Protokoll der Sitzung vom 19.03.2014

(Beifall von B 90/GRÜNE und den PIRATEN.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Dr. Magnus Jung von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Ulrich, ich habe mir extra noch einige Minuten an Redezeit aufgespart, weil ich mir schon dachte, dass es nach Ihrem Beitrag notwendig sein würde, das eine oder andere hier richtigzustellen. Sie haben behauptet, es gebe Rückschritte, weil wir Dinge noch mal einführen würden, die aufgrund des Gesetzentwurfes von Jamaika schon verboten gewesen wären. Ich darf Ihnen mitteilen: Der Gesetzentwurf von Jamaika hat diesen Landtag nie erreicht.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und von der LINKEN. - Zuruf von der SPD: So ist es! - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Was hat das mit der Sache zu tun?)

Weil wir uns daran messen lassen müssen, was wir tatsächlich getan haben und was wir deshalb zu verantworten haben, und nicht an dem, was wir gerne getan hätten, aber nicht hinbekommen haben. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf im Vergleich zum bislang geltenden Gesetz gerade unter tierschutzrechtlichen Aspekten ein erheblicher Fortschritt. Sie haben in Ihrer Regierungszeit unterm Strich keinen einzigen Fortschritt hinbekommen. Das macht politischen Erfolg aus: Ob man etwas hinbekommen hat, und nicht, ob man vielleicht etwas gewollt hat, wofür man am Ende aber keine Mehrheit bekommen hat. Das ist nämlich das Wesen von Politik.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Auch das ist falsch!)

Zum Zweiten versuchen Sie den Eindruck zu erwecken, als sei dieses Gesetz im Wesentlichen von der VJS geschrieben worden, es sei ein VJS-Gesetz.

(Weitere Zurufe des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Sie sehen ja, dass ich nicht belle, sondern dass ich ganz gelassen hier stehe. Ich rate Ihnen diese Gelassenheit im Übrigen auch einmal an. - Zum Thema geheime Kommandosache. Ich bin gerne bereit, einmal in der Fraktion zusammenstellen zu lassen, was über Sie alles in den letzten Jahren in der Zeitung gestanden hat. Dann würde ich gerne in der nächsten Plenarsitzung mit Ihnen darüber reden, ob die Tatsache, dass irgendjemand gesagt hat, dies und jenes habe in der Zeitung gestanden, ein Beleg dafür ist, dass dies stimmt oder nicht stimmt.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Der Beleg ist das, was Sie heute verabschieden.)

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Nach meiner Erfahrung gibt es Dinge in der Zeitung, die stimmen, und es gibt Dinge in der Zeitung, die nicht stimmen. Das ist auch in Ordnung in einem Land, in dem jeder seine Meinung äußern kann, ob sie stimmt oder ob sie nicht stimmt. Die Meinung von Herrn Schmitt stimmt nun mal nicht. Er hat vielleicht auch an anderen Stellen nicht immer alles mitbekommen, was diesen Gesetzentwurf und seine Genese betrifft. Deshalb sollten Sie sich nicht auf den stützen, um irgendeine Legende hier zu stricken, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat.

Wir haben mit allen Verbänden in alle Richtungen mehrfach intensive Gespräche geführt. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, lange bevor wir den Gesetzentwurf eingebracht haben. Wir haben auch nach den Anhörungen immer wieder mit den unterschiedlichen Verbänden gesprochen. Von daher wussten wir auch sehr früh von den Wünschen und Interessenlagen an verschiedenen Punkten. Und deshalb können wir auch zufrieden feststellen, dass wir sehr viele Anregungen von unterschiedlichen Seiten am Ende in diesen Gesetzentwurf einfließen lassen konnten.

Einen Leinenzwang für Spaziergänger - ich möchte das klarstellen - werden wir selbstverständlich nicht einführen. Wir führen noch nicht einmal den Leinenzwang für Hunde ein. Wir sagen vielmehr, Hunde müssen sich auf den Wegen bewegen. Wenn die Herrchen oder Frauchen dafür sorgen, dass es ohne Leine geht, dann können die das auch ohne Leine machen, auch in der Brut- und Setzzeit. Nur wenn die Leine dafür notwendig ist, wird sie angewandt werden müssen, denn es geht nicht um Leine ja oder nein, sondern es geht darum, dass die Hunde in der Brut- und Setzzeit nicht in die Gelege laufen und dort irgendeinen Schaden anrichten.

Herr Kollege Ulrich, das sind Dinge, die Sie einfach zur Kenntnis nehmen müssen. Es ist nicht sinnvoll, hier irgendwelche Legenden zu stricken. Wir haben pragmatisch gehandelt. Wir haben ergebnisorientiert gehandelt. Deshalb ist das auch ein gutes Gesetz geworden. Sie haben keines hingekriegt. - Danke schön.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Minister für Justiz, Umwelt und Verbraucherschutz Reinhold Jost.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will am heutigen Tag einige Bemerkungen und Zusammenfassungen bezüglich dessen, was seit der Einbringung des Gesetzes, der Anhörung und der Auswertung und insbesondere der

heutigen Debatte zum Jagdgesetz zum Tragen gekommen ist, bewerten und richtigstellen. Es ist eben schon darauf hingewiesen worden, dass die Ausgangslage eine war, die nicht in erster Linie darauf abgestellt hat, irgendwelche Befindlichkeiten von irgendwelchen Interessengruppen zu bedienen, sondern dass wir insbesondere seit dem Jahr 2006 eine Jagdgesetzgebung haben, die aufgrund äußerer Umstände, beispielsweise der Föderalismusreform von Bund und Ländern, einen gewissen Anpassungsrückstand hatte. Ich will darauf hinweisen, dass seit dieser Zeit der Tierschutz Eingang in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gefunden hat, dass es in der Frage der Einstellung zu Haustieren, dem Umgang mit der Natur und der Bedeutung von Naherholung und Tourismus in der freien Landschaft Auswirkungen auf die Jagdausübung gegeben hat. Diese fanden in der geltenden und seit 2006 nicht mehr geänderten Fassung keine Berücksichtigung.

Hinzu kamen geänderte Einstellungen zur naturnahen Waldwirtschaft, denen nicht ausreichend Rechnung getragen wurde, genauso wie Wildschadensberichte und dargelegte Probleme mit Wildverbiss, aber auch von der Landwirtschaft beklagte Defizite bei der Jagd, insbesondere bei der Problematik von zu hohen Schwarzwildbeständen. Das alles sind Reformstaus gewesen, denen von der vormaligen Landesregierung nicht Rechnung getragen werden konnte. Ich sage es noch einmal, damit es klar ist und richtiggestellt wird, was hier eben vom Kollegen Ulrich falsch verbreitet wurde: Es gab keinen Gesetzentwurf, mit dem sich der damalige Landtag hat auseinandersetzen können. Deswegen war es falsch, was Sie eben gesagt haben, dass man das schon damals als geeint in diesem Hause dargestellt habe.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das habe ich nicht gesagt. - Sprechen.)

Das war genau das, was Sie gesagt haben. Kollege Ulrich, ich empfehle Ihnen, wenn Sie einer entsprechenden Prüfung nähertreten wollen, lesen Sie das, was Sie gesagt haben. Dort hat sich nämlich genau das niedergeschlagen: In diesem Haus hat sich niemand mit einem Gesetzentwurf von Jamaika zum Thema Jagd auseinandergesetzt. Es gab ihn nicht.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) tritt ans Saalmikrofon.)

Kollege Ulrich, ich will Ihnen ein Zweites sagen - Sie können sich ruhig setzen. Es gab auch keinen geeinten Entwurf. Ich kann mich nämlich noch sehr gut daran erinnern, genauso wie beispielsweise der Kollege Heinrich oder andere, beispielsweise von der FDP, die sich damals auf Kreisjägerveranstaltungen haben mit der Kritik auseinandersetzen müssen. Das war, um es auf Saarländisch auszu

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

drücken, ganz große Haue, die dort gegenüber den Jamaika-Vertretern zum Ausdruck gebracht wurde. So viel zum Thema „geeinter Entwurf“. Nichts war geeint! Das Einzige, was Sie erreicht hatten, war ein tiefer Graben zwischen den Beteiligten. Der wirkt bis heute nach. Das ist das einzige Ergebnis Ihrer ideologischen Haltung zum Thema Jagd.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass es eben nicht so ist, dass wir eine Gruppe bevorzugt hätten. Wie anders ist es zu erklären, dass wir hier etwa 1.500 Jägerinnen und Jäger in einer Demonstration vor dem Landtag hatten, die ihren Unmut zum Ausdruck gebracht haben? Ich finde es schon ein starkes Stück, wenn Sie denen, die ihr Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen, das absprechen. Das zeigt die Geisteshaltung, die Sie haben. Ihnen geht es nicht im Geringsten um die Lösung eines Problems. Ihnen geht es um pure Ideologie und die Vertiefung von Gräben, die wir mit diesem Gesetzentwurf gegenüber allen letztendlich wieder zuschütten wollen und auch müssen, damit nicht das zum Tragen kommt, was Sie wollen, nämlich dass man Gruppen gegeneinander ausspielt. Das machen wir nicht mit. Deswegen auch dieser Gesetzentwurf.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Ul- rich (B 90/GRÜNE) : Sie trauen sich nicht, Zwischenfragen zu beantworten. Sie sollten ein bisschen kürzertreten mit solchen Argumenten.)

Wenn man kürzertreten sollte, dann mit Falschaussagen und Verdrehungen von Sachverhalten! Da könnten Sie sich an die Nase fassen, die Sie in Ihrem Gesicht tragen, Herr Kollege Ulrich. Nein, ich habe keine Angst vor dem Argument. Das Problem, das ich habe, ist, dass Sie schlicht und einfach kein Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung haben. Das ist doch das Problem, dass hier zugrunde liegt!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Sie leben doch geradezu von diesem vergifteten Klima! Das ist das, was Sie wollen: Sie spielen Interessengruppen gegeneinander aus. Genau das mache ich nicht mit!

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Ach, Kollege Ulrich. Wissen Sie -

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Der Chefbrunnenvergifter steht am Rednerpult. - Lautes Sprechen und Zurufe: Oh! Jetzt reicht’s aber!)

Also jetzt reicht es wirklich. Das ist ein Verstoß gegen § 71 Landtagsgesetz. Ich rufe Sie zur Ordnung. Das geht echt nicht, Herr Ulrich.

Das ist ein weiteres Beispiel, wenn man anderen Brunnenvergiftung oder Giftmischerei vorwirft, aber sich selber nicht mit unflätigen Beschimpfungen zurückhalten kann. Das spricht für sich. Das ist in diesem Hause aber bekannt. Das trägt auch einen Namen, nämlich Ihren. Deswegen wissen Sie, dass ich Sie auch in dieser Frage nicht mehr ernst nehme.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anpassungsrückstände bei Tierschutz, Naturschutz, Naherholung, Waldwirtschaft und Landwirtschaft waren die Gründe, warum wir diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Wir wollten dabei den bekannten Interessenlagen der unterschiedlichen Verbände entgegenkommen, ihre Argumente gewichten und nach einer entsprechenden Auswertung Entscheidungen fällen. Es waren Entscheidungen, die nicht einfach waren und sind, weil die Interessenlagen der beteiligten Verbände - das ist eben schon von Frau Maurer gesagt worden - unterschiedlicher nicht sein konnten. Sie haben gesagt, es wäre ein Unterschied wie Nordpol zu Südpol. Es gibt Verbände, die die Jagd völlig ablehnen. Es gibt Naturschutzverbände, die sagen, man sollte die Jagd auf ganz wenige Arten beschränken, und zumindest einige Jäger fordern, dass sie möglichst die alleinige Zuständigkeit für die wild lebenden Tieren haben und dass ihnen nicht von anderen reingeredet werden kann. Ich sage, ja, das ist ein schwieriger Spagat, allen drei gerecht zu werden. Das konnten wir nicht! Ich sage aber ganz bewusst, das wollten wir auch nicht, weil wir in dieser Frage nicht von Ideologie, sondern vom gesunden Menschenverstand und Praktikabilität geleitet werden. Es ist den Herausforderungen geschuldet, die uns die Gesellschaft vorgibt. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf - wie ich finde - gut gelungen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

In diesem Zusammenhang sagen wir, wir müssen dieses Klima der Auseinandersetzung und der Unversöhnlichkeit - dieses Gegeneinander und Übereinander - wieder zusammenbringen, hin zu einer gemeinsamen Überzeugung, dass jeder, der seine Argumente vorbringt und seine Interessenlagen vertritt, dies tun kann, ohne dass man ihm die Redlichkeit in Abrede stellt. Genau diesen Vorgang haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten feststellen können. Da wurde dem einen oder anderen das Recht abgesprochen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Wir als Parlament wurden in teilweise schon sehr grenzwertiger Art aufgefordert, sowohl zur einen als auch zur anderen Vorgehensweise unsere Hand nicht zu erheben oder zuzustimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen, die Tatsache, dass wir uns der Diskussion gestellt haben und dass wir als Parlament uns in ei

(Minister Jost)

ner wirklich über den ganzen Tag gehenden Anhörung mit allen Facetten und Interessenlagen auseinandergesetzt haben, zeigt, dass wir die Interessen ernst nehmen, auch wenn wir sie vielleicht an der einen oder anderen Stelle anders gewichten, als das der eine oder andere haben will. Aber wir haben das in der Überzeugung getan, dass wir damit letztendlich dem Gesetz Rechnung tragen. Das ist das Entscheidende, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Frage, was wir geändert haben im Bereich des Tierschutzes, des Naturschutzes und anderer Regelungstatbestände, ist eben schon mehrfach erschöpfend beantwortet worden. Ich will nur an einem Punkt noch einmal deutlich machen, dass wir es in diesem Zusammenhang auch geschafft haben, neue Initiativen mit ins Boot zu holen, auch neue Ansätze umzusetzen, die im Rahmen des Verfahrens aufgetaucht sind.

Frau Maurer, Entschuldigung, wenn ich das so deutlich anspreche: Sie haben davon gesprochen, dass wir die Formalien ein bisschen verbogen hätten, weil wir Dinge geregelt hätten, die im Einbringungsentwurf nicht aufgeführt waren. Das ist ein etwas eigentümliches Verfassungsverständnis, ein eigentümliches Verständnis von Gesetzgebungsverfahren. Vielleicht lassen Sie sich das noch einmal erläutern, oder diejenigen, die Ihnen das gesagt haben, sollen sich das noch mal genauer ankucken. Ich denke, das ist das Letzte, was man uns in dieser Frage vorwerfen kann, dass wir irgendetwas „gebogen“ hätten oder die Formalien hin und her geschoben oder uns auf nicht verfassungsmäßigen Boden bewegt hätten. Das ist doch etwas weit hergeholt. Deswegen darf ich Sie bitten, das noch mal zu überprüfen, denn das hält einer Prüfung wahrlich nicht stand, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Abg. Maurer (PIRATEN) : Das waren Juristen, die das gesagt haben.)

Eines dieser zusätzlich aufgenommenen Dinge ist, dass wir uns für die Einführung eines Beirats für die Jägerprüfung zusammen mit den Jagdschulen geöffnet haben. Man wirft dem VJS immer wieder vor, dass er so große Vollmachten und Verantwortlichkeiten hat. Dies ist der Fall, weil er eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, und das ist eben das Wesen dieser Körperschaft. Es ist auch dem Beitrag des VJS zu verdanken, dass wir diese Öffnung hinbekommen haben, dass im Beirat mit den Jagdschulen dafür gesorgt werden kann, dass noch mehr Qualität in die Jagdausbildung kommt, dass Dinge in diese Ausbildung aufgenommen werden, die es bisher nicht gab. Auch deswegen haben wir uns in diesem Zusammenhang anderen Argumenten geöffnet, die in dieser Frage beispielsweise von den Jagd

schulen kamen. Auch da befinden wir uns meiner Auffassung nach auf dem richtigen Weg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den kommenden Jahren wird diese Debatte weiterhin geprägt sein, wie ich hoffe, von konstruktiver Kritik in der Sache und vor allen Dingen von Dialog mit den entsprechenden Verbänden. Vieles von dem, was wir jetzt geregelt haben, werden wir uns noch mal genauer ankucken und evaluieren. Wir werden auch an der ein oder anderen Stelle, wenn wir der Auffassung sind, dass nachgesteuert werden muss, uns auch nicht zu schade sein, diese Nachsteuerung vorzunehmen. Ich bin mir absolut sicher, dass wir es mit den Regelungen, die wir getroffen haben, schaffen werden, die aufgetretenen Gräben zuzuschütten und wieder ein gewisses Aufeinanderzugehen zu erreichen. Dieses Mehr an Tier- und Naturschutz, dieses Mehr an Effizienz auch in der Jagdausübung, dieses Mehr an Waldschutz, dieses Mehr an Belangen der Bevölkerung, denen wir damit Rechnung tragen, ist durch dieses Jagdgesetz, so finde ich, ordentlich auf den Weg gebracht worden.

Es ist eben nicht so, wie der ein oder andere immer noch verbreitet, obwohl er weiß, was wir hier regeln, dass wir weiterhin Haustiere abschießen lassen wollen. Das ist Quatsch, das ist Unsinn! Genau das Gegenteil stellen wir sicher. Es ist Quatsch und Unsinn, wenn man behauptet, es gebe eine Anleinpflicht für Hunde in Wald und Flur. Auch das stimmt so nicht! Es ist auch nicht so, dass wir die Fuchsschonzeiten aufgehoben hätten. Wir haben eine Lockerung, das ist wohl wahr, aber es gibt weiterhin Schonzeiten, in denen der Fuchs nicht gejagt werden darf. Ich sage ganz deutlich: Wir brauchen uns für dieses Gesetz nicht zu schämen. Wir haben einen Entwurf eingebracht, in dem auch im Rahmen der Anhörungen vorgebrachte gute Argumente Niederschlag gefunden haben.