Protokoll der Sitzung vom 17.06.2015

Es ist im Moment sehr unruhig hier im Raum. Kann man den Geräuschpegel etwas dämpfen?

Noch einmal: Die saarländische Landesregierung teilt also die Ansicht der GRÜNEN, dass es primär darauf ankommt, dass die saarländische Industrie, speziell die Stahlindustrie, mit wettbewerbsfähigem Strom versorgt wird. Es ist zweitrangig für die Stahlindustrie, nicht für die Umwelt, ob dieser Strom aus Kohle erzeugt wird oder aus anderen Energiequellen?

Es geht darum, verlässlich Strom zur Verfügung zu haben. Momentan geht das nur, wenn man auch noch Kohleverstromung hier betreibt. Das zum einen. Zweitens ist aber auch die Tatsache, dass wir hier ein Land der Kraftwerkswirtschaft sind, allein und per se schon ein Grund dafür, auch daran festhalten zu wollen, völlig unabhängig davon, welche Form des Stroms die saarländische Stahlindustrie braucht.

Letzte Zusatzfrage.

Wirbt die Landesregierung bei den saarländischen Kraftwerksbetreibern für technische Lösungen zur Reduktion des Quecksilberausstoßes, wie sie bereits in Verbrennungsanlagen in Nordrhein-Westfalen genutzt werden?

Wir werben bei den Kraftwerksbetreibern insgesamt dafür, dass immer der beste Stand der Technik verwendet wird, sowohl was die Energieeffizienz angeht, also auch die Frage, wie viel Primärenergieeinsatz stattfinden muss, als auch für die Frage, welche möglicherweise umweltbeeinträchtigenden Stoffe zum Einsatz kommen. Ja, wir werben immer für die beste Variante.

Vielen Dank. Damit ist die Frage erledigt.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (Drucksache 15/1326) (Abänderungsan- trag: Drucksache 15/1431)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 36. Sitzung am 22. April 2015 in Erster Lesung einstimmig - ohne Enthaltungen - angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Der europäische Gesetzgeber hat im Juli 2012 die sogenannte Seveso-III-Richtlinie erlassen. Mit dieser werden die Anforderungen an die Erstellung und den Inhalt externer Notfallpläne für Betriebe, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, geändert. Diese Vorgaben müssen bis Mitte 2015 in den Nationalstaaten umgesetzt sein. In Deutschland betrifft dies die Katastrophenschutzgesetze der Länder. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt diese europarechtlichen Vorgaben um. Der Ausschuss für Inneres und Sport hat das Gesetz in seiner 71. Sitzung am 30. April 2015 behandelt. Die Landesregierung hat in dieser Sitzung eine Änderung hinsichtlich des Inkrafttretens vorgeschlagen, da der im Entwurf vorgesehene feste Termin im Gesetzgebungsverfahren nicht zu erreichen war. Der Ausschuss hat das

Gesetz in seiner Sitzung am 21. Mai 2015 einstimmig - ohne Enthaltungen - zur Annahme empfohlen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. Seitens der Koalitionsfraktionen wurde zur heutigen Sitzung ein Abänderungsantrag eingebracht, der die Anregung der Landesregierung, die ich vorher genannt habe, zur Regelung des Inkrafttretens dieses Gesetzes aufgreift. Ich darf mich bei allen Fraktionen dafür bedanken, dass sie sich damit einverstanden erklärt haben, dass wir diese Änderung heute noch beschließen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Die Koalitionsfraktionen haben mit der Drucksache 15/1431 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 15/1431 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1431 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen des Hauses, angenommen wurde.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf insgesamt. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1326 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des gerade angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1326 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig, mit Zustimmung aller Fraktionen des Hauses, angenommen wurde.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/1386)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich auch hier dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 37. Sitzung am 20. Mai 2015 in Erster Lesung einstimmig - ohne Enthaltungen angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mit dem Gesetz wird eine lehrerbildungsrechtliche Grundlage für das Lehramt an der Sekundarstufe I geschaffen. Dieses führt die früheren Lehrämter an Hauptschulen, Gesamtschulen und Realschulen zusammen und schafft damit eine größere Flexibilität.

Weiterhin eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, aus besonderen dienstlichen Gründen die regelmäßige Probezeit von Beamtinnen und Beamten auf die gesetzliche Mindestprobezeit von einem Jahr zu kürzen. Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner Sitzung am 11. Juni 2015 einstimmig - ohne Enthaltungen - zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1386 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1386 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit Zustimmung aller Fraktionen, angenommen wurde.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes und weiterer Gesetze (LGG) (Drucksache 15/1282) (Abänderungsan- träge: Drucksachen 15/1399, 15/1428, 15/1430 und 15/1432)

Auf der Zuschauertribüne begrüße ich ganz herzlich die Frauenbeauftragten der obersten Landesbehörden, der Stadt Saarbrücken und des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Seien Sie uns herzlich willkommen.

(Beifall.)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Aus

(Abg. Waluga (SPD) )

schussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann Scharf, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes und weiterer Gesetze wurde vom Plenum in seiner 35. Sitzung am 18. März 2015 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung des staatlichen Handlungsauftrages zur Förderung der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes. Durch verbindlichere, sanktionsbewehrte Regelungen sowie die Festlegung von Zielquoten soll insbesondere ein Beitrag zum weiteren Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen und Entscheidungsgremien geleistet werden. Im Vordergrund stehen dabei die Stärkung der Position der Frauenbeauftragten, die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst durch eine verbindlichere frauenfördernde Personalplanung, die Erhöhung des Frauenanteils in Gremien und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer. Schließlich wird mit der Neuregelung der mit der Umsetzung des Gesetzes verbundene Verwaltungsaufwand reduziert.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 25. März 2015 gelesen und die Durchführung einer Anhörung beschlossen, zu der insgesamt 38 Personen, Vereinigungen und Verbände eingeladen waren. 20 von ihnen haben sich in mündlicher oder schriftlicher Form in der Sitzung am 29. April 2015 geäußert. In einer weiteren Ausschusssitzung wurden nach der Auswertung der Anhörung von allen Fraktionen Abänderungsanträge vorgelegt. Die Anträge der Oppositionsfraktionen wurden dabei mehrheitlich abgelehnt. Der gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen und das Gesetz als Ganzes unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages wurden einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen.

Durch den Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden Details bei der Verlängerung von Verträgen mit wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften, bei der Selbstverwaltungsautonomie von Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und bei der Frist für das Inkrafttreten des Gesetzes nachjustiert. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig - bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen - die Annahme des Ge

setzes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Dagmar Heib von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren im Plenum des saarländischen Landtages! Wir beraten heute in Zweiter Lesung abschließend die Novellierung des saarländischen Landesgleichstellungsgesetzes. Wie der Vorsitzende des Ausschusses gerade in seinem Bericht dargelegt hat, geht es bei diesem Gesetz vor allem um die Förderung der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz, des Diskriminierungsverbotes gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz, des Leistungsprinzips nach Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes sowie der Umsetzung der EU-rechtlichen Vorschriften, die auch in diesem Bereich in den letzten Jahren entsprechend gefestigt wurden.

Wesentliche Schwerpunkte der Novellierung, die ich bereits in der Ersten Lesung angesprochen habe, wurden auch in dem Bericht des Ausschusses erwähnt, sodass ich sie nur noch mal skizziere. Die Stärkung der Stellung der Frauenbeauftragten ist dort ebenso Gegenstand wie die Erhöhung des Anteils der Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst. Es geht um die Erhöhung des Frauenanteils in Gremien und um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auch Erwerbstätigkeit genannt.

Im Folgenden werde ich zu zwei, drei Aspekten etwas sagen. Die Rolle der Frauenbeauftragten habe ich in der Ersten Lesung entsprechend dargelegt, der Frauenbeauftragten als Hüterin des Landesgleichstellungsgesetzes. Ich habe in der Ersten Lesung auch ausdrücklich allen Frauenbeauftragten gedankt, die in der Vergangenheit, aktuell wie auch in Zukunft sich mit dem Landesgleichstellungsgesetz und dessen Umsetzung befassen müssen. Dieser Dank gilt auch fort, das möchte ich an dieser Stelle noch mal betonen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Mit dem vorliegenden Landesgleichstellungsgesetz werden den Dienststellen vor Ort so viele Standards wie nötig vorgegeben, andererseits aber auch so viele Spielräume wie möglich belassen, um aktive Frauenförderung als integralen Teil ihrer Personalpolitik zu verwirklichen. Dies entspricht der Umset

(Vizepräsidentin Ries)

zung von Gender Mainstreaming im eigentlichen Sinne. Es gilt nach wie vor, die Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen. Hierzu sind Frauenförderpläne das wesentliche Steuerungs- und Umsetzungsinstrument für die Implementierung einer geschlechtergerechten Personalentwicklung in den Behörden.

Im Frauenförderplan werden die Maßnahmen für die Bereiche erhöht und festgelegt, in denen Unterrepräsentanz besteht. Künftig müssen auch verbindliche Zielvorgaben in Prozentsätzen bezogen auf die Unterrepräsentanz von Frauen in den jeweiligen Entgelt- und Besoldungsgruppen sowie auf den Vorgesetzten- und Leitungsebenen formuliert werden. Personelle, organisatorische und fortbildende Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielvorgabe sind konkret in den Frauenförderplänen zu benennen.

Noch mal hervorheben möchte ich die Verbesserungen, die es im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben wird. Allen Beschäftigten mit Familienpflichten sind in Zukunft familiengerechte Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen anzubieten. Genauso gibt es den Anspruch auf Teilzeit- oder Telearbeitsplätze, und das insbesondere auch in Führungspositionen, ebenso Verbesserungen zur Erhöhung der Arbeitszeit bei nicht vorhersehbaren Veränderungen der privaten Lebensverhältnisse. Wenn man zum Beispiel wegen Familienpflichten Teilzeitarbeit verrichtet und unvorhersehbare Änderungen eintreten, soll eine Rückkehr in den Beruf früher möglich sein. Eine entsprechende Bevorzugung soll in dem Gesetz umgesetzt werden. Ich glaube, ganz wichtig ist, dass in der Teilzeit aufgrund der Wahrnehmung von Familienpflichten ein Fort- und Weiterbildungsanspruch für die Beschäftigten bestehen bleibt, damit die spätere Rückkehr besser zu handhaben ist. Das sind Rahmenbedingungen, die durch das LGG entsprechend verbessert werden. Das gilt es auch zu würdigen.

Diese Änderungen werden dazu führen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf optimiert wird und dadurch Frauen vermehrt in Führungsverantwortung kommen können. Die Freistellung der Frauenbeauftragten wird zukünftig anhand der Gesamtzahl der Beschäftigten bemessen. Das ist folgerichtig, meine Damen und Herren, denn die Aufgaben und Rechte einer Frauenbeauftragten beziehen sich auf Frauen und Männer. Von daher ist der heutige Tag - ich sagte es bereits in der Ersten Lesung - ein guter Tag für die Frauen im Saarland. Es ist aber auch ein guter Tag für die Männer im Saarland, denn hier werden die Erfolge durch die Arbeit der Frauenbeauftragten fortgesetzt werden.

Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen korrigiert in der Frage, wo Verträge mit wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften betroffen sind, sodass dort ein Vertrag mit einer Beschäfti