Allerdings, Frau Ministerin, die Kausalkette, die Sie da aufmachen, dass seit letzter Woche die Höhe der Regionalisierungsmittel bekannt sei und Sie jetzt prompt einen Gesetzentwurf vorlegen, ist wenig plausibel, denn natürlich ist dieses Gesetz vorher vorbereitet worden. Und wenn ich mir den Gesetzentwurf anschaue, muss ich sagen, dass er auch ohne das Bekanntwerden der Höhe der Regionalisierungsmittel hätte vorgelegt werden können, denn
er entspricht dem, was hier von verschiedenen Fraktionen mehrfach schon gefordert worden ist, nämlich dass wir uns mit den Strukturen des ÖPNV auseinandersetzen müssen.
Ich möchte das unterstreichen, was Sie gesagt haben: Natürlich wird nicht der Gesamtheit der Fragen, die mit dem ÖPNV verbunden sind, durch diesen Gesetzentwurf Rechnung getragen, sondern er ist ein Baustein, aber ein wichtiger Baustein. Das möchte ich ausdrücklich für unsere Fraktion betonen. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass diese zerklüftete Landschaft des ÖPNV endlich angegangen wird und dass man zu einer Kooperationsverpflichtung durch Einrichtung eines entsprechenden Zweckverbandes kommt.
Ich möchte auch gar nicht alles wiederholen, was man im Gesetzentwurf nachlesen kann und was Sie schon dargestellt haben, aber ich möchte unterstreichen, dass die Maßnahmen, die im Gesetz genannt sind, nämlich Verbünde zu schaffen sowohl bei den Verkehrsunternehmen als auch bei den Aufgabenträgern, ganz wesentliche Elemente sind und eine Grundlage, dass wir zu einem besseren ÖPNV kommen. Ich möchte allerdings auch deutlich sagen: Es ist eine Grundlage, mehr ist es noch nicht, und es wird darauf ankommen, was darauf aufgebaut wird. Denn nach wie vor haben wir die Situation, dass der ÖPNV im Saarland nicht besonders attraktiv ist und dass die Nutzung unterdurchschnittlich ist. Dies muss entsprechend verbessert werden.
Ausdrücklich begrüßen möchte ich die Zielsetzungen, die Sie mit dem Gesetz verbinden, nämlich dass der ÖPNV in der Tat als ein Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge anerkannt wird und damit auch einen entsprechenden politischen Stellenwert erhält.
Der zweite Punkt, den ich auch unterstreichen möchte, ist das Thema der grenzüberschreitenden Mobilität, das wir noch mal in einem anderen Zusammenhang haben werden - auch das ist, glaube ich, ein wichtiger Grundsatz, der hier verankert ist -, und dass dem ÖPNV Vorrang vor dem Individualverkehr eingeräumt wird. Das sind alles Punkte, die wir begrüßen, ebenso - darauf haben Sie am Schluss hingewiesen -, dass ausdrücklich Bezug genommen wird auf das Tariftreuegesetz. In der Tat lässt die Bezahlung derjenigen, die im ÖPNV arbeiten, insbesondere der Busfahrerinnen und Busfahrer, doch in vielen Fällen zu wünschen übrig. Oft werden die Tarifverträge durch die Vergabe an Subunternehmer unterlaufen oder es werden neue Strukturen einführt. Deswegen finde ich es wichtig, dass hier auch diese Dinge geregelt werden und dass wir hier zu anständigen Bedingungen kommen.
Es gibt allerdings ein Problem, das nicht gelöst ist, das auch durch die Regionalisierungsmittel nicht gelöst ist, nämlich die Frage der Finanzierung. Die Finanzierung bleibt den Aufgabenträgern überlassen, und es gibt hier erhebliche Kritik, wie wir eben gehört haben, etwa seitens der Stadt Saarbrücken. Es ist ausführlich darüber berichtet und gesagt worden, man könne dem nicht zustimmen, weil entsprechende Kosten auf die Stadt Saarbrücken zukämen.
Ich will auf dieses Problem aufmerksam machen. Wenn es zutrifft, was gesagt worden ist, ist das schon ein Punkt, der verändert werden muss. Wenn es beispielsweise so aussieht, dass die Saarbahn innerhalb des Stadtgebietes als Straßenbahn und ansonsten als Eisenbahn gilt und dann unterschiedliche Finanzierungen damit verbunden sind, dann ist das ein Problem, das gelöst werden muss. Ich will nur darauf hinweisen. Ich finde, dass die Frage der Finanzierung natürlich angegangen werden muss und dass wir solche Äußerungen, wie sie etwa von der Stadt Saarbrücken kommen, ernst nehmen und dafür eine Lösung finden müssen. Dafür möchte ich nachdrücklich plädieren.
Ich möchte in dem Zusammenhang einen zweiten Punkt ansprechen, nämlich die Kosten für den Kunden. Der öffentliche Personennahverkehr ist nach wie vor sehr teuer für diejenigen, die ihn nutzen. Wenn eine Familie den öffentlichen Personennahverkehr benutzt, geht es schon gewaltig ins Geld. Hier muss überlegt werden, wie dies besser geregelt werden kann. Es gibt einen Vorschlag seitens der Fraktion der PIRATEN, worüber wir in diesem Hause schon mal diskutiert haben, nämlich eine kostenlose Benutzung mit einer Teilfinanzierung durch eine Pauschale, die von den Bürgerinnen und Bürgern des Landes zu bezahlen ist. Ich denke, dass dieser Vorschlag zumindest aufgegriffen und geprüft werden sollte, weil in der Tat die Frage der Nutzung natürlich auch von dem Fahrpreis abhängt.
Das ist ganz deutlich, deswegen sollten wir das einfach aufgreifen. Ich weiß, dass es in diesem Gesetz nicht geregelt werden kann, aber es ist ein Punkt, den wir nach meiner Meinung in der Gesamtthematik aufgreifen sollten.
Ich fasse zusammen. Ich finde, dass dieser Gesetzesentwurf in der Tat einen Fortschritt dadurch darstellt, dass es eine wirkliche Verpflichtung zur Kooperation gibt. Damit ist eine Grundlage geschaffen für die Möglichkeit, den öffentlichen Personennahverkehr wirklich attraktiver, besser und effizienter zu gestalten. Damit ist natürlich eine Reihe von Fragen verbunden, aber wir haben eine Grundlage, es wird auf die Umsetzung im Einzelnen ankommen. Es gibt zudem das Problem insbesondere der Finanzierung, das gelöst werden muss. Sie haben darauf
hingewiesen, dass das in der Tat ein Problem darstellt, wenn man berücksichtigen muss, was an Mitteln zur Verfügung steht, das wissen wir auch. Das ist dennoch ein Punkt, der aufgegriffen werden muss. Insofern stehen wir diesem Gesetzesentwurf auf jeden Fall positiv gegenüber. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz so positiv wie der Kollege Bierbaum kann ich den Gesetzentwurf leider nicht sehen, denn ich lese ihn deutlich kritischer. Es ist viel Richtiges geschrieben und auch in der Einbringungsrede der Ministerin zum Ausdruck gebracht worden, aber im Gesetzentwurf findet man doch viel zu viel „kann“ und viel zu viel „soll“. Es ist kein fester regulatorischer Rahmen wie wir ihn uns vorstellen, um den ÖPNV in diesem Land wirklich voranzubringen.
Nach 20 Jahren jetzt der erste große Reformversuch im saarländischen ÖPNV - ich glaube, das können Sie besser, Frau Ministerin. Das kann Ihr Ministerium besser. Da muss nachgelegt werden, und ich will ein paar Punkte aufgreifen, an welchen Stellen deutlich nachgelegt werden muss.
Zum einen ist das politische Bekenntnis ÖPNV als Leitmobilität im Gesetzentwurf nicht klar vorhanden. Es ist nicht klar, dass der ÖPNV die Leitmobilität im Saarland ist.
Vor allem gibt es keine Ansätze, dieses System zu einem vollwertigen Mobilitätsbund weiterzuentwickeln, in den zukünftig Instrumente eingebunden werden können, seien es individuelle Mobilitätlösungen wie Carsharing oder Fahrradverleih.
Es ist natürlich auch immer problematisch, wenn ein ÖPNV an der Nachfrage ausgerichtet werden soll. Denn woher kommt die Nachfrage für den ÖPNV ohne Angebot? Deshalb bin ich dem Kollegen Bierbaum sehr dankbar, dass er unser Beispiel vorgebracht hat, wie man eine andere Tarifstruktur gestalten könnte, indem man eben einen fahrscheinlosen, umlagefinanzierten ÖPNV macht, der die Menschen geradezu in das ÖPNV-System zieht. Dann hat man eine echte Nachfrage und kriegt mit dem zusätzlichen Geld, das reinkommt, auch ein sehr schönes Angebot hin.
Wir brauchen eine leistungsfähige politische Ebene, in der alle Aufgabenträger gleichberechtigt handeln und durch eine operative Ebene als Geschäftsstelle
des neuen Verkehrsverbunds unterstützt werden. Der Gesamt-ÖPNV benötigt eine politisch verantwortliche Stelle für Straßen- und für SchienenÖPNV, und das kann nur der Zweckverband sein. Der Gesetzentwurf geht hier zwar in die richtige Richtung, aber man muss noch ein paar Schritte weiter gehen. Es muss zur vollständigen Übertragung der Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV auf diesen Zweckverband kommen. Der Zweckverband muss sich dann auch einen Verbundtarif geben. Nach unserer Vorstellung wäre das natürlich eine umlagefinanzierte, fahrscheinlose Tariflösung, aber auch andere Tarife sind denkbar. Wichtig ist, dass wir von diesem katastrophalen Wabensystem wegkommen. Wichtig ist aber auch, dass der Zweckverband eben in der Verantwortung für diesen Tarif steht. Das heißt, er wird ihn festlegen, er wird aber auch klarmachen müssen, warum er diesen Tarif verlangt und welche Fahrgastpotenziale er sich erhofft, damit zu erschließen.
Ganz wichtig an dieser Stelle ist auch, dass das Land als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr natürlich auch eine gewichtige Rolle in diesem Zweckverband spielt. Es muss in diesem Verband integriert sein; das Land hat auch die Finanzverantwortung, zum Beispiel für die Regionalisierungsmittel. Vor allem muss das Land Mobilität aus Landessicht in diesem Zweckverband sehr stringent vertreten! Wir müssen weg von den Lokalfürsten, den Aufgabenträgern auf Kreisebene beispielsweise, die ihre eigenen Interessen vertreten. Das Land und der Zweckverband brauchen diese Landessicht. Die Saarländerinnen und Saarländer brauchen Mobilität im Land und nicht nur in ihrem Landkreis oder ihrer Kommune.
Vor diesem Hintergrund müsste das Land dann auch eine Schieneninfrastrukturgesellschaft gründen, denn wir haben eben eine große Anzahl an guten Gleisen, an guten Bahnhöfen in diesem Land, aber es fehlt sowohl bei der Instandhaltung als auch und vor allem bei der Frage der Barrierefreiheit an Investitionen. Das Land muss eine Schieneninfrastrukturgesellschaft gründen, die die Investitionen und den Neubau regelt, die Barrierefreiheit durchsetzt und auch der passende Ansprechpartner bei regionalen Verbindungen wäre. Wenn beispielsweise auf französischer Seite die neue große Region steht, muss auf unserer Seite das Land stehen, damit es mit zwei Partnern Hand in Hand laufen kann. Das wäre auch eine Möglichkeit, die Saarbahn über die Grenze weiterzubauen.
Der Verkehrsentwicklungsplan ist im Gesetz vorgeschrieben, aber leider nur auf zehn Jahre, was definitiv zu lang ist. Wir fordern, dass ein Verkehrsent
wicklungsplan alle fünf Jahre vorgelegt werden muss - als landesweiter Leitplan plus die Partnerregionen -, wie die Mobilität in unserer Region gestaltet werden kann. Dann müssen alle relevanten Institutionen und Verbände alle fünf Jahre einbezogen werden, um diesen Plan zu überprüfen, zu ändern und dann auch in Zukunft durchzusetzen. Dieser Plan soll hier im Landtag alle fünf Jahre noch einmal besprochen und verabschiedet werden, damit quasi einmal pro Legislaturperiode ein fester Zwang für die Politiker besteht, sich wirklich mit der Mobilität in diesem Land auseinanderzusetzen. Der ÖPNV im Saarland darf nie mehr in das Dornröschenschläfchen zurückfallen, in dem er die letzten Jahren gesteckt hat.
Auch die Tariftreue muss deutlich stringenter durchgesetzt werden. Es muss ganz klar sein, dass es keine Ausnahmen geben darf, wie es momentan welche gibt. Es kann nicht sein, dass derzeit staatlich alimentiert eine Ausbeutung von Busfahrern bei Subunternehmen erfolgt: Unbezahlte Überstunden, 450-Euro-Jobs, Arbeitsbeginn beim Erreichen der Linie anstatt beim Besteigen des Busses - all das sind Realitäten in diesem Land. Ich kann nur jedem empfehlen, mit den Bussen über Land zu fahren und das Gespräch mit den Busfahrern zu suchen, um zu erfahren, was dort wirklich passiert.
Ich fasse zusammen. Ich finde es einen unmöglichen Vorgang, nach Jahren der offensichtlichen Untätigkeit einen so mangelhaften Gesetzentwurf vorzulegen! Er muss in den nächsten Monaten dramatisch verbessert werden. Dieser Gesetzentwurf muss dramatisch verbessert werden, damit er den Anforderungen der Saarländerinnen und Saarländer an Mobilität, an ihr Recht, sich in diesem Land ordentlich bewegen zu können, ohne ein eigenes Fortbewegungsmittel zu haben, gerecht wird. Wir treten dafür ein, ihn dramatisch zu verbessern. Wir werden viele Änderungsvorschläge unterbreiten. Wir werden auch noch einmal den fahrscheinlosen ÖPNV in diesem Land thematisieren, weil wir der Meinung sind, dass dies eine sehr gute Möglichkeit ist, in diesem Land voranzukommen, Vorreiter im öffentlichen Personennahverkehr zu sein.
Vor diesem Hintergrund tut es mir leid, aber der Gesetzentwurf, wie er heute vorgelegt wird, ist zu wenig. Er muss zurück ans Ministerium, er muss überarbeitet werden. Da brauchen wir einen klareren, einen besseren Rahmen für einen ÖPNV in diesem Land. Deshalb müssen wir es heute leider ablehnen. - Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Allein schon die inhaltlich lebhafte und, wie ich finde, gute Debatte zeigt: Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir nicht nur ein weiteres Stück des Koalitionsvertrages um, sondern wir liefern einen inhaltlichen Beitrag, der uns voranbringen wird. Wir geben quasi heute Morgen einen Anstoß. Nach dem Stillstand geht es weiter mit dem ÖPNV. Darauf dürfen wir ruhig ein bisschen stolz sein und uns auch bei unserer Ministerin Anke Rehlinger herzlich bedanken.
Ich habe verstanden, dass zu viel Jubel heute Morgen schlecht ist, nicht wegen der Sache, sondern wegen der Sprechzeit. Deswegen will ich nur ein paar Dinge noch einmal nennen. Was den Verbesserungsgehalt des Gesetzes betrifft, so gibt es mindestens 18 Punkte, die ich nennen könnte, die eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand bringen. Ich will aber in der Kürze der Zeit nur einige aufzählen.
Das ÖPNV-Gesetz schafft die Grundlage für stärkere Mitwirkungsrechte der Aufgabenträger bei Entscheidungen der Verkehrsunternehmen und die gesetzliche Verpflichtung, den ÖPNV im Saarland im Rahmen e i n e s Verbundes zu erbringen und dann e i n e n gemeinsamen Tarif anzuwenden. Es ermöglicht so die Weiterentwicklung eines nutzerfreundlichen ÖPNV-Angebotes zugunsten des Kunden durch eine Überarbeitung der Wabenstruktur mit dem Ziel der Beseitigung von nachteiligen Preissprüngen, ein Übertragen wesentlicher Aufgaben im ÖPNV auf den Zweckverband Personennahverkehr - die werden also gebündelt - und sie erhalten eine ÖPNV-Pauschale, mit der sie bei wettbewerblichen Vergaben oder bei einer Direktbetrauung den vergünstigten Schülerverkehr finanzieren.
Die Verkehrsunternehmen werden verpflichtet, als Gesellschafter der Saarländischen NahverkehrsService GmbH beizutreten, den Verbundtarif anzuwenden, sich mit dem Aufgabenträgerverbund enger abzustimmen. Es geht um eine Vereinfachung und Weiterentwicklung der Tarifstruktur, eine Attraktivierung des Jobtickets, die Einführung neuer technischer Entwicklungen wie etwa Handy- und E-Ticketing mit neuen Abrechnungsmechanismen, eine Abstimmung des Fahrplanangebotes, Vorgaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV und die Einrechnung eines Fahrgastbeitrages zur Beteiligung der Nutzer des ÖPNV. Die Aufgabenträger können nach der neuen Landesausgleichsregelung
vergünstigte Zeitkarten im Ausbildungsverkehr anbieten und ihre Unterauftragnehmer an den jährlichen Mehrerlösen des Verbundes beteiligen. Das sind nur enumerativ einige und hier jetzt nicht auszudiskutierende Dinge. Ich meine, das ist schon sehr beachtlich.
Die Basis für all das ist die Klärung der finanziellen Grundlagen. Es nutzt nichts zu träumen, sondern wir müssen das am Schluss im wahrsten Sinne des Wortes auf die Straße und auf die Schiene bringen. Da, denke ich, ist gut verhandelt worden. Wir haben unter dem Strich rund 7 Millionen Regionalisierungsmittel mehr. Nur das bietet jetzt überhaupt die Grundlage. Wir hatten ja früher auch schon über diese Weiterentwicklung des ÖPNV geredet. Es gab auch immer ganz erhebliche Schnittstellen. Da gibt es kein schwarz oder weiß oder rot oder grün und was weiß ich, sondern da gibt es schon ganz erhebliche Schnittstellen. Der Unterschied, den eine Regierung und auch die sie tragenden Fraktionen gegenüber einer Opposition ausmacht, ist der: Wir können hier nicht als Forderungsmaschine stehen, sondern wir müssen am Ende des Tages etwas beschließen, das uns erlaubt, allen zu sagen, was wir jetzt ins Gesetz gegossen haben, das können wir auch mitfinanzieren, darauf könnt ihr euch verlassen, es war nicht nur ein ungedeckter Scheck in die Zukunft. Insofern ist da gut verhandelt worden, wir bekommen mehr Regionalisierungsmittel, und dafür auch ein herzliches Dankeschön stellvertretend an Frau Ministerin Rehlinger.
In den Prozess sind bereits jetzt alle Aufgabenträger eingebunden. Sie konnten im Rahmen der externen Anhörung bereits Stellungnahme beziehen und werden durch den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Ende September dieses Jahres im Rahmen einer breit angelegten Anhörung nochmals eingebunden. Ihre Stellungnahmen werden dabei sehr ernst genommen. Diese werden aber sicherlich differieren und müssen in umsetzbare und wie dargelegt finanzierbare Ergebnisse zusammengefasst werden. Das wird noch ein gutes Stück konkrete Arbeit nach sich ziehen, die wir aber im Dienst unserer saarländischen Bevölkerung und ihrer verbesserten Mobilität gerne verrichten.
Da sind wir auch - um gleich einen Juckepunkt aufzugreifen - in engen Gesprächen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken. Aber sie ist trotz ihrer besonderen Stellung im Saarland nicht die einzige, die Wünsche an dieses ÖPNV-Gesetz hat. All diese Wünsche müssen wir wie gesagt am Ende des Tages sinnvoll und finanzierbar unter einen Hut bringen. Natürlich sehen wir die Herausforderungen für die Landeshauptstadt und auch den Regionalverband als Ballungsraum und werden damit auch sehr
konstruktiv und im Dialog umgehen. Das ist wie gesagt ein gutes Stück Arbeit, aber das tun wir gerne.
Damit wir sicher und schnell in alle Ecken unseres sehr schönen Landes kommen, werden die verschiedenen Verkehrsmittel auf der Schiene, Straße, zu Wasser und in der Luft gut miteinander verzahnt. Dabei müssen wir uns, wenn wir reale Verbesserungen umsetzen und nicht in der Theorie die Forderungshöhe vergrößern wollen, nach unserer finanziellen Decke strecken. Träume dürfen gerne geträumt werden, sie lassen aber keinen einzigen Bus nach dem Erwachen aus dem Traum von A nach B fahren. Deshalb begrüßen wir diesen enormen Fortschritt der besseren Verzahnung aller Verkehrsmittel und Aufgabenträger in zukünftig engerer verpflichtender Kooperation.