Protokoll der Sitzung vom 24.09.2014

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1029 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1029 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Neuregelung des Ausführungsrechts zum Transplantationsgesetz (Drucksache 15/1030)

Zur Begründung erteile ich wieder Herrn Minister Andreas Storm das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Tat heute zwei wichtige Bausteine zur Modernisierung unseres saarländischen Gesundheitswesens. Es geht gleich weiter mit dem Thema Transplantationsgesetz. Vor zwei Jahren, im Herbst 2012, haben der Organspendeskandal am Lebertransplantationszentrum in Göttingen und die anschließend ans Licht gekommenen weiteren Verstöße in Leipzig, Regensburg und München für Schlagzeilen gesorgt. Die Folge war ein weiterer Rückgang der damals bereits sinkenden Organspendezahlen. Es drohte ein Vertrauensverlust der Bevölkerung in

(Minister Storm)

die Rechtmäßigkeit und die gerechte Verteilung der Organspenden. Es drohte auch ein Vertrauensverlust gegenüber der Ärzteschaft und den ärztlichen Transplantationsbeauftragten. In der Folge wurde im vergangenen Jahr der niedrigste Stand bei der Organspende seit der Einführung des Transplantationsgesetzes im Jahr 1997 erreicht. Auch im Saarland war die Zahl der Spenden deutlich gesunken von 16 im Jahr 2011 auf acht im vergangenen Jahr. Die gespendeten Organe sind von 57 auf 30 zurückgegangen.

Der damalige Bundesgesundheitsminister Bahr hatte im Herbst 2012 rasch mit den Ländern und allen an der Organspende beteiligten Organisationen reagiert. Ich hatte als Vorsitzender der GMK im August 2012 an den Beratungen in Berlin teilgenommen, die in die Gesetzgebung zum Transplantationsgesetz eingeflossen sind. Neben der Schaffung von Selbstkontrollen der Verantwortlichen in der Organspende wie der Prüfungskommission der Bundesärztekammer hat der Bund seine Gesetzgebungskompetenz bereits im Juli 2013 mit dem Bundesgesetz über eine Novellierung und Änderung des Gesetzes über die Spendenentnahme und Übertragung von Organen und Geweben, also dem Transplantationsgesetz, umgesetzt.

Im Saarland hatten wir ein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz noch aus dem Januar 2000. Damit war klar, dass wir Änderungen unseres bestehenden Gesetzes vornehmen müssen, soweit sie die neuen bundesgesetzlichen Vorgaben angehen, soweit wir aber auch selbst einen Beitrag zur Vertrauensgewinnung in unserem Land leisten möchten. Viele Saarländerinnen und Saarländer stehen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation. Dem kann nur durch eine Erhöhung der Spenderzahlen abgeholfen werden. Daher war unser Anliegen, dass wir über das formaljuristisch Notwendige hinaus vertrauensbildende Strukturen schaffen.

Wer für die Aufklärung der Bevölkerung verantwortlich ist, wie die Zustimmung des Ministeriums bei der Benennung der Mitglieder der Kommission für die Lebendspende geregelt ist, wie die Benennung der Entnahmekrankenhäuser erfolgt, wie die Regelung zur Qualifikation und organisationsrechtlichen Stellung der Transplantationsbeauftragten aussieht, die bisher im Krankenhausgesetz geregelt war - das sind einige der wichtigen Fragestellungen, die mit diesem Gesetzentwurf geregelt werden.

(Präsident Ley übernimmt den Vorsitz.)

Wir wollen mit unserem Gesetz jetzt Strukturen mit einer ausreichenden Transparenz und vor allem mit hoher Qualifikation der Beteiligten schaffen, um das Vertrauen in die Organspende innerhalb der Bevölkerung zurückzugewinnen und durch Schaffung von Offenheit und Transparenz weiterzuentwickeln.

Selbst der aktuelle Missbrauchsfall im Bereich der Organspende am Herzzentrum Berlin ist erst durch neue Kontrollmechanismen, die Transparenz geschaffen haben, auffällig geworden. Wir hatten übrigens an unserem saarländischen Transfusionszentrum Gott sei Dank keine derartigen Vorkommnisse zu verzeichnen.

Wenn wir Missbrauchsfälle vermeiden wollen und wenn wir die Bereitschaft zur Organspende wieder steigern wollen, brauchen wir Verbesserungen der Strukturen und insbesondere eine Stärkung der Position des Transplantationsbeauftragten. Deren erforderliche Qualifikation und organisationsrechtliche Stellung sowie die Freistellung der Transplantationsbeauftragten von sonstigen Tätigkeiten werden in unserem neuen Gesetz geregelt. Es wird auch geregelt, dass Transplantationsbeauftragte über entsprechende Facharztkenntnisse und intensivmedizinische Kenntnisse verfügen und in den Entnahmekrankenhäusern geeignete Personen bestellt werden.

Gerade gut geschulte Transplantationsbeauftragte, die die Patienten, die aber vor allen Dingen auch ihre Angehörigen kennen, können durch ihr Engagement und Vorbildfunktion das verlorene Vertrauen, dass in der Organspende nicht alles korrekt und richtig laufe, wieder zurückgewinnen. Das Land hat darüber hinaus die Aufgabe zur Errichtung einer Kommission zur Lebendspende geregelt, die gutachterlich zur Entnahme von Organen bei Lebenden Stellung nehmen muss. Diese Kommission bleibt wie bisher in bewährten Händen bei der Landesärztekammer des Saarlandes angesiedelt. Die Benennung der Mitglieder muss aber mit Zustimmung des zuständigen Ministeriums erfolgen, um auch hier eine Kontrollinstanz im Sinne der Transparenz zu schaffen.

Begleitend zum Gesetz hat mein Haus das Thema Organspende zu einem gesundheitspolitischen Schwerpunktthema für dieses Jahr gemacht. Zusammen mit allen Akteuren der Organspende wurden mehrere Arbeitskreise zur Verbesserung der Organspendesituation in den Krankenhäusern selbst und zur gemeinsamen verbesserten Öffentlichkeitsarbeit initiiert. Vor einer Woche, am 18. September, hat im Saarbrücker Schloss die Jahrestagung der DSO Mitte, dem Verband für Hessen, RheinlandPfalz und das Saarland, stattgefunden. Dabei wurde ausdrücklich die gelungene Umsetzung der Intention des Transplantationsgesetzes in unserem saarländischen Ausführungsgesetz gewürdigt. Wir sind übrigens an der Stelle deutlich weiter. Bei unseren Nachbarn in Hessen und Rheinland-Pfalz ist man derzeit in der Vorbereitung für dieses Gesetz.

Wir brauchen dringend weitere Spenderorgane. Nach den Daten für die ersten beiden Quartale steigt die Zahl der Organspender im Saarland wie

(Minister Storm)

der an. Auf der Tagung in der letzten Woche haben wir festgestellt, dass das Saarland hier ein Ausnahmefall ist. In Hessen und Rheinland-Pfalz war die Entwicklung weiter rückläufig. Natürlich sind unsere absoluten Zahlen immer noch relativ klein, sodass noch nicht ganz klar ist, ob wirklich schon eine Trendwende eingeleitet ist. Deshalb muss unser gemeinsames Ziel sein, die Spendenbereitschaft zu fördern, um ausreichend Spenderorgane für die Versorgung von kranken Menschen zu erhalten. Organspende bedeutet Leben schenken, und das Transplantationsgesetz und seine Umsetzung im Saarland ist ein wichtiger Schritt dazu. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1030 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten - angenommen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes (Drucksache 15/1057)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Ulrich Commerçon das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beabsichtigte Änderung von § 7 Saarländisches Lehrerinnenund Lehrerbildungsgesetzes trägt einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07. März 2013 zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften Rechnung. Damit wird den einzelnen Ländern künftig insbesondere die Möglichkeit genommen, unter Berufung auf entgegenstehende eigene landesrechtliche Regelungen die Anerkennung von in anderen Ländern erworbenen lehramtsbezogenen Abschlüssen zu verweigern beziehungsweise Bewerberinnen und Bewerbern den Zugang zum Vorbereitungsdienst zu verwehren. Künftig bilden die in den ein

schlägigen Beschlüssen und Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz vorgesehenen Vorgaben länderübergreifend die gemeinsame Anerkennungsreferenz für lehramtsbezogene Abschlüsse. Ich will das betonen, weil es überall auf Zustimmung stößt, und auch betonen, dass es sich dabei nach Jahrzehnten der Versuche, die gegenseitige Anerkennung der Lehramtsabschlüsse hinzubekommen, schon um einen Meilenstein in der bundesrepublikanischen Nachkriegsgeschichte handelt.

An dieser Maßgabe werden sich selbstverständlich auch die Regelungen des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes messen lassen müssen und deswegen teilweise neu ausgerichtet werden. Bislang orientierte sich die Anerkennungsfähigkeit von in anderen Bundesländern erworbenen lehramtsbezogenen Abschlüssen an den hiesigen inhaltlichen Vorgaben. Ein Abschluss galt dann als anerkannt, wenn er einem der saarländischen Lehrämter inhaltlich entsprach. Im Übrigen konnte eine Anerkennung erfolgen, wenn der Abschluss gleichwertig war und sich im Wesentlichen auf die gleiche Schulform bezog. Hiervon abweichend werden zukünftig die in den einschlägigen Beschlüssen und Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz vorgesehenen Vorgaben länderübergreifend die gemeinsame Anerkennungsreferenz für lehramtsbezogene Abschlüsse bilden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anpassung der Übergangsvorschriften des § 23 des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes ist deshalb erforderlich, um weiterhin den Erwerb der Lehramts- und Laufbahnbefähigung für die herkömmlichen Lehrämter „Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen“, „Lehramt an Realschulen und Gesamtschulen“ sowie „Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Klassenstufen 5 bis 13)“ zu gewährleisten. Dem bisherigen Wortlaut des § 23 des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes zufolge treten die auf den Erwerb von Abschlüssen in den herkömmlichen Lehrämtern gerichteten Vorschriften am 01.10.2012 außer Kraft. Allerdings wird für die herkömmlichen Lehrämter noch über den 01.10.2012 hinaus auslaufend sowohl im Studium als auch im Vorbereitungsdienst ausgebildet.

Korrespondierend hiermit sieht die Anpassung der Übergangsvorschriften vor, dass die herkömmlichen Lehrämter noch auslaufend im Hinblick auf die Anerkennung und Gleichstellung von außerhalb des Saarlandes erworbenen lehramtsbezogenen Abschlüsse herangezogen werden können. Insbesondere soll dies Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Bundesländern den Zugang zum Vorbereitungsdienst sowie die Möglichkeit zur Einstellung in den saarländischen Schuldienst eröffnen.

(Minister Storm)

Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung und Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1057 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Damit ist dieser Gesetzentwurf inklusive der Überweisung an den zuständigen Ausschuss einstimmig mit der Zustimmung aller Abgeordneten angenommen worden.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (Druck- sache 15/1058)

Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Barbara Spaniol das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunft von Schulen vor Ort ist ein sensibles Thema. Seit der Grundschulschließungswelle hier im Land ist das allen klar. Hier geht es immer um die Schulversorgung vor Ort. Es geht aber immer auch um ein Stück Infrastruktur in einer Region. Wenn sich Eltern entscheiden, ihr Kind an einer Schule anzumelden, dann denken sie nicht nur an das erste Jahr an dieser Schule, sondern natürlich auch an die nächsten Jahre der Schullaufbahn ihres Kindes. Das heißt, Eltern brauchen Planungssicherheit. Kann das Kind an der gewählten Schule den Abschluss machen oder muss es nach kurzer Zeit wieder wechseln, weil die Schule vor dem Aus steht? Kolleginnen und Kollegen! Eltern und Schüler haben ein Recht darauf, an ihrer Schule frühzeitig zu erfahren, wo sie langfristig dran sind.

Wenn sie sich nach der Grundschule für eine Gemeinschaftsschule entscheiden, zum Beispiel für eine kleine Gemeinschaftsschule im ländlichen Raum, dann ist das natürlich nie der große Run. Aber es gibt mit Sicherheit gute Gründe für diese Entscheidung der Eltern. Der Schulweg ist oft nicht so lang, damit sind die Fahrtkosten nicht zu hoch. Die Schule

ist wohnortnah und hat ihre eigene Qualität. Daher ist es auch kaum zu verantworten, nach gerade einmal zwei Jahren diesen Eltern zu sagen: Das war es jetzt, der Schulstandort rentiert sich nicht mehr. Schaut, dass ihr wechselt! Geht mit euren Kindern zu einer anderen Schule! - Kolleginnen und Kollegen, daran ist nicht die Opposition mit ihren Fragen schuld. Schuld sind vielmehr bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen, die Sie als Große Koalition festgeschrieben haben! Das ist so!

(Beifall bei der LINKEN.)

Damit sind wir bei dem Grund, warum wir heute eine Änderung des Schulordnungsgesetzes vorlegen und einfordern. Sie haben im Jahr 2012 im Gesetz festgelegt, dass Schulen zusammengelegt oder geschlossen werden können, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren die Kriterien eines geordneten Schulbetriebs nicht mehr erfüllen. Dies hat binnen kurzer Zeit zu einer Bestandsbedrohung für mehrere Schulstandorte geführt; da gibt es nichts schönzureden. Die Diskussion ist in vollem Gang. Diese Diskussion verunsichert Eltern und Schüler und nimmt insbesondere den betroffenen Gemeinschaftsschulen die echte Chance zum doch so notwendigen Aufbau. Auch das ist völlig klar.

Wir sind aber auch realistisch und sagen, es sollte ein Zeitfenster geben. Darauf möchte ich den Blick lenken. Mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf soll das für eine Schließung oder Zusammenlegung von Schulen maßgebliche Zeitfenster hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen eines geordneten Schulbetriebs vergrößert werden. Soweit dazu.

Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Jahren haben wir genau an dieser Stelle diese Debatte geführt und auf drohende Schulschließungen hingewiesen, die jetzt anstehen. Ich sage ganz deutlich, es geht nicht darum, wer recht hat oder dass ich recht haben will. Das möchte ich betonen; darum geht es mir wirklich nicht. Es geht darum, den Schülern die besten Schulchancen zu gewährleisten und dies am besten vor Ort. Da sind wir doch beieinander.

Ich möchte fairerweise auch sagen, dass eines klar ist, was erwähnt werden muss. Wir haben lange um die Zügigkeit und die damit zusammenhängenden Auswirkungen gerungen. Es war richtig, sie durch Mindestschülerzahlen zu ersetzen. Das war vernünftig. Das hat Schulstandorte gesichert. Herr Commerçon, Sie haben den klassischen Kompromiss erreicht - das muss man sagen -, nämlich die Mindestzahl von 220 Schülern für den sogenannten geordneten Schulbetrieb. So weit, so gut.

Sie haben es aber zugelassen. Es ist der springende Punkt, dass nach nur zwei Jahren Schulen bangen müssen, ob sie diese Mindestschülerzahlen erreichen, ob sie also weiter bestehen können. Das positive Signal, das damals von hier ausgegangen

(Minister Commerçon)

ist, nämlich dass die Mindestschülerzahl von ursprünglich 250 auf 220 abgesenkt werden konnte, ist durch die Verkürzung der Frist von fünf auf zwei Jahre zunichte gemacht worden. Nach zwei Jahren ist Schluss. Das haben wir jetzt auf dem Tisch. Das wollen wir so nicht hinnehmen.

(Beifall bei den LINKEN.)

Sie müssen sich doch noch daran erinnern, dass genau damit alle in der Anhörung zu Ihrem Gesetz vor zwei Jahren ein Problem hatten: die Elternvertretungen, die Lehrerverbände, die GEW, natürlich der Landkreistag - es ist klar, warum -, der Hauptpersonalrat und so weiter. Die Quittung gibt es leider heute. Sie mussten in einer Antwort auf die Anfrage der Kollegen der GRÜNEN zugeben, dass nicht nur, wie in der Öffentlichkeit kommuniziert, fünf Schulen auf der Kippe stehen, sondern dass letztlich mindestens 16 Gemeinschaftsschulen gefährdet sind.