Beim Bau einer Multifunktionshalle wurde ein Nebenangebot mit Mehrkosten von 180.000 Euro beauftragt, in dem die Ausführung der Rohbauarbeiten mit eigenem Personal durch ein Konsortium saarländischer Firmen angeboten wurde. Tatsächlich wurde die Leistung teilweise von einem Unternehmen aus Österreich erbracht. Der Rechnungshof hat empfohlen, das Nebenangebot nicht zu vergüten. Der Unterausschuss hat sich nach sachlicher Prüfung der Empfehlung des Rechnungshofes angeschlossen. In einem anderen Fall erfolgte die Auftragsvergabe an eine Schweizer Firma; dies war für eine konjunkturelle Belebung in Deutschland wenig hilfreich.
Auch die Prüfung des Landeszusatzprogramms mit einem Investitionsvolumen von nahezu 50 Millionen Euro hat zu Beanstandungen geführt. So hat der Rechnungshof in weiten Teilen die zusätzliche Investition über die durch das Konjunkturprogramm geförderten Maßnahmen vermisst. In anderen Fällen war keine die Konjunktur belebende Wirkung in der Beauftragung eines Landesbetriebes zu erkennen.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass für die Sanierung touristischer Betriebe Maßnahmen gefördert wurden, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllten. Insofern handelte es sich um reine Mitnahmeeffekte. Soweit Verstöße gegen die Förderrichtlinien festgestellt wurden, erwartet der Unterausschuss, dass das Ministerium die Verstöße prüft und gegebenenfalls die gewährte Zuwendung zurückfordert.
Der für den Graffitischutz an Fassaden vorgesehene Mittelansatz spiegelte bei Weitem nicht den tatsächlichen Bedarf wider. Die Landesregierung hat daher entschieden, die Restmittel in Höhe von 1,25 Millionen Euro für andere kommunale Projekte zu verwenden. Hier hat der Unterausschuss beanstandet, dass die Entscheidung von der Staatssekretärsrunde getroffen wurde, ohne dass das Parlament als Haushaltsgesetzgeber in irgendeiner Form beteiligt worden ist.
Der Rechnungshof hat auch die Vergabepraxis des SaarForst Landesbetriebes beanstandet. Dort wurden Aufträge auf Stundenbasis ohne Vergleichsangebote vergeben und ein Unternehmen durch Aufträge mit einem Gesamtvolumen von circa 200.000 Euro bevorzugt behandelt. Der Unterausschuss hält insoweit eine grundlegende Reform der Vergabepraxis im Bereich des Forstwegebaus für dringend geboten.
Im Zuge der Prüfung des Investitionsprogramms „Hochbau Saar" wurde festgestellt, dass in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 hierfür keine Mittelansätze ausgewiesen waren. Durch die Verwendung auch gebundener Hauhaltsreste wurden Haushaltsmittel genutzt, die faktisch nicht mehr zur Verfügung standen. Dies stellt nach Auffassung des Unterausschusses einen erheblichen Verstoß egen die in der Landeshaushaltsordnung vorgegebenen Bestimmungen der Haushaltswahrheit, -klarheit und -transparenz dar. Der Unterausschuss erwartet, dass der Wirtschaftsplan des Amtes für Bau und Liegenschaften künftig auf der Basis der tatsächlichen Ausgaben aufgestellt wird. Trotz aller Kritik hat der Unterausschuss jedoch anerkannt, dass die aus Bundes- und Landesmitteln finanzierten Konjunkturprogramme einen nicht unerheblichen Einfluss auf die schnelle konjunkturelle Erholung des Landes und damit in schwieriger Zeit erheblich zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Saarland beigetragen haben.
Fortbildung im Bereich der IuK. Der Rechnungshof hat im Rahmen einer Querschnittsprüfung die Fortbildung im Bereich Information und Kommunikation geprüft und dabei sowohl dienststellenspezifische als auch strukturelle Defizite festgestellt. Er ist zu der Auffassung gelangt, dass die luK-Fortbildung optimiert werden kann. Zur Behebung der festgestellten Defizite hat der Rechungshof eine Vielzahl von Anregungen und Empfehlungen erarbeitet und diese der Landesregierung in Form einer Beratenden Äußerung zugeleitet. Die geprüften Stellen haben einen Großteil der Beanstandungen des Rechnungshofes eingeräumt und die Vorschläge inzwischen ganz beziehungsweise teilweise umgesetzt. Hinsichtlich der unbeantworteten beziehungsweise streitig gestellten Prüfungsfeststellungen hat der Rechnungshof weitere Gesprächsbereitschaft signalisiert. Der Unterausschuss erwartet, dass die betrof
fenen Dienststellen das Gesprächsangebot annehmen. Er wird sich zu gegebener Zeit über das Ergebnis unterrichten lassen.
Mit Blick auf den gemeinsamen Bildungsauftrag der Fachhochschule für Verwaltung und der Saarländischen Verwaltungsschule und unter Würdigung der angespannten Haushaltslage des Landes hat der Rechnungshof angeregt, die vorhandenen Doppelstrukturen einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Der Unterausschuss unterstützt diesen Prüfungsauftrag, weil ein Zusammenschluss beider Einrichtungen aufgrund der dadurch erwarteten Synergien die Möglichkeit bietet, sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene Kosten zu sparen und ein geeigneter Standort in Göttelborn bereits zur Verfügung steht.
Im Zuständigkeitsbereich der Universität beziehungsweise des Universitätsklinikums des Saarlandes haben wir uns mit den Einnahmen aus und der Verwendung von Kompensationsmitteln an der Universität des Saarlandes (UdS) beschäftigt. Hier hat der Rechnungshof Kritik daran geübt, dass der Universität des Saarlandes in den Jahren 2010 und 2011 Kompensationsmittel für die Abschaffung der Erhebung allgemeiner Studiengebühren in Höhe von 18,5 Millionen Euro überlassen wurden, ohne dass die Zweckbestimmung in einem verbindlichen Regelwerk niedergelegt war. Nach den Feststellungen des Rechnungshofes beschränkten sich die Regelungen zur Vergabe und Verwendung der Mittel auf ein Eckpunktepapier auf der Basis eines Präsidiumsbeschlusses, das nach Auffassung des Rechnungshofes nicht klar und detailliert genug gestaltet wurde. Der Rechnungshof hat zur Festlegung genauer Direktiven zur Verwendung der Kompensationsmittel stattdessen eine gesetzliche Regelung favorisiert. Den Einnahmen aus Kompensationsmitteln in Höhe von 18,5 Millionen Euro haben lediglich verbindliche Ausgaben von rund 11 Millionen Euro gegenübergestanden. Auch wenn kein aus Kompensationsmitteln finanziertes Projekt als zweckfremd bezeichnet werden konnte, so äußerte der Rechnungshof dennoch bei einigen Projekten Bedenken hinsichtlich des erzielten Nutzens beziehungsweise der Höhe der dafür aufgewandten Mittel. Vor dem Hintergrund des enormen Investitionsstaus im Bereich der UdS hält es der Unterausschuss für sachgerecht, im Rahmen noch zu treffender Regelungen über die Bereitstellung der Mittel auch dringend notwendige Baumaßnahmen in definiertem Umfang aus Kompensationsmitteln zu finanzieren. Der Unterausschuss begrüßt indes die Einschätzung von Rechnungshof und Universität, Studierendenvertreter in die Entscheidungsprozesse über den Einsatz von Kompensationsmitteln in geeigneter Form einzubinden. Er erwartet künftig die Vorlage eines jährlichen Verwendungsberichts an den zuständigen parlamentarischen Ausschuss und auf Basis des Berichts
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehender Beratung des Berichts des Rechnungshofes, der dazu abgegebenen Stellungnahmen der Ministerien und unter Würdigung der vom Präsidenten des Rechnungshofes über die Verwendung der Haushaltsmittel verschiedener Titel abgegebenen Erklärungen die abschließende Feststellung getroffen, dass die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gibt, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2010 von Bedeutung sein könnten.
Der Beschlussvorschlag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung des Präsidenten des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 27. August 2012 in den Räumlichkeiten des Rechnungshofes durchgeführt hat. Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen würden, haben sich dabei nicht ergeben. Ich bitte daher, dem Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, der Ihnen als Drucksache 15/526 vorliegt, zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch dem Präsidenten des Rechnungshofes Entlastung für die Haushaltsrechnung 2010 zu erteilen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/526 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen ist.
Mündlicher Jahresbericht 2012 des Ausschusses für Eingaben gemäß § 25 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages über die im Jahr 2012 behandelten Petitionen (Statistik Drucksache 15/521)
im Jahr die Gelegenheit wahr, dem Landtag und der Öffentlichkeit über seine Tätigkeit zu berichten. Gegenstand des Berichtes, der mündlich zu erstatten ist, ist das Petitionsgeschehen im abgelaufenen Kalenderjahr. Es wird berichtet über Anzahl und Gesamtbild der im Vorjahr behandelten Eingaben, außerdem über einzelne Petitionsverfahren, an denen die Ausschusstätigkeit beispielhaft vor Augen tritt.
Der diesjährige Bericht bezieht sich auf das Kalenderjahr 2012. Die Eingaben oder Petitionen, mit denen sich der Ausschuss für Eingaben befasst, haben Bitten oder Beschwerden zum Inhalt. Bitten zielen auf die Schaffung oder Änderung bestimmter Rechtsvorschriften ab, Beschwerden wenden sich gegen bestimmte Verfahren oder Entscheidungen öffentlicher Verwaltungsstellen. In beiden Fällen muss für das vorgetragene Anliegen eine Zuständigkeit des Landes gegeben sein. Anders geartete Zuschriften werden entweder an die zuständige Volksvertretung weitergeleitet oder sie kommen für eine parlamentarische Behandlung grundsätzlich nicht in Betracht, weil sie etwa die Unabhängigkeit der Rechtsprechung berühren oder rein privatrechtlicher Natur sind.
Anzahl und Gesamtbild der im Jahr 2012 behandelten Eingaben erschließen sich aus einer statistischen Übersicht, die dem Landtag als Drucksache 15/521 vorliegt. Die Statistik verzeichnet die Gesamtzahl der Eingaben und schlüsselt diese weiter auf: erstens nach Geschäftsbereichen der Landesverwaltung, zweitens nach der Art des Eingangs im Landtag und drittens nach der Art ihrer Erledigung durch den Ausschuss.
Im Jahr 2012 haben dem Ausschuss insgesamt 230 Petitionen zur Beratung vorgelegen. Dieses Ergebnis liegt in etwa auf dem Niveau des Jahres 2010. Im Jahr 2011, als 240 Petitionen gezählt wurden, ist dieses Niveau leicht überschritten worden. Der DreiJahres-Vergleich zeigt somit eine relativ stabile Nachfrageentwicklung. Die Bandbreite der Nachfrageschwankungen in diesem Zeitraum ist vergleichsweise gering.
Die statistische Aufschlüsselung der Eingaben nach Geschäftsbereichen der Landesverwaltung gestaltet sich mit Blick auf das Wahljahr 2012 etwas komplexer als üblich. Aus Gründen der Vereinfachung sind sämtliche im Vorjahr behandelten Eingaben, jene aus der zu Ende gehenden 14. Wahlperiode wie jene aus der neu begonnenen 15. Wahlperiode, einheitlich nach dem neuen Ressortzuschnitt der Landesregierung zugeordnet worden. Diese Vereinheitlichung erleichtert den Blick auf die inhaltliche Schwerpunktverteilung der Eingaben über das gesamte Berichtsjahr hinweg. Der vergleichende Blick auf die beiden Vorjahre 2010 und 2011 gelingt dagegen nicht so elegant. Da die Geschäftsverteilungspläne der alten und der neuen Landesregierung
stark voneinander abweichen, lässt sich das für das Berichtsjahr 2012 statistisch erhobene Verteilungsbild nicht bruchlos zu den Angaben für die Jahre 2010 und 2011 in Beziehung setzen.
Die erhobenen Daten geben gleichwohl Auskunft über einige Auffälligkeiten. So zeigt sich, dass die Zahl der Eingaben, die das Innenministerium betreffen, im Jahr 2012 deutlich angestiegen ist. Auf die gleiche Zahl, nämlich 50, summieren sich die Eingaben, die das Sozialressort betreffen, in diesem Fall allerdings aufgrund einer rückläufigen Entwicklung. Beide Tendenzen betreffen die traditionell nachfragestärksten Geschäftsbereiche der Landesregierung. Das erhöhte Aufkommen im Bereich Inneres erklärt sich vor allem aus dem Umstand, dass die neue Landesregierung die Oberste Bauaufsichtsbehörde vom Umwelt- ins Innenministerium verlagert hat - mit spiegelbildlichen Veränderungseffekten bei den Eingabenzahlen zu diesen Ressorts. Auch im Bereich Soziales hat eine Zuständigkeitsverlagerung ihre Spuren hinterlassen. Die Verlegung des Teilbereichs Arbeit vom Sozialministerium ins Wirtschaftsministerium spiegelt sich in entsprechend gegenläufigen Entwicklungen beim Petitionsaufkommen zu diesen Ressorts wider.
Ein Blick noch auf den Geschäftsbereich Justiz. Hier springt ein deutlicher Nachfrageanstieg ins Auge. Die Zahl der das Justizministerium betreffenden Eingaben hat sich im vergangenen Jahr um über 50 Prozent erhöht. Ein erläuternder Hinweis auf veränderte Zuständigkeiten greift in diesem Falle nicht. Die nähere Betrachtung zeigt, dass sich das Nachfrageplus auf alle klassischen Arbeitsfelder der Justiz erstreckt - von der Dienstaufsicht über die Gerichte, über die Fachaufsicht, über die Strafverfolgungsbehörden bis zur Organisation des Justizvollzugs.
Nun zur Aufschlüsselung der Eingaben nach der Art ihres Eingangs im Landtag. Die Statistik unterscheidet drei Fälle: die persönliche Vorsprache im Hause, die nicht-elektronische Zuschrift und die elektronische Zuschrift. Bei der elektronischen Zuschrift wird das Format der Online-Petition, das auf der Internetseite des Landtages zur Verfügung steht, gesondert ausgewiesen. Gesondert erfasst werden auch Zuschriften, die von anderen Parlamenten an den Landtag weitergeleitet werden, und zwar aufgeteilt nach elektronischen und nichtelektronischen Fällen.
Im Jahr 2012 haben rund 55 Prozent aller Eingaben den Landtag in nichtelektronischer Form erreicht, das heißt über den Postweg oder per Telefax. Bei den elektronisch zugeleiteten Eingaben liegt der Anteil bei knapp 44 Prozent, speziell im Format der Online-Petition bei rund 17 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr 2011 bedeuten diese Zahlen keine wesentliche Verschiebung. Auch die Größenordnung der von dritter Seite zuständigkeitshalber an den Land
Die Statistik schlüsselt die Eingaben abschließend nach der Art auf, in der sie vom Ausschuss erledigt werden. Die traditionell größte Fallgruppe in diesem Bereich prägt auch das Jahr 2012: In über 58 Prozent aller Fälle hat eine Eingabe dadurch ihre Erledigung gefunden, dass der Ausschuss die zu ihr eingeholte Stellungnahme der Landesregierung bestätigt hat. Der Anteil der positiv gerichteten Ausschussbeschlüsse hat sich im vergangenen Jahr leicht erhöht. Insbesondere ist es in über 16 Prozent aller Fälle auf parlamentarischem Weg gelungen, einem Anliegen ganz oder teilweise Rechnung zu tragen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie eingangs bemerkt, nimmt ein Jahresbericht auch das Alltagsgeschäft des Eingabenausschusses in den Blick. Anhand einiger exemplarischer Fälle soll beleuchtet werden, welche konkreten Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern an den Ausschuss herangetragen werden und zu welchen Ergebnissen die parlamentarische Prüfung dabei gelangt.
Zum ersten Fall. Eine Familie wendet sich an den Ausschuss, weil sie unter den Lärm- und Geruchsemissionen eines benachbarten Hundezuchtbetriebes leidet. Die Petenten halten Art und Ausmaß der Tierhaltung in Ihrem Wohngebiet für unzulässig, kommen aber mit ihrem Problem bei den Behörden nicht weiter. Ordnungs- und Bauamt erklären sich für nicht zuständig, das Veterinäramt verweist auf eine vorhandene Betriebsgenehmigung und ordnungsgemäße Verhältnisse. Der Umstand, dass die beiden zuchtbetreibenden Nachbarn schwerhörig sind und diese Verhältnisse deshalb nur eingeschränkt im Griff haben, spielt als Argument keine Rolle. Auch die Einschaltung eines Ministeriums bringt keine Besserung.
Das vom Ausschuss um Stellungnahme gebetene Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz teilt mit, dass die beanstandete Hundezuchttätigkeit nicht gewerblicher, sondern privater Natur sei und deshalb keiner Genehmigung bedürfe. Bei mehreren Überprüfungen durch das Veterinäramt seien keine tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt worden. Es liege ein klassischer Nachbarschaftsstreit vor, der mit tierschutzrechtlichen Mitteln nicht gelöst werden könne. Der Ausschuss hält diese Angaben für nicht ausreichend und bezieht auch die übrigen von den Petenten bemühten Behörden in die Überprüfung mit ein. Und nun kommt Bewegung in die Sache.
In einer ergänzenden Stellungnahme stellt das Ministerium fest, dass das Anwesen der Petenten in einem allgemeinen Wohngebiet liege. In solcher Lage finde eine Hobby-Tierhaltung ihre Grenze dort, wo
sie in die Rechte anderer eingreife, die in diesem Gebiet wohnhaft seien. Eine bauaufsichtsrechtliche Überprüfung habe jetzt ergeben, dass die beanstandete Hundehaltung wegen ihrer besonderen Emissionskulisse mit dem Charakter eines allgemeinen Wohngebietes nicht vereinbar sei. Die Störungen, die mit der im vorliegenden Umfang betriebenen Hundehaltung und Hundezucht verbunden seien, könnten nach dem Gebot der Rücksichtnahme den betroffenen Nachbarn nicht zugemutet werden.
Es liege ein Verstoß gegen städtebauliches Planungsrecht vor, gegen den die Untere Bauaufsichtsbehörde in geeigneter Weise vorgehen werde.
Mit diesem Ergebnis macht sich für die Petenten die Inanspruchnahme des Petitionsausschusses bezahlt. Der Ausschuss kann die Eingabe für erledigt erklären, da ihr durch das behördliche Einschreiten erfreulicherweise Rechnung getragen wird.
Im nächsten Fall gelingt dem Ausschuss ebenfalls ein kleiner Erfolg. Allerdings sind die Umstände hier anders gelagert. Ein mit Belastungen verbundener Vorgang kann nicht mehr ungeschehen gemacht werden, wird aber als fehlerhaft erkannt und ausdrücklich bedauert.
Ein Petent liest Bücher über Themen der deutschen Zeitgeschichte. Als er in diesem Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Volksverhetzung und mit einem Hausdurchsuchungsbeschluss konfrontiert wird, fällt er aus allen Wolken. Er soll mehrere Exemplare eines angeblich volksverhetzenden Buches erworben haben, die polizeilich sichergestellt und eingezogen werden müssten.
Da er, wie die Hausdurchsuchung ergibt, in Wahrheit nur ein Exemplar des Buches besitzt, protestiert er bei der Staatsanwaltschaft. Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt, das beschlagnahmte Buch zurückerstattet. Der Petent beruft sich auf die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit und verweist auf den legalen Erwerb des unter Verdacht stehenden Buches. Durch fahrlässiges Handeln von Justiz und Polizei fühlt er sich falsch verdächtigt und in seinen Bürgerrechten beeinträchtigt. Für die Wiederherstellung seiner Ehre als unbescholtener Bürger erwartet er von den Verantwortlichen eine Entschuldigung.
Die vom Ausschuss eingeschalteten Ministerien für Justiz und für Inneres bestätigen die Angaben des Petenten und erläutern den zugrunde liegenden Sachverhalt. Gerichte eines anderen Bundeslandes haben ein dort verlegtes Buch über den Zweiten Weltkrieg als volksverhetzend eingestuft und die bundesweite Beschlagnahme sämtlicher Exemplare angeordnet, die für eine weitere Verbreitung zur Verfügung stehen. Der Petent wird als Mehrfachbezieher des Werkes ermittelt und daher der Absicht ei
Saarländische Justiz- und Polizeiorgane übernehmen den Fall. Die Vollstreckung eines gerichtlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses in der Wohnung des Petenten hat das von diesem mitgeteilte Ergebnis zur Folge. Da nur ein Exemplar vorgefunden wird, erfolgt dessen Rückgabe nach Einstellung des Verfahrens.
Ein Verfahrensfehler hat dazu geführt, dass die den Petenten belastende Ermittlungsund Durchsuchungsprozedur nicht rechtzeitig gestoppt werden kann. Vor Beginn der geplanten Durchsuchung meldet das Bundesland, in dem der Buchverlag seinen Sitz hat, dem Saarland begründete Zweifel an den Verdachtsgründen, die gegen den Petenten bestehen. Doch die hiesige Staatsanwaltschaft versäumt die rechtzeitige Einspeisung dieser Zweifel in das laufende Verfahren. Die Durchsuchungsmaßnahme, die jetzt auf einem überholten Kenntnisstand beruht, nimmt ihren geplanten Verlauf, anstatt kritisch überprüft zu werden und dann zu unterbleiben.
Dem Petenten wie dem Ausschuss gegenüber erklärt das aufsichtführende Justizministerium ausdrücklich sein Bedauern über die unkorrekte Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft. In geeigneter Weise werde dafür Sorge getragen, dass sich ein solcher Vorgang nicht mehr wiederholt. Die generelle Kritik, die der Petent an staatlicher Zensur und Kriminalisierung von Büchern übt, wird vom Ministerium indessen nicht geteilt. Dort wird erklärt, dass volksverhetzendes Schriftgut aus zwingenden rechtspolitischen Gründen vom Schutzbereich der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit ausgenommen sei.