Protokoll der Sitzung vom 02.12.2014

(Anhaltender Beifall von den Regierungsfraktio- nen.)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Herr Andreas Augustin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich mir die Redezeitverteilung beim vorherigen Beitrag ansehe, muss ich sagen, wir haben offenbar einen Europaminister, der auch Finanzen macht. Mich stellt das insofern gerade vor ein Problem, als ich durchaus auch ein paar positive Dinge zu Europa sagen wollte, allerdings nach der Vorlage nichts mehr zu ergänzen habe.

Insofern kann ich nur feststellen, auch wir begrüßen, dass es, wie es im Einzelplan heißt, eine neue Titelgruppe Europaangelegenheiten gibt, und dass das in dem Bereich jetzt stärker gebündelt wird und stärker in den Fokus rückt. Zur Großregion ist auch schon alles gesagt. Deshalb fasse ich mich an der Stelle kurz. Danke an die Vorredner.

(Beifall von den PIRATEN.)

Nicht so gut sieht es bei den Zentralen Diensten aus. Das sollte eigentlich das Thema sein, wo wir sparen können. Zentralisierung von IT-Infrastruktur, von Aufgaben im Bereich der zentralen Verwaltung von Bau und Liegenschaften, zentrale Personalverwaltung, das ist etwas, wo wir eigentlich sparen könnten. Das funktioniert aber nur dann, wenn wir nicht einfach nur alle Leute zusammenziehen, sie jetzt zentral beisammensitzen und die gleiche Arbeit wie vorher machen, sondern da gehört auch Innovation mit dazu. An der Stelle muss ich ganz klar kritisieren, dass das aus unserer Sicht wichtige Ressort IT-Innovation nicht mehr beim Ministerium für Finanzen und Europa liegt - das hat sich der Minister aus der Hand nehmen lassen -, das liegt bei der Staatskanzlei. Wir finden diese Aufteilung nicht gut. Das muss ich an der Stelle ausdrücklich kritisieren.

Ich komme aufgrund sehr begrenzter Redezeit gleich zum nächsten Thema, nämlich über die Verwaltungsreform bei den Finanzämtern zur Allgemeinen Finanzverwaltung. Es wurde von beiden Vorrednern schon angesprochen, dass es Stelleneinsparungen geben wird. 152 Stellen sind geplant. Was dort passiert, muss ich sagen, finde ich milde gesagt verwunderlich, denn es gibt zunächst einmal das PwC-Gutachten, das einen Vergleich zwischen Baden-Württemberg und dem Saarland anstellt und dabei auf die Effizienz achtet, wie viele Sachbearbeite

rinnen und Sachbearbeiter wie viele Fälle bearbeiten. Dabei ist herausgekommen, dass Baden-Württemberg effizienter arbeitet. Nun gibt es die Dreisatzrechnung, wie viele Stellen man hier kürzen müsste, um auf die gleiche Stellenzahl im Verhältnis zu den Fällen zu kommen. Was ich dabei kritisch sehe, ist zunächst einmal - das ist noch das kleinere, das ich infrage stelle -, inwieweit man so eine einfache Dreisatzrechnung an der Stelle machen kann. Aber das eigentlich Interessante ist, dass nach der ganzen Rechnung das Land Baden-Württemberg inzwischen festgestellt hat, dass es in dem Bereich unterbesetzt ist und deshalb aufstockt. Ergo reduzieren wir unseren Personalbestand infolge dieses Gutachtens auf einen Bestand, von dem der Vergleichspartner selbst sagt, dass es nicht reicht. Es ist meines Erachtens nur eine Frage der Zeit, bis uns diese Stellenreduzierung um die Ohren fliegt. Aber das wird die Zukunft zeigen.

Damit sind wir bei der Allgemeinen Finanzverwaltung. Zu der gehören eben auch die Steuereinnahmen. Einleitend wurde schon von Professor Bierbaum gesagt und vom Minister wiederholt, dass wir mit mehr Steuereinnahmen zu rechnen haben als im Vorjahr. Die wichtige Korrektur ist, dass es weniger Mehreinnahmen gibt, aber immer noch mehr als im letzten Jahr. An der Stelle muss ich ganz klar sagen: Wir haben historisch hohe Steuereinnahmen und gleichzeitig historisch niedrige Zinssätze bei Schulden und Sollzinsen. Natürlich gilt das auch für Habenzinsen, aber das ist aus Perspektive des Landes zunächst einmal sekundär.

Ich muss eine Sache herausstellen. Unsere Zinszahlungen werden 2015 im Vergleich zu 2014 sinken - trotz höherer Schulden. Dadurch, dass die Zinssätze runtergehen, zahlen wir weniger Zinsen trotz höherer Schulden. So niedrig sind im Moment die Zinsen. Wenn man unter solchen Umständen nicht bis an die durch die Schuldenbremse gesetzte Grenze geht und investiert, was man investieren kann, dann ist das politisch grob fahrlässig.

(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Herr Pauluhn, Sie sagten gestern in Ihrer Grundsatzrede, dass wir das Geld, das wir jetzt zusätzlich ausgeben, im nächsten Jahr wieder sparen müssen. Ich muss klar sagen, Sie haben offensichtlich den Unterschied zwischen Investitionen und laufenden Kosten nicht verstanden. Ich greife unsere Leitinvestition in den Breitbandausbau heraus. Da haben wir 25 Millionen Euro eingeplant. Das sind 25 Millionen, die man einmal investiert. Es sind insgesamt 25 Millionen über drei Jahre. Das Geld können Sie danach entsprechend sparen, indem Sie einfach das komplette Saarland nicht noch einmal verkabeln. Das ist eine Investition, das sind keine laufenden Kosten! Man hat die Kosten einmal, und das war’s. Deshalb ist das kein Argument.

(Minister Toscani)

(Sprechen bei der CDU.)

Ich komme zum nächsten Kapitel, die Eingliederungshilfe. Da geht es um 12 Millionen Euro, die entweder das Land oder die Kommunen bekommen sollen. Der Bund hat diese Summe zur Verfügung gestellt und die Kommunen argumentieren, sie stehe ihnen zu, da der Bund sie entlasten wollte. Das Land argumentiert, dass speziell im Saarland die Eingliederungshilfe vom Land gemacht wird und beansprucht das Geld deshalb für sich. Wir PIRATEN sagen, die ursprüngliche Intention des Bundes dürfen wir nicht außer Acht lassen und wollen den Kommunen deshalb wenigstens die Hälfte, also 6 Millionen, zur Verfügung stellen. Auch das war Teil unseres Antrages. Das halten wir nach wie vor für einen sinnvollen Kompromiss.

(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich komme zum Sondervermögen „Zukunftsinitiative I“. Dort passiert Folgendes. Der Landtag als Haushaltsgesetzgeber beschließt einen Haushalt, doch das Geld im Haushalt wird faktisch nie komplett aufgebraucht. Es ist auch gut so, dass, wenn in einem Budget Geld übrig ist, es nicht sinnlos verheizt wird, sondern dass es übrig bleibt. Was nun aber passiert, ist, dass dieses Geld eben nicht zur Tilgung von Schulden oder zur Verringerung der Neuverschuldung benutzt wird. Dieses Geld fließt vielmehr in das Sondervermögen „Zukunftsinitiative I“. In diesem Sondervermögen haben sich inzwischen nach ursprünglicher Zahlung und vorgenommenen Ausgaben 160 Millionen Euro angehäuft. Nach dem Theater, das wir gestern in der Grundsatzdebatte hatten, sind 160 Millionen im Sondervermögen für die Koalition offensichtlich kein Problem, aber 45 Millionen im Haushalt anscheinend schon, obwohl wir unter der Schuldenbremse bleiben.

Für uns ist es auf jeden Fall eine sinnvolle Konsequenz aus diesen Geldflüssen in das Sondervermögen, diese Sondervermögen mit einem Sperrvermerk zu versehen, damit das Geld auch in den nächsten Jahren dem Landtag zur Verfügung steht, damit wir in den nächsten Jahren noch einmal Geld für einmalige Investitionen zur Verfügung haben. Wir haben in diesem Jahr theoretisch den Spielraum für Investitionen. Aber natürlich sehen auch wir, dass der in den nächsten Jahren enger wird. Dieses Sondervermögen ist eine der Stellen, an denen man Geld für weitere Investitionen mobil machen kann.

Abschließend kann ich sagen, die Schulden in den Büchern wiegen nicht so schwer wie der Investitionsstau in der Infrastruktur. Eine vergleichbar grandiose Wirtschafts- und zugleich Zinssituation werden Sie für lange Zeit nicht wieder erleben. Deshalb müssen wir jetzt investieren, zumindest soweit es die Schuldenbremse erlaubt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Dr. Frank Finkler das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Augustin, nachher werde ich noch auf einzelne Argumente von Ihnen eingehen. Aber zunächst zum Einzelplan 04 - Finanzministerium. Hier will ich auf das zentrale Projekt im Einzelplan 04 bei den Finanzämtern eingehen. Finanzminister Stephan Toscani hat es schon genannt: Finanzamt 2020. Herr Augustin, aufgrund der Schuldenbremse kann sich das Saarland nicht erlauben, irgendeinen Bereich von Einsparungen außen vor zu lassen.

Auch die saarländischen Finanzämter müssen einen Einsparbeitrag erbringen. Dieser Beitrag soll im Rahmen des Projektes „Finanzamt 2020“ durch den geplanten Abbau von 152 Stellen bis zum Jahr 2020, durch die Zentralisierung von Aufgaben und durch Optimierungsprozesse in den einzelnen Finanzämtern erreicht werden. Beispielsweise wird die Finanzkasse in Saarlouis zentralisiert, die Grunderwerbssteuer wird nach Merzig gehen und die Betriebsprüfer - der Finanzminister hat es vorhin schon gesagt - werden in Saarbrücken zentralisiert. Die ersten Einspareffekte dieses Maßnahmenpaketes „Finanzamt 2020“ sind bereits im Haushaltsentwurf 2015 im Einzelplan 04, konkret im Kapitel Finanzämter, ersichtlich.

Wie ich finde, ist „Finanzamt 2020“ als Strukturprojekt vorbildlich unter Einbeziehung der Interessenvertretung, der Gewerkschaften und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Weg gebracht worden. Dies haben mir viele Beteiligte bei meinen Gesprächen bestätigt. An der Stelle möchte ich von meiner Seite Dank sagen an alle beteiligten Verhandlungsparteien für die konstruktive Zusammenarbeit in diesem wichtigen Projekt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wichtig in diesem Zusammenhang waren aus meiner Sicht auch sozialverträgliche Regelungen und Verbesserungen der personellen Rahmenbedingungen. Klaus Meiser hat es gestern angesprochen: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wichtig. Die Rahmenbedingungen wurden mit den Personalräten und den Gewerkschaften beim Projekt Finanzamt 2020 vereinbart und in einer Übereinkunft festgehalten. Zur Umsetzung des Projekts „Finanzamt 2020“ ist die Entscheidung zu begrüßen, alle Finanzamtsstandorte aufrechtzuerhalten und so die Bürgernähe der saarländischen Finanzverwaltung in der Fläche ich komme aus dem ländlichen Raum - zu gewährleisten.

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Trotz all dieser positiven Bewertungen, die ich angeführt habe, muss man im derzeitigen Umsetzungsprozess von „Finanzamt 2020“ stetig im Blick haben, dass man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern nicht über Gebühr belastet. Ich glaube, dass dabei eine noch stärkere IT-Durchdringung - Stichwort elektronische Steuerakte als Ziel in der Zukunft - hilfreich sein kann, um Arbeitsbelastungen zu mildern. In Verbindung mit der IT-Neuausrichtung wird zum Beispiel die Großrechnertechnik des Saarlandes, auf der die Steuerprogramme der Finanzämter laufen, optimiert in einer länderübergreifenden Kooperation mit Rheinland-Pfalz nach Koblenz ins dortige Steuerrechenzentrum ausgelagert.

Das IT-Innovationszentrum - da haben Sie recht - ist schon seit über zehn Jahren in der Staatskanzlei; die ZDV als Rechenzentrum und die Stelle eGovernment sind nach wie vor im Finanzministerium. Das ist ein Gesamtkonzept. Herr Augustin, ich weiß nicht, was Sie damit sagen wollten. Jedenfalls stimmt Ihre Aussage so nicht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der saarländischen Finanzverwaltung leisten einen wichtigen Beitrag für unser Land. Klar ist aus meiner Sicht deshalb auch, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Finanzämter in angemessener Form am Beförderungsbudget der Landesverwaltung partizipieren müssen. Das gilt insbesondere für den mittleren und gehobenen Dienst. Dies habe ich bereits in der Haushaltsdebatte im Landtag im letzten Dezember auch so angesprochen. Deshalb bin ich froh, dass dies auch für das Haushaltsjahr 2015 analog zu 2014 gewährleistet ist. Das Beförderungsbudget wurde seit 2013 um 600.000 Euro auf 1,6 Millionen Euro angehoben und soll bis Ende der Legislaturperiode 2017 verstetigt werden.

Dies zeigt, meine Damen und Herren, es wird nicht nur gespart, es wird etwas für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier im Land getan. Das ist zu begrüßen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Bezüglich des Einzelplans 21 möchte ich auf ein zentrales Thema dort, die Steuereinnahmen, eingehen. Hohe Steuereinnahmen, die in der Regel auch an eine gute Wirtschaftsentwicklung gekoppelt sind, bilden für uns im Saarland eine wichtige Rahmenbedingung, um die Schuldenbremse einzuhalten und die Nettoneuverschuldung zu senken. Wie ist die jetzige Situation? Die aktuelle Steuerschätzung von November ist im Endergebnis gegenüber der Steuerschätzung im Mai dieses Jahres, die mit ihren Eckdaten in den Regierungsentwurf 2015 eingeflossen ist, deutlich skeptischer. Das war gestern auch Thema in der Grundsatzdebatte. Der insgesamt positive Trend an wachsenden Steuereinnahmen setzt sich zwar vorerst fort, aber der Ansatz der Steuer

mehreinnahmen im Haushaltsentwurf 2015 muss folglich anhand der veränderten Ergebnisse der November-Schätzung von rund 152 Millionen Euro um 35 Millionen Euro vermindert werden. Die um rund 35 Millionen Euro geringer als erwartet ausfallenden Steuermehreinnahmen können jedoch an anderer Stelle im Haushalt durch Ausgabensenkungen kompensiert werden, sodass eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung nicht erfolgen muss.

Das Finanzministerium hat bei der Aufstellung des Regierungsentwurfes 2015 mit leicht steigenden Zinsen im Sinne des Vorsichtsprinzips kalkuliert, und das ist auch zu begrüßen. Die Niedrigzinsphase ist aber nach wie vor stabil durch die Maßnahmen der Europäischen Zentralbank und deshalb können wir Zinsen durch Umschuldung bestehender Schulden weiter einsparen. Herr Augustin, da haben Sie recht, das haben wir auch getan. Konkret kann das Land von den rund 35 Millionen Euro weniger an Steuern 24 Millionen Euro, also zwei Drittel, durch geringere Zinsausgaben ausgleichen. Diese Darlegungen, meine Damen und Herren, zeigen, dass wir die Entwicklung der Steuereinnahmen stetig im Blick halten müssen, und es war mir wichtig, darauf noch einmal hinzuweisen.

Die Opposition, Sie auch, Herr Augustin, kritisieren in regelmäßigen Abständen, dass wir nicht genug für die Einnahmesituation tun. Was die Landesseite im Saarland betrifft, wird aus steuerlicher Sicht zwar alles Mögliche, aber auch nur alles Sinnvolle angegangen. Die Vermögenssteuer stellt jedenfalls kein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Einnahmesituation dar. Sie kann in der geforderten Ausgestaltung sowohl aus juristischen als auch aus ökonomischen Gründen nicht befürwortet werden. Dies habe ich in meiner Rede am 12. November hier im Plenum ausführlich dargelegt.

Nächster Punkt ist das Thema Spitzensteuersatz. Ich möchte die einzelnen Punkte noch einmal bewerten. Ein Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung hat ermittelt, dass unter Berücksichtigung der sogenannten Verschonungsregel für Personengesellschaften, für den Mittelstand, die wir mit dem Partner SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben, der saarländische Haushalt nur um jährlich etwa 3,5 Millionen Euro entlastet würde. Dies wäre, bezogen auf die Gesamtbetrachtung unserer Schuldenbelastung und des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes, sehr gering. Zudem fehlt aus heutiger Sicht auf Bundesebene - so meine Ansicht - die politische Akzeptanz.

Eine Erhöhung der Erbschaftssteuer - nächster Punkt - wird aktuell nicht vorangetrieben, da derzeit das Bundesverfassungsgericht verhandelt, ob das geltende Erbschaftssteuerrecht gegen das Grundgesetz verstößt. Dies betrifft insbesondere Regelungen im Zusammenhang mit dem Betriebsvermögen. Eine

(Abg. Dr. Finkler (CDU) )

Entscheidung ist hier kurz vor Weihnachten, am 17. Dezember, geplant. Diese gilt es zunächst abzuwarten.

Mit einer nach wie vor geplanten Finanztransaktionssteuer sollen alle Geschäftsvorfälle an den Finanzmärkten besteuert werden, jeder Kauf von Aktien, jeder Kauf von festverzinslichen Wertpapieren. Eine Einführung dieser Steuer, das habe ich schon mehrfach gesagt, würde ich begrüßen, weil an einer solchen Steuer auch die Bundesländer, auch das Saarland, positiv partizipieren könnten. Die Entscheidung über die Einführung liegt derzeit auf EUEbene, gerade Frankreich und Deutschland haben diesen Prozess forciert. Im Zusammenhang mit den steuerlichen Einnahmen, die ich aufführe, ist auch die geplante Erhöhung der Grunderwerbssteuer zu nennen.

All die zuvor genannten Steuereinnahmequellen Vermögenssteuer, Spitzensteuer, Erbschaftssteuer, Finanztransaktionssteuer und Grunderwerbssteuer sind bereits oft hier im Plenum Thema gewesen. Im Nachfolgenden will ich noch weitere Punkte nennen, die belegen, dass das Saarland alles Mögliche tut, um die Einnahmen aus steuerlicher Sicht zu optimieren. Diese Punkte sind, denke ich, nicht jedem so bewusst. Ich will sie noch einmal vor Augen führen.

Das Saarland belegt einen Spitzenplatz bei der Steuererhebung. Zum Stichtag 31.12.2012 hatte das Saarland in der Statistik über die Rückstände an Besitz- und Verkehrssteuern, das sind zum Beispiel Einkommenssteuern oder auch die besagte Grunderwerbssteuer, mit einer Rückstandsquote von 2,5 Prozent im bundesweiten Vergleich der Länder einen hervorragenden zweiten Platz erreicht. Diese Quote konnte im Jahr 2013 noch auf 2 Prozent verbessert werden und ab dem 30.06.2014 wurde zudem - das wissen Sie alle - die Steuerfahndung, wie vom Finanzministerium angekündigt, planmäßig um weitere Stellen erhöht. Das Saarland macht, meine Damen und Herren, seine Hausaufgaben bei der Steuererhebung und verbessert so die jeweils aktuelle Einnahmesituation.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Nächster Punkt. Das Saarland muss sich auch weiterhin aus seiner Position heraus dafür einsetzen, die Steuerschlupflöcher auf internationaler Ebene zu schließen. Das können wir natürlich nicht alleine tun. Das müssen wir gemeinsam mit anderen Ländern tun und uns dafür stark machen. Das Saarland ist zum Beispiel in diesem Zusammenhang in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertreten und arbeitet dort mit. Von jedem Schlupfloch, das geschlossen wird, werden wir als Land, als Grenzregion profitieren. Steueroasen müssen auf internationaler Ebene, so meine Auffassung, durch bessere Zusammenarbeit der Steuerfahndungsbehörden, zum Beispiel

durch Übereinkommen zum Informationsaustausch, trockengelegt werden.

Am 29. Oktober 2014, gar nicht so lange her, haben 51 Länder in Berlin ein Abkommen unterzeichnet das von Fachleuten auch als Meilenstein in diesem Zusammenhang bezeichnet wird -, dass Banken und andere Finanzinstitute ab 2017 verpflichtet sind, Informationen über Konten und Finanzvermögen länderübergreifend auszutauschen. Dabei sind schon wichtige Finanzzentren, wie Luxemburg, Liechtenstein, Singapur sowie die Karibik und die Kanalinseln. Die Schweiz will ebenfalls mitziehen. Diese Vereinbarung ist, wie ich finde, ein wichtiges Signal innerhalb der europäischen Steuerpolitik. Aber ergänzende Schritte müssen natürlich folgen, um die Steuertricksereien internationaler Konzerne weiter einzudämmen. Uns dürfen keine Steuereinnahmen entgehen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Für Steuerbetrüger wird es zukünftig enger. Die Finanzministerkonferenz im Mai 2014 in Stralsund hat mehrere Maßnahmen zur Verschärfung der Strafbefreiung bei Selbstanzeigen ab dem 01.01.2015 beschlossen. Beispielsweise wird der Strafzuschlag ab 50.000 Euro Hinterziehungssumme von 5 Prozent auf 10 Prozent verdoppelt. Hierfür hat sich unser Finanzminister Stephan Toscani besonders stark gemacht. Das ist eine gute Sache, dass man auch in diesem Punkt Verbesserungen hat.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Diese Verschärfung zeigt auch bereits im Saarland Wirkung. Die Zahl der Selbstanzeigen im Saarland befindet sich laut Angabe des Finanzministeriums vom 20. Oktober - und das Jahr ist noch nicht zu Ende - mit 466 Selbstanzeigen auf einem Höchststand. Das war eine Zahl, die auch mich in der Höhe etwas überrascht hat. 233 Selbstanzeigen im Jahr 2013 waren der bisherige Höchststand. 62 Selbstanzeigen waren es 2012 und 69 2011.

Entscheidend werden für das Saarland aber - trotz aller Anstrengungen, die Einnahmesituation zu verbessern und trotz aller Anstrengungen, die Schuldenbremse einzuhalten - die Ergebnisse sein, die am Ende intensiver Verhandlungen zu den BundLänder-Finanzbeziehungen stehen werden. Wir haben unsere Hausaufgaben bisher im Saarland gemacht. Zwei Drittel der Strecke haben wir zurückgelegt, die letzten Meter sind bekanntlich immer die schwersten, das weiß man vom Sport. Wir brauchen finanzielle Hilfen vom Bund. Wir brauchen finanzielle Hilfen für unsere Altlasten, die derzeit über 14 Milliarden Euro betragen. Wir zahlen jedes Jahr 500 Millionen Euro für Zinsen. Wie eine finanzielle Unterstützung letztendlich aussieht, ist eine Frage der Ausgestaltung. Es wäre mir eigentlich egal. Es kommt auf die Höhe an. Das ist das Maß der Dinge.