Protokoll der Sitzung vom 30.11.2016

durch stärkere Teilhabe und Partizipation verbinden. Wir setzen deshalb auf Transparenz und Mitgestaltung. Selbstverwaltungsorgane wie der Senat oder die der Studierenden bekommen eine stärkere Möglichkeit zur Mitwirkung und Information. Diese Neuerungen eröffnen Perspektiven zur Gestaltung der Hochschulen, ohne jedoch Entscheidungsprozesse zu behindern. Es geht nach den Erfahrungen der letzten Jahre sicher auch um neue Perspektiven im bundesweiten Vergleich. Das hat immer ein Stück weit mit Zeitgeist zu tun, es hat aber auch mit konkreten Erfahrungen vor ganz konkreten Hintergründen zu tun. Ich sage ebenfalls: Auch die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte spielt hier eine Rolle, da sie zu einer Neujustierung geführt hat. Ich sage aber ebenso deutlich: Alles, was wir an Neujustierung vornehmen, tun wir aus tiefster innerer Überzeugung.

Wie ich es in der Ersten Lesung bereits gesagt habe, sind Hochschulen filigrane Organe mit vielfältigen öffentlichen Zielsetzungen. Der stärkeren Identifikation mit diesen Zielsetzungen kann stärkere Beteiligung nur dienen. Auch wenn das Wahlrecht, auch wenn § 99 heute vielleicht im Fokus der Berichterstattung steht, so war er doch nicht der Anlass dieser Gesetzgebung. Er steht auch nicht im Mittelpunkt dieser Gesetzgebung. Deshalb ist es mir wichtig, dass andere Dinge nicht in Vergessenheit geraten, die den eigentlichen Schwerpunkt dieses Hochschulrechts bilden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wie ich es eben schon gesagt habe, geht es um einen neuen Ausgleich zwischen den Gremien, zwischen starker Führung und Mitbestimmung. Es geht um die Vereinheitlichung des Rechts der beiden großen Hochschulen. Auch die HTW erhält nun ein kollegiales Führungsorgan, ein Präsidium. Sie erhält ein starkes Aufsichtsgremium, einen Hochschulrat. Sie erhält einheitliche Leitungsstrukturen auch an den Fakultäten, zum Beispiel das Amt eines Studiendekans. Für beide Hochschulen gilt, dass die Rechte des Senats gestärkt werden. Die Senate müssen dem Hochschulentwicklungsplan zustimmen. Sie entsenden künftig die hochschulinternen Mitglieder in den Hochschulrat, die dort stimmberechtigt sein werden und dort explizit ihre Gruppen repräsentieren. Der Senat bekommt das Letztentscheidungsrecht bei der Wahl des Präsidenten. Er wird beteiligt bei der Wahlentscheidung der Vizepräsidenten und hat die Abwahlbefugnis mit qualifizierter Zweidrittelmehrheit. Der Senat wird beteiligt bei Wahl und Abwahl des Vizepräsidenten für Verwaltung.

Auf dezentraler Ebene soll dazu parallel an beiden Hochschulen die Stellung des Fakultätsrates gestärkt werden, der als zuständiges Organ über die Wahl und Abwahl von Dekanen, Prodekanen und

Studiendekanen entscheiden können soll. Dieses Gesamtgefüge muss immer wieder im Auge behalten werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass dieses der Verfassungsrechtsprechung standhält. Es gibt aber eine ganze Reihe von weiteren Veränderungen im Gesetz, Verbesserungen, die ich hier kurz skizzieren möchte.

Wir schaffen die Möglichkeit von Kooperationen zwischen den Hochschulen, die Möglichkeit von Kooperationsplattformen, von gemeinsamen Studiengängen, die Möglichkeit der Berufung von gemeinsamen Professuren und wir regeln kooperative Promotionen und Promotionsplattformen zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft und der Universität - eine starke Verbesserung gerade für Studierende der HTW.

Wir schaffen die Möglichkeit der noch besseren Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Forschungsinstituten zum Beispiel bei der Berufung von gemeinsamen Professuren.

Der Zugang zur Hochschule, gerade für beruflich Qualifizierte, wird noch einmal erleichtert. Mit dem weiterbildenden Bachelor wird ein spezielles berufsbegleitendes Studium für Berufstätige ermöglicht. Die hohe Qualität von Promotionen im Land wird gesichert, künftig werden zwischen Doktorandinnen und Doktoranden und ihren Betreuern verpflichtend individuelle Promotionsvereinbarungen über das Promotionsprojekt und seine Betreuung festgelegt. Dies ist eine Regelung, die ganz besonders wichtig ist für die Doktoranden und an der wir explizit festhalten.

Mit dem neuen Hochschulgesetz sollen aber auch die Handlungsoptionen im Bereich der Nachwuchsförderung verbessert werden. Um Karrierewege besser planbar zu machen, soll für Juniorprofessuren der echte Tenure Track eingeführt werden, der nach einer positiven Evaluation unmittelbar zu einer ausschreibungsfreien Berufung auf eine ordentliche Professur führt.

Für Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen, die keinen unmittelbaren Hochschulzugang haben, sollen die Wege zum Studium flexibilisiert werden, insbesondere wird es die Möglichkeit eines Probestudiums geben, wie es bereits in anderen Bundesländern üblich ist. Auch hier bleibt es aber bei dem Prinzip des Forderns und Förderns. Die Sprachkurse bleiben selbstverständlich erhalten. Beides wird im Gesetzentwurf festgeschrieben.

Das Amt des Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wird gesetzlich verankert und durch unsere Änderungsanträge etwas klarer geregelt. Er wird entsprechende Mitwirkungsrechte haben.

(Abg. Schmitt (CDU) )

Anknüpfend an die Frankreichstrategie des Landes soll ein Fokus auf die Intensivierung der frankofonen Aktivitäten der Hochschulen innerhalb der Großregion gelegt werden. Dabei bleibt natürlich die Internationalisierung nicht außen vor. Zuletzt sollen auch die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten sowie einzelne Gleichstellungsziele an verschiedenen Stellen gestärkt werden.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, diese Dinge habe ich eigens noch einmal aufgeführt, weil sie in den Fokus rücken sollten, gerade weil diese Verbesserungen nachhaltig wirken werden. Sie sind dauerhaft, sie drohten jedoch gegenüber der aktuellen Diskussion etwas in Vergessenheit zu geraten.

Was haben wir weiterhin aus der Anhörung mitgenommen und an weiteren Verbesserungen aufgenommen? - Wir haben eine Tierschutzregelung aufgenommen, wie eben schon in der Debatte gesagt worden ist. Ich möchte es dennoch erwähnen: Die Förderung tierversuchsfreier Forschung ist eine Daueraufgabe, der sich die Medizinische Fakultät schon seit langen Jahren stellt und die schon seit geraumer Zeit mit einer größeren sechsstelligen Summe aus dem Forschungsförderungsprogramm der Staatskanzlei gefördert wird.

Wir haben das Thema Transparenz aufgegriffen, was die Drittmittelprojekte angeht. Mir ist es in dem Zusammenhang aber auch wichtig zu sagen, dass die privaten Drittmittelprojekte nur einen Bruchteil der Drittmittelbudgets der Universität und der HTW ausmachen. Der größte Teil der Drittmittel sind öffentlich geförderte Drittmittel. Durch diese Transparenzklausel wird künftig noch klarer werden, dass es nicht zu einer Verzerrung kommt, ganz im Gegenteil.

Wir haben die Belange beruflich Qualifizierter nochmals stärker berücksichtigt durch die Stärkung der Zulassungskommission. Es wird kein Professorenveto mehr geben, eine Fragestellung, die in der Praxis übrigens auch nie eine Rolle gespielt hat. Das Probestudium wird auf in der Regel zwei Semester verkürzt.

Wir haben ferner ein Anliegen aufgegriffen, das insbesondere seitens des Landessportverbandes vorgebracht wurde, nämlich die Berücksichtigung von Spitzensportlern und deren Anliegen sowohl bei der Studienaufnahme als auch bei der Studienplangestaltung. Auch dies haben wir im Rahmen der Anhörung aufgenommen.

(Vereinzelt Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir haben die Hochschulen von der Versorgungslastenteilung ausgenommen. Dies ist ein Anliegen der Universität und der HTW, das die Hochschulen künftig finanziell entlasten wird, eine Entlastung übrigens, die bis in sechsstellige Beträge geht.

Wir berücksichtigen die Arbeitnehmerschaft künftig im Hochschulrat. Dies war bisher auch schon möglich, wir haben dies jetzt aber wortwörtlich aufgenommen. Wir schaffen die gesetzliche Verankerung eines Rahmenkodex mit den Personalräten für Gute Beschäftigung und wir greifen insbesondere das Anliegen der Bibliotheken auf, dass die großen Bereichsbibliotheken nicht aufgegeben werden.

Erlauben Sie mir an der Stelle noch einige Hinweise. Wir haben an dem Punkt Bibliotheken nicht jede Detailregelung aufgenommen, wie sie vorgeschlagen war, weil wir auch nicht in jedes Detail eingreifen wollten. Aber manche Sorgen, die vorgetragen wurden und die wir natürlich ernst nehmen, möchte ich doch ein Stück weit zerstreuen. Die Sorge etwa, dass eigene Mittel von Fakultäten, die für Bereichsbibliotheken zur Verfügung gestellt werden, zweckentfremdet oder umgeleitet werden, halte ich für unbegründet. Fakultätsmittel bleiben Fakultätsmittel, sie werden selbstverständlich nur für diesen Bereich ausgegeben werden dürfen. An der fachlichen Zuständigkeit für die einzelnen Fachbereiche und die Anschaffung der entsprechenden Literatur soll sich auch künftig nichts ändern.

Es sei mir auch gestattet, darauf hinzuweisen, dass die Bibliotheken über eine Bibliotheksordnung verfügen werden, der der Senat zustimmen muss, die aber auch der Zustimmung des Bildungsministeriums und der Staatskanzlei unterliegt. Von daher werden wir ein Stück weit darauf achten, dass hier keine Verzerrungen stattfinden und dass einzelne Fachbereiche nicht ausbluten werden. Es ist mir ein besonderes Anliegen, dies an dieser Stelle nochmals zu betonen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist auch vorgetragen worden, dass das Personalvertretungsrecht so, wie es jetzt vorliegt, nicht bleiben kann. Das ist richtig. Das hätten wir unter Umständen auch mit aufgenommen. Es hätte aber zu weit geführt, weil wir zu sehr in das Personalvertretungsgesetz hätten eingreifen müssen. Da aber mit den Gewerkschaften ohnehin vereinbart worden ist, dass es hierzu einen runden Tisch geben wird und das Personalgesetz generell einer Reform unterworfen werden soll, werden wir das vertagen und dann dort entsprechend aufnehmen.

Lassen Sie mich noch einen Punkt anführen zu § 99, der Übergangsregelung. Dies ist ein Angebot eines zusätzlichen Einigungsverfahrens. Wir schreiben niemand etwas vor, niemand muss sich korrigieren, niemand muss etwas widerrufen. Es geht einzig und allein darum, neben den verbrauchten Wahlgängen eine zusätzliche Möglichkeit der Einigung zu schaffen. Bei dieser Einigungsmöglichkeit soll keine Bindung mehr an die strenge Dreierliste der Fin

(Abg. Schmitt (CDU) )

dungskommission bestehen. Diese Regelung wird es auch künftig geben, deswegen ist es auch kein Solitär, wir übernehmen es aber schon in diese Übergangsregelung. Diese Bindung an die Dreierliste war im Saarland besonders streng, in den Hochschulgesetzen anderer Länder war sie so nicht gegeben. Deshalb halte ich es ganz ohne Geschmäckle für möglich, das hier so aufzunehmen. Der Gesetzgeber schafft eine Konsensmöglichkeit für die Gremien. Erzwingen kann und will er sie nicht. Wir präferieren keinen bestimmten Kandidaten. Dies bleibt weiterhin der Hochschulautonomie und der Selbstverwaltung überlassen. Dennoch hoffen wir, dass diese Möglichkeit den Konflikt ein Stück weit auflösen hilft und die Universität bald einen neuen Präsidenten oder eine neue Präsidentin wählen kann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Ergebnis des Hinhörens, des Zuhörens und des Ausgleichs. Ich bin überzeugt, dass es einen guten Rahmen für die Fortentwicklung der Hochschulen bietet. Das wünsche ich den Hochschulen auch von ganzem Herzen. - Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall bei den Regierungsfraktio- nen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Michael Neyses.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anhörung hat zu einigen Verbesserungen geführt. Beispielsweise wurden die Teilhaberechte des Senats gestärkt, insbesondere im Bereich der Struktur- und Entwicklungsplanung und in Fragen der Finanz- und Haushaltsverwaltung. Das ist zu begrüßen.

Wir begrüßen auch die Verbesserungen in den Abänderungsanträgen einschließlich unseres eigenen, die eine Stärkung des Senats bei der Wahl des UniPräsidenten bewirken. Kollege Schmitt ist eben umfangreich auf die Übergangsregelung eingegangen. In Zukunft hat nun der Senat bei der Wahl des UniPräsidenten das letzte Wort. Wir waren ja von Anfang an dafür, den Senat zu stärken und dadurch dem Kandidaten den Vorzug zu geben, der von den Studierenden gewünscht wird.

Um die Mitbestimmung der Studierenden darüber hinaus zu stärken, wollen wir die Öffnung des Amtes des Vizepräsidenten, so wie es beispielsweise in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern der Fall ist.

Unsere Hochschulen sind international. Sie belegen im Bereich der Kooperationen Spitzenplätze. Das muss auch so bleiben. Den Internationalitätsan

spruch haben wir in unserem Abänderungsantrag daher stark betont.

Dass eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit der Neuregelung auch für die HTW gesetzlich untermauert wird, unterstützen wir sehr. Wir fordern darüber hinaus, dass die Gleichstellungsbeauftragte mit beratender Stimme an allen Sitzungen des Hochschulrats, Senats, Erweiterten Präsidiums, der Fakultätsräte und deren Ausschüssen teilnimmt.

Wir begrüßen die zusätzlichen Handlungsoptionen im Bereich der Nachwuchsförderung und die Verbesserungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Juniorprofessur im Rahmen des sogenannten Tenure Track.

Kritisch sehen wir aber, dass eine Verlängerung von Dienstverhältnissen zur Betreuung eines Kindes von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt wurde. Wir hätten die Regelung von zwei Jahren pro Kind im ursprünglichen Gesetzentwurf gerne beibehalten, um vor allem Alleinerziehende nicht in eine missliche Situation zu bringen.

Wir fordern außerdem, dass jungen Wissenschaftlern eine angemessene Zeit zur Verfolgung ihrer Promotion gewährleistet wird: drei Viertel statt ein Drittel wie im Gesetz vorgesehen. Wie oft kommt es vor, dass sie vor allem für die Forschungsinteressen ihres Instituts herhalten müssen und letztlich keine Zeit haben, um ihre eigene Arbeit in der vorgesehenen Zeit abzuschließen?

Wir fordern außerdem, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse mindestens der benötigten Zeit zur Erlangung des zugrunde gelegten Qualifizierungsziels entsprechen.

Was wir ganz klar kritisieren und in unserem Abänderungsantrag auch herausgestellt haben, ist die schlechte Finanzausstattung der Hochschulen, die sie immer mehr in eine Abwärtsspirale zwingt. Ein sechsstelliger Betrag ist an dieser Stelle ganz klar zu loben, Herr Schmitt, keine Frage. Aber wie wir letzte Woche lesen konnten, fehlen der Hochschule pro Jahr summa summarum 7,5 Millionen Euro. Der Grund für diese Haushaltslücke liegt zum Großteil in den Tarifkostensteigerungen. Das Land übernimmt nur Steigerungen oberhalb von 2,5 Prozent. Der eigentliche Batzen liegt aber darunter, er beträgt pro Jahr 3 bis 4 Millionen Euro, die von der Hochschule getragen werden müssen. Wir fordern daher schon lange, dass Energie- und vor allem die Tarifkostensteigerungen übernommen werden. Wir haben diese Forderung in unseren Abänderungsantrag geschrieben.

Es ist toll, dass die Saar-Uni Teil der Exzellenzinitiative ist, damit die Spitzenforschung weiter vorangebracht wird und sie dem Wissenschaftsstandort Deutschland einen guten Ruf verleiht. Aber mit dem

(Abg. Schmitt (CDU) )

Gewinn eines millionenschweren Exzellenzclusters ist auch verbunden, dass die Hochschulen ein erfolgreiches Projekt fortführen. Dadurch ergeben sich hohe finanzielle Verpflichtungen, mit denen die Saar-Uni -

(Die Saalbeleuchtung fällt aus. - Heiterkeit und Sprechen.)

Ich hoffe, die Erleuchtung kommt dennoch. - Dadurch ergeben sich hohe finanzielle Verpflichtungen, mit denen die Saar-Uni alleingelassen wird. Nach Schätzungen des Präsidiums belaufen sich die Kosten aus der vergangenen Runde der Exzellenzinitiative auf 2 Millionen Euro pro Jahr. Letzte Woche konnten wir uns im Ausschuss ein Bild von der neu gegründeten Kooperation zwischen dem CISPA und Standford machen. Ein Leuchtturmprojekt - keine Frage. Aber eben auch ein Projekt mit Folgekosten. Im Rahmen des Hochschulentwicklungsplans sind die Zuwendungen des Landes bis zum Jahr 2020 auf dem heutigen Stand eingefroren. Der Betrag für laufende Zwecke, über den die Uni frei verfügen kann, muss deutlich aufgestockt werden. Das gilt insbesondere für die Grundfinanzierung.

Die Hochschulpaktmittel, die noch bis 2020 verlängert wurden, sind an die Anzahl der Studienanfänger geknüpft. Hieraus ergibt sich eine Quote, die jedes Jahr zu erfüllen ist. Dieses Jahr wurde die Quote knapp erreicht. Wegen der Sparpolitik der Landesregierung muss aber befürchtet werden, dass das Image der Hochschule leiden wird und sich zukünftig weniger Erstsemester immatrikulieren werden.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Zusammengefasst: In vielen Punkten herrscht Konsens. Der Kompromiss, der zwischen allen beteiligten Gremien erzielt worden ist, muss als Erfolg anerkannt werden. Allerdings ist für uns die Neuregelung zur Finanzierung der Hochschulen nicht ausreichend, um sie zukunftssicher aufzustellen. Wir fordern mit unserem Antrag Nachbesserungen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.