Würden wir jedoch die Quoren von Thüringen realisieren, wäre analog zur dortigen Kommunalordnung bereits mit 1.200 Personen ein Thema gesetzt und mit 3.000 UnterstützerInnen entschieden. Das bedeutet, Sie würden damit die Hürde für das Bürgerbegehren nur halb so hoch setzen - 3.000 - im Vergleich zur Hürde dieses Rates. Damit wäre die Legitimation des Rates schlechter als die des Bürgerbegehrens. Das halte ich für fragwürdig, für eine Herabwürdigung und eine Beschneidung der Kompetenzen des Rates sowie des Wählerwillens.
Wir müssen aber verhindern, dass auf dem Wege von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden Partikularinteressen Weniger durchgesetzt werden können, zum Beispiel indem einfach nur Personen geschickt Wahlkampf betreiben. Wir müssen auch dafür sorgen, dass das Machtdreieck zwischen Bevölkerung, demokratisch legitimiertem Rat und dem durch Urwahl gewählten Bürgermeister beziehungsweise Landrat erhalten bleibt. Diese bilden bei der Regelung der örtlichen Angelegenheiten ein ausbalanciertes Dreieck. Sie legitimieren, sie kontrollieren sich gegenseitig und längerfristig, und sie sorgen
damit für eine gewisse Verlässlichkeit der Politik innerhalb einer Wahlperiode und somit für eine Stabilität der Verhältnisse. Die Abwahl eines Landrats oder Bürgermeisters ist aus eben diesen Stabilitätsgründen bei uns nur gemeinsam möglich: sowohl durch den Rat mit Zweidrittelmehrheit als auch durch die Bevölkerung mit einem 30-prozentigen Votum. Für unsere 20.000-WählerInnen-Stadt bedeute das ein Votum von 8.000 Bürgern repräsentativ und 6.000 Bürgern direkt.
Würden wir der Thüringer Kommunalordnung folgen, wäre diese Abwahl im Übrigen mit vergleichbaren, hohen Quoren von 30 und 30 Prozent valide möglich, aber sie wäre am Rat vorbei möglich. Ich will nicht ausschließen, dass es Szenarien gibt, in denen dieser „Kurzschluss“ des Rates zu rechtfertigen ist als Beispiel wird hier immer Duisburg genannt, die Situation nach der Loveparade-Katastrophe und die Konsequenzen für den Oberbürgermeister -, aber vom Grunde her spricht doch viel für die Beibehaltung des oben skizzierten Gleichgewichts der kommunalen Institutionen.
Völlig skurril ist meines Erachtens dagegen der in Thüringen ja mögliche, erzwungene Bürgerentscheid ohne Bürgerbegehren. Hier kann der Rat mit Zweidrittelmehrheit der Bevölkerung eine Frage zur Entscheidung vorlegen, ohne dass diese danach verlangt hat. Das halte ich für hoch bedenklich. Es kann doch nicht ernsthaft ein Bürgerentscheid dafür herhalten, dass ein Gemeinderat sich nicht in der Lage sieht, eine Entscheidung zu treffen! Ein entscheidungsschwacher Gemeinderat könnte sich damit sozusagen einen Notausgang schaffen, sich nur um die Dinge kümmern, die ihm Spaß machen, die populär sind, und die unpopulären und schwierigen Dinge, den ganzen Rest an strittigen Entscheidungen, auf das Volk abwälzen. Das kann doch niemand ernsthaft befördern wollen!
Ich will noch eine weitere Prämisse aufgreifen. Sie unterstellen immer, dass die Bevölkerung ein besonders hohes Interesse an direkten Abstimmungen zu Einzelthemen hat. Aber das stimmt ja in der Praxis auch nicht, denn leider - Sie haben Bayern angeführt, Frau Huonker - liegt gerade bei den Volksentscheiden, diesen vermeintlich attraktiven Beteiligungsmöglichkeiten zu aktuellen Fragen vor Ort, die Beteiligung regelmäßig 20 Prozentpunkte unter der von Kommunalwahlen! Das muss man sich vor Augen führen, wenn man sagt: Die direkte Demokratie ist das, was die hohe Legitimation einer solchen Entscheidung ausmacht.
(Abg. Augustin (PIRATEN) : Bei einer Kommunalwahl geht es ja auch um mehr als nur um ein einzelnes Thema.)
Genau. - Man wählt politische Vertreterinnen und Vertreter also offensichtlich auch, damit man sich nicht permanent und alle naselang mit schwierigen politischen Sachfragen beschäftigen muss.
Beide Anträge erwecken nicht zuletzt den Eindruck, im Saarland seien die Hürden der direkten Demokratie unüberwindbar. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vergangenheit zeigt, dass Bürgerbeteiligung zwar nicht über Bürgerentscheide, aber auch anders und bei uns vielleicht auch ein Stück niedrigschwelliger sehr gut funktioniert. Ich erinnere an die Bürgerbefragungen zur B 41 in Ottweiler oder zum Kraftwerk in Ensdorf. Da hat man gesagt: Das Ergebnis der Bürgerbefragungen wird entscheidend sein für die Ratsbeschlüsse und hat sich daran gehalten. Das war deutlich niedrigschwelliger als das Verfahren, das Sie uns jetzt hier analog zu Thüringen vorschlagen.
Wir haben gerade die Bürgerproteste in Kleinblittersdorf gegen die Einrichtung eines Bordells gesehen, wo es den Gegnern mittels eines Einwohnerantrags, der braucht 500 Unterschriften, gelungen ist, den Fall erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu bringen und so die Ablehnung zu erreichen. Das Beispiel Schiffweiler haben Sie ja genannt, die Abwahl des Bürgermeisters hat, wie wir alle wissen, 2010 funktioniert.
Insgesamt kann ich hier kein Defizit feststellen, im Gegenteil: In den saarländischen Kommunen funktioniert die direkte Demokratie alleine schon deshalb, weil man miteinander schwätzt, und auch so kommen viele Punkte auf die Tagesordnung. Im Saarland erkennen noch erfreulich viele Bürgerinnen und Bürger den Wert einer Mitgliedschaft in einer Partei, und es finden sich überdurchschnittlich viele bereit, ein kommunalpolitisches Ehrenamt zu bekleiden. Dieses kommunale Mandat muss aber, um attraktiv zu bleiben, angesehen und mit Verantwortung ausgestattet sein, deshalb kann und darf es nicht zu der direkten Demokratie in Konkurrenz treten. Überdies ist ein Mandat allemal nachhaltiger, als einmal Unterschriften zu sammeln. Deshalb müssen wir schauen, sowohl die repräsentativen als auch die direktdemokratischen Strukturen zu erhalten und zu stärken. Mit dem Import der thüringischen Verhältnisse kann ich hier jedoch keinen Gewinn erkennen. Ich denke, der nächste große Tag des Bürgerbegehrens ist die Kommunalwahl 2019. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich hat sich für eine Kurzintervention gemeldet. Ich lasse diese zu. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Meyer, ich habe eben einen Zwischenruf gemacht, da ich den Eindruck habe - den haben Sie in Ihrer gesamten Rede bestätigt -, dass Sie mit Bürgerbegehren in diesem Land bisher nicht viel am Hut hatten und, glaube ich, das Prinzip nicht wirklich verinnerlicht haben. Es ist nicht Ihre Philosophie, das hat man deutlich gehört. Wenn Sie dann noch völlig falsche Beispiele bringen, um Ihre Argumentation zu stützen, muss man sich schon zu Wort melden und das eine oder andere richtigstellen.
Sie sind hingegangen und haben die Abstimmung 2007 gegen das Kohlegroßkraftwerk in Ensdorf für Ihre Argumentation verbucht. Sie haben angeführt, dass das ein positives Beispiel gewesen sei, wie man Abstimmungen in der Bevölkerung macht, ohne dass darüber ernsthaft abgestimmt wird. Ich muss Sie da enttäuschen, das Gegenteil war dort der Fall. Ich kenne mich ein bisschen aus, ich war in dieser Abstimmung gegen das Kohlegroßkraftwerk in Ensdorf elementar involviert. Dort haben der Rat und der Bürgermeister etwas anderes versucht. Man ist hingegangen und hat im Vorfeld die Hürden extrem hoch gelegt. Ich glaube, zwei Drittel war gefordert. Zwei Drittel der Menschen in Ensdorf mussten zur Abstimmung gehen und es mussten mindestens zwei Drittel davon gegen das Kohlekraftwerk stimmen, damit das Ganze verhindert würde. Man ging nämlich davon aus, dass eine so hohe Hürde weder auf der einen noch auf der anderen Seite erreicht werden würde. Man war dann völlig überrascht - alle waren überrascht, ich war auch überrascht -, dass diese beiden Hürden gerissen wurden. Erst dann hatte der Rat im Prinzip keine andere Wahl mehr, weil er sich vorher festgelegt hatte - ich wiederhole es - mit Hürden, die so hoch gelegt waren, dass alle davon ausgingen, dass sie nie zu überspringen sind. Plötzlich wurden beide Hürden übersprungen, dann musste man handeln. Ich würde das also eher nicht als positives Beispiel verbuchen. Man hatte einfach völlig falsche Annahmen getroffen, ist auf die Nase gefallen, man wollte es nämlich einfach nicht. Es kann auch mal so ausgehen. Vielleicht das nur als Ergänzung zu Ihrem Beispiel.
Dann fahren wir fort im Rahmen der Debatte. Das Wort hat nun für die PIRATEN-Fraktion der Kollege Andreas Augustin.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie inzwischen hinlänglich bekannt sein dürfte, sind wir PIRATEN für mehr Bürgerbeteiligung und werden dem Antrag der LINKEN deshalb auch zustimmen. Inzwischen kam der Antrag der GRÜNEN hinzu, dessen Forderungen wir ebenfalls voll und ganz unterstützen. Im einleitenden Text gibt es jedoch einen sachlichen Fehler, von dem ich nicht genau weiß, wie ich damit umgehen soll, weil die daraus resultierenden Forderungen trotzdem richtig sind, aber die Einleitung eben falsch ist. In der Einleitung der GRÜNEN heißt es, dass man pauschal 15 Prozent braucht. Die Kollegin Meyer hat aufgedröselt, dass es nach Größe der Gemeinde unterschiedlich sein kann. Der Antrag ist auf jeden Fall nicht abzulehnen, aber im Moment tendiere ich zur Enthaltung.
Ich möchte die Gelegenheit für einen Rückblick nutzen auf das, was zur Bürgerbeteiligung auf Landesebene passiert ist. Wir hatten am 16. Januar 2013 in der 11. Sitzung dieses Landtages das Gesetz zur Änderung des Volksabstimmungsrechts in Erster Lesung. Davor gab es die Erste Lesung der Verfassungsänderung und deutlich später die Zweite und im Fall der Verfassungsänderung auch die Dritte Lesung der betreffenden Gesetze. Ich habe aus der Zeit ein Zitat in Erinnerung, von dem ich dachte, es stamme von Frau Berg, habe es allerdings in den Protokollen nicht gefunden. Vermutlich war es in einer Pressemitteilung. Es betraf die Hoffnung, dass infolge dieser Änderung in der restlichen Legislaturperiode fünf Volksentscheide auf Landesebene ergehen würden. Von wem auch immer das Zitat stammt - es war jedenfalls aus der Koalition -, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt feststellen, dass es keine fünf gegeben hat. Es gab einen Versuch, der gescheitert ist. Ein zweiter Versuch zu G8/G9 ist gerade in der Mache. Egal, ob Sie für G8 oder für G9 sind, kann ich nur sagen, es wird wohl einen Volksentscheid dazu geben, man sollte dann hingehen und abstimmen, denn Demokratie lebt vom Mitmachen. Ich kann allerdings sagen, in den paar Monaten, die wir noch haben, werden keine fünf wirklich fertig abgeschlossen werden.
Was ich allerdings beim Durchsehen der Protokolle gefunden habe, ist tatsächlich eine Aussage der Kollegin Berg, die ich an der Stelle gerne zitieren möchte. Sie stammt aus der 11. Sitzung am 16. Januar 2013 - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich -: „Das Saarland gründet auf plebiszitären Elementen. Es ist hervorgegangen aus zwei Akten der unmittelbaren Demokratie, den Volksabstimmungen der Jahre 1935 und 1955. Jedoch gab es in der Geschichte des Saarlandes bis heute keinen erfolgreichen Volksentscheid.“ - An dieser Stelle eine Anmerkung meinerseits, das ist auch nicht nur in Bezug auf das damalige Datum, sondern auch in Be
zug auf das heutige Datum immer noch wahr. Leider. - Ich zitiere weiter: „Deshalb ist es für die Politik unerlässlich, dass man unseren Saarländerinnen und Saarländern Instrumente an die Hand gibt, die sie in die Lage versetzen, ihre Meinungen und Ansichten in die Politik einfließen zu lassen. Damit schaffen wir eine aktive mobilisierende Politikkultur, die geeignet ist, unsere Gesellschaft nachhaltig zu prägen. Die Glaubwürdigkeit der Politik erhält hier eine neue Chance.“ - Dazu sage ich, wenn das Ihre Meinung ist, dann stimmen Sie doch bitte zu.
Ich möchte die verbleibende Zeit nutzen, um noch auf das einzugehen, was die Kollegin Meyer ausgeführt hat. Zum einen sind Sie auf die frustrierten Bürger eingegangen, die auch die Möglichkeit haben, auf Kommunalebene wie auf Landesebene Anträge zu stellen, und haben gesagt, dass eine Senkung der Hürden eben dazu führe, dass sie entsprechende Anträge einbringen könnten. Das ist richtig, man muss dann über Anträge abstimmen, die man nicht gut findet und eben ablehnt. Genauso wie wir hier im Parlament über Anträge abstimmen, von denen etliche abgelehnt werden. Ja, dazu gehört auch, dass mal ein Antrag kommt, für den man aufs Amt gehen und mit Nein abstimmen muss. Wenn wir das allerdings nicht tun, holen wir die Leute nicht aus ihrer Filterblase heraus. Es gab einen Selbstversuch eines Kolumnisten der Süddeutschen Zeitung, der sich einfach mal in diese Blase begeben hat und auf Facebook gezielt Freundschaftsanfragen an PEGIDA-Anhänger gestellt hat. Die Filter führen dazu, dass man dann nur noch entsprechende Meldungen erhält. Diese Leute sind der Überzeugung, dass sie mit ihrer Meinung die einzig Richtigen sind, weil sie keinen Widerspruch bekommen. In dem Moment, wo es zu einer Abstimmung kommt, passiert das Gleiche, was wir auch bei Demos gesehen haben, wo ein paar wenige „Männeken“ für PEGIDA demonstrieren und Tausende dagegen, und die Leute merken dann auch mal, dass sie mit ihrer Meinung eben nicht in der Mehrheit sind und ihre Meinung nicht die einzige Meinung auf der Welt ist.
Was das Ranking angeht, da haben Sie tatsächlich etwas Richtiges gesagt. Dass man auf den hinteren Plätzen eines Rankings ist, heißt nicht, dass man die schlechtesten Regelungen hat. Aber es heißt, dass man die wenigsten erfolgreichen Abstimmungen hat, und genau das haben wir. Nicht nur absolut betrachtet, was für das kleine Saarland verständlich ist, sondern auch relativ. Wenn Rheinland-Pfalz vier Mal so viele Einwohner hat, und wir eben weit weni
Sie haben noch das Thema Referendum angesprochen. Sie haben es nicht so genannt, aber das Referendum ist der Volksentscheid von oben, dass ein Parlament oder ein Kreistag eben ein Thema zur Abstimmung stellt. Sie haben sich darüber mokiert, dass das in Thüringen gemacht werden kann, dass also ein Kreistag ein Thema zur Abstimmung stellen kann. Ich sage Ihnen, in Hessen ist das auf Landesebene bei Verfassungsänderungen sogar Pflicht. Wenn der Hessische Landtag die Verfassung ändern will, muss die Bevölkerung zustimmen.
Ja, das ist allerdings eine Regelung, die wegen Bundesrecht nicht zur Anwendung kommt, im Gegensatz zur Volksgesetzgebung, die dort sehr wohl so zur Anwendung kommt.
Was das Einzelthema angeht, habe ich schon durch Zwischenruf geltend gemacht, natürlich geht es bei einer Kommunalwahl um mehr als nur ein Thema. Wenn irgendein Thema zur Abstimmung steht, das mich überhaupt nicht interessiert, wo ich weder dafür noch dagegen bin, das mich überhaupt nicht betrifft, dann kann es schon mal sein, dass ich an der Abstimmung nicht teilnehme. Das ist auch vollkommen legitim, das ist dann äquivalent zur Enthaltung. Aber natürlich ist es deshalb vollkommen normal, dass bei einer Kommunalwahl mehr Leute teilnehmen als bei einer Einzelabstimmung. Insgesamt kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen. Wir werden abstimmen wie angekündigt. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Abgeordneter Klaus Kessler hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Ich lasse diese zu. Bitte schön.
Zur Klarstellung. Der Kollege Augustin hat vorhin gesagt, in unserem Antrag hätten wir die 15-ProzentHürde als einzige Hürde genannt, ohne darauf einzugehen, dass es hier auch Abweichungen geben kann. Ich möchte den Kollegen Augustin darauf hinweisen, dass er seinerseits unseren Antrag genau lesen sollte, denn nach dem Satz mit den 15 Prozent steht: „Abweichende Regelungen werden von der Einwohnerzahl der Gemeinde abhängig gemacht.“ Insofern haben wir durchaus eine differenzierte Regelung in unserem Antrag in der Begrün
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Allein die Diskussion hier im Hause zeigt schon, dass dieses Thema doch sehr komplex ist und nicht so ganz einfach zu beantworten. Dennoch finde ich doch vieles richtig und auch wichtig, was hier gesagt wurde, denn ich glaube, jeder hier im Hause hat ein Interesse daran, Bürger stärker an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.
Die Frage ist, wie man so etwas sinnvoll gestalten kann, denn Demokratie funktioniert nicht von alleine. Eine funktionierende Demokratie benötigt Vertrauen, Aktivität und Verständnis, Vertrauen zum einen in die beteiligten Akteurinnen und Akteure und auch die Sinnhaftigkeit, die Aktivität in Form einer Breitenbeteiligung an der Meinungsbildung und den Abstimmungsprozessen sowie auch die Übernahme von Verantwortung für Entscheidungen und letztlich auch ein Verständnis davon, wie demokratische Abläufe funktionieren, wie Wahlen und Abstimmungen die freiheitliche Demokratie bestimmen.
Ja, es ist so, dass wir zu Beginn der Legislatur schon einmal Volksentscheide hier im Landtag beschlossen haben, aber Herr Augustin, wenn ich mich recht entsinne, gab es bislang zwei Initiativen, die Initiative der LINKEN und jetzt die Initiative G8/G9, die überhaupt zu einer Abstimmung hätten gelangen können. Da kann man natürlich trefflich darüber streiten, sind die Quoren zu hoch oder ist das Interesse zu niedrig. Auch da kann man sich trefflich darüber streiten. Aber wo nur zwei Initiativen sind, können natürlich keine fünf Anträge erfolgreich behandelt werden.
Demokratie funktioniert nicht von alleine, auch eine funktionierende Demokratie muss stets neu erarbeitet werden. Es ist daher richtig und wichtig, beständig darüber nachzudenken, wie man sie dem gesellschaftlichen Wandel, den gesellschaftlichen Veränderungen anpassen kann und wie sie gestärkt werden kann, wie Bürgerinnen und Bürger leichter aktiv