Protokoll der Sitzung vom 26.06.2013

Dem Petenten wie dem Ausschuss gegenüber erklärt das aufsichtführende Justizministerium ausdrücklich sein Bedauern über die unkorrekte Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft. In geeigneter Weise werde dafür Sorge getragen, dass sich ein solcher Vorgang nicht mehr wiederholt. Die generelle Kritik, die der Petent an staatlicher Zensur und Kriminalisierung von Büchern übt, wird vom Ministerium indessen nicht geteilt. Dort wird erklärt, dass volksverhetzendes Schriftgut aus zwingenden rechtspolitischen Gründen vom Schutzbereich der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit ausgenommen sei.

Bei dieser Einschätzung lässt das Ministerium vielleicht einen Gesichtspunkt außer Betracht, nämlich die Möglichkeit, dass in Büchern enthaltene Kritik an zeitgeschichtlichen Erkenntnissen, wie in anderen Wissensgebieten auch, durchaus vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Und zwar dann, wenn die Gesamtumstände einer solchen Kritik es offenkundig ausschließen, dass Tatbestände einer strafwürdigen Handlung erfüllt sind.

Ein letzter Fall. Auch in diesem Zusammenhang erweist sich das Petitionsrecht als geeignetes Mittel, um den Bürgerwillen gegenüber der öffentlichen Verwaltung zur Geltung zu bringen. Nach einem Hochwasserereignis in einem kommunalen Neubaugebiet bildet sich eine Bürgerinitiative, die überschwemmungsfördernde Missstände anprangert und auf deren Beseitigung drängt. Das Hochwasserereignis sei Höhepunkt eines regelmäßig wiederkehrenden Überschwemmungsgeschehens, das von den örtlichen Gegebenheiten nach Erschließung und Bebauung des Wohngebietes begünstigt werde. Der

die Ortslage durchziehende Bach verwandele sich bei stärkerem Regen in einen reißenden Strom. Durch die Einleitung belasteten Grubenwassers werde die Überflutung der Grundstücke noch verstärkt. Entgegen früheren Zusagen werde der Bau eines Regenrückhaltebeckens nicht verwirklicht. Der völlig unzureichende Zustand des Hochwasserschutzes in dem Gebiet könne von den Betroffenen nicht länger hingenommen werden.

In der Stellungnahme des Umweltministeriums zu diesen Angaben wird ausgeführt, dass die geschilderte Hochwasserlage vor dem Hintergrund eines außergewöhnlichen Niederschlagsereignisses zu sehen sei. Ein Starkregenerguss, der nach statistischen Maßstäben nur einmal in hundert Jahren vorkomme, habe das gesamte Gemeindegebiet erfasst und insbesondere im Siedlungsgebiet der Bürgerinitiative zu erheblichen Überflutungsschäden geführt. Ein weiteres, nicht ganz so starkes Niederschlagsereignis sei dort bereits einige Jahre zuvor eingetreten.

Das Ministerium listet alle Umstände auf, die die besondere Gefährdungslage des Wohngebietes für Hochwasserereignisse bestimmen. Es erläutert auch die einzelnen Maßnahmen, die Kommunal- und Umweltbehörden zur Eindämmung der Hochwassergefahr bereits in die Wege geleitet haben. Alle wasserrechtlich gebotenen Unterhaltungsmaßnahmen würden ordnungsgemäß durchgeführt. Die an ein Regenrückhaltebecken geknüpften Erwartungen ließen sich bedauerlicherweise nicht erfüllen. Es sei vereinbart, Grubenwassereinleitungen künftig zu drosseln. Im Übrigen habe die Gemeinde ein Hochwasserschutzkonzept in Auftrag gegeben, das unter anderem Maßnahmen zur Sanierung des Kanalisationssystems beinhalte. Infolge der bereits durchgeführten, vor allem aber durch die noch geplanten Maßnahmen sei mit einer wesentlichen Entspannung der Hochwassersituation in der Ortslage zu rechnen. Allerdings sei auch klar, dass es einen absoluten Schutz gegen Hochwasser nicht geben könne.

Der Ausschuss wartet die Beschlussfassung der Gemeinde in der Angelegenheit ab. Monate später erhält er die für die Petenten positive Nachricht: Das eingeholte Hochwasserschutzkonzept wird nach fachlicher Prüfung und mit Unterstützung des Landes von der Kommune nach und nach umgesetzt.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, am Ende der diesjährigen Berichterstattung darf ich wie immer die Gelegenheit wahrnehmen, allen recht herzlich zu danken, die sich im Ausschuss für Eingaben für die Belange der Bürgerinnen und Bürger tatkräftig eingesetzt haben, insbesondere Herrn Dr. Schwickert, unserem Ausschusssekretär.

Als bedauerlich erachte ich die Tatsache, dass der Bericht des Eingabenausschusses in der Tagesord

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

nung am Schluss steht. Ich bitte, im Hinblick auf den nächsten Jahresbericht wohlwollend zu prüfen, dass er etwas weiter nach vorne rückt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Vielen Dank, Frau Kugler, für die Berichterstattung. Wir danken auch allen Ausschussmitgliedern für ihre Arbeit. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen

sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Herzlichen Dank auch den letzten Zuhörern für ihre Aufmerksamkeit. Einen schönen Abend noch.

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )