahl gesicherter und neu geschaffener Arbeitsplätze geführt hat.
Die im Rahmen repräsentativer Stichproben durchgeführte Prüfung einzelner Kreditengagements hat jedoch gezeigt, dass die Förderrichtlinien fast ausnahmslos korrekt angewendet worden sind. Lediglich die vom Land an die Förderbank gezahlte zusätzliche Zinsmarge konnte den Rechnungshof nicht überzeugen. Er bewertete die Zinsmarge in Höhe von 0,25 Prozent per annum als nicht nachvollziehbar. Der Rechnungshof hat bei seiner Prüfung allerdings auch festgestellt, dass in Einzelfällen begünstigte Kreditnehmer für ihre Investitionsvorhaben nicht zwingend staatlicher Hilfe bedurft hätten. Der Unterausschuss hat sich daher unter der Verpflichtung eines verantwortlichen Umgangs mit Steuergeldern dafür ausgesprochen, das Subsidiaritätsprinzip als festen Bestandteil des Programms zu verankern, nicht zuletzt, um Mitnahmeeffekte zu verhindern. Die Richtlinie sollte entsprechend angepasst werden.
Die Prüfung hat außerdem gezeigt, dass nur in etwa einem Viertel der geprüften Fälle die Verwendungsnachweise innerhalb der gesetzten Frist von sechs Monaten vorgelegt wurden. Der Ausschuss erwartet insoweit, dass das Ministerium prüft, ob die in der Richtlinie festgesetzte Frist bei Vorliegen besonderer Umstände nicht länger gefasst werden sollte. Der Unterausschuss geht davon aus, dass das Ministerium zu gegebener Zeit über die getroffenen Entscheidungen und die hinsichtlich der mit der Förderbank ausgehandelten Zinsmargen unaufgefordert berichtet.
Zuwendungen zur Agrarinvestitionsförderung und zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe waren auch Thema im Ausschuss. Der Rechnungshof hat mit seinem Monitum die vom Ministerium geübte Praxis, regelmäßig den vorzeitigen Beginn der Fördermaßnahme zu genehmigen, als mit dem Zuwendungsrecht nicht vereinbar bewertet. Auch die Förderung von Landwirten zur Erschließung zusätzli
cher Einnahmequellen sei allzu großzügig ausgelegt worden. Die Bewilligungsbehörde habe ihre Bescheide erst Jahre nach der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt, nachdem das Vorhaben schon weitgehend durchgeführt und in Einzelfällen bereits komplett abgeschlossen war. Ein derartiger Bescheid kann nach Ansicht des Ausschusses die der Förderung zugedachte Funktion nicht mehr erfüllen. Die Bewilligungsbescheide sollten daher künftig zeitnäher erstellt werden.
Der Rechnungshof hat zu Recht auch kritisiert, dass die Prosperitätsgrenze in einem Schritt um über 30 Prozent erhöht wurde, offensichtlich nur, um einen einzelnen Antragsteller zu begünstigen. Bei der Zuschussgewährung wurde darüber hinaus festgestellt, dass etliche Betriebsinhaber Zuwendungen erhielten, obwohl sie bereits über nicht unerhebliche außerlandwirtschaftliche Einkünfte verfügten. Auch wurden über 100 Fotovoltaikanlagen bezuschusst, die bereits durch die Stromeinspeisungsvergütung begünstigt sind. Die bei der Förderung zu verfolgende Zielrichtung der Betriebs- und Einkommenssicherung war in diesen Fällen nicht zu erkennen beziehungsweise wurde verfehlt. Der Unterausschuss hat daher empfohlen, in der künftigen Programmplanungsperiode auf einen höheren Zielerreichungsgrad zu achten und in der neuen Förderperiode die Prosperitätsgrenze wieder abzusenken.
Zur Prüfung der Vergütung an ein privates Förderinstitut im Rahmen der Geschäftsbesorgung für das Saarland. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass das Land hinsichtlich der Übertragung staatlicher Förderaufgaben auf private Institute über keine einheitliche Steuerung verfügt. Die zwischen dem Land und dem Förderinstitut vereinbarten Vergütungen erschienen dem Rechnungshof als tendenziell zu hoch. Das als Kapitalgesellschaft betriebene Förderinstitut hat vielfach auch die Entscheidung getroffen, ob eine Subvention zu gewähren ist oder nicht. So hat der Geschäftsbesorger zum Beispiel für die Durchführung eines großvolumigen Förderkreditprogramms eine zusätzliche Zinsmarge erhalten, obwohl ihm nur vergleichweise geringe Kosten entstanden waren, die mit der üblichen Marge abgedeckt sein sollten. Es scheint daher angeraten, Geschäftsbesorgerverträge künftig auf der Grundlage hinreichend aussagekräftiger Kalkulationen abzuschließen und diese regelmäßig zu überprüfen. Soweit das Institut durch das Erbringen von Leistungen entstandene Kosten geltend macht, sollte das Ministerium diese überprüfen und gegebenenfalls auf eine Entgeltanpassung hinwirken.
Dazu erwartet der Unterausschuss, dass das Ministerium vor Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf einen Geschäftsbesorger Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführt mit dem Ziel, Kosteneinsparungen in der Landesverwaltung darzustellen.
Zudem erscheint es geboten, zeitnah ein für alle zuständigen Stellen des Landes nutzbares, dem Wirtschaftlichkeitsprinzip entsprechendes zentrales Controlling einzurichten. Da die beauftragte Kapitalgesellschaft vielfach die Entscheidung über das „Ob“ der Subventionsvergabe trifft, könnte diese Entscheidung an einem Zuständigkeitsmangel leiden. Der Unterausschuss empfiehlt daher zu prüfen, ob der Geschäftsbesorger hinsichtlich der ihm durch das Land übertragenen Förderprogramme zu beleihen ist. Er erwartet auch insoweit, ihn zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten.
Im Zuständigkeitsbereich des früheren Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr hat sich der Ausschuss mit dem Neubau von Landstraßen - hier der Verlegung der L 145 bei Schmelz-Limbach als ÖPPModellvorhaben mit der SHS - beschäftigt. Der Rechnungshof hat im Rahmen seiner Prüfung die weitreichende Kostentragung des Landes für die Verlegung der L 145 bei Schmelz-Limbach sowie die Finanzierung der Maßnahme über die Strukturholding Saar beanstandet, die nach gängigem Verständnis mit einer öffentlich-privaten Partnerschaft nicht in Einklang zu bringen sei.
Der Rechnungshof hat sein Monitum damit begründet, dass die Verlegung der Landstraße weder aus straßenbaulicher noch aus verkehrlicher Sicht notwendig gewesen sei. Weder seien der umfangreiche Einsatz von Straßenbaumitteln zu Zwecken der Wirtschaftsförderung noch die Unterstützung die Einzelvorhabens eines privaten Unternehmens gerechtfertigt.
Die Landesregierung hat nachvollziehbar dargelegt, dass die Finanzierung des Vorhabens aus Landesmitteln auch aufgrund wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Aspekte getroffen worden sei, die Maßnahme Investitionen von 40 Millionen Euro generiert und das Unternehmen 150 neue Arbeitsplätze geschaffen habe. Auch die straßenbaulichen und verkehrlichen Verbesserungen rechtfertigten nach Ansicht des Ministeriums den Einsatz der Landesmittel. Das Ministerium ist bei seiner Einschätzung davon ausgegangen, dass sich das Unternehmen im Falle des Scheiterns der Maßnahme zu einer möglichen Verlagerung der Gesamtproduktion und damit zur weitgehenden Aufgabe des jetzigen Standorts hätte entscheiden können.
Der Unterausschuss hat nach sachlicher Prüfung der gegensätzlichen Argumentation von Rechnungshof und Landesregierung insgesamt die politisch motivierte Entscheidung des Ministeriums nachvollzogen. Diese rechtfertige nach Einschätzung des Ausschusses jedoch weder die Verstöße gegen die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung noch die Umsetzung des Projekts als ÖPP-Modellvorhaben, mit dem allein das Ziel einer schnellen Durchführung der Maßnahme verfolgt worden ist. Aufgrund des
Projektvolumens, der fehlenden betrieblichen Phase und auch der konventionellen Ausschreibung der Leistungen bot die Maßnahme nach den Erkenntnissen des Unterausschusses für einen echten privaten Partner keinerlei Handlungsspielraum oder Beteiligungsanreize. Die Maßnahme war insoweit als ÖPP-Projekt ungeeignet. Die gewählte Finanzierungsvariante belastet im Übrigen den Landeshaushalt in vergleichbarer Weise, wie dies bei einer konventionellen Umsetzung der Fall gewesen wäre.
Zur Querschnittsprüfung im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Finanzen, das hier federführend war; sie betraf das Sondervermögen „Saarländischer Konjunkturfonds“. Der Rechnungshof hat im Rahmen einer umfangreichen Stichprobenprüfung der Umsetzung des Konjunkturprogramms II vereinzelt Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben des Zukunftsinvestitionsgesetzes festgestellt. Dennoch konnte er im Ergebnis insgesamt feststellen, dass die vom Innenministerium betreuten Maßnahmen zügig und fundiert betreut worden sind, sodass das Konjunkturprogramm als Erfolg bewertet werden kann. Allerdings hat der Rechnungshof in einem Fall festgestellt, dass der Neubau eines Rathauses wirtschaftlicher gewesen wäre als der Umbau einer ehemaligen Grundschule zum Verwaltungssitz. Insbesondere im Jahr 2010 sei es zu deutlichen Preissteigerungen von bis zu 30 Prozent gekommen.
Beim Bau einer Multifunktionshalle wurde ein Nebenangebot mit Mehrkosten von 180.000 Euro beauftragt, in dem die Ausführung der Rohbauarbeiten mit eigenem Personal durch ein Konsortium saarländischer Firmen angeboten wurde. Tatsächlich wurde die Leistung teilweise von einem Unternehmen aus Österreich erbracht. Der Rechnungshof hat empfohlen, das Nebenangebot nicht zu vergüten. Der Unterausschuss hat sich nach sachlicher Prüfung der Empfehlung des Rechnungshofes angeschlossen. In einem anderen Fall erfolgte die Auftragsvergabe an eine Schweizer Firma; dies war für eine konjunkturelle Belebung in Deutschland wenig hilfreich.