Wir verlangen mit diesem Kommunalpakt natürlich auch eigene Beiträge von den Kommunen. Sie müssen überprüfen, inwieweit zum Beispiel ihre Grundsteuersätze im bundesweiten Vergleich angemessen sind und sie müssen sie gegebenenfalls nachbessern. Das Gleiche hat uns der Gutachter Junkernheinrich auch für die Gebühren ins Stammbuch geschrieben. Wir werden auch Strukturreformen machen müssen, insbesondere im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit. Da gibt es noch ein erhebliches Einsparpotenzial und gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, die Leistungen gerade in kleineren Gemeinden qualitativ besser zu erbringen, wenn man sie gemeinsam organisiert. Hier ist das Land sicherlich in der Mitverantwortung, was den Prozess betrifft, die interkommunale Zusammenarbeit zu organisieren. Es kann nicht sein, dass in der Vergangenheit viele gesagt haben, im Prinzip sind wir bereit, mit anderen Gemeinden zusammenzuarbeiten, aber wir warten jetzt erst einmal ab, wer auf uns zukommt und wer welche Vorschläge macht. Nein, hier ist die Initiative aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Saarland gefragt, gemeinsam mit den Landkreisen sehr schnell zu messbaren Ergebnissen zu kommen. Das Land wird sicherlich seinen Beitrag dazu leisten, dass wir zukünftig messbare Erfolge feststellen können.
Auch an dieser Stelle spielt der KELF eine Rolle, denn die Hilfen des KELF werden ja nicht bedingungslos ausgezahlt, sondern es bekommt nur diejenige Kommune eine Hilfe, die sich anstrengt und darlegen kann, dass sie auf dem Sanierungspfad erfolgreich gewesen ist. Insofern ist der KELF nicht nur eine echte finanzielle Hilfe, sondern er wirkt auch als eine wichtige Anreizfunktion für die Kommunen, den Reformprozess mitzumachen. Deshalb bleibt es auch in Zukunft wichtig, dass die Kommunen im Rahmen dieses Paktgedankens mitentscheiden, wie die Mittel im KELF vergeben werden. Deshalb ist es auch richtig, dass die Praxis der Vergangenheit an dieser Stelle auch in Zukunft fortgeschrieben wird. In diesem Sinne, liebe Kolleginnen
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein schier unglaublicher Meilenstein liegt vor uns. Die Kollegin Meyer nannte es „sportlich“, Kollege Dr. Jung bezeichnete es etwas zurückhaltender als „gute Nachricht“. Schauen wir einmal, worum es tatsächlich geht. In dem vorliegenden Gesetz einigen sich Landesregierung und Kommunen auf eine gemeinsame Sprache zur Konsolidierung, und zwar die von Herrn Professor Junkernheinrich. Wir sehen hier eine finanzpolitische Professionalisierung der Land-Kommunen-Beziehung, wir sehen, welch harte Diskussionen mit den kommunalen Vertretern geführt werden mussten. Endlich liegt ein Gesetz vor, das die Debatte um die Auszahlung aus dem KELF nicht nur für ein einziges Jahr regelt. Mich verwundert aber, dass man Professor Junkernheinrich gebraucht hat, um dieses Verfahren so festzuschreiben, denn im Grunde steht da ja nichts anderes als das, was schon Jahre davor lang und breit diskutiert wurde.
Das neue KELF-Gesetz 2015, das heute in Erster Lesung zur Debatte steht, bedeutet die Festschreibung der gelebten Praxis als Gesetz. Das ist eigentlich nichts Besonderes. Das war schon lange überfällig und so hätte man auch ohne Professor Junkernheinrich argumentieren können und müssen. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen Sie eine Regelung für einen Konsolidierungspfad der Kommunen. Vielleicht sollte man dann auch so ehrlich sein und das Gesetz entsprechend umbenennen, aber dazu fehlen leider noch einige Regelungen, die eine echte Konsolidierung nach dem vorgezeichneten Abbaupfad des strukturellen Defizits beinhalten müssten.
Die Bewilligungsvoraussetzungen für die Konsolidierungshilfen knüpfen an eine stetige Rückführung des zahlungsbezogenen strukturellen Defizits um 80 bis 90 Prozent in den laufenden acht Jahren bis 2022 an. Die Landesregierung setzt dazu finanzwissenschaftliche Begriffsbestimmungen ein und bringt deutliche Änderungen in der Mittelverteilung gegenüber dem Gesetz von 2014 und dem Gesetz von 2013 ein. Sie greift zudem auf Verordnungsermächtigungen zurück, um die im Gesetz unbestimmte Formulierung der „standardisierten finanzwissenschaftlichen Indikatoren zur bestehenden Haushaltslage und zur finanziellen Leistungsfähigkeit“ zu konkretisieren. Und sie steckt den Kommunen den üb
riggebliebenen finanzpolitischen Rahmen ab. Auch hierzu das Zitat: Die Gemeinden steuern ihr strukturelles zahlungsbezogenes Defizit nach Abs. 1 durch die übrigen Einzahlungen und Auszahlungen sowie durch den Personaleinsatz und die Höhe der Steuerhebesätze.
Das ist der haushälterische Rahmen, über den die Kommunen noch selber agieren können und müssen. In diesem Rahmen soll die weitere 10-prozentige jährliche Konsolidierung stattfinden, auch wenn sich an der Steuereinnahmeseite und kreisumlageseitigen Ausgabe nichts weiter zum Positiven entwickelt. Das ist löblich, das schafft Klarheit, das schafft Transparenz, wie nun mit den Mitteln zu verfahren ist. Das muss ich an der Stelle einmal ganz ironisch sagen. Das schafft Arbeit für die Kämmerer, die die notwendigen Daten bereitstellen müssen, und das begrenzt den Diskussionsraum um die kommunalen Finanzen in den Gemeinderäten. Während es früher „Reformanstrengungen“ hieß, so heißt es jetzt „Sanierungsanstrengungen“, was aber auf das Gleiche hinausläuft. Gefordert werden Einsparungen und Abbau von öffentlicher Leistung, was die Daseinsvorsorge in vielen Bereichen tangieren wird. Das wird vor allem die ländlichen Gemeinden unter dem Stichwort demografischer Wandel treffen und es wird eine Zunahme der Konzentration auf größere Kommunen bewirken. Für eigene Investitionen bleibt kaum Platz.
Das zwischen Bund und Ländern beschlossene Kommunalinvestitionsförderungsgesetz kann dabei vielleicht noch helfen, aber es bleibt nicht viel Raum, was den Sanierungsanstrengungen zuwiderläuft. Die verwaltungstechnische und finanzpolitische Debatte um die Auszahlungsmodalitäten des KELF bringen uns in dieser gesellschaftlichen Debatte nicht weiter. Darum werden wir uns, wie in den vergangenen Jahren, enthalten. Die Gemeinderäte sollten aber die Chance dieser finanzpolitischen Verwaltungs- und Rahmenvereinbarung nutzen. Sie sollten ihren Fokus auf die großen Aufgaben der nächsten fünf Jahre legen, um die Zukunftsfähigkeit und Lebensfähigkeit ihrer Kommune zu stärken. Sie müssen sich Gedanken darüber machen, wie wir es schaffen, dass die bestehende Infrastruktur nicht zurückgebaut werden muss, und wie wir das Volksvermögen unserer Generation so an die nächste Generation weitergeben können, dass diese Generation das Maximum darauf aufbauen kann. Mit immer weniger Menschen müssen wir finanziell im Land immer mehr stemmen. Sie, liebe Landesregierung auch wenn jetzt nur noch ein Minister hier ist -, verharren in Schockstarre, wir als Land verharren in der Abwärtsspirale. Daraus müssen wir ausbrechen. Das muss das oberste politische Ziel einer zukunftsgerichteten Landesregierung sein. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Landesregierung! Das ist heute bereits die dritte gesetzliche Grundlage, die die Landesregierung für den sogenannten Kommunalen Entlastungsfonds seit seinem Bestehen schafft. Die erste gesetzliche Grundlage wurde vom Stabilitätsrat gerügt, die zweite entsprach weitestgehend der ersten und damit immer noch nicht den Vorgaben des Stabilitätsrats. Heute folgt nun, nach längerer Beratung der Großen Koalition, im dritten Anlauf ein drittes Gesetz, das möglicherweise die endgültige Lösung, die endgültige gesetzliche Regelung für diesen Kommunalen Entlastungfonds, der ja bis 2022 gelten, aber auch noch darüber hinaus wirken soll, darstellt.
Zum Inhalt: Das Sondervermögen KELF wird von 120 Millionen Euro um 25 Millionen auf 145 Millionen Euro aufgestockt. Das neue Gesetz sieht allerdings vor, dass für die Mittel aus dem KELF eine andere Verteilung und andere Bewilligungsvoraussetzungen geschaffen werden. Anders als nach dem bisherigen Gesetz sollen die Verteilung und die Verteilungskriterien im Rahmen einer Verordnungsermächtigung geregelt werden. Es bleibt aus unserer Sicht natürlich abzuwarten, wie diese Verordnung aussehen wird und wie dies in einem noch durchzuführenden Anhörungsverfahren von den Kommunen selbst bewertet wird. Kritisch zu sehen ist jedenfalls, dass das Verfahren damit der Kontrolle durch das Parlament entzogen ist.
Was die Bewilligung der Mittel angeht, orientiert sich die Landesregierung an dem Verfahren, dem das Land selbst beim Bund unterworfen ist. Darauf hat Herr Minister Bouillon schon hingewiesen. Auch die Kommunen müssen nun ihr strukturelles Defizit in Zehn-Prozent-Schritten zurückfahren und künftig Obergrenzen des strukturellen Defizits einhalten, wenn sie finanzielle Hilfen erhalten wollen.
Vergleicht man das nun allerdings mit dem Umgang des Bundes mit dem Land, geht das Land mit seinen Kommunen deutlich rigoroser, um nicht zu sagen deutlich härter um. Das erkennt man beim Vergleich der Mittel, die das Land vom Bund für die Rückführung seines Defizits erhält, mit den Mitteln, die die saarländischen Kommunen nun für die Rückführung ihrer Defizite vom Land erhalten sollen. Für die Rückführung des Landesdefizits, das im Jahr 2010 noch 1,248 Milliarden Euro betrug, auf null gibt der Bund dem Saarland insgesamt 2,34 Milliarden Euro an Konsolidierungshilfen. Das ergibt sich für den Zeitraum ab 2011, gerechnet mit Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro jährlich. Das ent
spricht exakt 190 Prozent des Ausgangsdefizits. Nun vergleiche ich einmal mit dem, was das Land den Kommunen gibt: Das Land gibt seinen Kommunen für die Rückführung ihres Defizits, das durch Junkernheinrich auf 160 Millionen Euro beziffert ist, insgesamt 145 Millionen Euro; das entspricht gerade einmal 90 Prozent des Ausgangsdefizits. Das heißt also, dass das Land seine Kommunen mit weit weniger als der Hälfte dessen unterstützt, womit der Bund dem Land hilft - und das, obwohl das Land selbst weiß, dass das ihm vom Bund Zufließende im Grunde hinten und vorne nicht reicht.
Ich habe das erwähnt, um einfach noch einmal die Relationen darzustellen, dies auch im Hinblick darauf, dass wir sowohl für das Land als auch für die Kommunen im Grunde einen Altschuldentilgungsfonds bräuchten. Wir alle in diesem Haus wissen aber ja, dass dieser wohl leider vom Tisch ist. Insofern stellt dieses Gesetz, das Sie heute hier vorlegen, keineswegs eine Lösung der kommunalen Finanzprobleme dar. Dieser KELF ist und bleibt ein Strohfeuer, wenn er nicht mit echten strukturellen Reformen einhergeht. Vor solchen echten strukturellen Reformen schreckt allerdings die Landesregierung doch deutlich zurück. Mit Blick auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Jung erwähnt: Interkommunale Zusammenarbeit, das bedeutet nicht unbedingt echte strukturelle Reformen, wenngleich die interkommunale Zusammenarbeit sicherlich Sinn macht.
Insofern wird dieser KELF trotz der neuen gesetzlichen Grundlage aus unserer Sicht keine nachhaltige Lösung der kommunalen Finanzprobleme bringen. Bestenfalls könnte man ihn als Trostpflaster bezeichnen, ein Trostpflaster an der großen Flickschusterei, die der Umgang mit der Finanzierung der Kommunen in der Vergangenheit darstellt. Allerdings werden wir uns heute, wie die anderen Fraktionen in der Opposition, der Sache nicht verschließen, wir werden uns enthalten. Wir werden die Beratungen im zuständigen Ausschuss abwarten. Entscheidend für uns ist aber, wie der Verteilungsschlüssel der Mittel aussehen wird. Er soll ja über eine Verordnung geregelt werden. Diesen Verteilungsschlüssel kennen wir noch nicht, daher warten wir das Anhörungsverfahren ab. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, wir bleiben bei unserer Enthaltung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht auf Details des KELF eingehen, aber doch, gerade mit Blick auf die Ausführungen des Kollegen Augustin und des Kollegen Kessler, den Gesamtzusammenhang herstellen. Niemand in diesem Hause und auch nicht die Landesregierung glaubt, dass mit dem KELF die kommunalen Probleme gelöst wären. Der KELF ist Teil einer Gesamtkonzeption, und ich halte es für wichtig, diesen Aspekt in der heutigen Debatte noch einmal kurz anzusprechen.
Diese Gesamtkonzeption muss vier Ebenen umfassen: den Bund, das Land, die Kreise und den Regionalverband, die Städte und Gemeinden. Man kann, ohne in die Details zu gehen, sagen, dass sich der Bund inzwischen bewegt. Beim Bund hat es einen klaren Paradigmenwechsel gegeben. Man sieht es bei der Grundsicherung, bei der Eingliederungshilfe, dass der Bund nach Jahrzehnten endlich bereit ist, Soziallasten, die in den Sechzigerjahren alle den Städten und Gemeinden und den Kreisen aufgebürdet wurden, zu übernehmen. Das ist der eine Teil.
Zusätzlich muss von der Bundesebene eine Sanierungshilfe für das Land kommen, die uns strukturell hilft. Denn das wiederum erweitert beim Land die Möglichkeiten gegenüber den Kommunen. Das ist die ehrliche Antwort auf Ihre Ausführungen, Kollege Kessler, zur Frage, wie viel wir vom Bund erhalten und wie viel die Kommunen von uns erhalten. Man muss, wenn man sich die Pro-Kopf-Verschuldung anschaut, leider sagen, dass die Kommunen hoch verschuldet sind - und das Land noch höher. Das macht diese ganze Geschichte so problematisch. Das ist das Thema Land.
In der Gesamtkonzeption haben wir hier, und auch der Innenminister hat das auf der Agenda, längst die Frage angesprochen, wie wir bei den Kreisen und beim Regionalverband Kosten und Strukturen in den Griff bekommen. Diesbezüglich haben wir uns verständigt, dass das über Kennziffern gehen muss und dass wir erstmals auch in Sanierungshaushalte auf Kreisebene einsteigen müssen.
Schließlich reden wir aber auch über die Städte und Gemeinden. Dort haben wir vom Investitionsprogramm über das Thema Asyl bis hin zu anderen Fragestellungen, bei denen wir längst über unsere gesetzlichen Verpflichtungen hinaus helfen, ein Gesamtpaket, dessen Ziel es ist, den Städten und Gemeinden zu helfen.
Und in diesem Gesamtrahmen ist auch der KELF zu betrachten. Die Ehrlichkeit gebietet es zu sagen, dass der Erfolg dieser Gesamtkonzeption, die angesichts unserer begrenzten Möglichkeiten selbstverständlich auf Kante genäht ist, auch davon abhängt, dass sich das Zinsniveau hält, dass die Konjunktur
weiterhin gut läuft, dass wir weiterhin wenig Arbeitslosigkeit haben und nicht über diese Schiene noch weitere Sozialkosten produziert werden. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, war es mir ein Anliegen, Ihnen zu verdeutlichen, dass der KELF e i n Element von vielen auf den vier genannten Ebenen ist, die verbunden sind mit dem Ziel, den Städten und Gemeinden in den kommenden Jahren auf die Beine zu helfen. Das kann nur in Gemeinsamkeit gelingen. In diesem Sinne bitte ich darum, dass Sie alle dem KELF-Gesetz in dieser Gesamtkonzeption zustimmen. - Vielen Dank.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1451 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1451 in Erster Lesung einstimmig angenommen worden ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten haben sich die Oppositionsfraktionen.
Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein. Wir treffen uns hier wieder um 13.05 Uhr.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Förderung der Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft (Mittelstandsförderungsgesetz - MFG) (Druck- sache 15/1443)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Mittelstand in Deutschland und im Saarland ist eine wichtige Säule der wirtschaftlichen Entwicklung. Wir werden in aller Welt um unseren Mittelstand beneidet. Wir sind, so wie der Mittelstand bei uns aufge
stellt ist, zu Recht stolz auf das, was der Mittelstand in der Wirtschaft als Jobmotor, als Arbeitsplatzgarant, aber auch als Innovationstreiber zu bieten hat.
Neben diesen allgemeinen Aussagen kann man die Bedeutung des Mittelstandes durchaus auch mit den entsprechenden Zahlen, auch für das Saarland, belegen. Hier im Saarland verdienen 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Mittelstand ihren Unterhalt. Beim Anteil der Auszubildenden liegt die Zahl noch höher, 80 Prozent aller Auszubildenden haben ihr Ausbildungsverhältnis im Mittelstand. Mittelstand, das heißt in diesem Zusammenhang 40.000 Unternehmen im Saarland, die als kleine und mittelständische Unternehmen einzustufen sind. Ich glaube, diese Zahlen machen deutlich, wie gut und wie wichtig der saarländische Mittelstand ist.
Aber nicht nur die Zahlen sind Beleg dafür, sondern auch die Qualität, die der Mittelstand zu bieten hat. Viele unserer saarländischen mittelständischen Unternehmen gehören in die Kategorie der „Hidden Champions“, derjenigen, von denen man gar nicht vermutet, dass sie weltweit irgendwo an der Spitze stehen; trotzdem tun sie es. Auch dazu gibt es eine namhafte Liste saarländischer mittelständischer Unternehmer Sie sind also kurz gesagt Innovationsund Jobmotor und sie waren auch gerade in der Zeit der Krise der Garant dafür, dass Deutschland so gut aufgestellt aus den Krisenzeiten hervorgegangen ist.
Gleichwohl, trotz der guten Aufstellung steht der Mittelstand schon allein strukturell betrachtet vor einer ganzen Reihe von Herausforderungen, insbesondere auch in einer immer stärker global ausgerichteten Wirtschaft. Diese Herausforderungen sind natürlich deshalb besonders ausgeprägt, weil die Betriebsgröße einen zumindest in dieser Frage strukturellen Nachteil bedeuten kann, sie kann ein Wettbewerbsnachteil gegenüber den Großunternehmen sein. Die KMU haben es sicherlich auch manchmal schwerer, an Fremd- und Eigenkapital heranzukommen; ihnen fehlen oft aufgrund der geringeren Größe der Unternehmen die Möglichkeiten, das Risiko breiter zu streuen. Auch das Problem der Datensicherheit ist in einem solchen Unternehmen schwieriger zu lösen als in einem Großunternehmen, das ganze Abteilungen dafür vorhält. Genauso ist es auch schwieriger, sich den konkreten Fragestellungen der Zeit zu widmen, wenn es darum geht, gesundheitliches Management im Betrieb auszubauen oder Familienfreundlichkeit mit voranzutreiben. Das sind alles Fragen, die für die Arbeitgeberattraktivität wichtig sind. Schlussendlich gibt es immer auch einen strukturellen Nachteil, wenn es darum geht, an den ein oder anderen Auftrag heranzukommen, der insbesondere auch von der öffentlichen Hand mit vergeben wird.