Denn nicht nur das Bekanntwerden der Anschläge des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes NSU, sondern gerade wieder aktuell die Hooligan-Aufmärsche gegen Salafisten in Köln haben uns wieder überdeutlich vor Augen geführt, dass eine wehrhafte Demokratie auch einen Verfassungsschutz benötigt, der imstande ist, Radikalisierungstendenzen sowie Gewaltorientierung und -verherrlichung frühzeitig zu erkennen, der früher ansetzt als polizeiliche Aufklärungsarbeit und ihnen auf diese Weise wirksam entgegentreten kann. Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe als nicht nur politisches, sondern auch gesellschaftliches Frühwarnsystem müssen Verfassungsschutz und Zivilgesellschaft im ständigen Dialog miteinander stehen. Dies setzt eine starke gesellschaftliche Akzeptanz des Verfassungsschutzes voraus - das ist richtig, das will ich auch vorwegstellen - und dieser Aufgabe müssen sich die Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes ständig bewusst sein; bestimmt müssen sie
Hierzu bedarf es auch eines umfassenden, parlamentarisch stärker kontrollierten, modernen und transparenten, aber auch effektiven Verfassungsschutzes, der von seinen Eingriffsbefugnissen im Rahmen eng und klar gefasster Normen dann auch Gebrauch macht, wenn es sozusagen von Nutzen ist. Wir brauchen dieses Frühwarnsystem, um die gefährlichen, gewaltorientierten Bestrebungen und Personen, die sich klar gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, bereits im Vorfeld zu beobachten und damit auch Straftaten verhindern zu können. Ob von rechts oder von links oder von radikalislamistischer Seite, ist zweitrangig. Wir dürfen hier weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge blind sein, sondern müssen dort antizipieren, wo tatsächlich eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung droht.
Vor Kurzem erst hat das Bundesamt für Verfassungsschutz auf das rasante und besorgniserregende Wachstum der radikalislamistischen Salafistenszene in Deutschland hingewiesen. Die Rede ist mittlerweile von 6.300 Menschen, wohingegen man vor einigen wenigen Jahren noch von 2.800 Salafisten ausging. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein besorgniserregender Anstieg.
Durch die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes erfolgt nunmehr ein wesentlicher Schritt in Richtung eines umfassenderen, eines umfassender kontrollierten, modernen, transparenten und gleichzeitig effektiven Dienstes. Dazu werden die parlamentarischen Kontrollrechte gegenüber dem Verfassungsschutz gestärkt, und dies - das möchte ich an dieser Stelle nochmals betonen - unabhängig von den sonst üblichen Grundregeln bei der Sitzverteilung in den Ausschüssen. Wir gehen im saarländischen Landtag einen Schritt weiter als alle anderen Landesparlamente, sodass auch die Opposition, ganz gleich in welcher Größenordnung sie im Parlament vertreten ist, auf jeden Fall an allen Kontrollorganen des saarländischen Verfassungsschutzes beteiligt ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine parlamentarische Leistung, auf die wir alle stolz sein können.
Gleichzeitig wird die Zweckbestimmung des Verfassungsschutzes herausgestellt, durch Information das gesellschaftliche Bewusstsein für das Erkennen radikaler Tendenzen zu stärken, die im Fokus des Verfassungsschutzes stehen. Dies geschieht, indem der Schwerpunkt insbesondere auf gewaltorientierte Bestrebungen gelegt wird. Die Eingriffsbefugnisse des Verfassungsschutzes werden mit dieser Novellierung bestimmter gefasst und mit einem Kernbereichs- und Berufsgeheimnisträgerinnen- und Be
rufsgeheimnisträgerschutz versehen. An dieser Stelle wurde sogar in dem vorliegenden Abänderungsantrag von uns nach der Anhörung nochmals nachgebessert und beispielsweise der Berufsgeheimnisträgerschutz auch auf Gehilfen, zum Beispiel die Sekretärin des Anwaltes, ausgeweitet, sodass jetzt eine Kongruenz zur Strafprozessordnung besteht.
Insgesamt wurden die Rechte des einzelnen Betroffenen nochmals gestärkt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung wird unter anderem im Bereich der Telekommunikationsüberwachung und der informationellen Selbstbestimmung weiterhin geachtet und geschützt. Die Entscheidung über die Verwertbarkeit in Zweifelsfällen, ob eine Maßnahme also in den Kernbereich fällt, trifft nun der Richter, der diese Maßnahme angeordnet hat. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt dieser Gesetzesnovelle und wirklich ein Fortschritt. Es soll und darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Verfassungsschutz ohne parlamentarische Kontrolle an Recht und Gesetz vorbei arbeitet. Das wäre ein fatales Signal an die Bevölkerung. Denn auch vor dem Hintergrund des NSA-Datenskandals müssen wir in diesem Bereich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Daher greift diese Novelle auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Telekommunikationsgesetz auf und schafft konkretisierende Regelungen für die Verwendung von Telekommunikationsverbindungs- und Telekommunikationsbestandsdaten. Ohne die Novellierung würde der Gesetzgeber auf einen wesentlichen Schritt zur Modernisierung des Verfassungsschutzes und damit auf eine größere gesellschaftliche Akzeptanz verzichten und darüber hinaus die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes unberücksichtigt lassen. Diesem Vorwurf will sich die Koalition nicht aussetzen.
Deshalb sollten wir auch keine Zeit mehr mit immer wieder aufkeimenden Debatten über Forderungen nach Zusammenlegung des Verfassungsschutzes mit dem Polizeiapparat oder gar nach Abschaffung des Verfassungsschutzes verschwenden, wie das ja gerade eben noch einmal versucht wurde. Ich sage es hier noch einmal klar und deutlich: Eine Art Geheimpolizei, wo man sozusagen die Arbeit des Verfassungsschutzes und die der Polizei bündelt, beispielsweise eine Art Staatssicherheit, darf es in einem vereinten Deutschland, gerade mit Blick auf die am Wochenende stattgefundenen Feierlichkeiten zum Fall der Mauer vor 25 Jahren, nicht mehr geben.
Das Trennungsgebot darf nicht angetastet werden. Auch die Opfer der NSU sollten hier Mahnung sein. Dass wir ein Saarländisches Landesamt für Verfas
sungsschutz brauchen, haben die Ermittlungserfolge der letzten Jahre deutlich gemacht. Ich hatte einige davon bereits in der Ersten Lesung des Verfassungsschutzgesetzes erwähnt, wiederhole sie aber gerne noch einmal, um auch dem Letzten klarzumachen, dass uns diese Institution unter Umständen schon vor größerem Schaden hier im Land bewahrt hat. Ich glaube, die Diskussion am heutigen Tag würde anders geführt werden, wenn schon einmal etwas Schlimmeres passiert wäre. Gottlob - ich will das nicht herbeireden, und ich bin heilfroh darüber, dass wir sagen können -, wir sind im Saarland sicherlich keine Keimzelle von möglichen terroristischen Anschlägen, aber niemand ist davor gefeit. Ich will auch keine Angst schüren, aber ein Koffer kann überall gefunden werden und man weiß nicht, was drin ist. Es kann auch Schlimmes passieren. Und da hat die vorbereitende Aufklärung des Verfassungsschutzes in der Vergangenheit, auch schon in der jüngeren Vergangenheit, einiges aufgearbeitet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das müssen wir doch alle zur Kenntnis nehmen.
Es war die Identifizierung zweier Angehöriger der islamistischen Dschihadunion im Jahr 2006 durch das Landesamt für Verfassungsschutz, die in einer gemeinsamen Operation von Verfassungsschutz und Polizei zur Zerschlagung der sogenannten Sauerlandgruppe und schließlich zur Festnahme und Verurteilung eines Saarländers, Daniel S., geführt hat, und das war nicht weit weg von uns, quasi vor der Tür. Es gab die Identifizierung und die daraus folgende Festnahme und Verurteilung des jungen Kameruners, Kevin S., 2010 als gefährlicher Dschihadist, der nachweislich Bombenanschläge auch im Saarland plante. Auch dies wurde vorbereitend aufgedeckt und das geschah nicht nur vor unserer Haustür, sondern mitten in unserem Haus. Es gab die Verhinderung der Ausreise einer jungen saarländischen Islamistin nach Afghanistan im Jahre 2011 und deren spätere Verurteilung. Dies war insofern eine Bestätigung der Arbeit des Landesamtes. Und auch dies geschah direkt hier in unserem Land. Es gab auch zahlreiche Erkenntnisgewinne gegen die Bedrohung von rechten Gruppen und anderen extremistischen Gruppierungen. Wir kennen die jährlichen Berichte des Landesamtes für Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung und damit nicht nur unsere oberste Rechtsordnung, sondern in erster Linie uns alle, unseren Staat und dessen Einrichtungen, die sich seit mehr als 60 Jahren bewährt haben. Das ist kein geringes Verdienst.
Die heutige Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes normiert nun auch im Saarland die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes im Hinblick auf die
Verwertung von Gesprächsinhalten bei akustischer Wohnraumüberwachung im Kernbereich privater Lebensgestaltung jedes einzelnen Bürgers und sie trägt im Hinblick auf die schon so viel zitierten IMSICatcher den technischen Veränderungen der Telekommunikation Rechnung. Ich bitte daher um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und zu dem Abänderungsantrag des Ausschusses. - Ich danke Ihnen herzlich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allein schon aus Zeitgründen kann ich mich an der Grundsatzdiskussion über die Sinnhaftigkeit des Verfassungsschutzes im Saarland nicht beteiligen. Nur, so viel sollten Sie wissen: Wir GRÜNEN sind nicht für die Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz hier im Saarland - das unterscheidet uns von der LINKEN -, sondern für eine Reform des Verfassungsschutzes. Natürlich fand ich es weit, weit übertrieben, was Kollege Günter Becker hier an Lobhudelei über den Verfassungsschutz abgelassen hat. Wir sollten uns konkret mit dem Gesetzentwurf befassen, der bereits im Februar in Erster Lesung hier zur Debatte stand.
Die Begründung für die Novellierung war damals, dass das Gesetz den verfassungsrechtlichen Erfordernissen des Grundrechtsschutzes insbesondere beim Großen Lauschangriff und der Telekommunikationsüberwachung nicht gerecht wird. Mit dem Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben, sollte wieder ein verfassungskonformer Zustand erreicht werden, was wir aber schon bei der Ersten Lesung bezweifelt hatten. Unsere Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes wurden in der Anhörung, die bereits im März dieses Jahres stattfand, voll bestätigt. Insbesondere genügten die Regelungen des Entwurfes bezüglich der technischen Wohnraumüberwachung bei Weitem nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung. Und auch bei der Abfrage von Telekommunikationsdaten waren die Regelungen des Entwurfs damals noch zu unbestimmt, zu weitgehend und aus unserer Sicht insgesamt immer noch verfassungswidrig.
Im jetzt vorliegenden Änderungsantrag der CDUund SPD-Fraktion werden wesentliche Verfassungsverstöße des Gesetzentwurfes beseitigt, beim Großen Lauschangriff oder auch bei der Bestandsdatenabfrage. Das ist zu begrüßen, dazu stehen wir, aber das geht uns GRÜNEN nicht weit genug. Des
halb haben wir einen eigenen Abänderungsantrag gestellt, der im Wesentlichen darauf abzielt, den Zweck des Verfassungsschutzes, das haben wir in § 1 ausgeführt, und seine Beobachtungsaufgaben, das haben wir in § 3 ausgeführt, zu präzisieren und auch eine deutlichere Definition der nachrichtendienstlichen Mittel in § 8 vorzunehmen und letztendlich auch eine umfassendere Regelung zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes zu erreichen.
Insgesamt fehlt es aber im bisherigen Gesetz an der rechtlich notwendigen und auch klaren Balance zwischen den Zuständigkeiten einerseits der Polizei und andererseits des Verfassungsschutzes. Dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot folgend haben wir die Aufgabe der Beobachtung der organisierten Kriminalität für den Verfassungsschutz - das ist unser Vorschlag - wieder aus dem Gesetz gestrichen, weil dies unserer Auffassung nach eine originär polizeiliche Aufgabe ist, die auch von der Polizei erfüllt werden kann. Erst wenn sich die Bestrebungen und Tätigkeiten der organisierten Kriminalität gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Sicherheit oder den Bestand des Landes oder sogar des Bundes richten, wird dies zu einer Aufgabe des Verfassungsschutzes. Dies ist aber bereits in § 3 Abs. 1 geregelt und auch sichergestellt.
Des Weiteren geht es uns beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel um eine zeitliche Einschränkung des Einsatzes des - der Begriff wurde schon mehrfach genannt - IMSI-Catchers bei § 8 Abs. 7. Statt einer Befristung auf höchstens drei Monate mit entsprechender Verlängerung wollen wir diese Überwachungsmaßnahme auf einen Monat unter Einschluss einer monatlichen Verlängerungsoption begrenzen. Das ist genau der Vorschlag, der vom Datenschutzzentrum in der Anhörung vorgetragen wurde.
Abschließend geht es uns noch um eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes; ich beziehe mich auf § 23. Hier reicht uns der Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen, wonach der Landtag die Zahl der Mitglieder des Verfassungsschutzausschusses bestimmt, nicht aus. Es fehlt zudem eine Vorschrift, die die unverzügliche Bildung des Verfassungsschutzausschusses vorgibt. Wir wollen mit unserem Antrag sicherstellen, dass jede im Landtag vertretene Fraktion einen Sitz im Ausschuss erhält und dieser Ausschuss nach der Konstituierung des Landtages unverzüglich gewählt wird. Dies sollte eigentlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer parlamentarischen Demokratie selbstverständlich sein.
Neu hinzugefügt haben wir die Berichtspflicht des Ausschusses gegenüber dem Plenum jeweils zur Mitte und zum Ende einer Legislaturperiode. Gerade
die Ereignisse im Umfeld des NSU haben gezeigt, dass eine vielfältige parlamentarische Kontrolle der Arbeit des Verfassungsschutzes notwendig ist. Erst mit einer guten parlamentarischen Kontrolle kann der Verfassungsschutz seine Funktion als gesellschaftliches Frühwarnsystem wirklich erfüllen. In dieser Hinsicht geht uns der Koalitionsantrag nicht weit genug, deshalb wird er von uns abgelehnt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will überhaupt nicht auf die Forderung der LINKEN, den Verfassungsschutz abzuschaffen, eingehen. Das ist nicht der erste Versuch, es gab bereits viele Versuche. Ich darf wiederholen, was schon gesagt wurde: Erstens, der Verfassungsschutz beschützt unsere Verfassung. Zweitens: Die Verfassungsschutzbehörde ist auch in der heutigen Zeit mehr als notwendig. Drittens: Das Trennungsgebot ist ebenfalls notwendig, aus den Gründen, die hier eben schon dargestellt wurden. Viertens: Die Abgeordneten, die diesen Abänderungsantrag im Innenausschuss diskutiert haben, haben das doch nicht allein nach ihrer eigenen Meinung gemacht, sondern, so mein Verständnis, mit Sachverständigen. Es gab eine Sachverständigenanhörung, und die Erkenntnisse genau dieser Anhörung sind eingeflossen in den Abänderungsantrag, der Ihnen heute vorliegt.
Ich habe ja großes Verständnis dafür, dass sich die Opposition gerne ein Feld der politischen Betätigung sucht. Aber doch bitte nicht mit Abänderungsanträgen, die einfach in Eile runtergeschrieben werden! Doch bitte nicht mit Abänderungsanträgen, die übernommen werden aus anderen Bundesländern und überhaupt nicht angepasst werden an die Gesetzesregelung unseres Landes und in die saarländischen rechtlichen Gegebenheiten! Das muss doch abgestimmt werden! Der Versuch der grundsätzlichen Neuorientierung der Tätigkeitsfelder des Verfassungsschutzes, der geplante Wegfall zum Beispiel der Überwachung der organisierten Kriminalität, und die gesetzliche Normierung nachrichtendienstlicher Mittel bedürfen einer grundlegenden sachorientierten und, sehr geehrte Damen und Herren der LINKEN, auch einer politischen Prüfung. Nicht einfach immer wieder das wiederholen, was seit Langem von Ihnen wiederholt wird! Der Verfassungsschutz ist mehr als notwendig.
Ich möchte zu einem Punkt kommen, den die GRÜNEN in ihrem Abänderungsantrag explizit gefordert haben: Beobachtungsprojekte des Verfassungsschutzes sollen nach Auffassung von BÜND
NIS 90/DIE GRÜNEN von der persönlichen Zustimmung des jeweiligen Ministers oder der jeweiligen Ministerin oder des Stellvertreters, also des Staatssekretärs oder der Staatssekretärin, abhängig gemacht werden. Ja nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, wo leben wir denn überhaupt! Die Festlegung von Beobachtungsprojekten erfolgt bisher, und das ist auch gut so, durch die Leitung des Landesamtes für Verfassungsschutz - natürlich in Abstimmung mit dem zuständigen Minister oder der zuständigen Ministerin, mit dem Staatssekretär oder der Staatssekretärin. Diese Verfahrensweise hat sich bewährt. Eine persönliche Festlegung durch den jeweiligen Minister oder Staatssekretär, das wäre ein Novum. Das wird nach meiner Kenntnis auch in keinem anderen Bundesland in dieser Weise praktiziert.
Zu einem zweiten Punkt: Die Beobachtung der organisierten Kriminalität soll nach Auffassung der Bündnisgrünen aus den Beobachtungsaufgaben des Verfassungsschutzes gestrichen werden. Die Beobachtung der OK, der organisierten Kriminalität, hat nach meiner Kenntnis bisher eine untergeordnete Rolle im Aufgabenspektrum des saarländischen Verfassungsschutzes gespielt. Aus diesem Grund ist das wohl auch nicht der Hauptpunkt, den Sie heute hier aufführen.
Sie werden in Zukunft - das war auch in der Vergangenheit so - im Verfassungsschutzausschuss ordentlich und umfassend informiert.
Sie führen auch, meine Damen und Herren der LINKEN, an, das Landesamt für Verfassungsschutz bediene sich großer Limousinen. Ist das der einzige Grund, dessentwegen Sie den Verfassungsschutz abschaffen wollen? Das ist in der Tat kein Grund.
Ich bin der Meinung, in diesem Land gehört die Polizei dazu, es gehört der Verfassungsschutz dazu und es gehört das Trennungsgebot dazu. Das ist gut so. Das soll auch weiter so bleiben. Ich bitte Sie daher ganz herzlich, diesem Abänderungsantrag zu dieser Gesetzgebung heute zuzustimmen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit Drucksache 15/1131 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 15/1131 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. Das ist der Ausschussantrag. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag Drucksache 15/1131 ein
stimmig mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen ist.
Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat mit Drucksache 15/1135 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1135 - das ist der Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag Drucksache 15/1135 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der PIRATEN-Fraktion, abgelehnt haben die Regierungskoalition und enthalten haben sich die Fraktion der LINKEN und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.