Protokoll der Sitzung vom 15.02.2017

Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir unsere Arbeit tun. Dafür brauchen wir als Parlamentarier aber auch die Mittel. Wir möchten deshalb eine Berichtspflicht an das Parlament im Gesetz verankern. Es ist eine Kleinigkeit, aber unserer Meinung nach eine absolute Notwendigkeit. Sie geht auch über das hinaus, was Sie als Abgeordnete im Moment beispielsweise über eine kleine Anfrage erreichen können. Ich habe es vorhin schon kurz ausgeführt. Sie können über eine Anfrage nicht herausbekommen, wie es um die Wirksamkeit dieser Mittel bestellt ist, weil diese Daten nicht erhoben werden. In Zukunft soll das passieren. Allzu schwierig ist es nicht, man muss nur einen durchgängigen Datensatz machen.

Dass bisher Überwachungsinstrumente ohne eine explizite Berichtspflicht überhaupt ins Gesetz geschrieben werden, ist ein unerhörtes Versäumnis. Darüber müsste man sich eigentlich den ganzen Tag aufregen und fragen: Warum machen die Parlamente das überhaupt, warum schreiben sie das hier

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

rein, ohne eine Berichtspflicht vorzusehen? Wie kann ich es den Bürgerinnen und Bürgern zumuten, eine solche Überwachung zu installieren, ohne dass es einen öffentlichen Bericht darüber gibt, in welchem Ausmaß dies geschieht?

Zum Glück ist dies zwar ein schlimmes, ein unerhörtes Versäumnis, aber ein Versäumnis, das wir heute hier bereinigen können, indem Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen. Es sind keine Gemeinheiten drin oder kleine Fallstricke dergestalt, dass wir irgendeines Ihrer geliebten Überwachungsinstrumente abschaffen wollten. Es geht tatsächlich nur darum, dass dieses Parlament in Zukunft einen ordentlichen Bericht darüber bekommt, was in diesem Land eigentlich passiert. Ich glaube, es sollte in unser aller Interesse liegen, dass es gerade in diesen sensiblen Bereichen eine sehr gute statistische Datengrundlage zur Beurteilung dieser Instrumente gibt.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Deshalb bitte ich Sie nochmals: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. Lassen Sie uns diese Gesetzgebung noch machen. Das schaffen wir bis zur nächsten Plenarsitzung noch problemlos. Wir können uns an das Saarländische Polizeigesetz dranhängen. Ich bin da absolut optimistisch, dass diese tollen Abgeordneten in diesem Parlament das hinkriegen. Es muss uns darum gehen, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Und da geht es nicht nur darum, Leib und Leben zu schützen, wie wir das vorhin diskutiert haben. Es geht auch darum, die Freiheiten und Grundrechte zu schützen, denn ohne die ist dieser Staat leider überhaupt nichts wert. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Christian Gläser von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Drucksache 15/2093, Gesetz zur Einführung einer Berichtspflicht des Ministeriums für Inneres und Sport gegenüber dem Parlament, will die PIRATEN-Landtagsfraktion, wie sie sagt, die für die Ausübung der parlamentarischen Kontrolle notwendigen Informationen erhalten. Durch die von Ihnen vorgelegte Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes soll eine effektive Kontrolle anhand genauerer Informationen erst ermöglicht werden.

Dabei gibt es bereits eine Berichtspflicht der Landesregierung. Diese findet in den Ausschüssen statt. Im Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes, im Ausschuss für Inneres und Sport werden solche Berichte in unregelmäßigen Abständen erstattet.

(Abg. Hilberer (PIRATEN) : Herr Kollege, es geht hier nicht um die Berichte in den Ausschüssen!)

Zuletzt geschehen am 17. November 2017 im Innenausschuss unter TOP 5: Bericht der Landesregierung über die Durchführung von Funkzellenabfragen durch die saarländische Polizei und den Verfassungsschutz. Ein Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion.

(Zuruf.)

Dort wurde uns darüber berichtet, dass in 2016 insgesamt 365 richterliche Anordnungen zur Erhebung von Daten umgesetzt worden sind, davon nur eine nach dem Saarländischen Polizeigesetz, nach § 28b Saarländisches Polizeigesetz. - Das steht da übrigens falsch, auch im Protokoll, es ist nicht 28c, sondern 28b. - Davon hatten 154 die Erhebung von Funkzellendaten zum Inhalt. Der Verfassungsschutz hat überhaupt keine Funkzellenabfragen durchgeführt.

Am 18.12.2014 hatte der Abgeordnete Hilberer eine Anfrage zu Funkzellenabfragen im Saarland gestellt, Drucksache 15/1197. Auch die wurde umfangreich beantwortet. Zuvor, am 26.09.2014, hatte der Abgeordnete Ulrich in der Drucksache 15/1072 eine Anfrage zur Nutzung stiller SMS durch saarländische Behörden gestellt.

Sie sehen, es gibt also bereits eine Berichtspflicht gegenüber dem Parlament in seiner Gesamtheit und auch, wie die öffentlich einsehbaren Anfragen zeigen, der Öffentlichkeit gegenüber. Es gibt also keine geheimen, intransparenten Zahlen und Fakten. Wer anderes suggeriert, bemüht ein Stück weit neuamerikanisch gesagt „alternative Fakten“.

Vollmundig erklären Sie in Ihrer Presseerklärung, es werde höchste Zeit, die Überwachungsgesetze an Fakten auszurichten, ganz so, als gäbe es bei uns eine permanente unkontrollierte Überwachung aller überall. Meine Damen und Herren von den PIRATEN, zunächst muss man die Gesetzentwürfe, die man einbringt, an den rechtssystematischen Grundsätzen ausrichten und nicht nur an Fakten! Da haben Sie völlig versagt.

(Zuruf des Abgeordneten Hilberer (PIRATEN). Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE): Fakten werden völlig überschätzt!)

Herr Ulrich, hören Sie doch einmal zu. Sie sind gerade erst gekommen und schon plärren Sie dazwischen. Ich finde das unmöglich. - Im Saarländischen Polizeigesetz regelt der Landesgesetzgeber Gefahrenabwehrrecht. Das ist präventives polizeiliches Handeln. In der StPO hingegen regelt der Bundesgesetzgeber Strafverfolgungsrecht. Das ist repressives polizeiliches Handeln. Das Grundgesetz sieht vor, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Strafverfolgung beim Bund liegt. Die Aufgabenwahr

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

nehmung bei der Gefahrenabwehr obliegt dem Land und wird vom Landtag im Saarländischen Polizeigesetz geregelt. Die Strafprozessordnung, also das repressive Handeln und das Saarländische Polizeigesetz, also präventives Handeln, müssen systematisch strikt auseinandergehalten werden, auch wenn die saarländische Vollzugspolizei im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung sowohl präventiv als auch repressiv tätig wird.

Und was machen Sie? Sie wollen im Saarländischen Polizeigesetz, also im Gefahrenabwehrrecht, eine Berichtspflicht sowohl für repressive strafprozessuale und gefahrenabwehrrechtliche Funkzellenabfragen, für die Einsätze von IMSI-Catchern und die Versendung sogenannter Stiller SMS verankern. Das ist - man kann es nicht anders sagen - grober Unfug. Da fehlen leider elementare Kenntnisse des polizeilichen Handelns.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Auch hat der Bundesgesetzgeber mit den in der StPO festgelegten Berichtspflichten zur Telekommunikationsüberwachung die Materie abschließend geregelt. Für eine entsprechende oder gar weiter gehende Regelung im Saarländischen Polizeigesetz ist insofern überhaupt kein Raum. Wir sind schlichtweg dafür nicht zuständig. Auch die Funkzellenabfrage ist nach dem Saarländischen Polizeigesetz rechtlich überhaupt nicht möglich. Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür. Das ist Ihnen gar nicht aufgefallen. Der Einsatz von IMSI-Catchern und die Versendung Stiller SMS finden ihren Grund hingegen in § 28b Saarländisches Polizeigesetz. Meine Damen und Herren, eine Berichtspflicht für etwas, was sich wie die Funkzellenabfrage im Saarländischen Polizeigesetz gar nicht findet und insofern gar nicht möglich ist, das ist etwas, was sich für mich und für die CDU-Landtagsfraktion, für die ich hier spreche, schlicht erübrigt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Auf weitere inhaltliche Ausführungen zu Ihrem Gesetzentwurf möchte ich verzichten. Es gibt offensichtliche weitere handwerkliche Mängel. So soll die parlamentarische Kontrolle gleichzeitig einmal als Vierter Abschnitt und einmal als Fünfter Abschnitt eingefügt werden. Aber lassen Sie mich einige grundsätzliche Anmerkungen machen, die sind mir wichtiger.

Eines möchte ich vorwegschicken: Ich kann Ihrem Gesetzentwurf dem Grunde nach sogar etwas abgewinnen. Das mag Sie erstaunen. - Sie lachen, aber hören Sie mir bitte einmal zu. So ist die Funkzellenabfrage eine der Strafverfolgung dienende Ermittlungsmaßnahme, mit welcher verdeckt die Verkehrsdaten, also die Umstände der Telekommunikation und nicht die Inhalte - aller Mobilfunkteilnehmer erhoben werden können, die sich in einem bestimmten Zeitraum in einer näher bezeichneten Funkzelle in

einem Bereich mit einer Größe zwischen 100 Metern und einigen Kilometern innerhalb des Mobilfunknetzes aufhalten oder aufgehalten haben. Ziel ist es, hierbei zu bestimmen, welche Handynummern sich zu diesem Zeitpunkt in einem zu der Funkzelle gehörenden und nach Straßen, Plätzen oder Straßenzügen definierten Gebiet eingeloggt haben. So soll die Identität eines noch unbekannten, einer erheblichen Straftat Tatverdächtigen geklärt werden und mutmaßliche Straftaten aufgeklärt werden.

Die Gefahr beim Besuch einer Demonstration oder einer anderen öffentlichen Veranstaltung selbst zu einem Betroffenen zu werden, steigt also - Herr Neyses hat das Beispiel eben genannt. Natürlich steht die Funkzellenabfrage unter einem Richtervorbehalt, kann bei Gefahr im Verzug im Rahmen der Eilkompetenz jedoch auch durch die Staatsanwaltschaft selbst angeordnet werden. Im Gegensatz zu einer Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO richtet sich die Funkzellenabfrage nicht nur gegen einzelne bestimmte Tatverdächtige, sondern unterschiedslos gegen alle in der Funkzelle anwesenden Mobilfunkgerätebesitzer, die Telekommunikationsdienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Funkzellenabfrage ist also nicht individualisiert, sondern es werden sämtliche Verkehrsdaten erfasst, die in bestimmten Funkzellen zu einer bestimmten Zeit angefallen sind. Dies stellt einen einschneidenden, verdeckten Eingriff in diverse Grundrechte, vor allem aber in das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG, dar. Die Eingriffsintensität ist sehr hoch, denn es handelt sich um eine verdeckte Maßnahme, was generell schwerer wirkt als offene Maßnahmen, da sich die Betroffenen dagegen nicht unmittelbar, sondern allenfalls rückwirkend wehren können. Die Anzahl der Betroffenen ist sehr hoch und die Funkzellenabfrage betrifft zu einem überwiegenden Teil unverdächtige und unbeteiligte Mobilfunkteilnehmer. Diese haben in der Regel keinen Anlass zu einem Tatverdacht gesetzt, riskieren aber dennoch, Gegenstand weiterer Ermittlungsmaßnahmen zu werden. Demgegenüber steht das Strafverfolgungsinteresse des Staates. Dieses ist bei der Verfolgung von erheblichen Straftaten zweifelsohne sehr hoch.

Ich fasse zusammen: Die Funkzellenabfrage ist ein intensiver Eingriff in eine Vielzahl von Grundrechten, welcher nur unter besonderer Berücksichtigung des Gebots der Verhältnismäßigkeit verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann. In ihrem Umfang ist die Funkzellenabfrage sehr weitreichend, weil sie fast zwangsläufig immer unbeteiligte Dritte betrifft. Die verfassungsmäßige Ordnung lebt gerade davon, dass die Bürger sich ohne Angst vor staatlicher Überwachung dazu entschließen, ihre Grundrechte auszuüben.

Das ist ein wichtiges Wesensmerkmal unserer offenen Gesellschaft. Deshalb müssen Funkzellenabfra

(Abg. Gläser (CDU) )

gen hinreichende Grenzen gesetzt werden und insbesondere muss dem Gebot der Verhältnismäßigkeit zur Geltung verholfen werden. Es geht also bei der Funkzellenabfrage, aber auch bei dem Einsatz von IMSI-Catchern und auch beim Versenden von Stillen SMS wieder um zwei große Werte unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung: Es geht um Freiheit und um Sicherheit. Dort, wo es um den Wert der Freiheit geht, haben wir es mit dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf eine unkontrollierte freie Telekommunikation zu tun. Auf der anderen Seite, dort wo es um den Wert der Sicherheit geht, geht es um den Anspruch der Menschen auf eine effektive Strafverfolgung, um eine rasche Aufklärung und Ahndung von Verbrechen und darum, dass wir präventiv einen effizienten Beitrag dazu leisten, dass weitere Verbrechen erst gar nicht geschehen.

Das hatten wir schon einmal bei der Vorratsdatenspeicherung. In Artikel 6 der Europäischen Grundrechtscharta heißt es in einem Satz kurz und prägnant: Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. - Es geht wie bei der Videoüberwachung um die schwierige Balance zwischen Freiheit einerseits und Sicherheit andererseits, gerade in dem schwierigen Feld der modernen und digitalen Welt. Diese Balance muss bewahrt werden und dazu brauchen wir klare Regelungen. Das heißt aber nicht, dass wir von vornherein auf solche Maßnahmen verzichten müssen. Deshalb wollen wir zum Beispiel auch mehr Videoüberwachung.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was mich an Ihrem Gesetzentwurf einmal mehr stört - abgesehen davon, dass er rechtssystematisch grober Unfug ist -, ist, dass Sie viel von Überwachung und von Verlust von Grundrechten sprechen. Aber an keiner Stelle sprechen Sie über Verbrechensbekämpfung oder Opferschutz. Das findet bei Ihnen in diesem Plenum überhaupt nicht statt. Viel Freiheit, null Sicherheit - das ist Ihr Credo.

(Zuruf.)

Ihre Anträge kommen einmal mehr nur auf einem Bein daher. Das passt leider zu anderem, was in diesem Hause von Ihnen kam, und zu Ihrem mitunter verqueren Verhältnis zu den Sicherheitsbehörden dieses Landes, wo Sie nur Überwachung und Überwachungsdruck sehen. Ich bin froh, dass viele Menschen in diesem Land in den Sicherheitsbehörden bei Polizei und Verfassungsschutz ihre schwere Arbeit für uns alle tun. Dafür sollten wir ihnen in erster Linie danken.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Sie schreiben zu Ihrem Antrag auf ihrer Homepage: Der Überwachungsdruck auf die Bevölkerung steigt immer weiter an. Die Geschichte lehrt uns, was technisch möglich ist, wird früher oder später umgesetzt.

(Abg. Hilberer (PIRATEN) : Widerlegen Sie das einmal.)

Was Sie dabei völlig ausblenden, sind veränderte hochkomplexe Sicherheitslagen und der technische Fortschritt, den sich gerade auch Verbrecher zunutze machen. Und Sie blenden auch die Rolle des Opferschutzes in unserer modernen Gesellschaft völlig aus. Wer sich permanent so geriert, als ginge die erhebliche Bedrohung in dieser Gesellschaft von den Beamten in den Ermittlungsbehörden aus und von unseren Polizisten und Polizistinnen, die ihre Aufgaben zum Schutze des Rechtsstaates erfüllen und nach rechtsstaatlichen Vorgaben handeln, anstatt von kriminellen Verbrechern und Terroristen, die die Sicherheit und die Freiheit bedrohen, der hat eine verquere Sicht auf unseren demokratisch legitimierten und von Gewaltenteilung geprägten Rechtsstaat und unsere Sicherheitsbehörden. Auch Sie sollten verstehen, dass es bei den beschriebenen Ermittlungsmaßnahmen im Rechtsstaat und unter den Bedingungen des Rechtsstaates es eben nicht - wie Sie sagen - um immer ausgefeiltere Methoden der Überwachung geht, sondern um effiziente ermittlungstaktische Maßnahmen, die der Verbrechensbekämpfung und dem Opferschutz dienen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wer sich unter den Bedingungen des Rechtsstaates damit so schwertut, der hat nicht verstanden, dass Freiheit ohne Sicherheit nicht dauerhaft gewährleistet werden kann.

Wir leben gerne in der demokratischen offenen Gesellschaft, müssen sie aber täglich wertschätzen und uns dafür einsetzen. Wir wollen in Frieden und Freiheit leben in einer offenen und toleranten Gesellschaft. Das erfordert die wehrhafte Demokratie. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, sie haben ein Grundrecht auf Sicherheit in Freiheit. Das ist unser Credo und das unterscheidet uns von Ihnen.

Ja, die Maßnahmen bedingen auch Grundrechtseingriffe. Sie sind innerhalb rechtsstaatlicher Grundsätze aber gut für unsere Demokratie und für den Zusammenhalt unserer offenen Gesellschaft. Solange dies so wie zuvor beschrieben der Fall ist, sehe ich aus grundsätzlichen Erwägungen und nicht nur, weil der Gesetzentwurf rechtssystematischer Unfug ist, keinen Anlass zum Handeln im Sinne Ihres Gesetzentwurfes. Denn die parlamentarische Kontrolle ist weiter gegeben, es gibt eine Berichtspflicht gegenüber dem Parlament.

Die Kontrolle wurde in dieser 15. Legislaturperiode ausgeübt, auch dank Ihrer stetigen Bemühungen, das erkenne ich an. Dass Sie dies immer wieder ins Bewusstsein des Parlaments gerückt haben, ist nach meinem Dafürhalten durchaus ein Verdienst von Ihnen. Auch deswegen wird die parlamentari

(Abg. Gläser (CDU) )

sche Kontrolle auch in der nächsten, der 16. Legislaturperiode, weiter stattfinden. Sie und ich werden dem Parlament dann nicht mehr angehören, aber die Arbeit wird auch ohne uns weitergehen. Ich bin überzeugt davon, dass die Kollegen, die dem Parlament weiter angehören werden, die beiden widerstreitenden und in Korrespondenz zueinander stehenden Grundrechte Freiheit und Sicherheit in eine ebenso ausgewogene Balance bringen werden, wie dies bisher der Fall ist. Die CDU-Landtagsfraktion wird Ihren Gesetzentwurf ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe -