Danke, Frau Abgeordnete Kugler. - Zur Begründung des Antrages der PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Andreas Augustin das Wort.
Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Toleranz gegenüber Kritik ist bei ehrenamtlicher Tätigkeit wesentlich niedriger als bei bezahlter Arbeit. Den Satz kann man sich ganz allgemein, unabhängig von der konkreten Faktenlage, hinter die Ohren schreiben. Er hat aber natürlich auch Relevanz gerade im Falle der Härtefallkommission, die ehrenamtlich arbeitet. Dementsprechend ist es nicht gerade schön für die Mitglieder der Härtefallkommission, wenn sie sich mit einem Fall befassen, eine Empfehlung abgeben und dieser Empfehlung nicht gefolgt wird. Äußerst unschön wird es, wenn noch nicht einmal eine Begründung dafür abgegeben wird, und regelrecht frustrierend wird es, wenn eine solche Begründung auf Nachfrage hin sogar ausdrücklich verweigert wird. Was dem Fass dann endgültig den Boden ausschlägt, ist, wenn die Empfehlung gar nicht erst abgewartet wird und die Abschiebung vollzogen wird, bevor sich die Härtefallkommission überhaupt mit dem Fall befassen konnte. Genau das ist in der Vergangenheit passiert, das wurde hier auch schon ausgeführt.
Das, was dort schiefgeht, ist häufig einfach nur ein Kommunikationsproblem, wie sich in der Ausschussberatung gezeigt hat. Die Härtefallkommission hat sich zum Teil mit Fällen befasst, mit denen sie sich nicht hätte befassen dürfen, weil ein Ausschlusskriterium vorlag. Es sind Fälle, die unter moralischen Gesichtspunkten ganz klar Härtefälle sind, die aber unter eines der Ausschlusskriterien fallen, gemäß derer sich die Härtefallkommission, so sehr es moralisch geboten wäre, eigentlich nicht hätte befassen dürfen. Da sage ich, in dem Moment, wo wir diese diffizile Lage haben, ist unser kleinstes Problem, dass wir am Schluss frustrierte Ehrenamtler haben. Die haben wir, das ist auch ein Problem, aber das viel größere Problem ist, dass am Schluss Menschen abgeschoben werden, obwohl es moralisch nicht vertretbar ist.
Das würden wir gerne vermeiden. Dazu fordern wir, ähnlich wie die GRÜNEN und DIE LINKE, dass Abweichungen von der Empfehlung der Härtefallkommission durch die Landesregierung begründet werden müssen. Wir wollen auch den extremsten der genannten Fälle, die Abschiebung während der Befassung mit dem jeweiligen Fall, verhindern. Auch das wurde zuvor bereits genannt, eben eine aufschiebende Wirkung für die Dauer der Befassung durch die Härtefallkommission. Das wollen GRÜNE
Wir gehen aber noch einen Schritt weiter und sagen, dass die Kommunikation zwischen Härtefallkommission und Regierung generell verbessert werden muss. Auch der Landesregierung ist per se erst einmal kein Vorwurf zu machen, wenn sie bei einem Fall, bei dem die Härtefallkommission nach Rechtslage gar nicht aktiv werden dürfte, auch nicht davon ausgeht, dass die Härtefallkommission überhaupt aktiv wird. Dazu muss die Landesregierung zunächst einmal Kenntnis davon erlangen, dass sich die Härtefallkommission mit dem Fall befasst. Die Diskussion im Ausschuss hat meines Erachtens gezeigt, dass es dort ein klares Kommunikationsproblem gibt.
Ich komme auf das zurück, was ich eben schon angerissen habe. In dem Moment, in dem sich die Härtefallkommission mit einem Fall befasst, mit dem sie sich eigentlich nicht befassen dürfte, und die Regierung dies nicht weiß, haben wir ein doppeltes Kommunikationsproblem. Wir brauchen an der Stelle eine Anzeigepflicht für die Härtefallkommission bei der Landesregierung und umgekehrt die aufschiebende Wirkung, bis die Härtefallkommission sich damit befasst hat.
Man muss ganz klar sehen, dass die Härtefallkommission das erstens ehrenamtlich macht und dass sie zweitens nicht exorbitant viele Fälle bearbeitet. Dafür sind die Fälle allerdings auch jeweils recht umfangreich. Es wurde gesagt, dass ein Fall, bis er tatsächlich in die Behandlung geht, selten unter 60 DIN-A4-Seiten rein nach Aktenlage hat. Wenn ich das mit den Eingaben im Petitionsausschuss des Landtages vergleiche, wo wir teilweise Zweizeiler zu bearbeiten haben, so ist das natürlich ein ganz anderer Aufwand. Dementsprechend brauchen wir hier auch eine aufschiebende Wirkung.
Damit sind wir beim nächsten Punkt unseres Antrages. In dem Moment, in dem die Mitglieder der Härtefallkommission einen Fall als Härtefall ansehen, obwohl er unter ein Ausschlusskriterium fällt, muss man sich überlegen, ob die Ausschlusskriterien nicht überarbeitet werden müssen. Deshalb fordern wir, dass die Kriterien im Dialog zwischen Härtefallkommission und Landesregierung überarbeitet werden sollen.
Es ist auch ganz klar zu sagen, dass die Härtefallkommission eben kein Sammelsurium von Gutmenschen ist, sondern es sind ehrenamtlich Tätige, entsandt von Landtag, Landkreistag, Städte- und Gemeindetag, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der evangelischen und der katholischen Kirche sowie dem Integrationsrat, der sich zuletzt zurückgezogen hat, wie bereits ausgeführt wurde. Allerdings tut er dies ja nur temporär. Das sollte man dazusagen.
Wenn eine solche Kommission eine Empfehlung abgeben möchte - es ist ja nicht rechtlich bindend, sondern eine Empfehlung -, dann kann man sich ruhig einmal anhören, was sie zu sagen hat. Das ist doch, denke ich, das Mindeste. Um all das einzuleiten, bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Ein paar Worte noch zu den anderen Anträgen. Die Forderungen aus dem Antrag der GRÜNEN stehen auch in unserem Antrag. Es steht also nicht im Widerspruch. Wir werden dem Antrag zustimmen.
Über den Antrag der LINKEN gab es eine kleine Diskussion in unserer Fraktion, gerade wegen des Punktes der nächtlichen Abschiebung. Hier muss man eine Abwägung vorzunehmen. Einerseits hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass man Personen vielleicht nicht mehr antrifft, wenn sie vorab über eine Abschiebung informiert werden. Die Personen sind bis dahin untergetaucht. Andererseits muss die Polizei zugreifen, wenn jemand da ist. Wenn man hier noch weiter einschränkt und sagt, dass auch nachts nicht geht, dann wird das Zeitfenster schon sehr eng. Das muss man wiederum abwägen gegen die Persönlichkeitsrechte, gegen die Tatsache, dass teilweise auch Kinder mit abgeschoben werden, die dadurch stark traumatisiert werden können. Dies wiegt meines Erachtens schwerer.
Man muss dazu auch Folgendes sagen: Es geht hier um Leute, deren Asylantrag abgelehnt wurde, nicht um Menschen, die tagsüber berufstätig sind, abends noch einem Ehrenamt nachgehen und die noch zehn andere Jobs haben. Da ist es prinzipiell möglich, sie auch tagsüber mal anzutreffen. Dementsprechend haben wir uns letztlich darauf verständigt, dass wir auch diesem Antrag zustimmen werden, zumal andere Bundesländer zeigen, dass es prinzipiell geht.
Ich bitte also nochmals um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir werden den anderen Anträgen ebenfalls zustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion der Kollege Günter Becker.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich zu den Anträgen komme und zu der Thematik insgesamt Stellung beziehe, möchte ich der Härtefallkommission meinen allergrößten Respekt zollen und ein ganz großes Dankeschön sagen für die geleistete Arbeit in den Jahren seit ihrem Bestehen.
In der Härtefallkommission engagieren sich Menschen ehrenamtlich, sie befassen sich mit menschlichen Schicksalen und versuchen, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten Menschen zu helfen, bei denen die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und denen nur noch im Wege einer Gnadenentscheidung zu helfen ist. Die Härtefallkommission tut dies seit Jahren sehr erfolgreich und vor allem der Sache angemessen geräuschlos.
Bei den Mitgliedern der Härtefallkommission dominierten bisher Herz und Verstand und nicht der Kehlkopf, wie wir das in den letzten Tagen von anderer Seite leider erleben mussten. Ich danke ausdrücklich auch dem bisherigen Vorsitzenden Günther Schwarz für seine besonnene und aufopferungsvolle Arbeit.
Ich sage aber auch, andere sollten sich an ihm ein Beispiel nehmen. Die Härtefallkommission eignet sich nicht für ideologische und parteipolitische Mätzchen. Das war bisher nicht der Fall und das darf es auch in Zukunft nicht geben.
Nun zu den Anträgen der GRÜNEN, LINKEN und PIRATEN. Der Antrag der GRÜNEN heißt: „Härtefallkommissionsverordnung humanitärer gestalten Arbeit der Härtefallkommission anerkennen und stärken“. Die anderen Anträge sind ähnlich gestaltet. Die Härtefallkommission in der heutigen Form ist durch das Aufenthaltsgesetz mit Wirkung vom 01. Januar 2005 eingeführt worden. Die Härtefallverordnung des Saarlandes wurde im Amtsblatt des Saarlandes am 23. Dezember 2004 veröffentlicht.
Zu dieser Zeit bestanden in Deutschland nur in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bereits Härtefallkommissionen. Wir im Saarland waren also unter den ersten Ländern, die diese Kommission eingeführt haben, und zwar zu einer Zeit, als die CDU über die absolute Mehrheit in diesem Lande verfügt hat. Ich betone dies deshalb, weil manche in diesem Haus den Eindruck erwecken wollen, als wären sie die einzigen Hüter von Ausländerrechten und hätten die Menschlichkeit für sich gepachtet.
Nein, meine Damen und Herren, wir haben keine GRÜNEN, LINKEN und Sonstigen gebraucht, um eine Härtefallkommission einzuführen.
Wir, die CDU, haben damals wie heute die Koalition insgesamt die Notwendigkeit und Wichtigkeit eines solchen Gremiums gesehen. Die Arbeit der Härtefallkommission in all den Jahren hat dies auch eindrucksvoll bestätigt.
Die notwendige rechtliche Grundlage wurde durch die Einführung des § 23a des Aufenthaltsgesetzes geschaffen. Danach kann Ausländerinnen und Ausländern eine Aufenthaltsgewährung in Härtefällen ermöglicht werden. Nach dieser Vorschrift darf die oberste Landesbehörde auf Ersuchen der Härtefallkommission anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den im Aufenthaltsgesetz festgelegten Verteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Zweck dieser Vorschrift ist es, einen Einzelfall aufenthaltsrechtlich zu lösen, bei dem eigentlich nach den Regelungen des Aufenthaltsrechtes kein Aufenthalt gewährt werden kann. Gedacht ist hier in erster Linie an Personen, die trotz langjährigem Aufenthalt und erfolgreicher Integration keine Möglichkeit auf ein Bleiberecht in Deutschland haben.
Die saarländische Landesregierung hat mit der Verordnung über eine Härtefallkommission des Saarlandes von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Kommission eingerichtet. Die Kommission wurde als behördenunabhängiges Gremium eingerichtet. Die in der Verordnung enthaltenen Regelungen beschränken sich daher ausgehend von dem Gedanken, dieses Gremium und seine Arbeit so staatsfern wie möglich auszugestalten, auf ein Mindestmaß. Sie enthalten Regelungen zum Verfahren, zu bestimmten Ausschlussgründen und allgemein zur Möglichkeit der Lebensunterhaltssicherung des Ausländers über Verpflichtungserklärungen Dritter.
Die Härtefallkommission besteht aus acht Mitgliedern, der Kollege Augustin hat gesagt, wer das ist. Die Mitglieder kommen von den kommunalen Spitzenverbänden, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und so weiter. Das brauche ich jetzt nicht mehr näher zu erläutern. Das Härtefallverfahren an sich hat eine zweistufige Struktur. Zunächst bewertet und entscheidet die Härtefallkommission über Einzelfälle im Wege der Selbstbefassung auf Antrag eines ihrer Mitglieder und richtet ein Härteersuchen an das Ministerium für Inneres und Sport. Das Ersuchen der Härtefallkommission stellt allerdings lediglich eine Empfehlung gegenüber dem Ministerium für Inneres und Sport dar. Anschließend entscheidet das Ministerium für Inneres und Sport in eigener Verantwortung nach § 23 Aufenthaltsgesetz über die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Bei der Entscheidung des Ministeriums handelt es sich um ein rein humanitär ausgestaltetes Verfahren, eine Art Gnadenentscheidung im Falle von unter humanitären Gesichtspunkten besonders gelagerten oder persönlichen Einzelschicksalen. Die Entscheidung ist gerichtlich nicht überprüfbar und bedarf daher auch keiner Rechtfertigung gegenüber Dritten. Aufgrund Artikel 3 Grundgesetz und dem daraus resultierenden Grundgedanken der Selbstbindung der Verwaltung wird jedoch
Im Innenausschuss wurde seitens der Härtefallkommission moniert, dass die Kommission keinerlei Rücklauf erhält, was mit dem Härtefallersuchen passiert, also keine Nachricht erhält, warum das Ersuchen abgelehnt wurde beziehungsweise was weiter geschieht. Ich habe im Ausschuss schon gesagt, das müsste zu regeln sein. Der Innenminister hat in einem Gespräch zugesagt, dass zukünftig eine Mitteilung an die Härtefallkommission erfolgt. Ich denke, dass damit einem berechtigten Anliegen der Kommission Rechnung getragen wird.
Im Antrag der GRÜNEN ist zu lesen, dass in der letzten Zeit mehrere Abschiebungen stattgefunden haben, obwohl das Verfahren in der Härtefallkommission noch nicht abgeschlossen war. Die anderen Kolleginnen und Kollegen haben in die gleiche Richtung argumentiert. Wir hatten dieses Thema auch im Innenausschuss. Die Landesregierung hat im Ausschuss eindeutig alle Fälle nachvollziehbar darstellen können. Unter anderem wurde klargestellt, dass es im Saarland geübte Praxis ist - entgegen dem, was hier dargestellt wurde -, dass das Landesverwaltungsamt in den Fällen, mit denen sich die Härtefallkommission befasst, von einer Abschiebung bis zum Abschluss des Härtefallverfahrens grundsätzlich Abstand nimmt. Hieran soll sich auch in Zukunft nichts ändern.
Ebenfalls seit Jahren geübte Praxis ist und wurde bisher wohl auch von der Härtefallkommission akzeptiert, dass von einer Aussetzung der Abschiebung Fälle ausgenommen sind, in denen ein Betroffener sich in Abschiebehaft befindet oder eine Abschiebung des Betroffenen bereits eingeleitet worden ist. Die Härtefallkommission ist zuständig für die Überprüfung von Fällen, in denen es um die Berücksichtigung besonderer Härten bei der Gewährung beziehungsweise Versagung einer Aufenthaltserlaubnis durch das Landesverwaltungsamt als zentrale Ausländerbehörde geht. Es handelt sich somit um Fälle, in welchen dem Ministerium für Inneres und Sport auch eine Entscheidungskompetenz und damit auch ein Entscheidungsspielraum zusteht.
Dies ist jedoch nicht gegeben, wenn die Betroffenen im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens in andere EU-Staaten überstellt werden sollen, beziehungsweise in denen den Betroffenen bereits die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist. In diesen Fällen erlässt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge regelmäßig eine Abschiebeanordnung. Die Entscheidungskompetenz liegt hier ausschließlich beim Bundesamt, welches im Rahmen seiner Entscheidung sowohl auslandsbezogene als auch inlandsbezogene Abschiebungshindernisse überprüft. An diese Entscheidung ist das Landesverwaltungsamt gebunden. Hier besteht weder eine Befas
sungskompetenz der Härtefallkommission noch ein ministerieller Entscheidungsspielraum für eine positive Entscheidung im Rahmen des Härtefallverfahrens.
Wenn die Härtefallkommission sich dennoch mit derartigen Fällen befasst, kann nicht erwartet werden, dass für die Dauer der Befassung der Härtefallkommission, die oftmals mehrere Monate in Anspruch nimmt, die Abschiebung der betroffenen Personen ausgesetzt wird. Eine solche Forderung würde nicht zuletzt geltende europarechtliche Regelungen konterkarieren. Im Übrigen ist es auch nicht Aufgabe der Härtefallkommission, darüber zu urteilen, ob die Verhältnisse in anderen EU-Staaten eine Rückführung zulassen. Die Härtefallkommission ist für solche Fälle nicht zuständig.
Mit Sorge ist auch zu beobachten, dass zwischenzeitlich abgelehnte Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten sich zum Teil bereits nach kurzer Zeit des Aufenthalts im Bundesgebiet an die Härtefallkommission wenden. Hier drängt sich der Eindruck auf, dass sowohl die Härtefallkommission als auch das Ministerium für Inneres und Sport letztendlich für die Gewährung von Bleiberechten, die ansonsten aussichtslos wären, instrumentalisiert werden sollen. Die Intention der Härtefallregelung kann nicht darin gesehen werden, den Aufenthalt von Armutsflüchtlingen aus sicheren Herkunftsstaaten, deren Asylanträge als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden sind, auf diesem Weg zu legalisieren oder ihnen zusätzlich zu allen gerichtlichen Instanzen noch eine weitere Möglichkeit zu eröffnen, eine Aufenthaltsbeendigung hinauszuzögern.
Insoweit werden auch in diesen Fällen, in denen die Härtefallkommission missbräuchlich in Anspruch genommen wird, Abschiebungen nicht ausgesetzt. Eine solche Verfahrensweise würde sämtliche Bemühungen auf Bundes- und Landesebene, aber auch europäischer Ebene, dem Massenzustrom der Flüchtlinge zu begegnen, zuwiderlaufen. Wenn wir dies zuließen, würde praktisch jeder versuchen, die Härtefallkommission mit seinem Fall zu betrauen. Aussichtslose Fälle würden unnötig verzögert. Bei den betroffenen Menschen würden Hoffnungen geweckt, die nicht zu erfüllen sind. Ich glaube, das ist nicht Sinn der Sache, nicht Sinn der Härtefallkommission.
Bei bereits kurzen Aufenthaltszeiten von einer erfolgten Integration zu sprechen, würde der Intention der Härtefallregelungen des § 23 Aufenthaltsgesetz absolut nicht entsprechen. Die Härtefallkommission wurde eingerichtet, um außergewöhnlichen Härten zu begegnen und Einzelschicksale einer besonderen Betrachtung zu unterziehen. Gerade der Respekt vor diesen Einzelschicksalen und vor dem Gremium Härtefallkommission gebietet es, die Kompetenzen nicht für alle Fälle zu nutzen, die nicht au
ßergewöhnlich, sondern in einer Vielzahl von Fällen ähnlich gelagert sind und wo Bundes- oder EURecht anzuwenden ist. Sollten in den genannten Fällen, denen ein erster kurzer Aufenthalt im Bundesgebiet vorausgeht, derart wichtige Gründe vorliegen, die einen weiteren Verbleib im Bundesgebiet erfordern, wäre dies im Rahmen der Überprüfung von Abschiebungshindernissen zu würdigen, also im Verfahren selbst, was auch der Praxis entspricht und geschieht.
Lassen Sie mich auf die vier Fälle, die der Saarländische Flüchtlingsrat in einer Presseerklärung angesprochen hat und die offensichtlich auch im Antrag der GRÜNEN und anderer Fraktionen gemeint sind, im Einzelnen eingehen: In diesen Fällen wird moniert, dass eine Abschiebung erfolgt sei, obwohl die Härtefallkommission sich noch mit diesem Fall befasst habe. Im ersten Fall, das ist der Fall in Riegelsberg, bei dem sich die Abgeordnete Huonker besonders hervorgetan hat, indem sie unsere Polizeibeamten mit der Gestapo verglichen hat.