Protokoll der Sitzung vom 18.05.2016

(Zuruf der Abgeordneten Ensch-Engel (DIE LIN- KE).)

Auch da geht es eigentlich nur, und das ist auch Ihr Vorwurf, um die Frage, ob das Verfahren richtig ist oder nicht. Es kommt nie richtig heraus, dass der Vorwurf gemacht würde, dass dort Gefahren übersehen worden wären. Was das Grundwasser angeht, sind wir in diesen Schritten bei der Schachtflutung noch meilenweit entfernt von Trinkwasser gewinnenden Gebieten. Eine Trinkwassergefährdung ist, nach alledem, was wir uns von Experten in den betreffen

den Ausschüssen angehört haben, wirklich auszuschließen, denn aus den Tiefen kann nichts in die Trinkwasserzone aufsteigen.

Auch was die Beben angeht, haben wir Experten angehört. Uns sagen fast alle Experten, sie wüssten nicht ganz zu 100 Prozent, was besser sei, zu fluten oder nicht zu fluten. Es kann also durchaus auch sinnvoll sein zu fluten. Tatsache ist jedenfalls, wenn das Wasser über diese Ebene hinaus ist - das sagen auch die Experten, die die Gemeinde Nalbach gehört hat -, dann ist in jedem Falle Ruhe. Und das wäre dann in acht Jahren der Fall. Ansonsten besteht das Risiko von Beben noch viel länger. Frau Ensch-Engel, das haben wir im Ausschuss eindeutig gehört.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Da war aber die Antwort auf meine Anfrage noch nicht da! Die ist erst gestern gekommen!)

Sie waren doch dabei. Die Protokolle sind doch alle nachlesbar. Das waren doch öffentliche Sitzungen, sodass man sogar aus ihnen zitieren darf. Was den Untersuchungsausschuss angeht, so haben wir jetzt meterweise Akten und wissen alles, was wir wissen wollen. Andere Akten können wir einsehen. Ich verstehe diese Vorwürfe also nicht.

(Weiterer Zuruf der Abgeordneten Ensch-Engel (DIE LINKE).)

Ich sage es Ihnen noch einmal: Wir sollten uns nicht gegenseitig die Ehre abschneiden und unterstellen, dass dem einen mehr am Wohle der Bevölkerung liegt als dem anderen. Uns allen liegt am Wohl der Bevölkerung und am Wohl des Saarlandes. Deshalb bin ich dafür, dass wir seriös alle weiteren Schritte gehen, wie wir das im Begleitausschuss, im Grubensicherheitsausschuss bisher gehandhabt haben, öffentlich und unter kluger Vorsitzleitung des Kollegen Eugen Roth. Diese Schritte möchte ich gerne so weiter gehen, weil es darum geht, Transparenz zu schaffen und Vertrauen bei der Bevölkerung herzustellen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der PIRATEN Michael Hilberer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Zwischen den Kollegen Schmitt und Ulrich mogele ich mich jetzt auch noch einmal kurz dazwischen.

(Vereinzelt Heiterkeit.)

Ich möchte die Debatte an der Stelle aber ein bisschen weniger emotional führen. Für mich gibt es einige wenige Punkte, die man heute noch einmal

(Abg. Schmitt (CDU) )

auf die Tagesordnung setzen muss. Von daher bin ich auch dankbar für den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es ist immer noch die Frage, ob man den Weg über Sonderbetriebspläne geht statt über einen Abschlussbetriebsplan. Das sieht nach einer politischen Entscheidung aus. Wir befassen uns ja in verschiedenen Ausschüssen damit. Im Zuge dieses ganzen Komplexes erschließt sich mir nach wie vor nicht, warum man die Teilflutung, wenn man sie denn machen möchte und wenn sie der beste Weg ist, nicht im Sinne eines Stufenplanes in einem Gesamtplan, der dann Abschlussbetriebsplan ist, machen kann, sondern den Weg über diese Sonderbetriebsgenehmigung geht, was eben wie eine Salamitaktik anmutet.

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Nur, wenn man es nicht besser weiß! - Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE): Das ist doch Quatsch!)

Noch eine kurze Einlassung zu der Frage, ob es überhaupt möglich ist, diesen Antrag so zu stellen und ob man die Landesregierung auffordern kann, dies zu tun, was im Antrag steht. - Ja, das ist möglich. Die Formulierung im Antrag lässt immer noch so viel Spielraum offen, dass sich die Landesregierung selbstverständlich im Rahmen geltenden Rechts bewegen kann.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Das ist schon alles, was meine angegriffene Stimme zu sagen noch zulässt. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von den Vertretern der Großen Koalition, insbesondere von Herrn Schmitt, der ja furchtbar getroffen ist von dem, was ich gesagt habe,

(Abg. Roth (SPD) : Nein, das war einfach nicht gut von dir. Das muss man schon sagen!)

ist versucht worden, das, was wir beantragt haben, in den Bereich des Unseriösen zu schieben.

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Roth (SPD).)

Dann fange ich einmal mit einem Punkt an, der die Unseriosität Ihrer Argumentation am besten belegt. Sie haben mit dem Nordfeld argumentiert. Es handelt sich um eine Genehmigung, die irgendwann im Jahre 2010 erteilt wurde.

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Peinliche Sache, nicht wahr?)

Ja, peinliche Sache. Das ist richtig. Nach Aussagen des SPD-Staatssekretärs Barke im Ausschuss war diese Genehmigung noch nicht einmal der damaligen Hausspitze des Wirtschaftsministeriums - ich füge in Klammern hinzu: ein FDP-Ministerium - bekannt. Dann Simone Peter, unserer damaligen Umweltministerin, vorzuwerfen, dass sie eine Sache wissen sollte, die noch nicht einmal der Haus-Chef gewusst hat, das ist schon ein wenig an den Haaren herbeigezogen. Wie stellen Sie sich das denn vor, Herr Schmitt? Sollte das saarländische Umweltministerium, sollte Simone Peter den Verfassungsschutz beauftragen, um die anderen Häuser zu kontrollieren und untersuchen zu lassen, was sie da irgendwo machen? Was ist denn das für eine Logik? Alleine das macht klar, wie hanebüchen Sie auf der einen Seite argumentieren. Auf der anderen Seite hat auch die damalige Teilflutung im Bereich Nordfeld nichts mit dem zu tun, worüber wir heute diskutieren.

(Mehrere Zurufe von den Regierungsfraktionen.)

Das ist schon ein ganz großer und elementarer Unterschied, Herr Schmitt. Damals gab es nämlich keinerlei Anliegen der RAG für eine Gesamtflutung. So etwas war überhaupt nicht bekannt. Darüber wurde überhaupt nicht diskutiert. Das ist erst eineinhalb Jahre später von denen in die Diskussion eingebracht worden. Also haben wir eine völlig andere Grundlage. Aber ich habe es nur mal als Beispiel genannt, wie seltsam Sie hier argumentieren.

Wenn hier so getan wird, als würden wir was beantragen, was nicht geht, so hat Kollege Hilberer Seines dazu schon gesagt. Das kann ich nur unterschreiben. Ich möchte aber meine Replik dazu benutzen, noch einmal das Verfahren deutlich zu machen, das man für den ersten Schritt gewählt hat. Das ist nämlich ein dubioses Verfahren, und genau wegen diesem dubiosen Verfahren, das unter Heiko Maas gelaufen ist, haben wir hier einen Untersuchungsausschuss eingerichtet, um genau das zu untersuchen.

Jetzt reden wir mal über die wenigen Wochen, in denen damals eine Hopplahopp-Entscheidung getroffen wurde. Da gab es zum Beispiel am 19.12.2012 eine Mitteilung des Oberbergamtes an das Bergamt, in der klar gesagt wurde, dass das so nicht geht, wie die das vorhaben, und dass ein sogenannter Abschlussbetriebsplan notwendig ist. Darüber reden wir heute. Am selben Tag - das ist aktenkundig! gibt es einen Nachtrag der RAG zum Hauptbetriebsplan, der dann wiederum zur Grundlage genommen wird, einen weiteren Tag später in einer Besprechung zwischen Oberbergamt und Bergamt zu dem Ergebnis zu kommen: Oh, da gibt es ja einen Nachtrag, dann können wir beim Sonderbetriebsplan bleiben.

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

Allein schon diese Vorgehensweise macht klar, wie faul da gearbeitet wurde. Da können Sie mir erzählen, was Sie wollen. Was da gemacht wurde, eine solche Vorgehensweise, das ist faul mit Sternchen. Aber darüber werden wir im Untersuchungsausschuss noch genug zu reden haben.

Und wenn hier wieder so getan wird, als wäre alles rechtsstaatlich, Ordentlichkeit geht vor Schnelligkeit, wie Sie es immer sagen, dann frage ich Sie trotzdem: Was soll die ganze Logik, wenn Sie von der RAG eben kein Gesamtkonzept fordern? Das Argument, das Sie gerade gebracht haben, war entlarvend wie nichts anderes. Sie haben eben gesagt, wenn ein Gesamtkonzept gefordert wird, ist ein Anstieg bis oben hin so gar nicht möglich. So habe ich das verstanden. Vielleicht habe ich es ja falsch verstanden, Sie können es gerne richtigstellen.

(Zurufe.)

Ja, ich habe es so verstanden, mehr sage ich nicht. Auf jeden Fall hat man beim ersten Schritt - - Der erste Schritt wird ja von Ihnen gar nicht als erster Schritt bezeichnet! Sie sagen immer, es gibt nur zwei Schritte, die laufen jetzt. Das ist doch die Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt bis in die Haarspitzen hinein! Ich habe es eben schon einmal klargemacht. Bei dem ersten bedeutenden Schritt, bei dem Anstieg um 1.000 Meter hat man die Öffentlichkeit völlig außen vor gelassen, obwohl die RAG im Vorfeld gesagt hat, eigentlich wollen wir einen Gesamtantrag stellen. Dann hat man nach und nach gemerkt: Oh, wenn man einen Gesamtantrag stellt, kriegen wir das gar nicht hin. Also hat man dieses Verfahren gewählt. Alles das ist dubios.

Noch einmal: Deshalb haben wir einen U-Ausschuss. Und vor dem Hintergrund des Widerspruchs, der hier zurückgewiesen wurde, weil die Logik nicht stimmt, mit der das Oberbergamt hier argumentiert, haben wir den Punkt heute hier zu Recht auf die Tagesordnung gesetzt und haben heute parlamentarisch darüber diskutiert, damit die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, was in diesem Zusammenhang läuft; denn - ich sage es noch einmal - in den nächsten ein, zwei, drei Jahrzehnten können bis zu 600.000 Menschen von diesem Grubenwasseranstieg betroffen sein, ihr Trinkwasser kann vor die Hunde gehen. Ich sage nicht „muss“, ich hoffe, dass das nie passiert, aber die Gefahr besteht. Das schieben Sie einfach so weg und erlauben diesem Konzern eine Vorgehensweise, die so nicht sein müsste. Das hat die Landesregierung in der Hand, nicht mehr und nicht weniger. - Vielen Dank.

(Beifall bei B 90/GRÜNE und der LINKEN.)

Das Wort hat die Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich angesichts des Debattenverlaufs und auch insbesondere der Wortmeldung des Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch einmal kurz zu Wort gemeldet.

Als Erstes möchte ich sagen, ich bin etwas verwirrt, weil bei mir noch nicht angekommen war, dass der Untersuchungsausschuss zum Thema Grubenwasser seine Arbeit schon beendet hat und der Abschlussbericht vorgelegt worden ist. Ich bin davon ausgegangen, dass nach den beiden Expertenanhörungen, nachdem jetzt endlich auch die Akten zur Verfügung gestellt werden, die Arbeit weiter läuft. Wenn man dem Kollegen Ulrich zugehört hat, muss man sich allerdings fragen, wozu man eigentlich einen Untersuchungsausschuss braucht, wenn das Ergebnis und die vorgefertigte Meinung schon feststehen. Da könnte man sich sicherlich viel Arbeit ersparen. Ich meine, wir sollten die Arbeit des Untersuchungsausschusses abwarten. Wenn die dort so konstruktiv läuft, wie das bei dem regulären Grubenwasserausschusses, den wir im Landtag eingerichtet haben, der Fall ist, bin ich mir auch sicher, dass wir die Sachverhalte entsprechend klären werden.

Ich bin aber auch an das Rednerpult getreten, weil ich am Ende dieser Debatte eines noch einmal unmissverständlich klarstellen will, auch mit Blick auf den Eindruck, den Sie, Kollege Ulrich, hier erweckt haben: Diese Landesregierung hat in der Vergangenheit nach Recht und Gesetz gehandelt, sie handelt jetzt nach Recht und Gesetz, sie wird in Zukunft nach Recht und Gesetz handeln und das Einzige, was uns in unserer Interessenabwägung zu leiten hat, ist die Frage der Sicherheit von Leib und Leben und Eigentum der Saarländerinnen und Saarländer. Das war so, das ist so und das wird so bleiben, und das sollte an dieser Stelle noch einmal klargestellt werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1818 ist, bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1818 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung:

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Jahresbericht des Ausschusses für Eingaben für das Jahr 2015 (Statistik: Drucksache 15/ 1803)

Ich erteile der Vorsitzenden des Eingabenausschusses, der Kollegin Heike Kugler, das Wort zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch in diesem Jahr nehme ich gerne die Gelegenheit wahr, als Vorsitzende dem Hohen Hause über die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben Bericht zu erstatten. Der Bericht dient dazu, dem Parlament und der Öffentlichkeit einen Überblick zu verschaffen, wie sich die Ausschussarbeit im zurückliegenden Jahr gestaltet hat. Dazu dient zum einen eine statistische Aufbereitung wichtiger Rahmendaten, zum anderen die Schilderung einiger Beispielfälle, in denen die Behandlung konkreter Bitten oder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck kommt.