Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch in diesem Jahr nehme ich gerne die Gelegenheit wahr, als Vorsitzende dem Hohen Hause über die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben Bericht zu erstatten. Der Bericht dient dazu, dem Parlament und der Öffentlichkeit einen Überblick zu verschaffen, wie sich die Ausschussarbeit im zurückliegenden Jahr gestaltet hat. Dazu dient zum einen eine statistische Aufbereitung wichtiger Rahmendaten, zum anderen die Schilderung einiger Beispielfälle, in denen die Behandlung konkreter Bitten oder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck kommt.
Ich darf daran erinnern, dass der Ausschuss für Eingaben die Aufgabe hat, Eingaben oder Petitionen an den Landtag zu prüfen und zu bescheiden. Petitionen zielen entweder auf die Schaffung oder Änderung bestimmter Rechtsvorschriften ab oder sie wenden sich gegen bestimmte Verfahren oder Entscheidungen von Dienststellen der öffentlichen Verwaltung. In beiden Fällen muss für das vorgetragene Anliegen eine Zuständigkeit des Landes gegeben sein. Zivilrechtliche Fragen und Fragen, die die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren, liegen außerhalb des parlamentarischen Aufgabenbereichs.
Zu den Rahmendaten im Berichtsjahr 2015. Die Statistik, die uns als Drucksache 15/1803 vorliegt, enthält Angaben über das Petitionsaufkommen und über dessen Verteilung nach drei Zuordnungsmerkmalen. Zuordnungsmerkmale sind die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden, die Varianten der Einreichung sowie die Varianten der Erledigung der Petitionen.
Im Berichtsjahr 2015 hat der Ausschuss für Eingaben in seinen Sitzungen insgesamt 240 Eingaben beraten. Das sind 20 Eingaben, knapp 8 Prozent, weniger als im Jahr 2014. Allerdings bewegt sich dieses Ergebnis rund 10 Prozent über dem durchschnittlichen Aufkommen der letzten 10 Jahre, das bei knapp 220 Eingaben liegt.
Bei der Aufgliederung der Eingaben nach den obersten Geschäftsbereichen der Landesverwaltung ergibt sich ein Bild, das in jedem Jahr in unterschiedlicher Ausprägung wiederkehrt. Es zeigt sich auch diesmal, dass die Veränderung der Gesamtzahl der
Eingaben sich nicht proportional in den einzelnen Geschäftsbereichen widerspiegelt, sondern dass die Veränderung Ergebnis uneinheitlicher Teiltendenzen ist. Während etwa auf der Ebene der Staatskanzlei und des Unabhängigen Datenschutzzentrums von einem gewissen Gleichklang mit der Gesamtentwicklung gesprochen werden kann, verzeichnen die Ministerien für Inneres und Sport, für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie für Umwelt und Verbraucherschutz Nachfragerückgänge in erheblich höherem Umfang. Umgekehrt ist festzustellen, dass beispielsweise beim Ministerium der Justiz und, noch stärker, beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr entgegen dem Gesamttrend die Nachfrage deutlich angezogen hat.
Ein Wort zur Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihres Eingangs im Landtag. Bei diesem Zuordnungsmerkmal fällt auf, dass der seit Jahren anhaltende Trend zu elektronischen Formaten inzwischen den Durchbruch geschafft hat. Die 50-ProzentSchwelle, die bei elektronisch eingereichten Zuschriften im Jahr 2014 bereits erreicht war, ist im Jahr darauf locker überwunden worden. Denn im Jahr 2015 sind bereits knapp 60 Prozent aller Eingaben auf digitalem Wege in den Landtag gelangt. Hiervon hatten wiederum zwei Drittel, im Verhältnis zu allen Eingaben immerhin 40 Prozent, das Format der Online-Petition, das im Internetauftritt des Landtages zur Verfügung steht. Ein interessantes Detail ist auch der Anteil der Petitionen, die den saarländischen Landtag nicht auf direktem Weg erreicht haben, denn knapp 11 Prozent aller letztjährigen Eingaben sind von deren ursprünglichen Adressaten, meistens vom Petitionsausschuss des Bundestages, an den Ausschuss für Eingaben weitergeleitet worden. Dies ist erfolgt im Hinblick auf sachliche oder örtliche Prüfungszuständigkeiten des saarländischen Landtags. Der letzte Blick auf die Statistik gilt der Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihrer Erledigung. Hier zeigt sich das bekannte Bild, dass die meisten Eingaben, diesmal knapp 55 Prozent, ihre Erledigung dadurch gefunden haben, dass der Ausschuss die jeweils eingeholte Stellungnahme der Landesregierung bestätigt hat. In über 11 Prozent aller Fälle ist es dem Ausschuss darüber hinaus gelungen, einem Anliegen ganz oder teilweise zu entsprechen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesem Überblick über einige Rahmendaten wende ich den Blick auf das Alltagsgeschäft des Ausschusses. Eine Auswahl von Beispielfällen soll zeigen, welche Anliegen im vergangenen Jahr an den Ausschuss herangetragen wurden und welche Erfolge dabei für die Bürgerinnen und Bürger erzielt werden konnten. Ich beginne mit zwei Vorgängen aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Die erste Eingabe betrifft das Straßenverkehrswesen. Ein auf
merksamer Bürger stellt fest, dass an zahlreichen Verkehrsschildern, die nach Durchfahren geschlossener Ortschaften deren Ende anzeigen, an sogenannten Ortsausgangstafeln der rote Querstrich verblasst oder völlig verschwunden ist. Durch diesen Missstand verlören die Schilder ihre Aussagekraft und damit ihre rechtliche Bedeutung. Es entstehe ein verkehrsgefährdender Zustand, weil innerortstypische Verkehrsregelungen wie die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h nicht mehr aufgehoben würden.
Das um Stellungnahme gebetene Verkehrsministerium bestätigt die Beobachtungen des Petenten. Es bestätigt allerdings nicht dessen Behauptung, dass der Verlust des roten Querbalkens auf dem Ortsausgangsschild gewissermaßen die Rechtskraft des Ortseingangsschildes über das Ende der geschlossenen Ortslage hinaus verlängert. Zwar sei die Wirksamkeit von Verkehrszeichen immer auch abhängig von deren Erkennbarkeit, doch von einem vollständigen Wegfall der Erkennbarkeit könne bei den beanstandeten Ortsausgangstafeln nicht die Rede sein. Zum einen werde die inhaltliche Aussagekraft als Ortsausgangsschild durch den über der Ortsbezeichnung angebrachten und mit einer Entfernungsangabe versehenen Hinweis auf die nächstfolgende Ortschaft unterstrichen. Zum anderen spiele der Umstand eine Rolle, dass sich an Ortsausgängen, am Standort der Schilder, das Straßenumfeld typischerweise durch eine reduzierte Bebauungsstruktur verändere. Das Anliegen des Petenten, die beanstandeten Ortstafeln zu erneuern, wird vom Ministerium in positiver Weise aufgegriffen. Der von technischen und finanziellen Faktoren bestimmte Prozess des Schilderaustauschs, von dem insgesamt 46 Verkehrszeichen betroffen seien, habe vom zuständigen Landesbetrieb für Straßenbau bereits zu fast einem Drittel abgearbeitet werden können. Bei diesem Stand der Dinge kann der Ausschuss die Eingabe für erledigt erklären, da dem Petitum erfreulicherweise entsprochen wird.
Zur zweiten Eingabe. Auch sie betrifft den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. In diesem Fall endet der Einsatz des Ausschusses allerdings ohne Erfolg für den Petenten. Ein im Einzelhandel tätiger Unternehmer beschwert sich über angeblich überzogene Gebührenforderungen der Industrie- und Handelskammer. Er hält es nicht für richtig, dass die IHK kleinen Betrieben zusätzlich zu den mit ihrer Zwangsmitgliedschaft verbundenen Gebühren auch noch eine Betreuungsgebühr in Höhe von 204 Euro in Rechnung stelle, die für die Eintragung eines Auszubildenden fällig werde. Die Stellungnahme des Ministeriums zu dieser Beschwerde erläutert und bekräftigt die bestehende Rechtslage. Die Eintragung eines Betriebs ins Handelsregister ziehe dessen Mitgliedschaft in der IHK Saarland und eine damit verbunde
ne Beitragszahlungspflicht nach sich. Der betreffende Beitrag, der sich aus einem Grundbeitrag und einer nach Leistungsstärke gestaffelten Umlage zusammensetze, diene der Abgeltung der allgemeinen Leistungen, die die IHK Saarland als Selbstverwaltungsorganisation der saarländischen Wirtschaft für ihre Mitglieder erbringe. Darüber hinaus sei die IHK Saarland gesetzlich dazu ermächtigt, für besondere Verwaltungsleistungen nach dem Kostendeckungsprinzip auch besondere Gebühren zu erheben. Unter diese Kategorie falle die von dem Petenten kritisierte Berufsausbildungsgebühr. Diese Gebühr betrage für ein Ausbildungsverhältnis 143 Euro. Eine Zuschlagsgebühr in Höhe von 61 Euro auf insgesamt 204 Euro werde dann fällig, wenn - wie im Falle des Petenten - kein Prüfer in einen Prüfungsausschuss entsendet werde. Die Berufsausbildungsgebühr diene der Abdeckung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses, der Kosten für Zwischen- und Abschlussprüfung und der Betreuung des Ausbildungsbetriebes. Das Ministerium stellt abschließend fest, dass im Falle des Petenten weder eine Ungleichbehandlung ersichtlich sei noch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzt werde. Unter diesen Umständen sieht der Ausschuss keine andere Möglichkeit, als die Stellungnahme der Regierung zu bestätigen und die Eingabe damit für erledigt zu erklären.
Eine weitere Petition. Diesmal aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport. Gegen eine Grundstückseigentümerin wird eine bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung erlassen, die in Bestandskraft erwächst. Da die Eigentümerin der Anordnung nicht Folge leistet, entwickelt sich eine Kette von Zwangsgeldfestsetzungen mit immer neuen Beseitigungsfristen. Erst als die Zwangsgelder die Summe von 22.000 Euro erreichen und die Bauaufsichtsbehörde die Ersatzvornahme androht, wird die Beseitigungsanordnung, mehr als zweieinhalb Jahre nach deren Erlass, von der Eigentümerin umgesetzt. Als nach weiteren knapp zwei Jahren die Monatsrate, die zur Begleichung der Zwangsgelder festgesetzt worden ist, nach einer Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eigentümerin von 250 auf 500 Euro verdoppelt werden soll, wendet sich die Betroffene hilfesuchend an den Ausschuss.
Die Prüfung des Vorgangs durch das Innenministerium kommt zu dem Ergebnis, dass das fach- und vollstreckungsrechtliche Verwaltungshandeln der Bauaufsichtsbehörde nicht zu beanstanden sei. Die Petentin werde für die Beseitigung baurechtswidriger Gegebenheiten auf ihrem Grundstück als sogenannte Zustandsstörerin in Anspruch genommen. Gegen ihren als Handlungsstörer feststehenden Vater sei zuvor ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die ministerielle Prüfung ergibt allerdings, dass die Widersprüche, die die Petentin seinerzeit gegen drei der vier Zwangsgeldfestsetzungen eingelegt hat, un
ter Hinweis auf eine fehlende Begründung von der Behörde nicht beschieden worden sind. Dies sei nicht rechtens, weshalb man die Bauaufsichtsbehörde aufgefordert habe, die ausstehende Abhilfeprüfung vorzunehmen und die Widersprüche gegebenenfalls an den zuständigen Rechtsausschuss weiterzuleiten.
Nun kommt Bewegung in die Sache. Die Behörde unterbreitet der anwaltlich vertretenen Petentin ein Vergleichsangebot: Im Gegenzug zu einer Rücknahme der Widersprüche durch die Petentin erklärt sich die Behörde dazu bereit, auf die weitere Vollstreckung der noch nicht erfüllten Zwangsgeldverfügungen zu verzichten. Die Petentin nimmt diesen Vergleich mit großer Erleichterung und Dankbarkeit an, weil dadurch der größte Teil der geforderten Zwangsgelder endgültig niedergeschlagen wird. Der Ausschuss kann den Vorgang erfreut zu den Akten nehmen, weil dem Petitum in vollem Umfang Rechnung getragen wird.
Auch der letzte Fall, den ich kurz beleuchten möchte, endet mit einem für die Antragsteller positiven Ergebnis. Mehrere in der Forensischen Psychiatrie untergebrachte Straftäter berichten von Fehlern und Unstimmigkeiten zu ihrem Nachteil im Zusammenhang mit Blut- und Urinproben. Hintergrund ist die Erhebung medizinischer Daten zur Kontrolle des Drogen- und Alkoholkonsums, und zwar mit Blick auf die Frage, ob den Untergebrachten Vollzugslockerungen gewährt werden können. Die Petenten machen unter anderem Widersprüche zwischen einzelnen Messwerten und Fehler bei der Berücksichtigung von Medikamentenrückständen geltend.
Die Stellungnahme des Justizministeriums klärt den Ausschuss über die strafrechtlichen und entziehungstherapeutischen Gegebenheiten in der Angelegenheit auf. Die drogen- beziehungsweise alkoholbelasteten Petenten seien auffällig geworden, als sie nach anfänglich positivem Therapieverlauf und anschließender Gewährung von Vollzugslockerungen des Missbrauchs von Rauschmitteln überführt worden seien. Die gewährten Lockerungen, ein entlassungsvorbereitendes Probewohnen, habe man daraufhin wieder aufgehoben.
Ein späterer Messwert, der nach erneuter Entlassung ins Probewohnen bei einem Betroffenen erhoben worden sei, habe Veranlassung für die die vorliegende Eingabe gegeben. Der Messwert, der einen Alkoholmissbrauch angezeigt habe, sei von dem Beprobten in Zweifel gezogen worden, und zwar unter Hinweis auf andere Einflussgrößen wie Medikamente und starken Obstverzehr.
Die Zweifel des Petenten fallen auf fruchtbaren Boden. Das toxikologische Institut der Universität, das den strittigen Alkoholbefund erhoben hat, unterzieht
die Probe unter dem Aspekt einer möglichen Messungenauigkeit einer nochmaligen Prüfung und kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass im vorliegenden Fall einer von mehreren Schwellenwerten für die Indikation eines Alkoholmissbrauchs unterschritten worden sei. Mit anderen Worten: Mit der Probe könne ein Alkoholkonsum nicht mit hundertprozentiger Sicherheit dokumentiert werden. - Das erfreuliche Ergebnis: Alle Petenten erhalten wunschgemäß eine weitere Bewährungschance und gelangen wieder ins Probewohnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen für ihr Engagement im Ausschuss danken. Dieses Engagement wird leider viel zu selten gewürdigt. Insbesondere möchte ich mich aber auch bei unserem Ausschusssekretär, bei Herrn Dr. Schwickert, für seine Beratung und Unterstützung bedanken. Sein Wissen kommt den Ausschussmitgliedern, letztlich aber auch den Petenten zugute.
Damit endet meine Berichterstattung über die Ausschusstätigkeit im Jahr 2015. - Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern für Ausschüsse des Landtages (Drucksache 15/1820)
Wir kommen zur Abstimmung über die Annahme des Antrages Drucksache 15/1820. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1820 einstimmig angenommen wurde. - Vielen Dank.
Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende unserer heutigen Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung.