Sie sagten auch, die Mittel seien 2015 weiter gekürzt worden. Nein, die sind nicht gekürzt! Wir haben gesagt, es wird ab 2015 nichts mehr gekürzt. Wir haben die Kürzung bis 2017 eingefroren! So wird ein Schuh draus!
Jetzt möchte ich aber wirklich zurückkommen zum Krankenhausgesetz und zu dem, worüber wir heute eigentlich debattieren. Ich habe in meiner Rede anlässlich der Ersten Lesung gesagt, dass kein Gesetzentwurf aus dem Parlament rauskommt, wie er reingegangen ist. Das trifft auch auf dieses Gesetz zu. Wir haben uns mit allen in der Anhörung vorgebrachten Änderungsund Ergänzungswünschen auseinandergesetzt. Teilweise waren die Forderungen gegensätzlicher Natur, was aber nicht verwunderlich ist, denn in diesem Bereich gibt es natürlich auch sehr viele gegensätzliche Interessen, die sich auch widersprechen. Das System ist eben nicht homogen, sondern heterogen.
Einige Forderungen waren aus unserer Sicht nicht zielführend. Damit komme ich auf das zu sprechen, was Frau Schramm und auch der Kollege Kessler gefordert haben. Ich denke zum Beispiel an die Forderung der Arbeitskammer und von Verdi, feste Personalmindest- oder Personalbemessungsquoten zu definieren. Das ist unseres Erachtens in einem Landesgesetz schlechterdings nicht zu regeln, weil das ja auch wieder mit Finanzierung und ähnlichen Themen zu tun hat. Andere Forderungen hätten wir im vorliegenden Gesetz durchaus regeln können, zum Beispiel die Forderung der psychologischen Psychotherapeuten. Hiergegen gab es allerdings aus anderen Interessenverbänden erhebliche Widerstände, sodass wir zur Überzeugung kamen, dass entsprechende Änderungen mehr Probleme als Problemlösungen erbringen würden.
In der letzten Ausschusssitzung, ich erwähnte es bereits, gab es seitens der Oppositionsfraktionen keine Abänderungsanträge. Sie haben sich enthalten. Die Koalitionsfraktionen haben, Kollege Scharf ist bereits darauf eingegangen, einen Abänderungsantrag
Ich will nun noch einige Sätze dazu sagen, welchen Zweck wir mit dem Abänderungsantrag verfolgt haben. Ich möchte das kurz erläutern und füge gleich hinzu, damit kein Missverständnis entstehen kann, dass dieser Abänderungsantrag in gutem Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium diskutiert und auch formuliert wurde. Auf den ersten Blick mag man meinen, es handele es sich hierbei nur um Kleinigkeiten beziehungsweise Formalien. Tatsächlich können diese Änderungen aber erhebliche Auswirkungen haben.
Die Änderung in § 22 Abs. 2 Satz 1 hat zwei Hintergründe, auch das hat Kollege Hans schon angeführt: Erstens gibt es im Saarland derzeit bereits Krankenhäuser, die nicht über die zwei Hauptfachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie verfügen, sondern nur über eine dieser Hauptfachabteilungen. Natürlich verfügen aber auch diese Häuser über weitere Hauptfachabteilungen. Die Formulierung im Ursprungstext des Gesetzentwurfs hätte diese Häuser in eine schwierige Situation gebracht; sie hätten, dem Gesetzestext folgend, entweder eine Hauptfachabteilung Innere Medizin oder eine Hauptfachabteilung Chirurgie neu implementieren müssen. Das hat natürlich das Gesetz nicht gewollt, das hat niemand gewollt.
Zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir ja auch im Interesse der Qualitätssteigerung, auch vor dem Hintergrund der Forderung nach Mindestmengen, Spezialisierungen ermöglichen. Aufgrund der räumlichen Nähe vieler Krankenhäuser im Saarland kann es durchaus Sinn machen, wenn das eine Haus auf eine chirurgische Abteilung und das andere Haus auf die innere Abteilung verzichtet und es zu einer engeren Zusammenarbeit kommt.
Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um etwas mehr Ruhe! Angesichts der Lautstärke im Raum wird es sehr schwierig. - Der Kollege Schmidt hat das Wort. Bitte schön.
Manche Lehrersprüche stimmen ja auch, Herr Kessler! - Aufgrund der räumlichen Nähe vieler Krankenhäuser im Saarland kann das eine durchaus mal auf die Chirurgie verzichten, das andere auf die Innere. Das würde meines Erachtens großen Sinn ma
chen, da dadurch auch auf unsinnige und kostentreibende Konkurrenz verzichtet werden könnte. Diese Konkurrenz führt ja nicht unbedingt dazu, dass wir Qualitätssteigerungen haben, sondern dazu, dass in der Breite überall zu viel angeboten wird. Allerdings waren wir, auch das hat Kollege Hans schon gesagt, der Auffassung, dass ein Krankenhaus mindestens zwei Hauptfachabteilungen vorhalten muss, wovon, auch mit Blick auf die notärztliche Versorgung, mindestens eine Abteilung eine chirurgische oder eine Innere Abteilung sein sollte.
Diese Änderung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist also zum einen eine Anpassung an die Realität und soll zum anderen ein Zeichen setzen, dass mehr Zusammenarbeit und Spezialisierung gewünscht sind. In die gleiche Richtung geht auch die Ergänzung in Abs. 3 nach Satz 2: Hier wird noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass die Koalitionsfraktionen und das Ministerium der festen Überzeugung sind, dass es aus Qualitätsgründen, aber, liebe Kollegin Schramm, auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, mittelfristig zu weniger ruinösen Konkurrenzen, vielmehr umgekehrt zu einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Häusern auch unterschiedlicher Träger und im Ergebnis zu Verbünden bis hin zu Zusammenschlüssen unterschiedlicher Träger kommen kann und auch kommen sollte.
Zur Klarstellung: Ich meine nicht, wie vonseiten der Gewerkschaft Verdi des Öfteren diskutiert und gefordert, eine einzige sogenannte Verbundklinik. Auch ungeachtet gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen oder kartellrechtlicher Fragen halte ich einen solchen Vorschlag auch inhaltlich für nicht zielführend. Auf niedriger Ebene aber, Kolleginnen und Kollegen, gibt es tatsächlich viele Möglichkeiten. Ich könnte einige Beispiele aufführen, das würde heute aber zu weit führen. Darüber können wir uns gerne einmal in einem anderen Rahmen unterhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stellen mit dieser Ergänzung auch klar, dass die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen Bestrebungen der Träger zur stärkeren Zusammenarbeit fördern werden, dies logischerweise im Rahmen der vom Haushalt gesetzten Maßgaben. Bei dieser Gesetzesänderung geht es auch nicht in erster Linie um finanzielle Zuweisungen des Landes, es geht vielmehr in erster Linie darum, zu signalisieren, dass eine solche enge Zusammenarbeit, dass Verbünde und eventuell Zusammenschlüsse von uns für sinnvoll gehalten und administrativ positiv begleitet und unterstützt werden. So gesehen geht es bei dieser Ergänzung weit über eine reine Symbolik hinaus, es wird ein klarer Hinweis gegeben, welche Entwicklung in der saarländischen Krankenhausstruktur die Landesregierung und die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion für sinnvoll halten. Das ist ein klarer Hinweis an die Krankenhausträger, ohne dass wir in
irgendeiner Weise in die Entscheidungskompetenz der autonomen Träger eingreifen oder diese Kompetenz gar infrage stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es kurz machen. Der Kollege Scharf und der Kollege Hans sind ja schon darauf eingegangen, worin der ursprüngliche Sinn dieses Krankenhausgesetzes liegt: Es geht, wenn man so will, um einen Paradigmenwechsel von der starken Detailplanung zur flexiblen Rahmenplanung. Ich halte das für äußerst wichtig. Ich halte auch die Korridore, die enthalten sind, für sehr wichtig, dies auch angesichts des Umstands, dass man in einem Fünf-Jahres-Planungszeitraum immer wieder neue Erkenntnisse und neue Fakten hat, auf die man reagieren muss, zum Halten und zur Steigerung von Qualität, aber auch wegen wirtschaftlicher Fragestellungen. Es ist nämlich wahr, was Kollege Hans eben gesagt hat: Reden wir über Fragestellungen betreffend das Personal, reden wir darüber, dass wir mehr Personal bräuchten, reden wir auch über mehr Geld im System. Denn bezahlt werden müssen diese Leute ja. Selbst wenn sie auf dem Markt so einfach zu finden wären, müssten sie doch bezahlt werden. Das ist ein Lieblingsspruch von mir, nicht etwa, weil ich ihn gerne ausspreche, sondern weil er wahr ist: Auch gemeinnützige Unternehmen, und die meisten Krankenhäuser im Saarland sind gemeinnützige Unternehmen, können von Verlusten nicht leben. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen, vielleicht auch einmal Sie, liebe Kollegin!
Natürlich ist uns allen bewusst, dass wir durch die Verabschiedung dieses Gesetzes noch lange nicht alle Probleme und Herausforderungen, vor denen unsere saarländischen Krankenhäuser stehen, gelöst haben werden. Das Krankenhausstrukturgesetz, das demnächst im Bundestag in Zweiter Lesung behandelt wird, scheint nach meiner persönlichen Ansicht für unsere saarländischen Krankenhäuser, um es einmal ganz vorsichtig auszudrücken, nicht nur Vorteile zu bringen. Die Saarländische Krankenhausgesellschaft hat dazu ja auch schon das eine oder andere vorgetragen.
Zum komplexen Gesundheits- und Krankenhausbereich wäre noch vieles zu sagen. Das würde aber den Rahmen der heutigen Debatte über das Saarländische Krankenhausgesetz sprengen. Nur so viel dazu: Wir werden noch viel zu tun bekommen. Wir werden heute mit der Verabschiedung des neuen Saarländischen Krankenhausgesetzes einen wichtigen Schritt tun. Es wäre schön - ich weiß, es wird nicht so sein -, wenn dem alle Fraktionen zustimmen könnten. - Ich danke jedenfalls für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Kollegin Jasmin Maurer für die Fraktion der PIRATEN.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Ersten Lesung dieses Gesetzes hat mein Kollege, Herr Hilberer, ja bereits darauf hingewiesen, dass wir ein deutlich flexibleres Gesundheitssystem brauchen im Interesse von Patientinnen und Patienten, aber auch genauso im Interesse von allen im Gesundheitswesen beschäftigten Menschen, seien es Ärzte oder Pflegekräfte, die täglich eine hervorragende Arbeit leisten. Das Gesetz bringt einige Verbesserungen mit sich, wie beispielsweise den Ausbau der Geriatrie oder die Änderung der psychologischen Betreuung und die Vorgabe konkreter Bettenzahlen für die Fachgebiete Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, die psychosomatische Medizin und die Psychotherapie.
Allerdings ändert das nichts daran, dass es ein reines Verwaltungsgesetz ist, welches das Gesundheitssystem an sich nicht richtig anpackt. Es zeigt keine Zukunftsperspektiven auf und ist, selbst wenn wir es heute im Parlament verabschieden, bald wieder überarbeitungswürdig. Das Gesetz geht leider nicht auf sich ändernde Situationen ein, beispielsweise auf den Flüchtlingsstrom, den wir derzeit haben. Wir müssen davon ausgehen, dass die Zuwanderung noch einige Zeit so weitergehen wird. Es ist mit einer steigenden Anzahl von Menschen zu rechnen, was auch Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem hat. Ich denke etwa an Verletzungen, die hier im Saarland glücklicherweise eher selten auftreten, wie etwa Schussverletzungen, oder auch an eine plötzliche Ballung von Geburten. Es ist ja für das Saarland nicht üblich, dass wir so viele Geburten auf einmal haben - auch wenn der Umstand als solcher erfreulich ist.
An sich wäre es die richtige Lösung, das Gesetz aufgrund der neuen Erkenntnisse darüber, wie sich die Bevölkerungsstruktur ändern wird, die wir im März natürlich noch gar nicht haben konnten, noch einmal in den Ausschuss zu überweisen und aufgrund der neuen Erkenntnisse noch einmal zu beraten. Dass das natürlich nicht geht, wissen wir. In sieben Tagen - Sie haben es eben schon gesagt - ist das Gesetz hinfällig. Deshalb müssen wir nun darüber abstimmen. Aber wir sehen, dass das Gesetz in einem Jahr noch einmal überarbeitet werden muss, und ich sehe uns in einem Jahr noch einmal hier über das Gesetz reden. Aus diesem Grund werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. - Vielen Dank.
Vielen Dank Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Monika Bachmann.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will, bevor ich in aller Kürze - die Kollegen haben ja schon sehr ordentlich vorgetragen, worum es heute geht - zu dem Gesetz komme, an drei Punkten ansetzen.
Liebe Kollegin Schramm, ich finde es ist ein unverantwortliches Handeln - ich sage das ganz bewusst -, dass Sie die Keime auf der Intensivstation der St.-Elisabeth-Klinik in Saarlouis mit dem heute beratenen Gesetz zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes in Verbindung bringen. Das ist deshalb unerhört, weil Sie sich wider besseres Wissen hier hinstellen und versuchen, in der Öffentlichkeit das Ganze falsch darzustellen, wohl wissend, was Ihnen nicht nur Mitarbeiter meines Hauses, sondern auch der verantwortliche Chef des Gesundheitsamtes in Saarlouis im Ausschuss mitgeteilt haben. Das ist für mich unverantwortliches Handeln.
Ich habe Verständnis dafür, dass man als Opposition Gesetzentwürfe kritisiert. Ich habe auch Verständnis dafür, dass man aus Zeitgründen eine Rede zweimal hält und vielleicht nur noch Zitate des Kollegen Schmidt mit einfließen lässt. Für all das habe ich Verständnis. Aber Sie wissen doch, dass die Geriatrieplanung gerade abgeschlossen ist, Sie wissen, dass die Verschiebung des Krankenhausplans um zwei Jahre vorsorglich vorgenommen wurde, um die Krankenhauslandschaft, die im Moment in Bewegung ist, auch wirklich stabil zu halten, auch durch das - ich komme noch mal darauf zurück -, was ab 01.01.2016 auf Bundesebene folgt. Sie waren doch auf dem Pflegekongress, Sie haben vorne gesessen. Wenn man den Pflegekongress mitverfolgt und den Pflegebericht des Pflegebeauftragten gehört hat, müsste man als Abgeordnete eigentlich wissen, nicht nur, dass die Gesellschaft älter wird und dass es immer mehr Pflegebedürftige gibt, sondern auch, dass eine Krankenhausreform und ein Krankenhausgesetz etwas anderes beinhalten, nämlich nicht nur die Pflege, sondern auch Blinddarmoperationen und viele anderen Dinge, die in Krankenhäusern durch hervorragendes Personal durchgeführt werden, bei dem ich mich zumindest auch im Namen aller Abgeordnete, die das genauso sehen, draußen bedanken will. Wenn man weiß, dass wir in diesem Land etwa 45.000 Demenzkranke haben - das ist nicht die Dunkelziffer -, wenn man die Pflege bis zur Palliativversorgung diskutieren will, dann gehört auch dazu, alles zu sagen. Die Präsidentin hat es
erwähnt, wir bilden gut aus, wir können uns zeigen, wir haben so und so viel Ausbildungsplätze. Das gehört heute jedoch nicht hierher, sondern die Pflege ist es wert, unter einem eigenen Tagesordnungspunkt diskutiert zu werden.
Ich will darauf hinweisen, dass wir dann aber auch das einfließen lassen sollen, was nicht gemacht wurde. Ich erwähne „Dem-i-K“ oder „Dem-i-K plus“, ich brauche es nicht zu erläutern, ich gehe davon aus, Sie wissen, wovon ich rede. Ich biete also an, dass wir uns in einer eigenen Debatte über diesen Prozess der Pflege unterhalten, der uns alle etwas angeht, der uns zu interessieren hat.
Heute geht es aber um das Krankenhausgesetz. Ich gebe den Kollegen recht, wenn sie in Zweiter Lesung sagen, um was es geht. Es geht um Flexibilität. Das wollen wir heute verabschieden, sodass die Krankenhausträger schnell auf veränderte Anforderungen für die stationäre und teilstationäre Versorgung unser aller Mitbürgerinnen und Mitbürger oder aber für uns selbst reagieren können. Dennoch, das sage ich auch dazu, gibt die Landesregierung die Festlegung der zentralen Eckpunkte der Versorgungsstruktur nicht aus der Hand. Wir sind weiterhin für die Aufgabe der Krankenhausplanung verantwortlich.
Diese Gesetzesänderung erhält eine weitere Flexibilisierungskomponente für die Krankenhäuser dadurch, dass den Selbstverwaltungspartnern auch die Option eingeräumt wird, im Verlauf der Geltungsdauer - Herr Tobias Hans hat es schon gesagt - von einem Krankenhausplan, von der Gesamtbettenzahl je Krankenhaus innerhalb eines Korridors von 5 Prozent nach oben oder nach unten einvernehmlich abzuweichen. Deshalb bin ich froh, dass der Landtag das so ordentlich diskutiert hat, dass Abänderungsanträge gestellt und auch mit unserem Haus diskutiert wurden. Ich bin der festen Überzeugung, dass mit diesem Gesetz die im Koalitionsvertrag der Landesregierung niedergelegten Ziele zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kranhausplanung erreicht werden können. Ich danke Ihnen für die Beratung seit März 2015 und würde mich freuen, wenn wir das Gesetz heute in Zweiter Lesung verabschieden würden. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit der Drucksache 15/1513 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Ab
änderungsantrags Drucksache 15/1513 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1513 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD, dagegen gestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, enthalten haben sich die PIRATEN-Landtagsfraktion und die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1283 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stim
me? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1283 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, enthalten haben sich die PIRATEN-Landtagsfraktion und die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion.
Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. - Ich wünsche noch einen schönen Abend und schließe die Sitzung.