Protokoll der Sitzung vom 17.06.2015

Ich habe keine weiteren Zusatzfragen.

Vielen Dank. Es ist noch eine Zusatzfrage offen. Gibt es jemanden aus den Reihen des Parlamentes, der diese Frage stellen möchte? - Wenn das nicht der Fall ist, ist die Frage damit erledigt. Herzlichen Dank.

Wir kommen nun zu der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion beantragten

Fragestunde zum Thema: Energiepolitik (An- tragsteller: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Land- tagsfraktion)

Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat form- und fristgerecht zwei Fragen gestellt. Ich rufe nun Frage 1 auf, gestellt von Herrn Fraktionsvorsitzendem Hubert Ulrich:

Wie bewertet die Landesregierung die Realisierbarkeit des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent des regionalen Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu erreichen?

Zur Beantwortung erteile ich auch hier Frau Ministerin Anke Rehlinger das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das formulierte Ziel, bis zum Jahr 2020 20 Prozent auch im Saarland zu erreichen, entspringt dem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2012. Seither gab es eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2012. Wir haben das, was dort formuliert und an Änderungen festgeschrieben worden ist, natürlich noch einmal zur Grundlage unserer Bewertung gemacht, ob das ehedem formulierte Ziel tatsächlich noch erreichbar ist. Das war Gegenstand einer intensiven Beratung in dem von uns eingerichteten Energiebeirat. Wir haben daraufhin im Jahr 2015 auch dort - einstimmig verabschiedet - eine Aktualisierung des Themenpapiers „Ausbau erneuerbarer Energien“ vorgenommen, mit dem der zukünftige Ausbaupfad beschrieben werden soll. Wesentliches Ergebnis dieses Papier ist, dass nach wie vor das Ausbauziel 20 Prozent bis zum Jahr 2020 erreichbar ist, aber eben mit der zusätzlichen Einschätzung versehen, dass unter dem Regime des EEGs 2014 die Erreichung dieses Zieles deutlich schwieriger geworden ist, es aber nicht ausgeschlossen ist und man deshalb durchaus an diesem Ziel auch in Zukunft wird festhalten können.

Voraussetzung, um dieses Ziel überhaupt erreichen zu können, ist natürlich, dass signifikante Beiträge durch die Errichtung von Windkraftanlagen geleistet werden. Die Entwicklung der Errichtung von Windkraftanlagen wird allerdings, so wie die Einspeisevergütung nach dem Jahr 2017 vorgesehen ist und unter Anwendung des neuen Ausschreibungsmodells, maßgeblich Einfluss darauf haben, ob es uns gelingt. Insofern sehen wir sehr wohl die Problematik, was die Wettbewerbssituation von guten Windkraftstandorten an der Küste im Norden gegenüber den Binnenlandstandorten angeht. Im Ansehen dieser Problematik haben wir uns einem Länderpapier einer Gruppe von Binnenländern angeschlossen, die deutlich gemacht haben, dass die bisherige Überförderung der besonders windstarken Standorte zugunsten von weniger windstarken Binnenstandorten abgebaut werden muss und über eine Regionalquote

in Zukunft der flächendeckende Windkraftausbau gewährleistet werden können muss. Damit soll Gleiches mit Gleichem im Rahmen des Ausschreibungsmodells konkurrieren.

Wird eine Zusatzfrage gestellt?

Ja. Wie viele Megawatt installierte Leistung erwartet denn die Landesregierung mit Blick auf den Ausbau der Windkraft bis zum Jahr 2020 im Saarland?

Ich darf das nochmal kurz vortragen, wir haben jetzt 236 Megawatt für genehmigte Anlagen. Diese Zahl beinhaltet auch die errichteten Anlagen, deren Kapazität rund 180 MW beträgt. Weitere 20 MW dürften bis Ende 2015 ans Netz gehen, sodass insgesamt 200 MW an Windleistung im Saarland installiert sein werden. Für 194 MW Leistung laufen Genehmigungsverfahren. Weitere 153 MW Windleistung befinden sich im Planungsstadium.

Zweite Zusatzfrage?

Gibt es eine Staffelung, die die Landesregierung irgendwo niedergelegt hat, um das Ausbauziel der erneuerbaren Energien bis 2020 im Saarland zu erreichen? Also Zwischenziele.

Nein, wir haben keine Zwischenziele formuliert. Ein entsprechend markanter Zeitpunkt ist sicherlich das Jahr 2017. Markant für die Frage, ob wir das erreichen können, ist auch die Lösung des eben von mir geschilderten Problems, ob wir in diesem Ausschreibungsverfahren tatsächlich noch zum Zuge kommen oder ob wir letztendlich hinten runterfallen werden, weil die windstarken Standorte im Norden den Vorzug erhalten.

Dritte Zusatzfrage?

Inwieweit begleitet die Landesregierung die Kommunen bei den derzeitigen Abstimmungen über Abstandsregelungen in den Flächennutzungsplänen für Windkraftanlagen?

Die saarländische Landesregierung, insbesondere die genehmigende Behörde, das Landesamt für Um

welt und Arbeitsschutz, ist ständiger Ansprechpartner für die Kommunen, wenn es darum geht, die Flächennutzungspläne aufzustellen. Zumindest aus meiner Zeit als Umweltministerin ist mir noch bestens bekannt, dass die Tür des Hauses immer offen stand und jederzeit Gespräche möglich waren. Konkret findet dazu auch eine Beratungsleistung statt.

Vierte Zusatzfrage?

Wie bewertet die Landesregierung die Strategie des Regionalverbandes Saarbrücken, die Abstandsflächen von 650 Meter auf 800 Meter zu erhöhen, was zu einer massiven Reduzierung der Windkraftanlagen im Regionalverband führen würde?

Es ist nicht Aufgabe der saarländischen Landesregierung, die Planungshoheit der Kommunen zu bewerten, sondern das ist eine Fragestellung, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch selbst zu beantworten ist.

Fünfte Zusatzfrage?

Welche Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien nach 2020?

Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, Zielsetzungen nach 2020 im Jahr 2015 zu definieren, wenn es momentan noch so viele offene Stellen gibt und man noch nicht weiß, ob die gesteckten Ziele bis 2020 tatsächlich und realistisch zu erreichen sind. Ich denke, wir sollten uns eher auf einem Pfad bewegen, bei dem immer wieder abgeprüft wird, ob die Wunschvorstellungen Realität geworden sind, bevor wir schon wieder neue Wunschvorstellungen formulieren.

Sechste Zusatzfrage?

Das ist erledigt.

Sie haben keine Fragen mehr? Dann wird auch diese Zusatzfrage den anwesenden Mitgliedern des Landtages zur Verfügung gestellt. Gibt es jemand, der die Frage stellen möchte? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Frage damit erledigt.

(Ministerin Rehlinger)

Ich rufe die Frage 2 auf, gestellt von Herrn Fraktionsvorsitzendem Hubert Ulrich.

Welche Maßnahmen will die Landesregierung im Saarland im Hinblick auf die Emissionen von Kohlekraftwerken ergreifen, um das von den Staats- und Regierungschefs auf dem G7-Gipfel in Elmau bekräftigte Zwei-Grad-Ziel zu erreichen?

Auch hier erteile ich Frau Ministerin Anke Rehlinger das Wort zur Beantwortung der Frage.

Die wesentlichen klimaschutzpolitischen Rahmenbedingungen werden auf europäischer Ebene beziehungsweise auf nationaler Ebene bestimmt, sogar eher auf internationaler Ebene. Die Bundesländer verfügen insofern, wenn überhaupt, nur über eingeschränkte Kompetenzen, um unmittelbare Auswirkungen zu entfalten. Ich sehe einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen insbesondere darin, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Ich sehe zumindest einen wesentlichen Beitrag der saarländischen Kraftwerkswirtschaft darin, dass sie die Fahrweise ihrer Kraftwerke flexibler gemacht und damit die Steuerbarkeit erhöht hat, um auf die unterschiedlichen Situationen reagieren zu können, je nachdem, ob ausreichend Energie aus Sonne oder Fotovoltaik zur Verfügung steht. Letztendlich geht es darum, dass wir verlässlich Energie und Strom zur Verfügung haben. Dazu brauchen wir flexible und gut steuerbare Kraftwerke, die mit ihrer Existenz im Saarland auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können, denn sie sind die notwendige Voraussetzung, um den Ausbau der erneuerbaren Energien überhaupt vorantreiben zu können.

Haben Sie eine Zusatzfrage?

Ja. Welche Vorstellung hat die Landesregierung, wie viel Prozent an CO2 bis zum Jahre 2020 im Saarland gegenüber dem Jahr 2005 eingespart werden sollen? Gibt es solche Vorstellungen und Ziele?

Ich halte es im Moment in der aktuellen Debatte um die Frage des Strommarktes und die Frage, wer welchen Anteil zu den Klimaschutzzielen leistet, nicht für geboten, mit regionalen saarländischen Sonderzielen an den Start zu gehen. Wir warten ab, wie die Rahmenbedingungen sein werden, welche Vorfest

legungen es gibt und welchen Beitrag das Saarland dazu leisten kann.

Zweite Zusatzfrage?

Wie bewertet dann die saarländische Landesregierung die aktuelle Situation, dass der Pro-Kopf-Ausstoß an CO2 bei uns im Saarland doppelt so hoch ist wie im Bundesschnitt?

Die saarländische Landesregierung bewertet diese Tatsache, indem sie darauf hinweist, dass wir im Saarland Gott sei Dank unter anderem eine gut aufgestellte Stahlindustrie haben. Wir sind außerordentlich froh darüber, dass diese Stahlindustrie gut aufgestellt ist, wir wollen sie auch in Zukunft haben. Uns ist sehr daran gelegen, dass der Stahl im Saarland produziert wird und nicht anderswo auf der Welt, wo sicherlich der Ausstoß pro Tonne produzierten Stahls sehr viel höher wäre.

Dritte Zusatzfrage.

Ist die Landesregierung denn der Meinung, dass die saarländische Stahlindustrie und überhaupt die saarländischen Industriebetriebe nicht auch mit Strom aus erneuerbaren Energien laufen und funktionieren wie in anderen Regionen auch? Ist die Produktion von Stahl an Strom aus Kohle gebunden?

Der CO2-Ausstoß hat sicherlich unterschiedliche Gründe. Es geht um den Primärenergieverbrauch, den man hat, um die Stromproduktion überhaupt sicherstellen zu können, es geht aber auch um die Produktion von Stahl selbst. Wir sind der Auffassung - das habe ich eben bei der Beantwortung der Frage schon einmal dargelegt -, dass wir auch zum Ausbau der erneuerbaren Energien nach wie vor Kraftwerke brauchen, solche, die flexibel und gut regulierbar sind. Wir haben aufgrund der Modernisierungsmaßnahmen in diesem Land solche Kraftwerke. Deshalb bin ich auch der Auffassung, dass wir sie hier am Standort halten sollten, wenn sie ohnehin gebraucht werden. Dann habe ich sie lieber hier im Land, als dass sie in einem anderen Bundesland stehen.

Vierte Zusatzfrage.

Meine Frage war eine andere. Deshalb werde ich sie jetzt noch einmal anders und neu formulieren. Sind Sie als Ministerin oder ist die saarländische Landesregierung der Meinung, dass die saarländische Stahlindustrie nur mit Strom aus Kohle laufen kann? Oder braucht die saarländische Stahlindustrie Strom zur Produktion? Das ist die Frage.

Die saarländische Stahlindustrie braucht Strom, der immer und zu jeder Zeit zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie ein System finden, das anders herum verlässlich funktioniert, ist das nicht meine Entscheidung, aber sie braucht auf jeden Fall Strom, der da ist und der bezahlbar ist.

Fünfte Zusatzfrage.

(Anhaltendes Sprechen.)

Das heißt dann - dies nur zur Sicherstellung, ich habe ja noch zwei Fragen -, die saarländische Landesregierung ist mit uns einer Meinung, wenn die saarländische Stahlindustrie mit Strom versorgt wird, ist es zunächst einmal zweitrangig, woher der Strom kommt, natürlich zu erschwinglichen Bedingungen, zu wettbewerbsfähigen Bedingungen, das ist klar.

Es ist im Moment sehr unruhig hier im Raum. Kann man den Geräuschpegel etwas dämpfen?