Ich erlaube mir, vorab noch einmal auf einige Regularien hinzuweisen, wie sie die Geschäftsordnung des Landtages vorschreibt. Erstens. Die Dauer der Fragestunde darf 60 Minuten nicht überschreiten. Zweitens. Die Mitglieder der Landesregierung sollen die Anfragen kurz und präzise beantworten. Die Antwort der Regierung ist ohne Beratung zur Kenntnis zu nehmen. Anträge sind unzulässig. Die Regierung kann die Beantwortung von Anfragen ablehnen. Drittens. Der Fragesteller/die Fragestellerin ist berechtigt, zu jeder schriftlichen Frage bis zu sechs Zusatzfragen zu stellen. Stellt er oder sie weniger als sechs Zusatzfragen, so können die restlichen Fragen von anderen Abgeordneten gestellt werden. Schließlich weise ich darauf hin, dass Zusatzfragen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Anfrage stehen müssen, keine Feststellungen oder Wertungen enthalten und nicht in mehrere Fragen unterteilt sein dürfen.
Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat form- und fristgerecht zwei Fragen gestellt. Ich rufe nun die Frage 1 auf, gestellt von Frau Abgeordneter Dagmar Ensch-Engel:
Trifft es zu, dass es im französischen Messnetz an den Messstationen rund um Carling bei Feinstaubmessungen seit 2013 Vorfälle gab, bei denen gemessene hohe Feinstaubwerte nachträglich gelöscht wurden und das Ministerium auf Rückfragen aus Frankreich eine Bestätigung darüber erhielt mit der Begründung, dass es sich um tolerierbare technische Fehler handele, und welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um belastbare Ergebnisse zur Genehmigung der Erweiterung der Chemieplattform zu erhalten?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vor Beginn der Beantwortung auf die Drucksachen 15/935, 15/933 und 15/804 verweisen, in denen dies insbesondere mit Blick auf den hier zugrunde liegenden Sachverhalt auch schon beantwortet wurde.
Messverfahren, Messhäufigkeiten und Qualitätssicherungsanforderungen zu Luftqualitätskontrollen werden in der EU-Luftqualitätsrichtlinie festgelegt und gelten EU-weit. Die Messungen von Daten zur Luftqualität unterliegen einer verpflichtenden Qualitätssicherungskontrolle. Nach Ermittlung der Daten werden diese einer Validierung unterzogen. Daten, die aufgrund technischer Probleme als nicht valide eingestuft werden, werden nachträglich gelöscht beziehungsweise - sofern möglich - korrigiert. Da die Messungen teilweise mit hochempfindlichen Messgeräten erfolgen, ist das Auftreten von nicht validen Daten nicht ausgeschlossen und kommt in der Praxis in unterschiedlicher Häufigkeit vor.
Die europäische Luftqualitätsrichtlinie legt unter Berücksichtigung möglicher technisch bedingter Messausfälle eine Mindestdatenerfassung von 90 Prozent fest. Der Betreiber des Messnetzes Air Lorraine hat gegenüber dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bestätigt, dass im Jahr 2014 nachträglich gelöschte Werte auf nicht valide Daten durch technische Probleme zurückzuführen waren. Aufgrund der langjährigen erfolgreichen Kooperation der saarländischen und lothringischen Messnetze besteht Vertrauen in die Arbeit von Air Lorraine. Die Überprüfung der Daten und die gegebenenfalls erforderliche Korrektur beziehungsweise das Löschen von nicht validen Daten im Rahmen der Qualitätskontrolle erfolgt in ähnlicher Weise auch beim saarländischen Messnetz IMMESA.
Die Ergebnisse der Messungen zur Luftqualität in der Region Warndt durch das saarländische Messnetz IMMESA zeigen, dass für alle relevanten Stoffe die gesetzlichen Grenzwerte deutlich eingehalten werden. Dabei gibt es keine Diskrepanz zu den Ergebnissen der vergleichbaren Messungen an den grenznahen Messstationen des Messnetzes Air Lorraine. Die Luftqualitätsmessungen an den Dauermesspunkten im Warndt werden durch das Messnetz IMMESA auch nach den Umstrukturierungen auf der Chemieplattform fortgesetzt.
Werden die gelöschten Messwerte auf französischer und auch auf deutscher Seite grundsätzlich gelöscht oder gehen diese in die Ermittlung des Jahresmittelwertes mit ein?
Warum gibt es eine feste Messstation für Feinstaub in Völklingen und nicht dort, wo die Bevölkerung die meisten Beschwerden hat, wie zum Beispiel in Lauterbach?
Das Luftqualitätsmessnetz IMMESA betreibt in der Region Warndt folgende Dauermesseinrichtungen: Messstation Völklingen. Dort werden Schwefeldioxid, Stickoxide, Kohlenmonoxid, Feinstaub, Inhaltsstoffe und insbesondere Ozon gemessen. Es gibt die Messstation in Lauterbach. Dort werden Schwefeldioxid, Benzol, Toluol und Xylol gemessen. In der Messstation Berus wird Schwefeldioxid gemessen. Es gibt fünf Messpunkte bezogen auf das Thema Staubniederschlag und Metallinhaltsstoffe in Völklingen. Es gibt BTX-Passivmesspunkte in Völklingen und es gibt BTX-Passivmessungen in Lauterbach.
Zusätzlich hat das Messnetz in der Warndt-Region in den vergangenen Jahren folgende Messkampagnen durchgeführt beziehungsweise führt diese durch: Messkampagne Staubniederschlag und metallische Inhaltsstoffe in Lauterbach von Februar beziehungsweise April 2012 bis Dezember 2012, eine Messkampagne Feinstaubmessung in Lauterbach im Februar und im März 2013, eine Messkampagne Styrol, weitere 38 leicht flüchtige Kohlenwasserstoffe seit November 2013 in Dorf im Warndt, Karlsbrunn und Lauterbach. Des Weiteren stehen entsprechende Messstationen in Carling, L’Hôpital, FreymingMerlebach, Schöneck und Forbach zur Verfügung.
Keine der dort bisher vorgenommenen Messkampagnen oder fest installierten Messungen hat in irgendeiner Weise gesetzlich geregelte Luftschadstoffgrenzen überschritten beziehungsweise zeigt signifikant erhöhte Werte. Wir behalten uns aber vor, auch in Zukunft durch Sondermessreihen und insbesondere mit Blick auf die angekündigte Umstellung der Produktion auf der Chemieplattform noch einmal eine Verlängerung von Messreihen vorzunehmen, um die entsprechenden vorher gemeldeten Grenzwerte dann auch im Nachhinein selbst zu überprüfen.
Der Begriff Messkampagne besagt, dass die Messung über einen Zeitraum von drei Monaten erfolgt. Wie wollen Sie dann ein Jahresmittel errechnen, wenn statt zwölf nur drei Monate gemessen wird?
stellt. Wir haben bereits in den vergangenen Jahren darauf abgestellt, beispielsweise bei der Messkampagne Staubniederschlag und metallische Inhaltsstoffe in Lauterbach und bei Messkampagnen, die von April bis Dezember gingen, dass diese insbesondere auch zum Abgleich anderer Daten, anderer fest installierter, dauerhaft betriebener Stationen dienten. Wir behalten uns auch weiterhin vor, entsprechende Messkampagnen über kürzere Zeiträume vorzunehmen, auch aufgrund der Tatsache, dass es keine Auffälligkeiten hinsichtlich über den jeweiligen Grenzwerten liegender Messergebnisse gibt.
Aber es ist richtig, dass diese Grenzwerte auch nur bezogen sind auf Jahresmittelwerte. Wie gesagt, wenn Sie nur drei Monate messen, erreichen Sie das Jahresmittel nicht. Oder wird das hochgerechnet? Wie wird das überhaupt gehandhabt?
Ich habe eben über Sinn und Zweck, über Art und Umfang und die von der saarländischen Landesregierung als notwendig empfundenen Messkampagnen berichtet: Zu Beginn meiner Ausführungen habe auch auf die sehr umfangreichen Antworten der Landesregierung bezogen auf parlamentarische Anfragen verwiesen. Dort ist auch das gesamte Kompendium noch mal dargelegt.
Das Umfeld der Messungen soll in einem Umkreis von etwa vier Kilometern beprobt werden. Hier ist die Stadt Völklingen mit Stadtteilen betroffen. Warum nicht Orte wie zum Beispiel Überherrn, die auch in diesem Umkreis liegen?
Frau Kollegin, erlauben Sie mir, dass ich Sie korrigiere. Sie haben jetzt von Beprobungen gesprochen. Sie meinen wohl das Einbeziehen in das jetzt laufende Genehmigungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Dies hat aber nichts mit Beprobungen zu tun, sondern das ist die Vier-Kilometer-Radius-Gebietskulisse, die von der Präfektur mit festgelegt wurde. Hier liegt Lauterbach drin. Normalerweise wäre dies - zumindest ist mir das so dargelegt worden - nicht unbedingt notwendig, wenn nach deutschem Recht vorgegangen würde. Dort gilt in der Regel der Ein-Kilometer-Radius.
Wir beteiligen uns, wir sind auch als Landesregierung dazu aufgefordert, uns einzubringen. Wir nehmen dabei nicht nur die Interessen eines Stadtteils
von Völklingen, sondern der gesamten Region Warndt wahr. Das beinhaltet auch Großrosseln, die gesamte Stadt Völklingen sowie Überherrn und Wadgassen. Dies ist Sinn und Zweck unserer Stellungnahme.
Der Warndt gehört zu den besonders schützenswerten Waldgebieten. Nach unserem Kenntnisstand gibt es nur einen Luftreinehalteplan für Saarbrücken. Ist beabsichtigt, auch einen Luftreinehalteplan für das Warndt-Gebiet zu erarbeiten?
Die EU-Luftqualitätsrichtlinie ist eine europäische Richtlinie, die in allen Mitgliedsstaaten gilt. Sie entfaltet ihre Wirkung jedoch nicht unmittelbar, sondern muss in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei können die einzelnen Mitgliedsstaaten gegebenenfalls über die Anforderungen der Richtlinie hinausgehen, dahinter zurückbleiben können sie nicht. In Deutschland ist die Richtlinie im Bundesimmissionsschutzgesetz und in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung umgesetzt. Sie regelt die Anforderungen an die Messungen, die Beurteilung der Luftqualität, die Grenz- und Zielwerte für Luftschadstoffe, die Erstellung von Luftreinhalteplänen bei Grenzwertüberschreitungen sowie Unterrichtungs- und Berichtspflichten.
Durch die Durchführung der Messungen des saarländischen Messnetzes IMMESA erfüllt das Saarland seine Pflichten zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität. Die Anzahl der Messstationen und Messpunkte ist für die einzelnen Stoffe abhängig von den Ergebnissen von orientierten Vorbelastungsuntersuchungen. Bei den Messverfahren und den Ergebnissen von orientierten Vorbelastungsuntersuchungen erfüllt man auch die Vorgaben der Richtlinie.
Grenzwertüberschreitungen wurden im Saarland bisher nicht festgestellt. Ausgenommen ist die NO2Belastung in Saarbrücken. Aufgrund der dort nachgewiesenen Überschreitung ist ein Luftreinhalteplan für Saarbrücken unterstellt worden. Auch an den Messstationen in der Umgebung von Carling werden die Grenzstoffe für die relevanten Luftschadstoffe eingehalten. Es ergibt sich somit für die Region Warndt weder die Verpflichtung noch das Erfordernis, einen Luftreinhalteplan aufzustellen.
Fällt die geplante Erweiterung unter die UVPRichtlinie mit grenzüberschreitendem Einfluss? Wurde eine grenzüberschreitende UVP durchgeführt und wie sind die Resultate zu beurteilen?
Die geplante Erweiterung unterliegt aufgrund der mit der Anlage verbundenen chemischen Umwandlung von Stoffen der europäischen UVP-Richtlinie. Die zuständige Genehmigungsbehörde in Frankreich wird die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des aktuellen grenzüberschreitenden Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Das Untersuchungsgebiet umfasst eine Kreisfläche mit einem Radius von vier Kilometern um die Anlage. Wir haben dieses Thema eben kurz gestreift. Dies bedeutet, dass auch die möglichen Umweltauswirkungen auf deutschem Staatsgebiet in die Prüfung einbezogen werden. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird zu den betroffenen Umweltschutzgütern auf saarländischer Seite Stellung nehmen. Die Frist hierfür läuft mit Ablauf des Freitags ab. Wir wollen bis Freitag die entsprechende Stellungnahme des saarländischen Umweltministeriums abgeben.
Die vom Antragsteller vorgelegte Umweltverträglichkeitsuntersuchung umfasst auch die Betrachtung von möglichen Umweltauswirkungen auf das angrenzende saarländische Gebiet. Dies betrifft insbesondere die Emissionen der beiden neuen gasbefeuerten Dampfkesselanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt knapp unter 50 Megawatt und die damit verbundenen Auswirkungen für die Luftschadstoffkonzentrationen. Auch die Auswirkungen auf Naturschutzgebiete auf saarländischer Seite werden in die Umweltverträglichkeitsuntersuchung aufgenommen und untersucht.
Im Rahmen einer Ausbreitungsrechnung unter Worst-Case-Bedingungen wurde für alle relevanten Luftschadstoffe nachgewiesen, dass eine relevante Zusatzbelastung durch die beiden Dampfkesselanlagen auch auf saarländischer Seite sicher ausgeschlossen werden kann. Es ist zudem von keiner erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele für die Natura-2000-Gebiete auszugehen. So die Einschätzung von französischer Seite.
Ja. - Im Rahmen der UVP sind öffentliche Erörterungstermine vorgeschrieben. Ist ein solcher Termin vorgesehen, wenn ja, wo und in welcher Sprache?
Die Durchführung einer solchen Öffentlichkeitsveranstaltung obliegt den französischen Behörden. Die haben entsprechende Termine - soweit ich weiß vorgegeben. Dort gibt es auch Sprechstunden. Durch die vorangegangenen Konsultationen und Gespräche mit den französischen Behörden ist sichergestellt, dass zum Beispiel alle Einwendungen entgegen einer Darstellung in der Presse auch auf Deutsch per Mail oder schriftlich eingereicht werden können. Wir als saarländische Landesregierung haben die entsprechenden Unterlagen - sowohl die, die wir schon in Deutsch übersetzt bekommen haben, als auch die, die wir ins Deutsche haben übersetzen lassen - ins Internet gestellt, um hierbei aus unserer Sicht größtmögliche Öffentlichkeit herzustellen. Das Verfahren selbst obliegt aber nicht der saarländischen Landesregierung, sondern der französischen Behörde.
Wird die Landesregierung intervenieren, wenn ein solcher öffentlicher Erörterungstermin nicht stattfinden würde? Werden Sie gegebenenfalls eine Verlängerung dieser Frist - ich glaube, sie läuft nächste Woche aus - beantragen, damit all diese vorgeschriebenen Termine und Informationsveranstaltungen stattfinden können beziehungsweise werden Sie intervenieren, dass sie stattfinden?
Frau Abgeordnete, ich glaube, wir hatten in der letzten Woche am Freitag dieses Thema im zuständigen Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz. Dort wurde Ihnen - zumindest ist das mein Kenntnisstand - in sehr umfangreicher Art und Weise der Ablauf des Verfahrens dargestellt und die Möglichkeiten der Beteiligung des Saarlandes - insbesondere mit Blick auf die Stadt Völklingen, die mit einem Stadtteil innerhalb des Vier-Kilometer-Radius liegt dargelegt. Wir werden mit Blick auf die uns angebotene Beteiligung im Rahmen dieses Verfahrens eine eigene Stellungnahme abgeben.
Zurzeit sind wir dabei, die Stellungnahmen zu Teilbereichen, die beispielsweise beim LUA oder in anderen nachgeordneten Behörden erarbeitet wurden, zusammenzufassen und mit Blick auf den Freitag gegenüber den französischen Behörden als Stellungnahme der Landesregierung zum Ausdruck zu