Weiterhin haben wir in einem Änderungsantrag den Wunsch des Saarländischen Städte- und Gemeindetages aufgenommen, der angeregt hat, die Herausgabe von Kraftfahrzeugen, die zum Beispiel wegen grober Parkverstöße von der Polizei abgeschleppt wurden, nur gegen Zahlung des Rechnungsbetrages
zu ermöglichen. Eine Ausführungsverordnung sollte eine praktikable Umsetzung regeln und gewährleisten, dass das Fahrzeug auch gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung auszulösen ist.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat viele dieser Änderungen aktiv angeregt, um den Auswüchsen der totalen Freiheit etwa von Freiern und Zuhältern nicht nur ein Statement, sondern auch konkrete Kontroll- und Schutzmaßnahmen entgegenzusetzen. Zudem möchten wir unseren Polizeibeamten größere Freiräume in der Ermittlungsarbeit und beim Eigenschutz einräumen. Dies ist Ausdruck des Vertrauens unserer Fraktion in diese Organisation. Es steht für uns außer Frage, dass unsere Polizei mit den formulierten Eingriffsrechten verantwortungsvoll und kontrolliert umgehen wird. Deshalb stehen wir hinter jedem einzelnen der formulierten Änderungen und bitten das Parlament um Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Ersten Lesung dieses Änderungsgesetzes haben alle Oppositionsfraktionen davor gewarnt, dass dieser Entwurf verfassungsmäßig hart an der Grenze ist, wenn er nicht sogar darüber hinausgeht. Das ist in der Anhörung noch einmal bestätigt worden. Mit dieser Gesetzesänderung würden sowohl die Ausübung wie auch die Inanspruchnahme einer legalen Tätigkeit diskriminiert. Mit dieser Gesetzesänderung würde jede Form der Prostitution mit strafbaren Handlungen, mit Zwangsprostitution, gleichgesetzt. Mit dieser Gesetzesänderung würde sowohl die freie Entfaltung der Persönlichkeit als auch die Berufsfreiheit bedroht, die beide vom Grundgesetz garantiert sind. Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen, heißt es in Artikel 12. Dieses Recht nutzt aber nichts, wenn die Polizei jederzeit die Arbeitsstätte betreten kann und die Identität jeder Person, die sie dort antrifft, feststellen darf.
So werden Menschen unter einen Generalverdacht gestellt, die einer legalen Beschäftigung nachgehen und solche, die sich zufällig an einem Ort aufhalten, an dem eine solche Tätigkeit ausgeübt wird. Das ist für uns nicht hinnehmbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist keinesfalls so, dass die Polizei bisher nicht einschreiten konnte, wenn der Verdacht auf Menschenhandel und Zwangsprostitution bestand. Schon jetzt kann die
Polizei jederzeit die Identität einer Person zur Abwehr einer Gefahr feststellen, und wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben oder sich Straftäterinnen und Straftäter verbergen. Wenn es also den konkreten Verdacht gibt, dass in einer Wohnung Frauen gezwungen werden, sich zu prostituieren, kann die Polizei bereits jetzt eingreifen. Solange Prostitution in unserem Land nicht verboten ist, so lange ist auch dieser Passus des Änderungsgesetzes höchst bedenklich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich muss mit allen Mitteln gegen Menschenhandel vorgegangen werden. Aber dafür darf nicht eine ganze Berufsgruppe unter Generalverdacht gestellt werden oder jemand, der beispielsweise zufällig gerade am Straßenstrich vorbeigeht. Dafür ist diese Gesetzesverschärfung auch gar nicht nötig. In der Anhörung ist dieser Punkt daher auch vonseiten der Polizei kritisiert worden. Prof. Dr. Dieter Kugelmann von der Deutschen Hochschule der Polizei hat deutlich gemacht, dass diese Verschärfung verfassungsrechtlich nur schwer zu begründen ist. Auch die Polizisten brauchen Klarheit und Sicherheit. Man darf ihnen kein Gesetz aufbrummen, was morgen vielleicht als verfassungswidrig zurückgenommen werden muss.
In der Anhörung hat auch die Fachanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen klargemacht, dass dieser Punkt einen Verstoß gegen die Verfassung darstellen könnte. Trotzdem ist dieses Änderungsgesetz im Innenausschuss vergangene Woche ohne große Diskussion durchgewinkt worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus CDU und SPD, wenn Sie schon nicht auf unsere kritischen Anmerkungen hören, dann doch bitte wenigstens auf unabhängige Experten. Wir werden diesen Entwurf heute ablehnen und den Abänderungsanträgen von PIRATEN und GRÜNEN zustimmen.
Ein weiterer Punkt ist die Fesselung von Personen durch die Polizei. Natürlich kann dies in bestimmten Fällen nötig sein. Aber auch hier gilt, es muss Sicherheit und Klarheit sowohl für die Bürger als auch für die Polizisten geben. Klarheit heißt in diesem Fall, es muss Tatsachen geben, die Annahmen rechtfertigen, dass Polizeibeamte angegriffen oder Wertsachen beschädigt werden, dass eine Person fliehen will oder befreit werden soll oder sich töten oder verletzen wird. In diesem Punkt stimmen wir dem Abänderungsantrag der GRÜNEN zu.
Als dritten Punkt möchte ich die Erhebung und Speicherung von Telefon- und Internetdaten ansprechen, wie sie in Paragraf 28 geregelt sind. Hier sieht der Entwurf der Regierung zwar leichte Verbesserungen vor, aber sie gehen uns nicht weit genug. Hier stimmen wir dem Abänderungsantrag der PIRATEN zu.
Auf sensible Daten sollte nur in Ausnahmefällen zugegriffen werden, und auch nur dann, wenn hohe gesetzliche Auflagen erfüllt werden, wenn also wirklich eine greifbare Gefahr droht.
Wenn es um Polizei und die innere Sicherheit geht, legen Regierungen gerne einmal Regelungen vor, die in der Realität nichts bringen, vielen Bürgerinnen und Bürgern aber das Gefühl von Sicherheit geben. Diese gefühlte Sicherheit kann man nicht gefährden. Für das reine Gefühl von Sicherheit dürfen Bürgerrechte und Persönlichkeitsschutz aber nicht geopfert werden.
Trotz aller Verbesserungen, die dieser Gesetzentwurf sicher mit sich bringt, muss in einigen Punkten deshalb noch kräftig nachgebessert werden. Vor allen Dingen sollten wir heute keine Regelungen verabschieden, die verfassungsrechtlich äußerst bedenklich sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, „die Menschen lassen sich lieber durch Lob ruinieren, als durch Kritik bessern“, hat der Schriftsteller George Bernard Shaw gesagt. Zeigen Sie heute, dass Sie konstruktive Kritik auch annehmen können. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute in Zweiter Lesung über ein Gesetz, das aus meiner Sicht in den für uns wesentlichen Teilen eigentlich auf eine breite Zustimmung stößt. Dafür, dass die Kritik bei der Opposition im Vordergrund steht, habe ich Verständnis. Aber auf die Teile, die hier genannt werden müssen, die positiv vom gesamten Parlament begleitet werden, möchte ich noch eingehen.
Es handelt sich hier um die Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag, was auch schon bei der Vorgängerregierung zum Teil mit angedacht war. Weiter fließen europarechtliche Vorgaben in das Landesrecht ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Kernbereich privater Lebensgestaltung werden neu geregelt und Bürgerrechte gestärkt.
Unterschiedlich - das hat der erste Aufschlag im Plenum und die Anhörung im Ausschuss gezeigt - wird die Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten im prostitutionsaffinen Milieu gesehen.
Ich möchte in meinen Ausführungen zuerst kurz auf die Bestimmungen zur Erhebung von Telekommunikationsdaten, die Konzentration der Regelungen
zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und die Stärkung der Rechte des Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch dadurch, dass mehr eingriffsintensive Maßnahmen der Vollzugspolizei unter Richtervorbehalt gestellt werden, eingehen.
Hier liegen zum Teil Abänderungsanträge vor. Nach der Anhörung und Prüfung der Vorgaben sind wir weiterhin der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Normen den gestellten Forderungen gerecht werden und vor allem eine Stärkung der Bürgerrechte darstellen. Es besteht aus unserer Sicht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf.
Für mich und meine Partei sind bei der Verabschiedung dieses Gesetzes zwei Punkte wichtig. Aus diesem Grund wurden diese Ziele schon im Koalitionsvertrag - das habe ich zu Beginn meiner Rede gesagt - aufgenommen und definiert. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die Sicherheit der Bevölkerung steht an erster Stelle. In Abwägung des Grundrechtsschutzes und der Notwendigkeit zur Gewährleistung der inneren Sicherheit werden wir das saarländische Polizeigesetz unter anderem an die Entwicklung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung - und in diesem Kontext an die einsatztaktischen Bedürfnisse und die technischen Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden - anpassen. Dazu gehören die Rücknahme der Befugnis zum automatisierten Fahndungsdatenabgleich von Kraftfahrzeugkennzeichen sowie die den Ortspolizeibehörden eingeräumte Befugnis zur Videoüberwachung.“
Zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen hat das Bundesverfassungsgericht Voraussetzungen definiert, denen unsere Rechtsnorm nicht in vollem Umfang gerecht wird. Sie müsste dergestalt geändert werden - so ist das auch in der Gesetzesbegründung nachzulesen -, dass sie sowohl den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts als auch polizeitaktischen Erwägungen genügt. Wir machen keine Änderung, wir werden die Kfz-Kennzeichenerfassung abschaffen.
Mir ist auch im Rahmen der Haushaltsberatungen aufgefallen - da habe ich mich an frühere Zeiten erinnert -, dass auch nie Geld im Haushalt bereitgestellt wurde, um solch eine Kfz-Kennzeichenerfassung anzuschaffen. Ich gehe davon aus, dass nie erwogen wurde, die Vorschrift ernsthaft anzuwenden.
Ebenso wird die Möglichkeit der Videoüberwachung durch die Ortspolizeibehörden nicht genutzt. Wir brauchen keine Kfz-Kennzeichenerfassung und benötigen auch diese Videoüberwachung nicht mehr.
Nun zum Thema Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten im Rotlichtmilieu. Die Ergänzung dieser Vorschrift beruht wohl auf Entwicklungen im Bereich der Prostitution in der Landeshauptstadt. Das ist hier schon eingehend beleuchtet worden, auch in der Ersten Lesung. Die Situation in Saarbrücken wurde bei der Einbringungsdebatte schon ausführlich geschildert und das Maßnahmenpaket intensiv vorgestellt. Verfassungsrechtliche Bedenken wurden im Laufe der Diskussion und der Anhörung im Ausschuss, wo auch das zuständige Ministerium beteiligt war, geäußert.
Diese Gesetzesänderungen basieren auf den Regelungen des Freistaates Bayern. Auch andere Bundesländer - die Kollegin Meyer hat es erwähnt - haben gleiche Bestimmungen. Wir sind auch weiterhin der Auffassung, dass das von der SPD initiierte Prostitutionsgesetz, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, ein entscheidender Schritt war, Frauen und Männer zu entkriminalisieren, die Begleitkriminalität einzudämmen und den Ausstieg aus der Prostitution zu erleichtern.
Mit den hier vorliegenden Änderungen des Polizeigesetzes wird ein polizeirechtlicher Systemwechsel vollzogen. Die anlasslose Identitätsfeststellung stellt sicherlich einen Eingriff in den Persönlichkeitsbereich der Menschen dar, ist aber unter dem Blickwinkel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu beurteilen. Durch die jetzt zulässigen polizeilichen Maßnahmen besteht durchaus die Chance, kriminelle Machenschaften im Umfeld der Prostitution frühzeitig zu erkennen. Ziel dieser Maßnahmen ist jedoch allein die Verhinderung der Zwangsprostitution.
Lassen sie mich zum Schluss noch auf die Personen eingehen, für die unsere Beschlüsse ihre Arbeitsgrundlage bedeuten. Ich habe mich mit Polizisten unterhalten. Sie sind es, die Tag für Tag und Nacht für Nacht - und das erfolgreich - für die Einhaltung der neuen Sperrbezirksverordnung in Saarbrücken Sorge tragen. Insbesondere die Beamtinnen und Beamten der Inspektionen St. Johann und Alt-Saarbrücken haben rund um die Uhr mit einer Vielzahl von Einsatzstunden sichergestellt, dass das, was von der Politik vorbestimmt wird, auch tatsächlich in der Praxis umgesetzt werden kann. Dabei geht es nicht nur um Kontrolle und Strafverfolgung. Unsere Polizei steht auch für ein schlüssiges Gesamtkonzept, in dem die Schwächsten auf der Straße - drogenabhängige und arme Menschen nicht zu kurz kommen.
Trotz all der Belastungen im polizeilichen Alltag stehen die Kolleginnen und Kollegen der Polizei immer wieder als engagierte und kompetente Ansprechpartner für die Betroffenen und die zuständigen Institutionen zur Verfügung, um für Ordnung zu sorgen,
aber auch den Frauen und Männern auf dem Straßenstrich zu helfen. An dieser Stelle, werte Kolleginnen und Kollegen, will ich auch mal den Polizistinnen und Polizisten in Saarbrücken ein ganz herzliches Dankeschön sagen.
Der Dank gilt auch den vielen sozial tätigen Menschen in diesem Bereich. Die möchte ich besonders einschließen.
Abschließend nochmals der Hinweis, damit dies in der Gesamtdiskussion nicht untergeht und auch in der Berichterstattung zu diesem Gesetz Erwähnung findet: Ursprung des Gesetzentwurfes war die Rücknahme der Eingriffsbefugnisse im Bereich der KfzKennzeichenerfassung und der Videoüberwachung für Ortspolizeibehörden. - Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf.
Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Informationen über unsere Positionen beziehen; das ist hier schon Kraut und Rüben. Ich würde Ihnen das auch verzeihen, wenn Sie tatsächlich daran arbeiten würden, die Situation der Frauen und Männer, die in der Prostitution arbeiten, zu verbessern und sie zu schützen.