Protokoll der Sitzung vom 14.10.2014

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1073 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1073 einstimmig angenommen ist, bei Zustimmung der Regierungsfraktionen, der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der PIRATEN-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald (Drucksache 15/1087)

Zur Begründung erteile ich Umweltminister Reinhold Jost das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Nationalparkgesetz wird gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz der Nationalpark Hunsrück-Hochwald errichtet. Er wird der 16. Nationalpark in Deutschland sein und der erste, an dessen Einrichtung zwei Bundesländer von Anfang an gemeinsam gearbeitet haben. Beide Bundesländer haben auf der Ebene Naturschutz und Forstverwal

(Minister Toscani)

tung bereits frühzeitig ihren Willen bekundet, einen gemeinsamen Nationalpark einzurichten. Diese Überlegungen sind schließlich in einen Staatsvertrag eingeflossen, den die Ministerpräsidentinnen beider Länder am 04. Oktober 2014 in der Saarbrücker Staatskanzlei unterzeichnet haben.

Dieser Staatsvertrag besteht aus fünf Teilen. In Teil 1 sind Regelungen enthalten zur Abgrenzung des Gebietes, dessen Gliederung in Natur- und Pflegezonen sowie Zweck und Namen des Nationalparks. In Teil 2 sind Regelungen zur Planung und Entwicklung im Nationalpark enthalten. Hierzu gehört insbesondere die Aufstellung eines Nationalparkplans und eines Wegeplans, Bildung, Naturerleben, Wissenschaft und Forschung. In Teil 3 ist Schutz und Pflege von Natur und Landschaft im Nationalpark aufgeführt. Teil 4 regelt die Organisation, insbesondere Nationalparkamt, Nationalparkversammlung, Nationalparkbeirat, aber auch das Bürgerforum. In Teil 5 sind die Schlussvorschriften aufgeführt.

Nach Art. 95 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes bedürfen Staatsverträge, die Gegenstände der Landesgesetzgebung betreffen, der Zustimmung des Landtages. Der vorgelegte Gesetzentwurf besteht aus der Zustimmungsvorschrift, den Rechtsverordnungsermächtigungen, den Zuständigkeiten sowie der Vorschrift des Inkrafttretens. Alle anderen für die Errichtung und Unterhaltung des ländergrenzenübergreifenden Nationalparks notwendigen Regelungen sind im Staatsvertrag enthalten, der diesem Gesetzentwurf beigefügt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt umfasst der neue Nationalpark eine Fläche von rund 10.000 Hektar, wovon neun Zehntel in Rheinland-Pfalz liegen und knapp 1.000 Hektar, also ein Zehntel der Fläche, zum Saarland gehören. Damit wird es zukünftig 16 Nationalparks in Deutschland geben. Das Herausragende an diesem neuen Nationalpark zeichnet sich durch ausgedehnte Buchenwälder und Moore aus. Hier findet unter anderem die Wildkatze einen guten Lebensraum, kulturhistorisch bedeutsam sind in dem Raum Relikte aus der Kelten- und Römerzeit. Diese Alleinstellungsmerkmale tragen zur Attraktivität und Identifikation bei, machen damit den Nationalpark unverwechselbar und sollen deshalb erhalten werden und für alle zugänglich sein.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die wesentliche naturschutzfachliche Bedeutung auch unseres Nationalparks besteht darin, dass er einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leistet. So wird mit der Einrichtung eines Nationalparks der 2007 verabschiedeten nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, die durch die „Waldstrategie 2020“ der Bundesregierung bekräftigt wurde, gefolgt. Im Staatswald sollen sich bis

zum Jahr 2020 landesweit 10 Prozent der Waldfläche frei entwickeln können. Um dies umzusetzen, ist ein Nationalpark das geeignete Instrument. Damit leistet dieser Nationalpark einen Beitrag zur Erfüllung der Verpflichtungen Deutschlands aus dem UNÜbereinkommen zur biologischen Vielfalt.

Im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz hat das Saarland das vorgenannte 10-Prozent-Ziel im Staatswald bereits erfüllt. Trotzdem haben wir uns aktiv an der Errichtung des Ländergrenzen übergreifenden Nationalparks beteiligt, weil vor allem auf diese Weise relativ unzerschnittene Flächen in großem Umfang und Zusammenhalt zur Verfügung stehen können. Die fachlichen Anforderungen an einen Nationalpark sind international fixiert und in den Kriterien der IUCN veröffentlicht. Das ist eine internationale Organisation, die aus Regierungsorganisationen, aber auch NGOs besteht. Wir haben in diesem Zusammenhang die Kriterien erfüllt. Wir werden sie konkretisieren, aber auch dauerhaft überprüfen.

Ein wesentliches Kriterium hierbei ist die Großräumigkeit. Ich habe bereits darauf abgestellt, dass man in einer Größenordnung von 10.000 Hektar arbeiten muss, um eine entsprechende Kriteriumserfüllung vorzuweisen.

Des Weiteren soll sich die Natur in einem überwiegenden Teil des Gebiets unbeeinflusst entwickeln können. „Überwiegenden Teil“ meint einen Anteil an der Gesamtfläche von 75 Prozent. Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald hält diese Kriterien ein. Der Staatsvertrag bestimmt, dass in dem überwiegenden Teil des Gebiets Naturvorgänge möglichst ungestört, in ihrer natürlichen Dynamik ablaufen können. Hierzu wird eine Naturzone eingerichtet, die mindestens 75 Prozent der Nationalparkfläche umfasst. Diese gliedert sich in Wildnisbereiche, die von Beginn an ungestört bleiben, und Entwicklungsbereiche, die während der Entwicklungsphase von bis zu 30 Jahren in Wildnis überführt werden. Der Nationalpark hat deshalb eine gesamtstaatliche Bedeutung, die weit über die Region hinaus wirkt und den Vergleich mit anderen Nationalparks im In- und Ausland nicht zu scheuen braucht. Sie wird ihn auch bestehen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Dieser Nationalpark ist frei zugänglich. Er dient neben der Naturschutzbildung auch der wissenschaftlichen Forschung. Dabei werden bei der Umweltbildung die bereits bestehenden Angebote des Naturparks und das Umweltbildungsangebot des Nationalparks ergänzt und optimiert. Eine Zusammenarbeit und enge Abstimmung beider Parks führt dabei zu einer Win-win-Situation nicht nur in der außerschulischen Bildungsarbeit.

Die Bürgerinnen und Bürger in der Region sowie die Besucherinnen und Besucher sind eingeladen, in diesen neuen Nationalpark zu gehen, sich dort auf

(Minister Jost)

zuhalten und zu wandern, um so die weitgehend unberührte Natur und Ruhe zu erfahren und zu genießen. Selbstverständlich sind beim Aufenthalt im Nationalpark bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten, damit die Natur keinen Schaden erleidet. Das betrifft zum Beispiel das Verbot baulicher Anlagen im Nationalpark, aber auch Gebote und Verbote in Bezug auf Tiere und Pflanzen. Auch Beeinträchtigungen durch Lärm sind nicht zulässig. Ich sage aber an der Stelle auch: Wir wollen weiterhin einen Wald, der für die Menschen zugänglich ist. Auch dafür ist Sorge getragen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der Nationalpark eröffnet vielen Menschen die Möglichkeit, Wildnis zu erleben. Er ist zugleich von hohem wissenschaftlichem Interesse, da dort natürlich ablaufende Prozesse erforscht werden können. Dies ist zum Beispiel auch im Hinblick auf Anpassungsprozesse von Tier- und Pflanzenarten auf den Klimawandel von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig ist der Nationalpark auch Motor für die Regionalentwicklung. Er setzt Impulse für eine nachhaltige Entwicklung in der Nationalparkregion und er wird den Tourismus fördern.

Alle in der Nationalparkregion liegenden Landkreise und die Gemeinden können zukünftig zusätzlich die Bezeichnung „Nationalparkkreis", „Nationalparkgemeinde“ tragen und damit Werbung für diese Region machen. Zu erwarten ist, dass die Attraktivität der Region durch den Nationalpark deutlich steigen wird und auch damit einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung entgegengewirkt werden kann. Die Einrichtung des Nationalparks soll durch infrastrukturelle, touristische und weitere Maßnahmen auch zu einer nachhaltigen Entwicklung der Nationalparkregion beitragen. Er soll neue Arbeitsplätze schaffen und zur Senkung des Durchschnittsalters in der Bevölkerung beitragen.

Um die Potenziale eines Nationalparks auf die touristische Entwicklung der Region abzuschätzen, hat das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium einen Gutachter mit der Erstellung einer Tourismusstudie beauftragt. Sie enthält eine Bestandsaufnahme, hat eine Potenzialanalyse mit Schwächen und Stärken durchgeführt und auch die regionalökonomischen Effekte daraus abgeleitet.

Die Bewertung der bestehenden Tourismusstruktur in der Nationalparkregion fällt laut Studie eher unterdurchschnittlich aus. Das betrifft zum Beispiel die Dichte und Qualität von Beherbergungsbetrieben, aber auch die ÖPNV-Struktur in der Region. Die Studie hat aber auch eine Prognose der touristischen Auswirkungen eines Nationalparks zu anderen Vergleichsgebieten vorgenommen. Das langfristige Szenario liefert in der Abschätzung für den Nationalpark Hunsrück-Hochwald einen Zuwachs von

etwa 110.000 Übernachtungsbesuchern pro Jahr. Das entspricht einem Zuwachs von 11 Prozent. An Tagesbesuchern wird ein Zuwachs von 240.000 pro Jahr vorhergesagt. Damit könnte langfristig ein Umsatzzuwachs für den Tourismus und aus dem Tourismus von knapp 10,3 Millionen Euro brutto erreicht werden. Man schätzt die damit verbundenen Arbeitsplatzäquivalente auf 200 bis 240 Einheiten. Das zeigt, welch ein großes Potenzial in diesem Nationalpark liegt, den wir auch auf den Weg bringen wollen, um die Region insgesamt touristisch, wirtschaftlich, aber auch demografisch festzumachen. Das ist eine große Chance, die wir damit nutzen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir verfügen hierbei sogar noch über eine deutlich bessere Ausgangsposition als Rheinland-Pfalz, weil wir beispielsweise mit dem Bostalsee, aber auch mit dem bereits gut etablierten Wandertourismus einen guten Grundstock vorhalten können. Glücklicher Umstand ist außerdem, dass gerade die neue Programmperiode für das EU-Förderprogramm LEADER gestartet ist. Damit ergibt es sich wie von selbst, dass die neue Nationalparkregion und die angrenzenden Kommunen des Landkreises die Chance zur Finanzierung von Projekten mit der Unterstützung der EU-Mittel nutzen und verstärken können und werden.

Der Nationalpark und das Nationalparkamt selbst werden von beiden Ländern anteilig finanziert. Das Nähere hierzu regelt eine Finanzierungsvereinbarung. In der Summe wird das Saarland für den Betrieb und die Unterhaltung des Nationalparks einen jährlichen Betrag von 310.000 Euro aufbringen. Darin enthalten sind drei Personalstellen, eine Försterstelle und zwei Waldarbeiterstellen. Ein Förster des SaarForst Landesbetriebs im gehobenen Dienst, Herr Funk, arbeitet bereits im zehnköpfigen Starterteam des Nationalparks mit. Drei weitere Mitarbeiter des SaarForst Landesbetriebs aus dem mittleren Dienst befinden sich bereits in der Ausbildung zum Naturpark- und Nationalparkranger.

Das Starterteam mit seiner guten Vernetzung zu allen beteiligten Akteuren leistet bereits seit Anfang dieses Jahres einen wesentlichen Beitrag auf dem Weg hin zu diesem Projekt. Das Starterteam ist Anlaufstelle, arbeitet an der Grundlagenerhebung, baut ein Netzwerk auf, stimmt die Detailplanung auch mit anderen ab, beispielsweise mit dem Naturpark SaarHunsrück, ist bei den Vorbereitungsarbeiten zusammen mit Kommunen, Forstdienststellen, Vereinen, Verbänden, Bürgern und Touristikern in enger Verbindung und ist in diesem Zusammenhang für uns eine ganz wichtige Anlaufstation.

Das Nationalparkamt wird seinen Sitz in Birkenfeld haben, aber - das ist für uns ganz wichtig im Saar

(Minister Jost)

land - es wird eine Außenstelle in Nonnweiler geben, und zwar eine Außenstelle, die wir in Otzenhausen im Bereich des Keltenparks in einem neu zu errichtenden Eingangsgebäude ansiedeln wollen, das wir dann als Nationalparktor auf saarländischer Seite nutzen und damit auch einsetzen wollen.

(Vizepräsidentin Ries übernimmt den Vorsitz.)

Von der Gemeinde Nonnweiler wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit 30.000 Euro gefördert wird, in der dargelegt werden soll, in welcher Weise dieses Eingangsgebäude gleichzeitig als Besucherzentrum für den Keltenpark, aber auch als Nationalparktor und somit als Außenstelle des Nationalparkamtes fungieren kann. Wir sind dabei, die möglichen Trägerstrukturen und Finanzierungsmodelle aufzuzeigen. Ein Auftaktworkshop findet zurzeit statt.

Wir sind im Moment dabei, diese Infrastruktur auf den Weg zu bringen, das wird dann der nächste Schritt. Das Nationalparkamt hat die Aufgabe, den Nationalparkplan und den Wegeplan zu erstellen. Es überwacht die Einhaltung der Regelungen und ist Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Die Kommunen sind in der kommunalen Nationalparkversammlung vertreten. Sie können darüber hinaus Bürger hinzuziehen. Diese enge Zusammenarbeit ist Grundlage dafür, dass man sich Ziele setzt, dass man Vorschläge unterbreitet, Anregungen gibt und im Einvernehmen mit den kommunalen Trägern und Einrichtungen auch den Nationalparkplan und den Wegeplan auf den Weg bringt. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang aktiv auf diesem Weg mitnehmen. Deswegen wird das Nationalparkamt mindestens einmal jährlich eine öffentliche Versammlung als Bürgerforum durchführen, um die Bürger zu informieren und sie in einen Dialog einzubinden.

Meine Damen und Herren, wir in Rheinland-Pfalz und im Saarland können stolz darauf sein, mit den Regeln in diesem Staatsvertrag und den vorliegenden Zustimmungsgesetzen den zwar jüngsten von 16 Nationalparks, dafür aber auch den modernsten Nationalpark zu „bauen". Gleichzeitig hat dieser Nationalpark nach einem sehr breiten Abstimmungsprozess mit der Bevölkerung, den Verbänden und den politischen Gremien eine sehr hohe Zustimmung und Unterstützung insbesondere auf saarländischer Seite erfahren. Dies zeigt mir, dass sowohl das gewählte Thema als auch das angewandte Vorgehen richtig waren und sind. Ich möchte an dieser Stelle meiner Vorgängerin im Amt, Anke Rehlinger, ganz herzlich Danke sagen dafür, dass sie diese Idee von Anfang an mit auf den Weg gebracht hat.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wichtig und richtig ist aber auch, die Verankerung mit breiten Beteiligungsrechten von kommunalen Gremien wie dem Bürgerforum als richtigen Weg für die hohe Akzeptanz zu erkennen. Wir haben in diesem Zusammenhang bei einem solchen Naturschutzprojekt hohe Akzeptanz als Grundlage vorauszusetzen, weil es ansonsten droht, Schiffbruch zu erleiden. Daher habe ich allen ganz herzlich zu danken, die am Gelingen des Ausweisungsprozesses und am Verfahren beteiligt waren, und hoffe, dass dieser Prozess genauso weitergeht. Der Staatsvertrag wurde von den Umweltverwaltungen der beiden Länder gemeinsam in enger zeitlicher und inhaltlicher Abstimmung erarbeitet. Er kann aber nur wirksam werden, wenn er durch die jeweiligen Landesparlamente durch Landesgesetz auf den Weg gebracht wird.

Unser Ziel ist es, in diesem Jahr das Rechtssetzungsverfahren abzuschließen und mit Beginn des neuen Jahres das Nationalparkgesetz und den Staatsvertrag in Kraft treten zu lassen. Die offizielle Einweihung des Nationalparks soll am Pfingstsamstag des Jahres 2015 stattfinden. Wir wollen am Pfingstsonntag auf saarländischer Seite mit einem großen Fest zum Ausdruck bringen, dass wir in einer großen Tat einen neuen Leuchtturm touristischer und naturschutzrechtlicher Art im Saarland auf den Weg gebracht haben. Daran arbeiten wir weiter. Ich bitte um Zustimmung zum Staatsvertrag und zum Ausführungsgesetz. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1087 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1087 in Erster Lesung einstimmig - mit den Stimmen aller Fraktionen - angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen wurde.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Reform des Sozialdienstes der Justiz (Sozialdienstreformge- setz) (Drucksache 15/1085)

(Minister Jost)

Zur Begründung erteile ich wiederum Herrn Minister Jost das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Überwachung, Betreuung und letztlich die Wiedereingliederung strafrechtlich in Erscheinung getretener Bürgerinnen und Bürger stellt die verantwortlichen Akteure täglich vor große Aufgaben. Dabei muss man sich zweierlei verdeutlichen. Zum einen ist das Ziel der Resozialisierung nicht als Aufgabe der Justiz alleine zu sehen. Sie ist eine Aufgabe, die nur im Zusammenspiel mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen gelingen kann. Zum anderen: Die Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen, seien sie inhaftiert oder „nur" zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, ist keine leichte Aufgabe. Sie ist auch eine immer neue Herausforderung für die zuständigen Mitarbeiter, die sie häufig an tatsächliche und persönliche Grenzen führt. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, all denen, die im Strafvollzug diese schwere Aufgabe bewältigen, herzlichen Dank für ihre Arbeit zu sagen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Der heute in Erster Lesung zu beratende Gesetzesentwurf hat daher zwei wesentliche Ziele: Die Resozialisierungsarbeit effizienter zu gestalten und die Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen - innerhalb und außerhalb der Justiz - zu verbessern. Zum anderen geht der Entwurf aber auch auf eine Forderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurück, das jetzige, noch aus dem Jahr 1976 stammende Gesetz über den Sozialdienst der Justiz zu reformieren und den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Wir wollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort ihre schwierige Arbeit durch moderne Strukturen und ein ebenso modernes Gesetz erleichtern.