Deshalb haben Sie diverse Forderungen in Ihren eigenen Antrag hineingeschrieben, die ich an der Stelle unterstützen kann. Ich möchte speziell darauf hinweisen, bei den Singlewohnungen und Sozialwohnungen werden wir noch einen deutlich steigenden Bedarf sehen. Dem muss man entgegenwirken. Wenn die private Wirtschaft es eben nicht schafft aus welchen Gründen auch immer -, ein maßge
Im Antrag der GRÜNEN sind korrekte Forderungen enthalten, mehr bedarfsgerechten Wohnraum zu fördern und zinslose Darlehen zu intensivieren, damit wir an dieser Stelle die Privaten fördern; davon haben wir gesprochen. Vor dem Hintergrund können wir diesem Antrag auch problemlos zustimmen.
Kommen wir noch zum Antrag der LINKEN. Er geht natürlich mit seiner klaren Aussage in die Richtung: „Wir wollen mehr kommunale Verantwortung.“ Es soll ein Fokus auf genossenschaftliche Förderung gelegt werden. Das klingt zunächst einmal nach einem alten Weg im neuen Gewand. Das macht die Idee aber prinzipiell nicht schlechter, weil das natürlich immer ein wichtiger Hebel war und in Zukunft wieder ein wichtiger Hebel sein kann, um zu fördern.
Eine Genossenschaft ist grundsätzlich demokratischer. Wenn man schon öffentliche Mittel in die Hand nimmt, dann ist es durchaus zu überlegen, ob man sie nicht in diese Richtung bringen möchte. Ein öffentlich kontrollierter Bestand der der Daseinsvorsorge dienenden Wohnungen erscheint uns vor diesem Hintergrund eine gute Idee, weshalb wir auch den Antrag der LINKEN unterstützen werden.
Wir denken das Ganze noch ein Stück weiter. Wir haben das Jahr 2016. Genossenschaftliche Anteile und so weiter könnte man mit Mitteln der digitalen Mitbestimmung natürlich noch ein bisschen attraktiver machen. Man könnte das auf eine breitere Basis stellen und noch mehr Akzeptanz schaffen und auch mehr Gefühl der Teilhabe an dieser Wohnung, die ich vielleicht als Sozialwohnung im klassischen Sinn nutze, damit ich trotzdem Teil des Ganzen bin. Ich glaube, das ist ein wichtiger Gesichtspunkt, den man auch nicht unterschätzen sollte.
Vergleichbare Forderungen gab es von unserer Seite auch schon für den Bereich der erneuerbaren Energien, wo wir Bürgergesellschaften und Genossenschaften als bevorzugtes Mittel angeführt haben, oder unsere klassische Förderung, die wir unter dem Schlagwort „Netze in Nutzerhand“ immer wieder propagiert haben. Wir glauben, dass durchaus Platz ist für neue Ideen bei dieser eher alten Lösung. Man kann sie gut in das jetzige Jahrtausend führen. Wir glauben, das wird uns alle voranbringen.
Wenn der Antrag der LINKEN für den einen oder anderen in diesem Haus doch zu progressiv erscheint, gibt es immer noch den Antrag der Koalitionsfraktionen, der von der Intention her - ich habe es vorhin schon erwähnt - auf jeden Fall gut ist. Er formuliert natürlich Forderungen im bestehenden System. Das ist an der Stelle nicht verwunderlich und auch nicht negativ zu betrachten. Aus unserer Sicht ist er leider
nicht progressiv genug. Aber nichtsdestotrotz unterstützen wir die Anliegen, die dort genannt werden. Wir möchten auch diese Forderungen unterstützen.
Ein Problem, das sich mir noch stellt, ist natürlich die Frage der Durchsetzungskraft. Wenn das die Koalition in einem Beschlussantrag formuliert und wenn man das mit einer gesetzlichen Niederschrift der Ziele ähnlich machen könnte, dann hätte das mehr Nachdruck. Aber ich habe jetzt aus der Debatte mitgenommen, dass Sie die beiden Anträge an den Ausschuss überweisen wollen, um dort zu der besten Lösung zu kommen. Das möchte ich an der Stelle unterstützen.
Allerdings würde ich auch gerne den Antrag der LINKEN im Ausschuss sehen. Man braucht ja nicht unbedingt den einzelnen Forderungen zu folgen, aber ich glaube, dass ein wichtiges Instrument der Wohnungsbauförderung dort explizit genannt ist, das so in den anderen Anträgen nicht drin ist. Beim Besprechen im Ausschuss sollten wir uns auch mit dem Thema auseinandersetzen. Deshalb beantrage ich auch die Überweisung des Antrages der LINKEN in den Ausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass sich der Landtag einmal mehr mit dem so wichtigen Thema beschäftigt, wie wir gemeinsam dafür sorgen können, dass Menschen im Saarland bezahlbaren Wohnraum finden. Diese Debatte zur sozialen Wohnraumförderung zeigt, dass wir im Saarland nicht die Situation haben, dass es gravierenden Mangel an Wohnungen gibt. Es gibt auch nicht die Situation, dass bei uns die Mietpreise durch die Decke schießen wie in den Ballungsräumen, sondern dass wir vergleichsweise moderate Mietpreise haben. Ich freue mich, dass die Debatte ausgewogen und differenziert geführt wurde.
Wir haben im Saarland hohe Leerstände. Wir haben einen sehr alten Gebäudebestand. Deshalb war die Förderung in der Vergangenheit schwerpunktmäßig darauf gerichtet, nicht Neubauten zu schaffen, sondern bestehende Wohnungen und Häuser zu modernisieren. Das war der Schwerpunkt der Förderung in der Vergangenheit. Ich glaube, dass die Schwerpunktsetzung im Grundsatz richtig gewesen ist.
Aber die Welt verändert sich. Da ist zum einen die Tatsache, dass Darlehen in Zeiten extrem niedriger Zinsen für Wohnungsbaudarlehen nicht mehr so attraktiv sind wie in der Vergangenheit. Zum anderen hat sich verändert, dass in einigen Lagen bei uns im Land doch die Gebrauchtimmobilienpreise und auch die Preise für den Neubau von Wohnungen und Immobilien deutlich gestiegen sind.
Genau dem will die Landesregierung Rechnung tragen. Wir wollen der Tatsache Rechnung tragen, dass sich die Rahmenbedingungen verändert haben. Deshalb arbeiten wir zurzeit daran, die Förderrichtlinien für die soziale Wohnraumförderung im Saarland weiterzuentwickeln.
Ich will auf die Eckpunkte eingehen, in welche Richtung wir uns diese Veränderungen vorstellen. Es ist zum einen die regionale Schwerpunktsetzung. Bisher ist es so, dass die soziale Wohnraumförderung nicht im gesamten Land möglich gewesen ist. Das wollen wir verändern. Wir wollen die Richtlinien jetzt so fassen, dass künftig auch im gesamten Saarland die soziale Wohnraumförderung möglich wird. Was die regionale Förderung angeht, wollen wir den Schwerpunkt trotzdem auf die Ballungsräume und die Verdichtungsräume setzen, weil dort die Bedarfe besonders hoch sind.
Der zweite Bereich, in dem wir die Richtlinien weiterentwickeln wollen, betrifft die Instrumente. Wir wollen die bisherige Darlehensförderung attraktiver machen dadurch, dass wir die Fördersätze anheben. Wir wollen sie auch dadurch attraktiver machen, dass wir künftig ein neues Instrument einführen, nämlich sogenannte Tilgungszuschüsse. Davon versprechen wir uns, dass diese Förderung stärker in Anspruch genommen wird, und zwar sowohl von privaten als auch von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Die Koalitionsfraktionen haben deutlich gemacht, dass wir der Auffassung sind, dass alle die Möglichkeit haben sollten, diese Förderung, die das Land zur Verfügung stellt, in Anspruch zu nehmen: Öffentliche Träger wie private Träger.
Last but not least müssen wir auch die inhaltliche Ausrichtung schärfen. Sie haben ja völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass unsere Gesellschaft älter wird, dass die Menschen älter werden. Gleichzeitig haben wir im Saarland erfreulicherweise eine hohe Eigenheimquote. Politisch muss es doch darum gehen, dass die älter werdenden Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. Deshalb wollen wir die bestehenden Richtlinien dahin weiterentwickeln, vor allen Dingen die altersgerechte Anpassung von Wohnungen in Zukunft noch stärker zu fördern, als es bisher der Fall ist. Das heißt, die altersgerechte Anpassung von Wohn
Die regierungsinternen Arbeiten, die schwerpunktmäßig im Finanzministerium laufen, sind weit fortgeschritten. Sie stehen kurz vor dem Abschluss. Wir werden sie dann auch dem Landtag im zuständigen Ausschuss präsentieren. Ich bedanke mich ausdrücklich für die Initiative der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU, die in ihrem Antrag einen Vorschlag machen, der, wie ich finde, ein sehr saarländischer Vorschlag ist. Dieser Vorschlag, ein Bündnis für Wohnraum und Bauen ins Leben zu rufen, also alle, die es betrifft, zusammenzuführen, entspricht exakt der Linie der Großen Koalition, nämlich mit denen zu reden, um die es geht, und den saarländischen Weg weiterzugehen und Betroffene - seien es Verbände, Kammern etc. - an einen Tisch zu holen. Ich will das gerne in die Hand nehmen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Baukompetenz in der Landesregierung auf verschiedene Ressorts verteilt ist. Ich möchte diesen Vorschlag aufgreifen und die zuständigen Verbände und Kammern zu einem Gespräch einladen, in Abstimmung mit den Ressortkollegen. In diesem Sinne glaube ich, dass wir uns auf einem guten und richtigen Weg befinden. Danke noch einmal dem Landtag für seine Initiative.
Wir kommen zunächst zu dem Antrag der B 90/ GRÜNE-Landtagsfraktion, Drucksache 15/1989. Dort ist beantragt, diesen Antrag in den zuständigen Ausschuss zu verweisen. Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1989 einstimmig in den zuständigen Ausschuss verwiesen ist.
Auch bei dem Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 15/1999, ist beantragt, ihn in den zuständigen Ausschuss zu überweisen. Wer dafür ist, den Antrag Drucksache 15/1999 in den zuständigen Ausschuss zu überweisen, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1999 einstimmig in den zuständigen Ausschuss verwiesen ist.
Beim Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 15/2000, weise ich darauf hin, dass Herr Professor Bierbaum mir mitgeteilt hat, dass wir zunächst über eine Überweisung in den zuständigen Ausschuss abstimmen sollen, so wie es der Abgeordnete Hilberer angesprochen hat. Ich darf also zunächst diesen Antrag aufrufen. Wer für die Überweisung des Antrags Drucksache 15/2000 in den zu
ständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Überweisung dieses Antrages in den zuständigen Ausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der die DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 15/2000. Wer für die Annahme der Drucksache 15/2000 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/2000 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, enthalten hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ehe für alle - umfassende Gleichstellung von Paaren! (Druck- sache 15/1988)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis heute ist es gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland verwehrt, die Ehe einzugehen. Konkret bedeutet dies eine Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität und eine Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare gegenüber heterosexuellen Paaren.
Dies ist im Grunde in der heutigen Zeit ein unhaltbarer Zustand angesichts des gesellschaftlichen Wandels in Richtung von mehr Pluralität, mehr Toleranz und auch Akzeptanz gerade gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaftsmodellen und jeweils individuellen Lebensentwürfen. Ein unhaltbarer Zustand!
Wir wollen mit diesem Antrag darauf hinwirken - hinwirken, mehr nicht -, dass dieser Zustand abgeschafft wird.
Rückblickend: Die Debatte über die gleichgeschlechtliche Ehe reicht zurück bis ins Jahr 1990, als die GRÜNE-Bundestagsfraktion in einem Plenarantrag zum allerersten Mal die Öffnung der Ehe
forderte. In den Siebzigerjahren bereits bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass sich durch den gesellschaftlichen Wandel des traditionellen Eheverständnisses einer Ehe zwischen Mann und Frau auch die verfassungsrechtliche Norm des Artikels 6 des Grundgesetzes - hier wird der Schutzbereich der Ehe geregelt - und die Auffassung zur traditionellen Ehe ändern werde. Dieser Wandel des traditionellen Eheverständnisses hat sich nach unserer Auffassung in unserer Gesellschaft eigentlich bereits komplett vollzogen. Allerdings nicht vollzogen wurde von der Politik die umfassende rechtliche Gleichstellung von Paaren für die Ehe für alle.
Dies ist umso bedauerlicher, als es auf den verschiedenen politischen Ebenen und Institutionen, aber auch in allen Parteien Initiativen und Befürworter der Ehe für alle gibt, diese Befürworter allerdings bis heute ganz offensichtlich von sehr starken konservativen Kräften blockiert werden. Auf der 86. Justizministerkonferenz im Frühjahr 2015 setzten sich auch die Justizministerinnen und Justizminister mit diesem Thema auseinander. Bereits dort setzten sie ein deutliches, rechtspolitisches Signal. In einem Beschluss heißt es, dass sie die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare für angemessen und auch geboten halten. - Justizministerkonferenz Frühjahr 2015.
Aktuell hat auch Bundesjustizminister Heiko Maas in seinem Schreiben zum fünfjährigen Bestehen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Ende Oktober dieses Jahres bereits formuliert, ich zitiere aus diesem Schreiben: Sie können auch in Zukunft auf meine Unterstützung zählen, zum Beispiel beim Einsatz für die Öffnung der Ehe für alle. - Da sage ich hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, in aller Deutlichkeit: Recht hat Bundesjustizminister Maas, und deshalb wollen wir auch Bundesjustizminister Maas mit unserem Antrag heute darin unterstützen, sich für die Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren einzusetzen.
In einer Talkshow-Sendung im Mai 2016 sagte bereits Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, dass die vor 15 Jahren auf den Weg gebrachte eingetragene Lebenspartnerschaft auch noch nicht die Vollendung dessen sei, was in dieser Frage notwendig ist.
Auch aus dieser Äußerung wird deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Hinzu kommt und das bestätigt den gesellschaftlichen Wandel -, dass mittlerweile zwei Drittel unserer Bevölkerung in Deutschland für die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der Ehe sind und sich dafür aussprechen.