Bei der Frage der Grünschnittverwertung darf ich darauf hinweisen, dass der Vertreter der Stadt Saarbrücken mit der derzeitigen Regelung mehr als zufrieden ist, im Übrigen auch ein Kollege von Ihnen, Thomas Kruse von der Stadtratsfraktion. Er hat nämlich eine Pressemitteilung herausgegeben - ich darf zitieren mit Ihrer Erlaubnis -, in der er sagt: „Die geplante Verlagerung der Zuständigkeit für die Grünschnittentsorgung von den Kommunen auf den EVS macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn. Wir haben mit unserer Kompostieranlage in Gersweiler sowie mit langjährigen Partnern hervorragende Erfahrungen gemacht. Der Grünschnitt wird kostengünstig und zuverlässig in Eigenregie entsorgt. (…) Es wäre töricht, diese gut funktionierenden Strukturen zu zerstören und durch ein teureres neues System zu ersetzen.“ Dann sagen Sie, es gäbe keinen Beratungsbedarf. Das dürfen Sie Ihren eigenen Kollegen einmal beibringen, Herr Jung!
Insbesondere haben wir die Eile reklamiert, mit der dieser Gesetzentwurf regelrecht durchgereicht werden soll. Bisher konnte mir zumindest keiner einen einzigen vernünftigen Grund nennen, weshalb nicht mit allen Beteiligten ausführlich beraten werden sollte. Auf diese Antwort warte ich heute noch. Wir wollen uns nun wirklich nicht an allen Spekulationen beteiligen, weshalb diese Eile überhaupt gegeben ist. Aber Sie müssen zugeben, dass dies alles einen komischen Beigeschmack hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema EVS beschäftigt uns schon lange und gewiss nicht, weil beim EVS alles so schön rundläuft. Das wissen wir alle zur Genüge. Seit ich im Umweltausschuss bin, gab es immer wieder Probleme und heftige Kritik. Wir haben gerade in der Ausschussarbeit das Thema intensiv begleitet und immer wieder die Forderung auf Transparenz und eine breite Beteiligung gestellt. Wie Sie wissen, gab es auch die Resolution im Landtag vom 22.05.2012, in der der EVS aufgefordert wurde, die Wirtschaftlichkeit des Handelns im Abfallbereich zu überprüfen und alle möglichen Einsparpotenziale zur Stabilisierung der Gebühren aufzuzeigen. War das populistisch von uns allen? Was
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das, was uns jetzt vorliegt, hat nichts mit Transparenz, nichts mit Kontrolle, nichts mit Wirtschaftlichkeit oder Mitspracherecht zu tun. Nein, im Gegenteil, Ratsmitglieder werden noch eingeschränkt in ihren Möglichkeiten. Das können Sie mit uns nicht machen. Wir werden dem nicht zustimmen, auf gar keinen Fall. Wir wollen an diesen alten, bewährten demokratischen Strukturen festhalten. Da können Sie bei uns im Kopf auch nichts ändern. Ich frage mich inzwischen auch, warum vor dem Hintergrund des Nachweises des wirtschaftlichen Handelns keine betriebswirtschaftlichen Zahlen vorgelegt werden. Wie wir gehört haben, gibt es seit 12 Jahren keine Prüfung. Warum ist das so?
Ich habe nichts gesehen. Wie ich schon ausführte, hat der EVS nach eigenen Angaben seine Gebührensatzung mit Hilfe der INFA GmbH erstellt. Es wäre ein Leichtes gewesen, mit diesem Unternehmen auch die Zusammenarbeit für Kennzahlenvergleiche zu suchen, weil dieses Unternehmen - hören Sie gut zu! - seit 1997 Benchmarking-Projekte anbietet. Das wurde nicht gemacht. Warum? Müssen wir nun davon ausgehen, dass diese Transparenz ganz einfach nicht gewollt ist? Oder was können Sie mir dazu sagen? Neben den betriebswirtschaftlichen Zahlen haben wir auch -
Diese Fragen habe ich Ihnen im letzten Plenum vorgetragen. Ich habe auch verlangt, was ich Ihnen jetzt sage. Ich habe die Vorlage der kompletten Gutachten von IZES und IFAS in voller Länge reklamiert. Ich habe ein Biomüllkonzept reklamiert, ich habe eine Wirtschaftlichkeitsberechnung reklamiert, die Risikobewertung im Hinblick auf die Kostenentwicklung bei sich änderndem Verbraucherverhalten und der demografischen Entwicklung. Das können Sie gerne nachlesen.
In vier Wochen ist von alledem nichts auf den Tisch gekommen, gar nichts. Diese Vorgehensweise ist für uns skandalös. Deshalb werden wir uns heute bei der Abstimmung ebenfalls enthalten. Wir werden besser gesagt nicht teilnehmen. Gleichzeitig haben wir uns dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angeschlossen, weil wir der Meinung sind, dass nur mit diesem Antrag, mit diesen formulierten Rahmenbedingungen eine ökologische, effiziente und kostengünstige Abfallentsorgung geschaffen werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen in dieser Frage auch in der Verantwortung gegenüber unseren Bürgern. Ich darf Sie da an den § 4 des EVSG erinnern. Wir haben eine ganz besondere Verantwortung, Sie so gut wie wir. Bis jetzt konnte uns nicht dargelegt werden, dass ein Maximum an Effizienz und Sparsamkeit erreicht wurde. Deshalb können wir uns Ihrer Sache nicht anschließen, auf gar keinen Fall, und bitten um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag. - Vielen Dank.
Danke schön, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Günter Heinrich von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Kessler, vom Durchpeitschen im Schweinsgalopp kann bei diesem Gesetz keine Rede sein.
(Abg. Neyses (PIRATEN) : N - e - i - n ! - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE): Nein! Wo beginnt denn der Schweinsgalopp?)
Wir beschäftigen uns seit eineinhalb Jahren mit dieser Thematik. Ich gebe ja zu, es war ein enges Zeitfenster von der Einbringung des Gesetzes bis zur Verabschiedung heute. Aber das war nicht nur ein enges Zeitfenster für die Oppositionsfraktionen, das gilt in gleicher Weise für die Koalitionsfraktionen. Das gilt in gleicher Weise für das Ministerium und seine Beamten, die an diesem Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren. Es ist ein hoher Anspruch, dieses Gesetz durchzubringen, weil in der zweiten Legislaturhälfte im EVS Entscheidungen anstehen. Es ist der legitime Anspruch der Großen Koalition, dass diese Entscheidungen auf der Grundlage dieses Gesetzes stattfinden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn hier moniert wird, es seien nur zwei Tage zwischen der Anhörung und der Abstimmung im Ausschuss vergangen, dann ist das von der Zeitfolge her richtig. Aber es hat genügend Gelegenheit bestanden, sich vorzubereiten, denn das, was in dem Ausschuss an Stellungnahmen vorgetragen worden ist, hat den Ausschussmitgliedern in Schriftform bereits vorgelegen. Wenn man es gewollt hätte, hätte man sich auf die Ausschusssitzung entsprechend vorbereiten können.
Herr Kollege Kessler, wenn Sie hier von einem Bürgermeisterversorgungsgesetz sprechen, dann ist das eine böswillige Unterstellung. Ich glaube, das ist dem Niveau, das ich ansonsten von Ihnen kenne, wirklich abträglich. Wenn Sie von 1 Milliarde Schulden beim EVS sprechen, dann ist es legitim, rech
tens und richtig und auch der Wahrheit entsprechend, wenn Sie zumindest einmal erwähnen, dass dieser 1 Milliarde Euro Schulden auch Werte gegenüberstehen.
Frau Kollegin Ensch-Engel, Sie haben eben ausgeführt, wie gut die Versorgung in Ihrer Kommune funktioniert. Ich stelle ausdrücklich fest, dass es diese Kommunen gibt. Aber wir haben hier einen Gesetzentwurf vorliegen, der erlassen werden muss, weil es Rechtsvorschriften gibt, die die Kommunen dazu zwingen, ihre Entsorgungsanlagen, die in vielen Fällen überhaupt nicht rechtskonform gestaltet sind, auf einen rechtlichen Stand zu bringen, der legal ist. Das bedeutet für die Kommunen, dass sie Investitionen im hohen sechsstelligen Bereich tätigen müssen. Dazu sind die Kommunen heute bei Weitem nicht mehr in der Lage.
Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Kollege Heinrich, habe ich Sie eben richtig verstanden? Sie haben gesagt: Im Herbst wird kein Bürgermeister, der zufällig das Parteibuch der SPD oder der CDU hat, auf diesen Posten folgen?
Herr Kollege Ulrich, das ist eine rein rhetorische Frage. Ich sage Ihnen aber ausdrücklich in Bezug auf die Bürgermeister, das ist meine persönliche Erfahrung: Im Kreise der Verbandsversammlung gibt es Bürgermeister, die sich ausgesprochen intensiv mit dem EVS beschäftigt haben und die durchaus die Kompetenz hätten, einen Geschäftsführerposten zu besetzen. Das wird eine Frage und eine Entscheidung sein, die die Verbandsversammlung zu treffen hat. Die werden wir nicht treffen, das haben andere zu tun. Das wird - davon können Sie ausgehen - in einem rechtlich einwandfreien Verfahren stattfinden.
Ich gehe hier nicht auf Ihre Vermutungen ein, das wäre ja reine Spekulation. - Es besteht der ausdrückliche Wunsch der Mehrheit der saarländischen Kommunen, dass wir dieses Gesetz heute so verab
Meine Damen und Herren, ich möchte auf den Gesetzentwurf nicht weiter eingehen. Ich beziehe mich jetzt auf die Äußerungen des Kollegen Jung und möchte noch einiges zu dem Antrag der Oppositionsfraktionen sagen. Was Sie kritisieren und von der Landesregierung jetzt fordern, da galt zwei Jahre lang „Still ruht der See“, als nämlich das Umweltministerium mit einer grünen Umweltministerin besetzt war. Warum jetzt heute diese Kritik, und warum in den vergangenen zweieinhalb Jahren nicht? Diese Frage stelle ich mir, sehr geehrter Herr Kollege.
Wenn Sie in Ihrem Antrag von der „Verpflichtung des EVS zur Herstellung von Gebühren- und Kostentransparenz“ schreiben, so räume ich ja ein, auch selbst schon Kritik dieser Art gegenüber dem EVS geübt zu haben. Aber man muss doch Folgendes feststellen. Es gibt kaum eine öffentlich-rechtliche Körperschaft vergleichbarer Größe, die von sich aus die Transparenz herstellt. Wir haben den Wirtschaftsprüfungsbericht der PwC, der die Gebührenstrukturen beschreibt und wo auch die Handlungsfelder zur Kostendeckung und dergleichen benannt sind. Einen solchen Bericht, lieber Kollege Ulrich, muss man sich auch einmal zu Gemüte führen, den muss man auch mal zur Kenntnis nehmen.
Wir haben die Regionalkonferenzen, die sicherlich auch aufgrund der Kritik gegenüber dem EVS entstanden sind. Aber wenn Regionalkonferenzen stattfinden, muss man auch mal hingehen und nachfragen. Da sind Sie wirklich im Defizit, lieber Kollege. Sich dann hier hinstellen und pauschal Kritik üben, das ist einfach nicht fair.
Sie fordern in Ihrem Antrag die externe Kontrolle der Wirtschaftlichkeit des EVS und seiner Tochtergesellschaften durch den Rechnungshof. Das ist eine Forderung, die man erheben kann. Grundsätzlich unterliegt der EVS nicht der Kontrolle des Rechnungshofes. Da müssen Sie sich mal mit der Aufgabenstruktur des Rechnungshofes beschäftigen. Wir haben hier eine Kontrolle. Es findet quartalsmäßig ein Jour fixe im Umweltministerium statt mit dem Staatssekretär, mit der Rechtsaufsicht. Es gibt im EVS-Gesetz heute den § 13 Abs. 3, der die Wirtschaftlichkeit und das Rechnungswesen regelt. Dieser Paragraf bezieht sich auf die Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Einrichtungen mit Sonderrechten in der jeweils geltenden Fassung. In dieser Verordnung wird Bezug genommen auf § 124 KSVG. Wenn Sie nachlesen, dann heißt es dort, dass Abschlussprüfer auch Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein können. Davon hat der EVS Gebrauch gemacht. Und die Prüfung erstreckt sich auf den Jah
resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, des Lageberichts, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Dann muss ich fragen, wer oder was ist der EVS. Der EVS ist ja kein Gebilde, das einfach so im Raum steht. Der EVS, das sind die saarländischen Städte und Gemeinden. In der Anhörung wurden von Verbänden teilweise Forderungen erhoben, die in gravierender Weise die kommunale Selbstverwaltung außen vor lassen. Auch das ist beim Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Wir wollen ein Gesetz erlassen, das juristisch stichhaltig ist.
Sie schreiben von der „Verpflichtung des EVS zur vorausschauenden Gebührenkalkulation“. Gebührenkalkulation und ihre voraussichtliche Entwicklung ist Bestandteil des Wirtschaftsprüfungsberichts der PwC, der in Regionalkonferenzen in der Vergangenheit offengelegt worden ist und der auch künftig offengelegt wird. Das sind schöne PowerPoint-Präsentationen, die auf den Regionalkonferenzen präsentiert werden. Nur, mit denen muss man sich dann auch mal beschäftigen und auseinandersetzen. Das haben Sie leider nicht getan.
Sie fordern pauschal und abstrakt die Beseitigung ineffizienter Strukturen. Das ist abstrakte Kritik ohne jeden fundamentalen inhaltlichen Ansatz. Wenn man Kritik am EVS übt, muss man sich auch mit dem auseinandersetzen, was beim EVS positiv läuft. Der EVS hat im Abwasserbereich eine Kostenstruktur, die 25 Prozent unter dem Benchmark der Deutschen Vereinigung der Wasser- und Abwasserwirtschaft liegt - also positiv. Im Bereich der Abfallbeseitigung ist eine ausgesprochen flache Struktur gegeben. Das gesamte Einsammeln und Befördern wird durch Los an private Dritte vergeben - auch dass eine Forderung, die gegenüber dem EVS allseits erhoben worden ist.
Dann muss man sich auch einmal die Bilanz des EVS anschauen in Bezug auf das Müllaufkommen. Im Jahr 2000 hatten wir ein Müllaufkommen von 350 Kilogramm Müll pro Jahr und Bürger. Heute liegen wir bei 130 Kilogramm pro Jahr und Bürger. Ich glaube, auch das ist ein Zeichen dafür, dass die Bilanz des EVS in wesentlichen Teilen stimmt.
Auf Drängen dieses Hauses und auf Drängen der Landesregierung hat eine Strukturüberprüfung stattgefunden, die letztlich im McKinsey-Gutachten gefruchtet ist. Folge dieses Gutachtens ist, dass das Investitionsmanagement bei Kläranlagen, die wir heute fertig gebaut haben, wesentlich verbessert worden ist. Das Vertragskonstrukt beim Abfallheizkraftwerk in Neunkirchen wurde überprüft mit den heute bekannten Konsequenzen für 2016. Das Inkasso der Gebühren wurde beim EVS konzentriert,
Dann komme ich zur Kritik des Kollegen Georgi von der LINKEN. Da liest man in der Saarbrücker Zeitung: Die Regierung wäre gut beraten, die konstruktive Kritik von Opposition und Verbänden nicht einfach wegzubügeln. Wenn nichts auf dem Bügelbrett liegt, kann man auch nichts wegbügeln. Es wurde weder in der Ausschusssitzung noch sonstwo etwas Konstruktives vorgetragen. Keine Kommentare, keine Vorschläge, nichts dergleichen ist gekommen. Von daher ist das auch ein Stück weit Arbeitsverweigerung, wenn man sich hier hinstellt und sagt, die Zeit sei so knapp gewesen. Und wenn man gefordert ist, übt man sich im Nichtstun.
Liebe Frau Kollegin, das lasse ich nicht gelten. Noch etwas an die Adresse der GRÜNEN. Die Rechtsaufsicht unter dem von den GRÜNEN geführten Umweltministerium in der Jamaika-Koalition hatte ein ausgesprochen gutes Einvernehmen mit den Strukturen und mit dem EVS selbst. Auch dort ist in den vergangenen Jahren keine Kritik geübt worden. Was Sie hier abziehen, ist ein substanzloses Schauspiel, das ausschließlich Ihrer Rolle als Opposition geschuldet ist. Sie mögen zufrieden sein damit. Wir werden das Gesetz heute verabschieden mit dem bekannten Inhalt. - Herzlichen Dank.