B e s c h l u s s f a s s u n g ü b e r d e n v o n d e r B Ü N D N I S 9 0 / D I E G R Ü N E N - L a n d t a g s f r a k t i o n e i n g e b r a c h t e n A n t r a g b e t r e f f e n d : G l e i c h w e r t i g k e i t v o n G y m n a s i u m u n d G e m e i n s c h a f t s s c h u l e i m B e n o t u n g s s y s t e m h e r s t e l l e n ( D r u c k s a c h e 1 5 / 7 7 2 )
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt um Noten - das Notensystem im allgemeinbildenden Schulbereich. Ich glaube, jeder von Ihnen kennt sich da in irgendeiner Form aus. Wir haben den Antrag gestellt mit dem Titel „Gleichwertigkeit im Notensystem von Gymnasium und Gemeinschaftsschule herstellen“, weil die Vorgängerregierung nach Einführung des Zwei-Säulen-Schulmodells im allgemeinbildenden Bereich infolge einer Verfassungsänderung im Jahr 2011 die beiden Schulformen Gymnasium und Gemeinschaftsschule als gleichberechtigte Schulformen in der Verfassung verankert hat. Bedauerlicherweise - ich muss es nochmal sagen war ja damals die SPD-Fraktion gegen diesen Weg. Heute, das muss ich dem Bildungsminister zugute halten, begleitet er die Ausgestaltung der Gemeinschaftsschule vernünftig und so, wie wir es bereits in der Schulverordnung festgelegt haben.
Die Gemeinschaftsschule ist zum Schuljahr 2012/13 mit der Schulverordnung gestartet - unverändert übrigens, wie wir sie eingebracht haben. Wir können heute im Saarland stolz darauf sein, dass wir ein zukunftsweisendes, zukunftsfähiges, modernes Schulsystem im Sinne eines Zwei-Säulen-Modells haben, um das uns mittlerweile viele andere Bundesländer beneiden. Da haben wir was geschafft!
Ich habe mit großer Freude festgestellt, dass im Koalitionsvertrag der Nachfolgeregierung, der Großen Koalition, die Betonung der Gleichwertigkeit der beiden Schulsäulen ausdrücklich festgehalten worden ist. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: Die beiden unterschiedlichen Schulformen Gymnasium und Gemeinschaftsschule sehen wir als gleichwertig an. Deswegen wollen wir alle Parameter überprüfen mit dem Ziel, diese Gleichwertigkeit im Rahmen eines Stufenplanes umzusetzen. - Diese Parameter sind beispielsweise gleiche Arbeitszeit, gleiche Besoldung, gleiche Beförderungsmöglichkeiten für Lehrkräfte. Das sind alles Dinge, die im Übrigen, als wir noch mitregiert haben, die SPD von uns immer gefordert hat. Sie hat sie im Übrigen auch in die Begründung eingebracht, warum sie damals ei
Ich gebe zu, dass die von mir genannten Parameter - Arbeitszeit, Besoldung, Beförderung, Funktionsstellenstruktur - bei der Gleichwertigkeit auch zu Finanzproblemen führen können. Da gibt es im Hinblick auf die Finanzierung dieser Gleichwertigkeit das ein oder andere zu regeln. Das haben Sie bisher nicht getan. Ich erwarte, dass Sie diesen Stufenplan demnächst vorlegen.
Heute machen wir mit unserem Antrag einen Vorschlag im Hinblick auf einen Parameter, der aus unserer Sicht relativ einfach und insbesondere auch schnell und kostengünstig zu bearbeiten ist. Da gibt es etwas, das im Grunde finanzierbar ist. Das ist ja selten in diesem Land. Es geht um das Notensystem am Gymnasium und an der Gemeinschaftsschule. Das ist nämlich nicht einheitlich. Es sollte unter dem Gesichtspunkt der Gleichwertigkeit der Schulformen vereinheitlicht werden. Im Übrigen hatte ich am Ende meiner Amtszeit - ich wusste ja nicht, dass das so schnell zu Ende geht - bereits im Ministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die den Auftrag hatte, dies in die Wege zu leiten, damit das zum Schuljahr 2012/13 in Kraft treten kann. Mittlerweile befinden wir uns im Schuljahr 2013/14. Ich denke, es ist an der Zeit, hier etwas zu tun.
Zur Situation. Das Notensystem im Gymnasium ist uneinheitlich. In der Unter- und Mittelstufe - das geht im G-8-Gymnasium von den Klassenstufen 5 bis 9 gibt es die Noten 1 bis 6. Ab der Oberstufe am Gymnasium gibt es dann den 15-er Punkte-Schlüssel, den meisten von Ihnen ist das bekannt: Es gibt die Punkte 0 bis 15 mit den entsprechenden Zuordnungen zu den Noten sehr gut bis ungenügend. An den auslaufenden Gesamtschulen und auslaufenden Erweiterten Realschulen gab es immer schon den 15-Punkte-Schlüssel. Natürlich hat im Nachfolgemodell, dem Zwei-Säulen-Modell, die Gemeinschaftsschule auch nichts anderes als diesen 15-PunkteSchlüssel. Im Sinne einer Vereinheitlichung des Systems geht unser Antrag heute in die Richtung: Schaffen Sie erst einmal am Gymnasium eine einheitliche Bewertungssystematik. Das heißt, in der Unter- und Mittelstufe brauchen wir nicht mehr die Noten 1 bis 6, sondern den 15-Punkte-Schlüssel. Dies macht Sinn wegen der Vergleichbarkeit mit der Gemeinschaftsschule.
Die Vorteile insgesamt: Wir haben eine einheitliche Notengebung im gesamten System der allgemeinbildenden Schulen. Das 15-Punkte-System ist übrigens weitaus vorteilhafter und differenzierter, weil man da Tendenzen in der Note auf dem Zeugnis ausdrücken kann, was zurzeit in der Mittel- und Unterstufe am Gymnasium nicht möglich ist. Man kann also eine Plus-Tendenz oder eine Minus-Tendenz zum Ausdruck bringen. Beispielsweise die Note be
friedigend: Glatt befriedigend entspricht einer 08 im 15-er Schlüssel, 07 wäre befriedigend minus und 09 wäre befriedigend plus. Das kann man wunderbar auf dem Zeugnis so zum Ausdruck bringen.
Ein einheitliches Notensystem erleichtert die Vergleichbarkeit der Leistungsbewertungen und führt zu mehr Notengerechtigkeit durch die Tendenzmöglichkeit in der Notengebung. Ein vereinheitlichtes Notensystem erleichtert auch die Übergangsberechnungen bei Abschluss- und Übergangsqualifikationen bei einem Schulformwechsel. Das heißt, eine solche Vereinheitlichung hat auch etwas mit einer Verbesserung der Durchlässigkeit des Schulsystems zu tun.
Es ist mir bekannt, dass an einigen Gymnasien die Schulkonferenzen in dieser Hinsicht Anträge gestellt haben oder stellen wollen. Es ist jedoch nicht möglich, dieses Notensystem nur an einzelnen Schulen einzuführen, weil das Sache des zuständigen Fachministers ist. Das sollte landeseinheitlich geregelt werden, das kann man nicht jeder Schule überlassen. Insofern, denke ich, macht eine solche einheitliche Regelung mit dem Auftrag an den Minister, die entsprechenden Rechtsregelungen so zu ändern, dass eine Vereinheitlichung möglich ist, Sinn. Aus meiner Sicht dürfte es hierüber keine großen Streitigkeiten geben. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Gisela Kolb von der SPDLandtagsfraktion.
A b g. K o l b ( S P D ) : Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Siegener Bildungsforscher Professor Hans Brügelmann hat angeregt, auf jedem Zeugnis müsse als Warnung in Großbuchstaben prangen: Noten können die Entwicklung Ihres Kindes gefährden. Ich bin mir sicher, dass Professor Brügelmann bei dieser Aussage sowohl an die Notenstufen 1 bis 6 als auch an das 15-Punkte-System gedacht hat. Bildungsforscher sehen Notengebung kritisch, weil sich die klassischen Ziffernnoten ebenso wie das 15-PunkteSystem nicht an individuellen Lernzielen orientieren, sondern lediglich Vergleichsurteile sind. Klassische Noten messen Kinder eben nicht an ihrem persönlichen Lernziel oder ihrem persönlichen Lernfortschritt. Bildungsforschung ist jedoch die Theorie, in der bildungspolitischen Praxis werden wir mittelfristig mit Zeugnisnoten leben müssen, weil am Ende Noten immer noch gefragt sind, bei Eltern oder bei Bewerbungen. In der Praxis werden alle Akteure der
Herr Kollege Kessler, ich bin wie Sie der Auffassung, dass wir uns die Zeit nehmen sollten, das Thema Bewertung und Benotung im Ausschuss mit dem Bildungsminister und allen Bildungsbeteiligten zu diskutieren. Ich bin allerdings nicht der Meinung, dass wir nur über die Gleichwertigkeit bei der Benotung von Gemeinschaftsschule und Gymnasium diskutieren sollten. Man könnte auch die beruflichen Schulen in diese Diskussion mit einbeziehen. Wenn wir sagen, dass das Ziffernnotensystem nicht mehr zeitgemäß ist, dann gilt das für alle Schulformen. Ich bin also nicht dafür, die Diskussion zu verkürzen.
Ebenso steht für mich fest, dass ich Ihrem Antrag, wie er heute vorliegt, nicht zustimmen kann und dass die SPD-Fraktion nicht zustimmen wird, weil in diesem Antrag Dichtung und Wahrheit munter vermengt sind. Sie schreiben in Ihrem Antrag - ich zitiere -: „Mit der Einführung der Gemeinschaftsschule im Rahmen des Zwei-Säulen-Modells neben dem Gymnasium hat sich das Saarland für ein zukunftsweisendes, modernes Schulsystem entschieden. Unter grüner Federführung ist es gelungen, durch eine Verfassungsänderung jenseits aller ideologischen Vorbehalte ein Schulsystem zu installieren (...) “ - Herr Kollege Kessler, unter Ihrer Federführung wurde lediglich die Verfassung geändert, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Die Entwicklung und Ausgestaltung dieser neuen Schulform Gemeinschaftsschule haben Sie als Baustelle Ihrem Nachfolger Ulrich Commerçon hinterlassen. Richtig ist, dass die Große Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart hat, dass beide Schulformen, Gymnasium und Gemeinschaftsschule, als gleichwertig anzusehen sind und alle Parameter überprüft werden, um diese Gleichwertigkeit im Rahmen eines Stufenplans umzusetzen. Es ist aber grober Unfug, wenn Sie in Ihrem Antrag weiter ausführen: „In einem ersten Schritt soll dazu eine Angleichung des Benotungssystems beider Schulformen erfolgen.“
Pardon, Herr Kessler, wir haben als Große Koalition nicht zwei Jahre gebraucht, um einen ersten Schritt in die Richtung Gleichwertigkeit zu machen. Wir haben im Sommer 2012 die Gemeinschaftsschule mit der Änderung des Schulordnungsgesetzes erst auf den Weg gebracht. Das war damals dringend erforderlich, damit die Gemeinschaftsschulen ihr Konzept erarbeiten konnten. Sie haben vielleicht das Fundament gelegt, den Rohbau, aber die Ausgestaltung hat die Große Koalition übernommen. 2013 wurde mit dem Gesetz zur Änderung besoldungs- und laufbahnrechtlicher Vorschriften das umgesetzt, was Gewerkschaften sowie Lehrerinnen- und Lehrerverbände als Teil des Gesamtpakets bereits bei der Verfassungsänderung gefordert hatten: die Schaffung einer adäquaten Ämterstruktur für die Lei
stungs- und Koordinierungsaufgaben an der neuen Schulform. Die saarländischen Gymnasien verfügen seit Langem über diese feste Funktionsstellenstruktur.
Kurze Rede, kurzes Fazit: Einverstanden, wir werden das Thema einheitliches Benotungssystem im Ausschuss beraten, den Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN werden wir allerdings ablehnen, weil Dinge drinstehen, die so einfach nicht stimmen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gisela Kolb! Ich finde den Antrag richtig. Die Angleichung des Benotungssystems von Gemeinschaftsschule und Gymnasium ist ein vernünftiger Vorschlag, der eigentlich längst umgesetzt sein müsste. Ihre Kritik konnte ich so nicht nachvollziehen, nur weil der Vorschlag aus einer anderen Ecke des Parlaments kommt. Ich finde es richtig, dass das zum Thema gemacht worden ist. Es herrscht Handlungsbedarf, weil sich die Schullandschaft längst verändert hat, Schülerinnen und Schüler können über die beiden Säulen Gemeinschaftsschule und Gymnasium den Hauptschulabschluss, den mittleren Bildungsabschluss oder das Abitur machen.
Die Bewertung mit dem 15-Punkte-System ab Klasse 5 hat in der Gesamtschule früher gut funktioniert und wird heute in der Gemeinschaftsschule entsprechend weitergeführt. Daran gibt es nichts mehr zu interpretieren oder in irgendeiner Form in Frage zu stellen. Es ist auch klar, wenn man sich ein bisschen mit Noten und Bewertungen befasst und mit der ganzen Diskussion, die sich drumherum entwickelt hat, dass Ziffern nicht ausreichen, um Leistung im Sinne von Motivation und Schülergerechtigkeit bewerten zu können. Daher ist es schon der richtige Weg, auch im Gymnasium in den ersten Klassen mitunter von schmerzhaft eindeutigen Ziffernnoten abzusehen, weil man im Punkte-System einen anderen Spielraum hat und Leistung schon anders darstellen kann.
Der am häufigsten genannte Kritikpunkt ist, dass Noten eben nicht gerecht sind, das wissen wir alle, das haben wir auch so erlebt. Das Punkte-System bietet schon eine größere Transparenz und irgendwo auch mehr Gerechtigkeit. Dabei darf man nicht außer Acht lassen, dass es eigentlich um viel mehr geht. Es geht nämlich darum, in den Schulen eine
bessere Lernkultur einziehen zu lassen, mit mehr Motivation für das Lernen, um nachhaltiges Lernen zu erzeugen und endlich von dieser unsäglichen „Teaching to the test“-Mentalität wegzukommen, der man sich, wenn man zurückdenkt, niemals entziehen konnte, wie man es heute auch bei unseren Kindern immer wieder sieht. Die Forderung nach einer neuen Bewertungskultur ist also mehr als nachvollziehbar und richtet den Blick stärker auf individuelle Lernentwicklungsprozesse.
Nun darf man sich aber der Illusion nicht hingeben das tue ich auch nicht -, ganz auf Noten verzichten zu können. Das wissen wir auch, dafür gibt es bei Eltern, Schülern, Lehrern und auch bei zukünftigen Arbeitgebern wohl noch lange keine Akzeptanz. Viele Blogs und Interviews zeigen, dass Schülerinnen und Schüler dringend in diese Debatte einbezogen werden müssen und das auch absolut wollen. Die Mischung macht es nämlich, das sagen und schreiben eben viele, sprich Noten und alternative Formen der Leistungsbewertung in der Schule. Dann würde Leistungsfeststellung weniger ausgrenzen, weniger beschämen und auch nicht zu früh festlegen, sagen die Schüler. Ich meine, das muss man ernst nehmen, darum geht es nämlich wirklich.
Herr Kollege Kessler, Sie haben recht, wenn Sie formulieren, dass ein angepasstes Notensystem in Gemeinschaftsschule und Gymnasium die Vergleichbarkeit und die Durchlässigkeit fördert. Das wäre nach dem Kompromiss zur Funktionsstellenstruktur ein weiterer kleiner Schritt in Richtung Gleichwertigkeit der beiden Säulen, dem die Große Koalition, finde ich, heute zustimmen müsste. Wenn das Thema Gleichwertigkeit im Betreff eines Antrages steht, geht es aber auch um viel mehr. Es geht darum, echte Gleichwertigkeit der beiden Schulwege auf Augenhöhe zu erreichen. Es braucht dann einfach mehr, um wirklich von einer Gleichwertigkeit sprechen zu können, da braucht man sich nichts vorzumachen. Das Thema wird uns in dieser Wahlperiode sicherlich noch lange in der Bildungspolitik verfolgen. Ich mag diese Debatten, das bringt immer etwas, weil man damit Dinge auf den Punkt bringen kann, die im Argen liegen.
Wir wissen alle, dass die Rahmenbedingungen am Gymnasium verbessert werden müssen. Ich nenne das Stichwort Inklusion; sie ist nämlich nicht nur Sache der Grund- und Gemeinschaftsschulen. Die Gemeinschaftsschulen wiederum brauchen echte Planungssicherheit mit klaren verbindlichen Aussagen zur Oberstufenkooperation. Das habe ich hier schon häufiger gesagt, die Eltern wollen mit ihrer Anmeldung an einer Gemeinschaftsschule zum Beispiel wissen, wie und wo die Oberstufe funktioniert, nur dann melden sie ihr Kind dort an. Auch das sind Dinge, die zum Thema Gleichwertigkeit genannt werden
Die grundsätzliche Richtung in dem ganzen Themenkomplex, in die es gehen müsste, kann deshalb nicht auf ein Punkte-System reduziert werden. Die Entwicklung muss vielmehr in einer anderen nachhaltigeren und auch gerechteren Feststellung von Schülerleistungen liegen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine lieben Damen und Herren Abgeordnete! Auch wir PIRATEN haben natürlich den Gleichwertigkeitswunsch dieser zwei Säulen, wobei man sagen muss, dass zu einer richtigen Gleichwertigkeit natürlich viel mehr gehört als ein einheitliches Notensystem. Aber im vorliegenden Antrag geht es nun mal um das einheitliche Notensystem. Deshalb werde ich mich jetzt auch nur darauf beziehen.
Es ist ungefähr acht Jahre her, als ich selbst von der gymnasialen Mittelstufe in die Oberstufe gekommen bin. Ich bin dann genau mit diesem Thema konfrontiert worden. Vorher hatte ich das sehr einfache Notensystem von eins (sehr gut) bis sechs (ungenü- gend), und auf einmal stand ich vor dem 15-PunkteSystem. Mein erster Gedanke war: Was ist denn das für ein Scheiß? Da hat man sich die ganze Zeit an ein Notensystem gewöhnt, und dann kommt auf einmal ein anders Notensystem.
Klar, nach kurzer Zeit sind einem dann auch als Schüler die Vorteile aufgefallen. Es waren Tendenzen auf den Zeugnissen erkennbar. Früher hatte man einfach nur ein Befriedigend auf dem Zeugnis stehen, jetzt konnte man von 09 bis 07 bewertet werden. Man hat sehr schön gesehen, ob man sich verbessert oder ob man sich verschlechtert hat. Es gibt natürlich noch weitere Vorteile - die wurden eben schon genannt -, zum Beispiel die Vergleichbarkeit der Schulsysteme, die bei uns wichtig ist. Auch war es für Wechsler von einem in ein anders Schulsystem einfacher zu sehen, wo man überhaupt steht, ob man sich im Verhältnis zum vorherigen Schulsystem verbessert oder verschlechtert hat, ob man mit einem anderen Schulsystem doch besser klarkommt. Auch das ist ein Vorteil, den man nicht außer Acht lassen darf. Die einheitliche Regelung macht eigentlich nicht nur Sinn, sie ist vielmehr sogar die logische Schlussfolgerung, wenn man ein gleichwertiges Zwei-Säulen-Modell aufrechterhalten will.
Es wurde eben angesprochen - das ist nicht mehr ganz Teil des Antrages -, das 15-Punkte-System auch auf die Berufsschulen auszuweiten, weil es auch dort Sinn machen würde. Ob die klassischen Noten sinnvoll sind oder nicht, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Wir PIRATEN sind auch eher für die individuellere Bewertung, vor allem im Grundschulbereich.
Die Diskussion, die jetzt geführt wird - deshalb ist es wichtig, dass wir sie führen -, gehört auch in den Bildungsausschuss; wir PIRATEN stimmen dem Antrag zu. Aber die Mehrheitsverhältnisse im Parlament sind anders und daher wird die nötige Mehrheit wahrscheinlich nicht erreicht, um den Antrag anzunehmen. Die Diskussion gehört aber auf jeden Fall in den Ausschuss zusammen mit Lehrern, mit den Schüler- und Elternverbänden. Ich bin mir sicher, dass zum Thema Benotungssystem an Schulen, sei es an den weiterführenden Schulen, an Grundschulen oder Berufsschulen, noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass sich hier noch einiges verändert.
Obwohl ich glaube, dass der Antrag abgelehnt wird, bitte ich dennoch um Zustimmung. Ansonsten freue ich mich auf eine schöne Anhörung im Ausschuss. Ich bin mir sicher, dass wir die noch in diesem Jahr haben werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.