Die Leistungen des Bundes sind davon abhängig, wie sich die Fallzahlen und die Verfahrensdauer entwickeln. Steigen die Flüchtlingszahlen weiter an, so steigen auf der einen Seite unsere Kosten, auf der anderen Seite erhöhen sich auch die Zahlungen des Bundes. Es handelt sich also um ein „atmendes System“.
Besondere Umstände erfordern besondere Lösungen. Deshalb ist unser Haushalt so konzipiert, dass wir flexibel reagieren und künftige Entwicklungen haushaltsmäßig abbilden können. Flexibilität und Vorsorge prägen den Haushalt 2016/17, insbesondere beim Thema Flüchtlinge. Damit die Kommunen ihre Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen tragen können, erhalten sie zusätzliche Mittel. Allein die zusätzliche Kostenerstattung während der Asylverfahren beläuft sich im Jahr 2016 voraussichtlich auf etwa 11 Millionen Euro.
Darüber hinaus gibt das Land den Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich weitere 13 Millionen Euro. Zu diesen 24 Millionen Euro aus den neuen Bundesmitteln kommen Landesmittel in einer Größenordnung von weiteren 15 Millionen Euro. Insgesamt stellen wir also den saarländischen Kommunen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen 2016 fast 40 Millionen Euro zur Verfügung. Meine Damen und Herren, das ist eine enorme Kraftanstrengung, die das Land zusätzlich zum Kommunalpakt und zum Kommunalen Entlastungsfonds stemmt. Wir als Land stehen auch in schwierigen Zeiten an der Seite unserer Kommunen.
Seit Beginn des Schuljahres mussten rund 70 zusätzliche Klassen gebildet werden. Weitere sind zu erwarten. Die Landesregierung trägt der gestiegenen Flüchtlingszahl in den Schulen Rechnung. Wir treffen Vorsorge, dass bis zu 130 Lehrkräfte in den nächsten Monaten eingestellt werden können. Darüber hinaus treffen wir Vorsorge für die Jahre 2016 und 2017. Wir sichern damit die Qualität in unseren Schulen für alle Kinder und Jugendlichen. Die Mehrkosten werden wir im Gesamthaushalt gegenfinanzieren - unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Mehreinnahmen des Bundes. Damit wird der Konsolidierungskurs des Landes fortgesetzt. Wir beweisen einmal mehr: Haushaltskonsolidierung und Zukunftsgestaltung sind für uns kein Widerspruch.
Zur Integration in den Arbeitsmarkt hat das Wirtschaftsministerium einen 7-Punkte-Plan vorgelegt. Wir bieten zum Beispiel Deutschkurse zur Integration in den Arbeitsmarkt an. Wir richten in der Landesaufnahmestelle Lebach eine Anlaufstelle ein und wir bieten Beschäftigungs-Coaching für Zugewanderte. Arbeitsmarkt, Bildungssystem und Unterstützung der Kommunen: Die Landesregierung geht mit der Zuwanderung professionell und verantwortungsvoll um - auch und gerade im Haushalt.
Vor dem Hintergrund der hohen Flüchtlingszahlen und der damit verbundenen Mehrausgaben mehren sich bundesweit kritische Stimmen zur Schuldenbremse. Die Fragen lauten: Können wir die Schul
denbremse trotz der aktuellen Herausforderungen einhalten? Müssen wir sie gar aussetzen? Ich plädiere dafür, dass wir uns mit diesen Fragen rational und unaufgeregt auseinandersetzen.
Zunächst einmal zu den Fakten. Erstens: Wo stehen wir im Saarland? Wir sind im Saarland auf Kurs, was die Einhaltung der Schuldenbremse angeht. Wir halten auch weiterhin die Defizitobergrenze ein. Wir halten die Investitionsausgaben auf einem hohen Niveau. Wir haben einen Anstieg des Zinsniveaus einkalkuliert und einen Demografieabschlag bei den Steuereinnahmen berücksichtigt. Wir haben außerdem - wie eben ausgeführt - Vorsorge für die Ausgaben zur Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge getroffen. Wir sind im Saarland gut aufgestellt.
Zweitens: Wie ist die Lage der öffentlichen Haushalte in Deutschland insgesamt? Im ersten Halbjahr 2015 hat Deutschland einen Überschuss von 21 Milliarden Euro erzielt - trotz der bis dahin schon bekannten und erreichten Flüchtlingszahlen -, der Bund allein von über 10 Milliarden Euro, die Ländergesamtheit von fast 3 Milliarden Euro. Insgesamt betrachtet haben wir im öffentlichen Gesamthaushalt einen Puffer.
Das sind die Fakten. Die Situation ist in ihrer finanziellen Dimension beherrschbar. Für ein Aussetzen der Schuldenbremse besteht derzeit kein Anlass. Aber, und auch das will ich ganz nüchtern sagen: Es gibt Unterschiede zwischen dem Bund auf der einen und den Ländern auf der anderen Seite. Es gibt auch Unterschiede zwischen den Ländern, die Haushaltsüberschüsse in den Ländern sind nicht gleichmäßig verteilt, und es gibt eben auch Länder, die nach wie vor Haushaltsdefizite haben. Auch die Altlasten in den Haushalten sind nicht gleichmäßig verteilt. Gerade in den Ländern mit hohen Altlasten wird die Luft dünner, je mehr wir uns dem Jahr 2020 nähern, also dem Jahr, ab dem auch das Saarland einen Haushalt ohne neue Schulden erreichen muss und erreichen will.
Länder mit hohen Altlasten wie wir sind von etwaigen krisenhaften Entwicklungen besonders betroffen. Ein drastischer Einbruch bei den Steuereinnahmen oder ein sprunghafter Anstieg bei den Zinsen könnten Haushaltsbelastungen erzeugen, die unter Umständen nicht mehr verkraftbar sind. Gleiches würde gelten, wenn die Zahl der Flüchtlinge dauerhaft auf dem September-Niveau verharren oder sogar noch ansteigen würde, dann jedenfalls, wenn der Bund uns die Zusatzbelastungen nicht ausgleichen sollte. Treten solche Fälle in Zukunft ein, müssten zumindest Länder mit hohen Altlasten die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, die die Schuldenbremse bietet. Im System der Schulden
bremse gibt es schon heute Ausnahmeregelungen. Für das Saarland sind sie in der Konsolidierungshilfevereinbarung verankert, die wir mit dem Bund abgeschlossen haben.
Fazit aus meiner Sicht: Nach den bisher bekannten Fakten ist die Lage in ihrer finanziellen Dimension beherrschbar. Entscheidend ist, dass der Bund sich auch in Zukunft angemessen an den finanziellen Folgen der hohen Flüchtlingszahlen für Länder und Kommunen beteiligt. Für den Fall der Fälle gibt es im System der Schuldenbremse schon heute Ausnahmeregelungen. Es gibt aus meiner Sicht keinen Anlass, das Grundprinzip der Schuldenbremse infrage zu stellen.
Meine Damen und Herren, das zweite wichtige Thema, das uns aktuell besonders beschäftigt, sind die Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Ursprünglich sollten die Eckpunkte der Finanzreform bis zum Sommer dieses Jahres vorliegen. Die Griechenland-Krise im Frühsommer und die Flüchtlingsdebatte jetzt haben die Verhandlungen jedoch verzögert. Bisher gibt es noch keinen Durchbruch. Eine Einigung ist nach wie vor möglich, alle Beteiligten streben sie auch an. Bis zum Ende des Jahres ist das Zeitfenster noch offen. Wenn es bis dahin keine Einigung gibt, kommt das Thema wahrscheinlich erst wieder 2018 auf die Tagesordnung.
Wir haben also drei Szenarien: eine schnelle Einigung bis Jahresende, eine Einigung im Jahr 2018 oder eine erneute Klage. Wir haben immer gesagt, dass eine politische Einigung besser ist als eine Klage. Deshalb liegt unser Fokus nach wie vor auf einer schnellen Einigung am Verhandlungstisch. Was war aus saarländischer Sicht die Ausgangslage bei diesen Verhandlungen? Bisher erhält das Saarland Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro pro Jahr. Allerdings sind diese Konsolidierungshilfen bis 2019 befristet, dann laufen sie aus. Das war unsere Ausgangsbasis zu Beginn der Verhandlungen.
Von Anfang an haben wir in den Verhandlungen unseren Anspruch auf besondere Hilfen auch über 2019 hinaus offensiv vertreten. Wir haben dem Bund und den anderen Ländern gegenüber deutlich gemacht: Es gibt bei uns eine Kumulation ungünstiger Faktoren, ein Zusammentreffen mehrerer Benachteiligungen, die uns als Saarland besonders belasten, und diese Kumulation ungünstiger Faktoren begründet unseren besonderen Anspruch auf Altlastenhilfe, unseren besonderen Anspruch auf Hilfe über 2019 hinaus.
Diese Faktoren lauten wie folgt: Wir haben erstens eine unterdurchschnittliche Finanzkraft trotz guter Wirtschaftskraft. Wir haben im Saarland eine gute und solide Wirtschaftskraft. Unsere Wirtschaftskraft
pro Einwohner ist besser und höher als die Wirtschaftskraft in allen ostdeutschen Bundesländern. Das ist nicht weiter verwunderlich, aber unsere Wirtschaftskraft pro Einwohner ist auch besser und höher als beispielsweise in Schleswig-Holstein oder in Niedersachsen, sie ist besser und höher als in unserem Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz. Wir brauchen uns nicht zu verstecken. Unser Problem ist nur, dass von dem, was hier geleistet wird, nicht genug hängenbleibt aufgrund der Art der Steuerverteilung, wie wir sie in Deutschland haben. Das führt aus unserer Sicht zu dem paradoxen Ergebnis, dass wir trotz guter Wirtschaftskraft eine unterdurchschnittliche Finanzkraft im Saarland haben. Wir haben zweitens hohe Altschulden und Versorgungslasten und drittens hohe Soziallasten, bedingt durch den Strukturwandel. Viertens ist unsere Gemeindefinanzkraft niedrig und fünftens ist bei uns im Saarland die demografische Entwicklung ungünstig. Das sind die fünf Faktoren, die insgesamt die Benachteiligung darstellen, die unseren Anspruch auf besondere Hilfen begründen.
Unsere Argumentation hat gefruchtet. Es geht mittlerweile nicht mehr um das „Ob“ einer Altlastenhilfe, es geht nur noch um das „Wie“, es geht um die Höhe einer ergänzenden Hilfe für das Saarland. Wir haben dafür gekämpft und mit unseren Argumenten die anderen überzeugt.
Nach monatelangen Beratungen erkennen der Bund und alle Länder an, dass unser Anspruch dem Grunde nach berechtigt ist. Es muss auch über 2019 hinaus eine besondere Hilfe für das Saarland geben, darüber sind sich alle einig. Das ist ein ganz entscheidender Fortschritt. Das ist gelungen, weil unsere Argumente überzeugt haben und weil wir in der Großen Koalition im Saarland an einem Strang ziehen. Wir brauchen diese Hilfe über 2019 hinaus, wenn wir auf Dauer die Schuldenbremse im Saarland einhalten und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse garantieren wollen.
Es gibt in diesen Verhandlungen aber auch noch Streitpunkte. Das gilt vor allem für die Abschaffung des Umsatzsteuervorwegausgleichs. Ziel von Nordrhein-Westfalen ist es, als Geberland wahrgenommen zu werden. Mit der Abschaffung des Umsatzsteuervorwegausgleichs in der bisherigen Form würde dies erreicht. Vor allem die ostdeutschen Länder lehnen dessen Abschaffung aber ab. Sie wollen unbedingt diese Steuereinnahmen behalten, weil sie als eigene, sogenannte originäre Einnahmen gelten. Auch die Geberländer lehnen eine Abschaffung des Umsatzsteuervorwegausgleichs ab, weil dies automatisch zu einer Aufblähung des Länderfinanzausgleichs führt. Der größte Zahler Bayern würde zu ei
nem noch größeren Geberland. Allein Bayern müsste 2 Milliarden Euro mehr als bisher in den Länderfinanzausgleich zahlen. Die Geberländer fordern jedoch gerade eine Entlastung im Länderfinanzausgleich. Die Gefechtslage bei der Thematik Abschaffung des Umsatzsteuervorwegausgleichs sieht also folgendermaßen aus: Nordrhein-Westfalen ist dafür, ostdeutsche Bundesländer und Geberländer sind dagegen.
Dieser Konflikt hat im Sommer eine Blockade der Verhandlungen verursacht. In dieser Situation haben wir unser saarländisches Modell in die Diskussion gebracht. Es steht nicht in Konkurrenz zu dem bisherigen Vorschlag des Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz, sondern es ist eine Weiterentwicklung. Mit unserem Modell kann die Blockade überwunden werden. Beide Vorschläge, der Vorschlag von Olaf Scholz und unser Vorschlag, setzen am horizontalen Finanzausgleich an. Der horizontale Finanzausgleich ist der Finanzausgleich zwischen den Ländern. Beide Modelle wollen die bisherigen zwei Stufen zu einer Stufe zusammenführen. Der Unterschied besteht darin, dass im Scholz-Modell alles in den Länderfinanzausgleich verlagert wird, während unser Modell eine Basisstufe einführt, die den Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form entbehrlich macht.
Diese Idee ist dem Grunde nach nicht neu. Bei der letzten großen Finanzreform 1969 stand sie schon einmal auf der Tagesordnung. Franz-Josef Strauß als damaliger Bundesfinanzminister war ein Anhänger dieser Idee. Er war dafür, bereits bei der Steuerverteilung die Finanzkraftunterschiede auszugleichen und dafür den Länderfinanzausgleich abzuschaffen. Franz Josef Strauß sagte damals im Bundesrat am 07.02.1969: „Ich habe es immer als beschämend angesehen - so wenig man gern von armen Verwandten spricht - wenn von armen und reichen Ländern gesprochen wird, obwohl doch alle Bürger in allen Ländern der Bundesrepublik die gleichen Steuern zahlen.“ Er sagte weiter: „Unser föderalistisches System nimmt Schaden, wenn nur deshalb in einem Land die Bürger schlechter behandelt werden als in einem anderen, weil die Steuerverteilung von veralteten Regelungen ausgeht.“ Und abschließend: „Alle Länder und der Bund müssen gleichberechtigt an den großen Steuern beteiligt werden.“
Meine Damen und Herren, unser saarländisches Modell greift diese Überlegungen auf. Es bietet allen Ländern eine gestärkte, eigene Finanzausstattung. Für die Nehmerländer und hier vor allem für die ostdeutschen Länder hat unser Modell den Vorzug, dass die eigene Steuerbasis direkt bei der Verteilung der Steuern gestärkt wird. Dadurch sind die Nehmerländer nicht mehr von den Zahlungen des streitbefangenen Länderfinanzausgleichs abhängig.
Für die Geberländer hat unser Modell die positive Wirkung, dass keine Zahlungen mehr aus dem eigenen Landeshaushalt in den Länderfinanzausgleich erfolgen müssen. Die Geberländer bekommen direkt - also auf der Basisstufe - bei der Steuerverteilung weniger Einnahmen zugewiesen.
Unser Modell bildet einen fairen Kompromiss, der die Interessen der Nehmerländer, der ostdeutschen Länder, der Geberländer und die Interessen von Nordrhein-Westfalen berücksichtigt. Das SaarlandModell ist in der jetzigen entscheidenden Phase eines der zwei Modelle, über die letztlich zu entscheiden ist.
(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) : Sag doch mal etwas zum Haushalt! - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE): Das hier ist eine Vorlesung!)
Wir haben unseren Vorschlag ergebnisorientiert eingebracht. Wir sind damit nicht lautstark an die Öffentlichkeit gegangen. Wir haben das nicht laut nach außen posaunt. Wenn wir das getan hätten, stünde unser Modell nicht mehr zur Debatte. Es wäre verbrannt und heute mit Sicherheit nicht mehr im Rennen. So aber gibt es weiterhin die Chance auf einen Durchbruch bei den Verhandlungen, und zwar auf der Grundlage unseres Saarland-Modells. Wir sitzen nicht am Spielfeldrand, wir schauen nicht von außen zu. Wir sind mittendrin und gestalten die Lösung mit.
Jetzt kommt es auf den Einigungswillen aller Beteiligten an. Ob es zu einer Einigung kommt, ist - Stand heute - offen. Was wir jedoch heute schon festhalten können: Erstens. Wir haben einen berechtigten Anspruch auf Altlastenhilfe über 2019 hinaus. Wir haben diesen mit überzeugenden Argumenten vertreten. Mit dem Ergebnis: Unser Anspruch ist im Grundsatz anerkannt.
Zweitens. Wir haben ein eigenes Reformmodell entwickelt. Wir haben es klug in die Verhandlungen eingebracht. Unser Modell bietet die Chance, eine Einigung zu erreichen. Meine Damen und Herren, wir sind nicht Teil des Problems, wir sind Teil der Lösung!
Nur mit geordneten Finanzen kann sich unser Land auch in Zukunft positiv entwickeln. Nur mit geordneten Finanzen gelingt es, unseren Kindern und Enkeln Perspektiven zu erhalten. Nur mit geordneten Finanzen können wir Infrastruktur sanieren und modernisieren.
Meine Damen und Herren, Konsolidierung und Sanierung der Infrastruktur sind kein Widerspruch. Konsolidierung und Sanierung der Infrastruktur sind kein Gegensatz. Wenn wir nicht konsolidieren, dann werden uns irgendwann die Altschulden die Luft
zum Atmen nehmen. Wenn wir nicht konsolidieren, haben wir auf Sicht keine Spielräume mehr, auch keine Spielräume mehr, um unsere Infrastruktur zu sanieren. Wenn wir aber konsolidieren, wenn wir diesen Weg gehen, dann schaffen wir uns die Luft zum Atmen, dann schaffen wir die Voraussetzungen heute und in Zukunft dafür, dass wir künftig Spielräume haben, um auch in unsere Infrastruktur zu investieren und sie zu sanieren. Das ist der Zusammenhang zwischen Konsolidierung und Sanierung der Infrastruktur.
Leitlinie der Großen Koalition sind Verlässlichkeit und Berechenbarkeit. Verlässlichkeit und Berechenbarkeit prägen auch den Doppelhaushalt für die Jahre 2016 und 2017. Mit einem Doppelhaushalt geben wir Kommunen, Institutionen und Bürgern Planungssicherheit. Wegen der Flüchtlingssituation haben wir Flexibilität in den Haushalt eingebaut. Außerdem müssen wir dem Stabilitätsrat ohnehin unsere Konsolidierungsmaßnahmen, unsere Finanzplanungen nicht nur für ein Jahr, sondern für zwei Jahre im Voraus detailliert vorlegen.
Eines der zentralen finanzpolitischen Ziele der Koalition lautet, die Schuldenbremse einzuhalten. Das ist für uns kein Selbstzweck. Wir möchten künftig wieder mehr Handlungsspielräume und Gestaltungsspielräume. Daran arbeiten wir gemeinsam in der Landesregierung und in der Koalition: planmäßig, berechenbar und verlässlich. Und mit dem Haushalt 2016/17 sind wir auf Kurs. Bis heute haben wir unser strukturelles Defizit schon mehr als halbiert. Mit diesem Haushalt führen wir es bis Ende 2017 um über zwei Drittel zurück. Zwei Drittel der notwendigen Konsolidierung sind bis 2017 erreicht. Zwei Drittel des Weges haben wir dann zurückgelegt.
In diesem Jahr planen wir mit einer Nettokreditaufnahme von 360 Millionen Euro. Bis Ende 2017 werden wir sie auf rund 170 Millionen Euro senken. Das bedeutet, wir werden die Nettokreditaufnahme in den nächsten zwei Jahren mehr als halbieren. Weil wir Jahr für Jahr weniger neue Schulden machen müssen, wächst der Schuldenberg des Landes immer langsamer an.
Noch vor wenigen Jahren ist die Gesamtverschuldung von Jahr zu Jahr sprunghaft gestiegen. So sind die Schulden von 2009 auf 2010 noch um über 9 Prozent gestiegen. In den nächsten beiden Jahren wird der Anstieg der Gesamtverschuldung immer geringer. Von 2016 auf 2017 werden wir nur noch einen Schuldenanstieg von 1,2 Prozent verzeichnen. Wir bremsen den Anstieg der Gesamtverschuldung immer stärker ab. Das ist der Bremseffekt der Schuldenbremse. Dieser Effekt führt dazu, dass wir nach und nach wieder mehr Handlungs- und Gestaltungsspielräume gewinnen. Das zeigt: Wir sind auf Kurs.