Zusammengefasst: In vielen Punkten herrscht Konsens. Der Kompromiss, der zwischen allen beteiligten Gremien erzielt worden ist, muss als Erfolg anerkannt werden. Allerdings ist für uns die Neuregelung zur Finanzierung der Hochschulen nicht ausreichend, um sie zukunftssicher aufzustellen. Wir fordern mit unserem Antrag Nachbesserungen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich bitte die Medien, nun nicht zu berichten, im saarländischen Landtag gingen die Lichter aus. - Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Sebastian Thul.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen war vor allem die Wahl beziehungsweise die Nichtwahl des Universitätspräsidenten Gegenstand der medialen Berichterstattung. Das ging so weit, dass von einer „peinli
Ich will aber an dieser Stelle auch einmal deutlich machen, dass es dort, wo es Schatten gibt, auch Licht gibt. Zu diesem Licht zählt unter anderem dieses neue Hochschulgesetz. Als Kontrast zu den aktuellen Debatten über eine Konkurrenz zwischen den Gremien und über den Streit zwischen den Gremien möchte ich an dieser Stelle betonen, dass das Hochschulgesetz erarbeitet wurde in der Zusammenarbeit zwischen den Gremien, dass sich die Gremien der Universität und der HTW zusammengesetzt haben, dass von beiden Seiten Vorschläge gemacht wurden, die wir übernommen haben. Da hat es ist eine sehr große Einigkeit gegeben. Wir waren uns in diesem Prozess sehr früh einig. Das zeigt, dass es geht. Die Zusammenarbeit funktioniert. Angesichts dessen möchte ich an dieser Stelle allen Beteiligten, die zu dieser Zusammenarbeit beigetragen haben, die zu diesem guten Gesetzesentwurf, den wir heute verabschieden, beigetragen haben, ein herzliches Wort des Dankes sagen.
Der Kollege Schmitt hat es schon gesagt: Es handelt sich um eine der größten Novellen, die das saarländische Hochschulrecht erlebt hat. Wir haben im saarländischen Landtag eine sehr große Anhörung durchgeführt. Ich will an dieser Stelle auch noch einmal den Charakter des Zuhörens betonen, den der Prozess hatte. Denn wir sind nicht mit einer festgelegten Meinung in diese Anhörung reingegangen, sondern haben sehr wohl den Angehörten gut zugehört. Viele Änderungswünsche der Antragsteller und auch der Opposition und eben der Angehörten sind umgesetzt worden. Das zeigt, dass auch die Politik zuhört. Die Politik setzt auch das um, was uns von anderen empfohlen wird. Experten werden gehört, sie können sich einbringen. Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, gelebte Demokratie, und das ist gut so.
Das muss man schon erwähnen in einer Zeit, in der immer wieder gesagt wird, die Politik höre nicht auf die Meinung der Menschen, es werde Politik über deren Köpfe hinweg gemacht. Dieses Gesetz ist der klare Beweis, dass das nicht der Fall ist.
Es gab natürlich die Expertise des Wissenschaftsrates, mit der uns bestimmte Empfehlungen gegeben wurden. Wir hatten uns aber auch schon im Koalitionsvertrag geeinigt, ein gemeinsames saarländisches Hochschulrecht zu verankern, das auf der Höhe der Zeit ist. Bei der HTW zeigt sich das Ergebnis am deutlichsten: Die dortigen Strukturen waren meines Erachtens und auch nach Meinung derjenigen,
die wir zu Rate gezogen haben, völlig überaltert. Deswegen profitieren sowohl die Universität des Saarlandes als auch die HTW von diesen Verbesserungen.
Die Debatte um die Hochschulfinanzierung wurde ja schon von einigen Kolleginnen und Kollegen der Opposition angesprochen. Ich werte übrigens den Rückgriff auf dieses Thema in gewisser Weise als Zustimmung zu unserem Hochschulgesetz, denn hat man am Gesetz im Grunde nichts auszusetzen, sucht man sich etwas, das mit dem Gesetz nichts zu tun hat - hier die Finanzlage -, und hackt dann darauf herum.
Ich wurde bei einer Podiumsdiskussion an der Universität des Saarlandes gefragt, wie es - jenseits der Diskussion um die Finanzlage unserer Uni und unserer HTW - denn nun weitergehe mit der Uni und mit der HTW, welche Perspektiven bestünden. Ich habe damals gesagt: Wir wollen die Hochschulen demokratischer, autonomer und transparenter machen. - Und genau das haben wir mit diesem Entwurf geschafft: Unsere Hochschulen werden demokratischer, autonomer und transparenter sein. Deshalb ist der heutige Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein guter Tag für die Hochschulen im Saarland.
Der heutige Tag ist aber auch ein guter Tag, weil wir insbesondere der Universität des Saarlandes eine Lösung anbieten, um aus der verfahrenen Situation bei der Präsidentenwahl herauszukommen. Wir haben auf Wunsch der Universitätsgremien auf die aktuelle Lage reagiert und bieten nunmehr diese Lösung an. Ich kann nur hoffen, dass die Gremien sie annehmen. Gleichgültig, wie sie sich nun im konkreten Fall entscheiden - darin sind sie autonom -, werden sie künftig noch autonomer sein. Und auch das ist gut, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Was sind nun die wesentlichen Fortschritte und die wesentlichen Entwicklungen im neuen Hochschulrecht aus Sicht der SPD? Es gibt mehr Mitbestimmung, was das Spitzenpersonal an HTW und Universität angeht. Es gibt auch mehr inhaltliche Mitbestimmung für die universitären Gremien. Das betrifft genau das, was uns in der ganzen Debatte um den Sparprozess immer vorgeworfen wurde: dass Personalräte, Studierende und Professoren übergangen worden wären. Zukünftig werden Personalräte, Studierende und Professoren stärker mitbestimmen können, wohin das Schiff „Universität“ und das Schiff „HTW“ fahren. Ich bin der Überzeugung, dass sich mit diesem Mehr an Mitbestimmung und Demokratie in unseren Hochschulen die Hochschulen auf einem guten Weg befinden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir von der SPD haben auch gesagt, dass wir insbesondere Kinder aus Nichtakademikerfamilien in den Fokus nehmen wollen. Denn diese Gruppe studiert noch immer weitaus seltener als die Gruppe der Kinder aus Akademikerfamilien. Auch dafür haben wir im neuen Hochschulrecht einen Paragrafen vorgesehen. Wir von der Sozialdemokratie wollen Aufstieg durch Bildung und die Durchlässigkeit für beruflich Qualifizierte. Das haben wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Entwurf erreicht.
Es gibt, wie ebenfalls bereits angesprochen wurde, künftig Arbeitnehmervertreter im Universitätsrat. Das war auch in der Vergangenheit schon möglich, leider haben aber die Gremien von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Schon nach der alten Regelung konnten ArbeitnehmerInnen-Vertreter zu Mitgliedern des Hochschulrates gewählt werden. Das wurde aber leider nicht gemacht. Vielleicht führt die neue Regelung nun noch einmal zur Verdeutlichung dieser Möglichkeit. Das war ein Wunsch der universitären Gremien und der Personalräte, den wir aufgenommen haben. Künftig werden also mehr Arbeitnehmervertreter im Hochschulrat sein. Und ich bin der Überzeugung: Überall dort, wo mehr Arbeitnehmervertreter vorhanden sind, steckt auch mehr drin. Damit wird die Universität auch im Hochschulrat in eine gute Richtung geführt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir ermöglichen ein tierversuchsfreies Studium. Das spielt, Kollege Schmitt hat es angesprochen, in der Praxis eigentlich keine Rolle, weil das auch bislang schon möglich war. Ich musste eben schmunzeln, liebe Kollegin Spaniol: Sie tun so, als würden wir erst ab heute, mit Änderung dieses Gesetzes, tierversuchsfreie Forschung unterstützen. Aber das Förderungspaket in der Staatskanzlei, das mehrere 100.000 Euro beinhaltet, beschäftigt sich schon lange mit Alternativmethoden zu Tierversuchen. Diese Landesregierung fördert schon lange tierversuchsfreie Forschung, das ist nichts Neues. Wir haben es nun im Gesetz verankert. Insofern ist das auch ein guter Tag für die tierversuchsfreie Forschung.
Wir haben relativ spontan auch eine Anregung des Landessportverbandes aufgenommen. Es gibt Probleme, dass Leistungssportler, die studieren, nicht mehr so oft freigestellt werden. Insbesondere der Bologna-Prozess und die Creditpoints machen es Spitzensportlern schwer, an unseren Hochschulen erfolgreich zu studieren und gleichzeitig Spitzensport zu betreiben. Die diesbezügliche Anregung habe ich sehr gerne aufgenommen, ich habe sie gleich weitergeleitet und wir haben sie übernommen. Deswegen ist es auch ein guter Tag für unsere Spitzensportler hier im Saarland, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Eben wurde gesagt, dass es natürlich auch um Geld geht und dass unsere Hochschulen auch Geld brauchen. Natürlich brauchen unsere Hochschulen mehr Geld. Wir haben ein Konzept dazu vorgelegt. Wir haben den Hochschulen Finanzierungssicherheit bis 2020 gegeben, und darüber hinaus haben wir jetzt auch den Versorgungslastenausgleich übernommen. Kollege Schmitt hat es ja eben schon gesagt: Das sind bis zu 250.000 Euro im Jahr, das sind keine Peanuts, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Insgesamt ist dieses Hochschulgesetz eine runde Sache. Ich würde mich freuen, wenn es heute auf breite Unterstützung im Parlament stoßen würde und wenn auch die Oppositionsfraktionen sich einen Ruck geben und diesem guten Gesetz zustimmen würden. Ich bin überzeugt davon, dass es ganz viele Verbesserungen für unsere Hochschulen bringt, deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung das neue Hochschulgesetz. Was in anderen Bundesländern schon längst gang und gäbe ist, nämlich dass Universität und Hochschulen für Technik und Wirtschaft gemeinsame Gesetze haben, ist nun auch im Saarland angekommen. Lediglich die Hochschulen für Musik, Bildende Künste, Gesundheitswesen und Verwaltung haben noch eigene Gesetze, aber es ist aufgrund der Sonderstellung dieser Hochschulen schwer, alle in einem Gesetz zusammenzufassen.
Nach einer umfassenden Anhörung mit vielen Anzuhörenden haben auch wir einen Abänderungsantrag eingebracht. Der für uns besonders wichtige Punkt, nämlich die Stärkung des Senats, wurde auch im Abänderungsantrag der Großen Koalition aufgenommen, sodass wir darauf verzichtet haben, unseren Abänderungsantrag hier heute noch einmal einzubringen.
Besonders mit der Änderung der Stellung des Senats soll künftig Problemen, wie wir sie derzeit bei der Wahl des Unipräsidenten haben, bei der sich Senat und Hochschulrat nicht einig werden, entgegengewirkt werden. Ferner wird in Art. 20 Abs. 2 nun klargestellt, dass der Hochschulrat auch externe Mitglieder in die Findungskommission entsenden kann. Der Wahlvorschlag der Findungskommission soll künftig von der Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder des Hochschulrates bestätigt werden. Allein
mit diesem Schritt soll für die Zukunft gesichert werden, dass die Einigkeit zwischen Senat und Hochschulrat schneller gefunden werden kann, um so eine Situation, wie wir sie derzeit leider haben, künftig zu vermeiden.
Die Regelung zur Wahl des Präsidenten wurde zur Stärkung der Position des Senats vor dem Hintergrund von Artikel 5 Grundgesetz überarbeitet, wie ich bereits eben kurz angesprochen habe. Kommt im Wahlverfahren keine übereinstimmende Mehrheitsentscheidung zwischen dem Senat und dem Hochschulrat zustande, hat der Senat das Letztentscheidungsrecht. Im Einigungsverfahren sind Senat und Hochschulrat nicht an die Vorschläge der Findungskommission gebunden. Grund hierfür ist, dass im Konfliktfall, sollte er denn wieder auftreten, geeignete Kandidaten gemeinsam gefunden werden können, um zu einem Konsens zu kommen.
Ich denke, wir haben in der letzten Zeit gesehen, dass diese Findungsprobleme der Universität unnötig schaden, dass ihr Ruf leidet. Wenn wir hier politisch entgegenwirken können, ist das eine gute Sache, denn unsere Universität ist gut!
Die Abwahl des Präsidenten ist nun mit einer Zweidrittelmehrheit des Senats möglich. Gestrichen wurde der Satz, dass man einen wichtigen Grund dafür braucht. Ich denke, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Senats für eine Abwahl des Präsidenten sind, dann nicht, weil ihnen seine Nase nicht mehr gefällt, sondern weil wirklich ein wichtiger Grund vorliegt.
Aber das ist nicht die einzige Änderung. Ein tierversuchsfreies Studium ist nun auch gesetzlich verankert, wobei in der Tat, das hat der Kollege eben schon gesagt, an der Universität des Saarlandes Studierende schon länger nicht mehr an lebenden oder extra getöteten Tieren lernen mussten. Meine Damen und Herren, ich denke, wenn das ausdrücklich im Gesetz verankert ist, gibt das etwas mehr Sicherheit und es stellt vor allem ein gutes Symbol dar für die tierversuchsfreie Lehre an der Universität. Weiter soll die Forschung an tierversuchsfreien Methoden noch mehr in den Mittelpunkt gestellt werden. Das trägt dem gewachsenen Bewusstsein für den Tierschutz in der Gesellschaft Rechnung. Die Anzahl der Tierversuche im Saarland ist im letzten Jahr angestiegen. Das ist etwas, was mir nicht besonders gut gefällt, aber das liegt auch daran, dass die Forschung generell angestiegen ist. Und gerade deshalb ist es unsere moralische Pflicht, weiter daran zu arbeiten, dass künftig trotz gestiegener Forschung auf mehr Tierversuche verzichtet werden kann.
Studierenden, der Mitarbeiterschaft sowie der Lehrenden gestärkt werden. In § 3 werden die Hochschulen übrigens nicht nur zur Berücksichtigung der besonderen Belange von Studierenden, die ihr Studium auf der Grundlage einer beruflichen Qualifizierung aufnehmen, verpflichtet, sondern es sollen besonders Studierende aus Nichtakademiker-Familien an die Universität geholt werden. Man sagt ja oft: In dieser Familie haben immer schon alle studiert, in jener Familie waren alle Arbeiter, von denen wird nie einer an die Uni kommen. - Wir wissen alle, dass das heute längst überholt ist. Wenn wir hier in dem Gesetz neue Möglichkeiten verankern, trägt das der Realität Rechnung.
Mit dem neuen Saarländischen Hochschulgesetz haben wir etwas getan, um die Universität und die Hochschule für Technik und Wirtschaft weiter für die Zukunft zu rüsten, was den rechtlichen Rahmen anbelangt. Deshalb werden wir den Änderungsanträgen des Ausschusses, der LINKEN, von B 90/GRÜNE und dem Gesetz selbst zustimmen.
Auf einem anderen Blatt - das möchte ich aber noch ansprechen, auch wenn es nichts mit dem Gesetz zu tun hat - steht immer noch die desaströse Hochschulfinanzierung. Die ist zwar hier nicht Thema, aber ich wäre nicht in der Opposition, wenn ich das nicht ansprechen würde, lieber Sebastian Thul. Die Hochschulfinanzierung ist immer noch nicht ausreichend, da müssen wir an anderer Stelle noch einmal nachbessern. - Meine Redezeit ist abgelaufen, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns in anderen Bundesländern umschauen, sehen wir, dass die Debatte um die Novellierung von Hochschulrecht und Hochschulgesetzen zu den Gesetzesvorhaben gehören, die mit die meisten Kontroversen auslösen, sowohl innerhalb der Hochschulen als auch in der jeweiligen Landespolitik. Man kann heute feststellen, dass wir hier, wie in anderen Fragen auch, im Saarland einen eigenen, einen saarländischen Weg gegangen sind und dass wir mit dem Hochschulgesetz, so wie es jetzt zur Verabschiedung ansteht, auch einen Meilenstein in dieser Legislaturperiode setzen. Wir haben uns nämlich intensiv wie selten zuvor, das gilt insbesondere auch für dieses Haus, mit der Gestal
Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle zunächst einmal ganz herzlich bedanken. Ich möchte mich bedanken - meine Vorredner haben das auch schon getan - bei den Hochschulen selbst, bei den Verantwortlichen und den Gremien der Universität des Saarlandes und der HTW, denn sie haben im Grunde genommen einen großen Teil des Gesetzentwurfes, wie er heute zur Verabschiedung ansteht, intern beraten und als Anregung an die Politik gegeben. Das ist ein außergewöhnliches Verfahren, dafür gebührt hoher Respekt und ein herzliches Dankeschön.