die Geräuschbelastungen auch eine starke Abhängigkeit von der Windstärke und auch von der Windrichtung auf.
Ein weiteres Vorurteil ist der Schattenwurf: Dabei ist zunächst einmal die Himmelsrichtung und die Richtung zur Wohngegend entscheidend. Schattenwurf tritt nur bei viel Sonne aus östlicher oder westlicher Richtung und auch nur zu bestimmten Jahres- und Tageszeiten auf. Genau aus diesem Grund verfügen moderne Anlagen über sogenannte Schattenabschaltungen. Damit lässt sich das Problem nahezu vollständig eliminieren. Der Wind weht außerdem eher dann, wenn mehr Wolken am Himmel stehen. Für Zeiten mit viel Sonne und wenig Wind beziehen wir ja auch genug Solarenergie.
Sie sprechen in Ihrem Antrag auch von den Bürgerprotesten. Leider sprechen Sie nicht von Bürgerbeteiligung, sondern lediglich von den Protesten. Selbstverständlich ist es wichtig, die Bürger zu beteiligen, und überall, wo Windkraft gebaut werden soll, gibt es auch Bürgerinitiativen. Die LINKE geht allerdings davon aus, dass die meisten Proteste von einer Mehrheit geführt werden. Nur stellen die Initiativen gegen Windkraft oft nicht die Mehrheit, sondern die Minderheit dar.
Es ist wichtig, die Bürger auch finanziell zu beteiligen. Herr Dr. Jung hat von Förderungen gesprochen, zum Beispiel könnte man Beteiligungsgesellschaften von Wind und Solarparks besser fördern. Generell soll die Bevölkerung auch sonst mehr beteiligt werden. Zum Beispiel beim Spatenstich oder der Inbetriebnahme. Das trägt zur Akzeptanz bei. Warum sind denn manche Menschen überhaupt gegen Windkraft? Die meisten fürchten sich vor Veränderungen. Oft sind es einfach nur Berichte von alten Anlagen, die die Menschen verunsichern. Hier ist Aufklärung wichtig. Auch die Kommunen haben nach der Änderung des Landesentwicklungsplans Umwelt bereits jetzt die Möglichkeit, mittels Flächennutzungsplan die lokalen Gegebenheiten zu würdigen. Herr Gläser hat es eben auch schon gesagt.
Liebe LINKE: Windkraft muss ausgebaut und nicht gebremst werden. Ich bitte Sie, Ihren Antrag noch einmal zu überdenken!
Zum Schluss meiner Rede komme ich noch zum Antrag der GRÜNEN. Der Antrag der GRÜNEN geht in die richtige Richtung, die im Großen und Ganzen auch unserem Parteiprogramm entspricht. Allerdings sind die an die Landesregierung gerichteten Forderungen ganz explizit dem Wahlprogramm der GRÜNEN entnommen. Wir PIRATEN haben hier ähnliche Positionen, die in die gleiche Richtung gehen.
Ich komme direkt zum Schluss. Die Forderungen weichen aber in einigen Punkten von unserem Wahlprogramm ab. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass die Zahl der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen deutlich reduziert werden muss. Wir möchten aber, dass nur die Unternehmen eine Befreiung erhalten, die von den niedrigen Strompreisen tatsächlich existenziell abhängig sind. Unsere Position zielt in die gleiche Richtung, unterscheidet sich aber beim Weg deutlich vom Antrag der GRÜNEN. Daher werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr dafür, dass wir, auch zum wiederholten Male, eine intensive und umfassende energiepolitische Debatte in diesem Hause führen. Das ist ganz sicherlich angesichts der Bedeutung und der Dimension, die dieses Zukunftsprojekt „Umbau unseres Energiesystems“ hat, angemessen. Ich bin allerdings nicht der Auffassung, dass sich dieses Hohe Haus im Kleinklein einzelner Windkraftanlagen verstricken sollte, so als wären wir hier quasi eine Genehmigungsbehörde, die dort einzelne rechtliche Belange abzuprüfen hat. Ich warne ausdrücklich davor, dass wir, so groß die Betroffenheit vor Ort auch sein mag - das wird im Übrigen jeder Einzelne bei sich vor Ort immer als eine besonders große Betroffenheit empfinden -, jetzt über einzelne Windkraftstandorte diskutieren und dann auch noch nicht mal in den Kategorien des Rechts, sondern in den Kategorien des Ästhetischen. Das kann man alles tun, aber ich meine, dass das unangemessen gegenüber der Dimension dieser energiepolitischen Debatte ist. Wir sollten das Ganze deshalb wieder ins rechte Licht rücken.
Ich möchte schon noch einmal darauf hinweisen, wo das Ganze seinen Ursprung hat. Dazu können wir uns durchaus auf das beziehen, was jüngst vom Klimarat an dieser Stelle vorgelegt worden ist. In diesem Report heißt es unter anderem, dass die Folgen der Klimaerwärmung die Umwelt in einer Weise ändern würden, wie es seit Hunderten oder Tausenden von Jahren nicht vorgekommen ist, und im Gegensatz zu früheren Klimaschwankungen auch eine
Zivilisation von mehr als 7 Milliarden Menschen davon betroffen ist. In d e r Dimension bewegen wir uns, und nicht in der Dimension von zwei Windrädern.
Ich meine, dass das in der Tat eine alarmierende Feststellung ist, die man hier noch einmal getroffen hat. Mit der Feststellung ist es aber nicht getan, man muss natürlich daraus auch entsprechende Konsequenzen ziehen. Der Klimarat freilich gibt dazu keine Hinweise, er beschreibt mögliche Folgen, aber die politischen Entscheidungen, die daraus erwachsen müssen, die haben wir hier zu diskutieren und auf den Weg zu bringen. Mögliche Folgen sind die Erderwärmung, Hitzewellen, Anstieg der Meere, das Schmelzen der Gletscher und so weiter. Das will ich hier nicht noch einmal im Einzelnen aufführen.
Die notwendigen Schlussfolgerungen, die wir zu ziehen haben, sind zumindest dem Grunde nach auch hier in Deutschland schon einmal diskutiert und zum guten Teil auch auf den Weg gebracht worden. Denn wir haben uns auch im Zusammenspiel mit der Fragestellung, ob wir aus der Atomenergie aussteigen wollen, auf den Weg gemacht, die Energiewende in diesem Land zu vollziehen.
Die Frage des Ob ist also entschieden. Wir wollen eine Energiewende. Wir streiten derzeit - völlig zu Recht - über ganz wichtige Einzelpunkte des Wie dieser Energiewende. Wenn wir den Blick von der europäischen oder deutschen Bühne weg in unser Land lenken und uns die Frage stellen, wie wir hier im Saarland unseren Beitrag zur Energiewende leisten wollen, dann müssen wir zunächst einmal feststellen, dass das Hauptpotenzial, was den Zuwachs gegenüber dem Stand heute angeht, nun einmal in der Binnenwindkraft liegt. Wenn ich also am Anfang der Debatte gesagt habe, dass ich für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Energiewende bin und das hier im Saarland umsetzen will, dann muss ich auch klar und deutlich sagen, dass ich für den Ausbau von Windkraft in diesem Land bin. Alles andere wäre ein logischer Bruch oder würde möglicherweise nur herangezogen werden, um an der einen Stelle Wohl und an der anderen Stelle Wehe zu predigen, hätte aber nichts mit einer in sich konsistenten Politik zu tun.
Ich will die Potenziale noch einmal kurz benennen: Für den Fotovoltaikbereich sahen wir schon im Jahr 2012 einen hohen Stand von 300 MW hier im Land, nach den Prognosen, die dort aufgestellt worden sind, könnten wir noch einen Zuwachs auf 500 MW im Jahr 2020 erreichen. Für die Windkraft, wie schon gesagt, sahen wir ein noch relativ niedriges Niveau mit 130 MW im Jahre 2012, das wir im Jahr 2020 auf 500, 600, vielleicht auch 700 MW durch
Neuanlagen, aber auch Repowering bringen könnten. Das ist ein Punkt, den wir nicht vergessen dürfen. Wir haben gerade eine ganz große Maßnahme in Freisen erlebt, wo wir den technologischen Fortschritt in diesem Bereich ausnutzen konnten. Dort hat sich die Anzahl der Anlagen halbiert und gleichzeitig die Leistung verdoppelt. Das zeigt also auch, dass es durchaus kluge Ansätze in dieser Energiewende gibt, die bei Weitem überhaupt nichts mit Wildwuchs zu tun haben, sondern die den tatsächlichen Erfordernissen an dieser Stelle Rechnung tragen.
Wenn wir die 500 beziehungsweise 600 MW anpeilen, würde das einem Viertel dessen entsprechen, was in der Potenzialstudie von Anfang 2011 bis 2050 als realisierbar eingeschätzt wurde. An dieser Stelle muss man der Redlichkeit halber auf Folgendes hinweisen: Um diese Ausbauziele im Lande erreichen zu können, müssen wir natürlich davon ausgehen, dass unsere Binnenstandorte wirtschaftlich noch tragfähig sind, nachdem eine - wie ich finde notwendigerweise durchgeführte Novellierung des EEG stattgefunden hat. Denn nur dann werden die Standorte in die Realisierung gehen. Wir müssen zumindest einmal annehmen, dass die Ertragsgrenzwerte erreicht werden, damit die Ausbaupotenziale, wie sie sich im Moment darstellen, realisiert werden können.
Ich habe versucht, in aller Kürze einen theoretischen Überbau darzustellen. Wie das mit der Theorie immer so ist, die Praxis und die Umsetzung erweisen sich als deutlich schwieriger. Bis dahin hat man in der Regel auch noch jeden in der Debatte um den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Energiewende bei sich. Alle sind dafür, denn keiner will ja mehr die Atomkraftwerke. Jeder denkt, es ist wunderbar, wir nutzen lieber den Wind und die Sonne, die uns nichts kosten, um für uns Strom zu erzeugen. Schwierig wird das Ganze allerdings, wenn man anfängt, über konkrete Standorte zu diskutieren. Dann zeigt sich, wie nah man am Thema Energiewende ist oder wie schnell man sich davon entfernt. Ich meine, der in diesem Zusammenhang am meisten gebrauchte Satz in den Gemeinderäten, auf den Bürgerversammlungen oder auch in meinem Büro des Ministeriums lautet: Wir sind für die Energiewende, wir sind für den Ausbau von Windkraftanlagen, aber dieser Standort ist völlig ungeeignet. Es ist das immer gleiche Schema, das bemüht wird. Es ist ein Schema, ein Muster, ein Satz, dem auch die Linkspartei verfallen ist, wenngleich ich bezogen auf den konkret angesprochenen Standort schon eine gewisse Sensibilität sehe. Ich möchte hierzu später noch etwas sagen.
Wir müssen aber doch eines feststellen: Wenn es für alle Standorte so formuliert wird, dann führt das dazu, dass wir an keinem Standort eine Windkraft
anlage errichten dürfen. Das kann also nicht das Mittel der Wahl sein, um dem Thema näherzutreten. Vielmehr müssen wir einzelfallbezogen ganz genau überprüfen. Denn es sitzen zwar überall Leute, die sagen, sie wollten eine Windkraftanlage in ihrer Nähe nicht haben, aber umgekehrt gibt es auch Personen, die sie nach vorne bringen wollen. Dazu zählen natürlich die Investoren, mittlerweile aber auch die Kommunen sowie Bürgergenossenschaften, die solche Anlagen oder Parks auf den Weg bringen wollen. Auch sie haben ihre Interessen und Ansprüche, die sie formulieren. Das tun sie völlig zu Recht. Wir haben als Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz, als oberste Naturschutzbehörde oder aber auch als Landesplanung im Innenministerium eine vernünftige und auf rechtlicher Grundlage basierende Entscheidung zu treffen. Alles wird in der Kategorie des Rechtlichen, des Naturschutzfachlichen geprüft. In dieser Prüfung geht es inzident auch um Landschaftsaspekte. Das Landschaftsbild ist ein Prüfungspunkt, der einbezogen wird. Wenn man sich allerdings nur auf die Kategorie des Gefallens reduziert, wird es etwas schwierig. Denn selbstverständlich gibt es auch den Anspruch auf die Erteilung einer Genehmigung. Für den Fall, dass man in rechtswidriger Weise diesem Anspruch nicht nachkommt, macht man sich schadensersatzpflichtig.
Angesprochen auf den Fall, der hier als besonderes Beispiel herausgegriffen worden ist, will ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung und die Genehmigungsbehörde keine Aufforderung zum Handeln brauchen, sondern - das ist zutreffenderweise dargestellt worden - schon gehandelt haben. Wir haben in unserer Stellungnahme, die wir den dortigen Genehmigungsbehörden zugesandt haben, darauf hingewiesen, wie wir die Aspekte vor Ort gewichten, wie wir sie sehen und welche rechtlichen Kategorien wir einsetzen. Wir haben unsere Hausaufgaben erledigt. Jetzt wird man sehen, inwiefern das, was wir vorgetragen haben, Einfluss auf die Genehmigungssituation nehmen wird.
Ich will den Blick auch noch einmal etwas weiten, denn es ist nicht das einzige Projekt an der deutschfranzösischen Grenze, über das wir sprechen. Umgekehrt haben wir uns schon mit der Situation befasst, dass Windkraftanlagen auf deutscher Seite genehmigt worden sind und sich nun im Bau befinden, die wiederum in der Kategorie des Gefallens auf französischer Seite nicht zu Begeisterungsstürmen geführt haben. Ich erinnere an das Beispiel Malbrouck. Ich rate in diesem Zusammenhang, dass wir im Sinne von deutsch-französischer Freundschaft mit sehr viel Fingerspitzengefühl miteinander umgehen und mit dem argumentieren, was die Rechtslage jeweils hergibt. Wir sollten dem anderen aber nichts abverlangen, was wir auf unserer Seite zu leisten nicht gewillt wären.
Ich will einen zweiten Aspekt hinzufügen, der die Debatte etwas schwierig macht. Er bereitet mir bei dieser Fragestellung in der Argumentation Schwierigkeiten. Wir alle appellieren auf der Grundlage vieler auch hier im Hause einstimmig gefasster Beschlüsse fortlaufend an den französischen Nationalstaat und an den Betreiber EDF, man möge doch bitte das Atomkraftwerk Cattenom abschalten, weil wir es für zu gefährlich halten. Das ist eine Auffassung, die wir teilen und die wir zu wiederholen nicht müde werden. Ich will allerdings darauf hinweisen, welchen Eindruck man möglicherweise in Frankreich gewinnen könnte: Wenn wir dort zu Besuch sind und am selben Tag einerseits erklären, wir wollten, dass die Franzosen aus der Atomenergie aussteigen, zumindest Cattenom abschalten, andererseits aber sagen, wir seien dagegen, wenn die Franzosen andere Energieformen an der deutschen Grenze zum Einsatz bringen, dann wird die Errichtung von Windkraftanlagen an der deutsch-französischen Grenze infrage gestellt.
Ich persönlich habe mit einer solchen grundsätzlichen Haltung ein Problem und will auch so in Frankreich nicht vorstellig werden. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass wir in der Kategorie des Rechtlichen nicht auf das hinweisen, was nun einmal der Fall ist und was unsere Prüfungen ergeben. Im Grundsatz müssen wir jedoch aufpassen, dass unsere Argumentation gegenüber Frankreich konsequent und in sich konsistent bleibt.
Meine Damen und Herren, zur Frage, ob wir das Baugesetz ändern sollen oder nicht. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Änderung ein völliger Bärendienst für die Kommunen wäre. Wir haben sicherlich auch hier schon darüber diskutiert, ob es sinnvoll war, die Aufgabe der Planung den Kommunen zuzuweisen, oder ob man das Ganze möglicherweise besser über eine Landesplanung erledigt hätte. Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen. Das kann man historisch betrachtet gerne noch einmal diskutieren, aber für die Gegenwart macht es überhaupt keinen Sinn, diese Diskussion zu führen, weil die Kommunen sich aktuell massiv in der Phase der Planung befinden. Der überwiegende Teil der Kommunen hat sich daran gemacht, gerade von der Möglichkeit der Lenkungswirkung Gebrauch zu machen, indem sie Konzentrationszonen in Flächennutzungsplänen ausweisen. In diesem Prozess befinden sie sich gerade. Sie haben es schon sehr häufig in ihren Räten beraten, sie haben Gutachten in Auftrag gegeben und so weiter. Wenn ich denen nun mit einer Gesetzesänderung komme, dann wäre das alles unnötig gewesen. Man stünde wieder am Anfang. Angesichts einer möglichen Entwicklung auch bei den Vergütungssätzen wäre damit allen ein Bä
rendienst erwiesen, aber niemandem geholfen. Es wäre ein Hü und ein Hott, aber es hätte nichts mit Planungssicherheit zu tun. Das will ich den saarländischen Kommunen nicht antun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die saarländische Landesregierung arbeitet beim Thema Ausbau der erneuerbaren Energien, Ausbau der Windkraftanlagen über die Ministerien, also über das Energieministerium und das Innenministerium, mit der Landesplanung, aber auch mit meinem Haus mit dem Ziel von 20 Prozent bis 2020 zusammen. Wir arbeiten aber auch mit Augenmaß, mit Blick auf den Einzelfall. Insofern ist der Ausbau der erneuerbaren Energien bei uns in guter Hand. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte die Hoffnung, mit meinem ersten Beitrag eine sachliche Debatte anreißen zu können. Das ist aber offensichtlich -
Das ist offensichtlich nicht gelungen. Ich will zunächst ein Argument aufgreifen, das immer wieder vorgebracht worden ist, nämlich dass wir Gegner der Windkraft seien.
Herr Kollege Ulrich, vielleicht können Sie sich etwas mäßigen. Sie müssen ja nicht bei jedem Satz dazwischenplärren, Sie können auch mal ein paar Sekunden ruhig sein.
Wir haben beim Ausbau der Windkraft eine andere Auffassung als Sie, das haben wir immer wieder vorgetragen. Wir haben vorgetragen, dass wir Vorranggebiete für richtig halten. Bei dieser Position bleiben wir. Sie können dazu ja eine andere Auffassung haben. Wir glauben, dass Vorranggebiete hier an der Saar der richtige Weg wären.
Die Konsequenz ist natürlich, dass wir uns bei der Dichte der Anlagen nicht vergleichen können mit anderen Bundesländern, die ganz andere landschaftliche Bedingungen haben. Das ist die logische Konsequenz. Ich muss Ihnen in aller Deutlichkeit sagen: Wenn Sie sich hier fröhlich hinstellen und sagen, wir
können die gleiche Dichte haben wie Niedersachsen oder andere Länder, dann ist das schlicht beschränkt und naiv. Das muss ich in aller Deutlichkeit sagen: Schlicht beschränkt und naiv!