Wir sind ein Land, das ganz andere Ausgangsbedingungen hat, wir können das gar nicht. Die Niedersachsen sind früher ja auch nicht auf die Idee gekommen zu sagen, wir brauchen die gleiche Kohlekraftwerksdichte wie das Saarland. Auf diese Idee ist niemand gekommen, weil die Bedingungen ganz andere waren. Jetzt vertreten Sie hier die Auffassung, wir müssten bei der Windkraft eine ähnliche Dichte haben wie die großen Flächenländer. Ich halte das schlicht und einfach für beschränkt - um das in aller Deutlichkeit zu sagen!
Sie müssen ja unseren Standpunkt nicht akzeptieren! Aber wenn wir die Initiativen von Bayern und Sachsen aufgreifen - das ist ja die Logik dieses Vortrags -, dann ist klar, da gibt es Abstandsregelungen, die sich an Höhen ausrichten. Wir sind nun einmal ein dicht besiedeltes Land.
(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Bei der Kohle war das immer egal! Da kam ein Kohlekraftwerk neben das andere!)
Herr Kollege Ulrich, ich möchte Sie bitten, den Redner aussprechen zu lassen. Das Wort hat der Kollege Lafontaine.
Herr Kollege Ulrich, lassen Sie dieses Dazwischengeplärre doch mal sein. - Wenn wir hier eine andere Ausgangssituation haben als die anderen Länder, müssen wir auch zu einer anderen Energieversorgung kommen als die anderen Länder. Das ist unsere Auffassung. Die brauchen Sie nicht zu teilen. Aber es ist schlicht und einfach billig zu sagen, wir seien Gegner der Windkraft. Jawohl, wir würden ein anderes Tempo vorlegen, wir würden eine andere Dichte vorschlagen, die geringer wäre als die ihre. Ihr Standpunkt ist: Wir errichten überall Windkrafträder!
Jetzt komme ich zum zweiten Punkt. Von den technologischen Bedingungen her ergibt sich jetzt die Notwendigkeit, tatsächlich etwas innezuhalten, und zwar aus zwei Gründen. Wie vor 14 Tagen in der Frankfurter Zeitung dargestellt wurde, haben wir
mittlerweile die Situation, dass aufgrund der Netzverteilung sogar die CO2-Belastung wieder ansteigt, weil für die Reservehaltung Braunkohlekraftwerke eingesetzt werden. Das ist das Ergebnis eines törichten, unregulierten Ausbaues von erneuerbarer Energie, weil die Netzstrukturen überhaupt nicht vorhanden sind, um entsprechende Anlagen so zu fahren, wie es notwendig gewesen wäre!
indem Sie gesagt haben, wir errichten riesige Windparks auf den Meeren. Inzwischen ist sogar die Partei der GRÜNEN, wenn ich es richtig vernommen habe, so weit, sich technologischen Bedingungen zu unterwerfen und zu erkennen, dass dazu Netzstrukturen erforderlich wären, die noch gar nicht gegeben sind. Sie haben also - in guter Absicht - durch törichtes Festhalten an bestimmten Wertvorstellungen mitzuverantworten, dass die CO2-Belastung wieder steigt.
Zweitens. Auch die Preisgestaltung entwickelt sich abenteuerlich, ebenfalls aufgrund der Maxime: Wir bauen auf jeden Fall aus, wir kümmern uns nicht um die Netze, wir kümmern uns nicht um die Speicherung, wir kümmern uns insbesondere nicht um die Abnahme. Wenn man so vorgeht, hat man einen Anstieg der Strompreise, der völlig unverantwortlich ist, der in erster Linie die schwachen Bevölkerungsschichten trifft.
Noch ein Wort zum Vorwurf des Populismus, weil von Wildwuchs die Rede war. Dazu muss ich jetzt doch etwas sagen, was ich eigentlich in dieser Härte nicht feststellen wollte: Wenn Leute wie Professor Schneider, Alfred Diwersy und andere sagen, man kann ein solches Kunstwerk nicht so zerstören, und Sie gehen mit keinem einzigen Argument darauf ein, ist das schlicht und einfach bedauerliches Banausentum.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 15/649. Wer für die Annahme dieses Antrages ist, bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/649 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Frak
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/658. Wer für die Annahme dieses Antrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Ablehnung aller anderen Fraktionen außer der PIRATEN-Fraktion, die sich der Stimme enthalten hat.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Übersicht Nr. 4) (Drucksache 15/634)
Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, der Abgeordneten Petra Berg das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht interjection: (Übersicht Nr. 4) bezieht sich auf ein abstraktes Normenkontrollverfahren, mit dem Regelungen zum Länderfinanzausgleich einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen werden sollen. Die Antragsteller, die bayerische und hessische Regierung, beantragen die Feststellung, dass Vorschriften des Maßstäbegesetzes sowie des Finanzausgleichsgesetzes mit Art. 107 Abs. 2 GG in Verbindung mit dem Bundesstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind.
Die Antragsteller machen im Wesentlichen Folgendes geltend. Die im Maßstäbegesetz vorgenommene Maßstabbildung sei überwiegend defizitär und daher verfassungswidrig. Die Finanzkraft werde im Finanzausgleichsgesetz abweichend von Grundgesetz und Maßstäbegesetz auf die Steuerkraft zurückgenommen. Das Stadtstaatenprivileg von 35 Prozent sowie eine besondere Einwohnergewichtung in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt entbehrten einer nach Grund und Maß tragfähigen Rechtfertigung. Die derzeitige Rechtslage bevorzuge ohne Rechtfertigung einzelne Länder, namentlich die Stadtstaaten. Des Weiteren: Die Regelung des Finanzausgleichsgesetzes zum Einbezug der Grunderwerbssteuer in die Bemes
Bei wertender Gesamtbetrachtung resultiere aus dem Zusammenwirken aller Ausgleichsinstrumente eine verfassungswidrige Übernivellierung. Dass Hamburg, welches über die höchste Steuerkraft je Einwohner verfüge, im Jahr 2012 Empfänger von Ausgleichsleistungen geworden sei, belege dies anschaulich. Auf der anderen Seite würden die Antragsteller durch den Länderfinanzausgleich übermäßig belastet. Das System sei in einer offensichtlichen Schieflage.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Landtag des Saarlandes Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31. März 2014 gegeben. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung am 19. September 2013 mit der Streitsache befasst und einstimmig, ohne Enthaltung, beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben. Ich bitte das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/634 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/634 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/634 einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 6) (Drucksache 15/646)
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/646 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass auch dieser Antrag einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
Damit sind wir am Ende des heutigen Sitzungstages angelangt. Ich unterbreche die Sitzung bis morgen 09.00 Uhr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Wir setzen die unterbrochene Sitzung von gestern fort. Wir kommen - wie gestern beschlossen - gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes und § 33 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Da der verstorbene Vizepräsident, Rolf Linsler, der DIE LINKE-Landtagsfraktion angehörte, hat die Fraktion DIE LINKE das Vorschlagsrecht für die Wahl. Mit Schreiben vom 14. Oktober hat der Fraktionsvorsitzende, Oskar Lafontaine, der DIE LINKELandtagsfraktion mitgeteilt, die Fraktion habe Frau Abgeordnete Barbara Spaniol als Zweite Vizepräsidentin nominiert. Frau Abgeordnete Barbara Spaniol ist damit vorgeschlagen. Gibt es weitere Vorschläge oder wird zu dem Vorschlag das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Wahl. Erhebt sich gegen die Wahl durch Handaufheben Widerspruch?
Das ist der Fall. Dann muss schriftlich gewählt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wahlzettel und Umschläge werden Ihnen am Eingang zu Zimmer 30 ausgehändigt. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis durch ein Kreuz eindeutig gekennzeichnet ist. Den Umschlag mit dem Wahlzettel bitte ich, vor der Regierungsbank in die Wahlurne einzuwerfen.
Ich bitte um Mitteilung, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Da das nicht der Fall ist, darf ich die Schriftführer bitten, mit der Auszählung zu beginnen.
Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt: Es wurden 50 Stimmen abgegeben, davon 33 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Frau Abgeordnete Barbara Spaniol, ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl zur Zweiten Vizepräsidentin an?