Protokoll der Sitzung vom 20.06.2012

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat der Abgeordnete Waluga.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde, wenn das so beschlossen wird, Mitglied in der Sportplanungskommission. Herr Neyses, was unterstellen Sie mir? Ich muss aufpassen, dass ich die Beherrschung nicht verliere. Das ist eine Unverschämtheit. Sie müssten hierherkommen und sich entschuldigen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Sie unterstellen nicht nur mir - das geht ja noch, wir sind ja hier im Parlament -, aber Sie unterstellen allen Vereinsvertretern, dass in der Sportplanungskommission gemauschelt wird. Die Kollegin Simone

Peter hat hier Argumente angeführt, über die man sich unterhalten kann. Aber Ihre Unterstellungen - Ich fordere Sie nochmals auf, kommen Sie hierher und entschuldigen Sie sich hier bei den Vereinsvertretern aus Kultur und Sport, die dort ihre Freizeit opfern und ehrenamtlich tätig sind.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/49 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/49 bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie der Fraktion DIE LINKE und bei Gegenstimmen der PIRATEN und der GRÜNEN mehrheitlich angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 24 der Tagesordnung:

Nachwahl eines Mitgliedes und von Stellvertretern für die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 1290 vom 08. April 1992 (Amtsbl. S. 591) (Wahlvorschlag des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Gru- bensicherheit) (Drucksache 15/32)

Herr Adalbert Ewen, Mitglied des Christlichen Gewerkschaftsbundes Saar, hat mit Schreiben vom 23. Mai 2012 mitgeteilt, er lege sein Mandat aus beruflichen Gründen zum 13. Juni 2012 nieder. Damit sind ein ordentliches Mitglied und dessen Stellvertreter in die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes zu wählen. Ein Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit liegt uns als Drucksache 15/32 vor. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Wer für die Wahl des vorgeschlagenen Mitglieds und seiner Stellvertreter ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dem Vorschlag des Ausschusses einstimmig stattgegeben ist.

Wir kommen zu Punkt 25 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Übersicht Nr. 1) (Drucksache 15/35)

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneten Petra Berg, das Wort.

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Verfassung, Justiz- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht, in der Übersicht Nr. 1, bezieht sich auf eine Verfassungsbeschwerde des Vereins für Geistesfreiheit e. V.

Eine Weltanschauungsgemeinschaft, der Bund für Geistesfreiheit München, sieht sich durch eine auf dem bayerischen Feiertagsgesetz basierende Untersagungsverfügung für eine Veranstaltung am Karfreitag in ihren Grundrechten verletzt. Der Antragsteller plante und organisierte am Karfreitag im Jahre 2007 eine Veranstaltung unter dem Motto „Heidenspaß statt Höllenqual - Religionsfreie Zone München 2007". Ziel sei es gewesen, im Rahmen einer politischen Veranstaltung auf das undemokratische und nicht zeitgemäße Feiertagsgesetz hinzuweisen. Die Landeshauptstadt München verpflichtete den Antragsteller, die Veranstaltung um circa 22.30 Uhr zu beenden. Hiergegen legte der Antragsteller - erfolglos die möglichen Rechtsmittel ein. Nach Durchlaufen des Instanzenzuges rügt der Verein im Wege der Verfassungsbeschwerde nun die Verletzung des Grundrechts auf Glaubensfreiheit und Glaubensausübung aus Artikel 4 Abs. 1 und 2 GG.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 31. Mai 2012 mit der Streitsache befasst und einstimmig, ohne Enthaltung, beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben.

Der Ihnen vorliegende, in der Übersicht als Nr. 2 aufgeführte Beschlussantrag des Ausschusses für Verfassung, Justiz- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend eine Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht bezieht sich auf einen Antrag mehrerer Bundestagsabgeordneter sowie der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Diese bemängeln im Rahmen von Anträgen im Organstreitverfahren die Auskünfte der Bundesregierung auf schriftliche Fragen beziehungsweise im Rahmen von kleinen Anfragen. Sie halten es erstens für unzulässig, dass sich die Bundesregierung bei den schriftlichen Fragen und einer kleinen Anfrage zur Finanzmarktaufsicht darauf berufe, Angaben nicht beziehungsweise nur unter den Prämissen der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages geben zu können, da die vertragliche Vertraulichkeit, das Offenbarungsverbot nach § 9 Kreditwirtschaftsgesetz beziehungsweise die grundrechtlich ge

schützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Kreditinstitute dies erforderten. Zweitens sei eine kleine Anfrage zu Zugverspätungen bei der Deutschen Bahn AG in unzulässiger Weise mit dem Hinweis beantwortet worden, es lägen keine Angaben vor und die Informationen gehörten in den Geschäftsbereich der Deutschen Bahn AG.

Es geht also im Speziellen um Inhalt, Umfang und Grenzen von Auskunftsansprüchen des Parlamentes vor dem Hintergrund der Berufsfreiheit aus Artikel 12 GG, der auch den Schutz des Geschäftsgeheimnisses umfasst.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 31. Mai 2012 mit der Streitsache befasst und einstimmig, ebenfalls ohne Enthaltung, beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben.

Nun zum Beschlussantrag des Ausschusses für Verfassung, Justiz- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht, der in der Übersicht als Nr. 3 aufgeführt ist. Diese Streitsache bezieht sich auf einen Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE, der ebenfalls die Auskunftserteilung der Bundesregierung auf kleine Anfragen zum Thema macht.

In den streitgegenständlichen Antworten auf kleine Anfragen ging es um Einsätze der Bundespolizei in Dresden am 19.02.2011, dem Jahrestag der Bombardierung, und am 01. Mai 2011 in Berlin, Heilbronn und anderen Orten. Die Antragsteller rügen im Besonderen die Antworten der Bundesregierung in Bezug auf sogenannte „Unterstützungseinsätze der Bundespolizei nach § 11 BPoIG". Die Antworten beschränkten sich darauf, dass hier der Verantwortungsbereich des jeweiligen Bundeslandes betroffen sei, zu welchem die Bundesregierung keine Stellungnahme und auch keine Bewertung abgebe. Nach Auffassung der Antragsteller verbleibe, auch wenn es sich um Unterstützungseinsätze handele und die Einsatzleitung beim Land gelegen habe, im Hinblick auf das Fragerecht des Bundestages ein hinreichender eigener Verantwortungsbereich der Bundesregierung beziehungsweise eine hinreichende Informationskompetenz.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 31. Mai 2012 mit der Streitsache befasst und einstimmig, ohne Enthaltung, beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben.

Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Verfassung, Justiz- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht - Übersicht Nr. 4 bezieht sich auf einen Antrag der Bundestagsfrakti

(Vizepräsident Linsler)

on DIE LINKE und des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow.

In diesen Verfahren wenden sich die Antragsteller im Wege des Organstreitverfahrens gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Sie machen geltend, die Voraussetzungen für ein Tätigwerden lägen nicht vor. Sie sehen sich zudem in ihrem Recht auf Freiheit der politisch-parlamentarischen Arbeit aus Artikel 38 Abs. 1 S. 2 GG verletzt. Die Bundesregierung sei verpflichtet, für eine Beendigung der Beobachtung zu sorgen. Ihr Unterlassen sowie das des Bundesministeriums des Inneren seien rechtswidrig und verletzten die Antragsteller in ihrem verfassungsrechtlich geschützten Bereich.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 31. Mai 2012 auch mit dieser Streitsache befasst und einstimmig, ohne Enthaltung, beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben.

Ich empfehle daher dem Plenum gemäß dem Beschluss des Ausschusses, in den vorgetragenen Streitsachen, in der Übersicht aufgeführt als Nr. 1- 4, eine Stellungnahme nicht abzugeben und dem Antrag der Drucksache 15/35 zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/35 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Dagegen? - Stimmenthaltung? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 26 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 10) (Drucksache 15/33)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/33 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen ist.

Damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich bedanke mich und schließe die Sitzung.

(Abg. Berg (SPD) )