Protokoll der Sitzung vom 01.12.2015

Der Ausschuss hat sich auch mit den wesentlichen Eckdaten der mittelfristigen Finanzplanung unter besonderer Berücksichtigung der durch die Auswirkungen des Flüchtlingszustroms bedingten zusätzlichen Belastungen befasst. Der Minister hat bei den Beratungen darauf hingewiesen, dass die bisher getroffe

nen Konsolidierungsmaßnahmen auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse inzwischen deutliche Erfolge zeigten. So werde das strukturelle Defizit in den Jahren 2016 und 2017 bei rund 436 Millionen Euro beziehungsweise 358 Millionen Euro liegen und damit den Ausgangswert des Jahres 2010 bereits um mehr als 70 Prozent unterschreiten. Allerdings ist zu konstatieren, dass auch die günstigen Rahmenbedingungen einer guten Entwicklung der Steuereinnahmen bei gleichzeitig niedrigem Zinsniveau ihren Teil zu dem Konsolidierungsprozess beigetragen haben.

Die unerwartet hohe Zahl von Asylbewerbern und die daraus resultierenden Entwicklungen werden auch für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung Anpassungen der bisher beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen notwendig machen. Neben der Fortsetzung eines strikten Konsolidierungskurses sind aber auch weiterhin konsolidierungsverträgliche Rahmenbedingungen zwingende Voraussetzung für das Erreichen des vorgegebenen Ziels einer dauerhaften Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020.

Mittelfristig ist neben der fortgesetzten Ausgabenbegrenzung aber nicht nur die Entwicklung der Steuereinnahmen sowie des Zinsniveaus von enormer Bedeutung, sondern sowohl eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Mehrausgaben, die durch die Zahl der Flüchtlinge entstehen, als auch ein fairer Lastenausgleich zwischen den Ländern als unabdingbare Voraussetzung, um aus heutiger Sicht die Einhaltung der Schuldenbremse zu erreichen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Haushaltsgesetz 2016/2017 entspricht auch für die Zweijahresgeltungsdauer weitgehend dem Haushaltsgesetz des Vorjahres. Im Regierungsentwurf für 2016 stehen einer Nettokreditaufnahme von 247 Millionen Euro Investitionen von 335,9 Millionen Euro gegenüber. Damit ergibt sich erstmals seit 2001 wieder eine formale Überdeckung von rund 7 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2017 steigt dieser Wert auf 90,9 Millionen Euro. Die Nettokreditaufnahme bewegt sich damit in beiden Haushaltsjahren in dem durch die Landesverfassung gezogenen Rahmen.

Rechnet man von der jeweiligen Nettokreditaufnahme die dem Land bis 2020 jährlich zustehende Sonder-Bundesergänzungszuweisung in Höhe von 260 Millionen Euro ab, verbleibt für beide Haushaltsjahre strukturell eine Unterdeckung von 253 Millionen Euro beziehungsweise rund 169 Millionen Euro für 2017.

Ziel der Landesregierung ist es, auch diese strukturelle Unterdeckung schrittweise zurückzuführen. Unverzichtbar für die nachhaltige Rückführung der Defizite sind die Stärkung der Wirtschaftskraft, eine dy

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

namische wirtschaftliche Entwicklung sowie eine konsolidierungsverträgliche bundesstaatliche Finanzpolitik. Die Landesregierung bleibt aufgefordert, sich im Rahmen der laufenden Gespräche zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen für eine Lösung einzusetzen, die es dem Land erlaubt, dauerhaft an die Haushaltsentwicklung der anderen Länder aufzuschließen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Haushaltsbegleitgesetz sieht eine Reihe von Änderungen vor, von denen ich zwei aufgreifen möchte. Zum einen ist es die Errichtung eines neuen Landesamtes. Das IT-Dienstleistungszentrum soll neue technologische und organisatorische Möglichkeiten bieten und Synergien für die gesamte Landesverwaltung erschließen, die dezentrale IT-Einheiten in einzelnen Behörden nicht erzielen können. Dagegen wird die strategische IT-Steuerung weiterhin von der Staatskanzlei wahrgenommen werden.

Zum anderen sieht das Gesetz in Artikel 7 eine Änderung des Gesetzes über das „Sondervermögen Zukunftsinitiative“ vor. Damit soll vor dem Hintergrund der finanziellen Herausforderungen des Landes die Möglichkeit eröffnet werden, Zuführungen aus dem Sondervermögen an den Kernhaushalt zu leisten. Hinzu kommen weitere Bedarfe im Zusammenhang mit einer periodengerechten Belastung des Landeshaushalts bei der Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs.

Die Koalitionsfraktionen haben zu dem Gesetzentwurf einen Abänderungsantrag eingebracht, mit dem eine Verbesserung der Unterbringung, Betreuung und Versorgung ausländischer Kinder und Jugendlicher erreicht werden soll. Bislang kam es vornehmlich im Regionalverband Saarbrücken und im Landkreis Saarlouis zu einer hohen Zahl von Inobhutnahmen minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge; andere Landkreise waren kaum betroffen. Nunmehr werden diese Aufgaben der Jugendämter dem Landesamt für Soziales zugewiesen, um den Aufbau von Doppelstrukturen bei allen Jugendämtern zu vermeiden und eine einheitliche Handhabung des Verfahrens zu gewährleisten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat den Haushaltsplanentwurf 2016/2017 in insgesamt zwölf Sitzungen beraten. Grundlage der Ausschussberatungen waren die Vorträge der Berichterstatterinnen und Berichterstatter zu den jeweiligen Einzelplänen. Die Vertreter der Ministerien haben während der Ausschussberatungen zu den ihren Geschäftsbereich betreffenden Fragen Rede und Antwort gestanden.

Sowohl die Koalitions- als auch die Oppositionsfraktionen haben zum Ende der Beratungen im Ausschuss eine Vielzahl von Abänderungsanträgen zum

Haushaltsplanentwurf eingebracht, auf die in den heute und morgen anstehenden Einzelplanberatungen ganz sicher noch näher eingegangen wird.

Die Oppositionsfraktionen haben nach Ablehnung ihrer Anträge bei den Schlussabstimmungen am letzten Donnerstag darauf verzichtet, ihre Anträge im Plenum erneut zur Abstimmung zu stellen. Stattdessen haben sie Globalanträge zum Gesamthaushalt eingebracht, die heute - wie bereits beschlossen - im Anschluss an die Grundsatzdebatte zur Abstimmung gestellt werden.

In Übersicht 10 der Ihnen vorliegenden Antragsunterlagen finden Sie die Zusammenstellung von Änderungen des Stellenplans im Vollzug des Haushaltes 2015, die aufgrund gesetzlicher Ermächtigung vorgenommen worden sind, sowie die Übersicht über Änderungen von Stellenplänen, die überwiegend den Schulbereich betreffen. Die Änderungen in diesem Bereich ergeben sich aus der Auswertung der Schülerzahlen im laufenden Schuljahr, da die für die Zahl der Funktionsstellen im Schulbereich maßgebenden Schüler- und Lehrerzahlen bei Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2016/2017 nicht mehr ermittelt werden konnten. Sie sollen in den zur Beschlussfassung vorliegenden Haushaltsplan übernommen werden.

Bei der Schlussabstimmung hat der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, dem Plenum die Annahme des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsbegleitgesetzes 2016/2017 unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge und den zu beiden Gesetzen eingebrachten Ergänzungsvorlagen in Zweiter und letzter Lesung zu empfehlen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des Hauses.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Grundsatzdebatte. - Das Wort hat Herr Fraktionsvorsitzender Oskar Lafontaine.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die saarländische Öffentlichkeit wurde gestern über ein Prüfergebnis des Rechnungshofes informiert, in dem festgestellt worden ist, dass in der Steuerfahndung des Saarlandes erhebliche Mängel festzustellen sind. 359 Datensätze aus Steuer-CDs seien über Jahre hinweg nicht bearbeitet worden, zudem seien Fahndungsakten verschwunden. Die Berichterstattung ist überschrieben mit „Schlamperei bei der Steuerfahndung“. Im Text wird aber auch deutlich, dass nicht nur bei der Steuerfahndung geschlampt wurde, sondern auch bei der Landesregierung, wie ich noch ausführen werde.

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

Der Text weist darauf hin, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei - auch darauf muss ich noch zu sprechen kommen - und dass es außerdem brisante Fahndungsakten gebe, die längere Zeit irgendwo anders deponiert worden seien. Dieser Bericht muss offensichtlich zu einer ziemlichen Aufregung im Finanzministerium geführt haben, obwohl der Sachverhalt seit Mai bekannt ist. Das Finanzministerium hat nämlich nach dem Bericht erst am Montag eine Presseerklärung herausgegeben, in der mitgeteilt worden ist, dass jetzt eine Ermittlungsführerin eingesetzt worden sei, die das Ministerium über die Einleitung weiterer disziplinarrechtlicher Schritte beziehungsweise über die Einschaltung der Staatsanwaltschaft beraten soll.

Spätestens an dieser Stelle wird offenkundig, dass diese Erklärung sehr aufgeregt zusammengestoppelt worden ist, denn eine Ermittlungsführerin kann bei diesem Sachverhalt nicht die Einschaltung der Staatsanwaltschaft vorschlagen. Das ist am nächsten Tag von der Saarbrücker Zeitung sofort klargestellt worden. Eine Staatsanwaltschaft muss tätig werden, wenn auf diese Art und Weise Sachverhalte bekannt werden. Da hat eine Ermittlungsführerin überhaupt nichts mehr zu untersuchen.

Nicht mehr witzig ist auch die Erklärung, dass die Ermittlungsführerin prüfen soll, ob künftig Aufbauund Ablauforganisation der Aufsicht über die Steuerfahndung verbessert werden muss. Meine Damen und Herren, wenn man ein solches Ausmaß von Schlamperei feststellen muss und dann formuliert wird, ob irgendetwas verbessert werden muss, dann hat man den Eindruck, dass die Verantwortlichen bis zum heutigen Tage noch nicht begriffen haben, um was es da eigentlich geht. Es geht nicht nur um Schlamperei, sondern es geht - wie ich noch ausführen werde - auch um Strafvereitelung im Amt.

Es ist wirklich ein gravierender Sachverhalt, der etwas mit der Einnahmesituation des Landes und den Bund-Länder-Finanzverhandlungen zu tun hat. Wenn wir mit solchen Schlagzeilen in die Öffentlichkeit kommen, dann dürfen wir uns nicht wundern, dass die anderen Länder nur noch den Kopf schütteln über das, was hier an der Saar passiert.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

In der Erklärung des Finanzministeriums ist ein umfangreicher Versuch gestartet worden darzustellen, welche Abteilungen wann irgendetwas erfahren haben. Ich will das aus Zeitgründen nicht alles vorlesen und will auf die Berichterstattung des heutigen Tages verweisen, um das Ausmaß dessen darzustellen, um was es hier eigentlich geht. Man war versucht zu sagen, es ist ja schön, dass sich die Staatsanwaltschaft jetzt dieses Sachverhalts annimmt, denn - wie gesagt - die Vermutung der Strafvereitelung im Amt ist offenkundig.

Heute wird mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft erst kürzlich ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Leiter der Steuerfahndung eingestellt hat. Anlass war, dass eine staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte nicht ordnungsgemäß abgelegt war, weshalb es offenbar zu Verzögerungen bei der Bearbeitung gekommen war. Wenn die Staatsanwaltschaft eine Akte verlegt und es kommt zu Verzögerungen, sodass letztendlich das Verfahren eingestellt werden muss, dann stellt sich die Frage: Wer ermittelt eigentlich in der Staatsanwaltschaft? Wer ermittelt jetzt in der Staatsanwaltschaft? Es ist doch offenkundig, dass hier irgendwelche Deals gemacht worden sind, um Steuerflüchtlinge zu schützen.

(Beifall von der LINKEN. - Sprechen bei den Re- gierungsfraktionen.)

Es ist in der heutigen Situation nicht akzeptabel, dass letzten Endes immer wieder die Kleinen belastet werden. Wir müssen sehen, dass im sozialen Bereich in den letzten Jahren erhebliche Abstriche gemacht worden sind. Dies ist nicht nur meine Feststellung, das war gestern auch die Feststellung eines Sachverständigen im Aktuellen Bericht, der hinzugezogen worden war. Man stellt etwa ab auf die Verfahren bei Hartz-4-Beziehern und so weiter, während es bei vermögenden Steuerflüchtlingen solche Praktiken gibt. Das muss doch das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik und in die Funktionsweise der Landesregierung untergraben!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Wir haben uns in Deutschland darüber beschwert, dass beispielsweise in Griechenland die LagardeListe nicht abgearbeitet worden ist. Auch das war eine Liste, die einer Regierung zugestellt worden ist, um aufzuzeigen, dass es eine Reihe reicher Steuerflüchtlinge aus Griechenland gibt, die ihr Geld in der Schweiz gebunkert haben. Das sind über 2.000 Fälle. Hier in Deutschland wurde stets höhnisch erwähnt, dass von diesen 2.000 Fällen erst knapp 50 bearbeitet worden seien. Nun sehen wir, dass auch bei uns über Jahre Daten überhaupt nicht bearbeitet worden sind und dass zumindest, was die öffentliche Berichterstattung angeht, noch nicht einmal klar ist, wie viele Fälle es überhaupt gibt.

Das Mindeste, nachdem seit Mai der Sachverhalt bekannt ist, wäre doch, dass hier jemand in der Lage wäre zu sagen, dass es sich um so und so viele Fälle handelt, von denen so und so viele aufgearbeitet und so und so viele noch nicht aufgearbeitet sind. Die bisherige Berichterstattung lässt nichts davon erkennen, sie ist vielmehr nur ein Hinweis darauf, dass bis zum Mai überhaupt keine Liste existiert hat, auf der gestanden hätte, es seien so und so viele Sachverhalte zu einzelnen Steuerflüchtigen angegeben worden und diese Sachverhalte seien in dem und dem Umfang aufgearbeitet oder nicht aufgear

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

beitet. Das wäre das Erste, was man macht, wenn man eine solche CD bekommt und sie auswerten muss.

Meine Damen und Herren, um das Ganze nicht allzu lange auszuweiten: Es geht nicht nur um Schlampereien in der Steuerfahndung und in der Staatsanwaltschaft, es geht eben auch um Schlampereien in der Landesregierung. Ich muss Sie einmal fragen, wie es eigentlich bei Ihnen zugeht, Frau Ministerpräsidentin und Herr Finanzminister. Wenn ein Staatssekretär -

(Abg. Scharf (CDU) : Besser als früher!)

Darüber urteilen die Wählerinnen und Wähler, und die haben bis jetzt ein anderes Urteil gehabt, nur um Sie auf diesen gravierenden Sachverhalt einmal aufmerksam zu machen.

(Heiterkeit bei der LINKEN. - Sprechen bei den Regierungsfraktionen.)

Ich will Ihnen sagen, wie es eigentlich zugehen sollte, auch wenn Sie das nicht als besser ansehen. Wenn ein Staatssekretär in einer Debatte über Steuerflüchtlinge und über gekaufte CDs, die ganz Deutschland beschäftigt, im Mai erfährt, dass bei der Steuerfahndung Schlampereien aufgetreten sind und die Akten nicht bearbeitet wurden, dann wäre es ganz normal, dass er unverzüglich seinen Minister informiert.

(Beifall von der LINKEN.)

Es ist nicht mehr nachvollziehbar, was hier behauptet wird. Wenn er es nicht tut, dann ist das eine solch gravierende Amtspflichtverletzung, dass er unverzüglich zu entlassen ist. Denn was ist denn die Aufgabe eines Staatssekretärs, wenn er den Minister nicht unverzüglich über solche Sachverhalte informiert? Ich erwarte, dass hier Stellung dazu bezogen wird. Das Ganze klingt so sehr nach Vertuschung, dass ich erwarte, dass der Minister hier vor dem Parlament aufgrund der Tradition der Bundesrepublik mitteilt, wann er von welchem Sachverhalt erfahren hat und warum - das betrifft Sie, Frau Ministerpräsidentin, da Sie zuständig sind - ein Staatssekretär, der glaubt, einen solch wichtigen Sachverhalt seinem Minister nicht melden zu müssen, eigentlich immer noch im Amt ist.

Ich fasse zusammen: Es gibt hier einen wirklich gravierenden Sachverhalt, bei dem sich insbesondere, wenn Akten in der Staatsanwaltschaft ebenfalls liegen gelassen oder falsch abgelegt worden sind, der Verdacht der Strafvereitelung im Amt aufdrängt. Es geht darum, dass die Landesregierung funktioniert. Zu einer Funktionsweise der Landesregierung gehört, dass ein Staatssekretär einen Minister über gravierende Sachverhalte informiert. Wenn er es nicht tut, geht es darum, dass die Regierungschefin die entsprechende Entscheidung trifft. Das alles ist

nicht geschehen. Sie stehen schwer in Erklärungsnot und wir erwarten heute von Ihnen dazu Erklärungen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat Minister Stephan Toscani.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen und auf die aktuelle Debatte um Unregelmäßigkeiten bei der saarländischen Steuerfahndung eingehen, um das Parlament und die Öffentlichkeit zu informieren. Unabhängig davon, wie wir hier zwischen den Fraktionen die Frage beantworten, ob wir in Deutschland neue Steuern brauchen oder ob Steuern erhöht werden müssen, ist wichtig, dass der Staat die ihm zustehenden Steuern auch realisieren muss. Wer Steuern hinterzieht, nimmt der Gesellschaft Geld für Bildung, Sicherheit und für Zukunftsinvestitionen. Menschen, die sich ihrer Steuerpflicht entziehen, verletzen das Gerechtigkeitsgefühl derjenigen, denen die Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden. Ich will das an dieser Stelle ganz ausdrücklich betonen, und weil das so ist, halte ich die im Raum stehenden Unregelmäßigkeiten für schwerwiegend. Ich nehme sie sehr ernst.

Die Landesregierung hat in der Steuerfahndung in den letzten Jahren einen deutlichen Schwerpunkt gesetzt. Ich habe mit dafür gesorgt, dass wir die Zahl der Sachbearbeiter von ursprünglich rund 22 auf rund 30 erhöht haben. Kein anderer Bereich in der Finanzverwaltung wurde personell so stark ausgebaut wie die Steuerfahndung. Die Kritik, die man in den letzten Tagen gehört hat, durch Personalabbau würde es in der Steuerfahndung zu Unregelmäßigkeiten kommen, ist also falsch. Wir haben in diesem Bereich keine Stellen abgebaut. Im Gegenteil, wir haben in den vergangenen Jahren in der Steuerfahndung massiv Stellen aufgebaut. Das gilt es hier heute Morgen klarzustellen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Aktuell prüft der Landesrechnungshof den Umgang der Finanzverwaltung mit Selbstanzeigen und die Auswertung von Steuer-CDs. Die Prüfung wurde im Dezember 2014 angekündigt. Das Verfahren begann im Januar 2015. Soweit es um die Prüfung von Daten aus Steuer-CDs geht, erstreckt sich die Prüfung auf den Zeitraum von 2010 bis heute. Vor 2010 wurde die Bearbeitung von Steuer-CDs im Saarland nicht abgewickelt.