Protokoll der Sitzung vom 02.12.2014

Entscheidend werden für das Saarland aber - trotz aller Anstrengungen, die Einnahmesituation zu verbessern und trotz aller Anstrengungen, die Schuldenbremse einzuhalten - die Ergebnisse sein, die am Ende intensiver Verhandlungen zu den BundLänder-Finanzbeziehungen stehen werden. Wir haben unsere Hausaufgaben bisher im Saarland gemacht. Zwei Drittel der Strecke haben wir zurückgelegt, die letzten Meter sind bekanntlich immer die schwersten, das weiß man vom Sport. Wir brauchen finanzielle Hilfen vom Bund. Wir brauchen finanzielle Hilfen für unsere Altlasten, die derzeit über 14 Milliarden Euro betragen. Wir zahlen jedes Jahr 500 Millionen Euro für Zinsen. Wie eine finanzielle Unterstützung letztendlich aussieht, ist eine Frage der Ausgestaltung. Es wäre mir eigentlich egal. Es kommt auf die Höhe an. Das ist das Maß der Dinge.

(Abg. Dr. Finkler (CDU) )

Meine Damen und Herren, ich will zum Schluss meiner Rede sagen, dass wir deshalb gemeinsam alles Mögliche tun müssen. Die Ministerpräsidentin hat es gestern in der Grundsatzdebatte gesagt und appelliert, dass wir gemeinsam alles Mögliche tun müssen, um die saarländischen Positionen in der Diskussion zu den neuen Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit Nachdruck zu vertreten. Wir müssen uns mit Kraft gemeinsam dafür einsetzen, gerechtere sowie tragfähigere Lösungen für das Saarland zu erreichen. Ich bitte daher um Zustimmung zu den Einzelplänen 04 und 21 in Verbindung mit den vorliegenden Abänderungsanträgen der Regierungsfraktionen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion der GRÜNEN Herr Abgeordneter Klaus Kessler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan 04, den wir heute beraten, hat aus unserer Sicht eine besondere Wichtigkeit im Hinblick auf die Bedeutung des Finanzministeriums, aber ganz besonders im Hinblick auf die Ausstattung der Finanzminister.

(Vereinzelt Heiterkeit.)

Der Finanzminister! - Ja, das war ein schöner Versprecher. Es war natürlich die Ausstattung der Finanzämter gemeint; denn sie sind in erster Linie verantwortlich für die Sicherstellung und Gewährleistung der Steuereinnahmen des Landes. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, unseren Finanzbeamten und -angestellten meinen ausdrücklichen Dank auszusprechen für die wichtige Arbeit, die sie in diesem Land leisten, für die im wahrsten Sinne des Wortes wertvolle Arbeit. Denn sie sind letztendlich verantwortlich für die finanzielle Grundlage unseres Landes, sie sind aber auch ein Stück weit dafür verantwortlich, dass Steuergerechtigkeit in diesem Lande gewährleistet ist.

Es gibt aus unserer Sicht natürlich einen Zusammenhang zwischen der Personalausstattung der Steuerverwaltung und dem Umfang und Ausmaß der Steuergerechtigkeit, wie sie in unserem Land gewährleistet ist. Wir wollen ein Höchstmaß an Steuergerechtigkeit haben und brauchen dazu - das ist unsere Position - in allen Bereichen eine gut ausgestattete Steuerverwaltung.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Jetzt zu einer Anfrage von uns im letzten Jahr. Sie hat im Grunde genommen gezeigt, dass unsere Steuerverwaltung nicht gut ausgestattet ist, um nicht

zu sagen schlecht ausgestattet ist. Wir kamen gerade einmal auf eine Ausstattung von 67 Prozent dessen, was unser Bedarf ist. Der Finanzminister hat zwar reagiert und auf der einen Seite die Steuerfahndung aufgestockt, dies allerdings zulasten der Betriebsprüfung auf der anderen Seite. Das ist im Grunde genommen nichts anderes als ein „linke Tasche, rechte Tasche“-Spiel. Vor diesem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der beschlossene Abbau von 152 Stellen bis 2020 in der Finanzverwaltung aus unserer Sicht ein falscher Weg.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Schon heute, ich sagte dies bereits, ist die Finanzverwaltung schlecht ausgestattet, ein Missstand, der noch dadurch verschärft wird, dass in dieser Steuerverwaltung eine Vielzahl von Stellen offen und unbesetzt ist. Die Anfrage dazu hat ergeben: 48 Stellen sind es derzeit, die zu 100 Prozent ohne Grund frei sind. Dazu kommen 108 Stellen, die zu 50 Prozent und mehr unbesetzt sind. Da kann man nicht sagen, das demografische Argument ziehe. Ein Rückgang der Bevölkerung bedingt natürlich nicht automatisch weniger Arbeit in der Steuerverwaltung, denn hinzugekommen sind die Möglichkeiten der Steuergestaltung am internationalen Markt, um es einmal so auszudrücken. Die Fälle werden dadurch viel komplizierter, das heißt, der Arbeitsaufwand wird eigentlich größer.

Aus diesem Grund sind wir GRÜNE gegen die Streichung der Stellen in den Finanzämtern. Sie sichern aus unserer Sicht eine dieser drei wichtigen Säulen, die Finanzminister Toscani ständig betont. Es geht da um Einsparungen, um die Schuldenproblematik und den Altschuldenfonds. Die dritte Säule ist die Einnahmeverbesserung. Hierfür sind die Finanzämter, die Finanzbeamten und -angestellten zuständig. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, auf die Streichung von Stellen in der Finanzverwaltung zu verzichten und endlich die unbesetzten Stellen zu besetzen.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Wenn es um Einnahmeverbesserungen geht, darf ich die Große Koalition daran erinnern, dass es nach wie vor keine Bundesratsinitiative dazu gibt, wie Sie es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Kollege Finkler, diese Anstrengung der Großen Koalition fehlt mir noch. Es gibt keine Bundesratsinitiative der Großen Koalition zu Einnahmeverbesserungen dieses Landes. Ich bin gespannt, was die neue linke Gruppierung der SPD unter Führung von Eugen Roth und Sebastian Thul,

(Vereinzelt Heiterkeit)

deren Bildung ich heute mit großem Interesse zur Kenntnis genommen habe, im Rahmen ihrer Mög

(Abg. Dr. Finkler (CDU) )

lichkeiten in der Großen Koalition erreichen wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Elke Eder-Hippler.

(Lachen und Heiterkeit. - Zurufe.)

Natürlich für die SPD. - Was habe ich gesagt?

(Mehrere Zurufe. - Abg. Huonker (DIE LINKE) : Aufnahmeantrag? - Anhaltende Heiterkeit.)

Entschuldigung! - Nun ja, wir werden es in den Ausführungen hören.

Es muss nicht unbedingt dieses Parteibuch sein! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Reinhold Jost als ehemaliger Beschäftigter der Finanzverwaltung dieses Landes hat im letzten Jahr an dieser Stelle auf die Wichtigkeit einer funktionierenden Finanzverwaltung hingewiesen. Er hat die anstehende Umstrukturierung der Finanzverwaltung angesprochen und dazu aufgerufen, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Prozess vernünftig organisiert und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt wird. Heute können wir feststellen: Der Prozess „Finanzamt 2020“ wurde mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Personalvertretungen und den in der Steuerverwaltung vertretenen Gewerkschaften organisiert.

Im Mai dieses Jahres wurde zum Abschluss der internen Entscheidungsprozesse ein Übereinkommen mit allen Interessenvertretungen und den in der Steuerverwaltung vertretenen Gewerkschaften unterzeichnet. In dieser Vereinbarung wurden die organisatorischen Veränderungsprozesse festgeschrieben, die im Laufe der nächsten sechs Jahre Platz greifen sollen. Bis es zu dieser Vereinbarung kam, wurden nicht nur die Personalräte und Gewerkschaften einbezogen, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst haben sich in diesen Prozess mit über 130 Vorschlägen eingebracht. Jedem ist klar, dass man die gleiche Arbeit mit weniger Personal nicht in den gleichen Strukturen stemmen kann. Genauso klar ist aber auch, dass sich auch die Finanzämter mit 152 Stellen am leider nicht vermeidbaren Abbau von 2.400 Stellen in der Landesverwaltung beteiligen müssen.

Die neue Organisationsstruktur wird dazu führen, dass die Finanzämter in der Fläche verbleiben, also die Bürgernähe erhalten bleibt. Die Servicecenter und ihr Dienstleistungsangebot bleiben an allen Standorten bestehen. Die Dienststellen, die die Einkommenssteuererklärung bearbeiten, sind von den

gesamten Umstrukturierungsprozessen am wenigsten betroffen. Daher sind keine negativen Auswirkungen auf die Bearbeitungszeiten der Steuererklärung zu erwarten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vorrangig sollen die Einsparungen bei Dienststellen mit wenig intensiven Bürgerkontakten erfolgen. Sie werden auf wenige spezialisierte Standorte konzentriert. Dies erlaubt eine Spezialisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einen besseren Wissenstransfer, Lerneffekte bei stetig wiederkehrenden Aufgaben sowie eine bessere Vertretungsregelung. Bei den hierbei erforderlichen Umsetzungen werden soziale Aspekte berücksichtigt. So soll es keine unfreiwillige Abordnung und Versetzung für mehr als zwölf Monate für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine Entfernung von mehr als 25 km zum jetzigen Dienstort geben. Mit anderen Worten: Es wurde gemeinsam eine tragfähige und zukunftssichere Struktur für die saarländische Finanzverwaltung erarbeitet. Ich danke allen Beteiligten im Ministerium wie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter, ihren Personalvertretungen und Gewerkschaften für diese konstruktive Zusammenarbeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gestern das Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland über die Kooperation auf den Gebieten der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer einstimmig beschlossen. In den Gesprächen mit den Gewerkschaften, die wir im Zuge der Haushaltsberatung hatten, haben sowohl die Deutsche Steuergewerkschaft als auch die Gewerkschaft der Finanzverwaltung diesen Staatsvertrag ausdrücklich begrüßt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten der Finanzämter waren der Meinung, dass wir als Saarland eine nachahmenswerte Vorreiterrolle übernehmen. Da kann ich ihnen nur zustimmen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Kolleginnen und Kollegen, eine funktionierende Steuerverwaltung ist ein Baustein von Steuergerechtigkeit. Steuergerechtigkeit bedeutet aber auch, dass starke Schultern mehr tragen als schwache. Dieses Prinzip muss auch für die Besteuerung ausländischer Vermögen und Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger gelten. 50 Staaten haben nun einen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vereinbart, der im September starten soll. Kollege Finkler hat dies erwähnt. In der Konsequenz bedeutet das, Vermögen und Erträge lassen sich dann nicht mehr auf anonymen Nummernkonten im Ausland verstecken. Damit sind die Zeiten passé, in denen das Bankgeheimnis Steuerflüchtlinge vor Straf

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

verfolgung geschützt hat. Viele Reiche haben es als Sport betrachtet, ihr Vermögen in Steueroasen zu schaffen und dort anzulegen. Hier Geld zu verdienen, ohne einen Cent Steuern darauf zu zahlen, ist asoziales Verhalten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei den Oppositionsfraktionen.)

Die Finanzierung dieses Staates muss fair sein. Deswegen bin ich froh, dass wir 2012 das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat gestoppt haben. Andernfalls hätten die deutschen Steuerpflichtigen mit unversteuertem Vermögen in der Schweiz wie ein bekannter Herr aus Bayern dauerhaft anonym bleiben können. Das ist damit verhindert worden. Gewinne müssen dort besteuert werden, wo sie entstehen. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Wir halten auch nichts davon, wenn Unternehmen die Infrastruktur unserer Städte und Gemeinden nutzen, um dort Gewinne zu produzieren, um sich dann über verschachtelte Firmenkonstrukte aus der Steuerpflicht zu schleichen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Hier muss einfach gelten: Wer unsere Infrastruktur nutzt, soll dafür auch seinen Beitrag leisten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ein weiterer Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit ist auch die Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige. Tatsache ist, Steuerhinterziehung untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat, schwächt die Handlungsfähigkeit des Staates und gefährdet den Zusammenhalt der Gesellschaft. Der Kollege Finkler hat schon ausführlich erläutert, wie die Hürden für Selbstanzeigen erhöht werden. Das finde ich richtig gut. Ich möchte dem Finanzminister, der wohl schon unterwegs nach Berlin ist, nochmals dafür danken, dass er sich hier hart verhalten hat. Diese Maßnahmen führen insgesamt zu mehr Steuerehrlichkeit und damit zu mehr Einnahmen für unser Land. Und das ist gut so.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die aktuelle Lage unseres Landes alles andere als rosig ist, dürfte inzwischen jeder und jedem klar sein, außer vielleicht einigen aus der Opposition.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Uih, das war jetzt aber eine scharfe Spitze!)

Sie fordern uns zwar immer mal wieder zum Sparen auf, aber nur um anschließend getreu dem SanktFlorian-Prinzip zu erklären, dass man gerade an dieser Stelle nun doch nicht sparen könne oder solle. Wir wissen, dass uns Sparen allein nicht retten wird, aber ohne Sparanstrengungen wird uns keiner retten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die derzeit laufenden Verhandlungen zu den BundLänder-Finanzbeziehungen sind alles andere als einfach. Wenn die Opposition gestern meinte, wir würden uns in diesen Verhandlungen devot verhalten, so sei ihr gesagt, dass wir uns bewusst sind, dass das Grundgesetz in Art. 106 Abs. 3 die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet sowie in Art. 72 Abs. 2 die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet vorschreibt. Kolleginnen und Kollegen, wir haben gestern einstimmig beschlossen, bei Bundesprogrammen auf die Reduzierung der Kofinanzierung durch unser Land zu bestehen. Es ist nicht einzusehen, dass die neuen Bundesländer und die Stadtstaaten zum Beispiel bei den Hochschulpaktmitteln einen Vorwegabzug erhalten, wir als Haushaltsnotlageland im Westen jedoch nicht.

Was wir vor allem brauchen, ist eine Lösung für unsere Altlasten. Zinsen und Versorgungslasten erdrücken uns sonst. Ein guter Ansatz ist hier der Soli. An dieser Stelle soll klargestellt werden, dass 2019 lediglich der Solidarpakt II, der die Verteilung der Gelder an die neuen Bundesländer und Berlin regelt, nicht aber der Soli-Zuschlag ausläuft. Der wurde 1995 unbegrenzt beschlossen. Ich bekenne hier, dass ich dem Vorschlag der von SPD und GRÜNEN regierten Bundesländer, den Soli in die Steuertabellen einzuarbeiten, nichts abgewinnen kann.