Es gibt Bereiche, in denen es funktioniert, die wollen wir behalten, die sollen auch weiterhin ihre Möglichkeiten haben, sich einzubringen. Ich nenne als bestes Beispiel dafür die Landeshauptstadt Saarbrücken. Es ist eben vorgetragen worden, dass sich jemand darüber beschwert hätte. Denen wird nichts weggenommen. Ganz im Gegenteil, wir wollen diese Bereiche nutzen. Das soll ein kooperatives Verfahren sein, aus dem am Ende alle einen Vorteil ziehen.
Zum Thema des Verfahrens: Glaubt denn hier irgendjemand im Raum, dass diese Diskussion anders ausgegangen wäre, wenn wir uns 14 Tage mehr Zeit genommen hätten? Ich glaube das nicht. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, egal ob in drei oder in fünf Wochen, diese Anträge vorzutragen. Der Kollege Hilberer hat ja gesagt, dass Sie Ihre Abänderungsanträge in der Pipeline hatten, das war ein wörtliches Zitat. Sie haben sie nicht vorgetragen und haben sich damit im Grunde genommen aus der Diskussion ausgeklinkt. Ich bedaure das zutiefst.
Der Kollege Hilberer sagt, man hatte Abänderungsanträge in der Pipeline. Man hat sie nicht gestellt. Wir wären gespannt gewesen, wie die ausgesehen hätten. Vielleicht haben Sie damit eine Chance vertan, Ihrer eigenen Überzeugung zu Mehrheiten zu verhelfen. Auch das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Sie sagen, es sei zu EVS-lastig. Sie machen das daran fest, dass es keine externe Kontrolle gäbe, geradeso als würde die Wirtschaftlichkeit in keinerlei Weise hinterfragt, als würden die Jahresabschlüsse nicht geprüft werden. Das ist alles Unsinn. Man kann der Auffassung sein, dass man dazu ein anderes Verfahren nehmen sollte, aber dann muss man es beim Namen nennen. Ich habe das auch schon bei der Einbringung des Gesetzes gesagt: Man muss aufpassen, dass man bei aller Kritik, die an der einen oder anderen Stelle gegenüber dem EVS
Der Kollege Heinrich hat auch darauf abgestellt: Wenn man immer wieder darauf hinweist, dass der EVS 1 Milliarde Euro Schulden hat und man damit indirekt den Eindruck erweckt, als würde dort das Geld zum Fenster rausgeworfen, dann ist das eine Beleidigung und eine - wie ich finde - ziemlich hinterhältige Art und Weise im Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EVS, die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten richtig gute Arbeit geleistet haben. Der 1 Milliarde Euro Schulden stehen jede Menge Kläranlagen und Verwertungsanlagen gegenüber, auf die wir dringend angewiesen waren und sind und für die wir heute dankbar sein können, denn ansonsten gäbe es heute noch einen Dreck in der Saar und in anderen Flüssen, wie wir ihn nicht haben wollten. Deswegen haben wir dieses Geld in die Hand genommen und das war gut angelegtes Geld. Hören Sie auf, damit Schindluder zu treiben! Diese Argumentation ist mehr als schief.
Zum Thema der Verwaltungsbefugnisse, des imperativen Mandats. Ja, wir werden das einschränken. Aber wir werden es nicht dort wegnehmen, wo es hingehört und wozu es letztendlich gedacht war, nämlich zur Gestaltung der Gebührenkalkulation und des Wirtschaftsplans. Bei dieser zentralen Frage bleibt es erhalten und das ist auch richtig so. Das war, ist und bleibt auch die originäre Aufgabe, damit man in den Räten bis hoch in den EVS-Aufsichtsrat weiß, worüber man redet. Ebenso werden zusätzliche Informationsmodule zur Unterrichtung derer eingeführt, die darüber zu entscheiden haben. Das ist der entscheidende Punkt, um den es geht: Es wird dort nichts weggenommen, und das ist der zentrale Ansatz, den wir für richtig halten.
Auch dort wird eine Schieflage Ihrer Argumentation mehr als deutlich. Ich könnte das ja alles noch verstehen, wenn wir hingegangen wären und beispielsweise gesagt hätten, das sollen Beamte auf Lebenszeit werden. Das werden Beamte auf Zeit für fünf Jahre. Dazu gibt es auch noch eine Alternative, nämlich das Angestelltenverhältnis. Es ist kein Zwang, es ist eine Option, wie wir sie auch in vielen anderen Bereichen - und nicht nur im Saarland - zu Recht im Angebot haben.
Was mich am meisten ärgert: Wir stellen ja die zukünftigen Geschäftsführer nicht besser als die jetzigen, sondern wir machen das Gegenteil, und das
transparent. Wir machen es für jeden nachvollziehbar, was dort verdient wird, und zwar unabhängig von irgendwelchen Tantiemen, die dann in der Regel irgendwo „drunnergestrabbelt“ würden. Die zukünftige Geschäftsführung steht eine Besoldungsstufe unter der der jetzigen, das ist nicht nur kostensparend, das ist auch transparent und nachvollziehbar. Deshalb verstehe ich das Kleinkarierte in dieser Debatte nicht, weil wir letztlich das erfüllen, was Sie selber für richtig halten.
Ich will in diesem Zusammenhang noch mal auf die Ziele abstellen, die wir mit diesem Gesetz verfolgen. Das erste ist die Anpassung an bundespolitische Rahmenveränderungen durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das sind auch Punkte, die von den Stellungnahmen durchaus begrüßt wurden, soweit ich sie nachlesen konnte. Daraus ergeben sich Folgerungen für uns, auch in landesgesetzlichen Veränderungsnotwendigkeiten.
Wir haben als zweites Ziel die organisatorischen Rahmensetzungen zur Verbesserung der Abläufe beim EVS, über die wir eben schon geredet haben. Das waren die Hauptangriffspunkte von Ihnen.
Das dritte Ziel ist, das Thema Grünschnitt als überörtliche Aufgabe auf den EVS zu übertragen. Das sind für uns im letzten Punkt gerade die Aspekte, von denen die Kollegen Heinrich und vor allem auch Dr. Magnus Jung eben sehr deutlich gesprochen haben. Da waren wir schon seit über zwei, drei, vier Jahren in der Diskussion und wir waren uns eigentlich einig, dass es in diesem Land Sinn macht, die Stoffströme zusammenzubringen und auch den Grünschnitt auf den EVS zu übertragen, neben der bereits überörtlichen Aufgabe, den Bioabfall zu verwerten. Auch da hatte ich den Eindruck, man wäre sich im Grundsatz einig gewesen. Bei der Einbringung dieses Gesetzes wurde das dann plötzlich alles noch einmal in Frage gestellt.
Wir haben im Vorfeld auf entsprechende Bitten reagiert, beispielsweise auf die Bitte, dass man die ökologischen und wirtschaftlichen Standards, aber auch die entsprechenden kommunalen Strukturen, die bereits bestehen, berücksichtigt. Das geht nur in einem gleitenden Übergang. Das war dann für uns der Grund, zwei Dinge zu veranlassen: Zum einen soll es bis zum Ende des Jahres 2015 ein Entsorgungskonzept des EVS geben, das diese drei Aspekte, nämlich die ökologischen Standards, die Wirtschaftlichkeit und bestehende kommunale Strukturen, abbildet. Es soll sicherstellen, dass das keine Situation mit bruchartiger Wirkung wird, sondern mit einem Übergang, an dem alle partizipieren und von dem alle ihre Vorteile bekommen.
Der zweite Punkt war eine sogenannte Optionierung. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass in dieser Frage auch Entsorgungs- und Verwertungsver
träge in den einzelnen Kommunen bestehen. Da kann man nicht sagen, das muss von heute auf morgen wie bei einem umgelegten Schalter funktionieren, sondern wir haben gesagt, das soll partnerschaftlich, kooperativ und mit der größtmöglichen Partizipation vor Ort in einem zeitlichen Übergang organisiert werden. Das kann bis 2018 passieren oder mit einer Option bis 2020, nachdem man einen Antrag gestellt hat. Das hat aus meiner Sicht wirklich Sinn gemacht. Ich wiederhole: Partnerschaftlich, kooperativ und partizipativ soll das vor allen Dingen mit den funktionierenden Strukturen versucht werden.
Ich erwarte auch, dass der EVS in seiner Entsorgungskonzeption dort, wo es gut läuft - ich nenne noch einmal das Beispiel der Landeshauptstadt Saarbrücken -, sich dieser funktionierenden Strukturen bedient und nicht etwa auf die Idee käme, dort, wo es schon funktioniert, noch etwas Neues aufzubauen. Man braucht doch das Rad nicht neu zu erfinden. Man kann und sollte mit denen, die es können und die unter Beweis gestellt haben, dass sie es können, zusammenarbeiten, weil man dann nämlich auf beiden Seiten einen Vorteil davon hat. Das ist eine klare Erwartungshaltung, die wir mit dem Entsorgungskonzept und den drei Aspekten - ökologische Standards, Wirtschaftlichkeit und bestehende kommunale Strukturen - zum Ausdruck gebracht haben. Darauf werden wir auch aufpassen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dort, wo es funktionierende Strukturen gibt, wollen wir diese beibehalten und nutzen. Dafür haben wir entsprechende Vorschläge gemacht. Wir wollen aber auch dafür Sorge tragen, dass diejenigen, die nicht die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, in den Jahren 2015 und fortfolgende nicht unter die Räder kommen.
Eine der Folgen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird sein, dass es höhere ökologische Standards gibt, was beispielsweise den Betrieb von Grünschnittverwertungen und Sammelstellen angeht. Da werden große Investitionen notwendig sein. Das macht mit kleinen Einheiten keinen Sinn, sondern es wäre interessant, das als zusammengefassten Stoffstrom zu bündeln. Genau dies ist Sinn und Zweck der Regelung des Grünschnittes. Zumindest hier hätte ich mir erwartet, dass man ein gewisses übereinstimmendes Ergebnis hätte erzielen können.
Am Ende hat bei Ihnen eher die Verweigerungshaltung obsiegt. Das bedaure ich, denn ich glaube, dass in diesem Gesetz trotz des einen oder anderen, was man als Kritik glaubte vorbringen zu müssen, viel mehr an Potenzialen und Möglichkeiten der Abfallwirtschaft im Saarland steckt, als Sie glauben. Die Chance, die wir jetzt haben, ist, dass wir uns neu sortieren. Wir sortieren uns neu in der Organisa
tion des EVS, wir werden uns in den Aufgabenstellungen organisieren und wir haben die große Chance, dass in dieser Situation am Ende alle davon profitieren, weil wir mit diesem Gesetz ein modernes, transparentes und partizipatives Verfahren auf den Weg bringen. Ich hoffe, dass wir es in den kommenden Jahren auch gemeinsam positiv begleiten. In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, sowohl den Abänderungsanträgen als auch dem Gesetz zuzustimmen, weil es in die richtige Richtung geht. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 15/999 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag.
Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/999 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön.
Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/999 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD. Die Oppositionsfraktionen haben den Saal verlassen und sich nicht an der Abstimmung beteiligt.
Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe. Ich weiß, es ist schon spät, aber wir sind bald durch. - Die Koalitionsfraktionen haben mit der Drucksache 15/1003 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1003 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1003 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD. Die Oppositionsfraktionen DIE LINKE, die PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/957 in Zweiter und letzter Lesung
unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/957 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD. Die Oppositionsfraktionen haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den gemeinsamen Antrag der Oppositionsfraktionen Drucksache 15/995 - neu 2.
(Die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen kehren in den Saal zurück und nehmen ihre Plät- ze ein.)
Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/995 - neu 2 - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/995 - neu 2 - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen DIE LINKE, die PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof
Zur Berichterstattung über die Beratungen im Ausschuss erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Christiane Blatt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Regierung des Saarlandes eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 27. Sitzung am 25. Juni 2014 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der PIRATENLandtagsfraktion, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Der Schwerpunkt des vorliegenden Gesetzes liegt auf der Verfahrenserleichterung in Wahlsachen und Wahlprüfungssachen. Hier wird bereits die Einleitung eines Verfahrens für den Bürger durch den Wegfall der bisher notwendigen Unterstützerunterschriften deutlich erleichtert. Daneben wird das Verfahren selbst flexibler als bisher ausgestaltet. Beides dient der Stärkung des effektiven Verfassungsrechtsschutzes. Daneben setzt das Gesetz durch