Protokoll der Sitzung vom 18.05.2016

Hemmschuhe bei der Schaffung eines gemeinsamen starken Wirtschaftsraumes über grenzüberschreitende Zusammenarbeit hinaus hin zu einer wirklichen europäischen Kernregion. Da ist ein ganz wichtiger Bestandteil die Mobilität für jeden einzelnen.

Vor diesem Hintergrund kann man die Frage nur so beantworten: Ja, wir stehen im Herzen Europas, aber es sieht nicht gut aus mit diesem Europa. Mein Europa ist im Moment beschädigt. Gerade wir als Grenzregion zwischen drei Nationalstaaten müssen uns vor Augen halten, wie denn momentan die Diskussion ist. Da wird der Brennerpass zugemacht, da werden neue Grenzen aufgebaut. Es muss unser Kernanliegen sein, genau dagegen zu arbeiten. Dagegen arbeitet man, indem man die Menschen zusammenbringt. Menschen bringt man am einfachsten zusammen, indem man ihnen Mobilität ermöglicht. Diese Angebote sind möglich.

Wir brauchen den politischen Mut - da bin ich voll beim Kollegen Neyses -, es ist eine Frage von drei Buchstaben, ob das jetzt MUT oder TUN ist, lasse ich einmal dahingestellt. Vielleicht braucht man auch Mut, um zu tun. Wir brauchen den Mut, Saarbrücken auch zu diesem großregionalen Zentrum aufbauen zu wollen. Natürlich ist das eine Frage von Investitionen. Vor allem ist das eine Frage, ob wir das wirklich wollen und ob wir dann eine stringente Strategie haben. Ich glaube, ein wichtiger Baustein ist diese direkte Anbindung von unserem Nachbarn, von Forbach, um die Ströme der Menschen, die jetzt schon über die Grenze kommen, sinnvoller zu lenken, noch mehr in diese Metropole zu lenken, die wir hier erschaffen wollen.

Leider - das ist schon klar geworden - lehnt die Koalition jetzt auch diesen Antrag ab mit von meiner Warte aus vorgeschobenen Sachgründen. Denn man kann diese strategische Entscheidung durchaus treffen, man kann auch zum jetzigen Zeitpunkt schon sagen, wir stellen uns voll hinter dieses Projekt. Auch die Studie zeigt klar, dass das mit diesen Stufen eine gute Idee ist. Von daher kann man ruhig jetzt schon sagen, wir machen jetzt Stufe 1 und 2. Deshalb lasse ich es nicht ganz gelten, wenn Sie sagen, man könnte diesem Antrag nicht zustimmen. Man kann durchaus, wenn man den Mut hat, um zu tun, und wenn man strategische Konzepte entwickeln möchte, um unsere Landeshauptstadt auch zu dieser großregionalen Metropole zu machen. Es wäre wirklich schade, wenn auch dieses Konzept wie viele andere in die Schublade wandern würde, wenn wir jetzt die Tram-Train in die Schublade legen würden neben die Regionalexpressverbindung nach Luxemburg, neben den Ringzug der QuattroPole, alles sehr wichtige Ideen, alles Bausteine, die wir zu einer großen Strategie zusammenfügen müssen.

(Abg. Theis (CDU) )

Die Zukunft verschlafen ist manchmal einfacher. Leisten können wir es uns meiner Meinung nach nicht. Von daher plädiere ich dafür, diesen Antrag heute anzunehmen, einfach als Baustein in einer kommenden Strategie zu sehen. Ich glaube, so wie er formuliert ist, kann man das auch problemlos tun, ohne sich dabei irgendetwas zu verbauen für eine zukünftige Strategie, die vielleicht umfassender ist als jetzt nur dieses eine Projekt. Das Schlimmste, was uns passieren könnte, ist, dass auch diese Studie wieder verstaubt und nichts daraus wird. Denn das ist das, was uns wirklich in der Großregion Glaubwürdigkeit raubt, wenn wir diese Projekte gar nicht erst angehen aus Angst, sie könnten nichts werden. Deshalb bitte zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfaktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1816 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1816 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Grubenflutung Salamitaktik aufgeben, unabhängige Gesamtbewertung der Gefahren eines Grubenwasseranstiegs sicherstellen! (Drucksache 15/1818)

Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/ GRÜNE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Hubert Ulrich das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 27. April 2016 hat das Oberbergamt den Widerspruch der Gemeinde Nalbach mit Blick auf den Grubenwasseranstieg zurückgewiesen. Das hat uns verwundert, denn genau dieses Oberbergamt hatte während des Genehmigungsverfahrens in den Jahren 2012/2013 eben gegen dieses Verfahren sehr dezidierte Einwände erhoben. Das Oberbergamt hat damals - das ist mit einer der Gründe, warum Widerspruch eingelegt wurde - einen sogenannten Abschlussbetriebsplan von der RAG gefordert statt eines Sonderbetriebsplanes und dann eben das Ganze jetzt genehmigt worden ist. Das ist dann schon sehr merkwürdig, wenn dieselbe Behör

de, die gewisse Forderungen erhebt, nachher gegen die eigenen Forderungen argumentiert.

Die umstrittene Flutung des Bergwerks Saar - das muss man sich immer wieder klarmachen - ist eine zwingende Voraussetzung zur Umsetzung des sogenannten Grubenwasserkonzeptes der RAG, an dessen Ende dann der Anstieg des Grubenwassers bis ganz nach oben steht mit allen Risiken und mit allen Gefahren für das Trinkwasser im Saarland.

Mit Datum 26. April 2016 hat dann auch die RAG den nächsten Antrag gestellt zum Anstieg des Grubenwassers von minus 400 Meter bis auf minus 320 Meter. Diese Vorgehensweise - das habe ich schon mehrfach an dieser Stelle gesagt - ist ein großes Problem für uns als GRÜNE, für die betroffenen Bürgerinitiativen, aber auch für die Menschen im Saarland insgesamt und auch für die Kommunen. Denn diese Vorgehensweise nennt man schlichtweg Salamitaktik, weil sie scheibchenweise erfolgt und zur Folge hat, dass die Rechte der Betroffenen in der Vergangenheit zumindest massiv eingeschränkt wurden. Denn beim größten Teil der Flutung, um die es geht bei diesem gesamten Grubenwasserkonzept, war die Öffentlichkeit schlichtweg außen vor. Die Kommunen waren außen vor, die Verbände, die hätten klagen können, waren außen vor, und auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort waren außen vor, denn sie alle waren an diesem Verfahren nicht beteiligt.

Aber dafür scheint es ja ganz gute Gründe gegeben zu haben, denn das ganze Verfahren - das muss man sich immer wieder klarmachen -, das eigentlich den wesentlichsten Anstieg bei dieser gesamten Grubenwasserflutung darstellt, nämlich rund einen Kilometer, dieses Verfahren wurde innerhalb weniger Wochen in einem wahren Schweinsgalopp hier durchgepeitscht vom damaligen SPD-Wirtschaftsminister Heiko Maas. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Dabei reden wir - und auch das muss man sich immer wieder klarmachen - von einem Vorhaben der RAG, das im schlimmsten Falle rund 600.000 Menschen hier im Saarland mit Blick auf ihr Trinkwasser, mit Blick auf ihr Grundwasser betreffen kann. Allein die große Zahl der betroffenen Menschen in diesem Lande macht eigentlich schon die Raumbedeutsamkeit dieses Verfahrens klar. Raumbedeutsamkeit bedeutet, die Juristen wissen das, dass man zumindest mal ein sogenanntes Raumordnungsverfahren durchführen muss. Aber genau dieses Raumordnungsverfahren hat die Landesregierung mal wieder auf ganz elegante Weise aus dem Weg geräumt. Auch dieses Raumordnungsverfahren wird es bei diesem Großprojekt in diesem Lande nicht geben.

Liebe Vertreterinnen und Vertreter insbesondere der Landesregierung, aber auch der Großen Koalition,

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

ich darf Sie an dieser Stelle daran erinnern, dass Sie alle in dieses Parlament gewählt wurden, um die Belange und Interessen der Menschen im Saarland zu vertreten, nicht um die Belange des Konzerns RAG zu vertreten. Aber genau dieser Eindruck drängt sich auf. Den Hintergrund kennen wir alle. Es geht hier pro Jahr um eine Summe -

(Abg. Schmitt (CDU) : Das ist eine Unverschämtheit! - Weitere Zurufe von den Regierungsfraktionen.)

Ja, das ist natürlich eine Unverschämtheit, ganz klar. Wissen Sie, was eine Unverschämtheit ist, Herr Schmitt? Das war das Durchpeitschen des Verfahrens innerhalb weniger Wochen völlig vorbei an der Öffentlichkeit, vorbei auch am Gemeinderat in Nalbach, in dem Sie selbst sitzen und wo Sie immer groß die Fahne heben für die Bergbaubetroffenen. An dieser Stelle hätten Sie die Fahne mal heben sollen! Da haben Sie aber still und leise in der Ecke gesessen und haben den Mund gehalten. Dann halten Sie ihn jetzt auch! Es ist nicht angemessen.

(Heftige Zurufe von den Regierungsfraktionen.)

Ich sage es noch einmal: Es geht hier um rund 16 bis 20 Millionen Euro pro Jahr.

(Große Unruhe.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte darum, etwas mehr Ruhe zu bewahren und sich am Mikrofon zu äußern, aber nicht kreuz und quer hin- und herzuschreien. Der Fraktionsvorsitzende hat das Wort.

(Zuruf von der CDU: Jetzt geht’s aber los!)

Noch mal, es geht um rund 16 bis 20 Millionen Euro im Jahr, die dieser Konzern natürlich sparen will, das ist ganz klar. Darum geht es letztlich. Man darf an dieser Stelle auch daran erinnern, dass es in diesem Lande einen Erblastenvertrag gibt, in dem aus gutem Grunde das Pumpen auf ewig festgelegt ist, um eben genau die Gefahr der Trinkwasserverunreinigung auf lange Sicht auszuschließen. Gegen diesen Vertrag wird hier ganz eklatant verstoßen, und das riecht ganz stark danach, dass hier die Wirtschaftsinteressen der RAG vor den Interessen der Saarländerinnen und Saarländer stehen. Daran darf man immer wieder erinnern.

(Vizepräsidentin Ries übernimmt den Vorsitz.)

Und da fällt mir gerade so im Nachgang noch Folgendes ein. Es gab hier mal einen christdemokratischen Umweltminister, der hieß Stefan Mörsdorf. Der hat von dieser Stelle aus relativ deutlich gesagt: Es darf eines nicht geschehen in diesem Lande, nämlich dass gegen den Erblastenvertrag verstoßen

wird, dass das Wasser bis ganz nach oben ansteigt. Genau das aber geschieht jetzt hier in diesem Lande. Und genau auf diesem Weg sind wir mit dieser Zurückweisung des Widerspruches durch das Oberbergamt.

(Beifall von B 90/GRÜNE und den PIRATEN.)

Das Wort hat Eugen Roth von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich bin jetzt etwas wachgerüttelt zu später Stunde und ob dieser emotionalen Vortragsweise doch etwas überrascht. Ich glaube aber, um gleich auf den Punkt zu kommen: Lieber Kollege Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich, diese Herangehensweise hilft niemandem hier im Land. Das hilft nicht den möglichen Bergbaubetroffenen, das hilft nicht der Bevölkerung, dem Konzern sowieso nicht, das hilft niemandem. Debatten dieser Form sollten wir uns meiner Auffassung nach ersparen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Ul- rich (B 90/GRÜNE) : Eugen, ich kommentiere jetzt nichts.)

Du kannst kommentieren, wie du willst, das ist mir egal. - Es ist die Wiederholung einer Debatte vom 16. April 2015, nachzulesen unter der Drucksache 15/1336. Seitdem hat sich eigentlich nichts Gravierendes und Neues ergeben. Wir leisten uns solche Debatten immer wieder. Deswegen sollten wir unsere Zeit effizienter nutzen, um tatsächlich an den Dingen zu arbeiten, die wir uns gemeinsam, auch unter Einschluss der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in zwei Ausschüssen aufgegeben haben. Da gibt es einen Untersuchungsausschuss, da gibt es den Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau, dem ich vorsitzen darf. Der arbeitet sehr stringent, der arbeitet sehr im Interesse der Menschen dieses Landes, dies auch sehr einvernehmlich. So machen wir das auch weiter. Daher sollten wir nicht immer wieder in der Diskussion zurückfallen.

Was ist der Gegenstand heute? Der Gegenstand ist die Ablehnung dieses Widerspruches der Gemeinde Nalbach, das ist alles. Das ist keineswegs - das sage ich mal als Nichtjurist - völlig überraschend vom Himmel gefallen. Der Unterschied, der sich in der Analyse dieses Vorgangs ergibt, ist folgender. Da wird im Rahmen einer Verschwörungstheorie - ich nenne es einmal so - behauptet, es gebe irgendwie ein Konglomerat im Hintergrund, Heiko Maas hat da angeblich noch irgendeine Rolle gespielt, und die versuchen, scheibchenweise irgendetwas umzusetzen. Das „scheibchenweise“ stimmt, aber es geht

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

darum, dass wir genau stufenweise nach Recht und Gesetz arbeiten. Würden wir das nicht tun, würden wir Recht und Gesetz verletzen. Das geht eigentlich nur in der Anarchie, aber wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Deswegen können wir das gar nicht tun, was Sie hier gefordert haben, Herr Kollege Ulrich.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte es mit Blick auf die Uhr etwas holzschnittartig vortragen. Ich fange an mit dem Sonderbetriebsplan. Der Sonderbetriebsplan ist vom Bergamt Saarbrücken am 19. Februar 2013 abgeschlossen worden. Der Sonderbetriebsplan hat den explosionssicheren Verschluss des ehemaligen Bergwerks Saar sowie den Anstieg des Grubenwassers bis zur 14. Sohle, der Sohle des Standortes der Hauptwasserhaltung, zum Gegenstand. Mit dem bewusst herbeigeführten Anstieg des Grubenwassers in den ehemaligen Abbaufeldern Dilsburg und Primsmulde unterhalb der 14. Sohle war bezweckt worden, den Zeitraum möglicher Erderschütterungen von rund 80 Jahren auf rund 8 Jahre zu verringern. Das heißt, das war sehr wohl eine Geschichte, die ausgerechnet für die Menschen im möglichen Einwirkungsgebiet auch geologisch eine große Rolle spielt.

Ich mache einen Sprung in die erste Sitzung des eingerichteten Ausschusses für Grubensicherheit und Nachbergbau. Professor Wagner ist dort angetreten. Er hat genau diese These in den Raum gestellt, dass diese Flutung unter Umständen sogar zur Verringerung von Schadensbildern führen könnte. Also die Annahme, dass da per se etwas passiert, was für die Menschen, die hier wohnen, auf jeden Fall schlecht ist, wird zumindest wissenschaftlich in Zweifel gezogen. Ich als Nicht-Geologe sage, da kommt Genauigkeit vor Schnelligkeit. Das hat nichts mit Salamitaktik zu tun. Vielmehr muss man diese Argumente im Interesse der möglicherweise betroffenen Bürgerinnen und Bürger wohl abwägen.

Dagegen wurde Widerspruch durch die Gemeinde Nalbach eingelegt. Der Widerspruch hat eine aufschiebende Wirkung entfaltet. Das Pumpen wurde wieder aufgenommen. Das heißt, die Grubenwasserhaltung wurde fortgeführt. Es kam zu diesem Bescheid. Dieser Bescheid hat aufschiebende Wirkung. Diese aufschiebende Wirkung beziehungsweise die Möglichkeit des Widerspruchs ist, um es genau zu sagen - nach mir kommt noch der Jurist aus der befreundeten Fraktion -, mit einer Frist von rund vier Wochen verbunden. Das heißt, diese Frist läuft noch. Wir können doch jetzt nicht irgendetwas machen. Wenn die unter Umständen Widerspruch einlegen oder auch nicht, das weiß man ja nicht, dann ist ein neues Rechtsstadium eingetreten. Oder sehe ich das falsch, Thomas? Deswegen weiß ich nicht, warum jetzt der Rückfall in die Debatte kommt, die

wir vor 13 Monaten geführt hatten. Ich verstehe es nicht, aber vielleicht kann man es mir erklären. Die Landesregierung wird diesen Sonderbetriebsplan nicht zurückziehen, weil das aus einem ganz anderen Grund geschehen ist, nämlich um am Ende mögliche Schadensbilder sogar zu verringern.

Jetzt haben wir den von der RAG AG eingereichten Antrag vorliegen. Das sind vier Aktenordner mit sieben Anlagen. Im Moment wird im allerersten Schritt weil Genauigkeit vor Schnelligkeit geht - auf rechtsstaatlicher Basis genau gesichtet, ob überhaupt alle Unterlagen da sind, also alles, was man im Interesse der Bürgerinnen und Bürger als Prüfvoraussetzung braucht. Es geht also nicht nur darum zu sagen, was die RAG AG als Optimum herausnehmen kann.

Wir gehen davon aus, dass diese ganze Geschichte - jetzt müssen wir noch abwarten, ob der Widerspruch kommt oder nicht - im Weiteren natürlich auch im öffentlichen Planfeststellungsverfahren erörtert werden wird, wo alle einbezogen werden. Das ist also vorgegeben. Es ist nicht davon abhängig, dass eine Fraktion im Landtag einen Antrag stellt. Das passiert ohnehin auf der Basis von Recht und Gesetz. Dann werden diese ganzen Dinge auf Herz und Nieren geprüft. Alle werden einbezogen, das ist bereits klar. Dann werden wir sehen. Dabei ist natürlich die Marschrichtung, dass jegliche Gefährdungen ausgeschlossen sein müssen und dass Schadensbilder - soweit überhaupt absehbar - so gering wie möglich gehalten werden. Eine andere Vorgehensweise wäre gar nicht möglich. Alleine deswegen muss man den Antrag zurückweisen und muss sagen, es ist ein Antrag, bei dem wir rechtswidrig handeln würden, wenn man ihn umsetzen würde.

Der nächste Punkt ist die Einholung unabhängiger wirtschaftlicher Expertise. Ich mache es wirklich kurz. Wir haben in dieser Geschichte mehrfach gehört, dass angeblich keine wirtschaftliche Expertise da wäre. Ich habe Professor Wagner genannt. Wir haben ihn erlebt. Er sollte 30 Minuten vortragen, er hat locker 90 Minuten vorgetragen. Mein bescheidener, normalbürgerlicher Sachverstand ist gesprengt worden. Er ist aber noch weiter im ganzen Verfahren drin. Zu den möglichen hydrologischen Auswirkungen ist er bereits beauftragt er wird eventuell zusätzlich eine Auftragserweiterung erhalten.

Das Verfahren wird im Übrigen Jahre dauern - nur damit wissen wir, wie der Zeithorizont ist. Da passiert nicht morgen etwas. Nicht, dass irgendjemand meint, morgen lassen die das Wasser laufen und bei mir wackelt das Haus oder so. Der Eindruck wird permanent erweckt. Das alles stimmt einfach nicht. Vielmehr dauert das, was ich jetzt sage, dass nämlich alles auf Herz und Nieren im rechtsstaatlichen Verfahren geprüft wird, noch Jahre. Wir werden uns ganz genau daran halten.

(Abg. Roth (SPD) )

Weiterhin hat das Umweltministerium die Firma GWW mit der Erweiterung des Grundwassermodells Saar beauftragt. Das Umweltministerium wird zudem bis spätestens 2016 ein erweitertes Mess- und Untersuchungsprogramm zur PCB-Belastung in den saarländischen Gewässern vorlegen. Darüber hinaus soll ein saarlandweites Kataster erstellt werden, in dem die Standorte erfasst werden, an denen PCB-haltige Stoffe eingesetzt oder entsorgt sind.