Protokoll der Sitzung vom 12.11.2014

Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat mit Drucksache 15/1135 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1135 - das ist der Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag Drucksache 15/1135 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der PIRATEN-Fraktion, abgelehnt haben die Regierungskoalition und enthalten haben sich die Fraktion der LINKEN und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat mit Drucksache 15/1134 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/1134, ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag Drucksache 15/1134 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen und enthalten haben sich die Fraktionen der LINKEN und der PIRATEN.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf als Ganzes. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/773 - neu - in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/773 - neu - in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, abgelehnt haben die Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Polizeirechts (Drucksache 15/899) (Abänderungsan- träge: Drucksachen 15/1132, 15/1136 und 15/1137)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich das Wort dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordnetem Günter Waluga.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Polizeirechts, Drucksache 15/899, wurde vom Plenum in seiner 26. Sitzung am 14. Mai 2014 in Erster Lesung mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Ablehnung der PIRATEN-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet mehrere Regelungsbereiche. Die automatisierte Kennzeichenerfassung, die im Saarland nie angewendet worden ist, wird wieder gestrichen. Bei der Erhebung von Telekommunikationsdaten werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Die Regelungen, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen, werden in einer Vorschrift zusammengefasst. Mehr eingriffsintensive Maßnahmen als bisher müssen vorab richterlich genehmigt werden. Die Polizei soll bessere Kontrollmöglichkeiten im Bereich der Prostitution erhalten. Europarechtliche Vorgaben bei der polizeilichen Datenverarbeitung werden umgesetzt.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2014 eine Anhörung durchgeführt. Es wurden drei Abänderungsanträge erarbeitet. Der Abänderungsantrag der PIRATEN-Landtagsfraktion wurde mehrheitlich, bei Zustimmung der PIRATEN-Landtagsfraktion, Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion sowie bei Ablehnung der Koalitionsfraktionen, abgelehnt.

Der Abänderungsantrag der Fraktion B 90/GRÜNE wurde mehrheitlich, bei Zustimmung der Fraktion B 90/GRÜNE, Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion sowie Ablehnung der Koalitionsfraktionen, abgelehnt.

Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde in der Ausschusssitzung am 06. November 2014 einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Ablehnung der Oppositionsfraktionen, die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/899 in Zweiter und letzter Lesung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Ich eröffne die Aussprache und erteile der Abgeordneten Ruth Meyer für die CDU-Fraktion das Wort.

(Präsident Ley)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Polizeirechtsnovelle passt die Grundlagen der Polizeiarbeit in unserem Land an die aktuelle Situation und Rechtslage an. Sie schreibt Punkte fest, die die polizeiliche Ermittlungsarbeit bestimmen und erleichtert diese Arbeit in einigen Punkten. Sie erweitert gleichzeitig die Befugnisse unserer Polizistinnen und Polizisten dort, wo wir es für erforderlich halten.

Ich will meinen Ausführungen zu den wesentlichen Änderungen ein paar grundsätzliche Überlegungen voranstellen, die quasi nahtlos an den vorangegangenen Tagesordnungspunkt zum Verfassungsschutzgesetz anschließen. Ich denke, es lohnt sich, ein paar Worte zum Verhältnis von Freiheit und Kontrolle zu verlieren, weil wir als Parlament in diesem Spannungsfeld unsere Entscheidungen verantwortungsbewusst zu platzieren haben, und weil falsche Schwerpunktsetzungen in diesem Spannungsfeld unweigerlich zu Schieflagen in einer demokratischen Gesellschaft führen.

(Beifall von der CDU.)

Freiheit und Kontrolle, meine Damen und Herren, sind zwei Seiten derselben Medaille. Wir halten in unserem Land zu Recht die Freiheit hoch: freie Wahlen, freie Presse, freier Markt, freie Meinungsäußerung und freie Auswahl etwa dessen, was wir arbeiten, und nicht zuletzt, zu welcher Religion wir gehören wollen. Aber unsere Demokratie funktioniert nur deshalb so gut, weil die Instanzen, die Macht ausüben, dabei von anderen Instanzen kontrolliert werden. Dies gilt genauso für den einzelnen Menschen in seinem Freiheitsdrang. Die Sicherheit im Straßenverkehr, die Qualität unserer Lebensmittel oder die Steuerehrlichkeit, um nur einige Beispiele zu nennen, würden mit hoher Wahrscheinlichkeit rapide abnehmen, würden wir nicht mit einer gewissen Regelmäßigkeit gezielte, aber auch unerwartete Kontrollen durchführen.

Und so, wie die Freiheit Grenzen überschreiten kann, so kann natürlich auch die Kontrolle ausufern. Etwa eine allgegenwärtige Beobachtung - ob offen oder geheim - bedeutet eine ungeheuerliche Einschränkung der Freiheit, die zur totalen Kontrolle führen kann, das haben wir in unserer Geschichte allzu schmerzlich erlebt. Weder darf Freiheit als die Abwesenheit von Kontrolle missverstanden werden, noch darf Kontrolle zum Selbstzweck werden. Vielmehr müssen Freiheit und Kontrolle aufeinander bezogen sein. Es ist unsere Aufgabe, auf beiden Seiten das rechte Maß auszuloten und in der Gesetzgebung zu verankern.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Warum werde ich so grundsätzlich? Weil uns eben genau diese Überlegungen leiten müssen, wenn wir eine der zentralen Instanzen in unserem Rechtsstaat, nämlich die Polizei, mit Befugnissen ausstatten. Hiermit komme ich zu den Änderungen, die die Anhörung und auch die Erste Lesung in weiten Teilen bestimmt haben, nämlich zu den beiden Regelungen, die wir im Umfeld der Prostitution treffen wollen. Wir wollen hier bewusst die Eingriffsrechte der Polizei stärken, einmal im Bereich der Identitätsfeststellung in § 9 und zum anderen beim Betretungsrecht für Wohnungen, in denen der Prostitution nachgegangen wird, § 19. Damit greifen wir Normen auf, die so oder so ähnlich in sage und schreibe acht weiteren Bundesländern seit vielen Jahren Rechtslage sind. Konkret haben wir den Wortlaut aus dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz übernommen. Das heißt, wir treffen Regelungen, wie sie in Bayern seit 1990 gelten und wie sie sich dort bewährt haben, meine Damen und Herren.

Diese Regelungen sind überdies Teil eines Maßnahmenpakets, das unsere Ministerpräsidentin zwecks Eindämmung und Kontrolle der Prostitution, zwecks Verbesserung der Situation der Prostituierten und zur besseren Verfolgung von Straftaten im Umfeld der Prostitution auf den Weg gebracht hat. Zur Erinnerung: Erst durch die unkontrollierte Straßenprostitution in Saarbrücken hat man sich im Saarland wieder um das gekümmert, was die Öffentlichkeit gerne ausblendet oder als „das älteste Gewerbe der Welt“ bezeichnet und hinnimmt. Dabei ist überdeutlich geworden, dass das Prostitutionsgesetz von 2002 die Präsenz der Ordnungskräfte und die Einblicke in das Milieu maßgeblich reduziert hat und die Prostituierten damit vermehrt dem freien Spiel der Kräfte preisgegeben hat. Zwar war es dem Gesetz gelungen was ja gewollt war und auch richtig ist -, die Prostituierten aus der Illegalität zu holen. Nicht realisiert hat sich jedoch die Idee, über die Anerkennung von Prostitution als Erwerbstätigkeit diesen Frauen eine wirklich gesicherte Existenz zu bieten. Heute können wir feststellen, dass dieser Wirtschaftszweig fraglos boomt. Es werden hierin geschätzt 16 Milliarden Euro in Deutschland in jedem Jahr umgesetzt. In den Steuerkassen kommt hiervon so gut wie nichts an. Auch sind die Frauen weiterhin nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt - wir haben gehört, nur 40 Frauen bundesweit haben diese Option gewählt. Der allergrößte Teil ist also weder kranken- noch pflegeversichert oder fürs Alter abgesichert.

Parallel dazu hat die zunehmende Öffnung der Grenzen die immer schon im Milieu verbreiteten kriminellen Strukturen erheblich verschärft. Insbesondere Flüchtlinge und Zugewanderte mit prekären Lebensverhältnissen sind der bandenmäßig organisierten Zuhälterei, der Zwangsprostitution und sexuellen Ausbeutung schutzlos ausgeliefert. Im Ausschuss haben uns Vertreter der Polizei und eine Mitarbeite

rin der Beratungsstelle Aldona plastisch geschildert, was sich in der Szene täglich abspielt. Dabei ging es keineswegs nur um den Straßenstrich, wo fraglos übelste Verhältnisse herrschen und circa 30 der geschätzt 1.000 Frauen in der Prostitution im Saarland den zahlenmäßig kleinsten Teil ausmachen.

Auch hinter verschlossenen Türen, in Bordellen, Bars, Clubs, Stundenhotels und Terminwohnungen gilt das, was ich im Folgenden kurz anreißen will. Der Markt wird eben nicht beherrscht von den gerne propagierten unabhängigen Sexarbeiterinnen, sondern von Hintermännern. Diese schleusen zunehmend minderjährige, völlig unerfahrene Mädchen in den Markt, weil dies wohl der Nachfragesituation entspricht. Laut BDK kommen diese aus den ärmsten Verhältnissen in Südosteuropa, über 50 Prozent der Mädchen und Frauen sind unter 21 Jahre alt, viele unter 18. Die Mädchen und Frauen sprechen kein Wort Deutsch, haben hier oft weder Adresse noch Pass, jedenfalls selten den richtigen mit dem richtigen Namen oder dem richtigen Lebensalter. Sie leben in Abhängigkeit unter wechselnden Namen in wechselnden Wohnungen.

Sie erfahren täglich Repressalien und Gewalt und müssen einen Großteil der Einnahmen sofort wieder abgeben. Dass keine Arbeitsbedingungen geregelt sind, etwa keine Arbeitszeiten gelten, muss man hier nicht extra erwähnen. Die Arbeit selbst funktioniert nach den Prinzipien: immer jünger, immer härter, immer billiger. Im Sexgeschäft müssen alle Praktiken angeboten werden, die sich die grenzenlosen Fantasien der Freier ausmalen, nach aktueller Mode seit einiger Zeit vermehrt im sogenannten Flatrate-Modus. Und all das bis vor Kurzem völlig ungeschützt und ganz offiziell beworben mit „ohne Kondom“. Dass dies vermehrt zu Geschlechtskrankheiten und Schwangerschaften führt, versteht sich von selbst. Arbeiten müssen die Frauen aber auch dann wieder, schon des Geldes wegen. Ich fahre nicht mit den Schilderungen fort, es wurden im Ausschuss noch weitere übelste Details und persönliche Schicksale geschildert, die ich Ihnen hier ersparen will. Wegen all dieser Umstände ist Prostitution aber eben nicht einfach eine legale Tätigkeit, die nach dem Grundgesetz Berufsfreiheit genießt. Man kann nicht nach dem Motto handeln: „Schluss, aus, Amen, die Mädchen und Frauen müssen eben gucken, wie sie klarkommen, sie können sich ja melden, wenn ihnen ein Unrecht geschieht.“ Eine solche Haltung ist zynisch und menschenverachtend, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Herr Hilberer hat so lapidar dahergesagt - ich zitiere aus dem Ausschuss, der war ja öffentlich -, dass die Prostitution heute halt ein liberaler Markt sei, mit dem man liberal umgehen müsse. - Da kann ich nur sagen, das ist falsch verstandene Freiheit, Herr Hil

berer, und bar jeden Respekts vor den Menschen, um die es uns geht.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Sie haben in der Ersten Lesung behauptet - ich zitiere erneut -: Es gibt keinen Anhaltspunkt für besondere Straftaten im Umfeld der Prostitution. - Das spiegelt entweder große Unwissenheit oder Naivität wider, Sie können es sich aussuchen.

(Zuruf des Abgeordneten Hilberer (PIRATEN).)

So bin ich. - Denn selbstverständlich finden im Umfeld der Prostitution massive Häufungen unterschiedlicher Delikte aus allen Kapiteln des Strafgesetzbuches statt, stets zulasten der Schwächsten. Wir haben als Gesellschaft verdammt noch mal die Verantwortung, dem allem etwas entgegenzusetzen, anstatt weiter die Augen davor zu verschließen unter dem Deckmantel der Liberalität.

(Beifall bei der CDU.)

Deshalb war ich unserer Ministerpräsidentin dankbar für ihre Initiative, sowohl im Bereich der Verordnungen, ich nenne die Stichworte Sperrbezirke und Kondompflicht, die wir selbst umsetzen konnten, als auch zu den noch notwendigen bundesgesetzlichen Regelungen aktiv zu werden.

Ich kann nur Ihren plastischen Vergleich wiederholen: Es kann nicht sein, dass wer eine Würstchenbude eröffnet, zig Nachweise erbringen, Richtlinien beachten und Kontrollen hinnehmen muss, im Dunkelfeld der Prostitution aber völlig unreguliert Frauen missbraucht werden und sich kriminelle Elemente die Taschen voll machen.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Wir sind gerade dabei, da können Sie mal sehen.

(Erneuter Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

So wie es in Bayern seit über 20 Jahren Recht und Gesetz ist, so verfassungswidrig ist das.

Meine Damen und Herren, wir wollen nicht mehr und nicht weniger, als dass unsere Polizei leichter einen Fuß in die Tür bekommt, zum einen durch Identitätsfeststellungen im Umfeld der Prostitution - Hintermänner oder wechselnde Identitäten -, um damit Zwangsprostitution und Menschenhandel besser zu erkennen, und zum anderen durch anlassbezogene Wohnungsbetretungen.

Ich muss sagen, ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn ich als unbescholtene Autofahrerin in eine Polizeikontrolle gerate, dann muss ich mich auch ausweisen, es wird kontrolliert, ob ich unter Alkoholeinfluss oder zu schnell gefahren bin, und das ist auch gut so.

(Abg. Meyer (CDU) )

Parallel setzen wir große Hoffnungen auf die bundesgesetzlichen Änderungen wie die Freierstrafbarkeit bei erkennbarer Zwangssituation der Prostituierten, das Mindestalter 21, die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und die Meldepflicht für Prostituierte, regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen sowie echte Ausstiegsprogramme, die alternative Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen.

Wir lassen es aber nicht bei regulierenden und repressiven Maßnahmen bewenden, auch im präventiven Bereich wollen wir vorankommen. Wir haben deshalb die Ausweitung des Personalschlüssels der Beratungsstelle Aldona fest im Blick. Wir wollen im Zuge der Haushaltsberatungen eine Aufstockung vorschlagen und gehen fest davon aus, dass auch die Landeshauptstadt Saarbrücken und der Regionalverband ihre Zusage einhalten, ihren Anteil an der Finanzierung im Haushalt einzustellen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich darf mich ausdrücklich bei unseren Sozialpolitikern bedanken, die das vorangetrieben haben und natürlich bei den Mitarbeiterinnen von Aldona, die durch ihre jahrelangen wertvollen und auch persönlich nicht ganz ungefährlichen Kontakte in der Szene vertrauensvolle und kompetente Ansprechpartnerinnen für viele Prostituierte sind.

(Beifall des Abgeordneten Waluga (SPD).)

Das haben sie verdient, danke Günter.

Zu den weiteren Änderungen im Polizeirecht noch folgende Ergänzungen. Zum § 55 Polizeigesetz gibt es auch einen Änderungsantrag, das betrifft die Fesselung. Wir haben die Formulierung ganz bewusst so gewählt, dass bereits bei Anhaltspunkten für körperlichen Widerstand die Fesselung einer Person erfolgen kann, und zwar um der steigenden Gewalt gegen Polizeibeamte Rechnung zu tragen und deren Eigenschutz zu verbessern. Zur Abschaffung der Möglichkeit von Bild- und Tonaufzeichnungen durch Ortspolizeibehörden sei noch ergänzt, dass dieses Instrument wie auch die automatische Kennzeichenerfassung nie zum Einsatz gekommen ist und daher auch entbehrlich erscheint. Selbstverständlich sind Videoüberwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum nach wie vor möglich und vielfach auch sinnvoll, wenn sie der Gefahrenabwehr dienen - dann kann das auf Basis des Polizeirechts weiter geschehen - oder wenn sie mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und dem Saarländischen Datenschutzgesetz abgestimmt sind.

Weiterhin haben wir in einem Änderungsantrag den Wunsch des Saarländischen Städte- und Gemeindetages aufgenommen, der angeregt hat, die Herausgabe von Kraftfahrzeugen, die zum Beispiel wegen grober Parkverstöße von der Polizei abgeschleppt wurden, nur gegen Zahlung des Rechnungsbetrages