Protocol of the Session on July 13, 2016

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es mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin möglich sein wird, die vorgesehenen Veränderungen qualitativ hochwertig - das ist eine Prämisse, die wir haben -, bürgernah und genauso in effizienten Aufgabenverteilungen zu erfüllen, im Interesse der saarländischen Bürgerinnen und Bürger. Die Rahmenbedingungen sind insbesondere vom Minister in der Einbringung beschrieben worden. Ich bitte um Zustimmung zu den Gesetzentwürfen in Erster Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, beide Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1882, das Gerichtsstrukturreformgesetz. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1882 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben CDUund SPD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1881, das Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1881 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1881 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Kolleginnen und Kollegen, wir treten in die Mittagspause ein und unterbrechen die Sitzung bis 13.00 Uhr.

(Die Sitzung wird von 11.57 Uhr bis 13.02 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Fortentwicklung der kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschriften (Drucksache 15/1509) (Abände- rungsanträge: Drucksachen 15/1877 und 15/1902)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Günter Waluga das Wort.

Frau Präsidentin! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 40. Sitzung am 23. September 2015 in Erster Lesung mehrheitlich angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Ablehnung der PIRATEN-Fraktion und Enthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.

Im Jahr 2006 wurde das kommunale Haushaltsrecht im Saarland grundlegend reformiert. Insbesondere wurde das kamerale Haushaltswesen durch die Doppik ersetzt. Nach dem zwischenzeitlichen Erfahrungszeitraum ist das System einer Evaluierung unterzogen worden. Die hiermit befasste Arbeitsgruppe „Kommunales Haushaltsrecht“ hat Änderungsvorschläge erörtert, die in den vorliegenden Gesetzesvorschlag mündeten. Neben diesen Anpassungen werden die Vorschriften zur überörtlichen Prüfung mit dem Ziel der Aufwertung angepasst. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 05. November 2015 eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt, welche die Änderungen weitgehend begrüßten. In seiner Sitzung am 23. Juni 2016 wurde ein Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit dem Inhalt, dass eine ausdrückliche Unabhängigkeit der Prüfstelle und eine Klarstellung der Wahlfreiheit hin zu jedem geeigneten Dritten als Prüfer bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen einstimmig angenommen.

Ein weiter gehender Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der eine Übertragung der überörtlichen Prüfung auf den Landesrechnungshof vorsah, wurde mehrheitlich abgelehnt bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN, Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Ablehnung der Regierungsfraktionen.

Der Ausschuss hat das Gesetz unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags sodann mehrheitlich angenommen bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN sowie Ablehnung der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und

(Abg. Heib (CDU) )

zur Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Ruth Meyer von der CDULandtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Auf diese Formel könnte man verkürzt die Gesetzesänderung bringen, die in § 123 KSVG und im Mittelpunkt der Fortentwicklungen steht, die wir heute in den kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschriften vornehmen werden.

Vertrauen in die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns unserer Kommunen haben wir natürlich grundsätzlich, aber bei 52 plus sechs verschiedenen Verwaltungen, bei der Vielzahl der Akteure und der Komplexität des Haushaltsrechts ist es Aufgabe der übergeordneten Behörde, ein prüfendes, beratendes, ordnendes und gegebenenfalls auch sanktionierendes Auge auf die Finanzwirtschaft unserer Kommunen zu werfen. Dies gilt insbesondere in einem Land, in dem der Großteil der Städte und Gemeinden von Überschuldung bedroht oder zum Teil bereits überschuldet ist. Diese gesetzliche Grundlage für eine solche Prüfung wurde 2008 insoweit entzogen, als damals die Wirtschaftlichkeitsprüfung unter Zustimmungsvorbehalt gestellt wurde und somit faktisch nicht mehr stattgefunden hat.

Mit der vorliegenden Änderung legen wir neben der Rechtmäßigkeitsprüfung die Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Organisation des Gemeindehandelns wieder als eigenständige Aufgabe fest, quasi analog zu den Aufgaben des früheren Gemeindeprüfungsamtes.

Wir kodifizieren, dass geprüft wird, legen fest, was geprüft wird und wer prüfen kann, und wir machen Vorgaben, wie geprüft werden soll, nämlich insbesondere unabhängig und weisungsfrei. Weshalb es auch wichtig war, die überörtliche Prüfung aus der Kommunalaufsicht wieder herauszulösen. Was im Einzelfall geprüft wird, entscheidet die zuständige Stelle, zum Beispiel ob eine Gemeinde flächendeckend unter die Lupe genommen wird - was sicher insbesondere bei überschuldeten Kommunen angezeigt sein wird -, ob nur bestimmte Haushalte beziehungsweise Produktbereiche geprüft werden, ob ein Eigenbetrieb oder Zweckverband untersucht wird oder gar nur die Umsetzung eines einzelnen Projektes. Ziel ist jedenfalls immer, Defizite in der Haushalts- und Buchungsführung aufzudecken und

zu beheben, und insbesondere auf eine sparsame oder besser gesagt wirtschaftliche Verausgabung der Mittel hinzuwirken.

Dabei hilft in aller Regel der Vergleich weiter, und deshalb versprechen wir uns von einer gezielten vergleichenden Untersuchung einzelner, vornehmlich kostenträchtiger Aufgabenbereiche auch echte Sparpotenziale. Nach dem Motto „Vergleich macht reich“ können alle von besonders guten, aber auch von besonders schlechten Beispielen lernen, können Benchmarks entwickelt und insbesondere auch am Beispiel interkommunaler Zusammenarbeit optimierte Verfahren in die Fläche gebracht werden.

Zu dieser optimierten Wirtschaftlichkeit mögen uns immer wieder die einmalig hohen kommunalen Kassenkredite im Land mahnen, 2.100 Euro pro Kopf unserer Bevölkerung, in der Summe 2,1 Milliarden Euro. Das ist zu viel, um ohne Landes- und Bundeshilfen davon runterzukommen, aber sicher auch zu viel, um irgendeine eigene Anstrengung zur Haushaltskonsolidierung unversucht zu lassen.

Ja, das sind hohe Erwartungen, die wir an die paar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts stellen, die für die überörtliche Prüfung zuständig sind. Wir sind uns wohl bewusst, dass wir bei einer Personalisierung von gerade mal sechs Kräften von ihnen keine Wunder erwarten dürfen. Aber es ist der richtige Weg und auch ein wichtiger Weg, meine Damen und Herren, den wir heute einschlagen und den wir ganz im Sinne der kommunalen Selbstverantwortung weitergehen wollen. Auf diesem Weg kann und wird die Prüfstelle dann auch geeignete Dritte hinzuziehen. Denkbar sind hier technische Büros, Wirtschaftsprüfer oder auch die Rechnungsprüfungsämter der Kreise, das wird ganz vom Untersuchungsgegenstand und vom Prüfungszweck abhängen.

Die GRÜNEN hätten gerne die Aufgaben beim Rechnungshof angesiedelt gesehen, auch das war eine Variante, die wir ernsthaft geprüft haben. In einzelnen Bundesländern ist die überörtliche Prüfung ja so verortet. Eine größere Unabhängigkeit der Prüfung und der offenere Blick auch für systemfremde Lösungsansätze mögen durchaus dafür sprechen. Andererseits ist aber auch davon auszugehen, dass eine Ansiedlung beim Rechnungshof die Aufgaben von Anfang an deutlich teurer gemacht hätte und das ist für mich der Hauptgrund - dass bei aller Unabhängigkeit der überörtlichen Prüfung doch im Innenministerium und beim Landesverwaltungsamt als nachgeordnete Behörde eine Vielzahl kommunaler Informationen zusammenlaufen, sodass in der Gesamtschau für jede Gemeinde eine finanzielle Gesamtstrategie oder Entwicklungsstrategie abgestimmt werden kann, wenn es darum geht, eine Kommune wieder ins sichere Fahrwasser zu bringen, und darum muss es uns doch gehen.

(Abg. Waluga (SPD) )

Meine Damen und Herren, die Kommunen haben verstanden, dass die Zeit der kommunalen Rücksicht oder Nachsicht vorbei ist; die Haushaltskonsolidierungspflicht lässt keine Spielräume für unwirtschaftliche Elemente. Die überörtliche Prüfung könnte ihnen auf dem Konsolidierungspfad ein strenger, aber auch sehr hilfreicher Partner werden, geben wir ihr heute die rechtliche Grundlage zum Handeln, denn Vertrauen ist gut und wichtig, aber nur Kontrolle bietet die notwendige Richtschnur und Leitplanke. Mit diesem Gesetz haben wir im Saarland wieder beides, Vertrauen und Kontrolle, das wollen wir erreichen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) : Doch, es gab ein Missverständnis.)

Es gab ein Missverständnis, gut. Ausnahmsweise hat der Abgeordnete Kessler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke für die Worterteilung. Wir haben einen Abänderungsantrag vorgelegt, den ich noch erläutern möchte. Wir beraten heute in Zweiter Lesung das Gesetz zur Fortentwicklung kommunalhaushaltsrechtlicher Vorschriften. Die Vorrednerin Ruth Meyer hat schon darauf hingewiesen, dass von besonderer Bedeutung die Neufassung des § 123 im KSVG ist. Hier soll die überörtliche Prüfung gestärkt werden, um mehr Finanzkontrolle zu erreichen, um das wirtschaftliche Handeln der Kommunen besser überprüfen zu können.

Künftig soll es dabei nicht nur um die formale Prüfung der Haushaltsrechnung gehen, sondern auch um Wirtschaftlichkeitskontrollen, dies aber nicht mehr nur auf der Basis der Freiwilligkeit der Kommunen, sondern auch selbst gegen den Willen der Kommunen. Wir sind der Auffassung, dass es grundsätzlich richtig ist, die überörtliche Prüfung zu verstärken, insbesondere vor dem Hintergrund des immensen Defizits, das bei den Kommunen aufgelaufen ist. Ein jährliches Defizit von 176 Millionen, aufgelaufene Kassenkredite von mehr als 2 Millionen Euro machen die Brisanz der Situation der Kommunen vom Grundsatz her deutlich. Deshalb begrüßen wir als GRÜNE es, dass mit diesem Gesetz nach Jahren der Nichtkontrolle unserer hoch verschuldeten Städte und Gemeinden nun auch die überörtliche Prüfung neu geregelt werden soll.

Das hat auch Professor Junkernheinrich in seinem Gutachten, das im April 2015 veröffentlicht worden ist, angemahnt. Es geht darum, dass geprüft werden soll, ob eine Kommune wirtschaftlich - aus unserer Sicht heißt das natürlich auch sparsam - mit dem Geld umgeht, und dass diese Prüfung jetzt auch unabhängig vom Einverständnis der Kommunen vorgenommen werden kann. Das ist die Richtung. Das teilen wir, diese Änderung begrüßen wir.

Wir wollen allerdings nicht - Ruth Meyer hat darauf hingewiesen -, dass die überörtliche Prüfung wie von der Großen Koalition jetzt vorgeschlagen, vom Landesverwaltungsamt durchgeführt wird, sondern vom Rechnungshof des Saarlandes. Genau dieser Vorschlag ist auch der Inhalt unseres Abänderungsvorschlags zum § 123 KSVG. Uns reicht es nicht aus, wie von der Großen Koalition im Abänderungsantrag vorgeschlagen, dass die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit für die zuständige Organisationseinheit allgemein kodifiziert wird. Wir wollen, dass hier der Rechnungshof als Prüfinstanz eingesetzt wird, der eine aus unserer Sicht deutlich unabhängigere Prüfungsinstanz im Land ist als das Landesverwaltungsamt, das vom Grundsatz her eine nachgeordnete Ministeriumsbehörde ist.

Insofern bezweifeln wir, dass Ihre Konstruktion, wie Sie sie jetzt vorsehen, eine hinreichende Unabhängigkeit beinhaltet, zumal wir auch die saarländischen Verhältnisse ein bisschen kennen. Auch darauf hat Junkernheinrich in seinem Gutachten hingewiesen. Das Saarland ist ja das Land der kurzen Wege. Jeder kennt jeden. Insbesondere kennen unsere Bürgermeister den „kleinen Dienstweg“. Das ist aus unserer Sicht - nicht nur aus unserer Sicht, sondern auch aus Sicht von Junkernheinrich - nicht unproblematisch.

Wir wollen durch unseren Vorschlag sichergestellt sehen, dass weisungsungebunden geprüft werden kann. Dazu ist aus unserer Sicht der Landesrechnungshof die geeignetere Institution. Das Argument, dass das zu teuer sei, Kollegin Meyer, ist zwar eins, aber wenn es um die Unabhängigkeit der Prüfung der Kommunalhaushalte geht, kann dieses Argument aus unserer Sicht nicht als stichhaltig angesehen werden. Diesen Vorschlag machen nicht nur wir, den macht im Übrigen auch Professor Junkernheinrich in seinem Gutachten.

Außerdem - das räumen Sie ja ein - haben andere Bundesländer eine solche Regelung, wonach der Rechnungshof als Prüfung eingesetzt ist. Es sind immerhin acht von 13 Flächenländern, die die überörtliche Prüfung beim Rechnungshof angesiedelt haben. Das ist so in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, SchleswigHolstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen und auch Thüringen. Das wollen wir auch im Saarland so haben.

(Abg. Meyer (CDU) )

In unserem Abänderungsantrag fordern wir darüber hinaus, dass die Ergebnisse dieser Prüfung regelmäßig veröffentlicht werden. Ihr Vorschlag hat dazu nur eine Kann-Regelung. Wir wollen, dass das transparent veröffentlicht werden muss, um den Bürgerinnen und Bürgern die finanzielle Situation der jeweiligen Kommune, die geprüft worden ist, auch öffentlich zur Kenntnis zu bringen. Auch dies kritisiert Junkernheinrich in seinem Gutachten. Er will das auch. Er verweist auf die üblichen Veröffentlichungsregelungen in anderen Bundesländern und empfiehlt uns, dass wir uns dem auch anschließen, dass hier veröffentlicht werden muss. Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. Sollte diese Zustimmung, von der ich nicht ausgehe, nicht erreicht werden, werden wir bedauerlicherweise Ihren Gesetzentwurf ablehnen. - Gerne lasse ich eine Zwischenfrage zu.

Abg. Pauluhn (SPD) mit einer Zwischenfrage: Wenn man Ihrem Abänderungsantrag Folge leisten würde und den Rechnungshof mit der überörtlichen Prüfung der Kommunen beauftragen würde, hat sich da die grüne Fraktion schon einmal Gedanken darüber gemacht, was das an Nachpersonalisierungen beim Rechnungshof notwendig machen würde? Oder sehen Sie den Rechnungshof heute schon personell in der Lage, im Rahmen des jetzigen Personalhaushalts diese überörtliche Prüfung zu vollziehen?

Wir haben natürlich nicht ausgerechnet, wie viel an Nachpersonalisierung dazu notwendig ist, wir wissen aber, dass in dem Fall auch vom Rechnungshof eine Nachpersonalisierung gefordert würde. Wir würden diese Nachpersonalisierungen in angemessenem Umfang auch mittragen. Ich verweise darauf, dass auch bei der Kommunalaufsicht nachgebessert, nachpersonalisiert worden ist.

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) : Aha!)

Aus GRÜNEN-Sicht würden wir eine solche Nachpersonalisierung mittragen.

(Beifall von B 90/GRÜNE und den PIRATEN.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Dr. Magnus Jung von der SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Mit dem Gesetz zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften nehmen wir in erster Linie eine Anpassung an Erfahrungen vor, die wir seit Einführung der Doppik im Saarland gemacht haben. Wir

setzen damit etwas um, was wir im Koalitionsvertrag verabredet haben, dass wir nämlich die Regelungen zur Doppik überprüfen, dass wir dazu das Gespräch mit den Kommunen im Land suchen, dass wir dann gemeinsam zur entsprechenden Anpassung kommen. So ist das, was wir Ihnen heute in Zweiter Lesung vorlegen, auch im Wesentlichen das Ergebnis dieser gemeinsamen Evaluation von Land und Kommunen.