Protokoll der Sitzung vom 13.10.2015

Abg. Conradt (CDU)............................ 3572

Abg. S c hramm (DIE LINKE)................ 3574

Abg. K urt z (SPD).................................. 3574

Abg. Ney s es (B 90/GRÜNE)................ 3575

Abg. A ugus t in (PIRATEN)................... 3577

Abstimmung, Ablehnung des Geschäftsordnungsantrages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN................................................... 3577

Abstimmung, Ablehnung des Antrages..... 3578

25.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 14) (Drucksache 15/1515).................................................... 3578

Abstimmung, Annahme des Antrages....... 3578

Ich eröffne die 41. Landtagssitzung. Herr Minister Reinhold Jost ist heute und morgen wegen einer Dienstreise entschuldigt.

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner zweitägigen Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für diese Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung - den Haushalt 2016/17 betreffend - wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam zu beraten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. - Dann wird so verfahren.

Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat dem Landtag aufgegeben, sich mit der Frage der Beibehaltung der Fünf-Prozent-Sperrklausel und des derzeitigen Sitzzuteilungsverfahrens zu befassen. Die für Inneres und für Justiz zuständigen Ausschüsse haben hierzu in der 14. und 15. Wahlperiode umfangreiche Expertenanhörungen durchgeführt und deren Ergebnisse in einem Bericht an das Plenum zusammengefasst. Dieser Bericht bildet die Grundlage der heute zu beratenden Anträge zur Änderung der Verfassung und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Beschlussfassung über den Bericht zur Evaluation der Fünf-Prozent-Sperrklausel und des Sitzzuteilungsverfahrens, Drucksache 15/1543, als Tagesordnungspunkt 27 aufzunehmen und als Diskussionsgrundlage vor Tagesordnungspunkt 4 zu beraten. - Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 27, 4, 8 und 9 der Tagesordnung, dem Bericht zur Evaluation der Fünf-Prozent-Sperrklausel und des Sitzzuteilungsverfahrens sowie dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Verfassung des Saarlandes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, Drucksache 15/1537, und den Gesetzentwürfen der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagfraktion zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften, Drucksachen 15/1539

und 15/1541, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. - Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird ebenfalls so verfahren.

Zu Punkt 19 der Tagesordnung. Mit der Drucksache 15/1548 haben die im Landtag vertretenen Fraktionen zwischenzeitlich den Antrag „Bestimmung von Mitgliedern für Ausschüsse des Landtages“ eingebracht.

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 21 und 23 der Tagesordnung - G9 betreffend - wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Zu dem Thema haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die PIRATEN-Landtagsfraktion eigene Anträge eingebracht, die DIE LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1552 den Antrag „Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 an der Schulform Gymnasium auf den Weg bringen“ und die PIRATEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1546 den Antrag „Rückkehr zu G9 an saarländischen Gymnasien“. Wer dafür ist, dass die Anträge Drucksachen 15/ 1552 und 15/1546 als Punkte 28 und 29 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist das so angenommen.

Zu Punkt 22 der Tagesordnung. Dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion betreffend „Mehr Personal an saarländischen Schulen“ ist die PIRATENLandtagsfraktion zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/1540 neu - vor. Zu dem Thema haben die Koalitionsfraktionen und die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion eigene Anträge eingebracht, die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 15/1554 den Antrag „Qualitätsverbesserungen im Schulsystem fortführen - Versorgung mit Lehrkräften sichern - Konsolidierungskurs beibehalten“ und die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1549 den Antrag „Für eine bessere Personalausstattung an saarländischen Schulen - Schluss mit dem Stellenabbau im Lehrerbereich“. Wer dafür ist, dass die Anträge Drucksachen 15/1554 und 15/1549 als Punkte 30 und 31 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die Anträge Drucksachen 15/1554 und 15/1549 als Punkte 30 und 31 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 22 beraten werden.

Zu Punkt 26 der Tagesordnung. Die Landesregierung hat die Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer betreffend „Evaluation des saarländischen Akti

onsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, Drucksache 15/1322, inzwischen schriftlich beantwortet.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Prima! - Lachen und vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Die Antwort ist heute eingegangen und bereits an die Abgeordneten verteilt worden. Damit entfallen die Voraussetzungen einer mündlichen Beantwortung gemäß § 58 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Mithin ist Punkt 26

Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer betreffend: Evaluation des saarländischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Druck- sache 15/1322)

von der Tagesordnung abzusetzen. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass Punkt 26 von der Tagesordnung abgesetzt ist.

Wir kommen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Verpflichtung eines Abgeordneten

Herr Abgeordneter Dr. Frank Finkler, der heute hier auf der Besucherbank ist - herzlich willkommen! -, hat mit Ablauf des 30. September 2015 auf die Ausübung seines Mandats verzichtet, um das Amt eines Direktors beim Rechnungshof des Saarlandes zu übernehmen. Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 29. September 2015 mitgeteilt, dass gemäß § 40 des Landtagswahlgesetzes für den Abgeordneten Dr. Frank Finkler Herr Stefan Thielen, Mettlach, als Listennachfolger auf dem Kreiswahlvorschlag der CDU im Wahlkreis Saarlouis in den Landtag des Saarlandes eintritt.

Herr Stefan Thielen hat sein Mandat am 29. September 2015 angenommen. Der Wahlprüfungsausschuss hat die Mandatsnachfolge in seiner Sitzung am 01. Oktober 2015 geprüft. Gegen die Feststellung, dass Herr Abgeordneter Stefan Thielen als Nachfolger für den Abgeordneten Dr. Frank Finkler in den Landtag eingetreten ist, hat sich kein Widerspruch erhoben. Erhebt sich gegen die Feststellung der Landeswahlleiterin Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Zur Verpflichtung bitte ich das neue Mitglied des Landtages, zu mir heraufzukommen. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.)

(Vizepräsidentin Ries)

Nach Artikel 68 der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Herr Abgeordneter Stefan Thielen, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg bei der Mandatsausübung!

(Beifall des Hauses.)

Wir kommen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2016/2017 (Haushaltsgesetz - HG - 2016/2017) (Drucksache 15/1550)

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetzes 2016/2017 (HBeglG 2016/2017) (Drucksache 15/1551)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Stephan Toscani das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland steht im Herbst 2015 vor einer großen Herausforderung. Die Flüchtlingszahlen sind eine Bewährungsprobe für Deutschland und Europa, aber auch für das Saarland und seine Kommunen.

Die Landesregierung ist den Saarländerinnen und Saarländern dankbar dafür, wie sie mit dieser besonderen Situation umgehen. Viele fragen nicht lange, sondern packen mit an und helfen ehrenamtlich. Menschlichkeit und Solidarität prägen seit jeher unser Land. Das ist im besten Sinne typisch saarländisch!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Starke Führungskräfte und engagierte Mitarbeiter in den Landes- und Kommunalverwaltungen arbeiten bei uns vorbildlich zusammen. Sie sind hoch engagiert und arbeiten oft bis zur Belastungsgrenze. Das Management bei uns im Saarland ist im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland professionell. Auch wenn es mal an der einen oder anderen Stelle hakt, insgesamt haben unsere Verwaltungen die Lage im Griff.

Hier zeigen sich einmal mehr die Unterschiede im Föderalismus. Der Föderalismus ist das bewusste und gewollte Nebeneinander und Miteinander von großen und kleinen Einheiten. Große Einheiten haben ihre Stärken, aber auch kleine Einheiten haben ihre Stärken. Gerade kleine Einheiten haben Vortei

le, die sie in schwierigen Situationen wie diesen ausspielen. Meine Damen und Herren, dass kleine Bundesländer ihre Stärken und Vorteile haben, stellt das Saarland beim Management der Flüchtlingssituation eindrucksvoll unter Beweis.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

So sehr es heute um Geld und Finanzen geht, dürfen wir Flüchtlinge nicht nur unter Kostengesichtspunkten betrachten. Die Integration von Menschen aus unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichem religiösem Hintergrund wird ein Kraftakt für unsere Gesellschaft. Wir sind dazu in der Lage, wenn wir die Integration von Anfang an richtig anpacken.

Wir stellen uns auf die Herausforderung der hohen Flüchtlingszahlen auch im Haushalt ein. Im Landeshaushalt schlagen sich bereits jetzt die steigenden Kosten nieder. Ich nenne einige Schwerpunkte: die Erstaufnahme in Lebach, die Erstattungszahlungen des Landes an die Kommunen für die Asylbewerber im Verfahren, die Betreuung der rasant steigenden Zahl von minderjährigen unbegleiteten Jugendlichen, die Förderung des Landes für die saarländischen Kommunen, um verstärkt Wohnraum für Flüchtlinge zu mobilisieren, deutlich mehr Sprachförderkurse wie zum Beispiel das Programm „Früh Deutsch lernen“.

Die Zuwanderung ist eine nationale Aufgabe. Deshalb brauchen Länder und Kommunen die Unterstützung des Bundes. Die Beschlüsse des Flüchtlingsgipfels helfen uns, die aktuelle Mehrbelastung zu bewältigen. Über die mittel- und langfristigen Mehrkosten wird sicherlich noch einmal mit dem Bund zu reden sein. Die Beschlüsse des Gipfels bedeuten für uns konkret: Der Bund zahlt den Ländern 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Milliarden Euro. Damit stehen uns im Saarland für 2015 fast 24 Millionen Euro zur Verfügung. Auch deshalb brauchen wir in diesem Jahr keinen Nachtragshaushalt.

Ab 2016 beteiligt sich der Bund in stärkerem Umfang an den Kosten. Der Bund zahlt für das Jahr 2016 voraussichtlich rund 3,6 Milliarden Euro an die Länder. Davon entfallen auf das Saarland 44 Millionen Euro. Der Bund geht von 800.000 Flüchtlingen aus; darauf basieren seine Berechnungen. Umgerechnet auf das Saarland bedeutet dies 10.000 Flüchtlinge. Das ist der Stand heute. Zurzeit weiß niemand, wie viele es tatsächlich werden. Wir sind deshalb auch auf höhere Zahlen vorbereitet.

Die Leistungen des Bundes sind davon abhängig, wie sich die Fallzahlen und die Verfahrensdauer entwickeln. Steigen die Flüchtlingszahlen weiter an, so steigen auf der einen Seite unsere Kosten, auf der anderen Seite erhöhen sich auch die Zahlungen des Bundes. Es handelt sich also um ein „atmendes System“.