Protokoll der Sitzung vom 18.05.2016

Weiterhin hat das Umweltministerium die Firma GWW mit der Erweiterung des Grundwassermodells Saar beauftragt. Das Umweltministerium wird zudem bis spätestens 2016 ein erweitertes Mess- und Untersuchungsprogramm zur PCB-Belastung in den saarländischen Gewässern vorlegen. Darüber hinaus soll ein saarlandweites Kataster erstellt werden, in dem die Standorte erfasst werden, an denen PCB-haltige Stoffe eingesetzt oder entsorgt sind.

Ich mache einen Sprung mit Blick auf die Uhr. Ich komme auf das Thema, das wir im Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau unter Einbeziehung aller Fraktionen gemeinsam beraten haben. Es ist nämlich so, dass wir auf unser Betreiben hin eine einseitige Erklärung der RAG vorliegen haben. Das haben die nicht einfach so gemacht, weil sie uns einen Liebesbrief schreiben wollten. Die haben das vielmehr gemacht, weil wir gedrückt und gedrängt haben. Man hat dort einseitig erklärt, quasi für einen bestimmten Bereich die Bergschadensvermutung anwenden zu wollen. Wir gehen aber nach erster Debatte - auch gemeinsam mit dem Kollegen Ulrich - davon aus, dass das eventuell nicht in vollem Umfang unseren Ansprüchen genügt.

Wir wollen nicht einfach sagen, das Bundesberggesetz wird geändert. Dann wäre nämlich Nalbach und Umgebung beschissen. Das muss man einmal so deutlich sagen. Wenn wir die auf eine mögliche Änderung des Bundesberggesetzes warten lassen, dann haben wir sie hinter die Fichte geführt. Vielmehr versuchen wir das zu machen, was wir im Moment tatsächlich für die Bürgerinnen und Bürger machen können. Deshalb haben wir hochrangige Vertreter der RAG in den Ausschuss eingeladen. Wir werden dort intensiv mit ihnen diskutieren, ob es reicht oder ob sie noch einen weiteren Schritt machen. Wir behalten uns dennoch die Option der Änderung des Bundesberggesetzes vor. Wir haben in der Großen Koalition nicht gesagt, dass wir sie nicht machen. Sie bleibt eine Option. Wir wissen, dass das mehr Schau ist als eine tatsächliche Hilfe für die eventuell Geschädigten vor Ort.

Lange Rede, kurzer Sinn, bevor ich mich in Rage rede, was ich heute bei diesem Thema gar nicht will: Wir sind voll im Plan. Das Wort Salamitaktik, lieber Kollege Ulrich, ist ein Vorwurf, der an allen Fakten vorbeigeht. Ich bitte darum, dass wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger weiterhin konsequent alles auf Herz und Nieren prüfen und uns keine Knöpfe an die Backe nähen lassen, dass wir aber auch nicht die Leute auf die Bäume jagen. Wir machen das in deren Interesse. Wir sind der Walter ihrer Interessen, sie können sich auf uns verlassen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Dagmar Ensch-Engel von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie der Kollege Roth schon sagte, war das Thema Grubenflutung bereits vor einem Jahr Gegenstand einer hitzigen Debatte hier im Parlament. Ich erinnere mich an den Satz: Wir lassen mit uns nicht den Flappes machen. Aber inzwischen komme ich mir vor, als würde man mit mir den Flappes machen. Es gibt einen Untersuchungsausschuss Grubenwasser und einen Ausschuss zum Thema Grubensicherheit und Nachbergbau. Es werden Ordner gewälzt und es wird viel debattiert. Wie eben aber gesagt wurde, hat sich nicht so sehr viel an der Situation geändert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die Problematik nicht mehr regelmäßig in der Presse behandelt wird, sind die Bedenken in der Bevölkerung nicht geringer geworden. Im vergangenen Jahr meldete, wenn ich mich recht erinnere, der Bürgermeister von Illingen Bedenken an und nun war es die Gemeinde Nalbach, deren Widerspruch leider zurückgewiesen wurde. Sie sagen jetzt, es wäre nicht rechtmäßig, diesen Sonderbetriebsplan wieder aufzuheben. Kann sein, ich bin keine Juristin. Da müssen wir im Ausschuss noch einmal darüber reden. Für mich ist das aber kein verantwortungsvoller Umgang mit den Befürchtungen der Saarländerinnen und Saarländer. Insbesondere irritieren mich die Pläne der RAG, eine Teilflutung der Grubenschächte Duhamel und Reden voranzutreiben, weil wir der Meinung sind, dass die angedachten Teilflutungen der Grubenschächte zuerst einer seriösen - das heißt für uns, einer unabhängigen - Untersuchung und Bewertung bedarf, die die Gefahren für Natur und Umwelt wirklich ausschließen.

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Wird doch gemacht!)

Ja, aber trotzdem werden diese Genehmigungen erteilt. Wir möchten vorher ein Gesamtkonzept und diese Untersuchungen haben, diese Forderung haben wir gestellt.

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Welche Genehmigung ist erteilt worden?)

Diese Sonderbetriebsplangenehmigung ist jetzt erteilt worden und es gab einen Widerspruch. Es wurde geflutet, die Flutung ist doch gelaufen! Die wurde dann gestoppt und das wird jetzt wieder aufgehoben.

(Abg. Schmitt (CDU) : Es wird alles durcheinander geschmissen! - Sprechen.)

Zum Zweiten. Wenn Sie jetzt sagen, die Forderung der GRÜNEN - - Ja, wunderbar. Man kann auch darüber lachen. Ich kann da nicht mehr dar

(Abg. Roth (SPD) )

über lachen. Gehen Sie mal an die Orte, wo die Leute betroffen sind und hören Sie sich an, was die sagen. Dann können Sie da mal lachen und schauen, was dann passiert. Da möchte ich mal wissen, wer dann anschließend lacht. Das werden nämlich nicht Sie sein. - Für mich ist es nicht verständlich, weshalb diese Forderung der GRÜNEN jetzt unrechtmäßig sein soll. Schauen Sie sich mal die Antwort an, die ich heute bekommen habe. Ich habe eine Anfrage wegen diesem Damm gestellt, der untertägig für dieses Pumpspeicherkraftwerk gebaut werden soll. Ich habe heute die Antwort bekommen - mal schauen, irgendwo habe ich das Zitat -, die Landesregierung beruft sich darauf, dass man durch diese Einschaltung der Pumpen eine Entspannung gewonnen hat.

Ja, wenn das doch nicht rechtens ist, wieso finden Sie das jetzt gut, dass man eine Entspannung gefunden hat? Das passt in meinen Augen überhaupt nicht zusammen. Das möchte ich wirklich erklärt bekommen. Sie sagen hier wörtlich, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Die diesbezüglichen zeitlichen Handlungsnotwendigkeiten wurden durch den Stopp des Grubenwasseranstiegs in den Baufeldern Primsmulde und Dilsburg im April 2015 tendenziell entschärft.“ Das ist doch schön. Dann haben Sie doch wirklich einer Sache zugestimmt, von der Sie jetzt sagen, dass es nicht rechtens ist, das zu verlangen. Erkläre mir das einer. Ich verstehe es nicht. Und dennoch sehen Sie laut der gleichen Auskunft keine Erfordernis, eine Maßnahme zu ergreifen, um eine eigene Zeitplanung zu erstellen. Da gibt es so viele Widersprüche, wo Sie sich selbst in dieser Sache widersprechen, das ist für uns nicht schlüssig.

(Zuruf von den Regierungsfraktionen: Wir gehen mal Kaffee trinken.)

Ja. Ich glaube, auch dann können Sie mir das noch nicht erklären. - Deshalb sind wir der Meinung, dass wir diesem Antrag heute zustimmen werden, weil wir denken, dass es zwingend notwendig ist, diese ganze Sache noch einmal aufzurollen. Wie gesagt, einen Flappes mit uns machen lassen, das wollen wir nicht, auch jetzt nicht. - Danke.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat nun Thomas Schmitt von der CDULandtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht gestatten Sie mir zu Beginn einige persönliche Bemerkungen. Für Sie ist das alles ganz lustig, für mich ist es aber schon nicht mehr lustig. Das muss ich hier wirklich einmal festhalten. Sie machen hier zwei Dritteln des Parlaments den Vorwurf,

dass sie sich nicht der Bevölkerung verpflichtet fühlen, sondern von der RAG gekauft sind. Das ist eben hier so gesagt worden. Ich finde es eine unglaubliche Frechheit, so etwas einem Parlament vorzuwerfen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich will Ihnen eines sagen: Ich bin seit 2004 Mitglied des saarländischen Landtags. Ich habe mich den Themen hier immer gewidmet, vor Ort, im Parlament, im Gemeinderat. Ich habe nachlesbar öffentlich gesprochen, ich habe mich in Podiumsdiskussionen gestellt, habe mich in Saarwellingen vor 2.000 Leuten auspfeifen lassen. Und Sie werfen mir vor, dass ich mich wegducke? Sie werfen mir das vor? Mit welchem Recht? Wie gehen Sie denn mit Kollegen, mit Parlamentariern um? Ich finde, so sollte man mit Demokraten nicht umgehen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Niemand hat hier von der RAG irgendetwas zu erwarten. Es geht noch nicht einmal mehr um die Sicherung von Arbeitsplätzen. Die sind endgültig verloren, das wissen wir alle. Warum sollten wir uns der RAG verpflichtet fühlen und die Bevölkerung 600.000 Menschen, wie Sie zu Recht sagen - irgendeiner Gefahr aussetzen? Warum sollten wir eigentlich so krank im Kopf sein, die Bevölkerung an Leib, Leben und Gesundheit zu gefährden? Das müssen Sie mir vielleicht einmal erklären.

Kommen wir nun zu Ihrem Antrag. Ich sage Ihnen mal, wie Sie mit Themen umgehen. Die Themen gehören zu Recht hierher. Sie gehören zu Recht hier debattiert, weil sie viele Menschen bewegen, ob sie gerade aktuell in der Zeitung stehen oder nicht. Sie bewegen gerade in den ehemaligen Bergbaugemeinden viele Menschen. Aber Sie stellen Anträge, denen eigentlich ein Parlamentarier, dem an Recht und Gesetz noch ein bisschen was liegt, überhaupt nicht zustimmen kann. Genau das ist ihr Ziel, Anträge zu formulieren, denen eine Regierungsfraktion überhaupt nicht zustimmen kann.

Das will ich Ihnen belegen. Sie formulieren, dass wir als Parlament beschließen sollen, eine Genehmigung zu widerrufen. Sie formulieren, dass wir als Parlament beschließen sollen, dass eine Behörde einen Antrag gar nicht erst annehmen darf. Können Sie mir sagen, wie das mit Recht und Gesetz vereinbar sein soll, dass eine Behörde einen gestellten Antrag überhaupt nicht annehmen und prüfen darf? Das sollen wir allen Ernstes hier beschließen? Dann schreiben Sie als Nächstes, dass wir hier so oder so zu entscheiden hätten. Das entscheidet offensichtlich bei uns das Parlament ohne Rechtsprüfung von Bundesrecht. Dann sagen Sie, wir dürfen keinen Antrag annehmen, ehe wir eigene Gutachten eingeholt haben. Entschuldigung, das hat mit rechtsstaatlich geordneten Verfahren nichts, aber auch gar nichts

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) )

mehr zu tun. Aber darum geht es Ihnen auch gar nicht. Sie wollen, dass wir den Antrag ablehnen, damit Sie draußen sagen können, dass nur Sie die Starken sind und sich für die Leute einsetzen. Deswegen formulieren Sie Anträge so, wie sie uns heute vorliegen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Dr. Jung (SPD) : Pfui!)

Sie werfen munter alles durcheinander, leider Gottes auch die Kollegin Ensch-Engel.

Es gab tatsächlich eine Flutung bis zur 14. Sohle des Bergwerkes Saar. Das ist nicht die erste Flutung in einem Land, wo ein Schacht explosionssicher verschlossen wird. Das ist Stand der Technik. Das wissen wir auch aus allen Expertenanhörungen, die wir im Ausschuss Grubensicherheit und im U-Ausschuss bisher gehabt haben. Das war übrigens auch im Nordfeld so. Da war die Frau Peter die Umweltministerin. Da sagen Sie: „Davon haben wir nichts gewusst.“ Da sage ich: „Umso schlimmer!“

(Heiterkeit. - Beifall bei den Regierungsfraktio- nen.)

Sie werfen der jetzigen Regierung vor, dass sie sich quasi von der RAG bestechen lässt. Das wird so in den Raum gestellt, zumindest haben Sie gesagt, es hätte den Anschein.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : Wir haben das nicht gesagt.)

Kurze Zeit davor ist genau dasselbe im Nordfeld passiert. Da hieß der Wirtschaftsminister noch Hartmann und war von der FDP, auch Leute, die vorher immer solche Anträge gestellt haben wie Sie. Und dann die Ministerin Peter. Sie waren an der Regierung beteiligt. Da frage ich mich, wo der Unterschied zwischen den beiden Maßnahmen liegt. Sie werfen uns jetzt hier - auch Ihrem ehemaligen Regierungspartner - vor, dass wir uns kaufen lassen. Vorher lief das alles selbstverständlich und war offensichtlich völlig in Ordnung. Dass man Schächte, nachdem nicht mehr abgebaut wird, flutet und explosionssicher zulaufen lässt, ist Stand der Technik und zunächst einmal überhaupt nichts Besonderes. Das sollten Sie den Bürgern vielleicht auch einmal sagen.

Das jetzt vorliegende Grubenwasserkonzept ist noch nicht genehmigt, es ist noch nicht einmal in Aussicht gestellt, dass es in Bälde genehmigt wird, Frau Ensch-Engel. Es werden im Moment lediglich Anträge geprüft und geschaut, ob die Unterlagen überhaupt vollständig sind. Und gleichzeitig ist Ihnen im Ausschuss gesagt worden, dass wir schon erste Gutachten in Auftrag gegeben haben.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) : „Schon“ ist gut. Wir haben die schon vor über einem Jahr verlangt.)

Wir haben die Grundwasserstudie eigens bei Professor Wagner in Auftrag gegeben, damit das auf den neuesten Stand gebracht wird. Wir machen ein PCB-Kataster und geben auch ein Gutachten zum Thema Seismik und möglichen Gefährdungen durch Erderschütterungen in Auftrag, ürigens Dinge, die damals bei der Schachtflutung auch gemacht worden sind. Das ist von Professor Wagner gegengecheckt worden und auch das Thema Seismik ist behandelt worden. Das kann sich alles noch verdammt lange hinziehen. Es steht noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung aus. Über den Scoping-Termin und darüber, was dort noch zusätzlich an Dingen verlangt wird, ist noch nicht entschieden worden. Da muss die RAG noch nachliefern.

Dann steht hier, wir müssten, bevor überhaupt ein Antrag vorliegt - wir dürften ihn gar nicht annehmen, was natürlich Quatsch ist -, alle Gutachten selbst in Auftrag geben. Der Antragsteller ist aber in der Leistungspflicht! Er ist in der Beweispflicht, dass keine Gefährdung ausgeht. Er muss erst einmal vorlegen. Dann können wir sagen, das reicht uns nicht, wir wollen in dem Verfahren mehr wissen, wir wollen noch zusätzliche Gutachter nehmen. Dann können wir übrigens dem Antragsteller auch die Kosten auferlegen. Wenn wir so verfahren würden, wie Sie es wollen, und sagen würden, wir nehmen gar keine Anträge an, wir machen jetzt erst einmal tausend Gutachten, dann könnten wir noch nicht einmal der RAG die Kosten auferlegen. Wir würden damit noch den Landeshaushalt schädigen. Diese Logik müssen Sie mir auch einmal erklären.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Nun stoßen Sie sich daran, dass in zwei Schritten vorgegangen wird, dass man zuerst einen Antrag vorlegt mit einem Anstieg bis auf 300 Meter unter null und dann einem nächsten Schritt. An den rechtlichen Verfahrensvoraussetzungen ändert sich dadurch erst einmal gar nichts. Es ist uns aber versichert worden, dass, wenn gleich in einem Schritt der Antrag vorgelegt worden wäre, es ansteigen zu lassen bis unter null, dieser Antrag überhaupt nicht genehmigungsfähig gewesen wäre, weil das viel zu risikoreich ist. Wenn es uns wirklich darum geht, die Bevölkerung zu schützen, dann ist ein solches schrittweises Verfahren eher sogar sinnvoll. Weil man dann nämlich in dem ersten Schritt, falls der überhaupt genehmigt wird, was auch noch nicht sicher ist, Erfahrungswerte sammeln kann. Bei 300 Meter unter null ist man von der Trinkwassergewinnung noch weit genug entfernt, sodass diese Gefährdungen nicht vorliegen. Was Sie als Salamitaktik bezeichnen, ist für mich in dem Punkt nicht nachvollziehbar.

(Abg. Schmitt (CDU) )

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Sie stoßen sich dann immer wieder an einzelnen Verfahrensschritten. Das ist aber im betroffenen Ausschuss ganz breit erörtert worden. Zum Raumordnungsverfahren ist gesagt worden, dass ein Planfeststellungsverfahren gemacht wird zusammen mit einem Rahmenabschlussbetriebsplan. Das sind schon zwei Verfahrensschritte, die parallel laufen. Egal, welche Verfahren man wählt, das, was materiell und inhaltlich geprüft werden muss, die raumordnerischen Belange und was sich daraus ergibt, wird selbstverständlich mitgeprüft.

Es geht hier nur um die Verfahrensart, aber nicht um das, was an Gefährdungen oder sonstigen öffentlichen Belangen zu prüfen ist. Das wird geprüft! Die Frage ist nur, welches Verfahren ich vor die Klammer ziehe. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in dem von uns gewählten Verfahren beziehungsweise in dem von der Regierung gewählten Verfahren sogar noch stärker und schärfer. Von daher verstehe ich das, was Sie hier mit Raumordnungsverfahren zusätzlich fordern, auch nicht. Es gilt im öffentlichen Recht der Grundsatz der Verfahrenskonzentration. Dies ist hier korrekt gewählt worden. Das ist im Interesse der Bürger. Von daher gehen auch diese Vorwürfe völlig ins Leere.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leib, Leben, Umwelt- und Naturschutz gehen hier strikt vor. Das ist unsere Maxime und das bleibt unsere Maxime. Ob dieses Verfahren jemals genehmigt wird, wissen wir nicht. Deshalb ist auch noch nichts entschieden, wie Frau Ensch-Engel das eben halb in den Raum gestellt hat. Das bedarf einer längeren Prüfung und da ist längst noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Was den Widerspruch der Gemeinde Nalbach angeht, sage ich Ihnen in aller Offenheit: Ich habe nichts dagegen gehabt, dass die Gemeinde Nalbach den Widerspruch eingelegt hat. Die Gemeinde Nalbach wird jetzt auch den Klageweg prüfen. Wenn ein Verfahren rechtlich geprüft wird, dann hat man anschließend Rechtssicherheit, auch wenn man der Überzeugung ist, dass bisher alles richtig gelaufen ist. Wenn es noch einmal überprüft und justiziabel festgestellt ist, dann ist es so.

(Zuruf der Abgeordneten Ensch-Engel (DIE LIN- KE).)