Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln.
Nach Art. 101 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, also 34 Stimmen, erforderlich. Ich gebe das Ergebnis bekannt: Es sind 49 Stimmen abgegeben worden, davon 38 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen. Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes (Drucksa- che 15/1876)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Jahr wurden bereits partielle Änderungen im Recht der akademischen Heilberufe auf Landesebene umgesetzt, indem europarechtliche Vorgaben zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen eingearbeitet wurden. Mit der Modernisierung des Heilberufekammergesetzes, das sich in der Anwendung über die letzten Jahre grundsätzlich bewährt hat, gehen wir nun den zweiten Schritt, um das Heilberufekammerrecht an die Erfordernisse der Gegenwart anzupassen.
Das Gesetz wird in einigen Punkten an die Erfahrungen der Kammern im Vollzug angepasst. In engem Dialog mit den Heilberufekammern, die alleinige Adressaten des Gesetzes sind, haben wir deren Bedürfnisse sowie die Interessen ihrer Mitglieder so weit wie möglich berücksichtigt.
tinnen und Tierärzte. Dabei wird durch strenge Vorgaben an die Ausgestaltung der Weiterbildung in eigener Praxis sichergestellt, dass keinerlei Qualitätseinbußen zu befürchten sind und der Standard dieser Weiterbildung vergleichbar ist mit derjenigen Weiterbildung, bei der der Weiterzubildende in der Weiterbildungseinrichtung unter Anleitung und Aufsicht des Weiterbildungsbefugten tätig wird.
Außerdem weist der Gesetzentwurf folgende weitere sieben Schwerpunkte auf: Erstens soll der Begriff der Berufsausübung unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Rechtsprechung konkretisiert werden. Zweitens: Die Regelungen zur Kammerzugehörigkeit von Dienstleistungserbringern, die keinen dauernden Aufenthalt im Saarland haben, sollen angepasst und die Rechte und Pflichten dieses Personenkreises präzisiert werden. Drittens sollen die Meldepflichten für Kammermitglieder angepasst werden. Die bestehenden Regelungen zur Datenerhebung und -verarbeitung sollen - viertens - modifiziert werden. Außerdem soll eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Angaben hinsichtlich beruflichen Fehlverhaltens von Kammermitgliedern an einen bestimmten Adressatenkreis, zum Beispiel an andere Kammern und an Kassenärztliche Vereinigungen, geschaffen werden. Fünftens soll klargestellt werden, dass die Heilberufekammern gemeinschaftliche Berufsausübungen reglementieren und unter bestimmten Voraussetzungen auch Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Berufsausübungsformen vornehmen dürfen. Ich komme zum sechsten Aspekt: Die Möglichkeiten der Heilberufekammern, berufliches Fehlverhalten zu sanktionieren, sollen ausgeweitet werden. Außerdem soll - siebter und letzter Punkt - eine Regelungslücke zur Vollstreckung berufsgerichtlicher Urteile und der im Verfahren anfallenden Kosten geschlossen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Annahme des Gesetzentwurfs in Erster Lesung und Verweisung in den zuständigen Ausschuss. Ich danke Ihnen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1876 unter gleichzeitiger Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben.
Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1876 bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (Drucksache 15/1888)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Gründung des Saarländischen Verkehrsverbundes SaarVV sind nunmehr gut zehn Jahre vergangen. In diesen zehn Jahren haben die Nutzer des ÖPNV den Vorteil schätzen gelernt, alle Nahverkehrsmittel auf Schiene und Straße mit einem Fahrschein nutzen zu können, statt mehrere Fahrscheine zu unterschiedlichen Tarifen kaufen zu müssen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln an ihr Ziel zu gelangen.
Trotz der vielen positiven Effekte eines solchen gemeinsamen Tarifs für das ganze Land kann man aber nicht übersehen, dass das nach langjährigen Geburtswehen 2005 vereinbarte Verbundsystem nun doch einen erheblichen Überarbeitungsbedarf aufweist - im System selbst, aber nicht zuletzt auch, weil sich seither die rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene grundlegend geändert haben. Damit der ÖPNV für die Bürger im Saarland weiterhin attraktiv bleibt, brauchen wir regelmäßige Verbindungen, möglichst kurze Reisezeiten, Anschluss- und Übergangssicherheit, Pünktlichkeit und aktuelle Fahrgastinformationen. Wir brauchen aber natürlich auch ein überschaubares und allgemein verständliches Fahrpreissystem.
Das sind sozusagen die berechtigten Anforderungen an den öffentlichen Personennahverkehr. Das ÖPNV-Gesetz ist e i n Instrument, e i n Baustein, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Vertragsverhandlungen, Verträge, die miteinander abgeschlossen werden, Vereinbarungen, die getroffen werden, sind andere Instrumente. Ich betone das, weil ja auch debattiert wird, was alles in dieses Gesetz hineingehört. Man muss dabei auch auf alles das hinweisen, das nicht in dieses Gesetz hineingehört, sondern auf anderem Wege zu regeln ist. Diese Feststellung ist allerdings nicht damit gleichzusetzen, dass das nun gar nicht geregelt würde, weil es nicht in diesem Gesetz steht. In das Gesetz gehört einfach schlicht und ergreifend manches gar nicht
hinein. Das heißt aber nicht, dass das nun nicht geregelt wird. Ich glaube, das muss man an dieser Stelle für das grundsätzliche Verständnis noch einmal festhalten.
Abgesehen von den ökologischen Gesichtspunkten ist es gerade auch aufgrund des demografischen Wandels notwendig, dass das Land in der Lage ist, die eben beschriebenen Anforderungen an den ÖPNV zu erfüllen. Deshalb haben wir ja auch schon im Jahr 2012 in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, die rechtlichen Grundlagen des ÖPNV-Gesetzes zu evaluieren und zu novellieren sowie den Saarländischen Verkehrsverbund zu einem Verbund der Aufgabenträger weiterzuentwickeln. Genau das wird mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt: Wir geben damit einen einheitlichen Rahmen für die zeitgemäße Ausgestaltung des Nahverkehrs vor. Noch einmal: Wir geben einen Rahmen vor. Die Ausgestaltung dieses Rahmens findet mit ganz anderen Mitteln statt. Bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs waren sowohl die Aufgabenträger für den ÖPNV auf der Straße, die Kreise und der Zweckverband auf dem Gebiet des Regionalverbandes, als auch die Verkehrsunternehmen im SaarVV beteiligt.
Sie erinnern sich an die Diskussion, die hier immer wieder geführt wurde: Wann kommt denn das ÖPNV-Gesetz? - Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass wir natürlich erst dann Rahmen und Strukturen schaffen können, wenn wir wissen, wie viel Geld uns zur Verfügung steht. Das ist nun zumindest für den Part der Regionalisierungsmittel in der letzten Woche abschließend vorgelegt worden, und Sie sehen: Wir haben umgehend auch das ÖPNV-Gesetz geliefert.
Man muss allerdings wissen, dass damit, auch wenn es bei diesen Mitteln nun auf der langen Zeitschiene zumindest leichte Zuwächse für das Land gibt, die Bäume noch lange nicht in den Himmel wachsen. Denn auch in diesem Zusammenhang sind mehrere Stellschrauben zu bedenken. So sind die Trassenpreise, selbst wenn sie in der Dynamisierung gedeckelt werden, ein erheblicher limitierender Faktor. Man wird daher auch nicht alles, was auf unserer Wunschliste steht, mit diesen Zahlungsflüssen in den kommenden Jahren realisieren können. Einen Vorteil hat das aber auf jeden Fall: Wir haben, was diesen einzelnen und gewiss speziellen Punkt der Regionalisierungsmittel angeht, nun zumindest Klarheit und können uns somit ans Werk machen, umgehend die Strukturen zu schaffen, die notwendig sind, um einen attraktiven ÖPNV in diesem Land zu gestalten.
Aufgabenträger untereinander und bei der Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträgern und den Unternehmen. Diesbezüglich ist unser Ziel, die Strukturen zu verschlanken, aber auch für mehr Effizienz in der neu ausgestalteten Zusammenarbeit zu sorgen. Damit das geschehen kann, müssen auch die Aufgaben etwas präziser gefasst und klarer voneinander getrennt zugewiesen werden, damit jeder weiß, wer an welcher Stelle was zu erledigen hat.
Deshalb sehen die Regelungen im neuen ÖPNVGesetz einen Verbund der Aufgabenträger vor. Was ist der Ausgangspunkt? Bisher haben die Aufgabenträger jeweils ihren eigenen Busverkehr organisiert und mithin eher nebeneinanderher gearbeitet. Nunmehr verpflichten wir die Aufgabenträger für Straße und Schiene, ihre Aufgaben gemeinsam im Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) wahrzunehmen. Damit verschlanken wir die bestehenden Strukturen und tragen so auch zur besseren und effizienteren Aufgabenwahrnehmung bei.
Damit das funktioniert, muss man auch die notwendige Struktur schaffen. Der Zweckverband der Aufgabenträger erhält daher einen neuen Unterbau. Die heutige Verkehrsmanagementgesellschaft Saar wird in eine Geschäftsstelle des ZPS überführt werden. Die Aufgabenträger übertragen dem ZPS Aufgaben, die sie bisher einzeln durchgeführt haben. Damit wird auch diese Aufgabenwahrnehmung effizienter werden können.
Dazu gehört - das ist ein ganz breites Bündel an Aufgaben - die Übertragung der Vergabeverfahren im Bus- und Schienenbereich, die sich zunehmend schwieriger gestalten. Deshalb ist es massiv sinnvoll, dass sie effizient aus einer Hand erledigt werden. Weiterhin gehören dazu die Entwurfserarbeitung der Nahverkehrspläne, die Mittelbewirtschaftung im Bereich der vergünstigten Zeitkarten im Ausbildungsverkehr, das Qualitätsmanagement im Bus- und Schienenbereich und die Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen im Verbund. Durch die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben im ZPS schaffen wir einen wichtigen Baustein für einen einheitlichen ÖPNV aus einem Guss. Damit schaffen wir zukunftsfähige Strukturen hin zu der von uns sehr bewusst angestrebten Weiterentwicklung, hin zu einem echten, tatsächlichen Verbund des Nahverkehrs hier bei uns im Saarland.
Wir ermöglichen es auch, dass dem Aufgabenträgerverbund weitere Aufgaben übertragen werden können. Dies könnte etwa die Übertragung der Zuständigkeit für die Landeseisenbahnaufsicht sein, die bisher im Ministerium angesiedelt ist. Das wäre ein weiterer wichtiger neuer Baustein für die verpflichtende Zusammenarbeit zwischen dem Verbund der Aufgabenträger und dem Verbund der Verkehrs
unternehmen. Dazu wird dem Zweckverband vorgegeben, insbesondere die Fortentwicklung des Verbundtarifs mitzugestalten. Die Aufgabenträger sichern sich Mitwirkungsrechte, die in einem Kooperations- und Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmensverbund festgelegt werden.
Ein besonders wichtiger Punkt für den Kunden - das ist ja immer besonders im Fokus der öffentlichen Debatte - ist die Überarbeitung der Waben- und Tarifstruktur im Saar VV. Natürlich gibt es dort Verbesserungsbedarf, es gibt immer wieder Abgrenzungsschwierigkeiten, es gibt immer wieder Fragestellungen, ob der Zuschnitt der ein oder anderen Wabe sinnvoll ist oder nicht. Natürlich gibt es auch Wünsche. Natürlich geht es darum, dafür zu sorgen, dass der öffentliche Personennahverkehr auch zukünftig bezahlbar sein wird. Aber die Leistung, die erbracht wird, muss nicht nur bezahlbar sein, sondern sie muss eben auch bezahlt werden! Deshalb ist neben vielen Wünschen und Notwendigkeiten eines nicht aus dem Blick zu verlieren, nämlich die Tatsache, dass dafür die finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Aufgabenträger nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Das sind sozusagen die beiden Leitplanken, innerhalb derer die Debatten, die ich eben angesprochen habe und die alle noch anstehen werden, die gerade nicht mit diesem Gesetz erledigt sein sollen, zu führen sein werden.
Lösungen für die problematischen Wabenbereiche in den einzelnen Landkreisen werden aktuell untersucht, damit man dort sinnhafte Vorschläge unterbreiten und vor allem ihre finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Verkehrsunternehmen berechnen kann. Wir werden als Aufgabenträger auch gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen die unübersichtliche Tarifstruktur im Saar VV überarbeiten und mit neuen Abrechnungsmechanismen wie Handy und auch E-Ticketing die Nutzungshemmnisse im ÖPNV mindern, ihn also nutzerfreundlicher ausgestalten unter Einbeziehung aller technischen Möglichkeiten, die es heute gibt.
Grundlage dafür ist das gemeinsame Call- und Abocenter des Saar VV, das die Verkehrsunternehmen in Abstimmung mit den Aufgabenträgern gegründet haben und das seit Januar 2016 alle Leistungen rund um die Fahrplan- und Tarifauskunft und Aboverwaltung zentral gebündelt anbietet.
Ich weiß. - Ein wichtiger Punkt, der ebenfalls in diesem Gesetz mit verankert wird, ist das Thema Barrierefreiheit. Ich halte das für ein wichtiges Signal für
Ein weiteres wichtiges Signal geht an die Beschäftigten im öffentlichen Personennahverkehr, denn ein moderner öffentlicher Personennahverkehr kann nur als solcher bezeichnet werden, wenn die Menschen, die da in den Bussen am Lenkrad sitzen, auch anständig bezahlt werden. Auch das wird in diesem Bereich mit geregelt werden. Auch das ist ein wichtiges Signal, das mit diesem Gesetz gegeben wird.
Wir werden mit diesem ÖPNV-Gesetz so, wie es jetzt gestaltet ist, einen vernünftigen Rahmen dafür schaffen, dass die Nutzer einen attraktiven Verkehrsverbund vorfinden, in dem die kundengerechte Gestaltung eines attraktiven Nahverkehrsangebotes als kontinuierlicher Prozess ermöglicht wird. Wir haben einen neuen gesetzlichen Rahmen geschaffen, mit dem das Handwerkszeug zur Verfügung steht, in dem aber auch in unseren Kooperationsund Dienstleistungsverträgen zwischen dem Aufgabenträgerverbund und dem Verkehrsverbund die entsprechenden Ausgestaltungen noch stattfinden müssen. Deshalb: Der Rahmen steht, die Ausführung und Ausfüllung wird allerdings in den nächsten Wochen und Monaten noch viel Zeit und Engagement aller Beteiligten erfordern. Ich bitte Sie, den Weg freizumachen, damit wir den Rahmen haben, um den öffentlichen Personennahverkehr in diesem Land zukunftsfähig zu machen. - Herzlichen Dank.
Ich darf darauf hinweisen, dass allen Fraktionen zusätzlich zwei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen. Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Prof. Dr. Heinz Bierbaum.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir diesen Gesetzentwurf schon lange erwartet haben. Wir haben ja schon mehrfach hier im Landtag darüber gesprochen. Es gab verschiedene Anträge, es gab auch Gesetzentwürfe von anderen Fraktionen. Deswegen bin ich froh, dass dieser Gesetzentwurf jetzt vorliegt.
Allerdings, Frau Ministerin, die Kausalkette, die Sie da aufmachen, dass seit letzter Woche die Höhe der Regionalisierungsmittel bekannt sei und Sie jetzt prompt einen Gesetzentwurf vorlegen, ist wenig plausibel, denn natürlich ist dieses Gesetz vorher vorbereitet worden. Und wenn ich mir den Gesetzentwurf anschaue, muss ich sagen, dass er auch ohne das Bekanntwerden der Höhe der Regionalisierungsmittel hätte vorgelegt werden können, denn